| Dokumentenidentifikation |
DE4122118A1 14.01.1993 |
| Titel |
Schriftfeldbeleuchtung |
| Anmelder |
ABB Patent GmbH, 6800 Mannheim, DE |
| Erfinder |
Schulte-Lippern, Günter, 5880 Lüdenscheid, DE; Ziegler, Wolfgang, 6390 Usingen, DE |
| DE-Anmeldedatum |
04.07.1991 |
| DE-Aktenzeichen |
4122118 |
| Offenlegungstag |
14.01.1993 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
14.01.1993 |
| IPC-Hauptklasse |
G09F 13/10
|
| IPC-Nebenklasse |
H01H 9/18
G02B 6/00
|
| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft eine Schriftfeldbeleuchtung, insbesondere für Installationsgeräte, mit einer das Schriftfeld von seiner Rückseite her ausleuchtenden Lichtquelle sowie mit einem Schriftträger, der das Schriftfeld ausfüllt. Dabei ist vorgesehen, daß zwischen der Lichtquelle und dem Schriftträger ein Lichtleiterelement angeordnet ist.
|
| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft eine Schriftfeldbeleuchtung,
insbesondere für elektrische Installationsgeräte, zum
Beispiel Dimmer, Taster, Schalter, mit einer das
Schriftfeld von seiner Rückseite her beleuchtenden
Lichtquelle und mit einem Schriftträger.
Es ist bekannt Schriftfelder mittels jeweils hinter dem
Schriftträger angeordneter Glimm- oder Glühlampen bzw.
Soffittenlampen zu beleuchten.
Eine soche Einrichtung zur optischen Anzeige, bei
welcher ein durchleuchtbares und gegebenenfalls
austauschbares Informationsschild von einem durchsichtigen Rahmen
eines elektrischen Installationsgerätes gehalten ist,
der aus einer etwa plattenförmigen, mit einem
umlaufenden Kragen versehenen Hohllinse mit einem Hohlraum zur
Aufnahme des Informationsschildes besteht, ist aus der
DE-OS 26 38 613 bekanntgeworden. Dabei ist eine
gleichmäßige Ausleuchtung nur in einem kleinen Bereich des
Informationsschildes gewährleistet.
Von Nachteil hierbei ist, daß die Randbereiche hierbei
nur schwach beleuchtet werden. Dies gilt insbesondere,
wenn das Informationsschild nicht Symbole oder
Piktogramme enthält sondern Namen oder Hinweise, die
zwangsläufig größeren Platz beanspruchen und seitlich aus dem
beleuchteten Bereich herausragen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es daher
Aufgabe der Erfindung, eine Schriftfeldbeleuchtung der
eingangs genannten Art zu schaffen, die eine möglichst
gleichmäßige Ausleuchtung eines Beschriftungsfeldes, zum
Beispiel für Installationsgeräte, gestattet unter
möglichst weitgehender Beibehaltung der im übrigen hierfür
benötigten Bauteile, so daß eine kostengünstige
Fertigung durch Verwendung bereits vorhandener Formwerkzeuge
möglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
zwischen der Lichtquelle und dem Schriftträger ein
Lichtleiterelement angeordnet ist, welches das Licht von
der Lichtquelle zum Schriftträger leitet und diesen auf
seiner Rückseite beleuchtet.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist
vorgesehen, daß das Lichtleiterelement flächig ausgebildet
ist und eine der Größe des Schriftträgers angepaßte
Größe aufweist und auf seiner dem Schriftträger
abgewandten Rückseite eine Einformung als Aufnahme für die
Lichtquelle aufweist. Diese Aufnahme kann, abhängig von
der vorgesehenen Verwendung der Schriftfeldbeleuchtung,
an beliebiger Stelle innerhalb der Fläche des
Lichtleiterelements oder an einer seiner Begrenzungsseiten
angeordnet sein. Bei Verwendung in Installationsgeräten
ist die Aufnahme für die Lichtquelle vorzugsweise in
Flächenmitte des Lichtleiterelements vorgesehen, um so
möglichst gleich große Strecken für die Lichtleitung
einzuhalten und hierdurch für eine möglichst
gleichmäßige Ausleuchtung des Schriftträgers zu sorgen.
Gemäß der Erfindung ist ferner vorgesehen, daß das
Lichtleiterelement zu wenigstens zwei Drittel der
Schriftfeldfläche in der Schriftträgerebene verläuft.
Hierdurch ist gewährleistet, daß der Schriftträger zu
wenigstens zwei Drittel seiner Fläche eng am
Lichtleiterlement anliegt und durch das an dieser Kontaktfläche
aus dem Lichtleiterelement austretende Licht gleichmäßig
von der Rückseite ausgeleuchtet wird.
Der nicht unmittelbar am Schriftträger anliegende Teil
des Lichtleiterelements ist aus der Schriftträgerebene
zurückgesetzt und enthält die Einformung zur Aufnahme
für die Lichtquelle. Um auch in diesem Bereich eine
gleichmäßige Ausleuchtung zu erreichen, befindet sich im
Scheitelpunkt der Einformung eine Öffnung, durch welche
Licht von der Lichtquelle hindurchtreten und mit seinem
Lichtkegel den Schriftträger ebenfalls von der Rückseite
her beleuchten kann. Dabei wird diese Art der
Ausleuchtung unterstützt durch Reflexion an der Oberfläche der
von der Aufnahme für die Lichtquelle zur
Schriftträgerebene verlaufenden Verbindungsstege des
Lichtleiterelements.
Gemäß einer anderen bevorzugten Ausgestaltung der
Erfindung kann vorgesehen sein, daß das Lichtleiterelement
den Schriftträger auf dessen gesamter Fläche
kontaktiert, das heißt, insgesamt eng am Schriftträger
anliegt, wobei die ebenfalls zur Aufnahme der Lichtquelle
vorgesehene Einformung keine Öffnung an ihrem
Scheitelpunkt aufweist, so daß sämtliches Licht der Lichtquelle
über Lichtleitung mittels des Lichtleiterelements zur
Ausdehnung des Schriftträgers übertragen wird.
Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung der Erfindung
sieht vor, daß das Lichtleiterelement in einem der
Lichtquelle nächstgelegenen Bereich den Schriftträger
nicht kontaktiert, so daß wiederum nur etwa zwei Drittel
dessen Oberfläche nur vom Lichtleiterelement bedeckt
sind, wobei im Unterschied zur ersten Variante jedoch
das Lichtleiterelement im Abstand zur Lichtquelle
angeordnet ist.
Gemäß dieser dritten Variante ist vorgesehen, daß das
von der Lichtquelle abgestrahlte Licht über die
angerauhte bzw. geriffelte rückseitige Oberfläche des
Lichtleiterelements in dieses eintritt und über die zum
Schriftträger gewandte Oberfläche diffus abstrahlt.
Entsprechend einer bevorzugten Ausgestaltung der
Erfindung ist generell vorgesehen, die dem Schriftträger
zugewandte Oberfläche des Lichtleiterelements matt, das
heißt mit geringer Rauhtiefe, zu halten und die dem
Schriftträger abgewandte Oberfläche aufzurauhen oder zu
riffeln bzw. mit Reflexionsmitteln zu versehen, so daß
das in das Lichtleiterelement eingetretene Licht zum
Schriftträger hin reflektiert wird.
Besonders vorteilhaft ist es dabei, das sich zu seinen
seitlichen Begrenzungskanten hin verjüngende
Lichtleiterelement auf seiner Rückseite mit Zacken zu versehen,
die stufenartig, allerdings unter Berücksichtigung der
besonderen optischen Reflexionsbedingungen zur
Ausleuchtung des Schriftträgers, ausgebildet sind. Hierdurch
wird erreicht, daß das beispielsweise in Flächenmitte
des Lichtleiterelements eingeführte Licht an den
einzelnen Stufen zur Schriftträgerebene hin reflektiert wird,
wo es durch die matt ausgebildete frontseitige
Oberfläche diffus austritt und so eine gleichförmige
Ausleuchtung des Beschriftungsfeldes bewirkt.
Ein weiteres vorteilhaftes Merkmal der Erfindung ist
durch eine durchsichtige Frontabdeckung gekennzeichnet,
die gemeinsam mit dem Lichtleiterelement zur Halterung
des Schriftträgers dient, der in einem zwischen
Frontabdeckung und Lichtleiterelement befindlichen Spalt
einführbar ist. Die Frontabdeckung ist vorteilhafterweise
an zwei gegenüberliegenden Seiten am Lichtleiterelement
befestigt, wobei gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung
eine einstückige Verbindung zwischen Lichtleiterelement
und Frontabdeckung vorgesehen ist. Während die
Frontabdeckung auf ihrer Außen- und Innenoberfläche
hochglanzpoliert ist, besitzt das Lichtleiterelement auf der dem
Schriftträger zugewandten Seite eine matte Oberfläche.
In weiterer Verbesserung der Erfindung ist vorgesehen,
daß das Lichtleiterelement auf seiner aufgerauhten bzw.
geriffelten oder stufenförmig ausgebildeten Rückseite
zur Verbesserung der Reflexionswirkung für das im
Inneren des Lichtleiterelements auf die Zacken auftreffende
Licht eine Auflage aufweist, welche den Durchtritt von
Licht durch diese Grenzfläche verhindert. Diese Auflage
kann zum Beispiel als Farbanstrich vorgesehen sein.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung kann jedoch auch
vorgesehen sein, die Auflage als selbständiges
Konstruktionsteil zur Halterung des Lichtleiterelements am jeweils
vorgesehen Einbauort auszugestalten.
In weiterer Verbesserung der Erfindung, insbesondere um
die Vergleichmäßigung der Ausleuchtung zu erhöhen, ist
vorgesehen, den Schriftträger aus einer durchleuchtbaren
Streufolie zu gestalten, die in den Spalt zwischen
Lichtleiterelement und Frontabdeckung einführbar ist.
Durch Verwendung einer Streufolie für den Schriftträger
werden Helligkeitsunterschiede aufgrund
unterschiedlicher Lichtintensität, zum Beispiel im Bereich nahe der
Lichtquelle, weiter kompensiert, so daß eine
gleichmäßigere Ausleuchtung des Schriftfeldes möglich ist.
Diese und weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Anhand von in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispielen sollen die Erfindung, besondere Vorteile und
Verbesserung der Erfindung näher erläutert und
beschrieben werden.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch ein
Lichtleiterelement (Variante 1),
Fig. 2 einen Längsschnitt durch ein weiteres
Lichtleiterelement (Variante 2),
Fig. 3 einen Längsschnitt durch ein weiteres
Lichtleiterelement (Variante 3),
Fig. 4 Rückseite des Lichtleiterelements gemäß Fig.
1,
Fig. 5 Frontansicht eines Lichtleiterelements gemäß
Fig. 1,
Fig. 6 ein Einbaubeispiel für ein erfindungsgemäßes
Beschriftungsfeld in einem
Großflächen-Installationsgerät.
In Fig. 1 ist ein Längsschnitt durch eine
Schriftfeldbeleuchtung 10 dargestellt, die aus einem
Lichtleiterelement 12 und einer frontseitig daran anschließenden
Abdeckung 14. Das Lichtleiterelement 12 wie auch die
Abdeckung 14 sind materialeinheitlich aus einem optisch
klaren Kunststoff mit möglichst kleinem Brechungsindex,
zum Beispiel Polycarbonat oder Polymethacrylat geformt.
Dabei ist zwischen der Abdeckung 14 und den im
Schnittbild flügelartig aussehenden Seitenbereichen 15, 16 des
Lichtleiterelements 12 ein gleichbleibend enger
Zwischenspalt 18 eingehalten, der als Halterung für einen
Schriftträger 19 dient. Ein solcher Schriftträger kann
beispielsweise aus einer dünnen Streufolie gebildet
sein, auf deren Dicke die Spaltweite des Spaltes 18
angepaßt ist.
Wie in Verbindung mit Fig. 4 ersichtlich ist, weist das
längliche, rechteckförmige Lichtleiterelement 12 etwa in
Flächenmitte eine Einformung 20 auf, welche als Aufnahme
für eine Lichtquelle 21, zum Beispiel Glüh- oder
Glimmlampe, dient. Im Scheitelpunkt der sphärisch gewölbten
Einformung ist eine kleine Durchbruchsöffnung 22
vorgesehen, durch welche der Schriftträger 19 von dem in der
Lichtquelle erzeugten Licht direkt bestraht wird.
Um eine hierdurch bedingte punktförmige Ausleuchtung des
Mittenbereichs des Schriftträgers zu verhindern, ist
dieser Bereich des Lichtleiterelements 12 aus der Ebene,
in welcher sich der Schriftträger 19 befindet,
rückversetzt, so daß sich aufgrund des größeren Abstandes ein
Lichtstreukegel ergibt, der eine größere Fläche
beleuchtet. Dabei dient die Oberfläche der trichterförmig von
den Seitenbereichen 15, 16 des Lichtleiterelements
zentrisch zum Aufnahmebereich 20 führenden Stege 17
zusätzlich als Reflexionsfläche für das durch die Öffnung 22
austretende Licht der Lichtquelle.
Gleichzeitig dienen die Stege 17, die unmittelbar an die
in die Einformung 20 eingreifende Lichtquelle
anschließen, zur Lichtleitung von der Lichtquelle in die
Seitenbereiche 15, 16 des Lichtleiterelements 12.
Der Querschnitt der Seitenbereiche 15, 16 des
Lichtleiterelements 12 nimmt von innen nach außen stetig ab,
wobei die vom Schriftträger abgewandte Rückseite des
Lichtleiterelements 12 im Bereich der Seitenbereiche 15,
16 angerauht bzw. geriffelt ausgebildet ist. Wie auch
aus Fig. 4 ersichtlich ist insbesondere vorgesehen,
diese Bereiche mit quer zur Lichtausbreitungsrichtung
angeordneten stufenartigen Zacken zu versehen, welche unter
Berücksichtigung der erforderlichen
Reflexionsbedingungen für das im Lichtleiterelement 12 geführte
Licht ausgebildet sind. Vorzugsweise ist eine Zackenhöhe
sowie Zackenweite von etwa 0,5 mm vorgesehen, wobei die
einzelnen Zacken jeweils einen rechten Winkel
einschließen. Aufgrund der durch die Verjüngung der
Seitenbereiche 15, 16 bewirkten Neigung gegenüber der
Schriftträgerebene.
Auf diese Weise wird das von der Lichtquelle in der
Einformung 20 in das Lichtleiterelement 12 eingeleitete
Licht über den großen Querschnitt der Verbindungsstege
17 in die Seitenbereiche geleitet, wo es sukzessive bis
in den Anschlußbereich zur Abdeckung 14 in Richtung
Schriftträger 19 reflektiert wird. Die unmittelbar den
Schriftträger 19 kontaktierende Oberfläche des
Lichtleiterelements 12 ist matt gehalten, das heißt, sie weist
eine gewisse Rauheit auf, um so eine diffuse
Ausleuchtung von der Rückseite des Schriftträgers 19 her
sicherzustellen. Hingegen sind die Oberflächen 24 des
trichterförmigen Bereichs, der durch die Verbindungsstege 17
gebildet wird, hochglanzpoliert um einerseits im
Querschnittsinneren der Verbindungsstege 17 nahezu
Totalreflexion von Lichtstrahlen zu erreichen, und andererseits
das durch die Öffnung 22 austretende Licht in Richtung
Schriftträger 19 zu reflektieren.
In Fig. 2 ist eine Schriftfeldausleuchtung 11 gezeigt,
die aus einem Lichtleiterelement 26 und einer hieran
frontseitig anschließenden Abdeckung gezeigt, die
ebenfalls zwischen sich einen Spalt 28 einschließen, der zur
Aufnahme eines Schriftträgers 19 dient. Die in Fig. 2
gezeigte Variante der Schriftfeldbeleuchtung 11
unterscheidet sich von der in Fig. 1 gezeigten Ausführung
dadurch, daß der Schriftträger 19 über seiner gesamten
Fläche von dem Lichtleiterelement 26 kontaktiert wird.
Im Unterschied zu der in Fig. 1 gezeigten Ausgestaltung
erfolgt die Ausleuchtung des Schriftträgers 19
ausschließlich durch vom Lichtleiterelement 26 übertragenes
Licht der Lichtquelle 32. Diese befindet sich in einer
ebenfalls mittig im Lichtleiterelement 26 angeordneten
Einformung 30, welche jedoch vollkommen geschlossen ist,
so daß eine direkte Beleuchtung des Schriftträgers 19,
wie in der Ausgestaltung nach Fig. 1, nicht möglich ist.
Zur Gewährleistung einer gleichmäßigen Ausleuchtung des
Schriftträgers 19 ist auch das Lichtleiterelement 26 auf
seiner dem Schriftträger 19 abgewandten Rückseite mit
stufenartigen Zacken versehen, die ebenfalls quer zur
Ausbreitungsrichtung des Lichtes im Inneren des
Lichtleiterelements 26 angeordnet sind und die dazu dienen,
das Licht in dem sich stetig von innen nach außen
verjüngenden Lichtleiterelement gleichmäßig zur Ebene des
Schriftträger 19 zu reflektieren.
In Fig. 3 ist ebenfalls eine Schriftfeldbeleuchtung 13
dargestellt, bei welcher im Unterschied zu den in Fig. 1
und Fig. 2 gezeigten Ausgestaltungen eine Lichtquelle 34
in Abstand zu einem Lichtleiterelement 36 angeordnet
ist, welches wie auch die in Fig. 1 und Fig. 2 gezeigten
Ausgestaltungen frontseitig mit einer Abdeckung 14
verbunden ist. Auch hier wird von der Abdeckung 14 und dem
Lichtleiterelement 36 ein enger Spalt 18 begrenzt, in
welchen ein Schriftträger 19 eingeführt ist. Ähnlich wie
in der Ausgestaltung gemäß Fig. 1 ist auch beim
Lichtleiterelement 36 gemäß Fig. 3 zentrisch eine vom
Schriftträger 19 ausgehende trichterförmige Einformung
vorgesehen, um das von der Lichtquelle 34 aufgenommene
Licht im Mittenbereich unter Abschwächung
Durchbrechungsverluste durchscheinen zu lassen, während die
Seitenbereiche des Schriftträgers in der zuvor
beschriebenen Weise von dem durch Strahlung im Lichtleiter 36
aufgenommenen Licht, das an der geriffelten Rückseite zur
Schriftträgerebene hin reflektiert wird, ausgeleuchtet
werden.
Für alle drei gezeigten Varianten gilt übereinstimmend
die einheitliche Werkstoffwahl, das heißt die Verwendung
von optisch klaren Kunststoffen, zum Beispiel PC oder
PMMA, sowie die Verstärkung der Reflexionswirkung auf
der Rückseite mittels Aufrauhung oder Riffelung. Ferner
ist bei allen drei Varianten vorgesehen, daß die
Frontabdeckung 14 jeweils glasklar ist.
In Fig. 4 ist die Rückseite einer
Schriftfeldausleuchtung 10 gemäß Fig. 1 dargestellt, wobei mit Ausnahme des
Mittenbereichs, in welchem die Stege 17, sowie die
Einformung 20 und die Durchbruchsöffnung 22 gezeigt sind,
in ähnlicher Weise auch bei den Ausgestaltungen gemäß
Fig. 2 und Fig. 3 vorgesehen ist.
In Fig. 5 ist schließlich die Draufsicht auf eine
Schriftfeldbeleuchtung 10 bzw. 11 oder 13 gezeigt, wobei
nur die Abdeckung 14 zu erkennen ist, da sich dahinter
der unbeschriftete Schriftträger 19 befindet und somit
den Blick auf das Lichtleiterelement 12 verwehrt.
Fig. 6 zeigt eine Großflächenabdeckung 38 eines
elektrischen Installationsgerätes, das eine erfindungsgemäße
Schriftfeldbeleuchtung 10 bzw. 11 oder 13 aufnimmt. Die
Großflächenabdeckung 38 kann hierbei zu einem Taster,
Dimmer oder Schalter gehören, wobei die Funktion der
Schriftfeldbeleuchtung 10 hiervon unabhängig ist.
|
| Anspruch[de] |
- 1. Schriftfeldbeleuchtung, insbesondere für
elektrische Installationsgeräte, mit einer das Schriftfeld
von seiner Rückseite her beleuchtenden Lichtquelle sowie
mit einem Schriftträger, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen der Lichtquelle (21, 32, 34) und dem
Schriftträger (19) ein Lichtleiterelement (12, 26, 36)
angeordnet ist.
- 2. Schriftfeldbeleuchtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Lichtleiterelement (12, 26)
flächig ausgebildet ist und auf seiner dem Schriftträger
(19) abgewandten Rückseite eine Einformung (20, 30) zur
Aufnahme der Lichtquelle (21, 32) aufweist.
- 3. Schriftfeldbeleuchtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einformung (20, 30) für die
Lichtquelle (21, 32) zentrisch in der Flächenmitte des
Lichtleiterelements (12, 26) angeordnet ist.
- 4. Schriftfeldbeleuchtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Aufnahme für die Lichtquelle an
einer Seite des flächig ausgebildeten
Lichtleiterelements angeordnet ist.
- 5. Schriftfeldbeleuchtung nach wenigstens einem der
Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das
Lichtleiterelement (12, 26, 36) den Schriftträger (19)
zu wenigstens zwei Drittel seiner Fläche kontaktiert.
- 6. Schriftfeldbeleuchtung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Lichtleiterelement (12) im
Bereich der Einformung (20) für die Lichtquelle (21) aus
der Schriftträgerebene zurückgesetzt ist.
- 7. Schriftfeldbeleuchtung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Lichtleiterelement (12) Stege
(17) besitzt, welche einen trichterförmigen Hohlraum
begrenzen, und daß die Stege (17) als Lichtkanäle von
der Lichtquelle zu den Seitenbereichen (15, 16) des
Lichtleiterelements (12) dienen.
- 8. Schriftfeldbeleuchtung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Einformung (20) eine
Durchbruchsöffnung (22) aufweist, durch welche Licht von der
Lichtquelle (21) direkt auf die Rückseite des
Schriftträgers (19) strahlt.
- 9. Schriftfeldbeleuchtung nach einem der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die rückseitige
Oberfläche des Lichtleiterelements quer zur
Lichtausbreitungsrichtung verlaufende Riffelungen aufweist.
- 10. Schriftfeldbeleuchtung nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Riffelung durch gleichförmige,
stufenartige Zacken gebildet ist, die das im
Lichtleiterlement (12, 26, 36) geführte Licht jeweils zum
Schriftträger (19) reflektieren.
- 11. Schriftfeldbeleuchtung nach einem der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die den
Schriftträger (19) kontaktierende Oberfläche des
Lichtleiterelements (12, 26, 36) angerauht ist, so daß ein diffuser
Lichtaustritt erzielt wird.
- 12. Schriftfeldbeleuchtung nach einem der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß frontseitig an
das Lichtleiterelement (12, 26, 36) eine glasklare
Abdeckung (14) anschließt.
- 13. Schriftfeldbeleuchtung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abdeckung (14) materialeinheitlich
mit dem Lichtleiterelement (12, 26, 36) ist.
- 14. Schriftfeldbeleuchtung nach Anspruch 12 oder 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (14)
einstükkig mit dem Lichtleiterelement (12, 26, 36) verbunden
ist.
- 15. Schriftfeldbeleuchtung nach einem der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Lichtleiterelement aus optisch klarem Kunststoff mit geringem
Brechungsindex besteht.
- 16. Schriftfeldbeleuchtung nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß das Material für das
Lichtleiterelement (12, 26, 36) und die Abdeckung (14) Polycarbonat
vorgesehen ist.
- 17. Schriftfeldbeleuchtung nach einem der Ansprüche
1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das
Lichtleiterelement (12, 26, 36) und die Abdeckung (14) aus
Polymethylmethacrylat gebildet ist.
- 18. Schriftfeldbeleuchtung nach einem der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die dem
Schriftträger (19) abgewandte Rückseite des Lichtleiterelements
(12, 26, 36) mit einer lichtundurchlässigen Auflage
bedeckt ist.
- 19. Schriftfeldbeleuchtung nach Anspruch 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die lichtundurchlässige Auflage eine
Farbschicht ist.
- 20. Schriftfeldbeleuchtung nach Anspruch 18, dadurch
gekennzeichnet, die lichtundurchlässige Auflage
gleichzeitig als Haltemittel für das Lichtleiterelement (12,
26, 36) in einem Installationsgerät ausgebildet ist.
- 21. Schriftfeldbeleuchtung nach einem der vorherigen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verstärkung
der Ausleuchtung des Schriftträgers (19) dieser aus
einer Streufolie besteht.
|
|
|