Die Erfindung betrifft eine Schutzhaube für den nach oben über
eine Tischplatte vorstehenden Teil des Sägeblattes einer
Kreissäge, wobei die Schutzhaube an einem Spaltkeil angebracht
und der unterhalb der Tischplatte liegende Teil des Sägeblattes
weitgehend von einer zweiten Schutzhaube abgedeckt ist, und
ferner die erstgenannte Schutzhaube eine im wesentlichen
horizontale Zwischenwand aufweist, die einen am spaltkeilfernen
Ende offenen Strömungskanal bildet und am spaltkeilnahen Ende
in eine Austrittsöffnung übergeht, an die eine Saugleitung
anschließbar ist, und die ferner im Bereich der Austrittsöffnung
mit einer weiteren Öffnung versehen ist, in der mindestens eine
quer zur Zwischenwand verlaufende Leitwand angeordnet ist.
Eine derartige Schutzhaube - jedoch ohne die Leitwand - ist
aus den Mitteilungen der Holz-Berufsgenossenschaft
(HBG-Mitteilungen) Nr. 60, 1960, S.10, Abb.6 bekannt. Ebenso ist
eine Schutzhaube dieser Art - jedoch ohne Zusammenhang mit einer
unterhalb der Tischplatte angeordneten zweiten Schutzhaube - aus
dem DE-GM 89 06 261.2 bekannt; dabei ist im Bereich der
unterhalb der Austrittsöffnung des Strömungskanals angeordneten
weiteren Öffnung eine Leitwand vorgesehen.
Bei Kreissägen oder bei im Kreissägebetrieb arbeitenden
Wendesägen wird der unterhalb der Tischplatte befindliche Teil
des Sägeblatts mittels der genannten zweiten Schutzhaube
abgedeckt. Dadurch werden die beim Sägen entstehenden Späne in
die zweite Schutzhaube geschleudert und von dieser mittels einer
Absaugleitung abgesaugt. Die am Spaltkeil wieder nach oben
tretenden Zähne des Sägeblatts nehmen Feinstaub und kleinere
Späne mit, welche dann in die erste Schutzhaube geschleudert
werden. Eine befriedigende Lösung für das Abführen dieser Späne
und des Feinstaubs ist bislang nicht bekannt geworden. Das hängt
einerseits damit zusammen, daß die erste Schutzhaube lediglich
den vorderen Teil des Sägeblatts übergreift und daß andererseits
die Größe der Schutzhaube bzw. ihre Zuordnung zum Sägeblatt
nicht optimal ist. Es kommt noch hinzu, daß die Schutzhaube von
der Oberseite der Tischplatte einen mindestens der
Werkstückdichte - in vertikaler Richtung gemessen -
entsprechenden Höhenabstand aufweisen muß.
Es liegt infolgedessen die Aufgabe vor, eine Schutzhaube der
eingangs beschriebenen Art so weiterzubilden, daß auch der beim
Kreissägen oberhalb der Tischplatte anfallende Feinstaub und die
Sägespäne optimal abgeführt werden können.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß in
der weiteren Öffnung mindestens zwei im spitzen Winkel
aufeinander zulaufende Leitwände angeordnet sind, die sich in
Strömungsrichtung zur Austrittsöffnung des Strömungskanals hin
verengende Strömungskanäle bilden, die den nach oben über die Tischplatte
vorstehenden Teil des Spaltkeils übergreifen.
Die weitere Öffnung, die unterhalb der Austrittsöffnung des
Strömungskanals angeordnet ist, übergreift nunmehr den gesamten
Spaltkeil und ist durch die Ausbildung mehrerer Strömungskanäle infolge
der Anordnung von mindestens zwei Leitwänden auch so gestaltet,
daß trotz der größeren Ausbildung dieser weiteren Öffnung eine
sichere Leitung der Späne und des Feinstaubes in die
Austrittsöffnung gewährleistet ist. Die Verengung der Strömungskanäle
infolge der Anordnung der Leitwände derart, daß sie im spitzen
Winkel aufeinander zulaufen, sorgt für eine Erhöhung der
Strömungsgeschwindigkeit, die ihrerseits wieder den Absaugeffekt
begünstigt. Es hat sich bei der Anordnung der Erfindung
herausgestellt, daß - bei abgenommener Saugleitung - die
Luftaustrittsgeschwindigkeit an der Austrittsöffnung ca. 12
m/sec. beträgt. Der Saugstrom erfaßt vom Kreissägeblatt und vom
Luftzug nach oben geschleuderte Teilchen und führt sie entlang
den durch die Leitwände gebildeten Strömungskanälen zur Austrittsöffnung,
und von dort über den Saugschlauch oder die Saugleitung zu einem
Sammelbehälter oder dergleichen. Die erfindungsgemäße
Schutzhaube gewährt also eine gegenüber dem Stand der Technik
ganz erheblich verbesserte Absaugung, insbesondere des
gesundheitsschädlichen Feinstaubes.
Ein Teil der nach oben gebrachten Späne gelangt zunächst an die
Unterseite der etwa horizontalen Zwischenwand und wird dann am
spaltkeilfernen Ende der ersten Schutzhaube innerhalb der
letzteren nach oben umgelenkt, so daß sie dann schließlich in
Gegenrichtung die erste Schutzhaube durchströmen und in die
Saugleitung gelangen. Die entlang dem Spaltkeil
hochgeschleuderten Späne strömen allerdings unmittelbar entlang
den Leitwänden zur Austrittsöffnung, d. h. sie nehmen den
"Umweg" über die horizontale Zwischenwand größtenteils nicht.
Hier zeigt sich der große Vorteil der ersten Schutzhaube,
welche nicht nur den oberen Teil des Kreissägeblatts, sondern
auch den nach oben vorstehenden Teil des Spaltkeils übergreift.
Dies ist vor allen Dingen dann der Fall, wenn man die erste
Schutzhaube nicht unmittelbar am Spaltkeil anbringt, sondern an
einem fluchtend dahinter befindlichen Träger, der möglichst
dünner sein muß als der Spaltkeil selbst, damit er das
Vorschieben des Sägeguts nicht erschwert oder behindert.
Im übrigen besteht die zweite Schutzhaube, zumindest bei einer
Wendesäge, aus einem gegenüber einem Sägengestell orstfesten
Teil und einem demgegenüber vorzugsweise gegen Federkraft
verschwenkbaren Teil, der im Kreissägenbetrieb bis an die
Unterseite der Tischplatte reicht.
Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist die Zwischenwand an
ihrer dem Sägeblatt zugekehrten Unterseite konkav gewölbt,
wobei der spaltkeilseitige Endbereich der Unterseite etwa in
Verlängerung der sägeblattseitigen Kante des Spaltkeils
verläuft. Die Späne, die nicht unmittelbar durch die Strömungskanäle
zwischen den Leitwänden zur Saugleitung strömen, werden hierbei
in sehr vorteilhafter Weise
entlang der, der Sägeblattkontur angepaßten Unterseite der etwa
horizontalen Zwischenwand zu deren spaltkeilfernem Ende
geleitet, wo sie dann bei günstig geformter Innenseite der
ersten Schutzhaube nach oben hinten hin umgelenkt werden.
Dieser Effekt wird in vorteilhafter Weise dadurch verbessert,
daß der spaltkeilferne Endbereich der Zwischenwand etwa
parallel zur zugeordneten Innenkontur der ersten Schutzhaube
verläuft, wobei er dieser Innenkontur allerdings ein Stück weit
folgt, damit die Umlenkung des spänebeladenen Luftstroms
innerhalb der Schutzhaube ungestört erfolgen kann.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich aus
Anspruch 4. Die erste Schutzhaube steht demgemäß, in
Vorschubrichtung des Werkstücks gesehen, nicht nur nach vorne,
also zur Bedienungsperson hin, sondern auch nach hinten über
das Sägeblatt über, so daß alle nach oben austretenden Späne
und dgl. sicher in die erste Schutzhaube gelangen und darin vom
Saugstrom mitgerissen werden können.
Wenn gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der
Erfindung alle Leitwände einen spitzen Winkel miteinander bzw.
mit der spaltkeilseitigen Querwand der ersten Schutzhaube
einschließen, dessen gedachter Winkel jeweils etwa dem
schutzhaubenseitigen Ende der Späne-Absaugöffnung bzw. der
Spänesaugleitung zugeordnet ist, so entstehen eine Mehrzahl von
sich in Durchströmrichtung verengenden Kanälen mit der üblichen
Beschleunigungswirkung für die Teilluftströme.
Es ist desweiteren sehr vorteilhaft, daß das der
Späne-Absaugöffnung der ersten Schutzhaube zugeordnete Ende der
etwa horizontalen Zwischenwand hohlgewölbt ist und eine gegen
die Späne-Absaugöffnung gerichtete Späne-Umlenkfläche bildet.
Sie ist vergleichbar mit den Leitwänden, d. h. die etwa
horizontale Zwischenwand ist im Gegensatz zu der für sich
allein bekannten Ausbildung keine über ihre gesamte Länge
gleich dicke Wand, vielmehr ist sie, wie auch der Zeichnung zu
entnehmen ist, zumindest an ihrem spaltkeilseitigen Ende
wesentlich verdickt.
Im strömungstechnischer Hinsicht läßt sich eine weitere
Verbesserung dadurch erzielen, daß die Leitwände in der Art von
gebogenen Leitschaufeln ausgebildet sind und sie gegen die
Späne-Absaugöffnung gerichtete Umlenkkanäle bilden. Aus der
Zeichnung ergibt sich, daß die Krümmung davon abhängt, an
welcher Stelle sie sich in der ersten Schutzhaube befinden.
Selbstverständlich ist es im Hinblick auf eine optimale
Verwendbarkeit dieser Säge von besonderem Vorteil, wenn die
erste Schutzhaube nicht starr montiert, sondern, wie bereits
erläutert, um eine horizontale Achse schwenkbar am Spaltkeil
oder einem fluchtend dahinter befindlichen Schutzhaubenträger
gelagert ist, was ein Feststellen bei Bedarf nicht ausschließt.
Die Anbringung der Lagerachse am Spaltkeil oder einem separaten
Schutzhaubenträger hängt vor allen Dinge auch von der Größe des
Sägeblatts in bezug auf die erste Schutzhaube ab.
Zweckmäßigerweise sollte diese schwenkbare und ggf.
feststellbare Schutzhaube auch abnehmbar sein.
Um einschlägigen Vorschriften zu genügen, ist die Weiterbildung
gemäß Anspruch 9 vorgesehen. Beim Sägen wird die erste
Schutzhaube entweder durch Verschieben des Werkstücks oder aber
von Hand so weit verschwenkt, daß das Werkstück darunter
hindurchgeschoben werden kann. Wenn man am vorderen Ende eine
Einlaufschräge an der ersten Schutzhaube vorsieht, so läßt sich
dieser Vorgang noch verbessern.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung näher
erläutert. Die Zeichnung zeigt in schematisierter Form eine
Seitenansicht dieser sowohl als Kappsäge als auch als
Tischkreissäge verwendbaren Wendesäge in der Betriebsart
"Tischkreissäge".
Wenn man die Wendesäge als Tischkreissäge verwendet, so
befindet sich der überwiegende Teil des Sägeblatts 1 sowie der
Antriebsmotor 3 unterhalb der Tischplatte 2. Dabei ist der
Benutzer hinsichtlich des über die Tischplatte nach oben
vorstehenden Teils des Sägeblatts 1 durch eine erste
Schutzhaube 5 geschützt, während der unterhalb der Tischplatte
gelegene größere Teil des Sägeblatts 1 von einer zweiten
Schutzhaube 4 übergriffen wird. Die erstgenannte Schutzhaube
ist erfindungsgemäß als Absaug-Schutzhaube ausgebildet und
besitzt zu diesem Zwecke einen Auslaßstutzen 6, an welchen sich
eine Saugleitung 7 zu einem entsprechenden Sauggebläse
bekannter Bauart anschließt. Auch die zweite Schutzhaube 4 ist
mit einer Absaugleitung 4&min; verbunden.
Dem Sägeblatt ist ein bekannter Spaltkeil 8 zugeordnet, den man
im Kappsägenbetrieb in eine wirkungslose Stellung bringen oder
abnehmen kann. Am Spaltkeil 8 ist die erste Schutzhaube 5 beim
Ausführungsbeispiel um eine horizontale Achse 9 im Sinne des
Doppelpfeils 10 schwenkbar angeordnet. Im Bedarfsfalle kann sie
festgestellt werden. Man kann sie auch abnehmen. Der Spaltkeil
8 besitzt zu diesem Zwecke einen nach oben hin offenen Schlitz
8&min;.
In der Zeichnung stützt sich das spaltkeilferne Ende 11 der
zweiten Schutzhaube 2 auf der Auflagefläche 12 der Tischplatte
2 ab. Am Abstützende kann sich vorteilhafterweise eine
Einlaufschräge befinden, so daß die erste Schutzhaube durch
Vorschieben des Werkstücks angehoben werden kann.
Die erste Schutzhaube 5 besitzt zwei, zur Bildebene parallele
Seitenflächen 13, wobei die dem Betrachter zugewandte
Seitenfläche in der Zeichnung der Übersichtlichkeit wegen
weggelassen ist. Dadurch sieht man, daß sich im Inneren der
ersten Schutzhaube 5 eine im Gebrauch etwa horizontale
Zwischenwand 14 befindet. Weil in der Zeichnung die erste
Schutzhaube 5 nach rechts heruntergeklappt ist, verläuft die
Zwischenwand 14 in dieser Haubenstellung selbstverständlich
nach unten schräg geneigt. Auch im Betrieb ist sie nur in
seltenen Fällen genau horizontal, weil ihre Lage bezüglich der
Auflagefläche 2 von der eingestellten Schnitthöhe der Säge, der
Dicke des jeweils zu sägenden Werkstücks oder bei einer
feststellbaren Haube von der jeweiligen Stellung beim
Festsetzen abhängt.
Zusätzlich zu dieser etwa horizontalen Zwischenwand 14 befinden
sich im spaltkeilseitigen Ende der ersten Schutzhaube 5 noch
quer zur Zwischenwand 14 verlaufende, mit Seitenabstand
angeordnete Leitwände 15, 16 und 17. Diese erstrecken sich
ebenso wie die Zwischenwand 14 von der Innenseite der einen
Längs-Seitenfläche 13 bis zur Innenfläche der
gegenüberliegenden, in der Zeichnung weggelassenen
Längs-Seitenfläche. Es entstehen durch diese Wände
Strömungskanäle 18 bis 22 für die staub- und spänebeladenen
Luftströme. Der Luftstrom wird insgesamt durch das Sägeblatt 1,
aber auch durch das Sauggebläse erzeugt. Beim
Ausführungsbeispiel sind die Leitwände 15, 16 und 17 in der Art
von Leitschaufeln ausgebildet, d. h. leicht gekrümmt. Die
Krümmung ist so gewählt, daß die konkave Innenfläche jeweils
gegen die horizontale Achse 9 weist. Im Gegensatz zur Zeichnung
kann man auch die Haubenquerwand 23 im Sinne der Leitwand 15
gekrümmt ausführen. Die Zeichnung zeigt, daß die Austrittsenden
der Strömungskanäle 18 bis 22 alle gegen die Austrittsmündung
24 gerichtet sind. Der Spaltkeil 8 greift von unten her in
randoffene Schlitze der Leitwände.
Die etwa horizontale Zwischenwand 14 ist als solche bereits
bekannt. Neu ist indessen, daß ihr spaltkeilseitiges Ende 25
wesentlich verdickt ist, so daß auch an dieser Stelle eine
Leitfläche 26 entsteht. Das von der Leitfläche 26 abgewandte
Ende 27 der Zwischenwand 14 folgt der Krümmung des Sägeblatts 1
und auch derjenigen des spaltkeilfernen Endes 11 der ersten
Schutzhaube 5. Ersteres gilt vor allen Dingen für die
abgesenkte Stellung der ersten Schutzhaube 5. Der
spaltkeilseitige Endbereich 40 der Unterseite 28 der
Zwischenwand 14 verläuft etwa in Verlängerung der
sägeblattseitigen Kante 41 des Spaltkeils 8. Das Sägeblatt 1
deckt sich im Sinnes des Pfeils 30.
Beim Sägen werden die von unten nach oben in Nähe des
Spaltkeils hochgeschleuderten Späne, aber auch der Staub und
Feinstaub, soweit sie über den Durchtrittsschlitz der
Tischplatte für das Sägeblatt 1 nach oben hin ausgetreten sind,
entweder unmittelbar über die Strömungskanäle 19 bis 22 in die
Saugleitung 7 transportiert oder aber, soweit sie im Sinne des
Pfeils 30 vom Sägeblatt mitgerissen werden, gegen die
Unterseite 28 der etwa horizontalen Zwischenwand 14
geschleudert und dann gegen die Innenseite des spaltkeilfernen
Endes 11 der ersten Schutzhaube 5 hin transportiert. Weil die
Innenfläche 29 am spaltkeilfernen Ende 11 der ersten
Schutzhaube 5 in der Art einer Auffangmulde hohlgewölbt ist und
sich die Saugwirkung auch im Strömungskanal 18 auswirkt,
erfolgt eine Umlenkung um das spaltkeilferne Ende 27 der etwa
horizontalen Zwischenwand 14 herum, so daß die spänebeladene
Luft nunmehr im Sinne des Pfeils 31 den Kanal 18 zum
Auslaßstutzen 6 hin durchströmt.
Der bewegliche Teil der zweiten Schutzhaube 4 ist beim
Ausführungsbeispiel in bekannter Weise im Sinne des Pfeils 32
gegenüber dem feststehenden bzw. gestellfesten Teil der zweiten
Schutzhaube verschwenkbar.
Die gezeichnete Säge ist in doppelter Weise nutzbar, nämlich
gemäß der Darstellung als Tischkreissäge oder als Kappsäge
(vgl. DE-PS 16 28 992). Dies ist dadurch möglich, daß man die
Tischplatte 2 und alle damit fest verbundenen Teile im Sinne
des Pfeils 34 und/oder in Gegenrichtung schwenkbar an einem
lediglich angedeuteten Gestell 35 lagert. Selbstverständlich
ist jede der beiden vorzugsweise um 180° versetzten
Drehstellungen aus Sicherheitsgründen arretierbar. Wenn man
diese Wendesäge als Kappsäge verwendet, so befinden sich nach
dem Wenden in Arbeits-Ausgangsstellung das gesamte Sägeblatt 1
mit dem Antriebsmotor 3 oberhalb der Tischplatte 2. Diese
Stellung kann man bspw. nach vorheriger Freigabe mit Hilfe
einer entsprechenden Zugfeder erreichen. Beim Kappsägen wird
dieses Aggregat um die gestellfeste Achse 36 im Sinne des
Pfeils 37 verschwenkt, was insbesondere dadurch problemlos
möglich ist, daß man einen entsprechenden Griff 50 vorsieht.
Vor dem Kappsägen muß nach dem Wenden der Tischplatte 2 das
Kappaggregat freigegeben werden, wodurch es in die
Arbeits-Ausgangsstellung gelangt.
Die horizontale Achse, um welche die Tischplatte 2 am Gestell
35 verschwenkt werden kann, ist mit 39 bezeichnet. Insoweit ist
die Zeichnung nur schematisch.
Im Kappsägebetrieb arbeitet man ohne die erste Schutzhaube. Sie
wird abgenommen und der Spaltkeil 8 wird aus seiner
Betriebsstellung herausgeschwenkt oder entfernt. Dies
gewährleistet die Beweglichkeit des beweglichen Teils 4&min;&min; der
zweiten Schutzhaube 4 um die Achse 38. Der bewegliche Teil 4&min;&min;
ist mit einer Rolle 33 versehen, die im Kappsägebetrieb auf dem
Werkstück aufsitzt.
Die Späneabführung kann bei dieser Betriebsart durch eine
dritte Haube erfolgen, die man dann zweckmäßigerweise als
Ersatz für die erste Haube unten am Tisch anbringt,
insbesondere in eine entsprechende Aufnahme des Arbeitstisches
2 einhängt oder einsprengt. Daran kann in vorteilhafter Weise
eine weitere Absaugeinrichtung angebracht sein.