Die vorliegende Erfindung betrifft einen elektrischen
Dampftrockner und/oder -überhitzer nach dem Gattungsbegriff
des Anspruchs 1. Ein solcher Dampftrockner und/oder
Überhitzer ist durch die EP-A-0 191 267 bekannt.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
einen elektrischen Dampftrockner oder -überhitzer einer
solchen Konstruktion anzugeben, daß er bei Wartungsarbeiten
und/oder einer Inspektion mit der geringstmöglichen
Anstrengung geöffnet werden kann und der dann, wenn er
offen ist, mit einer geringstmögliche Anstrengung innen
gereinigt werden kann. Bei einem elektrischen Dampftrockner
und/oder -überhitzer nach der vorliegenden Erfindung wird
diese Aufgabe durch die Merkmale nach dem
Kennzeichnungsteil des Patentanspruchs 1 gelöst. Bei dieser
Konstruktion ist es möglich, die Heizelemente aus einem
Ende der Heizkammer zu entfernen und da die Trennwand, die
dazu benötigt wird, die benötigte Zirkulation zu erzeugen,
gleichzeitig entfernt wird, ist das Innere der Heizkammer
besonders leicht zugänglich für einen Reinigungsvorgang,
eine Wartungsarbeit und/oder Inspektion, wobei dies
gleichzeitig für diejenigen Teile gilt, die entfernt worden
sind, d.h. für die Trennwand und die Heizelemente.
Vorteilhafte Ausführungsformen des elektrischen
Dampftrockners und/oder -überhitzers nach der vorliegenden
Erfindung, deren Wirkung aus dem folgenden, genau
beschreibenden Teil der Beschreibung hervorgeht, sind in
den Ansprüchen 2 und 3 enthalten.
In der folgenden, genauen Beschreibung wird die Erfindung
im einzelnen unter Bezugnahme auf eine beispielhafte
Ausführungsform eines elektrischen Dampftrockners und/oder
-überhitzers nach der vorliegenden Erfindung beschrieben,
wie es in der Zeichnung dargestellt ist. Es zeigen:
Fig. 1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht der
erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 die Vorrichtung in einer Ansicht aus Richtung des
Pfeiles II in Fig. 1, teilweise geschnitten, und
Fig. 3 die Vorrichtung in einer Ansicht aus Richtung des
Pfeiles III in Fig. 1.
Die beispielsweise Ausführungsform des elektrischen
Dampftrockners und/oder -überhitzers nach der vorliegenden
Erfindung, wie sie nachfolgend beschrieben ist, ist zur
Verwendung beim Aufheizen von Dampf bestimmt, der einer
Fabrik zum Pressen von Tabletten aus Mehl oder anderen
pflanzlichen Materialien zugeleitet wird, z.B. zum
Herstellen von Nahrungstabletten für Tiere. Um zu
vermeiden, daß das pflanzliche Material, das den Pressen
zugeleitet wird, in einen Teig oder eine Paste umgewandelt
wird, die die Wirkung der Pressen blockieren könnte, ist es
notwendig sicherzustellen, daß der Dampf genügend trocken
ist, das heißt daß er in bezug auf den gesättigten Zustand
überhitzt ist. Zu diesem Zweck kann zwischen dem
Dampferzeuger und der Presse oder den Pressen, vorzugsweise
so nahe wie möglich an der letzteren, ein elektrischer
Dampftrockner oder -überhitzer der beschriebenen Art
zwischengeschaltet werden.
Die beispielhafte Ausführungsform eines elektrischen
Dampftrockners oder Dampfüberhitzers nach der vorliegenden
Erfindung, wie er in der Zeichnung dargestellt ist, umfaßt
in bekannter Weise im Prinzip die folgenden Teile:
- einen Einlaß 1 für gesättigten oder nassen Dampf, der
getrocknet oder überhitzt werden soll,
- einen Auslaß 2 für trockenen oder überhitzten Dampf,
der beispielsweise einer Tablettenpreßfabrik zum
Pressen von Tabletten aus Mehl oder ähnlichen
pflanzlichen Materialien zugeleitet wird,
- eine Heizkammer 3, die zwischen dem Einlaß 1 und dem
Auslaß 2 angeordnet ist und die zum Aufheizen des
durchströmenden Dampfes elektrische Heizelemente 4, 5
enthält, und
- ein Gehäuse 6, das die elektrischen Anschlüsse für die
elektrischen Heizelemente 4 und 5 enthält.
Wie dies aus Fig. 1 hervorgeht, sind sowohl der Einlaß 1
als auch der Auslaß 2 nahe am oberen Ende 7 der Heizkammer
3 angeordnet und dann, wenn nicht besondere Maßnahmen
ergriffen worden sind, würde Dampf vom Einlaß 1 im
wesentlichen direkt zum Auslaß 2 strömen, ohne durch die
anderen Teile der Heizkammer 3 hindurch und an den
elektrischen Heizelementen 4 und 5 vorbeizuströmen, die in
der Heizkammer angeordnet sind.
Um sicherzustellen, daß die Dampfströmung durch die
Vorrichtung mit den elektrischen Heizelementen 4 und 5 auf
deren ganzer Länge in Berührung kommt, ist zwischen den
Heizelementen eine Trennwand 8 angeordnet, deren oberes
Ende an einem abnehmbaren Deckel 9 befestigt ist, an dem
auch die Heizelemente 4 und 5 jeweils mit ihren oberen
Enden befestigt sind. Die Trennwand 8 erstreckt sich vom
Deckel 9 aus nach unten bis zu einer Stelle, die vom
untersten, geschlossenen Ende 10 der Heizkammer 3 entfernt
ist, so daß zwischen dem untersten Ende der Trennwand 8 und
dem Boden der Heizkammer 3 ein Durchlaß 11 ausgebildet ist,
durch den der Dampf auf seinem Wege von der einen Seite der
Trennwand 8 auf die andere Seite strömen kann. Aufgrund des
großen Strömungsquerschnittes in dem Durchlaß 11 und des
daraus folgenden, sehr geringen Strömungswiderstand, muß
die Trennwand 8 mit der Umfangswand der Heizkammer 3 nicht
vollständig flüssigkeitdicht verbunden sein.
Bei der dargestellten, beispielhaften Ausführungsform sind
der Einlaß 1 und der Auslaß 2 diametral einander gegenüber
angeordnet; damit die Trennwand 8 jedoch in der
beschriebenen Art funktionieren kann, ist es lediglich
notwendig, daß der Einlaß 1 und der Auslaß 2 in einem
solchen Winkelabstand zwischen sich um die Längsachse 12
der Heizkammer herum angeordnet sind, daß der Einlaß und
der Auslaß auf einander gegenüberliegenden Seiten der
Trennwand liegen.
An ihrem unteren Ende 10 ist die Heizkammer mit einem
symbolisch angedeuteten Dampfablaß 13 ausgestattet, der
automatisch jede Flüssigkeit ableitet, die sich in der
Heizkammer 3 angesammelt hat.
Wenn die inneren Teile der Heizkammer 3 einschließlich der
Heizelemente 4 und 5 und der Trennwand 8 gereinigt oder
inspiziert werden sollen, dann genügt es - neben dem
Trennen der elektrischen Verbindungen - lediglich den
verschraubten Deckel 9 abzunehmen, der dann zusammen mit
der Trennwand und den Heizelementen aus der Heizkammer 3
abgehoben werden kann. Danach ist die Heizkammer 3
vollständig offen und es sind keine Abtrennungen oder
Ablenkbleche mehr vorhanden, durch die eine Reinigung oder
eine Inspektion schwierig werden könnte. Die entfernten
Teile, also der Deckel 9 mit der Trennwand 8 und den
Heizelementen 4 und 5, sind ebenfalls leicht zugänglich und
können ohne Schwierigkeiten gereinigt oder inspiziert
werden. Da die Trennwand 8, wie dies oben erwähnt worden
ist, nicht vollständig eng an der Innenseite der Außenwand
der Heizkammer anliegen muß, besteht beim Entfernen der
"Innereien" kein Risiko dahingehend, daß eine Blockierung
oder eine Störung eintritt und zwar selbst dann nicht, wenn
eine geringe Menge einer Verunreinigung während einer
langen Betätigungsdauer in der Heizkammer abgelagert worden
ist.
Die Zeichnung zeigt den Dampftrockner und/oder
Dampfüberhitzer nach der vorliegenden Erfindung in einer
Lage im Raum, in der die Heizkammer 3 senkrecht steht.
Selbstverständlich funktioniert die Vorrichtung auch in
anderen Lagen, die senkrechte Lage der Heizkammer 3 wird
jedoch bevorzugt, und zwar teilweise deswegen, weil sie die
geringstmögliche mechanische Belastung der elektrischen
Heizelemente 4 und 5 und der Trennwand 8 verursacht und
teilweise deshalb, weil in dieser Lage sich alles Wasser am
unteren Ende 10 der Heizkammer sammelt, von wo das Wasser
durch den Dampfablaß 13 automatisch abgelassen werden kann.
Bei der dargestellten, beispielsweisen Ausführungsform sind
auf den oberen Seiten des Einlasses 1 und des Auslasses 2
jeweils Anschluß-Rohrstutzen 14 und 15 angeordnet. Jeder
dieser Stutzen ist mit einem nicht dargestellten
Thermometer zum Ablesen der Temperaturen jeweils auf der
Einlaß- und der Auslaßseite versehen.
Zusätzlich zu den elektrischen Anschlußelementen für die
Heizelemente 4 und 5 enthält das Gehäuse 6 Thermostaten,
deren Sensoren am Auslaß 2 angeordnet sind und ferner einen
Überhitzungsschutz, der den elektrischen Strom dann
abschaltet, wenn die Heizelemente 4 und/oder 5 extrem heiß
werden, was beispielsweise bei einer Unterbrechung der
Dampfströmung der Fall sein kann.
Bei der dargestellten, beispielsweisen Ausführungsform, die
einer Ausführungsform entspricht, die in der Praxis
getestet worden ist, sind die Heizelemente 4 und 5 band-
oder streifenförmige Heizelemente, die sich von dem Deckel
9 aus nach unten erstrecken und die am unteresten Ende der
Trennwand 8 so nach oben gebogen sind, daß sie in einigem
Abstand vom Deckel 9 enden, wo die "freien" Enden der
Heizelemente an denjenigen Teilen der Heizelemente
befestigt sind, die am Deckel 9 befestigt sind. Darüber
hinaus sind die Heizelemente nahe am unteren Ende der
Trennwand 8 aneinander befestigt. Die Elemente sind jedoch
an keiner Stelle mit der Trennwand 8 verbunden und auf
diese Weise werden alle Probleme in bezug auf verschiedene
Wärmeausdehnungen der Trennwand einerseits und der
Heizelemente andererseits vermieden.