Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zum
Abtrennen des Halses eines Geflügels an einer
Schlachtkette oder einer Abtrennkette.
Die eßbaren Geflügel von großem Wuchs, insbesondere
Puten, die kaum je im Ganzen verkauft werden, werden
nach dem Schlachten in eine bestimmte Anzahl von
Stükken zerteilt, die unabhängig voneinander konditioniert
werden.
Im Falle einer Pute beispielsweise wird nach dem
Ausnehmen der Innereien durch eine natürliche Öffnung
und/oder durch einen im hinteren Teil des Tieres
ausgeführten Einschnitt dieses gebrüht, sodann wird es an
eine Kette gehängt, deren Weiterebewegung bewirkt, daß
der Rumpf zu einer bestimmten Anzahl von Stationen
transportiert wird, wo die unterschiedlichen Stücke von
Arbeitern manuell ausgebaut und abgetrennt werden.
Diese Behandlung erfordert eine erhebliche
Geschicklichkeit und hat dabei den Nachteil, daß die Qualität
des Zerteilens von den Fähigkeiten des Arbeiters
abhängt und daß zum Schluß der Behandlung eine nicht zu
vernachlässigende Menge des Fleisches an dem Gerippe
hängen bleibt, was für den Konditionierbetrieb einen
Verlust bedeutet. Es ist auch zu bedenken, daß das
Knochenskelett eines Geflügels nicht eine durchgehend
konvexe Außenseite hat, sondern auch infolge der
Morphologie des Tieres hohle Bereiche, bei denen das Entnehmen
des darin befindlichen Fleisches nicht einfach ist.
Da das Vorhandensein des Halses des Geflügels nicht
erforderlich ist, wenn beispielsweise das Zerteilen bei
an den Füßen aufgehängtem Geflügel durchgeführt wird,
führt man das Abtrennen des Halses annähernd im
Gelenkpunkt der Flügel und der Rabenschnabelfortsätze durch,
was einen nicht vernachlässigbaren Teil des Halses am
Rumpf beläßt und so die Verwertungsmöglichkeit der
Gesamtheit der Produkte vermindert.
Die Druckschrift US-A 3 203 036 betrifft eine
Einrichtung zum Abtrennen des Kopfes eines Geflügels
entsprechend den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1,
welche einen mit einer Ausnehmung versehenen Träger zum
Abstützen des Halses des Geflügels umfaßt, wobei
senkrecht zu dessen Grund eine eine Guillotine bildende
Klinge verschiebbar montiert ist.
Um das Zerteilen der Geflügel zu rationalisieren, hat
man sich vorgestellt, jedes Geflügel auf einer
Einrichtung zum Halten von innen her zu fixieren,
beispielsweise wie im französischen Patent 85 08275 der
Anmelderin beschrieben ist, und sodann diese Einrichtung in
den Bereich der verschiedenen Zerteilstationen zu
verfahren. Diese Lösung ermöglicht es, über einen starren
Träger für den Rumpf zu verfügen, welcher eine
Automatisierung wenigstens bestimmter Zerteilvorgänge
erlaubt, was in dem Fall, in dem das Geflügel am Kopf
oder am Hals aufgehängt wird, nicht möglich ist. Unter
diesen Bedingungen bietet das Vorhandensein des Halses
nicht nur keinen Vorteil, sondern bildet im Gegenteil
ein Hindernis während der unterschiedlichen
Manipulationen, und es schien angebracht, den Hals vor dem
Zerteilen des Geflügels abzutrennen.
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung,
die ein derartiges Abtrennen auf eine präzise und
saubere Weise mit ausgezeichneter Geschwindigkeit erlaubt.
Zu diesem Zweck ist die betreffende Einrichtung mit
einer Matrize, die an einer ihrer Seitenflächen eine
Ausnehmung mit einer allgemeinen U-Form hat, durch die
der Hals des Geflügels hindurchtreten soll, dadurch
gekennzeichnet, daß die Ausnehmung gegenüber einem
Haltewerkzeug so angeordnet ist, daß der Hals des Geflügels
von oben nach unten hängt, wobei der Geflügelkörper auf
der Seite des Zentralteils der Matrize angeordnet ist,
die der Seite abgewandt ist, auf der die beiden Arme
derselben angeordnet sind, und daß ein Stempel
vorgesehen ist, welcher einen Teil mit einem Querschnitt hat,
der komplementär zu dem der Ausnehmung der Matrize ist
und welcher Mitteln zugeordnet ist, die dessen
Verstellung senkrecht zu der Ebene bewirken, in der die
Öffnung der Matrize ein U bildet, so daß er in
Schneideingriff mit der letzteren kommen kann.
Nach dem Positionieren eines Geflügels in der Weise,
daß der Ansatz seines Halses in der Ausnehmung der
Matrize liegt und der Kopf unterhalb derselben hängt, und
wobei der Stempel sich in seiner oberen Stellung
befindet, wird dieser nach unten bewegt, wobei er beim
Eintreten in die Matrize einen glatten Schnitt durch
den Hals ausführt.
Nach einem Merkmal der Erfindung ist für den Fall, daß
das Geflügel auf einer horizontalen Halteeinrichtung
und mit dem Rücken nach unten dargeboten wird, die
Ebene der Öffnung der Matrize gegenüber der
Horizontalen geneigt, wobei die Arme der Matrize tiefer liegen
als der Zentralteil derselben. Diese Anordnung
ermöglicht es infolge des Bogens, den der Hals bei seinem
Eintritt in die Matrize bildet, einen im wesentlichen
senkrecht zum Hals gerichteten Schnitt auszuführen, und
zwar Dank der Neigung der Matrize und der Neigung der
Verstellachse des Stempels.
Im übrigen ist infolge des Aufbaus dieser Einrichtung
der Referenzpunkt für die Position der Matrize und des
Stempels durch die von den Rabenschnabelfortsatzknochen
geformte V-förmige Vertiefung bestimmt. Der Stempel,
der sich systematisch in den Grund dieses V legt, wie
immer auch die Abmessungen des Geflügels sind, erlaubt
ein Abtrennen des Halses tatsächlich am Ansatz
desselben und ermöglicht so eine maximale Verwertung. Im
übrigen erleichtert die Tiefe der Trennzone die späteren
Zerteiloperationen des Geflügels.
Vorzugsweise sind die Matrize, der Stempel und die
Betätigungsmittel dieser letzteren auf einem Schlitten
montiert, welcher auf einem Support in einer Richtung
parallel zur Halteachse des Geflügels zwischen einer
Position, bei der die Matrize von diesem letzteren
einen Abstand hat, und einer Position, bei der die
Matrize im Kontakt mit dem Halsansatz des Geflügels ist,
verfahrbar ist.
Die Steuermittel zum Stoppen der Vorschubbewegung des
Schlittens sind durch einen Meßaufnehmer zum Erfassen
eines vorgegebenen Grenzdruckes im Inneren des
Stellantriebes für die Verstellung des Schlittens gebildet.
Auf diese Weise ist ein ausgezeichneter Kontakt
zwischen der Matrize und dem Rumpf des Geflügels
gewährleistet, was das Abtrennen am Halsansatz begünstigt.
Zuerst hat die Matrize vom Geflügel einen Abstand und
der Hals des letzteren wird in dieser positioniert. Die
bewegliche Anordnung wird sodann in Richtung auf das
Geflügel hin verfahren, bis sie gegen dieses letztere
zur Anlage kommt, bevor der Stempel betätigt wird.
Um die Einstellung der Neigung der Matrize und des
Stempels zu ermöglichen, ist der Träger des Schlittens
auf dem Grundgestell um eine senkrecht zur Richtung der
Schlittenverstellung stehende Achse schwenkbar
montiert, wobei die Mittel zum Einstellen der Neigung
durch einen Stellantrieb gebildet sind, dessen Gehäuse
am Grundgestell gelenkig angeordnet und dessen
Schubstange am Träger gelenkig angeordnet ist.
Sofern die Halteeinrichtung auf einem Karussel montiert
ist, ist es angebracht, während der das Zubringen eines
Geflügels zur Einrichtung zum Abtrennen des Halses
bewirkenden Drehung desselben den Hals zu führen, um
dessen Positionierung in der Matrize zu bewerkstelligen.
Zu diesem Zweck umfaßt die Einrichtung an der
Zuführungsseite der Geflügel eine verlängerte Führung, deren
an der der Matrize zugewandten Seite liegendes Ende in
der Nähe der Öffnung derselben angeordnet ist und deren
anderes Ende in der Bahn liegt, auf der sich der Hals
eines Geflügels beim Zuführen zur Einrichtung zum
Abtrennen des Halses bewegt.
Gemäß einem anderen Merkmal der Erfindung ist der
Schlitten, auf welchem der Stempel und die Matrize
montiert sind, außerdem an seinem dem Geflügel zugewandten
Ende mit zwei parallelen Messern bestückt, die nach
oben gerichtet und mittels eines Stellantriebes
vertikal verstellbar sind.
Diese beiden Messer dienen dazu, während des Verfahrens
des Schlittens zu beiden Seiten der Wirbelsäule
Einschnitte anzubringen, die die späteren Abtrennvorgänge
und insbesondere das Abreißen der Flügel erleichtern.
Die Steuermittel dieser Einrichtung sind so beschaffen,
daß ausgehend von einer Position, bei der die
bewegliche Anordnung sich in einer vom Geflügel fernen
Stellung befindet, aufeinanderfolgend das Vorhandensein
eines Geflügels festgestellt wird, sodann die
bewegliche Anordnung in Richtung zum Geflügel bis zu einem
Kontakt mit demselben vorgefahren wird, daß der Stempel
abgesenkt und der Hals abgetrennt wird, daß die unteren
Messer angehoben werden, daß die bewegliche Anordnung
unter Ausführung von Rückeneinschnitten zurückgefahren
wird, daß der Stempel wieder angehoben und daß
schließlich die Messer wieder abgesenkt werden.
Die Erfindung wird leichter verständlich mit Hilfe der
folgenden Beschreibung mit Bezug auf die beigefügte
schematische Zeichnung, die beispielhaft und keineswegs
beschränkend eine Ausführungsform dieser Einrichtung
zeigt.
Figur 1 ist eine Seitenansicht während einer ersten
Funktionsphase;
Figur 2 ist eine teilweise geschnittene partielle
Seitenansicht während einer zweiten Funktionsphase;
Die Figuren 3 und 4 sind zwei Draufsichten während
zweier Funktionsphasen der oben genannten
Trenneinrichtung.
Die in der Zeichnung dargestellte Einrichtung umfaßt
ein festes Grundgestell 2, in dessen oberem Bereich um
eine horizontale Achse 3 gelenkig ein Support 4
befestigt ist, dessen Längsausrichtung quer zur Achse 3
orientiert ist. Der Support kann gegenüber der Achse 3
durch Betätigung eines Stellantriebes 5 geneigt werden.
Auf dem Support 4 sind Längssäulen 6 montiert, die als
Führung eines Schlittens 7 dienen, welcher mit Hilfe
eines Stellantriebes 8 verstellbar ist. Der Verfahrweg
des Schlittens 7 auf dem Support 4 kann mit Hilfe eines
Druckmeßaufnehmers 9 gesteuert werden. Auf dem
Schlitten 7 ist eine Matrize 10 befestigt, die an einer ihrer
Seitenflächen eine Ausnehmung 12 in der allgemeinen
Form eines U hat. Bei dem in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Ausnehmung 12 dem den
Stellantrieb 8 umfassenden Support 4 zugewandt und
gegenüber der Horizontalen geneigt, wobei die Arme 13 der
Matrize tiefer liegen als der Zentralteil 14 derselben.
Ein auf einem Haltewerkzeug, dessen Achse 16 in der
Zeichnung dargestellt ist, angeordnetes Geflügel 15
soll auf der Seite der Matrize angeordnet werden, die
der Seite abgewandt ist, von der aus sich die Arme 13
erstrecken, wobei das Geflügel so angeordnet wird, daß
dessen Wirbelsäule 17 unten liegt, wobei sein Hals 18
auf der Matrize liegen und über diese letztere nach
unten hängen soll. Auf dem Schlitten 7 ist außerdem ein
Gestell 19 montiert, welches eine Anordnung trägt, die
senkrecht zur Öffnungsebene der Matrize geführt ist und
die insbesondere einen Stempel 20 umfaßt, welcher einen
zur Ausnehmung 12 der Matrize komplementären Teil
aufweist. Dieser Stempel ist am Ende der Schubstange eines
Stellantriebes 22 montiert. Sofern das Geflügel 15 von
der Seite zugeführt wird, ist es angebracht, den hals
18 zu führen, um dessen Positionierung in der Matrize
sicherzustellen. Diese Führung ist mittels einer
länglichen Führung 23 realisiert, deren der Matrize
zugewandtes Ende in der Nähe der Öffnung derselben
angeordnet ist und deren anderes Ende auf der Bahn liegt, auf
der sich der Hals eines Geflügels beim Zuführen zur
Abtrenneinrichtung bewegt.
Der Schlitten 7 ist im übrigen an seinem dem Geflügel
zugewandten Ende mit zwei parallelen Messern 24
bestückt, die nach oben gerichtet sind und die mittels
eines Stellantriebes 25 vertikal zwischen einer
Position verstellbar sind, in der sie sich unterhalb des
Rükkens des Geflügels befinden, und einer Position, in
der sie diesen einschneiden können.
Die Funktionsweise dieser Einrichtung ist wie folgt:
Wenn sich die bewegliche Anordnung in einer
zurückgezogenen, in der Figur 1 dargestellten Position befindet,
wird das Geflügel der Arbeitsstation zugeführt, wobei
sein Hals durch das Element 23 geführt wird, damit es
in die Ausnehmung 12 der Matrize 10 eintritt, wie in
der Figur 3 mit durchgehenden Linien gezeigt ist. Die
bewegliche Anordnung wird sodann in Richtung auf das
Geflügel zu verstellt, wobei es die in der Figur 2
dargestellte und in der Figur 3 strichpunktierte Position
einnimmt. Der Stempel wird sodann nach unten verstellt,
bei welcher Bewegung das Abtrennen des Halses durch
Ineinandergreifen des Stempels und der Matrize
durchgeführt wird, wie in der Figur 4 dargestellt ist. Die
Messer 24 für den Rückenschnitt werden sodann nach oben
verstellt, um die Haut und die Sehnen zu beiden Seiten
der Wirbelsäule während der Rückbewegung der
beweglichen Anordnung zur Ausgangsposition hin einzuschneiden.
Schließlich werden die Messer 24 zurückgezogen und der
Stempel 20 in seine obere Position verstellt, bevor das
Geflügel entfernt und durch ein anderes Geflügel
ersetzt wird.
Die Messer 24 sind nur für ein späteres Zerteilen des
Geflügels sinnvoll; sie haben keinerlei Nutzen und sind
eher schädlich, wenn das Abtrennen des Halses an einer
Schlachtkette durchgeführt wird.
Wie sich aus dem vorstehenden ergibt, bringt die
Erfindung eine erhebliche Verbesserung für die bestehende
Technik, indem sie eine Einrichtung von einfachem
Aufbau zur Verfügung stellt, die schnell und sehr glatt
das Abtrennen des Halses eines Geflügels durchführt.
Diese Einrichtung kann für sich alleine eingesetzt oder
einer komplexeren Anordnung zum automatischen Zerteilen
von Geflügel zugeordnet werden.