Die Erfindung betrifft ein Maschinenteil für Kraftwerkskomponenten,
insbesondere rotierende Teile, wie zum Beispiel Kappenringe für Generatorkappen.
Maschinenteile für Kraftwerkskomponenten werden seit jeher aus metallischen
Werkstoffen gefertigt. Je nach Einsatzort handelt es sich dabei um hoch- und/oder
warmfeste bzw. korrosionsbeständige Stähle sowie um Nickelbasislegierungen. Für
besondere Anwendungen kommen besondere Werkstoffe in Betracht, zum Beispiel Kupfer
für elektrische Leiter.
Im Laufe der Zeit, seit Kraftwerkskomponenten konstruiert und gebaut
werden, wurde immer wieder versucht, erkannte Nachteile durch Einsatz anderer Werkstoffe
zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für die zum Einsatz gelangenden Stähle, zu
deren Herstellung ständig verbesserte Herstellverfahren entwickelt worden sind.
Diese artgleichen Werkstoffe haben eins gemeinsam, nämlich das hohe
spezifische Gewicht sowie eine mehr oder weniger ausgeprägte Neigung zur Korrosion,
insbesondere Spannungsrißkorossion.
Eine gewisse Gewichtsersparnis ergibt sich beim sogenannten Leichtbau,
durch Verwendung hochfester Stähle, wodurch eine Verringerung der tragenden Querschnitte
möglich ist. Allerdings ist auch hier zu berücksichtigen, daß bei rotierenden
Teilen, zum Beispiel in Generatoren, Motoren und Turbinen aufgrund der Fliehkräfte
cirka zwei Drittel des lastaufnehmenden Querschnitts zur Aufnahme der aus dem
eigenen Gewicht resultierenden Fliehkräfte benötigt werden und lediglich ein Drittel
als Reserve bleiben, zum Beispiel bei Generatorkappenringen für das Halten der
überstehenden Leiter des Generatorläufers.
Ein weiterer Nachteil metallischer Spannteile für rotierende Teile,
insbesondere von metallischen Generatorkappenringen, resultiert daraus, daß zur
Montage der Ringe ihre Erwärmung erforderlich ist, um durch die temperaturabhängige
Ausdehnung des Materials ausreichendes Spiel zu erhalten für das Aufziehen des
Ringes auf die Wellenenden. Hierbei kann es infolge zu hoher Temperatur zu Beschädigungen
der Leiter kommen. Bei einer Demontage wiederholt sich die hohe thermische Belastung;
sie führt zu Festigkeitseinbußen.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es daher Aufgabe der Erfindung,
Maschinenteile der eingangs genannten Art zu schaffen, welche bei möglichst geringem
Gewicht einfach und kostengünstig herstellbar sind und die vorgenannten Nachteile
vermeiden.
Die Lösung der Aufgabe ist gekennzeichnet durch die Merkmale des
kennzeichnenden Teils des Patentanspruchs 1. Danach ist vorgesehen, daß die hochbelasteten
Maschinenteile aus polymerem Faserverbundwerkstoff hergestellt werden, welcher
endlose Fasern aus nichtmetallischen Werkstoffen aufweist, die in einer Matrix
aus Kunststoff, vorzugsweise ein härtbares Kunstharz, zum Beispiel ein Epoxidhar,
homogen eingebettet sind.
Als Fasermaterial sind vorzugsweise Kohlenstoffasern vorgesehen,
die sich aufgrund ihres günstigen Festigkeits/Gewichtskennwertes insbesondere für
die Gestaltung hochbelasteter Teile eignen, aber auch Glasfasern können in Betracht
kommen, ebenso wie Aramidfasern, das sind Fasern aus aromatischen Polyamiden. Kohlenstoffasern
dehnen sich bei Wärmeeinwirkung parktisch nicht aus; dies hat zur Folge, daß auch
der Faserverbundwerkstoff bei Wärmeeinwirkung formstabil bleibt.
Besonders vorteilhaft eignet sich die Erfindung zur Verwendung bei
der Herstellung rotierender Teile, wie zum Beispiel für die Herstellung von Kappenringen
für Generatorläuferkappen oder ähnliches, da die Fliehkraftbeanspruchung um den
Faktor 4 bis 5 reduziert wird.
Gemäß einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung ist das Maschinenteil
aus wenigstens zwei Schalenhälften gebildet, welche zusammengesetzt und von einem
Spannteil gehalten sind.
Die Schalenhälften sind als Laminat ausgebildet, welches aus lagenweise
aufgebrachter Faser-Kunststoff-Verbundmasse besteht, welches in die jeweils gewünschte
Endform gebracht und ausgehärtet wird. Dabei übernehmen die Schalenhälften die
Aufgabe, örtliche Beanspruchungen, wie zum Beispiel Druck-, Biege- oder Scherbeanspruchung
sowie mehrachsige Spannungen infolge Überlagerung der einzelnen Beanspruchungen,
aufzunehmen, das heißt in die Schale bzw. Schalenhälfte gleichförmig einzuleiten,
während das Spannteil, welches die Schalenhälften zusammenhält, dazu vorgesehen
ist die Haltekräfte azimutal aufzunehmen.
Das Spannteil kann beispielsweise als Springring ausgebildet sein,
der die formschlüssig aneinander angepaßten Schalen kraftschlüssig beaufschlagt.
Hierunter ist ein aus Laminat gebildeter geschlossener Ring zu verstehen, der
auf die Schalenhälften aufgeschoben wird.
Um eine Mehrachsigkeit von Spanungszuständen im Spannteil zu vermeiden,
ist gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß das Spannteil
von einem Wickelstab aus faserverstärktem Verbundwerkstoff der zuvor beschriebenen
Art gebildet ist, der mit Vorspannung um die Schalen gelegt ist. Hierbei treten
ausschließlich einachsige Beanspruchungen durch Zug in Umfangsrichtung auf.
Anstelle eines Wickelstabes kann auch ein Seil vorgesehen sein, das
aus Einzelstäben aus Faserverbundwerkstoff hergestellt ist und größere Biegsamkeit
und geringere Kerbempfindlichkeit als ein einzelner Wickelstab aufweist.
Die Herstellung der Schalen erfolgt durch lagenweises Aufbringen
einer Faser-Kunststoff-Verbundmasse in dünnen Schichten am vorgesehenen Einbauort
oder einem formgleichen Muster. Dabei wird die spätere Gesamtschale zunächst einstückig
hergestellt und nach Aushärten der Kunststoffmatrix in die für eine Montage günstige
Handhabung am Einbauort in eine zweckmäßige Anzahl von Einzelteilen zerteilt.
Das Spannteil wird, sofern es sich nicht um einen Wickelstab oder ein Seil handelt,
ebenfalls durch lagenweisen Aufbau in dünnen Schichten der Faser-Kunststoff-Verbundmasse
hergestellt.
Bei rotationssymmetrischen Maschinenteilen ist vorgesehen, daß das
Spannteil als Bandage um den Umfang des Maschinenteils gelegt wird und mit speziellen,
vom jeweiligen Anwendungsfall abhängigen Endbefestigungen, welche gegebenenfalls
auch aus Metall bestehen können, gehalten werden.
Bei rotierenden Teilen ist hierbei insbesondere auf einen entsprechenden
Gewichtsausgleich zur Vermeidung von Unwuchten zu achten. Dieser Gewichtsausgleich
kann beim obligatorischen Auswuchten der rotierenden Teile durch entsprechende
Gewichte in bekannter Weise erreicht werden.
Um eine Lageänderung der Schalen einerseits sowie auch der Spannteile
an den Schalen andererseits sicher auszuschließen, ist gemäß einer vorteilhaften
Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, daß die Schalenhälften an den aneinanderstoßenden
Flächen formschlüssig ineinandergreifen. Ferner weisen die Schalen auf der zum
Spannteil zugewandten Seite Anformungen auf, die formschlüssig mit dem Spannteil
zusammenarbeiten und dessen Lageänderung verhindern.
Diese und weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind
Gegenstand der Patentansprüche.
Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles
sollen die Erfindung, vorteilhafte Ausgestaltungen sowie Verbesserungen der Erfindung
näher erläutert und beschrieben werden.
Es zeigen:
- Fig. 1
- einen mehrteiligen Ringboden in Schrägansicht für einen Generatorkappenring
- Fig. 2
- einen Längsschnitt durch einen Ringboden gemäß Fig. 1 mit einem Springring,
- Fig. 3
- einen Längsschnitt durch einen Ringboden entsprechend Fig. 1 mit einer Einzelstabwicklung,
- Fig. 4
- einen Ringboden entsprechend Fig. 1 mit einer Seilwicklung,
- Fig. 5
- Schemaskizze des Endstücks eines Einzelstabes,
- Fig. 6
- Schemaskizze des in Fig. 5 gezeigten Endstücks eines Einzelstabes um 90° versetzt,
- Fig. 7
- Querschnitt durch eine Endbefestigung,
- Fig. 8
- Draufsicht auf eine Endbefestigung,
- Fig. 9
- Seitenansicht und Teilschnitt eines umwickelten Ringbodens gemäß Fig. 1,
- Fig. 10
- Ausgestaltung eines Seilendstücks,
- Fig. 11
- eine weitere Ausgestaltung eines Seilendstücks.
In Fig. 1 ist ein mehrteiliger Ringboden 10 dargestellt, der zur
Verwendung für einen Kappenring eines nicht näher dargestellten Generatorläufers
vorgesehen ist. Hierbei dient der Ringboden 10 als formschlüssige Begrenzung für
die in dem Generatorläufer angeordneten Leiterenden der Wicklungsleiter, um zu
verhindern, daß die im Endbereich des Generatorläufers unverkeilten Enden der Wicklungsleiter
sich aus dem Generatorläufer lösen.
Der Ringboden 10 ist im gezeigten Beispiel in dreigeteilter Ausführung
ausgebildet, um so bestmögliche Montagebedingungen zu gewährleisten.
Zur Fixierung und Aufnahme der im Betrieb auftretenden Beanspruchungen
erhält der Ringboden 10 eine ring- oder bandagenförmige Umschlingung, wie in den
Figuren 2 bis 4 näher gezeigt.
In Fig. 2 ist ein Längsschnitt durch einen Ringboden 10 dargestellt,
der von einem sogenannten Springring 12 gehalten ist.
Bei dem Springring handelt es sich um einen Ring aus Faserverbundwerkstoff
mit endlosen, unidirektional gerichteten Fasern aus nichtmetallischen Werkstoffen,
die in einer Matrix aus Kunststoff, vorzugsweise einem härtbaren Kunstharz, homogen
eingebettet sind.Durch die gerichteten Fasern wird dem Verbundwerkstoff eine gezielte
Anisotropie verliehen. Die Herstellung des Springrings erfolgt vorzugsweise auf
einem entsprechenden Modellzylinder. Dabei werden dünnlagige Schichten aus endlosen
Fasern, die gleichmäßig in die mitaufgetragene Kunststoffmatrix eingebettet sind,
um die Form gewickelt, bis der vorgesehene Querschnitt erreicht ist. Anschließend
erfolgt die Aushärtung des Kunstharzes. Nach der Aushärtung ist der Ring 12 voll
verwendbar.
Eventuelle, durch die Aushärtung bedingte Maßabweichungen müssen
bei der Gestaltung des Modellkörpers berücksichtigt werden.
Der Einsatz als Generatorkappenring erfolgt, indem der Ring 12 über
einen am Ringboden stirnseitig angeformten Rundwulst 14 oder nach innen gerichtet
und mit einer Schrägnut geschoben wird. Die hierzu erforderliche Dehnung wird
vom Ring 12 voll elastisch aufgenommen, so daß er nach Überwindung des Wulstes
14, der in der Zeichnung überproportional dargestellt ist, eng am Umfang des Ringbodens
10 in dem hierfür vorgesehenen Sitzbereich 16 anliegt.
Um ein Abgleiten des Ringes 12 von der bestimmungsgemäßen Sitzfläche
16 des Ringbodens 10 sicher auszuschließen besitzt der Ringboden am wicklungsseitigen
Ende eine kragenförmige Anformung 18, die eine Verlagerung des Ringes 12 in Richtung
Generatorwicklung unmöglich macht. Am anderen Ende des Ringbodens 10 befindet sich
der bereits erwähnte Wulst 14, der ebenfalls nur unter Aufbringung erheblicher
Kraft vom Ring überwunden werden kann.
Das Durchmesserverhältnis des Wulstes 14 zur bestimmungsgemäßen Sitzfläche
16 ist so festgelegt, daß auch bei den maximal auftretenden Fliehkräften der Ring
12 nicht selbsttätig über den Wulst 14 gleiten kann, sondern daß hierzu noch zusätzliche
Kraft erforderlich ist.
Radial innen liegend unter dem Wulst 14 ist ein Innenkragen 20 angeformt,
der als Montagebegrenzung beim Aufschieben des Ringbodens 10 auf die nicht näher
gezeigte Welle dient.
Fig. 3 zeigt eine ähnliche Anordnung, wie sie in Fig. 2 dargestellt
ist, wobei jedoch anstelle eines Springrings eine Umwicklung des Ringbodens 10
auf seiner bestimmungsgemäßen Sitzfläche 16 mittels eines Einzelstabes 22 aufweist,
der ebenfalls als Faserverbundwerkstoff ausgebildet ist. Dabei handelt es sich
ebenfalls um eine in einer Kunststoffmatrix gerichtet eingelagerte Anordnung von
Endlosfasern, die abhängig vom vorgesehen Verwendungszweck in unterschiedlicher
Dicke zur Verfügung steht.
In Fig. 4 ist eine ähnliche Anordnung wie in Fig. 3 dargestellt,
wobei jedoch anstelle der Umwicklung mit einem Einzelstab 22 eine Seilumwicklung
24 vorgesehen ist.
Fig. 5 zeigt das Endstück eines Einzelstabes 22, welcher sich zum
freien Ende 23 hin flächig erweitert. Diese flächige Erweiterung kann dadurch erreicht
werden, daß in das freie Ende bei der Fertigung des Einzelstabes Keile eingebracht
werden, die die zuvor parallel ausgerichteten Fasern auseinanderspreizt, wobei
die Keile dazu dienen, ein Rückstellen der Einzelfasern in ihre Ursprungslage zu
verhindern. Eine andere Möglichkeit, eine solche flächige Erweiterung des freien
Endes eines Einzelstabes 22 zu erreichen besteht darin, wie in Fig. 6 gezeigt,
mit zunehmender Spreizung des freien Endes, die Querschnittsdicke zu vermindern.
In Fig. 7 ist eine Befestigungsvorrichtung 28 für eine aus Einzelstäben
22 gebildete Wicklungsanordnung, entsprechend Fig. 3 dargestellt.
Dabei handelt es sich um ein etwa quaderförmiges Teil 29, dessen
der Wicklung zugewandte Unterseite gegebenenfalls an den Wicklungsradius angepaßt
sein kann, so daß es auf seiner gesamten Fläche voll unterstützt ist. Parallel
zu seiner Längsachse ist das Teil 29 mit einer schwalbenschwanzförmig ausgebildeten
Längsnut 32, in welche ein Spannteil 26 mit trapezförmigen Querschnitt, der der
Längsnut 32 angepaßt ist, eingesetzt ist. Das Spannteil 26 besitzt ebenfalls eine
nutförmige Ausnehmung 27 in welche das gemäß Fig. 5 ausgebildete freie Ende 23
eines Einzelstabes 22 eingesetzt wird. Mittels Schrauben 30 kann das Spannteil
betätigt werden, um den sich in der Ausnehmung 27 verkeilenden Einzelstab 22 zu
spannen.
In Fig. 8 ist eine Draufsicht auf die Anordnung gemäß Fig. 7 dargestellt,
wobei ersichtlich ist, daß in der Längsnut 32 zwei Spannteile 26 angeordnet sind,
die mittels der Spannschrauben 30 gegeneinander verspannt werden.
Während im gezeigten Ausführungsbeispiel die Stabenden 23 von oben,
das heißt außen am Umfang eingelegt werden, was prinzipiell eine leichtere Handhabung
ermöglicht, kann auch vorgesehen sein, die Ausnehmung 27 zur Aufnahme des Stabendes
23 auf der Unterseite des Spannteils 26, das heißt auf der zum Nutgrund der Längsnut
32 zugewandten Seite anzuordnen, so daß ein Herausgleiten des Stabendes 23 aus
der formschlüssigen Führung der Ausnehmung 27 in Folge Fliehkraft ausgeschlossen
ist.
In Fig. 9 ist ein mit einer Seilwicklung 24 umwickelter Ringboden
10 dargestellt, wobei die linke Hälfte in Draufsicht gezeigt ist, während die rechte
Hälfte von Fig. 9 entlang der Mittellinie als Längsschnitt gezeigt ist.
In Fig. 10 ist ein Endstück 34 eines Seiles 24 aus Faserverbundwerkstoff
dargestellt, das als Gewindehülse ausgebildet ist, mit einem Gewindestück 36 und
einer daran axial angeformten Muffe 38 zur Aufnahme des freien Endes des Seiles
24.
Die Muffe ist im Teillängsschnitt entlang der Mittellinie dargestellt,
um die Verankerung des Seiles 24 in der Muffe 38 zu zeigen. Am Muffengrund 40 befindet
sich eine radiale Öffnung 42, durch welche Verankerungsmittel zur Verankerung
des in die Muffe 38 eingeführten Seils 24 zugeführt werden können. Zweckmäßigerweise
ist als Verankerungsmittel ein Klebstoff auf Basis eines härtbaren Kunstharzes
vorgesehen, der sich einerseits gut mit der Faserverbundmatrix des Seiles 24 verbindet
und andererseits gute Haftung an der Muffenwand 40 aufweist.
Das Endstück 34 besteht üblicherweise aus Metall, insbesondere Stahl,
und kann zusätzlich zur Adhäsionswirkung des über die Bohrung 42 zugeführten Verankerungsmittels
auch noch örtlich verformt werden, um über Formschluß eine zusätzliche Verankerung
des Seils 24 in der Muffe 38 zu erreichen. Allerdings ist hierbei auf die Kerbempfindlichkeit
der einzelnen Seiladern zu achten. Um am Hülsenende 39 Kerbwirkungen infolge des
Steifigkeitssprungs zu vermeiden, soll das Hülsenende allmählich auf den bestimmungsgemäßen
Außendurchmesser übergehen.
Eine andere Lösung der Krafteinleitung in Seile aus faserverstärkten
Verbundwerkstoffen ist in Fig. 11 gezeigt, hierbei handelt es sich um eine Schraubmuffe
44, in deren eines Ende das Leiterseil eingesteckt und mittels Gießmetall 46 vergossen
ist. Das erstarrte Gießmetall bildet eine formschlüssige Verbindung einerseits
mit dem Seil 42 aus Faserverbundwerkstoff und andererseits mit der Muffenwand.