Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zum
Abreißen der Flügel und/oder der Rabenschnabelfortsätze
eines Geflügels.
Eßbares Großgeflügel, insbesondere Puten, die nur
seiten als Ganzes verkauft werden, werden nach dem
Schlachten in eine bestimmte Anzahl von Stücken
zerteilt, die unabhängig voneinander konditioniert werden.
Im Falle einer Pute beispielsweise wird diese, nachdem
die Eingeweide durch eine natürliche Öffnung und/oder
durch einen im hinteren Teil des Tieres ausgeführten
Einschnitt entfernt worden sind, gebrüht, sodann wird
sie an eine fette gehängt, deren Vorwärtsbewegung
bewirkt, daß der Rumpf einer bestimmten Anzahl von
Stationen zugeführt wird, wo die verschiedenen Stücke
manuell von Arbeitern ausgelöst und abgetrennt werden.
Diese Behandlung erfordert eine erhebliche Arbeitskraft
und hat dabei dennoch den Nachteil, daß die Qualität
des Abtrennens von der Fähigkeit des Arbeiters abhängt,
und daß eine nicht zu vernachlässigende Menge des
Fleisches zum Schluß der Behandlung am Rumpf hängen
bleibt, was einen Verlust für den Konditionierbetrieb
bedeutet. Es ist dabei zu bedenken, daß das
Knochenskelett eines Geflügels keine perfekt konvexe äußere
Fläche besitzt, sondern entsprechend der Morphologie des
Tieres auch Hohlbereiche hat, bei denen es nicht leicht
ist, das darin befindliche Fleisch zu entfernen.
Die Druckschrift FR-A-2 593 675, die die Merkmale des
Oberbegriffes des Anspruches 1 zeigt, betrifft eine
Einrichtung zum Abtrennen der Flügel eines Geflügels,
umfassend zwei Zangen zum Festhalten des Rumpfes des
Geflügels, welches aufgehängt ist, und zum Abspreizen
der Flügel, um die Einführung von Schneidwerkzeugen zu
ermöglichen. Zu diesem Zweck sind die
Zangenbetätigungsmitteln zum Öffnen und Schließen Mitteln zum
Längsverstellen und Mitteln zum seitlichen Verstellen
zugeordnet.
Die allgemeine Morphologie eines Geflügels kann in der
folgenden Weise definiert werden:
Das Vorderende des Brustkorbes schließt sich über einem
Knochenbau, der durch die Wirbelsäule bis zum
Halsansatz des Tieres, die Schlüsselbeine und die
Rabenschnabelfortsätze bestimmt wird.
Der zentrale Teil des Rumpfes ist durch die
Wirbelsäule, die Rippen und das Brustbein begrenzt.
Der hintere Teil des Beckens mit einer mehr oder
weniger konkaven Form, welches in das Pygostyl und das
Sitzbein aus läuft, umfaßt die Gelenkbereiche für die
Schenkel sowie die Darmbeinöffnungen.
Die Kompliziertheit dieser Struktur erklärt die
Schwierigkeiten beim perfekten Trennen des Fleisches von der
Knochenstruktur.
Die Rabenschnabelfortsätze sind unter den Einzelstücken
die störendsten, da sie über das Knochengerüst
überstehende und mit diesem letzteren Hohlflächen bildende
Bereiche formen, aus denen das Fleisch nur mit
Schwierigkeiten zu entfernen ist. Man hat deshalb bereits
beabsichtigt, die Rabenschnabelfortsätze abzutrennen oder
diese auszurenken und beim Zerteilvorgang. des Geflügels
diese weiter abzureißen, um eine Gewinnung des in den
Hohlbereichen sitzenden Fleisches, des Gabelfleisches,
des Rückenfleisches und gegebenenfalls des
Rabenschnabelfortsatzfleisches zu ermöglichen und um es dem
Schneidwerkzeug zu erlauben, sich möglichst nahe am
Rumpf zu bewegen, womit die allgemeine Materialausbeute
erheblich verbessert wird.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen derartigen
Vorgang durchzuführen.
Eine erste Möglichkeit besteht darin, die Abtrennung
der Sehnen bei der Verbindung zwischen dem jeweiligen
Rabenschnabelfortsatz und dem Brustbein durchzuführen,
die Rabenschnabelfortsätze auszurenken und sodann die
Flügel mit den Schulterblättern abzureißen.
Eine zweite Möglichkeit besteht darin, die
Rabenschnabelfortsätze abzutrennen, bevor die Flügel abgerissen
werden, wobei der an das Brustbein angrenzende Teil der
Rabenschnabelfortsätze am Rumpf verbleibt.
Eine dritte Möglichkeit besteht darin, einen Schnitt im
Bereich des Gelenkes des jeweiligen Flügels
durchzuführen, bevor man die Flügel dann alleine
abreißt.
Die vorliegende Erfindung betrifft genauer eine
Einrichtung, die es erlaubt, Flügel eines Geflügels und
das daran haftende Fleisch sowie eventuell
Rabenschnabelfortsätze in Abhängigkeit von der gewählten
Vorbereitungstechnik automatisch abzulösen.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die betreffende
Einrichtung des Typs, welcher Zangen zum Einklemmen der Flügel
umfaßt, die zu Längs- und Querverstellbewegungen
antreibbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß sie ein
Haltewerkzeug für das Geflügel von innen her umfaßt, mit
dem dieses unbeweglich gehalten wird, ferner ein
Grundgestell, auf welchem in Richtung zum Haltewerkzeug und
in der Längsmittelebene der Einrichtung verstellbar ein
Schlitten montiert ist, dessen Vorderende mit zwei
Zangen ausgestattet ist, deren Öffnungen dem Haltewerkzeug
zugewandt sind, und Steuermittel derart, daß bei
geöffneten und einander angenäherten Zangen
aufeinanderfolgend der Schlitten vorgefahren wird, bis die Zangen die
Flügel im Bereich ihrer Gelenke erfassen, daß die
Zangen geschlossen werden, daß dann eine kombinierte
Vorwärtsbewegung des Schlittens und eine Verstellung der
Zangen nach außen durchgeführt wird, und daß
schließlich die Zangen vor ihrer gegenseitigen Annäherung und
vor dem Rückzug des Schlittens geöffnet werden.
Sofern die Rabenschnabelfortsätze zuvor abgetrennt,
gebrochen, geschlitzt oder augerenkt worden sind und der
vordere Teil der Filets abgeschnitten wurde, ermöglicht
dieser Vorgang es, Rabenschnabelfortsätze abzureißen
sowie Flügel und den vorderen Teil der Filets
abzulösen, wobei ein freier Zugang zum Knochenrumpf für die
weitere Abtrennung der Filets gelassen wird. Dieser
Vorgang wird durch das zuvorige Anbringen eines
Rückenschnittes begünstigt.
Gemäß einem Merkmal der Erfindung ist der Schlitten mit
zwei parallelen und parallel zu dessen Verfahrrichtung
angeordneten zylindrischen Wellen versehen, an deren
freiem Ende jeweils eine Zange exzentrisch angeordnet
ist, wobei die beiden Zangen symmetrisch bezüglich der
Längsmittelebene der Einrichtung montiert sind, und daß
Mittel zum Betätigen der zylindrischen Wellen in einem
einander entgegengesetzten Drehsinn vorgesehen sind.
Die Drehung der Wellen in der einen oder der anderen
Richtung äußert sich in einer Entfernungs- oder
Annäherungsbewegung der Zangen.
Vorteilhafterweise sind die Drehantriebsmittel der
Wellen durch einen Stellantrieb gebildet, welcher in der
Längsmittelebene angeordnet und senkrecht zu den Wellen
ausgerichtet ist und dessen Schubstange mit Mitteln für
den Drehantrieb der beiden Wellen in einem einander
entgegengesetzten Sinn ausgestattet ist.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Einrichtung sind die
Betätigungsmittel für jede der Zangen durch einen
Stellantrieb gebildet, welcher jeweils am freien Ende der
jeweiligen Welle an dem Träger dieser Zange montiert
ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung bildet die
Verstellachse des die Zangen tragenden Schlittens einen
Winkel mit der Achse des Haltewerkzeuges für das
Geflügel, wobei die Verstellachse des Schlittens von oben
nach unten und von seinem vom Geflügel entfernten Ende
zu dem diesem nahen Ende hin geneigt ist für den Fall,
daß die Achse des Haltewerkzeuges horizontal ist.
Diese Neigung begünstigt den Ausrenkvorgang und
ermöglicht besser das Abreißen des dem Rumpf nahen
Fleisches, indem die Ausrichtung der Muskelfasern
berücksichtigt wird.
Vorzugsweise umfaßt die Einrichtung auch ein System zum
externen Festhalten des Geflügels auf dem
Haltewerkzeug, welches von einer Zange gebildet ist, die am Ende
der Schubstange eines mit dem Grundgestell fest
verbundenen Stellantriebes mit vertikaler Achse montiert ist,
um das Brustbein des Geflügels zu klemmen Das
Festhalten wird vor dem Beginn des Abreißens der Flügel
und/oder der Rabenschnabelfortsätze in die Wege
geleitet.
Die Erfindung wird auf jeden Fall besser mit Hilfe der
folgenden Beschreibung verständlich, die auf die
beigefügte schematische Zeichnung bezugnimmt, welche
beispielhaft eine Ausführungsform der Einrichtung enthält:
Figur 1 ist eine Seitenansicht;
Figur 2 zeigt eine sehr schematische Ansicht der
Einrichtung zum Erfassen und Abreißen der Flügel und/oder
der Rabenschnabelfortsätze von oben;
Figur 3 ist eine Seitenansicht des Systems zum
Festhalten des Geflügels;
Figur 4 ist eine sehr schematische Schnittansicht und
zeigt das Ergreifen der Rabenschnabelfortsätze durch
die Zangen, um jene abzureißen.
Die in der Zeichnung dargestellte Zeichnung umfaßt ein
Grundgestell 2 mit einem oberen Teil 3, welcher
gegenüber der Senkrechten geneigt ist und an welchem das
Gehäuse eines Stellantriebes 4 befestigt ist. Die
Schubstange 5 dieses Stellantriebes trägt einen Schlitten 6.
Die Verstellbewegung des Schlittens 6 wird mittels des
Stellantriebs 4 durchgeführt, wobei die Weggrenzen
durch die Überwachung des Druckes beim jeweiligen
Anlaufen am Geflügel und gegen einen Anschlag 7 gesteuert
werden. An seinem oberen Ende ist der Schlitten 6 mit
zwei zylindrischen Wellen 8 ausgestattet, die zur
Achse des Stellantriebes parallel und zu beiden Seiten
der Längsmittelebene der Einrichtung angeordnet sind.
Diese beiden zylindrischen Wellen 8 sind gegenüber dem
Schlitten 6 drehbar montiert und können durch diesen
axial angetrieben werden.
Zwischen den beiden zylindrischen Wellen 8 ist ein
Stellantrieb 9 montiert, welcher in der
Längsmittelebene der Einrichtung zentriert ist und dessen Gehäuse mit
dem oberen Teil 3 des Grundgestelles verbunden ist. Die
Schubstange 10 dieses Stellantriebes ist mit
beispielsweise als Zahnstange ausgebildeten Mitteln versehen,
die die beiden zylindrischen Wellen 8 in einander
entgegengesetzten Drehrichtungen antreibt. Am freien Ende
der jeweiligen zylindrischen Welle 8 ist an einem
exzentrischen Träger 12 eine Zange 13 angeordnet. Diese
Zange 13 umfaßt einen festen Backen 14 und einen
schwenkbaren Backen 15, welcher durch einen
Stellantrieb 16 betätigt wird.
Die erfindungsgemäße Einrichtung umfaßt außerdem einen
auf einem mit dem Grundgestell fest verbundenen Träger
17 befestigten Stellantrieb 18 mit vertikaler Achse,
wobei das Ende von dessen Schubstange 19 mit einer
Zange 20 ausgestattet ist, die das Brustbein 22 eines
Geflügels 23 blockieren kann, das von innen her auf
einem Haltwerkzeug 24 mit horizontaler Achse befestigt
ist.
Die Kinematik dieser Einrichtung ist wie folgt: Nachdem
das Vorhandensein eines Geflügels festgestellt worden
ist, wird durch Betätigen des Stellantriebes 18 das
Absenken der Zange 20 bewirkt und sodann das Schließen
derselben um das Brustbein 22 des Geflügels. Während
die beiden Zangen 13 eine einander angenäherte und
offene Stellung einnehmen und der Schlitten sich in einer
zurückgezogenen Lage befindet, geht man zunächst dazu
über, den Schlitten durch Betätigen des Stellantriebes
4 vorzufahren. Während dieser Fahrbewegung klemmen die
beiden Zangen 13 die Rabenschnabelfortsätze 25 und/oder
die Flügel 26 des Geflügels. Die Zangen 13 werden durch
Beätgien des Stellantriebes 16 wieder geschlossen, wie
in Figur 4 strichpunktiert dargestellt ist. Die Zangen
13 werden sodann durch Verdrehen der beiden
zylindrischen Wellen 8 nach außen voneinander entfernt bei
gleichzeitiger Vorwärtsbewegung des Schlittens 6, womit
das Abreißen der Rabenschnabelfortsätze 25 sowie das
Ablösen der Flügel 26, der Schulterblätter 27 und des
vorderen Teils der Filets vom Rumpf ermöglicht wird. Am
Ende des Ablösevorganges öffnet man die Zangen, fährt
den Schlitten zurück und nähert die Zangen einander
durch Drehen der Wellen 8. Die verschiedenen Positionen
der Zangen während dieses Vorganges sind in der Figur 2
dargestellt.
Wie sich aus Vorstehendem ergibt, bringt die Erfindung
eine große Verbesserung der bestehenden Technik, indem
sie eine Einrichtung zur Verfügung stellt, welche auf
schnelle und sichere Weise das Abreißen der Flügel und
oder der Rabenschnabelfortsätze sowie das Ablösen der
Filets eines Geflügels durchzuführen erlaubt. Diese
Einrichtung kann unabhängig eingesetzt oder in eine
komplexere Einrichtung zum Zerteilen von Geflügel
integriert werden.