| Dokumentenidentifikation |
DE4202021A1 29.07.1993 |
| Titel |
Brauchwassergekühlte Drosselspule |
| Anmelder |
ABB Patent GmbH, 6800 Mannheim, DE |
| Erfinder |
Zengerle, Manfred, Dipl.-Ing. (FH), 6719 Ebertsheim, DE |
| DE-Anmeldedatum |
25.01.1992 |
| DE-Aktenzeichen |
4202021 |
| Offenlegungstag |
29.07.1993 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
29.07.1993 |
| IPC-Hauptklasse |
H01F 27/16
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| IPC-Nebenklasse |
H01F 37/00
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| Zusammenfassung |
Es wird eine brauchwassergekühlte Drosselspule für Stromrichteranlagen vorgeschlagen, bei der die Wicklung durch ein elektrisch isolierendes Material vom Kühlmittel getrennt ist. Zur Bildung der Drosselspule sind mehrere einzelne Teilspulen (1, 1') toroidförmig angeordnet, wobei sich die Wicklungen (2) der Teilspulen in einem kühlmitteldurchströmten Gehäuse (9/10/17, 9'/10'/17') befinden und die Teilspulenanschlüsse (3, 4, 3', 4') eine Wandung (10, 10') des Gehäuses durchbrechen und außerhalb des Gehäuses elektrisch miteinander verbunden sind.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung bezieht sich auf eine brauchwassergekühlte
Drosselspule gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine solche brauchwassergekühlte Drosselspule ist aus der
DE-OS 28 54 520 bekannt. Dort wird eine insbesondere als
Kommutierungsdrossel für Stromrichteranlagen geeignete
elektrische Spule vorgeschlagen, mit einer Wicklung aus
Litzendraht, der aus einer größeren Anzahl von
Leitersträngen besteht, welche schlauchförmig in einer solchen Weise
miteinander verflochten sind, daß die einzelnen
Leiterstränge ihre Lage am Umfang des Schlauches so weit
wechseln, daß sie mindestens auf die Länge einer Windung der
Wicklung jeweils jede mögliche Lage zur Schlauchachse
einnehmen. Mit der Wicklung ist ein von einem Kühlmittel
durchströmbares Rohr mitgewickelt, das ein abgeflachtes
Profil besitzt, mit der Wicklung engen Kontakt hat und aus
einem amagnetischen, elektrisch isolierenden Material
besteht. Das Rohr kann als Mehrkammerrohr mit inneren
Stützstegen ausgebildet sein und eine dünne Wandstärke besitzen.
Die Drosselspule kann mit einem Gießharz vakuumvergossen
sein.
Diese bekannte brauchwassergekühlte Drosselspule ist nur
mit erheblichem Aufwand in einem weiten Induktivitäts- und
Leistungsbereich projektierbar, d. h. je nach Induktivität
und Leistung sind verschiedene Drosselspulen zu
produzieren, die jeweils unterschiedliche Gehäuse und Wicklungen
aufweisen. Hierdurch wird eine kostengünstige und
rationelle Herstellung erschwert. Zumindest bei großen
Leistungen sind die im Kurzschlußfall auftretenden Kräfte nicht
unerheblich, so daß die Wandstärke des zwischen
Brauchwasser und Drosselwicklung befindlichen Isoliermaterials nicht
nur unter Beachtung der elektrischen Anforderungen, sondern
auch unter Einbeziehung der im Kurzschlußfall auftretenden
mechanischen Kräfte zu dimensionieren ist. Die bekannte
Drosselspule ist desweiteren nicht streuarm.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
brauchwassergekühlte Drosselspule der eingangs genannten Art
anzugeben, die auch für große Leistungen geeignet, sowie
wartungsfreundlich, streuarm und kurzschlußfest ist und eine
freie Projektierung in weiten Induktivitäts- und
Leistungsbereichen gewährleistet.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen des
Oberbegriffes erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des
Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen
insbesondere darin, daß die Drosselspule einerseits auf grund
ihrer toroidförmigen Ausbildung streuarm und kurzschlußfest
ist, andererseits in einem weiten Induktivitätsbereich und
auch Leistungsbereich frei projektierbar ist, da sie sich
aus einzelnen Teilspulen zusammensetzt und je nach
geforderter Induktivität und Leistung mehr oder weniger
Teilspulen zu einem Toroid zusammensetzbar sind.
Dabei ist es vorteilhaft möglich, das gleiche Gehäuse und
die gleiche Geometrie der Teilspulen für Drosselspulen
unterschiedlicher Induktivität heranzuziehen. Ferner ist es
möglich, in Abhängigkeit der Induktivität und/oder der
Leistung Teilspulen mit verschiedenen Wicklungen und/oder
Leiterquerschnitten zu verwenden. Das Zusammensetzen der
toroidförmigen Drosselspule aus einzelnen Teilspulen hat
desweiteren den Vorteil, daß die Teilspulen vor der Montage
der Drosselspule mit geringem Aufwand prüfbar sind, wodurch
die Produktion fehlerhafter Drosselspulen weitgehend
vermieden wird. Insgesamt ergibt sich eine rationelle und
kostengünstige Herstellung der Drosselspulen.
Das zur Trennung der Wicklung der Teilspulen zum Kühlmittel
(Brauchwasser) notwendige elektrisch isolierende Material
kann relativ dünnwandig ausgebildet sein, da die
isolierende Wandstärke lediglich nach den elektrischen
Anforderungen (elektrische Potentialdifferenz zwischen Kühlwasser
und Wicklung) auszulegen ist und mechanische Anforderungen
keine Rolle spielen. Dies hat seine Ursache darin, daß bei
Toroiddrosselspulen im Kurzschlußfall nur sehr geringe
mechanische Kräfte auf jede einzelne Teilspule einwirken.
Hinsichtlich der elektrischen Isolierung der Wicklung sind
zwei unterschiedliche Varianten realisierbar, die beide
große Wärmeaustauschflächen zwischen Wicklung und
Brauchwasser gewährleisten. Gemäß der ersten Variante weist jede
der Teilspulen einen eigenen Isolierkörper auf und kann
somit direkt vom Kühlmittel umströmt werden. Vorteilhaft kann
bei der ersten Variante ein Eisenkern zur
Induktivitätserhöhung eingesetzt werden. Ein weiterer Vorteil der ersten
Variante besteht darin, daß es auch zu einem späteren
Zeitpunkt möglich ist, einzelne defekte Teilspulen
auszutauschen. Gemäß der zweiten Variante werden die Wicklungen der
Teilspulen mit einem elektrisch isolierenden Material
derart vergossen, daß sich jede Wicklung in einer elektrisch
isolierenden Teilspulenkammer befindet und jeweils
Kühlmittelkammern zwischen den einzelnen Teilspulenkammern
angeordnet sind, wobei die Kühlmittelkammern vom Brauchwasser
durchströmt werden. Dabei können die Kühlmittelkammern
hydraulisch in Reihe oder parallel geschaltet sein, so daß
in Abhängigkeit der innerhalb der Drosselspule produzierten
Verlustwärme und damit der Leistungsklasse der Drosselspule
in einem weiten Bereich frei projektierbare
Kühlmittelsysteme möglich sind. Diese freie Projektierbarkeit des
Kühlmittelsystems ermöglicht unter anderem den vorteilhaften
Effekt, daß das gleiche Gehäuse für Drosselspulen
unterschiedlicher Induktivität und Leistung verwendbar ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert. Es zeigen:
Fig. 1, 2 eine Aufsicht und eine seitliche
Ansicht einer ersten Variante einer
Teilspule in geschnittener Darstellung,
Fig. 3, 4 eine Aufsicht und eine seitliche
Ansicht einer ersten Variante einer
Drosselspule in geschnittener Darstellung,
Fig. 5 eine perspektive Ansicht einer zweiten
Variante einer Drosselspule in
teilweise geschnittener Darstellung,
Fig. 6, 7, 8, 9 perspektive Ansichten von
unterschiedlich ausgebildeten Deckeln der zweiten
Variante der Drosselspule.
In Fig. 1 ist eine Aufsicht einer ersten Variante einer
Teilspule in geschnittener Darstellung gezeigt. Eine
Drosselspule ist dabei aus einer Vielzahl derartiger Teilspulen
zusammengesetzt, wobei die Teilspulen in Form eines
Toroides angeordnet und elektrisch in Reihe oder parallel
geschaltet sind. Jede Teilspule 1 weist eine Wicklung 2 aus
Kupfer mit wenigen Windungen oder einer einzigen Windung
auf. Die Wicklung 2 ist allseitig von einem Isolierkörper 5
umgeben, wobei dieser Isolierkörper 5 aus einem elektrisch
isolierenden und thermisch gut leitenden Material besteht
und lediglich von den beiden Teilspulenanschlüssen 3 und 4
durchbrochen wird. Die mit den Wicklungsenden verbundenen
Teilspulenanschlüsse 3, 4 durchstoßen den Isolierkörper 5
vorzugsweise an derselben Hauptfläche, wobei der
Isolierkörper 5 am Ort der Durchbrüche Ringnuten 6 aufweist, in
die zur hydraulischen Abdichtung dienende O-Ringe einlegbar
sind.
Im Isolierkörper 5 ist ein zentrales Wicklungsfenster 20
ausgespart, so daß die aus den einzelnen Teilspulen 1
bestehende Drosselspule mit einem zur Führung des
magnetischen Flusses und zur Erhöhung der Induktivität dienenden,
aus zwei Halbringen zusammengesetzten Eisenkern versehen
werden kann, wobei die einzelnen Teilspulen 1 auf den
beiden Halbringen des Eisenkerns "aufgefädelt" sind. Ein
derartiger Eisenkern 32 ist in den Fig. 3 und 4 gestrichelt
angedeutet.
In Fig. 2 ist eine seitliche Ansicht einer ersten Variante
einer Teilspule in geschnittener Darstellung gezeigt. Es
sind die Wicklung 2, der Isolierkörper 5 und ein
Teilspulenanschluß 4 zu erkennen.
In Fig. 3 ist eine Aufsicht einer ersten Variante einer
Drosselspule in geschnittener Darstellung gezeigt. Die
toroidförmige Drosselspule 7 ist aus einer Vielzahl einzelner
Teilspulen 1 gemäß erster Variante zusammengesetzt und
weist ein Gehäuse mit einer hohlzylinderförmigen
Außenwandung 9 und einer hohlzylinderförmigen Innenwandung 10 auf,
welche über ein Bodenteil 17 einstückig miteinander
verbunden sind und zusammen mit einem kreisringförmigen Deckel 16
(siehe Fig. 4) einen brauchwasserdurchströmten, die
Teilspulen 1 enthaltenden, hohlzylinderförmigen Innenraum
bildet. Der einen Kühlmitteleintritt 13 und einen
Kühlmittelaustritt 14 aufweisende Deckel 16 ist in Fig. 3 nicht
dargestellt, jedoch ist die Lage des Kühlmitteleintritts 13
und des -austritts 14 gestrichelt angegeben.
Der von der Innenwandung 10 eingeschlossene zylinderförmige
Innenraum 11 der Drosselspule 7 dient zum elektrischen
Anschluß der einzelnen Teilspulen 1. Wie in Fig. 3 zu
erkennen ist, durchstoßen die Teilspulenanschlüsse 3, 4 (siehe
auch Fig. 4) der Teilspulen 1 die Innenwandung 10. Die in
die Ringnuten 6 eingelegten O-Ringe dichten dabei den
brauchwasserdurchströmten Innenraum vom luftgefüllten
Innenraum 11 ab. Die Teilspulenanschlüsse 3 sind mit einem
ringförmigen Zentralanschluß 15 (siehe Fig. 4) und die
Teilspulenanschlüsse 4 mit einem ringförmigen
Zentralanschluß 12 verbunden, wodurch sich eine elektrische
Parallelschaltung aller Teilspulen 1 der Drosselspulen 7 ergibt.
In einer nicht dargestellten Ausführung ist es auch
möglich, die Teilspulenanschlüsse 3, 4 auf der dem Deckel 16
gegenüberliegenden Seite aus dem brauchwasserdurchströmten
Innenraum nach außen zu führen.
In Fig. 4 ist eine seitliche Ansicht einer ersten Variante
einer Drosselspule in geschnittener Darstellung gezeigt. Es
ist der durch die Außenwandung 9, die Innenwandung 10, das
Bodenteil 17 und den Deckel 16 gebildete und die Teilspulen
1 enthaltende brauchwasserdurchströmte Innenraum der
Drosselspule 7 zu erkennen, wobei der Kühlmitteleintritt 13 und
der Kühlmittelaustritt 14 den Deckel 16 durchstoßen. Ferner
ist zu erkennen, daß die Teilspulenanschlüsse 3 bzw. 4 die
Innenwandung 10 durchbrechen und mit den im Innenraum 11
befindlichen Zentralanschlüssen 15 bzw. 12 kontaktiert
sind. Zum externen elektrischen Anschluß der Drosselspule 7
dienen Drosselspulenanschlüsse 18 bzw. 19, die mit den
Zentralanschlüssen 15 bzw. 12 verbunden sind und seitlich aus
dem Innenraum 11 ragen.
Zur hydraulischen Abdichtung des aus Außenwandung 9,
Innenwandung 10 und Bodenteil 17 gebildeten Gehäuses 9/10/17
sind nicht dargestellte Ringnuten an den Dichtflächen des
Deckels 16 einerseits sowie der Außenwandung 9 und der
Innenwandung 10 andererseits vorgesehen, in die abdichtende
O-Ringe eingelegt sind.
Als Material für das Gehäuse 9/10/17 und den Deckel 16 wird
beispielsweise ein elektrisch isolierender Kunststoff
verwendet. Es ist jedoch auch möglich, ein elektrisch
leitfähiges Metall (z. B. Aluminium) heranzuziehen, wobei in einem
solchen Fall die Durchbrüche der Teilspulenanschlüsse 3, 4
durch die Innenwandung 10 elektrisch isoliert auszuführen
sind.
Der Vorteil der Drosselspule gemäß erster Variante liegt
neben der Möglichkeit des Einbringens eines
induktivitätserhöhenden Eisenkerns 32 insbesondere darin, daß bei Defekt
der Drosselspule die einzelnen defekten Teilspulen
austauschbar sind.
In Fig. 5 ist eine perspektivische Ansicht einer zweiten
Drosselspule in teilweise geschnittener Darstellung
gezeigt. Bei dieser zweiten Variante der Drosselspule 7&min;
weisen die Teilspulen 1&min; selbst keinen Isolierkörper auf,
sondern sind zur elektrischen Isolierung in einzelnen
Teilspulenkammern 25 des aus Außenwandung 9&min;, 10&min; und Bodenteil
17&min; bestehenden Gehäuses 9&min;/10&min;/17&min; angeordnet, wobei das
Gehäuse und der das Gehäuse abdeckende Deckel 16&min; (siehe
Fig. 6), 16&min;&min; (siehe Fig. 7) oder 16&min;&min;&min; (siehe Fig. 8)
aus einem elektrisch isolierenden Material - vorzugsweise
Gießharz - bestehen. An jede Teilspulenkammer 25 grenzen
jeweils zwei Kühlmittelkammern 21, so daß die während des
Betriebes von den einzelnen Teilspulen 1&min; produzierte
Wärmeenergie über die relativ dünnwandigen Trennwände 26
zwischen Kühlmittelkammer 21 und Teilspulenkammer 25 an das
Kühlmittel (Brauchwasser) abgegeben werden kann.
Zur Verbesserung der Kühlmittelströmung kann jede
Kühlmittelkammer 21 durch einen Trennsteg 22 derartig hälftig
aufgeteilt werden, daß sich entgegengesetzt gerichtete
Kühlmittelströme durch beide Kühlkammerhälften - die äußeren
Kühlkammerhälften 21a und die inneren Kühlkammerhälften 21b
ergeben. Zur Fixierung der Trennstege 22 sind die
Seitenwände der Kühlmittelkammern 21 mit entsprechenden
Längsnuten 27 versehen. Dabei sind die Kühlmittelkammern 21a, 21b
zum Bodenteil 17&min; des Gehäuses hin jeweils geöffnet.
Die zur hydraulischen Abdichtung der Drosselspule 7&min;
dienenden Ringnuten in den zum Deckel weisenden Dichtflächen
der Außenwandung 9&min; bzw. Innenwandung 10&min; sind mit Ziffern
23 bzw. 24 bezeichnet.
Der elektrische Anschluß der Teilspulen 1&min; erfolgt wiederum
unter Einsatz von ringförmigen Zentralanschlüssen 12&min; bzw.
15&min;, die zur Kontaktierung der die Innenwandung 10&min;
durchstoßenden Teilspulenanschlüsse 4&min; bzw. 3&min; dienen und
innerhalb des von der Innenwandung 10&min; eingeschlossenen
Innenraumes 11&min; angeordnet sind.
In Fig. 6 ist eine perspektivische Ansicht eines Deckels
der zweiten Variante der Drosselspule dargestellt. Der Deckel
16&min; weist an seinen gegen die Außenwandung 9&min; bzw. die
Innenwandung 10&min; des Gehäuses 9&min;/10&min;/17&min; zu pressenden
Dichtflächen jeweils Ringnuten 28 bzw. 29 auf, in die
O-Ringe einzulegen sind. Die Montage des Deckels 16&min; auf
dem Gehäuse 9&min;/10&min;/17&min; kann z. B. unter Einsatz allgemein
bekannter Schraubbefestigungen erfolgen. Zur Führung des
Kühlmittelstromes ist der Deckel 16&min; derartig geformt, daß
ein äußerer Ringkanal 30 und ein innerer Ringkanal 31
gebildet werden, wobei der Kühlmitteleintritt 13&min;
beispielsweise in den inneren Ringkanal 31 und der
Kühlmittelaustritt 14&min; aus dem äußeren Ringkanal 30 erfolgen.
Es ergibt sich somit eine Kühlmittelströmung vom
Kühlmitteleintritt 13&min; über den inneren Ringkanal 31 in die
inneren Kühlmittelkammerhälften 21b, von dort über die
Öffnungen der Kühlmittelkammern am Bodenteil 17&min; zurück durch
die äußeren Kühlmittelkammerhälften 21a und den äußeren
Ringkanal 30 im Deckel 16&min; zum Kühlmittelaustritt 14&min;.
Diese sehr wirkungsvolle Kühlmittelströmung wird
vorzugsweise bei Drosselspulen mit hoher Leistung eingesetzt. Sie
stellt eine gleichmäßige Abfuhr der in der Drosselspule 7&min;
produzierten Verlustwärme sicher, wobei die einzelnen
Kühlmittelkammerhälften 21a bzw. 21b jeweils antiparallel
durchströmt werden.
Dabei sind auch Varianten bezüglich der Kühlmittelströmung
möglich. Bei einer einfacheren, für leistungsschwächere
Drosselspulen oder auch großen Kühlmittelströmen
einsetzbaren Ausführungsform mit paralleler Durchströmung aller
Kühlmittelkammern 21 können die Trennstege 22 in den
Kühlmittelkammern 21 und die getrennten Ringkanäle 30, 31 im
Deckel entfallen, wobei der Kühlmitteleintritt 13&min;&min;
beispielsweise über den Deckel 16&min;&min; und der Kühlmittelaustritt
über das Bodenteil 17&min; erfolgt. In Fig. 7 ist ein
derartiger Deckel 16&min;&min; mit einem einzigen zentralen Ringkanal 33
dargestellt.
Bei einer weiteren, in Fig. 8 gezeigten Variante bei der
Kühlmittelströmung ist es durch entsprechende Ausbildung
des Deckels 16&min;&min;&min; möglich, die einzelnen Kühlmittelkammern
21 hydraulisch in Serie zu schalten, wobei die Trennstege
22 ebenfalls entfallen. Bei dieser Variante weist der Deckel
16&min;&min;&min; radiale Stege 34 auf, wodurch Zwischenkammern 35
gebildet werden, durch die lediglich zwei benachbarte
Kühlmittelkammern miteinander verbunden sind, so daß sich
antiparallele Strömungen bezüglich benachbarter
Kühlmittelkammern und insgesamt eine Reihenschaltung aller
Kühlmittelkammern zwischen Kühlmitteleintritt 13&min;&min;&min; und
Kühlmittelaustritt ergeben. Zusammenfassend ergibt sich somit der
Vorteil eines in Abhängigkeit der Leistung projektierbaren
Kühlmittelflusses.
Fig. 9 zeigt eine Variante eines Deckels 16&min;&min;&min;&min;, bei der
der äußere Ringkanal 30&min;&min;&min;&min; und der innere Ringkanal 31&min;&min;&min;&min;
jeweils durch radiale Stege 36 unterbrochen sind. Die
einzelnen Kühlkammerhälften 21a, 21b werden dadurch in Reihe
geschaltet. Es ergibt sich somit eine Kühlmittelströmung
vom Kühlmitteleintritt 13&min;&min;&min;&min; über das innere
Ringkanalsegment 37 zur inneren Kühlkammerhälfte 21b, von dort über die
äußere Kühlkammerhälfte 21a zum äußeren Ringkanalsegment
38, von dort über die nächste äußere Kühlkammerhälfte 21a
zur inneren Kühlkammerhälfte 21b zum inneren
Ringkanalsegment 39. Das Kühlmittel erreicht schließlich den
Kühlmittelaustritt 14&min;&min;&min;&min;.
Die Herstellung der Drosselspule gemäß zweiter Variante
erfolgt vorzugsweise derart, daß die einzelnen Teilspulen 1&min;
in einer Gießform angeordnet und die Teilspulenanschlüsse
3&min;, 4&min; anschließend über die Zentralanschlüsse 12&min;, 15&min;
miteinander kontaktiert werden. Nachfolgend wird die
Vergußmasse (Gießharz) in die Gießform eingebracht. Nach
Aushärtung der Vergußmasse kann das mit den Teilspulen
bestückte und mit Kühlmittelkammern versehene Gehäuse der
Drosselspule der Gießform entnommen werden. Der zur
Komplettierung erforderliche Deckel wird vorzugsweise
ebenfalls unter Einsatz einer Gießform hergestellt. Gemäß einer
Variante ist es auch möglich, Gehäuse und Deckel einstückig
in einem Gießvorgang herzustellen, wodurch die zusätzliche
Abdichtung zwischen Gehäuse und Deckel entfällt.
Dabei ist es von Vorteil, daß die gleichen Gießformen für
Drosselspulen verschiedener Induktivitäten und Leistungen
verwendbar sind (projektierbare Induktivität und Leistung
bei gleicher Gießform). Die Variation der Induktivität oder
der Leistung erfolgt beispielsweise durch Variation der
Anzahl der für eine Drosselspule eingesetzten Teilspulen oder
durch Verwendung von Teilspulen mit unterschiedlicher
Wicklung, d. h. unterschiedlicher Windungszahl oder
verschiedenen Leiterquerschnitts. Die Geometrie der Drosselspule
selbst und damit die Geometrie der Gießform sowie
insbesondere die Wärmeaustauschflächen zwischen Wicklung und
Kühlmittel werden beibehalten.
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| Anspruch[de] |
- 1. Brauchwassergekühlte Drosselspule, insbesondere
für Stromrichteranlagen, wobei die Wicklung durch ein
elektrisch isolierendes Material vom Kühlmittel getrennt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß mehrere einzelne Teilspulen
(1, 1&min;) toroidförmig angeordnet sind, wobei sich die
Wicklungen (2) der Teilspulen in einem kühlmitteldurchströmten
Gehäuse (9/10/17, 9&min;/10&min;/17&min;) befinden und die
Teilspulenanschlüsse (3, 4, 3&min;, 4&min;) eine Wandung (10, 10&min;) des Gehäuses
durchbrechen und außerhalb des Gehäuses elektrisch
miteinander verbunden sind.
- 2. Drosselspule nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Gehäuse der Drosselspule (7, 7&min;) aus einer
hohlzylinderförmigen Außenwandung (9, 9&min;), einer
hohlzylinderförmigen Innenwandung (10, 10&min;) und einem beide Wandungen
verbindenden Bodenteil (17, 17&min;) besteht und mittels eines
Deckels (16, 16&min;, 16&min;&min;, 16&min;&min;&min;, 16&min;&min;&min;&min;) verschließbar ist.
- 3. Drosselspule nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Abdichtung zwischen Gehäuse
(9/10/17, 9&min;/10&min;/17&min;) und Deckel (16, 16&min;, 16&min;&min;, 16&min;&min;&min;, 16&min;&min;&min;&min;)
O-Ringe angeordnet sind, die in entsprechende Ringnuten
(23, 24, 28, 29) eingreifen.
- 4. Drosselspule nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilspulen (1, 1&min;)
Wicklungsfenster (20) zur Durchführung eines Eisenkerns
(32) aufweisen.
- 5. Drosselspule nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Wicklung (2) jeder
Teilspule (1) von einem Isolierkörper (5) umgeben ist,
wobei die Teilspulenanschlüsse (3, 4) den Isolierkörper (5)
durchstoßen.
- 6. Drosselspule nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Isolierkörper (5) am Ort des Durchbruchs der
Teilspulenanschlüsse (3, 4) mit Ringnuten (6) versehen ist,
in die zur Abdichtung dienenden O-Ringe einlegbar sind.
- 7. Drosselspule nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilspulen (1&min;) in
Teilspulenkammern (25) angeordnet sind, die über Trennwände
(26) gegen benachbarte Kühlmittelkammern (21) elektrisch
isoliert sind.
- 8. Drosselspule nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilspulenanschlüsse
(3, 4, 3&min;, 4&min;) die Innenwandung (10, 10&min;) des Gehäuses
durchstoßen und im von der Innenwandung eingeschlossenen
zylinderförmigen Innenraum (11, 11&min;) miteinander verbunden sind.
- 9. Drosselspule nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Verbindung der Teilspulenanschlüsse
(3, 4, 3&min;, 4&min;) ringförmige Zentralanschlüsse (12, 15, 12&min;, 15&min;)
vorgesehen sind, die über Drosselspulenanschlüsse (18, 19)
extern kontaktierbar sind.
- 10. Drosselspule nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kühlmittelkaminern (21) durch Trennstege
(22) hälftig teilbar sind, wobei die Trennstege (22) in
Längsnuten (27) in den Wandungen der Kammern fixierbar
sind.
- 11. Drosselspule nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Deckel (16&min;) einen äußeren (30, 30&min;&min;&min;&min;)
bzw. einen inneren Ringkanal (31, 31&min;&min;&min;&min;) aufweist, die
jeweils mit den äußeren (21a) bzw. den inneren
Kühlmittelkammerhälften (21b) in hydraulischer Verbindung stehen, wobei
die beiden Kühlmittelkammerhälften (21a, 21b) durch die
Trennstege (22) gebildet werden.
- 12. Drosselspule nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Deckel (16&min;&min;) einen zentralen Ringkanal
(33) aufweist, der in hydraulischer Verbindung zu allen
Kühlmittelkammern (21) steht.
- 13. Drosselspule nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Deckel (16&min;&min;&min;, 16&min;&min;&min;&min;) radiale Stege
(34, 36) aufweist, zwischen denen jeweils Zwischenkammern
(35, 37, 38, 39) gebildet werden, die zur hydraulischen
Verbindung zweier benachbarter Kühlmittelkammern (21) oder
Kühlmittelkammerhälften (21a, 21b) geeignet sind.
- 14. Drosselspule nach wenigstens einem der Ansprüche
2, 3, 11, 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel
(16, 16&min;, 16&min;&min;, 16&min;&min;&min;, 16&min;&min;&min;&min;) mit einem Kühlmitteleintritt
(13, 13&min;, 13&min;&min;, 13&min;&min;&min;, 13&min;&min;&min;&min;) und einem Kühlmittelaustritt
(14, 14&min;, 14&min;&min;&min;&min;) versehen ist.
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