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Dokumentenidentifikation DE4202021A1 29.07.1993
Titel Brauchwassergekühlte Drosselspule
Anmelder ABB Patent GmbH, 6800 Mannheim, DE
Erfinder Zengerle, Manfred, Dipl.-Ing. (FH), 6719 Ebertsheim, DE
DE-Anmeldedatum 25.01.1992
DE-Aktenzeichen 4202021
Offenlegungstag 29.07.1993
Veröffentlichungstag im Patentblatt 29.07.1993
IPC-Hauptklasse H01F 27/16
IPC-Nebenklasse H01F 37/00   
Zusammenfassung Es wird eine brauchwassergekühlte Drosselspule für Stromrichteranlagen vorgeschlagen, bei der die Wicklung durch ein elektrisch isolierendes Material vom Kühlmittel getrennt ist. Zur Bildung der Drosselspule sind mehrere einzelne Teilspulen (1, 1') toroidförmig angeordnet, wobei sich die Wicklungen (2) der Teilspulen in einem kühlmitteldurchströmten Gehäuse (9/10/17, 9'/10'/17') befinden und die Teilspulenanschlüsse (3, 4, 3', 4') eine Wandung (10, 10') des Gehäuses durchbrechen und außerhalb des Gehäuses elektrisch miteinander verbunden sind.

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf eine brauchwassergekühlte Drosselspule gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.

Eine solche brauchwassergekühlte Drosselspule ist aus der DE-OS 28 54 520 bekannt. Dort wird eine insbesondere als Kommutierungsdrossel für Stromrichteranlagen geeignete elektrische Spule vorgeschlagen, mit einer Wicklung aus Litzendraht, der aus einer größeren Anzahl von Leitersträngen besteht, welche schlauchförmig in einer solchen Weise miteinander verflochten sind, daß die einzelnen Leiterstränge ihre Lage am Umfang des Schlauches so weit wechseln, daß sie mindestens auf die Länge einer Windung der Wicklung jeweils jede mögliche Lage zur Schlauchachse einnehmen. Mit der Wicklung ist ein von einem Kühlmittel durchströmbares Rohr mitgewickelt, das ein abgeflachtes Profil besitzt, mit der Wicklung engen Kontakt hat und aus einem amagnetischen, elektrisch isolierenden Material besteht. Das Rohr kann als Mehrkammerrohr mit inneren Stützstegen ausgebildet sein und eine dünne Wandstärke besitzen. Die Drosselspule kann mit einem Gießharz vakuumvergossen sein.

Diese bekannte brauchwassergekühlte Drosselspule ist nur mit erheblichem Aufwand in einem weiten Induktivitäts- und Leistungsbereich projektierbar, d. h. je nach Induktivität und Leistung sind verschiedene Drosselspulen zu produzieren, die jeweils unterschiedliche Gehäuse und Wicklungen aufweisen. Hierdurch wird eine kostengünstige und rationelle Herstellung erschwert. Zumindest bei großen Leistungen sind die im Kurzschlußfall auftretenden Kräfte nicht unerheblich, so daß die Wandstärke des zwischen Brauchwasser und Drosselwicklung befindlichen Isoliermaterials nicht nur unter Beachtung der elektrischen Anforderungen, sondern auch unter Einbeziehung der im Kurzschlußfall auftretenden mechanischen Kräfte zu dimensionieren ist. Die bekannte Drosselspule ist desweiteren nicht streuarm.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine brauchwassergekühlte Drosselspule der eingangs genannten Art anzugeben, die auch für große Leistungen geeignet, sowie wartungsfreundlich, streuarm und kurzschlußfest ist und eine freie Projektierung in weiten Induktivitäts- und Leistungsbereichen gewährleistet.

Diese Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffes erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.

Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, daß die Drosselspule einerseits auf grund ihrer toroidförmigen Ausbildung streuarm und kurzschlußfest ist, andererseits in einem weiten Induktivitätsbereich und auch Leistungsbereich frei projektierbar ist, da sie sich aus einzelnen Teilspulen zusammensetzt und je nach geforderter Induktivität und Leistung mehr oder weniger Teilspulen zu einem Toroid zusammensetzbar sind.

Dabei ist es vorteilhaft möglich, das gleiche Gehäuse und die gleiche Geometrie der Teilspulen für Drosselspulen unterschiedlicher Induktivität heranzuziehen. Ferner ist es möglich, in Abhängigkeit der Induktivität und/oder der Leistung Teilspulen mit verschiedenen Wicklungen und/oder Leiterquerschnitten zu verwenden. Das Zusammensetzen der toroidförmigen Drosselspule aus einzelnen Teilspulen hat desweiteren den Vorteil, daß die Teilspulen vor der Montage der Drosselspule mit geringem Aufwand prüfbar sind, wodurch die Produktion fehlerhafter Drosselspulen weitgehend vermieden wird. Insgesamt ergibt sich eine rationelle und kostengünstige Herstellung der Drosselspulen.

Das zur Trennung der Wicklung der Teilspulen zum Kühlmittel (Brauchwasser) notwendige elektrisch isolierende Material kann relativ dünnwandig ausgebildet sein, da die isolierende Wandstärke lediglich nach den elektrischen Anforderungen (elektrische Potentialdifferenz zwischen Kühlwasser und Wicklung) auszulegen ist und mechanische Anforderungen keine Rolle spielen. Dies hat seine Ursache darin, daß bei Toroiddrosselspulen im Kurzschlußfall nur sehr geringe mechanische Kräfte auf jede einzelne Teilspule einwirken.

Hinsichtlich der elektrischen Isolierung der Wicklung sind zwei unterschiedliche Varianten realisierbar, die beide große Wärmeaustauschflächen zwischen Wicklung und Brauchwasser gewährleisten. Gemäß der ersten Variante weist jede der Teilspulen einen eigenen Isolierkörper auf und kann somit direkt vom Kühlmittel umströmt werden. Vorteilhaft kann bei der ersten Variante ein Eisenkern zur Induktivitätserhöhung eingesetzt werden. Ein weiterer Vorteil der ersten Variante besteht darin, daß es auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, einzelne defekte Teilspulen auszutauschen. Gemäß der zweiten Variante werden die Wicklungen der Teilspulen mit einem elektrisch isolierenden Material derart vergossen, daß sich jede Wicklung in einer elektrisch isolierenden Teilspulenkammer befindet und jeweils Kühlmittelkammern zwischen den einzelnen Teilspulenkammern angeordnet sind, wobei die Kühlmittelkammern vom Brauchwasser durchströmt werden. Dabei können die Kühlmittelkammern hydraulisch in Reihe oder parallel geschaltet sein, so daß in Abhängigkeit der innerhalb der Drosselspule produzierten Verlustwärme und damit der Leistungsklasse der Drosselspule in einem weiten Bereich frei projektierbare Kühlmittelsysteme möglich sind. Diese freie Projektierbarkeit des Kühlmittelsystems ermöglicht unter anderem den vorteilhaften Effekt, daß das gleiche Gehäuse für Drosselspulen unterschiedlicher Induktivität und Leistung verwendbar ist.

Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.

Die Erfindung wird nachstehend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert. Es zeigen:

Fig. 1, 2 eine Aufsicht und eine seitliche Ansicht einer ersten Variante einer Teilspule in geschnittener Darstellung,

Fig. 3, 4 eine Aufsicht und eine seitliche Ansicht einer ersten Variante einer Drosselspule in geschnittener Darstellung,

Fig. 5 eine perspektive Ansicht einer zweiten Variante einer Drosselspule in teilweise geschnittener Darstellung,

Fig. 6, 7, 8, 9 perspektive Ansichten von unterschiedlich ausgebildeten Deckeln der zweiten Variante der Drosselspule.

In Fig. 1 ist eine Aufsicht einer ersten Variante einer Teilspule in geschnittener Darstellung gezeigt. Eine Drosselspule ist dabei aus einer Vielzahl derartiger Teilspulen zusammengesetzt, wobei die Teilspulen in Form eines Toroides angeordnet und elektrisch in Reihe oder parallel geschaltet sind. Jede Teilspule 1 weist eine Wicklung 2 aus Kupfer mit wenigen Windungen oder einer einzigen Windung auf. Die Wicklung 2 ist allseitig von einem Isolierkörper 5 umgeben, wobei dieser Isolierkörper 5 aus einem elektrisch isolierenden und thermisch gut leitenden Material besteht und lediglich von den beiden Teilspulenanschlüssen 3 und 4 durchbrochen wird. Die mit den Wicklungsenden verbundenen Teilspulenanschlüsse 3, 4 durchstoßen den Isolierkörper 5 vorzugsweise an derselben Hauptfläche, wobei der Isolierkörper 5 am Ort der Durchbrüche Ringnuten 6 aufweist, in die zur hydraulischen Abdichtung dienende O-Ringe einlegbar sind.

Im Isolierkörper 5 ist ein zentrales Wicklungsfenster 20 ausgespart, so daß die aus den einzelnen Teilspulen 1 bestehende Drosselspule mit einem zur Führung des magnetischen Flusses und zur Erhöhung der Induktivität dienenden, aus zwei Halbringen zusammengesetzten Eisenkern versehen werden kann, wobei die einzelnen Teilspulen 1 auf den beiden Halbringen des Eisenkerns "aufgefädelt" sind. Ein derartiger Eisenkern 32 ist in den Fig. 3 und 4 gestrichelt angedeutet.

In Fig. 2 ist eine seitliche Ansicht einer ersten Variante einer Teilspule in geschnittener Darstellung gezeigt. Es sind die Wicklung 2, der Isolierkörper 5 und ein Teilspulenanschluß 4 zu erkennen.

In Fig. 3 ist eine Aufsicht einer ersten Variante einer Drosselspule in geschnittener Darstellung gezeigt. Die toroidförmige Drosselspule 7 ist aus einer Vielzahl einzelner Teilspulen 1 gemäß erster Variante zusammengesetzt und weist ein Gehäuse mit einer hohlzylinderförmigen Außenwandung 9 und einer hohlzylinderförmigen Innenwandung 10 auf, welche über ein Bodenteil 17 einstückig miteinander verbunden sind und zusammen mit einem kreisringförmigen Deckel 16 (siehe Fig. 4) einen brauchwasserdurchströmten, die Teilspulen 1 enthaltenden, hohlzylinderförmigen Innenraum bildet. Der einen Kühlmitteleintritt 13 und einen Kühlmittelaustritt 14 aufweisende Deckel 16 ist in Fig. 3 nicht dargestellt, jedoch ist die Lage des Kühlmitteleintritts 13 und des -austritts 14 gestrichelt angegeben.

Der von der Innenwandung 10 eingeschlossene zylinderförmige Innenraum 11 der Drosselspule 7 dient zum elektrischen Anschluß der einzelnen Teilspulen 1. Wie in Fig. 3 zu erkennen ist, durchstoßen die Teilspulenanschlüsse 3, 4 (siehe auch Fig. 4) der Teilspulen 1 die Innenwandung 10. Die in die Ringnuten 6 eingelegten O-Ringe dichten dabei den brauchwasserdurchströmten Innenraum vom luftgefüllten Innenraum 11 ab. Die Teilspulenanschlüsse 3 sind mit einem ringförmigen Zentralanschluß 15 (siehe Fig. 4) und die Teilspulenanschlüsse 4 mit einem ringförmigen Zentralanschluß 12 verbunden, wodurch sich eine elektrische Parallelschaltung aller Teilspulen 1 der Drosselspulen 7 ergibt.

In einer nicht dargestellten Ausführung ist es auch möglich, die Teilspulenanschlüsse 3, 4 auf der dem Deckel 16 gegenüberliegenden Seite aus dem brauchwasserdurchströmten Innenraum nach außen zu führen.

In Fig. 4 ist eine seitliche Ansicht einer ersten Variante einer Drosselspule in geschnittener Darstellung gezeigt. Es ist der durch die Außenwandung 9, die Innenwandung 10, das Bodenteil 17 und den Deckel 16 gebildete und die Teilspulen 1 enthaltende brauchwasserdurchströmte Innenraum der Drosselspule 7 zu erkennen, wobei der Kühlmitteleintritt 13 und der Kühlmittelaustritt 14 den Deckel 16 durchstoßen. Ferner ist zu erkennen, daß die Teilspulenanschlüsse 3 bzw. 4 die Innenwandung 10 durchbrechen und mit den im Innenraum 11 befindlichen Zentralanschlüssen 15 bzw. 12 kontaktiert sind. Zum externen elektrischen Anschluß der Drosselspule 7 dienen Drosselspulenanschlüsse 18 bzw. 19, die mit den Zentralanschlüssen 15 bzw. 12 verbunden sind und seitlich aus dem Innenraum 11 ragen.

Zur hydraulischen Abdichtung des aus Außenwandung 9, Innenwandung 10 und Bodenteil 17 gebildeten Gehäuses 9/10/17 sind nicht dargestellte Ringnuten an den Dichtflächen des Deckels 16 einerseits sowie der Außenwandung 9 und der Innenwandung 10 andererseits vorgesehen, in die abdichtende O-Ringe eingelegt sind.

Als Material für das Gehäuse 9/10/17 und den Deckel 16 wird beispielsweise ein elektrisch isolierender Kunststoff verwendet. Es ist jedoch auch möglich, ein elektrisch leitfähiges Metall (z. B. Aluminium) heranzuziehen, wobei in einem solchen Fall die Durchbrüche der Teilspulenanschlüsse 3, 4 durch die Innenwandung 10 elektrisch isoliert auszuführen sind.

Der Vorteil der Drosselspule gemäß erster Variante liegt neben der Möglichkeit des Einbringens eines induktivitätserhöhenden Eisenkerns 32 insbesondere darin, daß bei Defekt der Drosselspule die einzelnen defekten Teilspulen austauschbar sind.

In Fig. 5 ist eine perspektivische Ansicht einer zweiten Drosselspule in teilweise geschnittener Darstellung gezeigt. Bei dieser zweiten Variante der Drosselspule 7&min; weisen die Teilspulen 1&min; selbst keinen Isolierkörper auf, sondern sind zur elektrischen Isolierung in einzelnen Teilspulenkammern 25 des aus Außenwandung 9&min;, 10&min; und Bodenteil 17&min; bestehenden Gehäuses 9&min;/10&min;/17&min; angeordnet, wobei das Gehäuse und der das Gehäuse abdeckende Deckel 16&min; (siehe Fig. 6), 16&min;&min; (siehe Fig. 7) oder 16&min;&min;&min; (siehe Fig. 8) aus einem elektrisch isolierenden Material - vorzugsweise Gießharz - bestehen. An jede Teilspulenkammer 25 grenzen jeweils zwei Kühlmittelkammern 21, so daß die während des Betriebes von den einzelnen Teilspulen 1&min; produzierte Wärmeenergie über die relativ dünnwandigen Trennwände 26 zwischen Kühlmittelkammer 21 und Teilspulenkammer 25 an das Kühlmittel (Brauchwasser) abgegeben werden kann.

Zur Verbesserung der Kühlmittelströmung kann jede Kühlmittelkammer 21 durch einen Trennsteg 22 derartig hälftig aufgeteilt werden, daß sich entgegengesetzt gerichtete Kühlmittelströme durch beide Kühlkammerhälften - die äußeren Kühlkammerhälften 21a und die inneren Kühlkammerhälften 21b ergeben. Zur Fixierung der Trennstege 22 sind die Seitenwände der Kühlmittelkammern 21 mit entsprechenden Längsnuten 27 versehen. Dabei sind die Kühlmittelkammern 21a, 21b zum Bodenteil 17&min; des Gehäuses hin jeweils geöffnet.

Die zur hydraulischen Abdichtung der Drosselspule 7&min; dienenden Ringnuten in den zum Deckel weisenden Dichtflächen der Außenwandung 9&min; bzw. Innenwandung 10&min; sind mit Ziffern 23 bzw. 24 bezeichnet.

Der elektrische Anschluß der Teilspulen 1&min; erfolgt wiederum unter Einsatz von ringförmigen Zentralanschlüssen 12&min; bzw. 15&min;, die zur Kontaktierung der die Innenwandung 10&min; durchstoßenden Teilspulenanschlüsse 4&min; bzw. 3&min; dienen und innerhalb des von der Innenwandung 10&min; eingeschlossenen Innenraumes 11&min; angeordnet sind.

In Fig. 6 ist eine perspektivische Ansicht eines Deckels der zweiten Variante der Drosselspule dargestellt. Der Deckel 16&min; weist an seinen gegen die Außenwandung 9&min; bzw. die Innenwandung 10&min; des Gehäuses 9&min;/10&min;/17&min; zu pressenden Dichtflächen jeweils Ringnuten 28 bzw. 29 auf, in die O-Ringe einzulegen sind. Die Montage des Deckels 16&min; auf dem Gehäuse 9&min;/10&min;/17&min; kann z. B. unter Einsatz allgemein bekannter Schraubbefestigungen erfolgen. Zur Führung des Kühlmittelstromes ist der Deckel 16&min; derartig geformt, daß ein äußerer Ringkanal 30 und ein innerer Ringkanal 31 gebildet werden, wobei der Kühlmitteleintritt 13&min; beispielsweise in den inneren Ringkanal 31 und der Kühlmittelaustritt 14&min; aus dem äußeren Ringkanal 30 erfolgen.

Es ergibt sich somit eine Kühlmittelströmung vom Kühlmitteleintritt 13&min; über den inneren Ringkanal 31 in die inneren Kühlmittelkammerhälften 21b, von dort über die Öffnungen der Kühlmittelkammern am Bodenteil 17&min; zurück durch die äußeren Kühlmittelkammerhälften 21a und den äußeren Ringkanal 30 im Deckel 16&min; zum Kühlmittelaustritt 14&min;. Diese sehr wirkungsvolle Kühlmittelströmung wird vorzugsweise bei Drosselspulen mit hoher Leistung eingesetzt. Sie stellt eine gleichmäßige Abfuhr der in der Drosselspule 7&min; produzierten Verlustwärme sicher, wobei die einzelnen Kühlmittelkammerhälften 21a bzw. 21b jeweils antiparallel durchströmt werden.

Dabei sind auch Varianten bezüglich der Kühlmittelströmung möglich. Bei einer einfacheren, für leistungsschwächere Drosselspulen oder auch großen Kühlmittelströmen einsetzbaren Ausführungsform mit paralleler Durchströmung aller Kühlmittelkammern 21 können die Trennstege 22 in den Kühlmittelkammern 21 und die getrennten Ringkanäle 30, 31 im Deckel entfallen, wobei der Kühlmitteleintritt 13&min;&min; beispielsweise über den Deckel 16&min;&min; und der Kühlmittelaustritt über das Bodenteil 17&min; erfolgt. In Fig. 7 ist ein derartiger Deckel 16&min;&min; mit einem einzigen zentralen Ringkanal 33 dargestellt.

Bei einer weiteren, in Fig. 8 gezeigten Variante bei der Kühlmittelströmung ist es durch entsprechende Ausbildung des Deckels 16&min;&min;&min; möglich, die einzelnen Kühlmittelkammern 21 hydraulisch in Serie zu schalten, wobei die Trennstege 22 ebenfalls entfallen. Bei dieser Variante weist der Deckel 16&min;&min;&min; radiale Stege 34 auf, wodurch Zwischenkammern 35 gebildet werden, durch die lediglich zwei benachbarte Kühlmittelkammern miteinander verbunden sind, so daß sich antiparallele Strömungen bezüglich benachbarter Kühlmittelkammern und insgesamt eine Reihenschaltung aller Kühlmittelkammern zwischen Kühlmitteleintritt 13&min;&min;&min; und Kühlmittelaustritt ergeben. Zusammenfassend ergibt sich somit der Vorteil eines in Abhängigkeit der Leistung projektierbaren Kühlmittelflusses.

Fig. 9 zeigt eine Variante eines Deckels 16&min;&min;&min;&min;, bei der der äußere Ringkanal 30&min;&min;&min;&min; und der innere Ringkanal 31&min;&min;&min;&min; jeweils durch radiale Stege 36 unterbrochen sind. Die einzelnen Kühlkammerhälften 21a, 21b werden dadurch in Reihe geschaltet. Es ergibt sich somit eine Kühlmittelströmung vom Kühlmitteleintritt 13&min;&min;&min;&min; über das innere Ringkanalsegment 37 zur inneren Kühlkammerhälfte 21b, von dort über die äußere Kühlkammerhälfte 21a zum äußeren Ringkanalsegment 38, von dort über die nächste äußere Kühlkammerhälfte 21a zur inneren Kühlkammerhälfte 21b zum inneren Ringkanalsegment 39. Das Kühlmittel erreicht schließlich den Kühlmittelaustritt 14&min;&min;&min;&min;.

Die Herstellung der Drosselspule gemäß zweiter Variante erfolgt vorzugsweise derart, daß die einzelnen Teilspulen 1&min; in einer Gießform angeordnet und die Teilspulenanschlüsse 3&min;, 4&min; anschließend über die Zentralanschlüsse 12&min;, 15&min; miteinander kontaktiert werden. Nachfolgend wird die Vergußmasse (Gießharz) in die Gießform eingebracht. Nach Aushärtung der Vergußmasse kann das mit den Teilspulen bestückte und mit Kühlmittelkammern versehene Gehäuse der Drosselspule der Gießform entnommen werden. Der zur Komplettierung erforderliche Deckel wird vorzugsweise ebenfalls unter Einsatz einer Gießform hergestellt. Gemäß einer Variante ist es auch möglich, Gehäuse und Deckel einstückig in einem Gießvorgang herzustellen, wodurch die zusätzliche Abdichtung zwischen Gehäuse und Deckel entfällt.

Dabei ist es von Vorteil, daß die gleichen Gießformen für Drosselspulen verschiedener Induktivitäten und Leistungen verwendbar sind (projektierbare Induktivität und Leistung bei gleicher Gießform). Die Variation der Induktivität oder der Leistung erfolgt beispielsweise durch Variation der Anzahl der für eine Drosselspule eingesetzten Teilspulen oder durch Verwendung von Teilspulen mit unterschiedlicher Wicklung, d. h. unterschiedlicher Windungszahl oder verschiedenen Leiterquerschnitts. Die Geometrie der Drosselspule selbst und damit die Geometrie der Gießform sowie insbesondere die Wärmeaustauschflächen zwischen Wicklung und Kühlmittel werden beibehalten.


Anspruch[de]
  1. 1. Brauchwassergekühlte Drosselspule, insbesondere für Stromrichteranlagen, wobei die Wicklung durch ein elektrisch isolierendes Material vom Kühlmittel getrennt ist, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere einzelne Teilspulen (1, 1&min;) toroidförmig angeordnet sind, wobei sich die Wicklungen (2) der Teilspulen in einem kühlmitteldurchströmten Gehäuse (9/10/17, 9&min;/10&min;/17&min;) befinden und die Teilspulenanschlüsse (3, 4, 3&min;, 4&min;) eine Wandung (10, 10&min;) des Gehäuses durchbrechen und außerhalb des Gehäuses elektrisch miteinander verbunden sind.
  2. 2. Drosselspule nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse der Drosselspule (7, 7&min;) aus einer hohlzylinderförmigen Außenwandung (9, 9&min;), einer hohlzylinderförmigen Innenwandung (10, 10&min;) und einem beide Wandungen verbindenden Bodenteil (17, 17&min;) besteht und mittels eines Deckels (16, 16&min;, 16&min;&min;, 16&min;&min;&min;, 16&min;&min;&min;&min;) verschließbar ist.
  3. 3. Drosselspule nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zur Abdichtung zwischen Gehäuse (9/10/17, 9&min;/10&min;/17&min;) und Deckel (16, 16&min;, 16&min;&min;, 16&min;&min;&min;, 16&min;&min;&min;&min;) O-Ringe angeordnet sind, die in entsprechende Ringnuten (23, 24, 28, 29) eingreifen.
  4. 4. Drosselspule nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilspulen (1, 1&min;) Wicklungsfenster (20) zur Durchführung eines Eisenkerns (32) aufweisen.
  5. 5. Drosselspule nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Wicklung (2) jeder Teilspule (1) von einem Isolierkörper (5) umgeben ist, wobei die Teilspulenanschlüsse (3, 4) den Isolierkörper (5) durchstoßen.
  6. 6. Drosselspule nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Isolierkörper (5) am Ort des Durchbruchs der Teilspulenanschlüsse (3, 4) mit Ringnuten (6) versehen ist, in die zur Abdichtung dienenden O-Ringe einlegbar sind.
  7. 7. Drosselspule nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilspulen (1&min;) in Teilspulenkammern (25) angeordnet sind, die über Trennwände (26) gegen benachbarte Kühlmittelkammern (21) elektrisch isoliert sind.
  8. 8. Drosselspule nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilspulenanschlüsse (3, 4, 3&min;, 4&min;) die Innenwandung (10, 10&min;) des Gehäuses durchstoßen und im von der Innenwandung eingeschlossenen zylinderförmigen Innenraum (11, 11&min;) miteinander verbunden sind.
  9. 9. Drosselspule nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verbindung der Teilspulenanschlüsse (3, 4, 3&min;, 4&min;) ringförmige Zentralanschlüsse (12, 15, 12&min;, 15&min;) vorgesehen sind, die über Drosselspulenanschlüsse (18, 19) extern kontaktierbar sind.
  10. 10. Drosselspule nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kühlmittelkaminern (21) durch Trennstege (22) hälftig teilbar sind, wobei die Trennstege (22) in Längsnuten (27) in den Wandungen der Kammern fixierbar sind.
  11. 11. Drosselspule nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (16&min;) einen äußeren (30, 30&min;&min;&min;&min;) bzw. einen inneren Ringkanal (31, 31&min;&min;&min;&min;) aufweist, die jeweils mit den äußeren (21a) bzw. den inneren Kühlmittelkammerhälften (21b) in hydraulischer Verbindung stehen, wobei die beiden Kühlmittelkammerhälften (21a, 21b) durch die Trennstege (22) gebildet werden.
  12. 12. Drosselspule nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (16&min;&min;) einen zentralen Ringkanal (33) aufweist, der in hydraulischer Verbindung zu allen Kühlmittelkammern (21) steht.
  13. 13. Drosselspule nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (16&min;&min;&min;, 16&min;&min;&min;&min;) radiale Stege (34, 36) aufweist, zwischen denen jeweils Zwischenkammern (35, 37, 38, 39) gebildet werden, die zur hydraulischen Verbindung zweier benachbarter Kühlmittelkammern (21) oder Kühlmittelkammerhälften (21a, 21b) geeignet sind.
  14. 14. Drosselspule nach wenigstens einem der Ansprüche 2, 3, 11, 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (16, 16&min;, 16&min;&min;, 16&min;&min;&min;, 16&min;&min;&min;&min;) mit einem Kühlmitteleintritt (13, 13&min;, 13&min;&min;, 13&min;&min;&min;, 13&min;&min;&min;&min;) und einem Kühlmittelaustritt (14, 14&min;, 14&min;&min;&min;&min;) versehen ist.






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