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Dokumentenidentifikation DE4225724A1 29.07.1993
Titel Leistungswiderstand für Flüssigkeitskühlung
Anmelder ABB Patent GmbH, 6800 Mannheim, DE
Erfinder Krämer, Wilhelm, Dipl.-Ing., 6902 Sandhausen, DE
DE-Anmeldedatum 04.08.1992
DE-Aktenzeichen 4225724
Offenlegungstag 29.07.1993
Veröffentlichungstag im Patentblatt 29.07.1993
IPC-Hauptklasse H01C 1/082
IPC-Nebenklasse H01C 3/10   
IPC additional class // H01C 3/02  
Zusammenfassung Es wird ein Leistungswiderstand für Flüssigkeitskühlung mit mindestens einer Flachband-Widerstandswicklung vorgeschlagen, die in einem von einer Kühlflüssigkeit durchströmten Gehäuse angeordnet ist und deren elektrische Anschlüsse eine Wand des Gehäuses durchdringen. Die Flachband-Widerstandswicklung (2, 4) ist allseitig von einer elektrisch isolierenden Kunststoff- oder Gießharzschicht (7) umgeben.

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf einen Leistungswiderstand für Flüssigkeitskühlung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und kann z. B. als brauchwassergekühlter Beschaltungs- oder Bremswiderstand bei einem elektrischen Schienenfahrzeug mit stromrichtergespeistem Antrieb verwendet werden.

Ein Leistungswiderstand für Flüssigkeitskühlung ist in der deutschen Patentanmeldung P 40 08 422.1 vorgeschlagen worden. Diese Patentanmeldung betrifft einen Leistungswiderstand mit einer Widerstandswicklung in Form eines mäanderförmig gefalteten Widerstandsbandes, bestehend aus parallel zueinander in gleichem Abstand verlaufenden Bandabschnitten, die über bogenförmige Mäanderrundungen einstückig durchlaufend miteinander verbunden sind, wobei die Widerstandswicklung in einem von einer Kühlflüssigkeit durchströmten Gehäuse aus einem elektrisch isolierenden Material angeordnet ist, und wobei die Deckplatte und die Bodenplatte mit Befestigungsmitteln zur Halterung der Mäanderrundungen versehen sind.

Dieser Leistungswiderstand für Flüssigkeitskühlung ist nur bei Verwendung einer elektrisch isolierenden Flüssigkeit - wie Isolieröl oder entionisiertes Wasser - einsetzbar.

Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Leistungswiderstand für Flüssigkeitskühlung anzugeben, der auch bei Einsatz elektrisch leitfähigen Kühlmittels - wie insbesondere Brauchwasser - anwendbar ist.

Diese Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffes erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.

Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, daß ein kompakter, für hohe Leistung geeigneter Leistungswiderstand geschaffen wird, der durch eine allseitige Kunststoff- oder Gießharzschicht spannungsmäßig vom elektrisch leitfähigen Kühlmittel abgekoppelt ist. Der Leistungswiderstand weist ein Gehäuse auf, das vom elektrisch leitfähigen Kühlmittel durchströmt wird, während die elektrischen Anschlüsse des Widerstandes durch eine Wand des Gehäuses greifen und beispielsweise direkt mit Baueinheiten eines Stromrichters verbindbar sind. Sind mehrere, jeweils von einer elektrisch isolierenden Kunststoff- oder Gießharzschicht umhüllte Flachband-Widerstandswicklungen gestapelt, strömt das Kühlmittel vorzugsweise auch zwischen diesen Baueinheiten. Das Gehäuse wird im einfachsten Fall von zwei Gehäusedeckeln gebildet, die beidseitig auf beide Hauptoberflächen einer isolierten Widerstandswicklung oder eines Stapels von isolierten Widerstandswicklungen greifen, wobei Kühlmittelkanäle zwischen Gehäusedeckeln und isolierten Widerstandswicklungen ausgebildet sind.

Falls die Flachband-Widerstandswicklung auf relativ hohe Temperaturen - z. B. 200°C und mehr - aufgeheizt wird, ist es zweckmäßig, eine zusätzliche, hochhitzebeständige Schicht zwischen wärmeproduzierender Widerstandswicklung und Kunststoff- oder Gießharzschicht vorzusehen. Durch diese hochhitzebeständige Schicht kann ein relativ hohes Temperaturgefälle zwischen der wärmeproduzierenden Widerstandswicklung und der von der Kühlflüssigkeit umspülten Außenfläche der Kunststoff- oder Gießharzschicht realisiert werden und es wird verhindert, daß die Kunststoff- oder Gießharzschicht mit einer unzulässig hohen Temperatur beansprucht wird. Die Kunststoff- oder Gießharzschicht weist dann lediglich eine Temperatur von z. B. 100°C auf. Ein wärmeproduzierender Körper mit einer Temperatur von 100°C eignet sich gut zur Erhitzung von Brauchwasser als Kühlmittel. Zur Erhöhung der Wärmeleitung durch die Kunststoff- oder Gießharzschicht können wärmeleitende Füllstoffe in dieser Schicht enthalten sein. Insgesamt ist es für die Wärmeableitung günstig, wenn ein hohes Wärmegefälle in der hochhitzebeständigen Schicht und ein niedriges Wärmegefälle in der Kunststoff- oder Gießharzschicht auftritt.

Ein besonders vorteilhafter Leistungswiderstand ergibt sich bei bifilarer Ausgestaltung, wobei zwei jeweils mäanderförmige Flachband-Widerstandswicklungen in engem Abstand "spiegelbildlich" nebeneinander angeordnet sind. Zwischen beiden Widerstandswicklungen befindet sich vorteilhaft lediglich eine spezielle hochhitzebeständige Schicht, jedoch nicht die zur Ummantelung des Widerstandes verwendete Kunststoff- oder Gießharzschicht. Diese spezielle Anordnung verhindert, daß die Kunststoff- oder Gießharzschicht mit unzulässig hohen Temperaturen beaufschlagt wird.

Wenn die Flachband-Widerstandswicklung lediglich eine Temperatur von maximal 120°C erreicht oder wenn bereits die Kunststoff- oder Gießharzschicht selbst hochhitzebeständig ist und Temperaturen von 200°C und mehr ausgesetzt werden kann, ist es auch möglich, auf die spezielle hochhitzebeständige Schicht zwischen beiden Widerstandswicklungen zu verzichten. Jedoch sollte bei einer derartigen Variante zumindest eine glatte und elastische Kunststoffbeschichtung auf der Flachband-Widerstandswicklung als Trennschicht vorgesehen sein, um einen Ausgleich der unterschiedlichen Wärmeausdehnungen der Kunststoff- oder Gießharzschicht und der Flachband-Widerstandswicklung bei Temperaturwechselspielen zu erzielen.

Zur Bildung eines Leistungswiderstandes können je nach geforderter Leistung auch mehrere Widerstände mit jeweils plattenartiger Konfiguration in einem einzigen, das Kühlmittel beinhaltenden Gehäuse integriert sein und dergestalt den Beschaltungswiderstand für einen Stromrichter bilden. Desweiteren ist wahlweise eine wabenartige Anordnung mehrerer Widerstände nebeneinander in Reihen- oder Parallelschaltung möglich.

Die Erfindung wird nachstehend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert. Es zeigen:

Fig. 1, 2 die Vorder- und Rückseite eines bifilaren Widerstandes in geschnittener Darstellung,

Fig. 3, 4 zwei Varianten eines bifilaren Widerstandes im seitlichen Schnitt,

Fig. 5 ein Detail eines bifilaren Widerstandes im seitlichen Schnitt,

Fig. 6 einen aus einem Gehäuse und einem darin befindlichen Widerstand bestehender Leistungswiderstand,

Fig. 7, 8 Einzelheiten zur hydraulischen Abdichtung eines Widerstandes,

Fig. 9, 10 einen aus zwei Gehäusedeckeln und zwei Widerständen bestehender Leistungswiderstand.

In Fig. 1 ist die Vorderseite eines bifilaren Widerstandes in geschnittener Darstellung gezeigt. Es ist ein Widerstand 1 mit mäanderförmiger Flachband-Widerstandswicklung 2 (gestanztes Band) der Vorderseite zu erkennen. Die Widerstandswicklung 2 ist allseitig von einer Kunststoff- oder Gießharzschicht 7 umgeben, wobei in Fig. 1 die Kunststoff- oder Gießharzschicht 7 der Vorderseite entfernt ist, um den mäanderförmigen Verlauf der Widerstandswicklung 2 darzustellen. Der aus der Kunststoff- oder Gießharzschicht 7 ragende elektrische Anschluß der Widerstandswicklung 2 ist mit Ziffer 5 bezeichnet.

An der Rückseite des Widerstandes 1 befindet sich "spiegelbildlich" eine weitere Widerstandswicklung 4 (siehe Fig. 2), die über einen 180°-Umlenkbogen 3 mit der Widerstandswicklung 2 einstückig durchgängig verbunden ist. Der elektrische Anschluß dieser Widerstandswicklung 4 ist mit Ziffer 6 bezeichnet.

In Fig. 2 ist die Rückseite des bifilaren Widerstandes 1 in geschnittener Darstellung gezeigt. Dabei ist der mäanderförmige Verlauf der Flachband-Widerstandswicklung 4 der Rückseite zu erkennen. Vorzugsweise sind beide Widerstandswicklungen im Sinne eines Spiegelbildes deckungsgleich, lediglich getrennt durch eine zwischen beiden Wicklungen 2, 4 befindliche Kunststoff/Gießharzschicht 7 oder eine hochhitzebeständige Schicht 12 (siehe Fig. 3 und 4). Der aus der Kunststoff- oder Gießharzschicht 7 ragende elektrische Anschluß der Widerstandswicklung 2 ist mit Ziffer 6 bezeichnet.

Zur Stützung und Verankerung beider Wicklungen 2, 4 des Widerstandes 1 kann eine Niete 8 aus einem Isoliermaterial (z. B. Kunststoffhohlniete) im Zentrum des Widerstandes 1 vorgesehen sein. Die Wicklungen 2, 4 sind deshalb mit entsprechenden Bohrungen zur Durchführung dieser Niete 8 versehen. Bedarfsweise ist es auch möglich, mehrere, entsprechend verteilte Nieten zur Arretierung der Widerstandswicklungen einzusetzen.

In Fig. 2 ist ein Teilstück der Widerstandswicklung 2 der Vorderseite mit elektrischem Anschluß 5 zu erkennen. Mit den Ziffern 9, 10, 11 sind Entlüftungskanäle bezeichnet, deren Funktion unter Fig. 3 näher erläutert ist.

Um eine rüttelsichere Befestigung des Widerstandes 1 zu erzielen, sind vorteilhaft Bohrungen 22 an seiner Rückenseite vorgesehen. Durch diese Bohrungen greifen Schraubbolzen zur Montage des Widerstandes innerhalb eines Gehäuses oder zur rüttelsicheren Verbindung mehrerer Widerstände miteinander.

Der in den Fig. 1 und 2 gezeigte bifilare Widerstand weist vorteilhaft eine gegenphasige Stromführung durch die Widerstandwicklungen 2 der Vorderseite bzw. 4 der Rückseite auf.

In Fig. 3 ist ein seitlicher Schnitt durch den bifilaren Widerstand gemäß einer ersten Variante dargestellt. Bei dieser ersten Variante sind die Flächen der Widerstandswicklungen 2 bzw. 4 allseitig von einer hochhitzebeständigen Schicht aus Glimmer, Glasgewebe oder einem hochhitzefesten Kunststoff 12 bzw. 13 umgeben. Diese Variante erlaubt relativ hohe Temperaturen der Widerstandswicklungen von 200°C und mehr.

Um innere Spannungen zu vermeiden, werden die Außenkanten der Widerstandswicklungen 2, 4 vor dem Vergießen des Widerstandes mit Kunststoff oder Gießharz mit einer Kantenpufferung 14 versehen. Als Material für die Kantenpufferung können kompressible Materialien wie Gummi, Kork, mineralische Polsterstoffe oder Kunststoffleisten verwendet werden. Bei der Variante gemäß Fig. 3 ist es wichtig, daß die Kantenpufferung 14 die Schichtfolge 13-2-12-4-13 eng umschließt, da verhindert werden muß, daß während des Vergießvorganges Material der Kunststoff- oder Gießharzschicht 7 in den von der Schicht 12 ausgefüllten Zwischenraum zwischen der Widerstandswicklung 2 bzw. 4 sowie zwischen die Schichten 13 und die Widerstandswicklungen 2, 4 dringt. Dies ist zu verhindern, da die Kunststoff- oder Gießharzschicht 7 nicht mit den unmittelbar an der Oberfläche der Widerstandswicklungen 2, 4 auftretenden hohen Temperaturen beaufschlagt werden darf.

Die hochhitzebeständigen Schichten 12, 13 sowie gegebenenfalls auch die Wicklungen 2, 4 werden vor dem Vergießen des Widerstandes mit Kunststoff oder Gießharz vorteilhaft mit einem Trennmittel beschichtet, damit bei Temperaturlastwechselspielen eine freie Beweglichkeit zwischen den einzelnen Bauteilen der Schichtfolge mit unterschiedlicher Wärmeausdehnung gegeben ist.

Die interne Schichtfolge 13-2-12-4-13 und insbesondere die Grenzschichten zwischen Widerstandswicklung 2 bzw. 4 und hochhitzebeständiger Schicht 12, 13 sind mit Entlüftungskanälen 9, 10, 11 (Druckentlastungskanälen, siehe auch Fig. 1, 2) versehen, um eine Ausgasung der gegebenenfalls während des Betriebes des Widerstandes aufgrund der hohen Temperaturen entstehenden gasförmigen Produkte zu ermöglichen. Hierdurch wird verhindert, daß sich ein unzulässiger Überdruck innerhalb der vorgenannten Schichtfolge ausbildet. Die Entlüftungskanäle 9, 10, 11 münden in entsprechenden Kanälen einer Wand des Gehäuses des Leistungswiderstandes.

Durch die in den Fig. 1 und 2 gezeigte Niete 8 aus Isoliermaterial wird die vorgenannte Schichtfolge fixiert und es wird insbesondere verhindert, daß sich Spalten zwischen den einzelnen Schichten ausbilden, die die Wärmeableitung behindern. Andererseits sollte die Niete etwas "Spiel" haben, um einen spannungsfreien Ausgleich von infolge Temperaturlastwechseln auftretenden unterschiedlichen Wärmeausdehnungen der einzelnen Schichten zu ermöglichen.

In Fig. 4 ist ein seitlicher Schnitt durch einen bifilaren Widerstand gemäß einer zweiten Variante dargestellt. Bei dieser zweiten Variante entfallen die hochhitzebeständigen Schichten 12, 13 gemäß Fig. 3, während die Kantenpufferung 14 sowie die Entlüftungskanäle vorgesehen sind. Zweckmäßig sind die Widerstandswicklungen 2, 4 mit einem elastischen und glatten Kunststoff als Trennmittel beschichtet, wodurch eine freie Beweglichkeit der Widerstandswicklungen 2, 4 bezüglich der bis an ihre Oberfläche reichenden Kunststoff- oder Gießharzschicht 7 erzielt wird. Hierdurch wird das Entstehen unzulässig hoher Spannungen bei Temperaturlastwechselspielen verhindert. Als elastischer und glatter Kunststoff kann beispielsweise eine Polyamid-Pulverbeschichtung dienen, während als Kunststoff- oder Gießharzschicht 7 beispielsweise glasfaserverstärktes Polyesterharz herangezogen wird.

Vor dem Vergußprozeß ist es vorteilhaft, Abstandshalter zwischen den Widerstandswicklungen 2, 4 vorzusehen, um einen definierten Abstand zu erzielen. Auch bei der Variante gemäß Fig. 4 können zudem Nieten 8 zur Fixierung der Schichtfolge eingesetzt werden. Die zwischen den Widerstandswicklungen 2, 4 befindliche Kunststoff- oder Gießharzschicht 7 kann auch durch eine vorgefertigte Kunststoffisolierplatte gebildet werden, d. h. es ist nicht zwingend erforderlich, auch diese Isolierschicht während des Vergießprozesses herzustellen.

In Fig. 5 ist ein Detail eines bifilaren Widerstandes im seitlichen Schnitt dargestellt und zwar der 180°-Umlenkbogen 3, der die beiden Flachband-Widerstandswicklungen 2, 4 einstückig durchgehend miteinander verbindet und allseitig von der Kunststoff- oder Gießharzschicht 7 umgeben ist.

Für die vorstehend angegebenen Varianten gilt allgemein, daß PPS Polyphenylensulfid als hitzebeständiger Kunststoff eingesetzt werden kann. Dies gilt insbesondere für die hochhitzebeständigen Schichten 12 und 13 gemäß Fig. 3. Bedarfsweise kann auch die Schicht 7 gemäß Fig. 4 aus PPS bestehen.

In Fig. 6 ist ein aus einem kühlmitteldurchströmten Gehäuse und einem darin befindlichen Widerstand bestehender Leistungswiderstand dargestellt. Der Widerstand 1 dient hierbei als Beschaltungswiderstand eines Stromrichters. Im einzelnen ist der Widerstand 1 in einem Gehäuse 15 angeordnet, das von einem elektrisch leitfähigen Kühlmittel 16, vorzugsweise Brauchwasser, durchströmt wird. Das Gehäuse 15 weist hierzu einen Kühlmittel-Einlauf 17 und einen Kühlmittel-Auslauf 18 auf. Die elektrischen Anschlüsse 5, 6 der Wicklungen 2, 4 sind durch eine Gehäusewand 19 in einen an das Gehäuse angrenzenden Anschlußraum 20 für elektrische Geräte, insbesondere Stromrichterventile, geführt.

In Fig. 6 sind ferner mehrere Kanäle 21 zu erkennen, die zur Verbindung der Entlüftungskanäle 9, 10, 11 und des Anschlußraumes 20 dienen und durch die sich im Widerstand während des Betriebes bildende Gase geleitet werden. Sowohl die elektrischen Anschlüsse 5, 6 als auch die Entlüftungskanäle 9, 10, 11 liegen vorzugsweise an ein- und derselben Außenfläche des Widerstandes 1, um zu ermöglichen, daß alle Durchbrüche durch die Gehäusewand 19 erfolgen können.

Die Befestigung des Widerstandes 1 innerhalb des Gehäuses 15 erfolgt einerseits mittels Schraubbolzen, die durch Bohrungen 22 greifen und andererseits mittels Schrauben 23, die durch die Gehäusewand 19 in entsprechende Bohrungen (siehe Ziffern 26 in Fig. 8) in der Stirnfläche des Widerstandes greifen und durch die der Widerstand 1 abdichtend an die Gehäusewand 19 gepreßt wird. Einzelheiten der Abdichtung sind in den Fig. 7 und 8 gezeigt.

Im Gehäuse 15 können mehrere Widerstände 1 angeordnet sein. Bei einem Schienenfahrzeug mit stromrichtergespeistem Antrieb kann die das Gehäuse 15 durchströmende Kühlflüssigkeit 16 beispielsweise vorteilhaft zur Beheizung der mit dem Schienenfahrzeug verbundenen Reisezugwagen herangezogen werden.

In den Fig. 7 und 8 sind Einzelheiten zur hydraulischen Abdichtung eines in einem kühlflüssigkeitsdurchströmten Gehäuse 15 befestigten Widerstandes 1 dargestellt. In Fig. 7 ist zu erkennen, daß die Stirnflächen des Widerstandes 1 mit einer Nut 24 versehen ist, in die ein Dichtring 25 eingelegt wird. Durch Anpressung des Widerstandes 1 mit Dichtring 25 an die Gehäusewand 19 ergibt sich die erforderliche hydraulische Abdichtung.

In Fig. 8 ist die Stirnfläche des Widerstandes 1 mit den elektrischen Anschlüssen 5, 6, den Entlüftungskanälen 9, 10, 11 und Bohrungen 26 dargestellt, wobei die Bohrungen 26 zur Aufnahme der durch die Gehäusewand 19 greifenden Schrauben 23 geeignet sind. Es ist zu erkennen, daß die Nut 24 umlaufend ist und daß durch den eingelegten Dichtring eine hydraulische Abdichtung der vorstehend erwähnten Baueinheiten, wie elektrische Anschlüsse 5, 6 und Entlüftungskanäle 9, 10, 11, sichergestellt ist.

Vorstehend wird davon ausgegangen, daß zur Bildung eines Leistungswiderstandes ein oder mehrere Widerstände 1 in einem kühlflüssigkeitsdurchströmten Gehäuse angeordnet sind. Es ist selbstverständlich auch möglich, daß weitere wärmeproduzierende Bauteile, wie Drosseln oder Kondensatoren, ebenfalls in diesem Gehäuse eingebaut sind und vom Kühlflüssigkeits-Strömungsbad gekühlt werden. Bei einem Stromrichtermodul für ein Schienenfahrzeug ist das Gehäuse dann Auffangbehälter für sämtliche Kühlkreisläufe und gleichzeitig Kapazitätsspeicher für die produzierte Wärme, was besonders vorteilhaft ist, wenn die aufgeheizte Kühlflüssigkeit zur Heizung von Fahrgasträumen des Schienenfahrzeuges verwendet wird.

In den Fig. 9 und 10 ist ein aus zwei Gehäusedeckeln und zwei Widerständen bestehender Leistungswiderstand dargestellt. Bei dieser Variante sind die Widerstände nicht innerhalb eines kühlmitteldurchströmten Gehäuses angeordnet, sondern die Widerstände sind gestapelt und bilden zusammen mit zwei auf den Stapelenden aufgesetzten Gehäusedeckeln einen Leistungswiderstand, wobei ein Kühlmittel-Kanalsystem zwischen Gehäusedeckeln und Widerständen sowie zwischen den Widerständen selbst verläuft.

In Fig. 9 ist ein derartiger Leistungswiderstand im seitlichen Schnitt gezeigt, bestehend aus zwei gestapelten Widerständen 30, 31 und zwei außen aufgesetzten Gehäusedeckeln 32, 33. Die Widerstände 30, 31 sind dabei lediglich prinzipiell dargestellt und weisen jeweils allseitig von elektrisch isolierenden Kunststoff- oder Gießharzschichten umgebene Flachband-Widerstandswicklungen auf (siehe Fig. 1, 2).

Die Gehäusedeckel 32, 33 sind zweckmäßig mit Anformungen zur Bildung eines Kühlmittel-Einlaufes 34 und eines Kühlmittel-Auslaufes 35 versehen. Kühlmittel-Einlauf 34 und -Auslauf 35 sind mit externen Kühlmittel-Leitungen verbindbar und stehen in unmittelbarer hydraulischer Verbindung mit einem Kühlmittel-Kanalsystem 40, das durch entsprechende Vertiefungen in den Hauptoberflächen der Widerstände 30, 31 und Innenflächen der Gehäusedeckel 32, 33 gebildet wird. Um eine intensive Kühlwirkung zu erreichen, werden die Vertiefungen zwischen Widerständen und Gehäusedeckeln sowie zwischen zwei Widerständen zusätzlich durch Kühlmittel-Leitstege 41 derart unterteilt, daß sich ein mäanderförmiger Kühlmittelströmungsverlauf innerhalb der Vertiefungen ergibt.

Die hydraulische Abdichtung dieses Kühlmittel-Kanalsystems nach außen erfolgt durch Dichtringe 36, 37, 38, die jeweils in entsprechende Nuten in den Hauptoberflächen der Widerstände 30, 31 und in den Innenflächen der Gehäusedeckel 32, 33 eingelegt sind. Die umlaufenden Nuten verlaufen jeweils in den Randbereichen der vorgenannten Flächen.

Der derart gebildete Leistungswiderstand wird durch mehrere Verschraubungen 39a, 39b zusammengehalten, wobei die Verschraubungen 39a vorzugsweise im Peripheriebereich (an den vier Ecken) angeordnet sind. Bedarfsweise ist zusätzlich eine zentrale Verschraubung 39b vorgesehen, was zur Stabilisierung der Anordnung, insbesondere bei starker Rüttelbeanspruchung beiträgt.

In Fig. 10 ist eine Aufsicht auf eine Innenfläche eines Gehäusedeckels 33 dargestellt. Es sind eine mit dem Kühlmittel-Einlauf 34 hydraulisch verbundene Eintrittsöffnung 42 sowie Kühlmittel-Leitstege 41 zu erkennen. Mit Ziffer 43 ist eine Öffnung im auf dem Gehäusedeckel 33 auf liegenden Widerstand 31 (nicht dargestellt) bezeichnet. Wie zu erkennen ist, tritt das Kühlmittel durch die Eintrittsöffnung 42 in das Kanalsystem 40 zwischen Gehäusedeckel 33 und Widerstand 31 ein, strömt mäanderförmig durch die von den Kühlmittel-Leitstegen 41 gebildeten Pfade (siehe Kühlmittel-Strömungspfade) und tritt über die Öffnung 43 in das weitere Kanalsystem zwischen beiden Widerständen 31, 30 ein. Von dort gelangt es - nach mäanderartiger Durchströmung - durch eine Öffnung im Widerstand 30 (nicht dargestellt) in das Kanalsystem zwischen Widerstand 30 und Gehäusedeckel 32. Nachdem es dieses Kanalsystem mäanderförmig durchströmt hat, tritt das aufgeheizte Kühlmittel durch eine Austrittsöffnung im Gehäusedeckel 32 und den Kühlmittel-Auslauf 35 aus dem Leistungswiderstand aus.

In Fig. 10 sind die elektrischen Wicklungsanschlüsse 44 der Widerstände 30, 31 gestrichelt angedeutet. Die peripheren Verschraubungen 39a sowie die zentrale Verschraubung 39b sind zu erkennen. Falls die zentrale Verschraubung 39b den mittleren Kühlmittel-Leitsteg durchbricht, ist ein zusätzlicher Dichtring 43 vorgesehen. Es ist ersichtlich, daß durch die Dichtringe 38, 43 (sowie die weiteren Dichtringe 36 und 37) eine hydraulische Abdichtung des Kühlmittel-Kanalsystems 40 gewährleistet ist.


Anspruch[de]
  1. 1. Leistungswiderstand für Flüssigkeitskühlung mit mindestens einer Flachband-Widerstandswicklung, die in einem von einer Kühlflüssigkeit durchströmten Gehäuse angeordnet ist und deren elektrische Anschlüsse eine Wand des Gehäuses durchdringen, dadurch gekennzeichnet, daß die Flachband-Widerstandswicklung (2, 4) allseitig von einer elektrisch isolierenden Kunststoff- oder Gießharzschicht (7) umgeben ist.
  2. 2. Leistungswiderstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Flachband-Widerstandswicklung (2, 4) zumindest teilweise mit einem elastischen und glatten Kunststoff beschichtet ist, der von der elektrisch isolierenden Kunststoff- oder Gießharzschicht (7) umgeben ist.
  3. 3. Leistungswiderstand nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Flachband-Widerstandswicklung (2, 4) mit einer hochhitzebeständigen Schicht (12, 13) belegt ist, die zumindest teilweise von der elektrisch isolierenden Kunststoff- oder Gießharzschicht (7) umgeben ist.
  4. 4. Leistungswiderstand nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch den Einsatz von Glimmer als hochhitzebeständige Schicht (12, 13).
  5. 5. Leistungswiderstand nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch den Einsatz von Glasgewebe als hochhitzebeständige Schicht (12, 13).
  6. 6. Leistungswiderstand nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch den Einsatz von hochhitzebeständigem Kunststoff als hochhitzebeständige Schicht (12, 13).
  7. 7. Leistungswiderstand nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch den Einsatz eines Trennmittels zwischen hitzebeständiger Schicht (12, 13) und Kunststoff- oder Gießharzschicht (7) und/oder zwischen Flachband-Widerstandswicklung (2, 4) und Kunststoff- oder Gießharzschicht (7).
  8. 8. Leistungswiderstand nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanten der Flachband-Widerstandswicklung (2, 4) zumindest teilweise mit einer Kantenpufferung (14) versehen sind.
  9. 9. Leistungswiderstand nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß Entlüftungskanäle (9, 10, 11) zu den Berührungsflächen von Flachband-Widerstandswicklung (2, 4) und hochhitzebeständiger Schicht (12, 13) bzw. von Flachband-Widerstandswicklung (2, 4) und Kunststoff- oder Gießharzschicht (7) bzw. von hochhitzebeständiger Schicht (12, 13) und Kunststoff- oder Gießharzschicht (7) führen.
  10. 10. Leistungswiderstand nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß glasfaserverstärktes Polyesterharz als Kunststoff- oder Gießharzschicht (7) eingesetzt wird.
  11. 11. Leistungswiderstand nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß wärmeleitende Füllstoffe in die Kunststoff- oder Gießharzschicht (7) eingebettet sind.
  12. 12. Leistungswiderstand nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch eine bifilare Ausbildung, wobei zwei Flachband-Widerstandswicklungen (2, 4) in geringem Abstand voneinander angeordnet und über einen 180°-Umlenkbogen (3) einstückig durchgängig miteinander verbunden sind.
  13. 13. Leistungswiderstand nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß Abstandshalter zwischen beiden Flachband-Widerstandswicklungen (2, 4) angeordnet sind.
  14. 14. Leistungswiderstand nach Anspruch 12 und/oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß lediglich eine hochhitzebeständige Schicht (12), jedoch keine Kunststoff- oder Gießharzschicht (7) zwischen beiden Flachband-Widerstandswicklungen (2, 4) angeordnet ist.
  15. 15. Leistungswiderstand nach wenigstens einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Niete (8) oder Hohlniete aus Isoliermaterial zur Verbindung der beiden Flachband-Widerstandswicklungen (2, 4) dient.
  16. 16. Leistungswiderstand nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Flachband-Widerstandswicklung (2, 4) mäanderförmig ausgebildet ist.
  17. 17. Leistungswiderstand nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnfläche des Widerstandes (1) mit einer umlaufenden Nut (24) versehen ist, in die ein Dichtring (25) einlegbar ist.
  18. 18. Leistungswiderstand nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückenseite und die Stirnflächen des Widerstandes mit zur Befestigung geeigneten Bohrungen (22, 26) versehen sind.
  19. 19. Leistungswiderstand nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Widerstand (30, 31) von mindestens einem Gehäusedeckel (32, 33) abgedeckt ist, wobei ein Kühlmittel-Kanalsystem (40) mit Kühlmittel-Einlauf (34) und -Auslauf (35) zwischen Gehäusedeckel (32, 33) und Widerstand (30, 31) angeordnet ist.
  20. 20. Leistungswiderstand nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei Widerstände (30, 31) stapelförmig aneinandergereiht sind, wobei sich das Kühlmittel-Kanalsystem (40) auch zwischen beiden Widerständen erstreckt.
  21. 21. Leistungswiderstand nach Anspruch 19 und/oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine zum Durchtritt des Kühlmittels geeignete Öffnung (43) im Widerstand (30, 31) vorhanden ist.
  22. 22. Leistungswiderstand nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Widerstand (30, 31) beidseitig von einem Gehäusedeckel (32, 33) abgedeckt ist.
  23. 23. Leistungswiderstand nach wenigstens einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Kühlmittel-Kanalsystem (40) durch Vertiefungen im Widerstand (30, 31) und/oder Gehäusedeckel (32, 33) gebildet wird.
  24. 24. Leistungswiderstand nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß Kühlmittel-Leitstege (41) die Vertiefungen unterteilen.






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