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Dokumentenidentifikation DE68905989T2 05.08.1993
EP-Veröffentlichungsnummer 0361576
Titel Vorrichtung zur Entfernung der gebrochenen Halswirbel von gerupftem, geköpften Geflügel.
Anmelder Meyn Machinefabriek B.V., Oostzaan, NL
Erfinder Meyn, Cornelis, NL-1511 AS Oostzaan, NL
Vertreter Weber, O., Dipl.-Phys.; Heim, H., Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing., Pat.-Anwälte, 8000 München
DE-Aktenzeichen 68905989
Vertragsstaaten AT, BE, CH, DE, ES, FR, GB, GR, IT, LI, LU, NL, SE
Sprache des Dokument En
EP-Anmeldetag 07.09.1989
EP-Aktenzeichen 892022567
EP-Offenlegungsdatum 04.04.1990
EP date of grant 14.04.1993
Veröffentlichungstag im Patentblatt 05.08.1993
IPC-Hauptklasse A22C 21/00

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.

Eine derartige Vorrichtung ist aus der NL-A-73.16489 bekannt. In dieser bekannten Vorrichtung ist die Öffnung zur Aufnahme des Halses des Vogels als Gabel ausgebildet, deren innerste Kante mit dem Stababschnitt zusammenwirkt, welcher sich relativ zur Laufrichtung sehr leicht spiralförmig einwärts erstreckt.

Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen.

Als Ergebnis ist die Vorrichtung nach der Erfindung durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gekennzeichnet.

Zum Entfernen der gebrochenen Halswirbel von dem verbleibenden Wirbelsäulenabschnitt weist die Vorrichtung nach der Erfindung grundsätzlich nur zwei wirksame Teile auf, nämlich die sich mit dem Förderer mitbewegende Öf fnung zur Aufnahme des Halses des Vogels und die stationäre Druckeinrichtung mit einem Stababschnitt. Die kombinierte Aktion beider Teile ist ausreichend, um den Hals wirksam zu entfernen. Der Hals des zu behandelnden Vogels wird in der Öffnung positioniert, wenn die Druckeinrichtung noch in einiger Entfernung von der hinteren Kante der Aufnahmeöffnung beabstandet ist. Nur nachdem die Druckeinrichtung die hintere Kante dieser Öffnung erreicht hat (mit ihr in Eingriff gerät), erfolgt die kombinierte Aktion dieser Teile und die Halswirbel werden automatisch entfernt. Dies bedeutet, daß die relative Bewegung zwischen der Druckeinrichtung und der Aufnahmeöffnung kontinuierlich erfolgt und daß beide Teile keine komplizierten Kelativbewegungen ausführen müssen.

Die Führung sorgt für eine korrekte Positionierung des Halses des zu behandelnden Vogels in der Aufnahmeöffnung. Da sich die Druckeinrichtung an diese Führung anschließt, geht diese Positionierung stufenlos in das Entfernen des Halses über, wenn die rückwärtige Kante der Aufnahmeöffnung den Stababschnitt erreicht.

Nach einer handlichen Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung umfassen die Öffnungen V-förmige Ausnehmungen am Umfang einer rotierenden Platte, deren Umfangsgeschwindigkeit im wesentlichen der Fördergeschwindigkeit des Förderers entspricht.

Im Ergebnis wird die kontinuierliche Relativbewegung zwischen den Aufnahmeöffnungen und der Druckeinrichtung auf einfache Weise durchgeführt. Der Förderer kann einer Bahn folgen, die teilweise der Umfangsbahn der rotierenden Platte entspricht. Jedoch ist es auch möglich, daß der Förderer einer linearen Bahn folgt, welche im wesentlichen tangential zur Umfangsrichtung der rotierenden Platte am Ort der stationären Druckeinrichtung verläuft.

Nachfolgend wird die Erfindung mittels der Zeichnung erläutert, in welcher eine Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung beschrieben ist.

Fig. 1 zeigt eine Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung in perspektivischer Sicht und teilweise schematisch und

Fig. 2 zeigen schematisch das Arbeitsprinzip der Vorrichund 3 tung nach Fig. 1.

Fig. 1 zeigt eine Anzahl von gerupften, geköpften Vögeln 1,2 und 3, die alle mit ihren Beinen von einem Schäkel 4 eines Förderers 5 herabhängen, der nur schematisch durch eine gepunktete Linie angedeutet ist.

Unterhalb des Förderers 5 ist eine Platte 7 angeordnet, die um eine vertikale Achse 6 rotiert. Die Platte 7 weist an ihrem Umfang eine Vielzahl von V-förmigen Ausnehmungen 8 auf, welche Aufnahmeöffnungen zur Aufnahme des Halses des zu behandelnden Vogels bestimmen.

Die relative Lage des Förderers 5 und der Platte 7 ist derart, daß die von den Vögeln beschriebene Bahn im wesentlichen tangential zum Umfang der Platte 7 verläuft. Jedoch ist natürlich auch eine Ausführungsform vorstellbar, in welcher der Förderer 5 teilweise einer kreisförmigen Bahn folgt, die einem Umfangsabschnitt der Platte 7 entspricht, anstatt der in Fig. 1 gezeichneten linearen Bahn. Solch eine teilweise kreisförmige Bahn des Förderers 5 ist an sich aus mehreren Bearbeitungsvorrichtungen zur Bearbeitung von Vögeln bekannt.

Unterhalb der rotierenden Platte 7 ist eine stationäre Druckeinrichtung 9 vorgesehen, welche einen Stababschnitt 10 aufweist, der sich bezüglich der Platte 7 hauptsächlich radial erstreckt, wobei der Stababschnitt mit einer stationären Platte 11 verbunden ist, die sich parallel zur rotierenden Platte 7 erstreckt. Die Oberseite dieses Stababschnitts 10 und die Oberseite der stationären Platte 11 sind im wesentlichen in derselben Ebene gelegen (wie in den Fig. 2 und 3 klar erkennbar ist).

Eine Führung 12, deren eines äußeres Ende außerhalb des Umfangs der rotierenden Platte 7 gelegen ist, schließt sich dem Stababschnitt 10 an. Diese Führung 12 schneidet die von den Vögeln 1,2 und 3 beschriebene Bahn und leitet den Hals dieser Vögel in die Ausnehmungen 8 der rotierenden Platte 7.

Beim Annähern an die rotierende Platte 7 erreicht der herabhängende Hals 13 der Vögel 1,2 und 3 die Führung 12. Die Synchronisation zwischen dem Förderer 5 und der rotierenden Platte 7 ist derart ausgebildet, daß dieser Hals 13 in eine Ausnehmung der rotierenden Platte 7 mittels der Führung 12 geleitet wird. Es sei hier bemerkt, daß die Fördergeschwindigkeit des Förderers im wesentlichen der Umfangsgeschwindigkeit der rotierenden Platte 7 entspricht.

Da die rotierende Platte 7 relativ zum Stababschnitt 10 der stationären Druckeinrichtung 9 rotiert, wird die hintere Kante 14 der Ausnehmung 8, die soeben einen Hals 13 aufgenommen hat, in einem bestimmten Augenblick über den Stangenabschnitt 10 hinwegfahren. Es ist weiterhin zu beachten, daß der Minimalabstand, der zwischen dieser rückwärtigen Kante 14 der Ausnehmung 8 und dem Stababschnitt 10 der Druckeinrichtung 9 auftritt, nur gerade ausreicht, um die Halshaut des entsprechenden Vogels hindurch zu lassen. Die Halswirbel 15, die in der Halshaut vorhanden sind, sind zu groß, um zwischen der rückwärtigen Kante 14 und dem Stababschnitt 10 hindurchzuwandern, so daß als Ergebnis der zusammenwirkenden Aktion beider Teile die Halswirbel aus der Halshaut entfernt werden. In Fig. 1 sind die Halswirbel 15 des Vogels 1 bereits aus dem Hals 13 entfernt worden.

Natürlich sind sowohl der Stababschnitt 10 als auch die rückwärtige Kante 14 der Ausnehmung 8 leicht abgerundet, so daß die Halswirbel entfernt werden können, ohne die Halshaut zu beschädigen. Weiterhin ist anzumerken, daß die Halswirbel vom verbleibenden Wirbelsäulenabschnitt des Vogels durch einen vorhergehenden Brechvorgang bereits gelöst worden sind.

Es ist weiter in Fig. 1 erkennbar, daß die rotierende Platte 7 an ihren Umfangsabschnitten 16, die zwischen den Ausnehmungen 8 gelegen sind, leicht nach unten gebogen ist. Im Ergebnis wird die zusammenwirkende Aktion der rückwärtigen Kante der Ausnehmung 8 und des Stababschnittes 10 der Druckeinrichtung 9 weiter verbessert.

In den Fig. 2 und 3 ist die zusammenwirkende Aktion der rückwärtigen Kante 14 und des Stababschnitts 10 wiederum schematisch angegeben. In Fig. 3 sind der Hals 13 und die darin enthaltenen Halswirbel 15 eines Vogels 17 in einer Ausnehmung 8 der rotierenden Platte 7 aufgenommen. Der Stababschnitt 10 befindet sich noch in einiger Entfernung von der rückwärtigen Kante 14 der Ausnehmung 8. In Fig. 2 ist die Situation gezeigt, in welcher die rückwärtige Kante 14 den Stababschnitt 10 bereits passiert hat und in welcher die Halswirbel 15 vom Hals 13 des Vogels bereits entfernt worden sind. Der Abstand zwischen dem Stababschnitt 10 und der rotierenden Platte 7 ist derart bemessen, daß der Hals 13 hindurchwandern kann, jedoch die Halswirbel 15 dieses nicht können und daher vom Hals 13 entfernt werden.

Die Erfindung ist nicht auf die vorbeschriebene Ausführungsform beschränkt, sondern kann weit variiert werden, wie in den Ansprüchen beschrieben ist.


Anspruch[de]

1. Vorrichtung zum Entfernen der gebrochenen Halswirbe1 eines gerupften, geköpften Vogels, der mit seinen )Beinen von einem Schäke1 (4) eines Förderers (5) herunter hängt, mit wenigstens einer öf fnung (8) zum Aufnehmen des Halses des Vogels, wobei die Öffnung sich mit dem Förderer weiter bewegt, und einer einen Stababschnitt (10) umfassenden Aufspanneinrichtung (9), die sich relativ zu der Aufnahmeöffnung bewegt, wenn der Förderer sich weiter bewegt, um die gebrochenen Halswirbel (15) von dem verbleibenden Wirbelsäulenabschnitt des Vogels abzutrennen, ohne die Halshaut zu beschädigen, wobei die Aufspanneinrichtung (9) ortsfest und mit einer solchen Entfernung unterhalb der Ebene der Aufnahmeöffnung (8) angeordnet ist, dar der kleinste Abstand, der zwischen einer Kante (14) der Aufnahmeöffnung und der Aufspanneinrichtung (9) auftritt, gerade dazu ausreicht, die Halshaut des Vogels passieren zu lassen, während als ein Ergebnis der kombinierten Wirkung der ortsfesten Aufspanneinrichtung und der besagten Kante der Aufnahmeöffnung, die Halswirbel (15) von der Halshaut entfernt werden, wobei eine Führung (12) zum Anordnen des Halses des Vogels in der Aufnahmeöffnung sich an den Stababschnitt (10) anschließt, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dar der Stababschnitt (10) für ein ausschließliches Zusammenwirken mit der in der Laufrichtung gesehen hinteren Kante (14) der Aufnahmeöffnung (8) hauptsächlich quer zu deren Bewegung verläuft.

2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, daß die am weitesten außen gelegenen Teile des Stababschnitts (10) einen Winkel mit der Laufrichtung derart einschließen, dar diese am weitesten außen gelegenen Teile die hintere Kante der Öffnung vor den am weitesten innen gelegenen Teilen schneiden.

3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dar die Öffnungen V-förmige Ausnehmungen (8) am Umfang einer rotierenden Platte (7) umfassen, deren Umfangsgeschwindigkeit im wesentlichen der Fördergeschwindigkeit des Förderers (5) entspricht.

4. Vorrichtung nach Anspruch 2 und 3, dadurch g e k e n n z e i c h n e t, dar die Platte (7) an ihren zwischen den Ausnehmungen (8) angeordneten Umfangsabschnitten geringfügig nach unten gebogen ist.







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