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Dokumentenidentifikation DE3527778C2 02.09.1993
Titel Stützrahmen zur Aufnahme von Schreibstiften
Anmelder A.W. Faber-Castell Unternehmensverwaltung GmbH & Co, 90547 Stein, DE
Erfinder Lippl, Gerhard, Dipl.-Ing. (FH), 8500 Nürnberg, DE
DE-Anmeldedatum 02.08.1985
DE-Aktenzeichen 3527778
Offenlegungstag 12.02.1987
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 02.09.1993
Veröffentlichungstag im Patentblatt 02.09.1993
IPC-Hauptklasse B43K 19/16

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Stützrahmen zur lageorientierten Aufnahme von stabförmigen Gegenständen, insbesondere von Schreibstiften, mit Führungsbohrungen in die federnde Elemente eingreifen.

Der Stützrahmen dient zur Aufnahme von Schreibstiften, die zu Bearbeitungsstationen transportiert werden. Um eine gleichmäßige Bearbeitung einer Vielzahl von Stiften zu erreichen, müssen diese relativ genau und lagegesichert gehalten werden. Da in der Fertigung eine große Zahl dieser Rahmen verwendet wird, spielt der Platzbedarf bei gefüllten, wie auch bei leeren Rahmen eine große Rolle. Die Stützrahmen müssen daher so beschaffen sein, daß bei kleinstem Raumbedarf eine möglichst große Anzahl von Stiften aufgenommen werden kann.

Nach der DE-OS 26 03 304 ist ein derartiger Stützrahmen zur Aufnahme von Schreibstiften bereits bekannt. Der Rahmen weist eine Reihe von rohrförmigen Zapfen auf, welche in der Mitte eine durchgehende Bohrung für die Aufnahme eines Schreibstiftes sowie ein Fenster in der Zylinderwand aufweisen. Jedem Zapfen ist ein einzelnes federndes Element in der Form einer gespaltenen Muffe zugeordnet, welches auf seiner inneren Seitenoberfläche mit einer Rippe versehen ist und das derart auf den Zapfen gesteckt werden kann, daß seine Rippe in das Fenster des Zapfens einrastet und eine federnde Verbindung zwischen dem Zapfen und der Muffe herstellt, wobei die Rippe als federndes Halteelement auf den in den Zapfen gesteckten Schreibstift einwirkt. Die Zapfen bilden demnach rohrförmige Vorsprünge, deren Wandungen durch Fenster geschwächt sind. Da das Federelement den Zapfen vollständig umgreift, besteht zur Formstabilisierung des Zapfens nur die Möglichkeit, die Wandung entsprechend dick zu halten. Diese Möglichkeit ist andererseits aber dadurch eingeschränkt, daß bei vorgegebenen Außenabmessungen des Rahmens möglichst viele Stifte nebeneinander aufgenommen werden sollen. Die Anzahl der einzelnen Aufnahmebohrungen in dem Stützrahmen ist daher durch diese Konstruktion stark begrenzt. Die Ausbildung des Federelements hat außerdem zur Folge, daß keine Querverstrebungen an der Unterseite des Rahmens angeordnet werden können, da die einzelnen Zapfen frei von dem Boden abstehen müssen. Die Steifigkeit des Rahmens wird daher ausschließlich von der Dicke der umlaufenden Seitenwand und des Bodens bzw. Deckels bestimmt.

Nach der DE-AS 11 28 793 ist ein weiterer Stützrahmen bekannt, bei dem die Schreibstifte in den Hülsen durch Haltezungen gehalten werden. Diese Haltezungen sind einstückig aus der Hülsenwandung durch Ausstanzen geformt und beanspruchen deshalb außerhalb der Hülse wenig Platz. Bei den vorgegebenen Außenabmessungen der Stützrahmen läßt sich durch diese Anordnung eine relativ hohe Raumökonomie erreichen, insbesondere gegenüber der Vorrichtung nach der DE-OS 26 03 304. Da jedoch die Haltezungen und die Hülse aus dem gleichen Material gebildet sind, die Hülse steif sein soll und dagegen die Haltezunge elastisch federnd, ist bei einer einstückigen Ausbildung nur eine Kompromißlösung möglich. Neben dem Nachteil, daß die Haltezunge die Festigkeit der Hülse verringert, ist auch durch den relativ großen, notwendigen Federweg eine Ermüdung des Materials absehbar. Dies führt in der Praxis zu Störungen beim Einstecken der Stifte durch Abbrechen der Zungen.

Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, in einem Stützrahmen, dessen Außenabmessungen vorgegeben sind, eine möglichst große Anzahl von Aufnahmebohrungen unterzubringen. Dabei soll der Stützrahmen eine hohe Festigkeit und Formstabilität aufweisen, ohne daß ein zu großes Eigengewicht entsteht.

Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Der Stützrahmen besteht im wesentlichen aus einer Platte aus vollem Material, die nur dort Aussparungen aufweist, wo sie unbedingt notwendig sind. Die Führungsbohrungen und die Vertiefungen stellen die einzelnen Aussparungen dar, im übrigen ist die Platte aus vollem Material. Dadurch wird eine hohe Formstabilität erreicht, die der Genauigkeit der in dem Stützrahmen zu bearbeitenden Bleistifte zugute kommt. Durch die Federzungen, die an einer Leiste angeformt sind, läßt sich eine exakt vorbestimmbare Federkraft erreichen, die auch bei langfristiger Benutzung weitgehend unverändert bleibt.

Durch eine Ausbildung der Federzungen, die jeweils nach außen zu den Stützflächen konvex gewölbt sind, läßt sich ein Einstecken der Schreibstifte in die Führungsbohrung erreichen, ohne daß dabei Beschädigungen auftreten. Da sich die Federzungen in der Ruhelage an den Stützflächen abstützen und nur bei eingestecktem Schreibstift von dort abheben, kann der Federweg der Federzungen sehr gering gehalten werden, wodurch keine Materialermüdungen auftreten.

Eine besonders einfache Montage der einzelnen Federzungen in den Vertiefungen wird dann erreicht, wenn die Federleiste an den gegenüberliegenden Seiten jeweils mehrere Federzungen aufweist. Somit lassen sich die Federzungen für eine ganze Reihe gegenüberliegender Führungsbohrungen aus einem Stück fertigen und einfach in der Vertiefung des Stützrahmens montieren. Die Federleiste kann dort mit wenigen Haltemitteln exakt befestigt werden, wenn sie mittels einer Halteleiste und Befestigungsmitteln, wie z. B. Schrauben, Nieten oder dergleichen in der Vertiefung fixiert ist.

Die Konstruktion des Stützrahmens bietet die Voraussetzung, um diesen, bestehend aus den Seitenwänden, den Zwischenwänden und dem Boden aus Kunststoff herzustellen. Besonders gute Eigenschaften hinsichtlich des Gewichtes und der Festigkeit werden erreicht, wenn der Stützrahmen aus Polyurethan-Schaumstoff besteht. Es handelt sich hierbei um einen Schaumstoff, der nach dem Aufschäumen eine homogene Struktur hoher Festigkeit aufweist, die an der Oberfläche durch eine Art Hautbildung verstärkt ist.

Die Führungsbohrung, die an der Oberseite des Stützrahmens voll ausgebildet ist weist zweckmäßigerweise eine Abschrägung auf, die das Einschieben der Schreibstifte erleichtert.

Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.

Es zeigen

Fig. 1 einen Querschnitt durch den komplett montierten Stützrahmen und

Fig. 2 eine perspektivische Darstellung des Stützrahmens, von unten gesehen.

Der Stützrahmen, der im wesentlichen rechteckig ausgebildet ist besteht aus einer umlaufenden Seitenwand 1 und einer oder mehrerer, parallel zur Längsseite der Seitenwand 1 verlaufenden Zwischenwand 2. Nach oben ist der Stützrahmen durch einen Boden 3 abgeschlossen, in welchen Führungsbohrungen 4 münden, die eine Abschrägung 5 aufweisen.

Zwischen den Führungsbohrungen 4, die jeweils in zwei parallelen Reihen angeordnet sind, verläuft eine Vertiefung 6 die breiter ist als der kleinste Abstand der inneren Mantelflächen der Führungsbohrungen 4. Auf diese Weise ist die Führungsbohrung 4 segmentartig angeschnitten, wodurch Öffnung 7 und Stützflächen 8 gebildet werden. Die Stützflächen 8 bilden die seitliche Begrenzung der Vertiefung 6, während eine Grundfläche 9 die Vertiefung 6 nach unten begrenzt. In die Vertiefung 6 ist eine Federleiste 10 eingesetzt, die jeweils gegenüberliegende Federzungen 11 aufweist. In vorteilhafter Weise wird die Federleiste 10 mittels einer Halteleiste 12 auf dem Boden 3 der Vertiefung 6 durch geeignete Befestigungsmittel 13 gehalten. Als Befestigungsmittel können Schrauben, Nieten oder dergleichen verwendet werden. Die Schreibstifte 14 sind von der Oberseite 15 in den Stützrahmen eingesteckt und werden im Bereich der Öffnungen 7 von den Federzungen 11 beaufschlagt, die dadurch von den Stützflächen 8 abheben und in die Vertiefung 6 zurückweichen.

Aus der Fig. 2 ist besonders deutlich die Raumform des Stützrahmens zu ersehen, woraus auch hervorgeht, daß die Führungsbohrungen 4 weitgehend von Material umschlossen sind, wodurch eine hohe Formstabilität gegeben ist.

Bezeichnungen

1 Seitenwand

2 Zwischenwand

3 Boden

4 Führungsbohrung

5 Abschrägung

6 Vertiefung

7 Öffnung

8 Stützfläche

9 Grundfläche

10 Federleiste

11 Federzunge

12 Halteleiste

13 Befestigungsmittel

14 Schreibstift

15 Oberseite


Anspruch[de]
  1. 1. Stützrahmen zur lageorientierten Aufnahme von stabförmigen Gegenständen, insbesondere von Schreibstiften, mit Führungsbohrungen, in die federnde Elemente eingreifen, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
    1. a) in einer Platte aus vollem Material ist zwischen jeweils zwei Führungsbohrungen (4) eine Vertiefung (6) vorgesehen;
    2. b) die Führungsbohrungen (4) sind durch die Vertiefung (6) teilweise axial aufgeschnitten und weisen Öffnungen (7) auf, an die sich Stützflächen (8) anschließen;
    3. c) am Boden (3) der Vertiefung (6) ist eine Federleiste (10) mit wenigstens zwei abgebogenen Federzungen (11) befestigt;
    4. d) die Federzungen (11) liegen an den Stützflächen (8) oder an dem in die Führungsbohrung (4) gesteckten Schreibstift (14) an.
  2. 2. Stützrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Federzungen (11) jeweils nach außen zu den Stützflächen (8) konvex gewölbt sind.
  3. 3. Stützrahmen nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Federleiste an den gegenüberliegenden Seiten jeweils mehrere Federzungen (11) aufweist.
  4. 4. Stützrahmen nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Federleiste (10) mittels einer Halteleiste (12) und Befestigungsmitteln (13) in der Vertiefung (6) fixiert ist.
  5. 5. Stützrahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützrahmen, bestehend aus den Seitenwänden (1), den Zwischenwänden (2) und dem Boden (3) aus Kunststoff besteht.
  6. 6. Stützrahmen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoff ein Polyurethan-Schaumstoff ist.






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