Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung einer
Mehrfachform für die Reproduktion von Stichtiefdruckplatten gemäss dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 und auf eine Installation zur Durchführung des Verfahrens.
Es ist bekannt, bei der Herstellung von Stichtiefdruckplatten von
einer metallischen Originalplatte auszugehen, auf deren Oberfläche das zu reproduzierende
Bild oder Muster in Form von Linien oder punktförmigen Bereichen mit grosser Sorgfalt
eingraviert ist. Da die auf dem Plattenzylinder angeordnete Stichtiefdruckplatte
fast immer, insbesondere bei der Herstellung von Banknoten, eine grössere Anzahl
von reihen- und spaltenweise angeordneten, gleichen Abdrücken aufweist, welche
das zu reproduzierende Bild oder Muster darstellen, muss der Abdruck der gravierten
Originalplatte vervielfältigt und auf die Stichdruckplatte übertragen werden, die
im allgemeinen aus Nickel besteht. Um diese vervielfachung und Uebertragung der
Abdrücke auszuführen, geht man bisher in folgender Weise vor :
Man bereitet eine Kunststoffplatte aus thermoplastischem Material
vor, deren Abmessung der der Orginalplatte entspricht und eine Dicke von ungefähr
0,5 bis 0,7 mm hat; diese Kunststoffplatte wird in eine Presse gelegt, und zwar
zwischen eine ebene Auflage, welche mit einer Heizeinrichtung versehen ist, und
die gravierte Flache der Originalplatte. Die Kunststoffplatte wird dann bis auf
eine Temperatur von ungefähr 150°C erhitzt. Danach wird die Originalplatte durch
den Stempel der Presse mit einem Druck von ungefähr 100 bis 200 kg/cm² gegen die
Kunststoffplatte gedrückt, welche nach dieser Operation das komplementäre Relief
des auf der Originalplatte gravierten Bildes oder Musters trägt. Man erhält auf
diese Weise eine aus Kunststoff bestehende positive Form oder Patrize. Nach Abstellung
des Drucks entfernt man die Originalplatte und wartet die Kühlung der Patrize
ab, wobei es sich um eine natürliche Kühlung oder eine mit geeigneten Kühlmitteln
beschleunigte Kühlung handeln kann.
Die vorstehend beschriebenen Schritte werden so oft wiederholt, bis
die erhaltene Anzahl der mit dem zu reproduzierenden Abdruck versehenen Patrizen
der Zahl der Abdrücke entspricht, welche die herzustellende Stichtiefdruckplatte
aufweisen soll. Diese aufeinanderfolgende Herstellung der Patrizen stellt eine langwierige
Arbeit dar.
Um nunmehr eine mit Mehrfachabdrücken versehene Form, also eine Mehrfachpatrize,
zu erhalten, deren Abmessung der herzustellenden Stichtiefdruckplatte entspricht,
geht man folgendermassen vor :
Zunächst werden die Rinder jeder einzelnen Patrize peinlich genau
geschnitten, um eine Patrize mit exakt vorbestimmten Abmessungen zu erhalten. Dann
werden alle Patrizen in der genauen gewünschten Anordnung reihen- und spaltenweise
aneinanderliegend auf einer ebenen Auflage angeordnet und dort provisorisch festgeklebt.
Der nächste Schritt besteht darin, diese zusammengesetzte und provisorisch geklebte
Anordnung aller Patrizen in eine Kunststoff-Schweissmaschine einzuführen, in welcher
alle Trennfugen zwischen benachbarten Patrizen verschweisst werden, so dass eine
Mehrfachpatrize in Form einer Kunststoffplatte erhalten wird, welche die gewünschte
Anzahl von Abdrücken aufweist. Diese Mehrfachpatrize muss nunmehr sorgfältig poliert
und derart behandelt werden, dass das überschüssige Material an den Schweissnähten
entfernt und zwischen den einzelnen Abdrücken eine völlig glatte und stetige Oberfläche
erhalten wird.
Die vorstehend beschriebene Herstellungsweise ist kompliziert und
langwierig und erfordert präzise arbeitende Spezialmaschinen. Die Zusammensetzung
der Mehrfachform aus Einzel-Patrizen muss mit sehr grosser Sorgfalt und Genauigkeit
durchgeführt werden, damit später beim Druckvorgang in der Stichtiefdruckmaschine
das exakte Register gewährleistet ist.
Nachstehend wird der Vollständigkeit halber noch kurz das bekannte
Verfahren erläutert, nach welchem im allgemeinen die Stichtiefdruckplatte unter
Verwendung der erwähnten, eine Mehrfachpatrize darstellenden Kunststoffplatte
hergestellt wird :
Die Kunststoffplatte wird zunächst mit einer Silberschicht versehen.
Dann wird auf diese versilberte Oberfläche eine Kupferschicht durch Elektrolyse
aufgebracht. Indem man nunmehr die Kunststoffplatte von der Kupferschicht entfernt,
erhält man eine Kupferplatte in Form einer Mehrfach-Kupfermatrize mit vertieften
Abdrücken. Die Oberfläche dieser Matrize zwischen den Abdrücken wird derart bearbeitet,
dass sie vollständig glatt und stetig ist. Ausgehend von dieser Mehrfach-Kufpfermatrize
wird eine Nickelplatte in Form einer Mehrfach-Nickelpatrize und anschliessend eine
Nickelplatte in Form einer Mehrfach-Nickelmatrize hergestellt, welche die eigentliche
Stichtiefdruckplatte bildet, die später auf dem Plattenzylinder der Druckmaschine
montiert wird. Diese Druckplatte wird einer Endbearbeitung unterzogen, derart,
dass einerseits die Oberfläche zwischen den Abdrücken glatt und stetig ist und
andererseits die Rückseite der Druckplatte, die sich im Kontakt mit dem Plattenzylinder
befindet, gleichfalls vollkommen glatt und stetig ist. Um den Widerstand der druckenden
Oberfläche gegen Abrieb zu erhöhen, erhält diese Druckplattenoberfläche noch eine
Chromschicht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Herstellung einer Mehrfachform
der beschriebenen Art, die als Grundlage für die Reproduktion einer vorzugsweise
aus Nickel bestehenden Stichtiefdruckplatte dient, zu verbessern und insbesondere
die Methode der exakten Positionierung aller Abdrücke auf der Mehrfachform zu
rationalisieren und zu vereinfachen, wodurch der Herstellungsaufwand verringert
und die Qualität der Mehrfachform erhöht wird. Ausserdem soll eine zweckmässige
Installation für diese Herstellung geschaffen werden. Dabei kann die hergestellte
Mehrfachform entweder eine Mehrfachpatrize oder eine Mehrfachmatrize sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss durch die im kennzeichnenden
Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst. Die erfindungsgemässe Installation
ist durch die im Patentanspruch 3 angegebenen Merkmale gekennzeichnet.
Vorzugsweise wird das Warmpressen der Kunststoffplatte bei Unterdruck
durchgeführt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Installation nach der Erfindung
ergeben sich aus den Ansprüchen 4 bis 10.
Die Vorteile der Erfindung bestehen im wesentlichen darin, dass die
die Mehrfachform bildende Kunststoffplatte direkt in aufeinanderfolgenden Schritten
herstellbar ist, ohne dass sie aus getrennt hergestellten, jeweils nur einen Abdruck
aufweisenden Formen zusammengesetzt werden müsste, wodurch das genaue Beschneiden
von Einzelformen, das exakte, zeitraubende Aneinanderfügen dieser Formen durch
Verschweissen der Trennfugen sowie das Entfernen von überschüssigem Schweissmaterial
entfällt. Ausserdem erlaubt die Hochfrequenzerwärmung der Kunststoffplatte die
Verringerung des zum Warmpressen dieser Kunststoffplatte erforderlichen Anpressdrucks,
insbesondere dann, wenn man bei Unterdruck arbeitet, wodurch ein besonders enger
Kontakt zwischen Originalplatte und Kunststoffplatte in einer staubfreien Umgebung
erzielbar ist.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert. Es zeigen:
- Figur 1 eine perspektivische Ansicht einer Installation zur Herstellung einer
Mehrfachform und zur Durchführung des erfindungsgemässen Verfahrens,
- Figur 2 eine teilweise und vergrösserte Seitenansicht der Installation, und
- Figur 3 eine teilweise Seitenansicht einer etwas abgewandelten Ausführungsform
der Installation.
Nachstehend wird zunächst die Installation zur Herstellung einer
Mehrfachform und danach das Herstellungsverfahren selber beschrieben.
Die Installation weist nach Figur 1 ein Gestell auf, das alle Vorrichtungsteile
trägt. Ein erster als Schlitten ausgebildeter Rahmen 2 ist in horizontaler Richtung
im Sinne des Pfeils F2 längsverschiebbar auf dem Gestell 1 montiert. Im Innern
dieses Rahmens 2 ist ein zweiter, ebenfalls als Schlitten ausgebildeter Rahmen
in Form eines Tragrahmens 3 im Sinne des Pfeils F3, also senkrecht zur Verschiebungsrichtung
des ersten Rahmens 2, verschiebbar gelagert. Der Tragrahmen 3 dient zur Aufnahme
einer Kunststoffplatte 4, welche mit Hilfe von Befestigungsorganen 3a gehalten
und aus welcher die spätere Mehrfachform mit einer Vielzahl gleicher Abdrücke
gebildet wird.
Im mittleren Bereich des Gestells 1, auf welchem sich der Rahmen
2 verschiebt, ist unterhalb der Verschiebungsebene eine in Figur 2 gezeigte Auflage
5 fest am Gestell 1 angebracht. Auf dieser Auflage 5 liegt eine isolierende Platte
6, welche, wie in Figur 2 dargestellt, eine plattenförmige Elektrode 7 trägt, die
zur Hochfrequenzerwärmung der Kunststoffplatte 4 dient. Zwischen der Elektrode
7 und der isolierenden Platte 6 ist eine Kühlvorrichtung 8 angeordnet, in welcher
vorzugsweise eine Kühlflüssigkeit zirkulieren kann und die zu diesem Zweck mit
zwei Leitungen 8a und 8b zum Eintritt und zum Austritt dieser Flüssigkeit versehen
ist. Vertikal oberhalb der Elektrode 7 befindet sich eine Plattenhaltevorrichtung,
welche eine obere Befestigungsplatte 9 aufweist, die fest mit dem Gestell 1 verbunden
ist, beispielsweise mit Hilfe von vier schrägen Stützen 10. Auf dieser Befestigungsplatte
9 ist ein doppelwirkender Zylinder 11 installiert, dessen Kolbenstange 12 die
Befestigungsplatte 9 durchsetzt und an seinem unteren Ende eine horizontale Platte
13 trägt, welche mit einer Führungseinrichtung in Form zweier Führungsstangen
14 und 15 versehen ist, die parallel zur Kolbenstange 12 des Zylinders 11 verlaufen
und ebenfalls die obere Befestigungsplatte 9 durchqueren. An dieser horizontalen
Platte 13 ist mit Hilfe von Befestigungsorganen 16 in Form von vier mit Muttern
17 versehenen Gewindebolzen der eigentliche Plattenhalter 18 aufgehängt, welcher
an seiner Unterseite die Originalplatte 19 mit dem zu vervielfältigenden gravierten
Bild oder Muster trägt und dessen Abstand zur horizontalen Platte 13 mit Hilfe der
Befestigungsorgane 16 eingestellt werden kann. Der Plattenhalter 1 8 ist vorzugsweise
mit einer Einrichtung zum Erwärmen und zum Kühlen mittels einer in seinem Innern
umlaufenden heissen oder kalten Flüssigkeit versehen, die nach Bedarf durch eine
der beiden Leitungen 18a und 18b eintreten und durch die andere Leitung austreten
kann.
Unterhalb des Plattenhalters 18 ist eine Kammer 20 vorgesehen, in
welcher ein Unterdruck erzeugt werden kann. Diese Kammer 20 wird durch einen Blasebalg
gebildet, dessen oberes Ende am Rande des Plattenhalters 18 befestigt ist und dessen
unteres Ende sich in enger Berührung mit der Kunststoffplatte 4 befindet.
Auf einer Konsole 21 sind ein Hochfrequenzgerät 22, an das die Elektrode
7 angeschlossen ist, sowie die verschiedenen Bedienungsorgane angeordnet, welche
beispielsweise die Verschiebung der als Schlitten ausgebildeten Rahmen 2 und 3,
die Betätigung des Zylinders 11 mit seinem Kolben sowie die Ein- und Ausschaltung
des Hochfrequenzgeräts 11 erlauben.
Die beschriebene Installation ist selbstverständlich nur ein Ausführungsbeispiel
und lässt zahlreiche bauliche Varianten zu, insbesondere beispielsweise im Hinblick
auf die relative Verschiebbarkeit zwischen Kunststoffplatte 4 einerseits und Elektrode
7 sowie Originalplatte 19 andererseits. Anstatt nur die Kunststoffplatte 4 auf
dem Gestell 1 in den beiden Richtungen F2 und F3 zu verschieben, kann die Anordnung
auch so getroffen sein, dass die ganze Plattenhaltevorrichtung mitsamt dem Zylinder
11 und der Originalplatte 19 sowie der Elektrode 7 in einer der horizontalen Richtungen
F2 oder F3 und die Kunststoffplatte 4 dann nur in der anderen Richtung F3 oder
F2 verschoben werden kann, oder dass die ganze Plattenhaltevorrichtung mit dem
Zylinder 11 und der Originalplatte 19 sowie der Elektrode 7 in beiden Richtungen
verschiebbar ist, während die Kunststoffplatte 4 auf dem Gestell 1 festliegt.
Gemäss einer etwas abgevandelten Ausführungsform kann zwischen der
Elektrode 7 und der Kunststoffplatte 4 eine auf der Elektrode liegende Schicht
24 (Figur 3), vorzugsweise aus Glasfasern, vorgesehen sein, um einen guten Sitz
dieser Elektrode 7 während des Pressens zu gewährleisten.
Nachstehend wird anhand der beschriebenen Installation das Verfahren
nach der Erfindung erläutert.
Man beginnt mit der Vorbereitung einer Originalplatte 19 aus Metall,
die das zu reproduzierende Bild oder Muster in Form von eingravierten Linien und
gegebenenfalls punktförmigen Bereichen unterschiedlicher Tiefe aufweist, jedoch
auch aus einer Original-Reliefplatte bestehen kann, welche das zu reproduzierende
Muster oder Bild in Form von entsprechenden Erhöhungen trägt. Diese Originalplatte
19 wird an der Unterseite des Plattenhalters 18 befestigt.
Ferner wird eine Kunststoffplatte 4 aus einem durch Warmpressen verformbarem
Material vorbereitet, die praktisch dieselben Abmessungen wie die herzustellende
Stichtiefdruckplatte hat. Diese Kunststoffplatte 4 kann insbesondere aus einem unter
dem Handelsnamen Cobex bekannten PVC bestehen.
Diese Kunststoffplatte 4 wird, bei angehobenem Plattenhalter 18,
im als Schlitten ausgebildeten Tragrahmen 3 angeordnet und durch einstellbare
Befestigungsorgane 3a in Form von kleinen Zangen gehalten, welche die Kunststoffplatte
4 gleichförmig innerhalb des Rahmens 3 spannen. Mit Hilfe der beiden verschiebbaren
Rahmen 2 und 3 führt man die Kunststoffplatte 4 in eine erste justierte Lage, in
welcher der Plattenbereich, der den ersen Abdruck 23 erhalten soll, genau unterhalb
der angehobenen Originalplatte 19 über der Elektrode 7 liegt, welche näherungsweise
die gleichen Abmessungen wie die Originalplatte 19 hat.
Zur Erzeugung des ersten Abdrucks auf der Kunststoffplatte 4 wird
der Plattenhalter 18 mit Hilfe des Kolbens des Zylinders 11 zunächst so seit abgesenkt,
dass das untere Ende des die Kammer 20 bildenden Blasebalgs auf der Kunststoffplatte
4 aufliegt. Mittels einer nicht dargestellten Vorrichtung erzeugt man dann innerhalb
der Kammer 20 ein Vakuum von ungefähr 80%, und anschliessend wird die gravierte
Originalplatte 19 auf die Kunststoffplatte 4 abgesenkt. Um das eigentliche Warmpressen
durchzuführen, wird mit Hilfe des Zylinders 11 ein Druck in der Grössenordnung
von beispielsweise 20 kg/cm² auf die an der Elektrode 7 anliegende Kunststoffplatte
ausgeübt, das ist ein um das 5 bis 10-fach geringerer Druck als bei bisher bekannten
Verfahren. Während einer bestimmten Zeit, beispielsweise während 15 bis 20 Sekunden,
wird Hochfrequenzspannung an die Elektrode 7 gelegt, um die Kunststoffplatte 4
durch Hochfrequenz zu erwärmen. Dann wird die Speisung der Elektrode 7 abgeschaltet
und die Kunststoffplatte 4 während 3 bis 4 Minuten gekühlt, indem eine Kühlflüssigkeit
durch die Vorrichtung 8 geleitet wird; ebenso wird die Originalplatte 19 gekühlt,
indem eine Kühlflüssigkeit durch den Plattenhalter 18 geleitet wird.
Nachdem die Temperatur hinreichend abgesunken ist und die Kammer
20 nieder auf normalen Atmosphärendruck gebracht wurde, wird die Originalplatte
19 durch Anhebung von der Kunststoffplatte 4 entfernt. Die Kunststoffplatte 4
wird dann in die zweite, dem zweiten anzubringenden Abdruck entsprechende justierte
Stellung verschoben, entweder in Richtung F2 oder in Richtung F3, und danach wird
die Folge der vorstehend beschriebenen Operationen erneut durchgeführt, um den
zweiten Abdruck zu erzeugen. Diese Folge von Schritten wird sukzessive so lange
fortgesetzt, bis die Kunststoffplatte 4 mit so vielen reihen- und spaltenweise
angeordneten Abdrücken versehen worden ist, wie es gewünscht wird, das heisst,
bis Anzahl und Anordnung der Abdrücke denen der herzustellenden Stichtiefdruckplatte
entsprechen.
Man erhält so auf einfache Weise eine Mehrfachform in Gestalt einer
Kunststoffplatte 4 mit einer entsprechenden Anzahl von Abdrücken. Da im betrachteten
Beispiel von einer gravierten originalplatte ausgegangen wurde, stellt diese Mehrfachform
eine Mehrfachpatrize mit erhabenen Abdrücken dar. Wenn man dagegen von einer Originalplatte
mit erhabenen Reliefs ausgeht, dann erhält man nach demselben Verfahren, welches
vorstehend beschrieben wurde, eine Mehrfachmatrize in Form einer Kunststoffplatte,
deren Abdrücke aus Vertiefungen bestehen.
Mit einer so erhaltenen Mehrfachform werden nach bekannten Verfahren
die entsprechenden Stichtiefdruckplatten hergestellt.
Bevor die Originalplatte 19 mit der Kunststoffplatte 4 in Berührung
gebracht wird, kann es zweckmässig sein, entweder nur die Kunststoffplatte 4 mit
Hilfe der Hochfrequenzerwärmung oder aber sowohl diese Kunststoffplatte 4 als
auch die Originalplatte 19 vorzuwärmen, wobei im letzten Falle während einiger
Minuten heisses Wasser durch das Innere des Plattenhalters 18 geleitet wird, bevor
die Originalplatte 19 auf die Kunststoffplatte 4 abgesenkt wird. Dieses Vorwärmen
erlaubt es, die Qualität des Abdrucks zu verbessern, weil dadurch Probleme, die
mit der unterschiedlichen Ausdehnung der miteinander in Berührung befindlichen
Teile zusammenhängen, vermieden werden; derartige Ausdehnungen können möglicherweise
die Qualität des Abdrucks beeinträchtigen.
Anstatt den Plattenhalter 18 zwecks Durchführung des Warmpressens
auf die Kunststoffplatte 4 abzusenken, kann die Installation auch so beschaffen
sein, dass die Plattenhaltevorrichtung feststeht und die Elektroden 7 mit ihrer
Auflage angehoben wird, um die Kunststoffplatte 4 gegen die Originalplatte 19 zu
pressen.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel
beschränkt, sondern lässt im Rahmen der Erfindungsidee mannigfache Varianten zu.