| Dokumentenidentifikation |
DE4206893A1 09.09.1993 |
| Titel |
Netz, insbesondere Abstandshalternetz, Oberflächenschutznetz oder dergleichen |
| Anmelder |
Norddeutsche Seekabelwerke AG, 26954 Nordenham, DE |
| Erfinder |
Baße, Hartwig, 2890 Nordenham, DE; Bittner, Hans-Joachim, 2880 Brake, DE |
| Vertreter |
Bolte, E., Dipl.-Ing.; Möller, F., Dipl.-Ing., 28209 Bremen; Popp, E., Dipl.-Ing.Dipl.-Wirtsch.-Ing.Dr.rer.pol.; Sajda, W., Dipl.-Phys., 80538 München; Bohnenberger, J., Dipl.-Ing.Dr.phil.nat., 8000 München; Reinländer, C., Dipl.-Ing. Dr.-Ing., Pat.-Anwälte, 80538 München; Böckmann, C., Dr., Rechtsanw.; Heiland, K., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 2800 Bremen |
| DE-Anmeldedatum |
05.03.1992 |
| DE-Aktenzeichen |
4206893 |
| Offenlegungstag |
09.09.1993 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
09.09.1993 |
| IPC-Hauptklasse |
D04G 1/00
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| Zusammenfassung |
Das Netz (10), insbesondere Abstandhalternetz, Oberflächenschutznetz oder dergleichen, ist dadurch gekennzeichnet, daß die Stränge (14, 15, 16) in drei Ebenen (11, 12, 13) angeordnet sind und die Stränge (15, 16) zweier Ebenen (11, 13) gleichgerichtet verlaufen, wodurch eine ausreichende Dicke des Netzes (10) mit geringem Querschnitt der einzelnen Stränge (14, 15, 16) und damit geringem Materialaufwand erreichbar ist. Dadurch, daß die parallel verlaufenden Stränge (Außenstränge 15, 16) der unterschiedlichen äußeren Ebenen (11, 13) zueinander in Richtung der Innenstränge (14) versetzt sind, ist eine elastische Verformung der dazwischenliegenden Stränge (Innenstränge 14) möglich, woraus sehr gute Polsterungs- und Dickenänderungseigenschaften des Netzes (10) resultieren.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Netz, insbesondere ein
Abstandshalternetz, Oberflächenschutznetz oder dergleichen, mit
sich kreuzenden Strängen.
Die hier angesprochenen Netze werden vor allem als
Abstandshalternetze oder Oberflächenschutznetze eingesetzt. Diese
bestehen aus zwei Lagen sich kreuzender Stränge. Zur
sicheren Verpackung von Waren oder der Beabstandung von
Gegenständen muß das Netz eine bestimmte Dicke aufweisen,
die bei bekannten Netzen dieser Art durch die entsprechende
große Dimensionierung des Querschnitts der Stränge erreicht
wird. Diese Netze erfordern einen hohen Materialaufwand.
Außerdem weisen sie nur sehr begrenzte
Federungseigenschaften auf.
Demgemäß liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Netz
der eingangs beschriebenen Gattung zu schaffen, das die
insbesondere an Abstandshalternetze oder
Oberflächenschutznetze gestellten Anforderungen aufweist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die
Stränge des Netzes in drei unterschiedlichen Ebenen
angeordnet sind und die Stränge zweier Ebenen gleichgerichtet
sind. Hierdurch werden eine verhältnismäßig große Netzdicke
mit geringem Querschnitt (minimaler Materialaufwand) der
einzelnen Stränge erreicht und die Federungseigenschaften
des Netzes verbessert.
Vorzugsweise laufen die Stränge zweier außenliegenden
Ebenen (Außenstränge) parallel zueinander, so daß sich die
außenliegenden Stränge nicht kreuzen, wodurch partielle
Dickenunterschiede des Netzes vermieden werden.
In besonderer Ausgestaltung der Erfindung sind die
Außenstränge der äußeren Ebenen in Längsrichtung der Stränge
(Innenstränge) der mittleren Ebene parallel verlaufend
zueinander versetzt. Hierdurch ergeben sich überraschend
gute Federungseigenschaften des Netzes.
Vorteilhaft ist es, daß insbesondere die Innenstränge
elastisch verformbar sind, derart, daß die Außenstränge in
Richtung der mittleren Ebene der Innenstränge beweglich
sind. Werden nämlich die Außenstränge in Richtung der
mittleren Ebene und somit der Innenstränge mit Kraft
beaufschlagt, so verschieben sich die Außenstränge gewissermaßen
in die mittlere Ebene bzw. zwischen die Innenstränge. Auf
der damit verbundenen elastischen Verformung mindestens der
Innenstränge beruhen die guten Federungseigenschaften des
Netzes, womit letztlich eine gute Polsterung der damit
eingehüllten Waren gewährleistet ist bzw. der Abstand zweier
durch das Netz getrennter Gegenstände veränderbar ist.
Die Federungseigenschaften des Netzes sind insbesondere
abhängig von dem Abstand, um den die Außenstränge
unterschiedlicher äußerer Ebenen in Längsrichtung der
Innenstränge zueinander versetzt sind, weshalb der Abstand nach
Maßgabe der Erfindung exakt definiert ist. Dabei gilt, daß
die Federung um so härter ist, je geringer der Abstand
zwischen Außensträngen unterschiedlicher Ebenen ist.
Ist der Abstand der Außenstränge in unterschiedlichen
Ebenen gleich dem halben Abstand zweier benachbarter
Stränge in einer Ebene, wie gemäß einer besonderen
Ausführung vorgesehen, so ist die Federung des Netzes
besonders weich. Dies gilt selbstverständlich insbesondere
dann, wenn die Abstände benachbarter Außenstränge in beiden
äußeren Ebenen gleich sind.
Im Sinne der Erfindung ist es vor allem, das Netz als
Abstandshalter zwischen plattenförmigen Gegenständen,
insbesondere Platten von Latentwärmespeichern, zu verwenden.
Letztere verändern infolge von Temperaturschwankungen ihre
Dicke, und die daraus resultierenden Veränderungen der
gegenseitigen Abstände der Platten können durch das
erfindungsgemäße Netz kompensiert werden, indem es durch
seine erfindungsgemäße Ausbildung in der Lage ist, seine
Dicke im notwendigen Umfang elastisch zu verändern.
Weitere Merkmale der Erfindung und deren Vorteile ergeben
sich aus den Unteransprüchen und der Figurenbeschreibung.
Die Erfindung soll nachfolgend an einigen bevorzugten
Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung näher erläutert
werden. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht eines Netzes schematisch,
vergrößert und teilweise dargestellt,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Netzes nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht des Netzes nach Fig. 1 bei
federnder Verformung,
Fig. 4 eine Seitenansicht eines zweiten
Ausführungsbeispiels des Netzes,
Fig. 5 eine Seitenansicht des Netzes nach Fig. 4 bei
federnder Belastung,
Fig. 6 eine Seitenansicht eines dritten
Ausführungsbeispiels des Netzes,
Fig. 7 eine Seitenansicht eines vierten
Ausführungsbeispiels des Netzes, und
Fig. 8 eine Seitenansicht eines fünften
Ausführungsbeispiels des Netzes.
Ein in den Fig. 1 bis 3 dargestelltes Netz 10 weist drei
unterschiedliche Ebenen 11, 12, 13 auf, die
strich-punktliniert in den Figuren angedeutet sind. Diese Ebenen 11,
12, 13 erstrecken sich parallel zueinander, wobei auf
gegenüberliegenden Seiten der mittleren Ebene 12 je eine der
äußeren Ebenen 11, 13 angeordnet ist.
Während sich Innenstränge 14 im wesentlichen parallel und
mit gleichmäßigem gegenseitigen Abstand in der mittleren
Ebene 12 erstrecken, sind in den äußeren Ebenen 11, 13
gleichgerichtet verlaufende Außenstränge 15, 16 angeordnet.
Wie insbesondere aus Fig. 1 ersichtlich, kreuzen sich die
Außenstränge 15, 16 mit den Innensträngen 14, und zwar
vorzugsweise unter einem Winkel kleiner oder größer 90°,
insbesondere 75°. Die Außenstränge 15, 16 sind an den
Kreuzungsstellen mit den Innensträngen 14 verbunden.
Die Außenstränge 15, 16 sind auf die äußeren Ebenen 11, 13
verteilt. Die Außenstränge 15 in der Ebene 11 verlaufen
ebenso wie die Außenstränge 16 in der Ebene 13 parallel
zueinander. In jeder Ebene 11, 12, 13 weisen die
Innenstränge 14 bzw. Außenstränge 15, 16 einen gleichen Abstand
auf. Die Außenstränge 15 und 16 der unterschiedlichen
äußeren Ebenen 11 und 13 sind parallel verlaufend
ausgerichtet.
Die Innenstränge 14 wie auch Außenstränge 15, 16 haben
einen im wesentlichen geradlinigen Verlauf, was aus
Fertigungsgründen, aber auch hinsichtlich der mechanischen
Eigenschaften des Netzes 10 zweckmäßig ist. Bei Belastung
des Netzes 10 durch Zug in Richtung der Außenstränge 15, 16
oder Innenstränge 14 weist dieses dadurch eine gute
Stabilität auf.
In den Ausführungsbeispielen gemäß Fig. 1 bis 7 sind die
parallelen Außenstränge 15, 16 der unterschiedlichen
äußeren Ebenen 11, 13 in Längsrichtung der Innenstränge 14
zueinander versetzt angeordnet. Dieses hat besondere
Bedeutung für die Federungseigenschaften des Netzes 10.
Wenn nämlich die Außenstränge 15 der äußeren Ebene 11 in
Richtung der Ebene 12 mit einer Kraft beaufschlagt werden,
so hat dieses eine Relativbewegung der Außenstränge 15, 16
und eine Verformung der Innenstränge 14 zur Folge. Die
Außenstränge 15, 16 bewegen sich in Richtung der
Innenstränge 14 bei gleichzeitiger elastischer Verformung der
Innenstränge 14, die einen wellenförmigen Verlauf einnehmen
(Fig. 3 und 5). Diese Relativbewegung führt gewissermaßen
zu einer Überlappung der äußeren Ebenen 11, 13 mit der
mittleren Ebene 12, oder anders ausgedrückt, die äußeren
Ebenen 11, 13 bewegen sich aufeinanderzu und legen sich
aneinander an, wenn das Netz 10 eine "geblockte" Stellung
einnimmt, in der ein weiteres Zusammendrücken des Netzes 10
nicht mehr möglich ist.
Aus den Fig. 3 und 5 ist zum besseren Verständnis die
Relativbewegung des Netzes 10 bei Kraftbeaufschlagung
desselben zwischen zwei ebenen, nicht dargestellten Flächen
erkennbar. In diesen Figuren ist das Netz 10 in nahezu
"geblockter" Stellung dargestellt, in der der Abstand der
genannten Flächen gleich der Summe der Durchmesser zweier
Stränge (Innenstränge 14 bzw. Außenstränge 15, 16) ist. Die
Federungseigenschaften des Netzes 10 hängen dabei
wesentlich von dem Abstand ab, um den die Außenstränge 15 der
äußeren Ebene 11 zu den Außensträngen 16 der äußeren Ebene
13 versetzt sind. Ist der Abstand gering (vgl. Fig. 1 bis
3), so ist die Federung des Netzes 10 verhältnismäßig hart.
Ist der Abstand der Außenstränge 15, 16 der
unterschiedlichen äußeren Ebenen 11, 13 dagegen größer, sind nämlich
wie beim in den Fig. 4 und 5 dargestellten
Ausführungsbeispiel die Außenstränge 15 bzw. 16 der einen Ebene 11
bzw. 13 auf Lücke zu den Außensträngen 15 bzw. 16 der
anderen äußeren Ebene 11 bzw. 13 angeordnet, so ist die
Federung eines Netzes 17 weich.
Demgemäß ist es nach der Erfindung allein durch die
entsprechende Festlegung dieses Abstands möglich, die
Federungseigenschaften des Netzes wesentlich zu
beeinflussen, wobei auch andere (als die dargestellen)
Anordnungen der Außenstränge 15, 16 innerhalb der äußeren Ebenen
11, 13 zu diesem Zweck denkbar sind.
Bei dem in Fig. 6 dargestellten Ausführungsbeispiel sind
die gegenseitigen Abstände der Außenstränge 15 und 16 der
jeweiligen äußeren Ebene 11 bzw. 13 zwar gleich, doch weist
die äußere Ebene 13 die doppelte Anzahl von Strängen 16
gegenüber der äußeren Ebene 11 auf. Die gegenseitigen
Abstände der Außenstränge 16 der äußeren Ebene 13 sind
derart, daß zwischen zwei benachbarten Außensträngen 15 der
äußeren Ebene 11 stets zwei der Außenstränge 16 der äußeren
Ebene 13 angeordnet sind. Bei dieser Ausführungsform eines
Netzes 18 werden bei Kraftbeaufschlagung desselben die
Innenstränge 14 zwar auch wellenartig verformt. Die
Verformung der Innenstränge 14 um die Außenstränge 15 ist aber
größer als die Verformung der Innenstränge 14 um die
Außenstränge 16. Die Federung des derart ausgebildeten Netzes 18
ist härter als in den zuvor beschriebenen
Ausführungsbeispielen.
Bei einem in Fig. 7 dargestellten Netz 19 sind die Abstände
der Außenstränge 16 der äußeren Ebene 13 derart verändert,
daß abwechselnd einmal zwei der Außenstränge 16 zwischen
zwei der benachbarten Außenstränge 15 der äußeren Ebene 11
angeordnet sind, während die äußere Ebene 13 in dem Bereich
zwischen den nächsten beiden Außensträngen 15 der äußeren
Ebene 11 frei von den Außensträngen 16 ist. Dieses Netz 19
weist partiell unterschiedliche Federungseigenschaften auf,
wobei die Federung dort, wo die Außenstränge 16 zwischen
den Außensträngen 15 angeordnet sind, härter ist.
Bei einem in der Fig. 8 gezeigten Netz 20 verlaufen die
Außenstränge 15 und Außenstränge 16 ebenfalls
gleichgerichtet bzw. parallel zueinander, sie liegen sich aber im
wesentlichen deckungsgleich gegenüber, sind also nicht in
Längsrichtung der Innenstränge 14 versetzt. Dieses Netz 20
weist nur geringe Federungseigenschaften auf. Es ermöglicht
aber einen konstanten und verhältnismäßig großen Abstand
der auf Distanz zu haltenden Waren bzw. Gegenstände mit
geringem Querschnitt der einzelnen Außenstränge 15, 16 und
Innenstränge 14.
Die Außenstränge 15, 16 und Innenstränge 14 der hier
gezeigten Netze 10, 17, 18, 19 und 20 haben vorzugsweise
kreisrunde und gleich große Querschnitte. Der Querschnitt der
Innenstränge 14 kann aber zur Veränderung der
Federungseigenschaften auch größer oder kleiner als der der
Außenstränge 15, 16 sein, wobei die Federung um so härter ist,
je größer der Querschnitt der Innenstränge 14 ist und
umgekehrt. Auch können die Außenstränge 15, 16 und/oder
Innenstränge 14 andere Querschnitte (z. B. quadratische,
elliptische usw.) aufweisen.
Die Netze 10, 17, 18, 19 und 20 sind schlauchförmig
ausgebildet. Die schlauchförmigen Netze 10, 17, 18, 19 und 20
lassen sich leicht auf die zu schützenden Waren oder die zu
beabstandenden Gegenstände, insbesondere Platten,
aufziehen. Bei Verwendung der Netze 10, 17, 18, 19 und 20 als
Oberflächenschutznetze wird vor allem durch die dreilagige
Ausbildung derselben ein sicherer Schutz der Waren gegen
Beschädigungen geschaffen. Die in der Dicke elastisch
veränderbaren schlauchförmigen Netze 10, 17, 18 und 19
bieten auch eine gute Polsterung der umhüllten Waren. Bei
Verwendung insbesondere der schlauchförmigen Netze 10, 17,
18 und 19 als Abstandshalter zwischen Wärmespeicherplatten
von Latentwärmespeichern dienen die elastischen
Federungseigenschaften dazu, durch Temperaturänderungen bewirkte
Änderungen der Dicken der Wärmespeicherplatten zu
kompensieren. Dazu werden bei größer werdender Dicke der
Wärmespeicherplatten die Netze 10, 17, 18 bzw. 19
zusammengedrückt.
Vor allem bei Verwendung der Netze 10, 17, 18 und 19 als
Abstandshalter bei Wärmespeicherplatten weisen die
Außenstränge 15 und 16 der beiden äußeren Ebenen 11, 13 eine
solche Rasterung auf, daß sie stets benachbart zu den Ecken
oder Kanten der Wärmespeicherplatten verlaufen. Dadurch ist
ein sicherer, verrutschungsfreier Halt der schlauchförmigen
Netze 10, 17, 18 bzw. 19 auf den Wärmespeicherplatten
gewährleistet.
Bezugszeichenliste:
10 Netz
11 Ebene
12 Ebene
13 Ebene
14 Innenstrang
15 Außenstrang
16 Außenstrang
17 Netz
18 Netz
20 Netz
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| Anspruch[de] |
- 1. Netz, insbesondere Abstandshalternetz,
Oberflächenschutznetz oder dergleichen, mit sich kreuzenden Strängen,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Stränge in drei Ebenen (11, 12, 13) angeordnet sind und die
Stränge zweier Ebenen (11, 13) gleichgerichtet verlaufen.
- 2. Netz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stränge zweier außenliegenden Ebenen (11, 13)
(Außenstränge 15, 16) gleichgerichtet, insbesondere parallel,
zueinander verlaufen.
- 3. Netz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Außenstränge (15, 16) in parallelen, äußeren Ebenen
(11, 13) auf gegenüberliegenden Seiten einer mittleren
Ebene (12) angeordnet sind.
- 4. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Außenstränge (15, 16) auf
die beiden äußeren Ebenen (11, 13) verteilt sind.
- 5. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Außenstränge (15, 16)
unterschiedlicher äußerer Ebenen (11, 13) in Längsrichtung der
Stränge (Innenstränge 14) der mittleren Ebene (12) versetzt
sind.
- 6. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens die Innenstränge
(14) elastisch verformbar sind, derart, daß die
Außenstränge (15, 16) in Richtung der mittleren Ebene (12) der
Innenstränge (14) verschieblich sind.
- 7. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Außenstränge (15, 16)
unterschiedlicher äußerer Ebenen (11, 13) um einen definierten
Abstand, entsprechend der erforderlichen Federwirkung durch
Verformung der Innenstränge (14), versetzt sind.
- 8. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Außenstränge (15, 16) der
einen äußeren Ebene (11 bzw. 13) um einen Abstand versetzt
sind, der dem halben Abstand zweier benachbarter
Außenstränge (15, 16) der anderen äußeren Ebene (11 bzw. 13)
entspricht.
- 9. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Außenstränge (15, 16) in
den beiden äußeren Ebenen (11, 13) einen gleichmäßigen
gegenseitigen Abstand haben.
- 10. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die eine äußere Ebene (11 bzw.
13) eine größere Anzahl von Außensträngen (15, 16) als die
andere äußere Ebene (11 bzw. 13) aufweist.
- 11. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der
Außenstränge (16) in der einen Ebene (13) ungleichmäßig ist,
derart, daß zwischen zwei benachbarten Außensträngen (15)
der einen Ebene (11) stets zwei benachbarte Außenstränge
(16) der anderen Ebene (13) angeordnet sind.
- 12. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
11, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den benachbarten
Außensträngen (15) einer Ebene (11) abwechselnd in der
anderen Ebene (13) mindestens ein Außenstrang (16)
angeordnet ist, während die andere Ebene (13) frei von
Außensträngen (16) ist.
- 13. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
12, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenstränge (14)
einen gleichmäßigen Abstand zueinander haben.
- 14. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
13, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenstränge (15, 16)
der unterschiedlichen Ebenen (11, 13) im wesentlichen
deckungsgleich verlaufen bzw. sich parallel verlaufend
gegenüberliegen.
- 15. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
14, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenstränge (15, 16)
und vorzugsweise Innenstränge (14) einen kreisrunden
Querschnitt aufweisen und der Durchmesser der Außenstränge (15,
16) insbesondere gleich dem Durchmesser der Innenstränge
(14) ist.
- 16. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
15, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenstränge (15, 16)
und Innenstränge (14) einen geradlinigen Verlauf haben.
- 17. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
16, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenstränge (15, 16)
und/oder Innenstränge (14) wellen-, zick-zack- oder
bogenförmig verlaufen.
- 18. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
17, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenstränge (14) unter
einem Winkel zu den Außensträngen (15, 16) verlaufen, der
ungleich 90° ist.
- 19. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
18, gekennzeichnet durch eine schlauchförmige Ausbildung,
wobei die Außenstränge (15, 16) im wesentlichen in
Längsrichtung des Schlauches verlaufen.
- 20. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis
19, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenstränge (15, 16)
derart angeordnet sind, daß sie stets benachbart zu den
Außenkanten der zu beabstandenden Waren positioniert sind.
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