Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur katalytischen
Aktivierung einer Kathode für die alkalische Wasserelektrolyse
mit einem Platinmetall.
Durch die katalytische Aktivierung wird die Überspannung der
Kathode herabgesetzt. Dadurch werden beträchtliche
Verminderungen der Zellspannung sowie des Energieverbrauchs bei
der alkalischen Wasserelektrolyse möglich. Zur katalytischen
Aktivierung der Kathode ist es bekannt, neben Raney-Nickel
Übergangsmetallegierungen, wie Nickel/Molybdän,
Platinmetalloxide, wie RuO2, sowie Platinmetalle, wie Platin,
Palladium, Ruthenium u. a. zu verwenden (vgl. "S. Trasatti in
H. Gerischer, W. Tobias (Eds.) Advances in Electrochem. Science
and Engineering Vol. 2, VCH 1992, S. 2-85" und DE 36 12 790 C2).
Dazu wird auf die Kathode z. B. eine Lösung eines Salzes des
Platinmetalls aufgetragen, worauf die Kathode erwärmt wird, um
das Salz thermisch zu zersetzen und das bei der Zersetzung
gebildete Platinmetall durch Anlegieren an der
Kathodenoberfläche zu fixieren.
Die Aktivierung einer so hergestellten Kathode läßt jedoch mit
der Zeit nach. Das bekannte Aktivierungsverfahren hat deshalb
den Nachteil, daß bei nachlassender Aktivierung der gesamte
Zellenblock des alkalischen Wasserelektrolyseurs zerlegt werden
muß, um neue Zellen mit aktivierten Kathoden einzubauen. Die
verbrauchten Kathoden werden durch Reinigen der Oberfläche, z. B.
durch Sandstrahlen, und neues Aufbringen der
Aktivierungsschicht wieder aktiviert. Das bekannte
Aktivierungsverfahren ist also sehr arbeitsaufwendig.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein wesentlich
vereinfachtes Verfahren zur katalytischen Aktivierung der
Kathoden eines alkalischen Wasserelektrolyseurs
bereitzustellen.
Dies wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 angegebene
Maßnahme erreicht. In den Unteransprüchen sind vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung wiedergegeben.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann also im alkalischen
Wasserelektrolyseur, d. h. in situ durchgeführt werden.
Der alkalische Wasserelektrolyseur kann beispielsweise einen
Zellenstapel in Filterpressenanordnung aufweisen. Der
Zellenstapel kann dabei aus Verbundplatten gebildet sein, die
jeweils aus einer porösen Nickel-Anode, einem Diaphragma und
einer porösen Nickel-Kathode gebildet werden. Diese
Elektrode/Diaphragma/Elektrode-Verbundplatten werden auch als
EDE-Einheiten bezeichnet. Die porösen Elektrodenschichten
können durch Sintern von Nickelpulver oder reduktives Sintern
von Nickeloxid gebildet werden. Derartige Verbundplatten werden
beispielsweise in DE 32 24 555 A1 und DE 32 24 556 A1
beschrieben. Die Metallkathoden, die erfindungsgemäß aktiviert
werden, können jedoch auch durch ein Blech, ein Lochblech, ein
Netz oder ein Streckmetall gebildet werden. Das Metall ist
vorzugsweise Nickel.
Die Stromdichte des Elektrolyseurs beträgt im Betrieb
vorzugsweise zwischen 20 und 2000 mA/cm2, normalerweise 100 bis
1500 mA/cm2. Als Elektrolyt wird eine wäßrige Kaliumhydroxid-
ggf. auch Natriumhydroxid-Lösung verwendet, und zwar mit einer
Konzentration von mindestens 15 Gew.-%, vorzugsweise 30 bis 40
Gew.-%.
Die Temperatur des Elektrolyten liegt bei Betrieb des
Elektrolyseurs nahe dem Siedepunkt, d. h. bei 80 bis 120°C.
Wenn der Elektrolyseur unter Druck steht, kann die Temperatur
auch höher sein und z. B. bis 150°C betragen. Eine möglichst
hohe Temperatur des Elektrolyten führt zu einer weiteren
Herabsetzung der Überspannung durch thermische Aktivierung.
Das erfindungsgemäße Verfahren besteht also im wesentlichen
darin, daß dem Elektrolyten des alkalischen
Wasserelektrolyseurs ein Platinmetallsalz, vorzugsweise als
Lösung, zugegeben wird, wobei sich das zugegebene Platinmetall
an der Kathode galvanisch abscheidet. D. h., das
erfindungsgemäße Verfahren kann während des Betriebs des
Elektrolyseurs, also während der Wasserelektrolyse,
durchgeführt werden. Die galvanische Abscheidung kann unter den
gleichen Bedingungen wie beim Betrieb des Elektrolyseurs zur
Wasserelektrolyse erfolgen. Es hat sich jedoch als zweckmäßig
erwiesen, während der galvanischen Abscheidung des
Platinmetalls die Stromdichte und/oder die Temperatur des
Elektrolyten etwas zu senken. So hat sich eine Temperatur des
Elektrolyten von 20 bis 50°C, insbesondere 20 bis 60°C für die
galvanische Abscheidung des Platinmetalls als besonders
geeignet erwiesen.
Die Stromdichte sollte allerdings nicht auf weniger als 10
mA/cm2 herabgesetzt werden, weil sonst die galvanische
Abscheidung zu lange dauert.
Ferner hat sich gezeigt, daß insbesondere bei höheren
Stromdichten sich das Platinmetall an der Kathode in Form
haarfeiner Dendriten abscheidet, die mechanisch nicht stabil
sind, also leicht wieder abfallen, so daß die Aktivierung der
Kathoden nach kurzer Zeit wieder verloren geht. Eine
Stromdichte von mehr als 2 A/cm2, vorzugsweise mehr als 1 A/cm2
sollte daher möglichst vermieden werden.
Um eine Kathode zu erhalten, deren Aktivierung auch nach
mehreren Monaten oder mehreren Jahren nicht nachläßt, ist es
also erforderlich, daß das Platinmetall nicht in Form eines
dendritischen Niederschlags an der Kathode abgeschieden wird,
sondern als geschlossene Schicht. Dies wird über die
Stromdichte beim Abscheidevorgang erreicht.
Die Beschichtungsmenge sollte wenigstens 0,1 mg Platinmetall
pro cm2 der zu beschichtenden Kathodenfläche betragen,
vorzugsweise 0,5 mg/cm2. Wenn die Beschichtungsmenge und damit
die Schichtdicke zu gering wird, dürften nämlich in der
geschlossenen Schicht Fehlstellen auftreten, an denen dann der
mechanische Angriff bevorzugt erfolgt, wodurch die Dauer der
Aktivierung herabgesetzt wird.
Durch die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren aufgebrachte
Platinmetallschicht wird die kathodische Überspannung bei einer
Stromdichte des Elektrolyseurs von 1 A/cm2 bei einer
Betriebstemperatur von 80°C um etwa 200 mV und bei einer
Betriebstemperatur von 120°C um etwa 240 mV herabgesetzt, und
zwar bei einem Elektrolyseur vom Filterpressentyp, dessen
Zellenstapel aus den vorstehend erwähnten EDE-Einheiten mit
poröser Nickel-Kathode bestehen. Die Kathode war dabei mit 4 mg
Ruthenium pro cm2 Kathodenfläche beschichtet. Die angegebene
Herabsetzung der Überspannung von 200 bzw. 240 mV bezieht sich
dabei auf den gleichen Zellenstapel, jedoch ohne Aktivierung
der Kathoden.
Gegenüber einer mit Platinschwamm bedeckten Platinkathode, sog.
RHE- oder reversible Wasserstoffelektrode, beträgt die
Herabsetzung der Überspannung der erfindungsgemäßen aktivierten
Kathoden bei einer Stromdichte von 300 mA/cm2 noch 80 mV.
Die Gesamtmenge des dem Elektrolyten zuzusetzenden
Platinmetallsalzes ergibt sich aus der Größe der zu
aktivierenden Kathodenfläche in dem Elektrolyseur und der
gewünschten Beschichtungsmenge des Platinmetalls pro cm2
Kathodenfläche. Das Platinmetallsalz wird dem Elektrolyten des
Elektrolyseurs vorzugsweise als wäßrige Lösung zugesetzt. Das
Platinmetallsalz kann z. B. ein Nitrat, ein Chlorid oder ein
Acetonat sein.
Die Abscheidungsdauer ist von der Stromdichte, der Temperatur
der gewünschten Beschichtungsmenge und dgl. abhängig. Sie kann
zwischen 2 h und 5 Tagen betragen, normalerweise liegt sie
jedoch zwischen 1 und 3 Tagen, wobei, wie gesagt, die
Wasserstoffproduktion weiterlaufen kann, wenn auch ggf. auf
einem niedrigeren Niveau.
Wie die bisher durchgeführten Versuche gezeigt haben, nimmt die
Aktivierung der erfindungsgemäß aktivierten Kathoden auch nach
einem Betrieb des Elektrolyseurs von mehreren Monaten nicht
nennenswert ab. Das erfindungsgemäße Verfahren hat den großen
Vorteil, daß die Aktivierung der Kathode bei einer etwaigen
Abnahme von deren katalytischer Aktivität problemlos erneuert
werden kann. D. h., man kann die Aktivierung bei laufendem
Elektrolyseur mit äußerst geringem Arbeitsaufwand beliebig oft
wiederholen, wenn der Wirkungsgrad der Aktivierung nachlassen
sollte.
Das Platinmetall scheidet sich bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren nur an der Kathode ab. Die Anode bleibt also
unbeeinträchtigt.
Besonders stabile, geschlossene Platinmetalloberflächen werden
erhalten, wenn das Platinmetall durch einen Komplexbildner
komplexiert wird. Dazu kann das Platinmetall, zusammen mit dem
Komplexbildner, dem Elektrolyten des Elektrolyseurs zugesetzt
werden.
Als Komplexbildner können beispielsweise
Ethylendiaminotetraessigsäure, Trinitriloessigsäure und andere
Aminocarbonsäuren verwendet werden.
Jedoch können auch andere Platinmetalle eingesetzt werden,
beispielsweise Platin selbst, das z. B. als H2PtCI6 oder PtCI2
eingesetzt werden kann.