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Dokumentenidentifikation DE3881517T2 23.09.1993
EP-Veröffentlichungsnummer 0352393
Titel Nahrungssüssmittel auf der Basis von Saccharose und von intensiven Süssstoffen sowie Verfahren zur Herstellung derselben.
Anmelder Eridania Beghin-Say, Thumeries, FR
Erfinder Genermont, Gerard, F-94200 Ivry, FR;
Lepietre, Guy, F-75019 Paris, FR
Vertreter Hauck, H., Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing., 80336 München; Graalfs, E., Dipl.-Ing., 20354 Hamburg; Wehnert, W., Dipl.-Ing., 80336 München; Döring, W., Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dr.-Ing., 40474 Düsseldorf; Beines, U., Dipl.-Chem. Dr.rer.nat., Pat.-Anwälte, 41189 Mönchengladbach; Reichert, H., Rechtsanw., 2000 Hamburg
DE-Aktenzeichen 3881517
Vertragsstaaten AT, BE, CH, DE, ES, FR, GB, GR, IT, LI, LU, NL, SE
Sprache des Dokument Fr
EP-Anmeldetag 30.12.1988
EP-Aktenzeichen 884033663
EP-Offenlegungsdatum 31.01.1990
EP date of grant 02.06.1993
Veröffentlichungstag im Patentblatt 23.09.1993
IPC-Hauptklasse C13F 3/00
IPC-Nebenklasse A23L 1/236   

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft ein neues süßendes Nahrungsmittel auf der Grundlage von Saccharose (Zucker) und eines starken Silßstoffes sowie Verfahren zu dessen Herstellung. Spezifischer betrifft die vorliegende Erfindung ein neues körniges süßendes Mittel, welches Saccharose und zumindest einen starken Süßstoff enthält, wovon die Menge 50 Gew.-% des süßenden Mittels erreichen kann.

Starke Süßstoffe, wie Saccharin, Saccharinate, Acesulfam und überhaupt Süßstoffe vom dipeptidischen Typ, d.h. die Ester von Aspartyl-Phenylalin, wovon das am meisten benutzte das Methylester ist, α-L-Aspartyl-L-Phenylalinmethylester, bekannt unter der Bezeichnung Aspartame (AP) sind weithin in der Nahrungsmittelindustrie in Benutzung, aufgrund ihrer erhöhten Süßkraft, zumindest gleich ungefähr dem 150-fachen derjenigen von Saccharose.

Bestimmte Eigenschaften von starken Süßmitteln können manchmal ihren Gebrauch erschweren und insbesondere Probleme bei ihrer Einbeziehung in Nahrungsmittel verursachen. Unter diesen kann man nennen:

- ihre mittelmäßig Löslichkeit und ihre geringe Benetzbarkeit;

- die Tatsache, daß sie bei Feuchtigkeit klebrig werden und dazu neigen, Agglomerate zu bilden;

- ihre äußerst erhöhte Süßkraft, die ihre Dosierung schwierig macht (weil sie sehr genau sein muß);

- die Gegenwart von Feinanteilen, die ihre Handhabbarkeit schwierig macht;

- ihre Instabilität gegenüber Lagerung.

Verschiedene Lösungen sind vorgeschlagen worden, um die Nachteile zu überwinden, die mit dem Gebrauch von starken Süßmitteln in der Nahrungsmittelindustrie verbunden sind. Die jüngsten AIbeiten waren hauptsächlich auf Aspartam gerichtet, welches ein starker Süßstoff ist, dessen Benutzung sehr verbreitet ist.

Die EP-A-0 102 032 beschreibt einen flüssigen Süßstoff, der Aspartame enthält und ein wäßriges Dispergierungsmittel, welches vorzugsweise Zucker enthält. Ein solches flüssiges Erzeugnis ist weder einfach zu lagern, noch einfach genau zu dosieren.

Die EP-A-0 106 910 beschreibt einen festen Süßstoff in Form von geformten Erzeugnissen, beispielsweise von kubischer Form, welches einen Süßstoff auf dipeptidischer Basis enthält, vorzugsweise Aspartame, und zumindest ein Bindemittel, welches Saccharose sein kann. Die Menge des Süßstoffes auf dipeptidischer Basis ist von 0,3 bis 30 Gew.-% bezüglich des Bindemittels. Indessen muß, wenn das Bindemittel hauptsächlich Saccharose enthält, die Menge des starken Süßstoffes auf dipeptidischer Basis zwischen 2,0 und 10 Gew. -% bezüglich des Bindemittels betragen; in dem Fall, in dem der Anteil des Bindemittels geringer ist, sind die Löslichkeit und die Benetzbarkeit des Süßstoffes auf dipeptidischer Basis nicht mehr als geringfügig verbessert. Uberdies ist das erhaltene Erzeugnis dann sehr fein und seine Handhabung wird aufgrund dieser Tatsache sehr unbequem (Seite 3, Zeile 21 bis Seite 4, Zeile 1 und Seite 5, Zeile 19 bis Seite 6, Zeile 9). Anders gesprochen darf, in dem Fall einer Zusammensetzung, die einen Süßstoff auf Dipeptidbasis enthält, beispielsweise Aspartame, und Saccharose, die Menge von Aspartam nicht über 9 Gew -% der Gesamtzusammensetzung hinausgehen. liberdies ist das Erzeugnis der EP-A-0 106 910 geformt, beispielsweise kubisch, welches verhindert, es gleichwie homogen Nahrungsmitteln beizumengen, wie beispielsweise Eis, Joghurt oder Produkten in Pulverform.

Die EP-A-0 052 919 beschreibt ein kristallines Produkt auf Zuckerbasis, welches einen starken Süßstoff enthält.

Indessen ist das erhaltene Produkt ebenfalls zu fein.

Ein Ziel der vorliegenden Erfindung ist, ein süßendes Mittel zur Verfügung zu stellen, welches eine Süßkraft hat, die weit derjenigen von Saccharose überlegen ist und auf genaue und gleichmäßige Weise verschiedenen Nahrungsmitteln zugesetzt werden kann, wenn diese Erzeugnisse flüssig, teilflüssig oder in Pasten- oder Pulverform sind. Ein anderes Ziel der Erfindung ist, ein solches Erzeugnis zur Verfügung zu stellen, welches gegenüber Lagerung stabil und bequem handhabbar ist.

Ein Ziel der Erfindung ist überdies, ein solches Erzeugnis zur Verfügung zu stellen, das zufriedenstellende Ldslichkeit und Benetzbarkeit aufweist.

Ein Ziel der Erfindung ist außerdem, ein süßendes Mittel auf der Grundlage von Saccharose und von einem starken Süßstoff zur Verfügung zu stellen, welches bis zu 50 Gew.- % des starken Süßstoffes enthält.

Ein Ziel der Erfindung, ist überdies, ein süßendes Mittel auf der Grundlage von Saccharose und eines starken Süßstoffes zur Verfügung zu stellen, welches mehrere starke Süßstoffe enthalten kann.

Andere Ziele und Vorteile der Erfindung werden aus der Lektüre der nachfolgenden Beschreibung ersichtlich.

Die vorliegende Erfindung entspricht den obigen Zielen und stellt ein körniges süßendes Mittel zur Verfügung, welches Saccharose und zumindest einen starken Süßstoff enthält, dadurch gekennzeichnet, daß es von 50 bis 99 Gew.-% Saccharose und von 1 bis 50 % von zumindest einem starken Süßstoff enthält, daß seine Schüttdichte zwischen 0,4 und 0,7 g/cm³ enthalten ist, vorzugsweise zwischen 0,45 und 0,55 g/cm³, und daß der mittlere Durchmesser der Körner zwischen 150 und 500 um enthalten ist, vorzugsweise ungefähr gleich 200 um.

Aus Gründen der Vereinfachung der Terminologie ist der Ausdruck "starker Süßstoff " in der vorliegenden Beschreibung sowie in den Ansprüchen enthalten, weil er einen oder mehrere starke Süßstoffe definieren kann.

Die vorliegende Erfindung stellt ebenfalls mehrere Verfahren zum Herstellen dieses neuen süßenden Mittels zur Verfügung.

Das erste gemäß der Erfindung umfaßt die folgenden Schritte:

a) Herstellung von Saccharoseteilchen von einem mittleren Durchmesser enthalten zwischen 150 und 500 um umfassend die Schritte der

a1) Granulation von Saccharose in feuchtem Zustand in einem im Durchlaufverfahren arbeitenden Granulierapparat, in dessen oberem Teil der kristalline Zucker mit einem mittleren Durchmesser enthalten zwischen 80 und 100 um mit gegebenenfalls einem Teil des ergänzenden Trägermaterials, eventuell vorgemischt mit der kristallinen Saccharose, eingespeist wird, und man eine Zugabe von Wasser merklich in gleicher Höhe mit der Einspeisung der kristallinen Saccharose vornimmt, wobei heiße Luft aufsteigend in den Granulierapparat geblasen wird;

a2) Trocknen und Abkühlen auf einem Wirbelbett, das mit dem unteren Teil des Granulierapparates verbunden ist, der im Schritt al) gebildeten Saccharose;

a3) Sieben der aus Schritt a2) stammenden Partikel, um Partikel von ,Saccharose mit einem mittleren Durchmesser enthalten zwischen 150 und 500 um zu erhalten;

b) Mischen der Saccharosepartikel stammend aus Schritt a3) mit dem starken Süßstoff in Pulverform und dem Ganzen oder dem Rest des eventuell ergänzenden Trägermaterials unter gemäßigten Bedingungen in einer ausreichenden Zeit, um das gewünschte Produkt zu erhalten.

Das zweite Verfahren gemäß der Erfindung umfaßt die folgenden Schritte:

a1) Granulieren in feuchtem Zustand in einem im Durchlaufverfahren betriebenen Granulierapparat, in dessen oberem Teil man die kristalline Saccharose mit einem mittleren Durchmesser enthalten zwischen 80 und 100 um mit dem starken kristallinen Süßstoff mit einem mittleren unteren Durchmesser von ungefähr 500 um und gegebenenfalls dem ergänzenden Trägermaterial, die gegebenenfalls mit der kristallinen Saccharose vorgemischt sind, einspeist, und man eine Zugabe von Wasser, merklich in gleicher Höhe der Einspeisung der kristallinen Ausgangserzeugnisse vornimmt, wobei heiße Luft aufsteigend in den Granulierapparat geblasen wird;

a2) Trocknen und Abkühlen auf einem Wirbelbett, das mit dem unteren Teil des Granulierapparates verbunden ist, der in Schritt a1) gebildeten Teilchen des körnigen Süßstoffes;

a3) Sieben der aus Schritt a2) stammenden Partikel, um Partikel des gewünschten körnigen Süßstoffes mit einem Durchmesser enthalten zwischen 150 und 500 um zu erhalten.

Gemäß einer Variante des ersten obigen Verfahrens, welches das dritte Verfahren gemäß der Erfindung bildet, wird ein Teil des starken Süßstoffes auf der Stufe des Schrittes der Granulation al) zugeführt, wobei der Rest auf der Stufe des Schrittes b) zugeführt wird.

Die Zugabe von Wasser, die im Schritt a1) erwähnt ist, der erfindungsgemäßen Verfahren, kann in einer Injektion von Wasserdampf oder in einer Zerstäubung von Wasser oder einer Granulatlösung bestehen.

Als starken Süßstoff, der in der vorliegenden Erfindung benutzbar ist, kann man z.B. nennen, das Saccharin, die Saccharinate, das Acesulfam, und die Süßstoffe vom dipeptidischen Typ, d.h. die Ester von Aspartylphenylalin, wovon das mei stgebrauchte das α-L-Aspartyl-L-phenylalin Methylester bekannt unter dem Namen Aspartam (AP) ist. Diese Liste ist nicht beschränkend.

Das neue Nahrungsmittel der vorliegenden Erfindung auf der Grundlage von Saccharose und eines starken Süßstoffes kann überdies ein ergänzendes Trägermaterial enthalten, welches aus einem oder mehreren Bestandteilen zusammengesetzt ist, sowie Geliermitteln, Strukturfestigern, Stabilisatoren, wobei Beispiele solcher Bestandteile Pektine, tierische und pflanzliche Eiweiße, insbesondere die Eiweiße der Milch, Fasern, Carboxylmethylcellulose, Cyclodextrine, usw. sind.

Das süßende Mittel der vorliegenden Erfindung, welches ein ergänzendes Trägermittel enthält, kann auf verschiedene Weisen hergestellt sein. Das ergänzende Trägermittel kann während des Schrittes b) der Mischung unter gemäßigten Bedingungen zugeführt werden, sei es mit der Gesamtheit des starken Süßstoffes, im Fall des ersten obigen Verfahrens, sei es mit einem Teil des starken Süßstoffes, im Fall des dritten obigen Verfahrens, sei es allein in dem Fall des zweiten obigen Verfahrens (in diesem letzteren Fall wird Schritt b) dem Verfahren zugefügt).

Gemäß einer Variante des Verfahrens der Herstellung eines süßenden Mittels der vorliegenden Erfindung, welches ein ergänzendes Trägermaterial enthält, kann ein Teil desselben auf der Stufe des Schrittes a1) zugeführt werden, wobei der Rest auf der Stufe des Schrittes b) zugeführt wird.

Wie weiter oben angegeben ist, kann die Zugabe von Wasser, die in Schritt a1) des erfindungsgemäßen Verfahrens angegeben ist, in einer Injektion von Wasserdampf oder einer Zerstäubung von Wasser oder einer Granulatlösung bestehen. Die besagte Granulatlösung kann beispielsweise ein Sirup von Saccharose oder auch eine wäßrige Lösung eines ergänzenden Trägermaterials sein, beispielsweise eine Lösung eines Geliermittels von Pektin.

So ist es in bestimmten Fällen möglich, daß Ganze oder einen Teil des eventuellen ergänzenden Trägermaterials über die Zerstäubung in den Schritt der Granulation a1) des Verfahrens einer Lösung des besagten ergänzenden Trägers einzuführen.

Um besser die vorliegende Erfindung zu verdeutlichen wird unten beispielshaft eine Ausführungsweise eines körnigen süßenden Nahrungsmittels gemäß der Erfindung detaillierter beschrieben.

Glasur, d.h. kristalline Saccharose mit einem mittleren Durchmesser enthaltend zwischen 80 und 100 um, wird mittels einer volumetrischen oder gravimetrischen Dosiereinrichtung, beispielsweise einem Schneckendosierer, in den oberen Teil einer Granulierkammer eingespeist. Der untere Teil dieser Granulierkammer kommuniziert mit einem Wirbelbett, in das man Luft bläst, wovon die Temperatur stromabwärts abnimmt, von einer Temperatur > 100ºC (Heißluft), bis zu einer Temperatur von 15 bis 20ºC (Kaltluft). Man injiziert in die Granulierkammer, genau auf dem Niveau des Zuführens der Glasur, Wasserdampf, der zusammen mit der stromaufwärts der Wirbelschicht eingeblasenen Heißluft, eine Turbulenz schafft, die die Agglomeration der Partikel der Glasur untereinander und deren nachfolgende Granulation hervorruft. Die agglomerierten und granulierten Partikel fallen durch Schwerkraft in den unteren Teil der Granulierkammer und werden von der Luftströmung der Wirbelschicht wieder aufgenommen; sie werden auf der Wirbelschicht gefördert und durch die Strömung kalter Luft von 15 bis 20ºC abgekühlt, bevor sie aus der Wirbelschicht abgezogen werden, um zum Sieben geschickt zu werden, um Saccharosepartikel bereitzustellen, die eine geeignete Granulation aufweisen (mittlerer Durchmesser enthalten zwischen 150 und 500 um). Diese Saccharosepartikel werden schließlich mit einem starken Süßstoff in Pulverform in einem "sanften" Mischer gemischt, beispielsweise einem Bandmischer oder einem Räumermischer, der eine nur wenig hohe Rotationsgeschwindigkeit hat. Man kann die verlangte Menge starken Süßstoffes ein oder mehrere Male zugeben.

Zum Beispiel kann man, um 50 kg eines Mittels gemäß der Erfindung enthaltend 30 kg Saccharose und 20 kg starken Süßstoffes herzustellen, einen Bandmischer von 200 l benutzen, wovon die Rotationsgeschwindigkeit 30 bis 40 Umdrehungen pro Minute ist. Man kann 30 kg gesiebter Saccharosepartikel zugeben, die 20 kg starken Süßstoffes auf einmal, wobei man die Mischung während 15 bis 20 Minuten bewirkt, oder aber 3 mal 6,7 kg des starken Süßstoffes zugeben, wobei die Mischzeit zwischen jeder Zugabe 5 Minuten beträgt und die abschließende Mischzeit auf 10 Minuten festgelegt ist. Allgemein wird die Mischzeit der gesiebten Saccharosepartikel nach ihrem Verlassen der Wirbelschicht mit dem starken Süßstoff so bestimmt, daß sie ausreichend ist, um eine vollständige Beimengung des starken Süßstoffes in den Partikeln von Saccharose und eine vollständige Homogenität des Erzeugnisses zu erhalten.

Das Erzeugnis nach der Erfindung, welches beispielsweise nach einem Verfahren sowie oben beschrieben erhalten wird, ist nicht eine einfache Mischung von Saccharose und starkem Süßstoff. Man hat diesbezüglich Sedimentationsversuche mittels Ultraschall an einem Mittel gemäß der Erfindung enthaltend 40 Gew.-% von AP und 60 Gew.-% von Saccharose vorgenommen. Die Dosierungen auf verschiedenen Höhen haben keine signifikanten Abweichungen der Bestandteile gezeigt. Das neue süßende Mittel gemäß der Erfindung enhält keine Feinanteile und ist aufgrund dessen in der Handhabung bequem. Es ist stabil gegenüber Lagerung und bildet keine Agglomerate.

Es ist leicht präzise dosierbar aufgrund seiner Granulatform und seiner geringen Schüttdichte.

Es löst sich sehr gut in Wasser und seine Benetzbarkeit ist exzellent.

Beispielsweise lösen sich 2,5 g des erfindungsgemäßen Mittels, welche 1,5 g Saccharose und 1 g von AP enthalten, in einem Liter Wasser von 20ºC viermal schneller als 1 g AP für sich.

Überdies, bei einer Süßkraft die gleich derjenigen von Saccharose ist, bringt das Produkt gemäß der Erfindung nicht mehr als eine reduzierte Anzahl Kalorien mit sich, die sogar vernachlässigbar ist. So wird ein erfindungsgemäßes Mittel, welches 60 Gew.-% Saccharose und 40 Gew.-% AP enthält, eine Süßkraft haben, die gleich etwa dem SOfachen derjenigen von Saccharose ist; anders ausgedrückt, wird das Produkt, bei einer Süßkraft gleich derjenigen von Saccharose, nicht mehr als eine Anzahl von Kalorien mit sich bringen, die zumindest 1 % derjenigen entspricht, die von der Saccharose geliefert worden wäre, was vernachlässigbar ist.

Das neue süßende Mittel gemäß der Erfindung kann verschiedenen Nahrungsmitteln zugeführt werden, wie beispielsweise Getränken, Eis, Milchprodukten sowie Joghurt und Weißkäse, Süßwaren, sowie Nahrungsmitteln in Form von Puder, usw.

Die vorliegende Erfindung erlaubt eine Rezeptur zu realisieren, die jedem eventuellen besonderen spezifischen Fall angepaßt ist, in dem insbesondere der (die) vorliegende(n) starke(n) Süßstoff (e) ausgewählt und ihre Dosierung eingestellt wird.


Anspruch[de]

1. Ein körniges süßendes Nahrungsmittel enthaltend Saccharose und zumindest einen starken Süßstoff, dadurch gekennzeichnet, daß es von 50 bis 99 Gew.-% SacFharose und von 1 bis 50 Gew.-% zumindest eines starken Süßstoffes enthält, das sein Schüttgewicht zwischen 0,4 und 0,7 g/cm³ enthalten ist, und daß der mittlere Durchmesser der Körner zwischen 150 und 500 umenthalten ist.

2. Süßendes Mittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sein Schüttgewicht zwischen 0,45 und 0,55 g/cm³ enthalten ist.

3. Süßendes Mittel nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der mittlere Durchmesser der Körner ungefähr gleich 200 um ist.

4. Süßendes Mittel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß es überdies ein ergänzendes Trägermaterial enthält.

5. Süßendes Mittel gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das ergänzende Trägermaterial aus einem oder mehreren Bestandteilen ausgewählt aus den Geliermitteln, den Strukturfestigern und den Stabilisatoren wie den Pektinen, den tierischen oder pflanzlichen Eiweißen, insbesondere den Eiweißen der Milch, den Fasern, der Carboxymethylcellulose und den Cyclodextrinen zusammengesetzt ist.

6. Verfahren zur Herstellung eines süßenden Mittels gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, welches die folgenden Schritte umfaßt:

a) Herstellen von Saccharoseteilchen vom mittleren Durchmesser enthalten zwischen 150 bis 500 um umfassend die Schritte der

a1) Granulation von Saccharose in feuchtem Zustand in einem im Durchlaufverfahren arbeitenden Gra -nulierapparat, in dessen oberem Teil die kristalline Saccharose mit einem mittleren Durchmesser enthalten zwischen 80 und 100 um mit gegebenenfalls einem Teil des ergänzenden Trägermaterials, eventuell vorgemischt mit der kristallinen Saccharose, eingespeist wird, und man eine Zugabe von Wasser, merklich in gleicher Höhe mit der Einspeisung der kristallinen Saccharose, vornimmt, wobei heiße Luft, aufsteigend in den Granulierapparat geblasen wird;

a2) Trocknen und Abkühlen auf einem Wirnelbett, das mit dem unteren Teil des Granulierapparates verbunden ist, der in Schritt a1) gebildeten Saccharosepartikel;

a3) Sieben der aus Schritt a2) stammenden Partikel, um Saccharoseteilchen mit einem mittleren Durchmesser enthalten zwischen 150 und 500 um zu erhalten;

b) Mischen der Saccharosepartikel, die aus Schritt a3) stammen, mit dem starken Süßstoff in Pulverform und dem Ganzen oder dem Rest des eventuellen ergänzenden Trägermaterials unter gemäßigten Bedingungen in einer ausreichenden Zeit um das gewünschte Produkt zu erhalten. 7. Verfahren zur Herstellung eines süßenden Mittels gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, welches die folgenden Schritte umfaßt:

a1) Granulation in feuchtem Zustand in einem im Durchlaufverfahren betriebenen Granulierapparat, in dessen oberem Teil man die kristalline Saccharose mit einem mittleren Durchmesser enthalten zwischen 80 und 100 um mit dem starken kristallinen Süßstoff mit einem mittleren unteren Durchmesser von ungefähr 500 um und gegebenenfalls dem ergänzenden Trägermaterial, welche gegebenenfalls mit der kristallinen Saccharose vorgemischt sind, einspeist und man eine Zugabe von Wasser merklich in gleicher Höhe der Einspeisung der kristallinen Ausgangserzeugnisse vornimmt, wobei heiße Luft aufsteigend in den Granulierapparat geblasen wird;

a2) Trocknen und Abkühlen auf einem Wirbelbett, das mit dem unteren Teil des Granulierapparates verbunden ist, der im Schritt al) gebildeten Teilchen des körnigen Süßstoffes;

a3) Sieben der aus Schritt a2) stammenden Partikel, um Partikel des gewünschten körnigen Süßstoffes mit einem Durchmesser enthalten zwischen 150 und 500 um zu erhalten.

8. Verfahren zur Herstellung eines süßenden Mittels gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, welches die folgenden Schritte umfaßt:

9a) Herstellen von Partikeln von Süßstoff mit einem mittleren Durchmesser enthalten zwischen 150 und 500 um, umfassend die Schritte der:

a1) Granulation in feuchtem Zustand in einem im Durchlaufverfahren arbeitenden Granulierapparat, in dessen oberem Teil man kristalline Saccharose mit einem mittleren Durchmesser enthalten zwischen 80 und 100 um mit einem Teil des starken Süßstoffes mit einem mittleren unteren Durchmesser von ungefähr 500 um und gegebenenfalls einem Teil von ergänzendem Trägermaterial, die eventuell mit der kristallinen Saccharose vorgemischt sind, einspeist, und man eine Zugabe von Wasser merklich in gleicher Höhe mit der Einspeisung der kristallinen Ausgangsprodukte vornimmt, wobei heiße Luft aufsteigend in den Granulierapparat geblasen wird;

a2) Trocknen und Abkühlen in einer mit dem unteren Teil des Granulierapparates verbundenen Wirbelschicht der körnigen Teilchen des im Schritt a1) gebildeten Silßstoffes;

a3) Sieben der aus Schritt a2) stammenden Partikel, um Partikel von körnigem Süßstoff mit einem mittleren Durchmesser enthalten zwischen 150 und 500 um zu erhalten;

b) Mischen der aus Schritt a3) stammenden Partikel des körnigen Süßstoffes mit dem Rest des starken Süßstoffes in Pulverform und des gesamten oder dem Rest des gegebenenfalls ergänzenden Trägermaterials unter gemäßigten Bedingungen in einer ausreichenden Zeit, um das gewünschte Produkt zu erhalten.

9. Verfahren gemäß Anspruch 7, mit dem zusätzlichen Schritt des:

b) Mischens von körnigen Partikeln des Süßstoffes stammend aus Schritt a3) mit der Gesamtheit des ergänzenden Trägermaterials unter gemäßigten Bedingungen in einer ausreichenden Zeit, um das gewünschte Erzeugnis zu erhalten, wenn das ergänzende Trägermaterial nicht im Schritt a1) zugeführt worden ist.

10. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 6 bis 9, in dem die Zugabe von Wasser im Schritt a1) in der Injektion von Wasserdampf besteht.

11. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 6 bis 9, in dem die Zugabe von Wasser im Schritt a1) in der Zerstäubung von Wasser oder einer Granulatlösung besteht.

12. Verfahren gemäß Anspruch 11, in dem die Granulatlösung ein Zuckersirup ist.

13. Verfahren gemäß Anspruch 11, in dem die Granulatlösung eine Lösung des ergänzenden Trägermaterials ist beispielsweise einer Lösung eines Geliermittels ist.







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