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Dokumentenidentifikation EP0324064 30.09.1993
EP-Veröffentlichungsnummer 0324064
Titel Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung der Zungenlagerung bei einer Zungennadel für Textilmaschinen.
Anmelder Theodor Groz & Söhne & Ernst Beckert Nadelfabrik KG, 7470 Albstadt, DE
Erfinder Berentzen, Hardo, D-7470 Albstadt 1, DE
Vertreter Rüger, R., Dr.-Ing.; Barthelt, H., Dipl.-Ing., Pat.-Anwälte, 73728 Esslingen
DE-Aktenzeichen 3883511
Vertragsstaaten CH, DE, ES, FR, GB, IT, LI
Sprache des Dokument De
EP-Anmeldetag 11.10.1988
EP-Aktenzeichen 881168157
EP-Offenlegungsdatum 19.07.1989
EP date of grant 25.08.1993
Veröffentlichungstag im Patentblatt 30.09.1993
IPC-Hauptklasse B21G 1/06
IPC-Nebenklasse D04B 35/04   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung der Zungenlagerung bei einer Zungennadel für Textilmaschinen, bei dem, ausgehend von einer Zungennadel mit einem in dem Nadelschaft angeordneten, längsverlaufenden Zungenschlitz, eine Nadelzunge mit einem endseitigen Lagerteil in den Zungenschlitz eingebracht und in diesem lagerichtig positioniert wird, worauf in miteinander fluchtende, querverlaufende Bohrungen in wenigstens einer der den Zungenschlitz begrenzenden Nadelschaftwangen und in dem Lagerteil der Nadelzunge ein länglicher Achsstift eingeschoben und unverlierbar festgelegt wird.

Außerdem bezieht sich die Erfindung auf eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens, mit Spanmitteln für eine mit einer mit ihrem Lagerteil in den Zungenlängsschlitz eingesetzten Nadelzunge vormontierte Zungennadel und mit einer den Spannmitteln zugeordneten Lochstanzvorrichtung, die einen durch die den Zungenschlitz begrenzenden Nadelschaftwangen und den Lagerteil der Nadelzunge durchstoßbaren Lochstempel aufweist, mit dem ein koaxialer, auf der dem Lochstempel gegenüberliegenden Seite der Spannmittel in Lagermitteln längsverschieblich gelagerter Gegenstempel zusammenwirkt, der gegen die Spannmittel vorbewegbar ist.

Unter "Textilmaschinen" sind dabei maschenbildende Maschinen, insbesondere Strick- und Wirkmaschinen, aber auch Spezialnähmaschinen und dergl. zu verstehen, bei denen Faden, Draht und dergl. fadenförmiges Gut verarbeitet wird, während der Begriff "Zungennadel" alle faden- etc. -verarbeitenden Werkzeuge umfaßt, bei denen in dem Zungenschlitz eines Schaftes eine Nadelzunge oder ein ähnliches zungenartiges Element schwenkbar gelagert ist.

Bei den heute in der Praxis überwiegend gebräuchlichen Zungennadeln ist die Zungenlagerung in der Regel derart ausgebildet, daß die Nadelzunge mit ihrem an dem in dem Zungenschlitz des Nadelschaftes liegenden Lagerteil ausgebildeten Lagerloch auf zwei aus dem Material der Nadelschaftwangen herausgedrückten Lagerzapfen schwenkbar gelagert ist (US-PS 3934 109, GB-PS 836 297). Das Herstellungsverfahren für diese Zungenlagerung ist verhältnismäßig einfach, weil die Ausbildung der Lagerzapfen und die Montage der Nadelzunge auf den Lagerzapfen praktisch in einem Arbeitsgang erfolgen, für den nur einfache und robuste Werkzeuge erforderlich sind. Das Verfahren ist deshalb recht wirtschaftlich, wobei sich hohe Produktionszahlen erreichen lassen. Wegen des unvorhersehbaren Fließverhaltens des bei der Ausbildung der Lagerzapfen in das Lagerloch der Nadelzunge hineingedrückten Materials der Nadelschaftwangen sind die bei diesem Prägevorgang erzeugten und an die Nadelschaftwangen angeformten Lagerzapfen aber im Bereiche ihrer Mantelfläche mehr oder minder unregelmäßig gestaltet, so daß der Flächentraganteil der Innenwandung des Lagerloches der Nadelzunge auf den Lagerzapfen verhältnismäßig klein ist. Insbesondere beim Einsatz in schnellaufenden Hochleistungsmaschinen führen der geringe Flächentraganteil und die hohe dynamische Belastung zu einer großen spezifischen Flächenbelastung, die ihrerseits Anlaß zu vorzeitigen Verschleißerscheinungen gibt.

Es ist bekannt, daß sich eine wesentlich genauere und verschleißfestere Zungenlagerung in der Weise erreichen läßt, daß die Nadelzunge auf einem durchgehenden Achsstift mit glatter, zylindrischer Mantelfläche gelagert wird (DE-PS 36 00 621). Zungennadeln mit einer solchen Achsstift-Zungenlagerung haben aber bisher keine weite Verbreitung gefunden, weil die Herstellung und die Montage solcher glatter, durchgehender Achsstifte wegen deren Winzigkeit im industriellen Rahmen äußerst schwierig ist. Bei feinen Nadelstärken liegt, um eine Vorstellung von der Größenordnung zu geben, der Lagerlochdurchmesser der Nadelzunge bei ca.0,28 mm,während die Länge des Achsstiftes ca.0,35 mm beträgt.

Bei einem bekannten Verfahren zur Herstellung der Zungenlagerung in Strickmaschinennadeln (DE-OS 35 46 037 und DE-OS 36 06 962) wird der Nadelschaft vor oder nach dem Einbringen des Längsschlitzes bspw. mit einer sich nur durch eine Schaftwange erstreckenden Querbohrung versehen. Ein Achsstift, dessen Länge etwa 2/3 der Nadelschaftdicke entspricht, wird in die Bohrung eingepreßt, wobei er sich durch das Zungenloch bis zur Anlage an der gegenüberliegenden nicht durchbohrten Schaftwange erstreckt. Zur sicheren Fixierung des Achsstiftes in der Bohrung dient ein nachträglicher, die Bohrung ringförmig umgebender Eindruck oder eine entsprechende ringförmige Verschweißung. Dabei wird der Achsstift durch eine seitlich des Nadelschaftes mit dessen Bohrung und dem Zungenloch fluchtende Matrize hindurch aus einem vor der Matrize bewegten Flachdraht mittels eines Stempels ausgestanzt und in die durchbohrte Schaftwange eingepreßt. Abgesehen davon, daß sich die Matrize an der Schneidkante bereits nach kurzer Betriebsdauer abnützt und nachgeschliffen werden muß und sich der Schneiddurchmesser durch den an der Matrize befindlichen Freiwinkel unzulässig vergrößert, ergibt das Stanzbild insgesamt keine durchgehend glatte zylindrische Mantelfläche des Achsstiftes. Auch ist das Verfahren nur bis zu einer qudratischen Stanzung anwendbar.

Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, einen Weg zu weisen, der es gestattet, bei einer Zungennadel eine hochpräzise,verschleißfeste Zungenlagerung mit einem einstückigen Achsstift in einer für Massenproduktion geeigneten Weise wirtschaftlich herzustellen, wobei der Achsstift eine glatte, zylindrische Mantelfläche aufweist und in genau vorbestimmter Länge sowie mit genau vorbestimmtem Durchmesser in den Nadelschaft eingesetzt wird.

Zur Lösung dieser Aufgabe ist das eingangs genannte Verfahren erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß ein aus einem für Achsstifte geeigneten Material bestehender zylindrischer Draht im Abstand der Achsstiftlänge mit querverlaufenden Kerben versehen wird, daß der gekerbte Draht anschließend durch Wärme- oder Kältebehandlung in einen sprödbrüchigen, harten Zustand überführt wird und daß sodann an den Sollbruchstellen bildenden Kerben die einzelnen Achsstifte abgebrochen werden.

In einer bevorzugten Ausführungsform kann dabei derart vorgegangen werden, daß der aus einem härtbaren Metall bestehende Draht nach dem Kerben gehärtet und sodann angelassen wird, derart, daß der so vergütete harte Draht mit glatten Bruch abbrechbar ist.

Der sprödbrüchig gemachte, gekerbte Draht läßt sich an den Kerben leicht und glatt abbrechen, wobei die glatte, der Oberflächenstruktur des Bruchgefüges entsprechende Bruchfläche in ihrer Lage durch die Kerben genau bestimmt ist. Da sich der Achsstift beim Abbrechen von dem harten Draht weder in seiner Form noch in seinen Abmessungen ändert, kann er mühelos und mit hoher Taktzahl in die vorgesehene Stellung in der Nadel eingeschoben werden, in der er sodann mit geeigneten Mitteln unverlierbar arretiert wird. Da der Achsstift hart ist, neigt er beim Eindrücken in die zugeordnete Bohrung nicht zum Fressen. Kleine Bohrungsungenauigkeiten werden beim Eindrücken durch den glatten und harten Stift selbsttätig eliminiert und ausgeglichen.

Die so erzeugte Zungenlagerung weist somit einen Achsstift auf, der im Durchmesser und in der Länge sehr eng toleriert ist, wobei die Achsstiftoberfläche durch entsprechende Wahl oder Bearbeitung des Ausgangsdrahtmaterials mit beliebig feiner Beschaffenheit hergestellt werden kann.

Zweckmäßig ist es, wenn der Draht mit ringsumlaufenden nutenartigen Kerben versehen wird, die mit Vorteil eine im wesentlichen V-förmige Querschnittsgestalt aufweisen. Damit wird erreicht, daß an den abgebrochenen Achsstiften endseitig bereits eine Fase vorhanden ist, die das Einführen in die jeweilige Bohrung der Nadelschaftwange erleichtert. Die Kerben können bspw. mittels eines zweckentsprechenden Einstechkopfes in den Draht eingeschnitten oder -gestochen werden. Es sind aber auch Ausführungsformen denkbar, bei denen die Kerben in den Draht eingedrückt oder -geprägt werden.

Bei der Montage der so erzeugten Achsstifte kann derart vorgegangen werden, daß jeder Achsstift zunächst von dem harten Draht abgebrochen und sodann in die zugeordneten Bohrungen eingeschoben wird. Alternativ ist es aber auch denkbar, daß der harte Draht mit seinem einen Ende zunächst in die zugeordneten Bohrungen eingeschoben und sodann von dem in den Bohrungen verbleibenden Achsstift abgebrochen wird.

Insbesondere bei kontinuierlichen Verfahren ist es zweckmäßig, wenn der Draht,von einem Drahtvorrat kommend, fortlaufend mit Kerben versehen und sodann aufgewickelt wird, wobei der gekerbte Draht im aufgewickelten Zustand sodann in den sprödbrüchigen Zustand überführt und anschließend für das Abbrechen der Achsstifte bedarfsgemäß abgewickelt wird. Eine solche, aus gekerbtem Draht bestehende Drahtspule kann bspw. 200 000 Achsstifte und mehr enthalten, die alle die exakt gleichen Eigenschaften aufweisen.

Die Bohrungen in den Nadelschaftwangen können an sich in beliebiger Weise hergestellt werden. Als sehr zweckmäßig hat es sich aber erwiesen, wenn die Bohrungen in den Nadelschaftwangen bei fest eingespannter Zungennadel durchgehend erzeugt und der Achsstift bei unveränderter Einspannung in die Bohrungen eingeschoben wird. Dazu können die Bohrungen bspw. mittels eines durchgehenden Lochstempels ausgestanzt werden.

Das Drahtmaterial wird mit Rücksicht auf die zu erzielenden Lagerungsverhältnisse zweckentsprechend gewählt. Es besteht in der Regel aus Stahl, doch sind auch andere Materialien, bspw. Messing, Bronze oder Kunststoffe etc., denkbar. Um besondere Gleiteffekte oder eine Verschleißminderung zu erzielen, kann der Draht vor dem Abbrechen der Achsstifte auch zumindest abschnittsweise mit einem anderen Material beschichtet werden. Die Beschichtung wird dabei in der Regel vor dem Einkerben kontinuierlich, bspw. im Durchlaufverfahren, vorgenommen werden, doch ist es grundsätzlich auch möglich, abhängig von dem verwendeten Beschichtungsverfahren und -material, eine Beschichtung nach der Überführung in den sprödbrüchigen Zustand aufzubringen. Auch eine andere Oberflächenbehandlung des Drahtes, beispielsweise durch Schleifen, ist denkbar.

Die Arretierung des eingeschobenen Achsstiftes kann in an sich bekannter Weise durch Laserverschweißung,wulstartige Einprägungen in der Nadelschaftwange etc. erfolgen. Dabei ist es häufig vorteilhaft, wenn der eingeschobene Achsstift lediglich auf einer Seite an der entsprechenden Nadelschaftwange fixiert wird, um damit im Bereiche der Zungenlagerung eine gewisse Querelastizität der Nadelschaftwangen zu gewährleisten, die zum reibungsgebremsten Auffangen der in ihre Rücklage geschleuderten Nadelzunge benutzt wird.

Eine zur Durchführung des erläuterten Verfahrens dienende Vorrichtung mit den eingangs genannten Merkmalen ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Lagermitteln des Gegenstempels und einer Matrize der Spannmittel ein quer zu der Achse des Lochstempels zwischen einer Aufnahme- und einer -einschiebestellung bewegliches Überführelement angeordnet ist, das wenigstens einen Achsstift aufnehmende und diesen genau achsparallel zu der Lochstempelachse haltende Aufnahmemittel aufweist, wobei dem Überführelement Belademittel zugeordnet sind, durch die bei in der Aufnahmestellung stehendem Überführelement jeweils ein Achsstift in die Aufnahmemittel einbringbar ist. Bei in der Einschiebestellung stehendem Überführelement ist dabei der in dessen Aufnahmemitteln gehaltene Achsstift mit seiner Achse auf die Lochstempelachse ausgerichtet, so daß er ohne weiteres in die Bohrung der benachbarten Nadelschaftwange eingeschoben werden kann.

Besonders einfache konstruktive Verhältnisse ergeben sich , wenn das Überführelement einen flachen Schieber aufweist. Dabei kann der Schieber als Aufnahmemittel mit Vorteil wenigstens eine durchgehende, querverlaufende Bohrung aufweisen, in der ein Achsstift im Schiebesitz haltbar ist.

Ein kontinuierlicher Verfahrensablauf läßt sich mit einfachen Mitteln derart erzielen, daß die Belademittel eine den gekerbten harten Draht schrittweise vorschiebende Transporteinrichtung aufweisen, durch die der Draht mit einem Endteil in die Aufnahmemittel des jeweils in der Aufnahmestellung stehenden Überführelementes einschiebbar sind. Dem Überführelement sind eine Knickbewegung zwischen dem Draht und dessen in den Aufnahmemitteln gehaltenem Endteil erzeugende Abbrechmittel zugeordnet. Diese Abbrechmittel können ein den gekerbten harten Draht führendes, schwenkbar gelagertes Widerlager aufweisen.

Das erfindungsgemäße Verfahren ist in der Zeichnung beispielhaft erläutert. In dieser zeigen:

  • Fig. 1 eine Vorrichtung zum erfindungsgemäßen Einkerben eines zur Herstellung der Achsstifte dienenden Drahtes, in schematischer Darstellung und in einer Seitenansicht, teilweise im Schnitt,
  • Fig. 2 einen Abschnitt des mit der Vorrichtung nach Fig. 1 gekerbten Drahtes, unter Veranschaulichung einer Kerbe, in einem anderen Maßstab,
  • Fig. 3 bis 6 eine Vorrichtung gemäß der Erfindung, zur Herstellung der Zungenlagerung einer Zungennadel, unter Veranschaulichung von vier verschiedenen aufeinanderfolgenden Betriebszuständen, jeweils im axialen Schnitt, in einer Seitenansicht und in einer schematischen, ausschnittsweisen Darstellung,
  • Fig. 7 die Zungennadel nach Fig. 8, geschnitten längs der Linie VII-VII der Fig. 8, mit hochgeschwenkter Nadelzunge, unter Veranschaulichung der erfindungsgemäß hergestellten Zungenlagerung und in einem anderen Maßstab, und
  • Fig. 8 den maschenbildenden Teil einer Zungennadel mit einer erfindungsgemäß hergestellten Zungenlagerung, in einer Seitenansicht.

Die in den Fig. 7,8 dargestellte Zungennadel weist einen Nadelschaft 1 auf, der gegebenenfalls einen nicht weiter dargestellten angeschnittenen Nadelfuß trägt und an den sich einenends ein Nadelhaken 2 anschließt. In dem Nadelschaft 1 ist im Bereiche der Nadelbrust 3 ein längsverlaufender Zungenschlitz 4 ausgebildet, der in der üblichen Weise einen Durchbruch zur Nadelschaftunterseite aufweist. Der Zungenschlitz 4 ist beidseitig von zwei Nadelschaftwangen 5 begrenzt; in ihm ist eine Nadelzunge 6 schwenkbar gelagert, die mit einem Lagerteil 7 in dem Zungenschlitz 4 liegt.

Die Zungenlagerung besteht aus einem glattwandigen, zylindrischen Achsstift 8, der in entsprechende zylindrische, querverlaufende, fluchtende Löcher oder Bohrungen 9 der Nadelschaftwangen 5 eingeschoben ist und auf dem die Nadelzunge 6 mittels einer in ihrem Lagerteil 7 ausgebildeten querverlaufenden Lagerbohrung 10 mit entsprechendem engem Lagerspiel schwenkbar gelagert ist. Der Achsstift 8 ist vorzugsweise in einer der beiden Bohrungen 9 axial unverlierbar arretiert. Zu diesem Zwecke ist er einenends bei 11 mit der zugeordneten Nadelschaftwange, bspw. mittels eines Laserstrahls, verschweißt, während sein anderes Endteil in der zugeordneten Bohrung 9 der anderen Nadelschaftwange 5 lediglich abgestützt ist, derart, daß die Nadelschaftwangen 5 ihre elastische Querbeweglichkeit behalten. Es ist aber auch denkbar, den Achsstift 8 in denBohrungen 9 axial unverlierbar zu arretieren.

Die Herstellung dieser Zungenlagerung sei im folgenden anhand der Fig. 1 bis 6 geschildert:

In Fig. 1 ist auf eine Haspel 12 ein zylindrischer Metall-, insbesondere Stahldraht, aufgewickelt, der eine glatte Oberfläche aufweist und dessen Durchmesser genau dem gewünschten Durchmesser des Achsstiftes 8 entspricht. Dieser Draht 13 wird von der entsprechend angetriebenen Haspel 12 schrittweise abgewickelt; er läuft zunächst durch einen Rollenrichtapparat 14, in dem er genau gerade gerichtet wird. Der gerichtete Draht 13 wird durch einen Führungskanal 15 eines ortsfesten Führungsteiles 16 einer Kerbvorrichtung 17 transportiert, deren Führungsteil 16 einen zu der Achse des Kanales 15 koaxialen Schneidkopf 18 trägt. Der Schneidkopf 18 ist auf seiner Innenseite mit einem Zerspanungswerkzeug 19 bestückt, das derart profiliert ist, daß es in den jeweils stillstehenden Draht 13 ringsumlaufende Kerben 20 (Fig.2) von im wesentlichen V-förmiger Querschnittsgestalt einsticht. Eine ebenfalls angetriebene zweite Haspel 21 wickelt den gekerbten Draht 13 auf.

Die beiden Haspeln 12, 21 sind durch zugeordnete Schrittantriebe 22, 23 absatzweise derart angetrieben, daß das Zerspanungswerkzeug 19 in dem Draht die Kerben 20 aufeinanderfolgend in einem der Achsstiftlänge entsprechenden Abstand erzeugt.

Anstelle der ringsumlaufenden Kerben 20 könnten in der Kerbvorrichtung 17 auch bspw. jeweils einander gegenüberliegende Kerben in einer der Achsstiftlänge entsprechenden Teilung erzeugt werden, wie es auch denkbar wäre, die Kerben nicht in einem Zerspanungsvorgang einzuschneiden oder einzustechen, sondern sie einzuprägen oder einzudrücken.

Erforderlichenfalls kann der Draht 13 vor oder nach dem Einstechen der Kerben 20 auch im Durchlaufverfahren in einer bei 24 angedeuteten Beschichtungsstation mit einem anderen Material beschichtet werden, um damit besondere Gleiteffekte oder eine zusätzliche Verschleißminderung in der Zungenlagerung zu erzielen.

Der auf der Haspel 21 aufgewickelte Draht 13, der ca. 200 000 oder mehr Kerben 20 trägt, wird sodann derart vergütet, daß er einen sprödbrüchigen, harten Zustand annimmt. In diesem Zustand kann der Draht 13 von der Haspel 21 zwar ohne weiteres abgewickelt werden, doch kann er durch einfaches Abknicken an den als Sollbruchstellen wirkenden Kerben 20 mühelos in einzelne Achsstifte 8 aufgeteilt werden. Bei diesem Abbrechen bilden sich, ausgehend vom Grund der jeweiligen V-förmigen Kerbe 20, glatte Bruchflächen aus, die rechtwinklig zu der Drahtachse verlaufen. Gleichzeitig ergeben die kegelstumpfförmigen Seitenwände 25 jeder Kerbe 20 beim Abbrechen eine Anfasung an der Stirnseite des anfallenden Achsstiftes 8, die in ihrer Gestalt durch das Zerspanungswerkzeug 19 vorgegeben ist und nicht mehr verändert wird.

Der so gekerbte und gehärtete Draht 13 wird der Vorrichtung nach den Fig. 3 bis 6 zugeführt. Diese Vorrichtung weist eine maßgenaue Auflage 26 und eine an diese auf der einen Seite sich anschließende Matrize 27 auf, die gemeinsam mit einer auf sie zu- und von ihr wegbeweglich gelagerten Klemmbacke 28 Spannmittel für eine vormontierte Zungennadel bildet, deren Nadelschaft 1 im Bereiche der Nadelschaftwangen 5 in der aus den Fig. 3 bis 6 ersichtlichen Weise auf der Auflage 26 aufliegend zwischen der Matrize 27 und der Klemmbacke 28 eingespannt ist. In den Zungenlängsschlitz 4 wurde in einem vorherigen Montageschritt die Nadelzunge 6 eingesetzt, die ortsfest derart positioniert ist, daß ihr Lagerloch 10 eine genau vorherbestimmte räumliche Ausrichtung aufweist.

In der gleichzeitig als Stempelführung dienenden Klemmbacke 28 ist eine Führungsbohrung 29 ausgebildet, in welcher ein zylindrischer Lochstempel 30 hin- und herverschieblich gelagert ist und deren Achse mit der Achse einer Bohrung 31 der Matrize 27 fluchtet. Auf die Achse des Lochstempels 30 ist auch die Achse der Nadelzunge 6 der vormontierten Nadelzunge ausgerichtet.

Der Matrize 27 im Abstand gegenüberstehend ist ein Führungsblock 32 angeordnet, der eine mit der Bohrung 31 der Matrize 27 fluchtende zylindrische Führungsbohrung 33 enthält, in der ein Eindrück- oder Gegenstempel 34 längsverschieblich geführt ist, der somit auf die Bohrung 31 der Matrize 27 ausgerichtet ist.

in dem Zwischenraum zwischen der Matrize 27 und dem Führungsblock 32 ist ein Überführelement in Gestalt eines Schiebers 35 zwischen einer in Fig. 3 dargestellten Aufnahmestellung und einer in Fig. 6 veranschaulichten Einschiebestellung hin- und herverschieblich geführt. Der Schieber 35 liegt an der Seitenfläche der Matrize 27 an und weist eine als Aufnahmemittel dienende durchgehende zylindrische Bohrung 36 auf, in die ein Achsstift 8 im Schiebesitz einführbar ist. Die Dicke des Schiebers 35 ist etwas größer als die Länge eines Achsstiftes 8.

Unterhalb des Führungsblockes 32 anschließend und neben dem Schieber 35 ist ein Führungs- und Widerlagerelement 37 angeordnet, das eine durchgehende zylindrische Bohrung 38 aufweist und geringfügig nach unten schwenkbar gelagert ist, wie dies in Fig. 4 durch einen Pfeil 40 angegeben ist. An dem Führungs- und Widerlagerelement 37 ist eine schrittweise angetriebene,Transportrollen 41 aufweisende Transportvorrichtung 42 vorgesehen, die es gestattet, den in die Führungsbohrung 38 eingeschobenen,gekerbten,harten Draht 13 schrittweise um jeweils eine Achsstiftlänge, bezogen auf Fig. 3, nach rechts vorzuschieben.

Die insoweit beschriebene Vorrichtung arbeitet wie folgt:

Nachdem eine Zungennadel mit vorgelochter Nadelzunge 6 in bereits beschriebener Weise zwischen der Matrize 27 und der Klemmbacke 28 bei in zurückgezogener Stellung stehendem Lochstempel 30 gespannt ist, kann die Achsstiftmontage beginnen. Vorher hat die Transportvorrichtung 42 den von der Haspel 21 kommenden gekerbten und vergüteten Draht 13 mit seinem einem Achsstift 8 entsprechenden Ende in die Bohrung 36 des in seiner Aufnahmestellung stehenden Schiebers 35 eingeschoben. Der Führungs- und Widerlagerblock 37 nimmt seine obere Stellung ein, in der seine Führungsbohrung 38 mit der Bohrung 36 des Schiebers 35 fluchtet - Fig. 3.

Nunmehr wird der Lochstempel 30 - bezogen auf Fig. 3 - nach links bewegt, womit er aus den beiden Nadelschaftwangen die durchgehende Bohrung 9 ausstanzt.Die beiden Stanzbutzen 42 fallen in den Zwischenraum zwischen der Matrize 27 und dem Führungsblock 32 und wird durch einen über eine Düse 43 zugeführten Luftstrahl weggeblasen.

Gleichzeitig wurde das Führungs- und Widerlagerelement 37 etwas nach unten geschwenkt, womit bei durch die Transportvorrichtung 42 festgehaltenem Draht 13 das einem Achsstift 8 entsprechende, in der Bohrung 36 des Schiebers 35 gehaltene Drahtende an der zugeordneten Kerbe 20 glatt abgebrochen wird - Fig. 4.

Nunmehr wird der Schieber 35, ausgehend von seiner Aufnahmestellung nach Fig. 4, nach oben in seine Einschiebestellung überführt, in der die den abgebrochenen Achsstift 8 enthaltende Bohrung 36 auf die Bohrung 31 der Matrize 27 ausgerichtet ist.

Gleichzeitig ist das Führungs- und Widerlagerelement 37 in seine Ausgangsstellung nach Fig.3 zurückgekehrt.

Der Lochstempel 30 wurde soweit zurückgezogen, daß seine Stirnfläche mit der zugewandten Seitenwand der Matrize 27 näherungsweise fluchtet - Fig. 5.

Bei in seiner Einschiebestellung arretiertem Schieber 35 wird nun der Gegen- oder Eindrückstempel 34, bezogen auf Fig. 6, nach rechts vorgeschoben, der dabei den Achsstift 8 aus der Bohrung 36 des Schiebers 35 in die Bohrung 31 der Matrize 27 und sodann in die vorher von dem Lochstempel 30 erzeugten Bohrungen 9 in den Nadelschaftwangen 5 einschiebt. Der Lochstempel 30 bildet bei diesem Eindrücken des Achsstiftes 8 den Gegenstempel, der die Eindrücktiefe des Achsstiftes 8 exakt bestimmt - Fig. 6.

In dem nächstfolgenden Verfahrensschritt wird der Eindrück- oder Gegenstempel 34 wieder in die Ausgangsstellung nach Fig. 3 zurückgezogen, während die Klemmbacke 28, bezogen auf Fig. 6, nach rechts bewegt wird, so daß die montierte Zungennadel entnommen und durch eine neue, lediglich vormontierte Zungennadel ersetzt werden kann.

Außerdem ist der Schieber 35 wieder in seine Übernahmestellung nach Fig. 3 abgesenkt worden, in der seine Bohrung 36 mit der Führungsbohrung 38 des Führungs- und Widerlagerelementes 37 fluchtet. Sowie der Schieber 35 diese Stellung erreicht hat, schiebt die Transportvorrichtung den Draht 13, bezogen auf Fig. 3, von neuem um einen Betrag nach rechts, der der Länge eines Achsstiftes 8 entspricht, womit der Ausgangszustand nach Fig.3 von neuem erreicht ist.

Die aus der Vorrichtung entnommene montierte Zungennadel wird nun der weiteren Bearbeitung zugeführt. Dazu wird zunächst in einer nicht weiter dargestellten Vorrichtung der eingesetzte Achsstift 8, wie bereits erwähnt, an wenigstens einer Stirnseite mit der zugeordneten Nadelschaftwange 5 ringverschweißt oder anderweitig gesichert; anschließend wird die Zungennadel gehärtet, poliert etc., d.h. in den endgültigen verkaufsfähigen Zustand überführt.

Die beschriebene Vorrichtung zeichnet sich durch eine sehr einfache Handhabung der Achsstifte 8 aus, weil diese lediglich durch die Kerben 20 getrennt aneinanderhängend in Drahtform von einer Spule zugeführt werden. Alternativ sind aber auch Ausführungsformen denkbar, bei denen von dem gekerbten und gehärteten Draht die einzelnen Achsstifte 8 in einem eigenen Verfahrensschritt abgebrochen und sodann von einem Übergabeelement aufgenommen und in den Wirkungsbereich des Eindrück- oder Gegenstempels 34 gebracht werden.

Bei der beschriebenen Ausführungsform des neuen Verfahrens wird der gekerbte Metalldraht 13 durch eine Wärmebehandlung und anschließendes Anlassen (Vergüten) in den sprödbrüchigen Zustand überführt. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, Stahl - und auch andere Materialien, wie Messing, Bronze, Kunststoffe etc. - so tief abzukühlen, daß sie in einen solchen Zustand übergehen. Diese Kühlung kann bspw. mit flüssiger Luft oder flüssigem Stickstoff geschehen. Auf diese Weise läßt sich erreichen, daß das Material der in die Bohrungen 9 der Nadelschaftwangen 5 eingesetzten Achsstifte 8 nach der Wiedererwärmung auf die Umgebungstemperatur seine ursprünglichen Eigenschaften zurückerhält. Außerdem kann die bei der Erwärmung stattfindende Durchmesservergrößerung gegebenenfalls für die Arretierung des Achsstiftes 8 in der Nadelschaftwange 5 ausgenutzt werden.


Anspruch[de]
  • 1. Verfahren zur Herstellung der Zungenlagerung bei einer Zungennadel für Textilmaschinen, bei dem, ausgehend von einer Zungennadel mit einem in dem Nadelschaft angeordneten längsverlaufenden Zungenschlitz,eine Nadelzunge mit einem endseitigen Lagerteil in den Zungenschlitz eingebracht und in diesem lagerichtig positioniert wird, worauf in miteinander fluchtende querverlaufende Bohrungen in wenigstens einer der den Zungenschlitz begrenzenden Nadelschaftwangen und in dem Lagerteil der Nadelzunge ein länglicher Achsstift eingeschoben und unverlierbar festgelegt wird, dadurch gekennzeichnet, daß ein aus einem für Achsstifte geeigneten Material bestehender zylindrischer Draht im Abstand der Achsstiftlänge mit querverlaufenden Kerben versehen wird, daß der gekerbte Draht anschließend durch Wärme- oder Kältebehandlung in einen sprödbrüchigen,harten Zustand überführt wird und daß sodann an den Sollbruchstellen bildenden Kerben die einzelnen Achsstifte abgebrochen werden.
  • 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der aus einem härtbaren Metall bestehende Draht nach dem Kerben gehärtet und sodann erforderlichenfalls angelassen wird, derart, daß der so vergütete, harte Draht mit glattem Bruch abbrechbar ist.
  • 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Draht mit ringsumlaufenden nutartigen Kerben versehen wird.
  • 4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kerben eine im wesentlichen V-förmige Querschnittsgestalt aufweisen.
  • 5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kerben in den Draht eingeschnitten oder -gestochen werden.
  • 6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Kerben in den Draht eingedrückt oder -geprägt werden.
  • 7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Achsstift zunächst von dem harten Draht abgebrochen und sodann in die zugeordneten Bohrungen eingeschoben wird.
  • 8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der gekerbte harte Draht mit seinem einen Ende zunächst in die zugeordneten Bohrungen eingeschoben und sodann von dem in den Bohrungen verbleibenden Achsstift abgebrochen wird.
  • 9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Draht,von einem Drahtvorrat kommend,fortlaufend mit Kerben versehen und sodann aufgewickelt wird, daß der gekerbte Draht im aufgewickelten Zustand in den sprödbrüchigen Zustand überführt und anschließend für das Abbrechen der Achsstifte bedarfsgemäß abgewickelt wird.
  • 10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrungen in den Nadelschaftwangen bei fest eingespannter Zungennadel durchgehend erzeugt und der Achsstift bei unveränderter Einspannung in die Bohrungen eingeschoben wird.
  • 11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Draht vor dem Abbrechen der Achsstifte zumindest abschnittsweise mit einem anderen Material beschichtet wird.
  • 12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der eingeschobene Achsstift lediglich auf einer Seite an der entsprechenden Nadelschaftwange fixiert wird.
  • 13. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, mit Spannmitteln für eine mit einer mit ihrem Lagerteil in den Zungenlängsschlitz eingesetzten Nadelzunge vormontierte Zungennadel und mit einer den Spannmitteln zugeordneten Lochstanzvorrichtung, die einen durch die den Zungenschlitz begrenzenden Nadelschaftwangen und den Lagerteil der Nadelzunge durchstoßbaren Lochstempel aufweist, mit dem ein koaxialer auf der dem Lochstempel gegenüberliegenden Seite der Spannmittel in Lagermitteln längsbeweglich gelagerter Gegenstempel zusammenwirkt, der gegen die Spannmittel vorbewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Lagermitteln (32) des Gegenstempels (34) und einer Matrize (27) der Spannmittel ein quer zu der Achse des Lochstempels (30) zwischen einer Aufnahme- und einer Einschiebestellung bewegliches Überführelement (35) angeordnet ist, das wenigstens einen Achsstift (8) aufnehmende und diesen genau achsparallel zu der Lochstempelachse haltende Aufnahmemittel (36) aufweist, daß dem Überführelement (35) Belademittel (42) zugeordnet sind, durch die bei in der Aufnahmestellung stehendem Überführelement (35) jeweils ein Achsstift (8) in die Aufnahmemittel (36) einbringbar ist, und daß bei in der Einschiebestellung stehendem Überführelement (35) der in dessen Aufnahmemitteln (36) gehaltene Achsstift (8) mit seiner Achse auf die Lochstempelachse ausgerichtet ist.
  • 14. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Überführelement einen flachen Schieber (35) aufweist.
  • 15. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Schieber (35) als Aufnahmemittel wenigstens eine durchgehende querverlaufende Bohrung (36) aufweist, in der ein Achsstift (8) im Schiebesitz haltbar ist.
  • 16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Belademittel eine den gekerbten harten Draht (13) schrittweise vorschiebende Transporteinrichtung (42) aufweisen, durch die der Draht mit einem Endteil in die Aufnahmemittel (36) des jeweils in der Aufnahmestellung stehenden Überführelementes (35) einschiebbar ist und daß dem Überführelement (35) eine Knickbewegung zwischen dem Draht (13) und dessen in den Aufnahmemitteln (36) enthaltenem Endteil erteilende Abbrechmittel (37) zugeordnet sind.
  • 17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Abbrechmittel ein den gekerbten harten Draht (13) führendes schwenkbar gelagertes Widerlager (34) aufweisen.






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