Diese Erfindung bezieht sich auf synthetische Daunen und
betrifft im einzelnen leichtgewichtige thermische Isolationssysteme, die
durch Verwendung von feinen Fasern in Kompositionen niedriger Dichte
erzielbar sind.
US-Patent Nr. 4,588,635 beschreibt und beansprucht ein
thermisches Isolationsmaterial aus einem synthetischen Faserkorpus, das eine
Mischung umfaßt von
(a) 80 bis 95 Gewichtsprozent von gesponnenen und gekräuselten
gestapelten synthetischen Polymermikrofasern mit einem
Durchmesser von 3 bis 12 Mikron; und
(b) 5 bis 20 Gewichtsprozent von synthetischen gestapelten
Polymermakrofasern mit einem Durchmesser von mehr als 12
bis zu 50 Mikron, welcher Korpus die folgenden
Charakteristiken aufweist:
(i) Einen Strahlungsparameter, definiert als den
Schnittpunkt auf der Ordinatenachse bei null Dichte eines
Verlaufs von KcPF gegen PF von weniger als 0,173 (W/m-K)
(kg/m³) [0,075(Btu-in/hr-ft²-ºF) (lb/ft³)]
(ii) Eine Dichte PF von 3,2 bis 9,6 kg/m³ (0,2 bis 0,6
lb/ft³) und eine scheinbare thermische Leitfähigkeit Kc,
gemessen nach dem Platte-Platte-Verfahren gemäß ASTM C518
mit einem Abwärtshitzefluß von weniger als 0,072 W/m-K
(0,5 Btu-in/hr-ft²-ºF).
Dieses Material nähert sich und übersteigt in einigen Fällen
die thermischen Isolationseigenschaften natürlicher Daunen.
Vom mechanischen Standpunkt ist es Erfahrungssache, daß die
extrem feinen Fasern unter Mängeln der Festigkeit und Zugfestigkeit
leiden, was es schwierig macht sie herzustellen, zu manipulieren und zu
gebrauchen. Die Erholungseigenschaften eines solchen synthetischen
Isolationsmaterials werden mit größeren Faserdurchmessern besser, doch wird
eine Vergrößerung der Grobfaserkomponente ernsthaft die thermischen
Isolationseigenschaften insgesamt verringern.
Die Probleme in Verbindung mit der mechanischen Stabilität von
Feinfaserkompositionen werden verschärft unter feuchten Bedingungen, da
die Oberflächen-Spannungskräfte im Zusammenhang mit dem Vorhandensein
von kapillarem Wasser erheblich größer sind als jene in Folge der
Gravitationskräfte oder anderer Normalgebrauchsbelastungen, und sie haben auf
die Struktur einen viel weitergehenden nachteiligen Einfluß.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein thermisch
isolierendes Synthetikfasermaterial in Form einer kohäsiven Faserstruktur
vorgeschlagen, welche Struktur eine Komposition umfaßt von:
(a) 70 bis 95 Gewichtsprozent synthetische Polymermikrofasern mit
einem Durchmesser von 3 bis 12 Mikron; und
(b) 5 bis 30 Gewichtsprozent synthetischer Polymermakrofasern mit
einem Durchmesser von nicht weniger als 12 Mikron,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens einige der Fasern an ihren
Kontaktpunkten aneinanderhaften, wobei das Aneinanderhaften derart ist, daß
die Dichte der resultierenden Struktur im Bereich von 3 bis 16 kg/m³
(0,2 bis 1,0 lb/ft³) liegt, wobei das Anhaften bewirkt wird ohne
signifikanten Verlust der thermischen Isolationseigenschaften der Struktur im
Vergleich mit nichthaftenden Positionen.
Die Erfindung umfaßt auch ein Verfahren zur Bildung eines
thermischen Isolationsmaterials, welches Verfahren das Bilden einer
Faserkomposition umfaßt
(a) von 70 bis 95 Gewichtsprozent synthetische Polymermikrofasern
mit einem Durchmesser von 3 bis 12 Mikron; und
(b) 5 bis 30 Gewichtsprozent synthetische Polymermakrofasern mit
einem Durchmesser von nicht weniger als 12 Mikron;
(c) Formen der so gebildeten Komposition und Bewirken des
Anhaftens zwischen mindestens einigen der Fasern an ihren
Kontaktpunkten derart, daß die Dichte der resultierenden
Struktur innerhalb des Bereichs von 3 bis 16 kg/m³ liegt (0,2
bis 1,0 lb/ft³),
(d) wobei das Aneinanderhaften bewirkt wird, ohne signifikanten
Verlust der thermischen Isolationseigenschaften im Vergleich
mit einer haftungsfreien Komposition.
Es ist bevorzugt, daß die resultierende Faserkomposition einen
Strahlungsparameter aufweist, definiert als den Schnittpunkt auf der
Ordinatenachse bei null Dichte, einer Kurve von KcPF gegen PF von weniger
als 0,173 (W/m-K) (kg/m³) [0,075(Btu-in/hr-ft²-ºF) (lb/ft³)] und eine
Dichte PF von 3,2 bis 9,6 kg/m³ (0,2 bis 0,6 lb/ft³) und eine scheinbare
thermische Leitfähigkeit Kc aufweist, gemessen nach dem Platte-Platte-
Verfahren gemäß ASTM C518 mit einem Abwärtswärmefluß von weniger als
0,072 W/m-K (0,5 Btu-in/hr-ft²-ºF).
Mikrofasern und Makrofasern zur Verwendung bei der
vorliegenden Erfindung können hergestellt werden aus Polyester-, Nylon-, Rayon-,
Acetat-, Acryl-, Modacryl-, Polyolefin-, Spandex-, Polyaramid-,
Polyimid-, Fluorocarbon-, Polybenzimidazol-, Polyvinylalkohol-,
Polydiacetylen-, Polyetherketon-, Polyimidazol- und Phenyl-Sulfidpolymeren,
wie jene, die kommerziell erhältlich sind unter dem Warennamen RYTON.
Im allgemeinen ist es bevorzugt, daß die Mikrofasern nach der
Extrusion gereckt werden, um ihnen einen Dehnmodul von mindestens 63
g/dtex (70 g/den) zu verleihen.
Das Zusammenhaften zwischen mindestens einigen der Makrofasern
kann bewirkt werden zum Bilden einer Supportstruktur für die
Mikrofasern, oder es kann bewirkt werden zwischen sowohl den Makrofasern als
auch einigen der Mikrofasern an ihren verschiedenen Kontaktpunkten.
Die Makrofasern können aus dem gleichen Material bestehen, das
entweder dasselbe wie das der Mikrofasern ist oder abweicht.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung werden
die Mikrofasern aus Polyethylenterephthalat hergestellt, und die
Makrofasern werden ausgewählt aus Polyethylenterephthalat oder einem
Polyaramid, beispielsweise jenem, das im Handel unter dem Warenzeichen "Kevlar"
erhältlich ist.
Die Makrofasern können Monofasern sein, d.h. Fasern mit einer
im wesentlichen gleichförmigen Struktur, oder sie können
Mehrkomponentenfasern sein mit einem Teil, der das
Makrofaser-Makrofaser-Zusammenhaften vereinfacht. Die Makrofaser kann eine Fasermischung sein, bei der
mindestens 10 Gewichtsprozent Makrofasern eines niedrigschmelzenden
thermoplastischen Materials umfaßt werden, um das Makrofaser-Makrofaser-
Zusammenhaften zu unterstützen. In einer weiteren Ausführungsform der
Erfindung können die Makrofasern ein Fasergemisch sein, das
Mehrkomponenten-Makrofasern umfaßt sowie eine Monokomponenten-Makrofaser, die in
der Lage sind, aneinanderzuhaften.
In einer anderen Ausführungsform der folgenden Erfindung kann
die Makrokomponentenfaser ein Gemisch oder ein Gemenge von Makrofasern
sein mit unterschiedlichen Eigenschaften, beispielsweise kann ein
Makrofasergemisch zwei oder mehr unterschiedliche Fasern umfassen, wie eine
Polyesterfaser, zum Erzielen der gewünschten Anhaftung, und eine
"Kevlar"-Faser zum Erzielen der Steife. Der Anteil der versteifenden
Faser zu der anhaftenden Faser kann verändert werden zum Erreichen
unterschiedlicher Eigenschaften, unter dem Erfordernis, daß der Anteil der
anhaftbaren Fasern hinreicht, daß die Makrofaserstruktur einen offenen
Support für die Mikrofasern bildet, wie nachstehend beschrieben.
Einige Materialien, beispielsweise Polyphenylensulfidfasern,
aromatische Polyamide des im Handel unter dem Warennamen "APYIEL"
erhältlichen Typs und Polyimidfasern, wie jene, die von der Lenzing AG in
Österreich hergestellt werden, weisen feuerverzögernde Eigenschaften auf
oder sind nicht entflammbar. Solche Materialien können deshalb
verbesserte Flammen- oder Feuerfestigkeitseigenschaften bei den hergestellten
Produkten verleihen, welche die Materialien gemäß der vorliegenden
Erfindung enthalten.
Verfahren zur Herstellung solcher Fasern sind bekannt, siehe
beispielsweise US-Patentschrift Nr. 4,148,103.
Brauchbare Zweikomponentenfasern umfassen den Typ TJ04S2, ein
Seite-an-Seite-Polyester/Polyestermaterial und Typ TJ04C2 ein
Hülle/Kern-Polyester/Polyestermaterial, welche beide von der Firma Teijin Ltd.
in Japan erhältlich sind.
Das Aneinanderhaften bei der Struktur gemäß der Erfindung
liegt vorzugsweise im Prinzip zwischen den Fasern der
Makrofaserkomponente an ihren Kontaktpunkten vor. Der Zweck der Makrofaser-Makrofaser-
Anhaftung besteht darin, eine Supportstruktur für die
Mikrofaserkomponente zu bilden, welche Supportstruktur deutlich zu den mechanischen
Eigenschaften des Isoliermaterials beiträgt. Durch Verhaften der
Makrofasern gemäß der Erfindung halten die Makrofasern eine offene,
zusammenhaftende Faserstruktur, innerhalb der die Mikrofasern aufnehmbar sind.
Jegliche Mittel des Aneinanderhaftens zwischen den Makrofasern
können verwendet werden, wie beispielsweise durch Addition von festen,
gasförmigen oder flüssigen Haftmitteln, thermoplastisch oder
thermohärtend, oder durch das Vorsehen von autologen Anhaftungen, bei denen die
Fasern dazu gebracht werden, direkt aneinanderzuhaften durch die Wirkung
eines zwischengeschalteten chemischen oder physikalischen Agens.
Das Anhaftverfahren ist nicht kritisch unter Berücksichtigung
nur der Voraussetzung, daß das Aneinanderhaften ausgeführt werden sollte
unter solchen Bedingungen, daß die Makrofaserkomponente nicht ihre
strukturelle Integrität verliert. Es versteht sich für den Fachmann, daß
irgendeine merkbare Änderung der Makro- oder Mikrofasern während des
Zumanhaftenbringens die thermischen Eigenschaften nachteilig
beeinflussen wird; der Anhaftschritt muß deshalb so durchgeführt werden, daß die
physikalischen Eigenschaften und Abmessungen der Faserkomponenten und
der Komposition soweit als möglich aufrechterhalten bleiben.
Die thermischen Isolationseigenschaften der verhafteten
Komposition sind vorzugsweise im wesentlichen dieselben oder nicht deutlich
weniger als die thermischen Isolationseigenschaften einer ähnlichen
haftungsfreien Komposition.
In einer besonderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
kann das Zusammenhaften innerhalb der Struktur bewirkt werden durch
Aufheizen der Komposition der Fasern für eine Zeit und bei einer
Temperatur, hinreichend zum Bewirken des Zusammenhaftens der Fasern.
Eine solche Heizperiode kann bei einer Temperatur von 125ºC
(257ºF) bis 225ºC (437ºF) während einer Periode in der Größenordnung von
1 bis 10 Minuten liegen und vorzugsweise bei einer Temperatur von 140ºC
(284ºF) bis 200ºC (392ºF) während einer Periode von etwa 3 bis 7
Minuten; diese Perioden hängen natürlich ab von dem Material der
Makrofaserkomponente.
Die Mikrofasern und, je nach Wunsch, auch die Makrofasern,
welche die Komposition der Erfindung bilden, können gekräuselt sein, um
die Herstellung einer innigen Mischung oder Komposition der beiden
Komponenten mit niedriger Dichte zu unterstützen. Kräuselungstechniken sind
in dem Stand der Technik bekannt, doch liegt die mittlere Kräuselzahl
sowohl für die Mikrofasern als auch für die Makrofasern vorzugsweise
innerhalb des Bereichs von 3 bis 8 Windungen/cm (8 bis 20
Windungen/Zoll). Das Vorhandensein der Kräuselung unterstützt außerdem die
Wiederherstellung von Fülle in der Faserkomposition nach Kompression oder
Befeuchtung.
In einer bevorzugten Ausführungsform können die Mikrofasern
einen Dehnmodul von 36 bis 81 g/dtex (40 bis 90 g/den) aufweisen. Dieser
relativ hohe Dehnmodul trägt zu einem hohen Biegemodul bei dem Material
gemäß der Erfindung bei und unterstützt die mechanische Güte des
Materials gemäß der Erfindung.
In einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
können Schmiermittel in eine oder beide Komponenten der Komposition
eingebracht sein. Typische Schmiermittel sind wässrige Lösungen von
Organopolysiloxanen, Emulsionen von Polytetrafluorethylen und
nichtionische Entspannungsmittel. Solche Schmiermittel können auf die Fasern
durch Versprühen oder Eintauchen, wie im Stand der Technik bekannt,
aufgebracht werden.
Die Komposition von Makrofasern und Mikrofasern kann ein
Korpus sein, bestehend aus gefalteten Kardenwickeln, obwohl andere
Faserformen, wie luftgelegte Bahnen, gleichermaßen geeignet sind. Bahnen und
Korpus', in denen einige Fasern in der durch-die-Dicke-Richtung
orientiert sind, wie auch in der primären Bahnebene, sind von deutlichem
Vorteil bezüglich des mechanischen Gütestandpunkts. Bahnen aus
kontinuierlichen Fiiamenten, gesponnen, verklebt oder in anderer Weise
produziert, können verwendet werden.
In einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann die
Komposition in Form von Klustern oder Kugeln vorliegen. Solche Kluster
können von Hand präpariert werden oder durch die Verwendung von
kommerziell erhältlichen Maschinen, etwa automatischen Knobel-, Taumel- oder
Kugelrollmaschinen. Korpus' oder Kluster gemäß der Erfindung können
Dichten erreichen, vergleichbar mit den Dichten von natürlichen Daunen,
d.h. in der Größenordnung von weniger als 16 kg/m³ (1,0 lb/ft³) und
typischerweise etwa 8 kg/m³ (0,5 lb/ft³).
In Klusterform weist das Isolationsmaterial dieser Erfindung
überraschenderweise extrem gute Erholung nach Kompressionsbelastung auf.
Da es darüber hinaus kompatibel ist mit üblichen
Daunen-Verarbeitungseinrichtungen, repräsentiert es ein brauchbares synthetisches Daunen-
Ersatzmaterial sowohl hinsichtlich der Güte als auch hinsichtlich der
Verarbeitung.
Thermisches Isoliermaterial gemäß der vorliegenden Erfindung
in Form von Klustern tendiert dazu, eine mehr zufällige Orientierung der
Fasern aufzuweisen und hat deshalb größere Kompressionserholung und mehr
gleichförmige Eigenschaften. Diese Kluster genießen darüber hinaus den
Vorteil, daß sie mit etablierten Daunen-Handhabungs- und -Füllmaschinen
verarbeitet werden. Solche Kluster können hergestellt werden durch
Formen der Faserkomposition unter Verwendung einer Wattekugel-Rollmaschine.
Typische Maschinen, die für diesen Zweck geeignet sind, werden
hergestellt von der Bodolay/Pratt Division der Package Machinery Co. in
Florida, USA, und von der Internationale Verbandstoff-Fabrik in der
Schweiz.
Nachfolgend wird eine nur als Beispiel zu verstehende
Beschreibung von Verfahren wiedergegeben, mit denen die Erfindung
ausnutzbar ist.
Wenn in den folgenden Beispielen darüber Rechenschaft abgelegt
wird, werden die folgenden Prüfungen durchgeführt:
Dichte: Das Volumen jedes Isolatormusters wurde bestimmt durch Festlegen
von zwei planaren Musterabmessungen und nachfolgendes Messen der
Dicke unter 0,014 kPa (0,002 lb/in²) Druck. Die Masse jeder
Probe, dividiert durch das so erhaltene Volumen, ist die Basis für
die berichteten Dichtewerte. Die Dicke wurde gemessen bei 0,014
kPa (0,002 lb/in²).
Die scheinbar thermische Leitfähigkeit wurde gemessen gemäß
dem Platte/Probe/Platte-Verfahren, beschrieben in ASTM, Verfahren C518.
Der Strahlungsparameter C wurde berechnet gemäß der Gleichung:
C = KcPF - KaPF
worin Kc = scheinbare thermische Leitfähigkeit des Materials,
PF = Dichte des Materials, und
Ka = thermische Leitfähigkeit ruhender Luft
= 0,025 W/m-K (0,175 Btu-in/hr-ft²-ºF).
Druckkompressionsbelastung: Für jeden Test wurde die
Belastung bei 34,4 kPa (5 lb/in²) aufgezeichnet, was die Maximalbelastung
in der Kompressionserholungs-Testsequenz darstellte.
Kompressionserholung und Kompressions- und Erholungsarbeit:
Abschnitt 4.3.2 der militärischen Spezifikation MIL-B-41826E beschreibt
eine Kompressions-Erholungs-Testtechnik für faserige Watte, die für
diese Arbeit angepaßt wurde. Der wesentliche Unterschied zwischen der
militärischen Spezifikationsmethode und der hier verwendeten ist der
niedrige Druck, unter welchem die anfängliche Dicke und Rückkehr zur Dicke
gemessen wurden. Der gemessene Druck in der Spezifikation beträgt 0,07
kPa (0,01 lb/in²), während in dieser Arbeit 0,014 kPa (0,002 lb/in²)
verwendet wurden.
Wasserabsorptionskapazität: Das ASTM-Verfahren D1117 legt den
Startpunkt für die Entwicklung der Wasserabsorptionskapazität und
Absorptionszeitprüfung fest, die verwendet wurden. Wägungen befeuchteter
Proben wurden jedoch in häufigen Intervallen während der ersten sechs
Stunden der Tauchung durchgeführt und eine weitere Wägung wurde
durchgeführt nach vierundzwanzig Stunden (Verfahren D1117 erfordert nur eine
Wägung der befeuchteten Probe). Ein spezieller Probenhalter und eine
wiederholbare Technik für das Abfuhren von Überschußwasser vor jeder
Wägung wurde nach einigen anfänglichen Experimenten übernommen.
Trocknungszeit: Nach jeder Absorptionskapazitätsprüfung
erfolgten Wägungen in halbstündigen Intervallen mit der Probe in Luft
getrocknet auf einem Drahtgestell in einer Atmosphäre von 21ºC (70ºC)
und 65% relativer Feuchte.
Lagen-Zusammenhalt: Ein Prüfmuster von 5,1 cm (2 Zoll) Dicke,
rund mit 14,5 cm (5,7 Zoll) Durchmesser wurde aus jeder Lage
ausgeschnitten. Jede Probe wurde so gefaßt, daß sie in Richtung senkrecht zu
der Lagenebene auseinandergezogen werden konnte, d.h. die Dehnung wurde
geprüft in Richtung quer zur Dicke. Die Resultate wurden aufgezeichnet
in Ausdrücken der Dehnfestigkeit zum Zeitpunkt der anfänglichen
Lagentrennung und ausgedrückt als Extensionsverhältnisse, die definiert sind
als der Verhältnis der Lagendicke bei der Trennung oder dem Aufreißen zu
der ursprünglichen Lagendicke unter null Belastung.
Kluster-Zusammenhalt: Einzelne Kluster mit einem Gewicht von
60 mg und Durchmessern von 3,05 bis 3,15 cm (1,20 bis 1,25 Zoll) wurden
in einer Dehnprüfmaschine mit leichtgewichtigen Federwirkungsklauen
montiert. Die Klauenflächen waren mit Gummi beschichtet und maßen 0,64 x
0,64 cm (0,25 x 0,25 Zoll). Sie wurden beabstandet zum Herbeiführen
einer Anfangsöffnung (Maßlänge) von 1,91 cm (0,75 Zoll). Die maximale
erreichte Kraft, die beim Auseinanderziehen und vollständigen Trennen
jedes Klusters erreicht wurde, wurde aufgezeichnet.
Die Daunen, die in den Beispielen durchgehend verwendet
wurden, waren eigentlich ein Gemisch aus Daunen und Federn, 80/20 im
Gewicht, gemäß MIL-F-43097G, Typ II, Klasse I. Dieses Gemisch wird
üblicherweise und im Handel als "Daunen" bezeichnet und wird hier als
"Daune" in Bezug genommen.
VERGLEICHSBEISPIEL 1
Entsprechend U.S.-Patent Nr. 4,588,635 wurde eine Quantität
gesponnener und gereckter 3,05 cm (1,2 Zoll) langer Mikrofasern mit
einem Durchmesser von 7,5 Mikron bereitgestellt. Die Fasern wurden mit
einem Silikon-Finish geschmiert. Die gesponnenen und gereckten
Mikrofasern waren Polyester und wurden gereckt zum Erzielen eines relativ
hohen Dehnmoduls 54 bis 81 g/dtex (60 bis 90 g/den), was erheblich zu
einem hohen Biegemodul beitrug. Nach dem Recken wurden sie gekräuselt,
in Stapel geschnitten und sorgfältig in einer Karde geöffnet oder
getrennt. Die mittlere Kräuselfrequenz war 5,5/cm (14/Zoll) und die
mittlere Kräuselamplitude war 0,10/cm (0,04/Zoll). Die Fülle und die
Kompressionskennwerte wurden weiter verbessert durch das Vermengen mit 10
Gewichtsprozent Makrofasern desselben Polyesters
(Polyethylenterephthalat) mit einem Durchmesser von 25,5 Mikron. Die Makrofasern wurden
geschmiert mit einem Silikon-Finish und waren charakterisiert zum Teil
durch eine Stapellänge von 5,6 cm (2,2 Zoll), eine mittlere
Kräuselfrequenz von 3,4/cm (8,5/Zoll) und eine Kräuselamplitude (Mittelwert)
von 0,15 cm (0,06 Zoll). Das Gemenge wurde in eine Lage kardiert. Die
physikalischen Eigenschaften der Lage sind in Tabelle I unten
wiedergegeben.
VERGLEICHSBElSPIEL 2
Die Prozedur des Vergleichsbeispiels 1 wurde wiederholt mit
der Ausnahme, daß die hier verwendete Makrofaser ersetzt wurde durch 20
Gewichtsprozent ungekräuselter Poly(P-Phenylterephthalamid)-Fasern mit
einem Durchmesser von 12 Mikron, einer Länge von 7,6 cm (3,0 Zoll) und
einem Silikon-Schmiermittel-Finish. Die physikalischen Eigenschaften des
gebildeten Materials sind in Tabelle I unten wiedergegeben.
BEISPIEL 1
Eine Quantität von 0,55 dtex (0,5 denier) von
Polyester-Mikrofaser mit 7,5 Mikron Durchmesser, die gesponnen, gereckt zu einer
Stapellänge von 3,0 cm (1,2 Zoll) geschnitten und gekräuselt worden waren,
wurde zunächst in einer drahtausgekleideten Kardiermaschine geöffnet.
Die geöffnete Faser wurde dann geputzt, getrocknet und mit einem
Silikon-Finish behandelt, das Gleitbarkeit und Wasserabweisung bewirkte. Die
Mikrofaser wurde dann kombiniert und gleichförmig vermengt mit einer 4,4
dtex, 5,1 cm (4 denier, 2 Zoll) langen Polyester-Binderfaser vom Seite-
an-Seite-Typ (Typ TJ04S2, erhältlich von Teijin). Das Vermengen wurde
erzielt, indem man das gemischte Fasermaterial mehreren Durchgängen
durch eine Kardiermaschine unterwarf. Das Mischungsverhältnis betrug
90/10 Mikrofaser/Binder-Makrofaser nach Gewicht. Nachdem die vermischten
Fasern gleichförmig vermengt wurden und geöffnet wurden, wurden die
Kardenwickel (Ausgangsbahnen von der Kardiermaschine) gefaltet, um Lagen zu
bilden. Der anschließende Verarbeitungsschritt bestand darin, daß die
Lagen in einem Ofen während 5 Minuten 160ºC (320ºF) ausgesetzt wurden
zum Erzielen thermoplastischer Haftungen zwischen Mikrofasern und
Binder-Makrofasern sowie zwischen Binder-Makrofasern. Diese Bindungen
stellten sicher, daß jede Lage eine zusammenhaltende, nicht trennbare
Faserkomposition darstellte.
Die hergestellten Lagen wurden gemäß den oben beschriebenen
Prüfprozeduren untersucht, und die Ergebnisse sind in der unten
stehenden Tabelle I wiedergegeben.
BEISPIEL 2
Eine Quantität an 0,55 dtex (0,5 denier) Polyester-Mikrofasern
mit 7,5 Mikron Durchmesser, die gesponnen, gereckt zu einer Stapellänge
von 3,0 cm (1,2 Zoll) geschnitten und gekräuselt worden waren, wurde
zunächst in einer drahtausgekleideten Kardiermaschine geöffnet. Die
geöffnete Faser wurde dann geputzt, getrocknet und mit einem Silikon-
Finish behandelt, das Geschmeidigkeit und Wasserabstoßung verlieh. Die
Mikrofaser wurde dann kombiniert und gleichförmig vermengt mit 4,4 dtex,
5,1 cm (4 denier, 2 Zoll) langen Polyester-Binderfasern des Seite-an-
Seite-Typs (Typ TJ04S2, erhältlich von Teijin). Das Vermengen wurde
erzielt, indem das vermischte Fasermaterial mehreren Durchgängen durch
eine Kardiermaschine unterworfen wurde. Das Mischungsverhältnis betrug
gewichtsmäßig 90/10 Mikrofaser/Binder-Makrofaser. Nachdem die gemischten
Fasern gleichförmig vermengt und geöffnet wurden, wurde der Kardenwickel
(Ausgang der Kardiermaschine) in Kluster aufgetrennt. Diese Kluster
waren mehr oder weniger kugelförmig mit einem mittleren Durchmesser von
1,91 cm (0,75 Zoll) und mit einem mittleren Gewicht von 15 mg. Die
Klusterbildung wurde im Labor durch Manipulation von Hand erzielt, obwohl
mindestens zwei kommerzielle Verfahren für die Überführung von
kardierten Fasern in Kluster oder Kugeln bekannt sind. Der Abschlußschritt der
Verarbeitung war, die daunenähnlichen Kluster in einem Ofen einer
Temperatur von 160ºC (320ºF) während 5 Minuten auszusetzen zum Herstellen
thermoplastischer Bindungen zwischen den Mikrofasern und
Binder-Makrofasern sowie zwischen Binder-Makrofasern. Diese Bindungen machten jeden
einzelnen Kluster zu einer zusammenhaltenden, unauftrennbaren Einheit.
Die vorbereiteten Kluster wurden untersucht gemäß den
Prüfprozeduren, die oben beschrieben wurden, und die Resultate sind unten in
Tabelle I wiedergegeben.
BEISPIEL 3
Eine Quantität von 0,55 dtex (0,5 denier) Polyester-Mikrofaser
mit 7,5 Mikron Durchmesser, die gesponnen, gereckt zu einer Stapellänge
von 3,0 cm (1,2 Zoll) geschnitten und gekräuselt worden waren, wurde
zunächst in einer drahtausgekleideten Kardiermaschine geöffnet. Die
geöffnete Faser wurde dann geputzt, getrocknet und mit einem Silikon-Finish
behandelt, das Geschmeidigkeit und Wasserabstoßung verlieh. Die
Mikrofaser wurde dann kombiniert und gleichförmig vermengt mit 4,4 dtex, 5,1
cm (4 denier, 2 Zoll) langen Polyester-Binderfaser des Seite-an-Seite-
Typs (Typ TJ04S2, erhältlich von Teijin). Das Vermengen wurde erzielt
durch Unterwerfen des gemischten Fasermaterials mehreren Durchgängen
durch eine Kardiermaschine. Das Mischungsverhältnis betrug gewichtsmäßig
85/15 Mikrofaser/Binder-Makrofaser. Nachdem die vermischten Fasern
gleichförmig vermengt und geöffnet worden waren, wurden Kardenwickel
(Ausgänge von der Kardiermaschine) gefaltet zur Bildung von Lagen. Der
abschließende Verarbeitungsschritt bestand in einem Aussetzen der Lagen
in einem Ofen während 5 Minuten einer Temperatur von 160ºC (320ºF) zum
Erzielen thermoplastischer Bindungen zwischen Mikrofasern und Binder-
Makrofasern sowie zwischen Binder-Makrofasern. Diese Bindungen stellten
sicher, daß jede Lage eine zusammenhaltende, nicht trennbare
Faserkomposition bildete.
Die vorbereiteten Lagen wurde untersucht gemäß den
Prüfprozeduren, die oben beschrieben wurden, und die Resultate sind in Tabelle 1
unten wiedergegeben.
Der in diesem Beispiel erzeugte Isolator wurde verwendet zum
Herstellen von Jacken, Schlafsäcken und Steppdecken. Bei allen wurde
festgestellt, daß sie thermische Isoliergüte äquivalent oder besser als
jene hatten und behielten, die man bei Verwendung von Daunen als
Isolierstoff erhielt.
BEISPIEL 4
Eine Quantität von 0,55 dtex (0,5 denier) Polyester-Mikrofaser
mit 7,5 Mikron Durchmesser, die gesponnen, gereckt zu Stapellänge von
3,0 cm (1,2 Zoll) geschnitten und gekräuselt waren, wurde zunächst in
einer drahtausgekleideten Kardiermaschine geöffnet. Die geöffnete Faser
wurde dann geputzt, getrocknet und mit einem Silikon-Finish behandelt,
das Geschmeidigkeit und Wasserabstoßung verlieh. Die Mikrofaser wurde
dann kombiniert und gleichförmig vermengt mit 4,4 dtex, 5,1 cm (4
denier, 2 Zoll) langen Polyester-Binderfaser des Seite-an-Seite-Typs
(Typ TJ04S2, erhältlich von Teijin). Das Vermengen wurde erzielt, indem
das gemischte Fasermaterial mehreren Durchgängen durch eine
Kardiermaschine unterworfen wurde. Das Mischungsverhältnis betrug gewichtsmäßig
85/15 Mikrofaser/Binder-Makrofaser. Nachdem die gemischten Fasern
gleichförmig vermengt und geöffnet wurden, wurde der Kardenwickel
(Ausgang der Kardiermaschine) in Kluster aufgetrennt. Diese Kluster waren
mehr oder weniger sphärisch in ihrer Form mit einem mittleren
Durchmesser von 1,91 cm (0,75 Zoll), mit einem mittleren Gewicht von 15 mg. Die
Klusterformung wurde im Labor durch Manipulation von Hand erzielt,
obwohl mindestens zwei kommerzielle Prozesse für die Überführung von
kardierten Fasern in Kluster oder Lagen bekannt sind. Der abschließende
Verarbeitungsschritt war, die daunengleichen Kluster in einem Ofen einer
Temperatur von 160ºC (320ºF) für 5 Minuten auszusetzen zum Erzielen
thermoplastischer Bindungen zwischen Mikrofasern und Binder-Makrofasern
und zwischen Binder-Makrofasern. Diese Bindungen machten jeden einzelnen
Kluster zu einer zusammenhaltenden, nicht trennbaren Einheit.
Die vorbereiteten Kluster wurden untersucht gemäß den
Prüfprozeduren, die oben beschrieben wurden, und die Resultate sind in Tabelle
I unten wiedergegeben.
BEISPIEL 5
Eine Quantität an 0,55 dtex (0,5 denier) Polyester-Mikrofaser
mit 7,5 Mikron Durchmesser, die versponnen, gereckt zur Stapellänge von
3,0 cm (1,2 Zoll) geschnitten und gekräuselt worden waren, wurde
zunächst in einer drahtausgekleideten Kardiermaschine geöffnet. Die
geöffnete Faser wurde dann geputzt, getrocknet und mit einem Silikon-Finish
behandelt, das Geschmeidigkeit und Wasserabstoßung verleiht. Die
Mikrofaser wurde dann kombiniert und gleichförmig vermengt mit 4,4 dtex, 5,1
cm (4 denier, 2 Zoll) langen Polyester-Binderfaser vom Seite-an-Seite-
Typ (Typ TJ04S2, erhältlich von Teijin). Das Vermengen wurde erzielt,
indem das vermischte Fasermaterial mehreren Durchgängen durch eine
Kardiermaschine unterworfen wurde. Nachdem die vermischten Fasern
gleichförmig vermengt und geöffnet worden waren, wurden die Kardenwickel
(Ausgangsbahnen aus der Kardiermaschine) gefaltet zur Bildung von Lagen. Der
abschließende Verarbeitungsschritt war, die Lagen bei 160ºC (320ºF) in
einem Ofen 5 Minuten zu behandeln zum Erzielen thermoplastischer
Bindungen zwischen Mikrofasern und Binder-Makrofasern sowie zwischen Binder-
Makrofasern. Diese Bindungen stellten sicher, daß jede Lage eine
zusammenhaltende, nicht trennbare Faserkomposition darstellte.
Die vorbereiteten Lagen wurden untersucht gemäß den
Prüfprozeduren, die oben beschrieben wurden, und die Ergebnisse sind in Tabelle
I unten wiedergegeben.
BEISPIEL 6
Eine Quantität an 0,55 dtex (0,5 denier) Polyester-Mikrofaser
mit 7,5 Mikron Durchmesser, die versponnen, gereckt zur Stapellänge von
3,0 cm (1,2 Zoll) geschnitten und gekräuselt worden waren, wurde
zunächst in einer drahtausgekleideten Kardiermaschine geöffnet. Die
geöffnete Faser wurde dann geputzt, getrocknet und mit einem Silikon-Finish
behandelt, das Geschmeidigkeit und Wasserabstoßung verleiht. Die
Mikrofaser wurde dann kombiniert und gleichförmig vermengt mit 4,4 dtex, 5,1
cm (4 denier, 2 Zoll) langen Polyester-Binderfaser des Seite-an-Seite-
Typs (Typ TJ04S2, erhältlich von Teijin). Die Vermengung wurde erzielt,
indem das vermischte Fasermaterial mehreren Durchgängen durch eine
Kardiermaschine unterworfen wurde. Das Mischungsverhältnis betrug
gewichtsmäßig 80/20 Mikrofaser/Binder-Makrofaser. Nachdem die vermischten Fasern
gleichförmig vermengt und geöffnet worden waren, wurden die Kardenwickel
(Ausgang der Kardiermaschine) in Kluster aufgeteilt. Diese Kluster waren
mehr oder weniger kugelig mit einem mittleren Durchmesser von 1,91 cm
(0,75 Zoll) und mit einem mittleren Gewicht von 15 mg. Die
Klusterbildung wurde im Labor durch Manipulation von Hand erzielt.
Der abschließende Verarbeitungsschritt war, die daunenartigen
Kluster einer Temperatur von 160ºC (320ºF) während 5 Minuten in einem
Ofen auszusetzen zum Erzielen thermoplastischer Bindungen zwischen den
Mikrofasern und den Binder-Makrofasern sowie zwischen den
Binder-Makrofasern. Diese Bindungen machten jeden einzelnen Kluster zu einer
zusammenhaltenden, nicht trennbaren Einheit.
Die vorbereiteten Ktuster wurden untersucht gemäß den
Prüfprozeduren, die oben beschrieben wurden, und die Ergebnisse sind in der
folgenden Tabelle wiedergegeben:
TABELLE I
Daunen
Vergleichsbeispiel
Beispiel 1 (Lage, 90/10)
Scheinbare thermische Leitfähigkeit
Thermischer Leitfähigkeitstest
Dichte kg/m³
Strahlungsparameter, C
Minimumdichte kg/m³
Kompressionsbelastung bei
Kompressionserholung von
Kompressionsarbeit
Rückfederung
Befeuchtung beim Eintauchen
Wasserabsorption nach 20 Min.
Dichte nach 20 Minuten Befeuchtung kg/m³
Wasserabsorption nach 6 Stunden
Dichte nach 6 Stunden Befeuchtung kg/m³
TABELLE I (Forts.)
Beispiel
Kluster Lage
Scheinbare thermische Leitfähigkeit
Thermischer Leitf.-Test
Dichte
Strahlungsparameter, C
Minimumdichte
Kompressionsbelastung bei
Kompressionserholung von
Kompressionsarbeit
Rückfederung
Befeuchtung beim Eintauchen
Wasserabsorption nach Minuten
Dichte nach 20 Min. Befeuchtung
Wasserabsorption nach 6 Stunden
Dichte nach 6 Stunden Befeuchtung
TABELLE I (Forts.)
Daunen
Vergleichsbeispiel
Beispiel 1 Lage 90/10
Trocknung nach 24 Std.
Wassertauchung
Gewicht nach 30 Minuten
Trocknen
Dichte nach 30 Minuten
Trocknen (kg/m³)
Gewicht nach 6 Std.
Trocknen
Dichte nach 6 Std.
Trocknen
Beispiel Kluster
Lage
a. Wärmeabwärtsfluß: 5,23 cm (2,06 Zoll) Probedicke
b. Maßlänge: 5,1 cm (2,00 Zoll); Dichte bei dieser Dicke
war 8,02 kg/m³ (0,50 lb/ft³).
c. Rückfederung ist gleich: Erholungsarbeit dividiert durch
Kompressionsarbeit.
d. x dw: x-fache des Trockengewichts.
Man kann aus der obigen Tabelle I ersehen, daß die
Isolierwirkung jedes der Beispiele 1 bis 6 der Erfindung, wie charakterisiert
durch die Daten der scheinbaren thermischen Leitfähigkeit und der
Strahlungsparameterwerte, sich sehr stark denen der Daunen/Federmischung
annähern und denen der Vergleichsbeispiele 1 und 2. Der Isolationswert
des Materials, hergestellt gemäß der Erfindung, wie belegt durch
Beispiel 2, bei dem die scheinbare thermische Leitfähigkeit/Dichtediagramme
für Daunen/Federn und die synthetischen Kluster des Beispiels 2 zeigen
sich als nahezu koinzident. Man kann aus Tabelle I entnehmen, daß die
mechanische Güte der Beispiele 1 bis 6, wie charakterisiert, durch
minimale Dichte Kompressionsbelastung, Kompressionserholung,
Kompressionsarbeit und Rückfederung sich in vorteilhafter Weise vergleichen lassen
in den meisten Fällen mit der mechanischen Güte des
Daunen/Federgemisches und der Vergleichsbeispiele 1 und 2.
Unterschiede bestehen jedoch unter den Werten für zwei
wichtige mechanische Güteindikatoren; jene der minimalen Dichte (Fülle) und
der Kompressionserholung. Die Minimaldichte- und
Kompressionserholungswerte für die Lagen der Beispiele 1, 3 und 5 zeigen sich als unterlegen
in ihrer Güte im Vergleich mit den Daunen/Federn und
Vergleichsbeispielen 1 und 2, während die Kompressionserholungswerte für die
Klusterformen der Beispiele 2, 4 und 6 eine deutliche Güteverbesserung
gegenüber Daunen/Federn anzeigen. Die Minimaldichte- (Fülle) Werte für die
Klusterformen sind nahezu gleich jenen von Daunen/Federn und den nicht
verhafteten Vergleichsbeispielen 1 und 2. Dieser Vorteil der
mechanischen Güte der synthetischen Kluster ist eine unmittelbare Konsequenz,
der Unterschied in der Faserorientierung. Eine Aggregation von Klustern,
wie jene der Beispiele 2, 4 und 6 (und wie man sie bei typischen
Isolatoranwendungen einsetzen würde), bildet eine Ansammlung von Fasern in
zufälliger Orientierung. Dies steht in deutlichem Kontrast zu der
geordneten Faserorientierung der Lagenform. Ein großer Anteil der Fasern, aus
denen jede Lage besteht, liegt mehr oder weniger parallel zur Ebene der
Lage und trägt relativ wenig bei zu deren Fülligkeit und
Kompressionselastizität. In der Klusterform bewirkt die zufällige Faserorientierung,
daß einige Fasern senkrecht zu oder nahezu senkrecht zu der
Isolationsebene stehen. Diese Fasern sind nämlich strukturelle Säulen. Sie
verbessern die Fülligkeit der Komposition und durch elastische Verbiegungen
und Auswölbungen verbessern sie erheblich die Kompressionserholung des
Isolators.
Eine weitere Überprüfung der Tabelle I verdeutlicht die
erhebliche Verbesserung der Güte während und nach der Wasserexposition,
wodurch sich die Beispiele 1 bis 6 im Vergleich von dem
Daunen/Federgemisch unterscheiden. Dichtewerte für die Beispiele 1 bis 6
bei "6 Stunden Befeuchtung", "30 Minuten Trocknung" und "6 Stunden
Trocknung" Intervallen in dem Befeuchtungs/Trocknungszyklus sind viel
niedriger als jene für Daunen/Federn, was anzeigt, daß die Beispiele
bis 6 ihre Fülle behalten, wenn sie feucht sind und höchstwahrscheinlich
ihren Isolationswert in viel größerem Maße, als dies für Daunen der Fall
ist. Die Resistenz gegenüber Befeuchtung und die Resistenz gegenüber
Verlust an Fülle im nassen Zustand sind inhärente Vorteile der hier
beschriebenen Faserkombination. Die hydrophobe Natur von Polyester und
die Mikroporenstruktur des Isolators werden als Beiträge zu diesen
wünschenswerten Charakteristiken vermutet.
Mehrere weitere Vergleichsbeispiele wurden vorbereitet für den
Zweck der Dokumentation der Isolatorstabilität und des Zusammenhalts,
wie manifest geworden durch Untersuchung und Handhabung der Beispiele 1
bis 6 oben. Diese Vergleichsbeispiele waren wie folgt:
VERGLEICHSBEISPIEL 3
Das Verfahren des Beispiels 1 wurde wiederholt zum Erzeugen
einer anderen Lage mit einem gewichtsmäßigen Fasermischverhältnis von
90/10 Mikrofaser/Binder-Makrofaser. Der abschließende
Verarbeitungsschritt, der für Beispiel 1 beschrieben wurde, nämlich die
Wärmebehandlung, wurde jedoch weggelassen, um eine nicht verhaftete Lage für
Vergleichszwecke zu erhalten.
VERGLEICHSBEISPIEL 4
Das Verfahren des Beispiels 5 wurde wiederholt zum Erzeugen
einer anderen Lage mit einem gewichtsmäßigen Fasermischverhältnis von
80/20 Mikrofaser/Binder-Makrofaser. Der abschließende
Verarbeitungsschritt, der für Beispiel 5 beschrieben wurde, nämlich die
Wärmebehandlung, wurde jedoch weggelassen, um eine nicht verhaftete Lage für
Vergleichszwecke zu erhalten.
VERGLEICHSBEISPIEL 5
Die grundlegende Prozedur von Beispiel 4 wurde wiederholt zum
Erzeugen einer anderen Kollektion von Klustern mit einem gewichtsmäßigen
Fasermischverhältnis von 85/15 Mikrofaser/Binder-Makrofaser, mit der
Ausnahme, daß der abschließende Wärmebehandlungsschritt weggelassen
wurde. Die Kluster, die erzeugt wurden, unterschieden sich von jenen des
Beispiels 4 dadurch, daß ihr mittlerer Durchmesser 3,0 cm (1,2 Zoll)
betrug, ihr mittleres Gewicht betrug 60 mg, und sie waren nicht
verhaftet.
Ein zusätzliches Beispiel des Gegenstandes der Erfindung wurde
ebenfalls vorbereitet zum weiteren Erleichtern der Dokumentation für
Stabilität und Zusammenhalt von Isolationsmedien, die gemäß der
Erfindung hergestellt werden. Dieses Beispiel war wie folgt:
BEISPIEL 7
Die Basisprozedur des Beispiels 4 wurde wiederholt zum
Erzeugen einer anderen Kollektion von Klustern mit einem gewichtsmäßigen
Fasermischverhältnis von 85/15 Mikrofaser/Binder-Makrofaser. Die
erzeugten Kluster unterschieden sich von jenen des Beispiels 4 nur in
Größe und Gewicht. Die Kluster dieses Beispiels, wie jene des
Vergleichsbeispiels 5, hatten einen mittleren Durchmesser von 3,0 cm
(1,2 Zoll) und ein mittleres Gewicht von 60 mg. Die Kluster dieses
vorliegenden Beispiels wurden jedoch einer Ofenbehandlung unterworfen
bei 160ºC (320ºF) während 5 Minuten zum Erzielen thermoplastischer
Bindungen zwischen den Mikrofasern und den Binder-Makrofasern sowie
zwischen den Binder-Makrofasern.
Isolierende Lagen von Beispielen 1 und 5 des Gegenstands der
Erfindung und der Vergleichsbeispiele 3 und 4 wurden untersucht, wobei
der Lagenzusammenhalt-Test, der oben beschrieben wurde, angewandt wurde,
und die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben.
TABELLE II
Längungsverhältnisse, gemessen am Punkt der
anfänglichen Lagentrennung
bei Dehnungsmessungen in Richtung der Dicke
Längungsverhältnisse
Vergleichsbeispiel 3;
nicht verhaftet
Beispiel 1;
verhaftet
Vergleichsbeispiel 4;
nicht verhaftet
Beispiel 5;
verhaftet
Man versteht aus der obigen Beschreibung der Beispiele und der
Vergleichsbeispiele (1), daß die Lagen des Beispiels 1 und des
Vergleichsbeispiels 3 ähnlich sind in Bezug auf die Fasertypen und
proportionalen Anteile von Fasern, die sie enthalten, und (2) daß sie
sich insoweit unterscheiden, daß nur die Lage des Beispiels 1 der
Ofenbehandlung unterworfen wurde zum Erzielen der Faser-Faser-Haftung.
In ähnlicher Weise sind die Lagen von Beispiel 5 und Vergleichsbeispiel
4 in der grundsätzlichen Zusammensetzung gleich, unterscheiden sich
jedoch darin, daß nur Beispiel 5 die Faser-Faser-Haftungen enthält.
Der wichtige Effekt der Faser-Faser-Haftung auf den
Zusammenhalt der Lagen der vorliegenden Erfindung, insbesondere auf jene
der Beispiele 1 und 5, zeigt sich durch die hohen Längungsverhältnisse,
die am Punkt der anfänglichen Lagentrennung gemessen wurden und in
Tabelle II zusammengefaßt sind. Die hohen Längungsverhältnisse dieser
Ausführungsformen stehen in direktem Kontrast zu den niedrigen
Verhältnissen, die für die Vergleichsbeispiele 3 und 4 gemessen worden
sind (ebenfalls in Tabelle II wiedergegeben).
Übereinstimmenderweise wird die Wichtigkeit der Faser-Faser-
Haftungen auf den Zusammenhalt und die Integrität der einzelnen Kluster
belegt durch den Vergleich der mittleren Trennkraft, gemessen für die
Kluster des Beispiels 7, mit der mittleren Kraft, gemessen für jene des
Vergleichsbeispiels 5, wie in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben:
TABELLE III
Zugkraft, erforderlich für das Auseinanderreißen von Klustern
Mittlere Kraft (in Gramm)
Vergleichsbeispiel
nicht verhaftet
Beispiel 7; verhaftet
Die oben wiedergegebenen Resultate repräsentieren eine überraschend hohe
13,7-fache Zunahme der mittleren Kluster-Trennkraft.
BEISPIELE 8 bis 13
Verhaftete Strukturen wurden in der gleichen Weise, wie in
Beispiel 1 erläutert, hergestellt unter Verwendung eines Gemisches von
Makrofasern. In jedem Beispiel sind die Mikrofasern 0,55 dtex (0,5
denier) Polyesterfaser. Die Makrofasern waren ein Gemenge von einer 4,4
dtex (4 denier) Polyester-Binderfaser, wie im Beispiel 1 beschrieben,
mit einer 1,5 dtex (1,4 denier) Versteifungsfaser aus "Kevlar 49".
Die Ergebnisse sind in Tabelle IV wiedergegeben. Die
Prozentsätze, die für die Bestandteile am Kopf jeder Beispielskolonne
wiedergegeben sind, sind Gewichtsprozent, wobei die erste Zahl die
Gewichtsprozente der Mikrofasern (Polyester) angibt, die zweite Zahl den
Gewichtsprozentsatz von Polyester-Makrofaser und die dritte Zahl die
Gewichtsprozente von "Kevlar"-Versteifungsfaser bedeuten. Demgemäß hat
80/10/10 die Zusammensetzung:
0,55 dtex (0,5 denier)
Polyester-Mikrofaser 80 Gewichtsprozent
4,4 dtex (4 denier)
Polyester-Makrofaser 10 Gewichtsprozent
1,5 dtex (1,4 denier)
"Kevlar 49"-Versteifungsfaser 10 Gewichtsprozent
TABELLE IV
Beispiel
Lage
Kluster
Scheinbare thermische
Leitfähigkeit
Thermischer Leitf.-Test
Dichte
Strahlungsparameter, C
Minimumdichte
Kompressionsbelastung bei
Kompressionserholung von
Kompressionsarbeit
Rückfederung
a. Wärmeabwärtsfluß: 5,23 cm (2,06 Zoll) Probedicke
b. Maßlänge: 5,1 cm (2,00 Zoll); Dichte bei dieser Dicke
war 8,02 kg/m³ (0,50 lb/ft³).
c. Rückfederung ist gleich: Erholungsarbeit dividiert durch
Kompressionsarbeit.
d. x dw: x-fache des Trockengewichts.
Anspruch[de]
1. Ein Verfahren zum Bilden eines thermisch isolierenden
Materials, welches Verfahren umfaßt:
Bilden einer Faserkomposition aus 70 bis 95 Gew.% synthetischen
Polymermikrofasern mit einem Durchmesser von 3 bis 12 Mikron; und
5 bis 30 Gew.% synthetischen Polymermakrofasern mit einem
Durchmesser nicht unter 12 Mikron,
Formen der so gebildeten Komposition, und
Bewirken einer Haftung zwischen mindestens einigen der Fasern
an ihren Kontaktpunkten derart, daß die Dichte der resultierenden
Struktur innerhalb des Bereichs von 3 bis 16 kg/m³ (0.2 to 1.0 lb/ft³)
liegt, wobei die Haftung herbeigeführt wird ohne merkbaren Verlust der
thermischen Isolationseigenschaften im Vergleich mit der haftungsfreien
Komposition.
2. Ein Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Haftung durch Anwendung von Wärme durch autologes Haften oder durch
Haftmittel bewirkt wird.
3. Ein Verfahren nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Formen der Komposition ausgeführt wird unter
Verwendung einer Kardiermaschine und einer automatischen
Kugelrollmaschine (Wattebauschmaschine) oder mittels einer Kardiermaschine und
einer Legemaschine für das Falten von Kardenwickeln in eine Lage.
4. Ein Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Haften bewirkt wird zwischen mindestens einigen
der Makrofasern zum Bilden einer Supportstruktur für die Mikrofasern.
5. Ein Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Makrofaser und/oder die Mikrofaser ausgewählt
wird aus einem oder mehreren von Polyester-, Nylon-, Rayon-, Acetat-,
Acryl-, Modacryl-, Polyolefin-, Spandex-, Polyaramid-, Polyimid-,
Fluorocarbon-, Polybenzimidazol-, Polyvinylalkohol-, Polydiacetylen-,
Polyätherketon-, Polyimidazol- und Phenyl-Sulfidpolymeren.
5. Ein Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Makrofaser ausgewählt wird aus einem oder
mehreren von:
(i) Multikomponentenfasern mit einem Anteil zum Erleichtern der
Makrofasermakrofaserhaftung;
(ii) einem Fasergemisch, bei dem mindestens 10 Gew.% der Makrofasern
Makrofasern eines niedrigschmelzenden Materials umfassen und
(iii) einem Fasergemisch umfassend Multikomponentenmakrofasern und
Einzelkomponentenmakrofasern, die fähig sind, miteinander
Haftverbindungen einzugehen.
7. Ein Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
Multikomponentenmakrofasern ausgewählt werden aus Zweikomponentenfasern
in einem Seite-an-Seite Aufbau oder in einem Hüllen/Kernaufbau.
8. Ein Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das haftende Material einen Strahlungsparameter
aufweist, definiert als den Schnittpunkt auf der Ordinatenachse bei
Dichte null einer Kurve von KcPF über PF weniger als 0,173 (W/m-K)
(kg/m³) [0,075 (Btu-in/hr-ft² - ºF) (lb/ft³)] und Dichte PF von 3,2 bis 16
kg/m³ (0,2 bis 1,0 lb/ft³) und eine scheinbar thermische Leitfähigkeit
Kc, gemessen bei dem Platte-gegen-Platte Verfahren nach ASTM C518 mit
einem Wärmeabwärtsfluß von weniger als 0,072 W/m-K (0,5 Btu-in/hr-ft²-
ºF).
9. Ein Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens eine der Faserkomponenten mit einem
Finnish behandelt wird, das wasserabstoßende oder schmierende
Eigenschaften hat.
10. Ein Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mikrofasern und/oder die Makrofasern vor dem
Haftungsschritt gekräuselt werden.
11. Ein Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch das Zufügen eines Anteils an Versteifungsfaser
innerhalb der Faserstruktur.
12. Ein synthetisches thermisch isolierendes Fasermaterial in Form
einer zusammenhaltenden Faserstruktur, welche Struktur eine Komposition
umfaßt von:
(a) 70 bis 95 Gew.% gesponnener, gereckter, synthetischer
Polymermikrofaser mit einem Durchmesser von 3 bis 12 Mikron und
(b) 5 bis 30 Gew.% synthetischer Polymermakrofaser mit einem
Durchmesser von 12 bis 50 Mikron, dadurch gekennzeichnet, daß an
Mikrofaser/Makrofaserkontaktpunkten die Mikrofasern an den Makrofasern
haften und an Makrofaser/Makrofaserkontaktpunkten die Makrofasern an den
Makrofasern haften, wobei die Anhaftung derart ist, daß die
Makrofaserkomponente nicht ihre strukturelle Integrität verliert und die
Dichte der resultierenden Struktur innerhalb des Bereichs von 3 bis 16
kg/m³ liegt, wobei die thermisch isolierenden Eigenschaften der haftenden
Komposition gleich sind oder nicht wesentlich geringer sind als die
thermischen Isolationseigenschaften einer vergleichbaren jedoch
haftungsfreien Komposition.
13. Ein synthetisches, thermisch isolierendes Fasermaterial in Form
einer zusammenhaltenden Faserstruktur, welche Struktur eine Komposition
umfaßt von:
(a) 70 bis 95 Gew.% gesponnener und gereckter synthetischer
Polymermikrofasern mit einem Durchmesser von 3 bis 12 Mikron; und
(b) 5 bis 30 Gew.% synthetischer Polymermakrofasern mit einem
Durchmesser von 12 bis 50 Mikron, dadurch gekennzeichnet, daß die
Majorität der Makrofasern an ihren Kontaktpunkten aneinanderhaften,
wodurch eine Supportstruktur für die Mikrofasern gebildet wird, wobei das
Anhaften derart ist, daß die Makrofaserkomponente nicht ihre strukturelle
Integrität verliert und die Dichte der resultierenden Struktur innerhalb
des Bereichs von 3 bis 16 kg/m³ liegt, wobei die thermischen
Isolationseigenschaften der verhafteten Komposition gleich oder nicht
wesentlich geringer sind als die thermischen Isolationseigenschaften
einer vergleichbaren jedoch haftungsfreien Komposition.
14. Ein synthetisches thermisch isolierendes Fasermaterial nach
Anspruch 12 oder Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Material
einen Strahlungsparameter hat, definiert als den Schnittpunkt auf der
Ordinatenachse bei Dichte null einer Kurve von KC PF über PF von weniger
als 0,173 (W/m-K) (kg/cm³) und eine scheinbare thermische Leitfähigkeit
KC, gemessen nach dem Platte-gegen-Platte Verfahren gemäß ASTM C518 mit
einem Wärmeabwärtsfluß von weniger als 0,072 W/m-K.
15. Ein Material nach Anspruch 12, Anspruch 13 oder Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mikrofaser ausgewählt ist aus einem oder
mehreren der Polyester-, Nylon-, Rayon-, Acetat-, Acryl-, Modacryl-,
Polyolefin-, Spandex-, Polyaramid-, Polyimid-, Fluorocarbon-,
Polybenzimidazol-, Polyvinylalkohol-, Polydiacetylen-, Polyätherketon-,
Polymidazol- und Phenyl-Sulfidpolymeren.
16. Ein Material nach Anspruch 12, Anspruch 13, Anspruch 14 oder
Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Makrofaser ausgewählt ist
aus einem oder mehreren der Polyester-, Nylon-, Rayon-, Acetat-, Acryl-,
Modacryl-, Polyolefin-, Spandex-, Polyaramid-, Polyimid-, Fluorocarbon-,
Polybenzimidazol-, Polyvinylalkohol-, Polydiacetylen-, Polyätherketon-,
Polyimidazol- und Phenyl-Sulfidpolymeren.
17. Ein Material nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Makrofaser ausgewählt ist aus einem oder mehreren
von:
(i) Mehrkomponentenfasern mit einem Teil, der die
Makrofasermakrofaserhaftung erleichtert;
(ii) einem Fasergemisch, in welchem mindestens 10 Gew.% der
Makrofasern Makrofasern eines Materials niedrigen Schmelzpunktes umfassen und
(iii) einem Fasergemisch umfassend Mehrkomponentenmakrofasern und
Einkomponentenmakrofasern, die zur Haftung aneinanderbringbar sind.
18. Ein Material nach Anspruch 17, bei dem die
Mehrkomponentenmakrofasern ausgewählt sind aus Zweikomponentenfasern in einem Seite-an
- Seite-Aufbau oder in einem Hüllen/Kern-Aufbau.
19. Ein Material nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens eine der Faserkomponenten ein
wasserabweisendes Finish, ein schmierendes Finish oder ein wasserabstoßendes und
zugleich schmierendes Finish aufweist.
20. Ein Material nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mikrofasern, die Makrofasern und/oder die
Mikrofasern gekräuselt sind.
21. Ein Material nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß das Material in der Form von Lagen vorliegt.
22. Ein Material nach einem der Ansprüche 12 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß das Material in der Form von Klustern vorliegt.