Die vorliegende Erfindung betrifft eine Magnetbandkassette mit
einer elastischen Elementgestaltung für die
Spulenverriegelungseinrichtung.
Wie bekannt, wird bei Magnetbandkassetten, insbesondere
bei sogenannten Videokassetten, ein Sperrklinkenmechanismus
verwendet, der aus einem Paar Sperrklinken besteht, die um
eine im wesentlichen parallel zur Rotationsachse der Spulen
angeordnete Achse hin und her schwenkbar sind und elastisch
gegen einen gezahnten Flansch der Spule gedrückt werden, um so
die Drehung der Spulen zu verhindern, wenn die Kassette nicht
in ein Aufnahme- oder Wiedergabegerät eingelegt ist, um eine
Verdrehung der Spulen in Abwickelrichtung des Bandes von der
Spule zu vermeiden.
Verschiedene Arten elastischer Elemente werden zur Zeit
verwendet, die z.B. aus einer elastischen Blattfeder bestehen,
die zur Verbindung mit dem Kassettengehäuse eine untere Lasche
aufweist, an deren Seite zwei elastische Arme vorgesehen sind,
die mit Druck die Druckarme der Sperrklinken beaufschlagen.
Diese Art der Lösung hat zu allererst den Nachteil, daß
sich die elastischen Plättchen nicht aufspulen lassen, da die
an der Seite der elastischen Arme angeordnete kleine Zunge ein
Abrollen der verschiedenen elastischen Elemente auf bandartige
Weise nicht erlaubt.
Ein weiterer Nachteil besteht in der Tatsache, daß auf
die die Sperrklinken beaufschlagenden elastischen Arme eine
elastische Vorspannung während des Zusammenbaus der Kassette
aufzubringen ist durch Erzeugung einer zusammengesetzten
Bewegung beim Einsetzen der Sperrklinken in die Kassette, wodurch
sämtliche Schritte einer automatischen Montage der
Kassettenkomponenten verlangsamt werden.
Um diese Nachteile zu vermeiden, sind bereits Federn für
Videokassetten-Verriegelungseinrichtungen eingeführt worden,
die im wesentlichen aus einem länglichen elastischen Blatt
bestehen, das einen zentralen, mit dem Kassettengehäuse
verbindbaren Abschnitt aufweist, von dem sich zwei elastische
Arme erstrecken, die in Bezug auf den zentralen Abschnitt
geneigt sind und mit Druck die Verriegelungsglieder
beaufschlagen.
Diese Lösung erlaubt es, die einzelnen elastischen
Elemente in Form eines endlosen Streifens anzuordnen, aber sie
ist nicht vorteilhaft in Bezug auf die elastische Vorspannung
der Blätter, für die immer noch eine zusammengesetzte
Einsatzbewegung der Verriegelungsglieder notwendig ist.
Um zu versuchen, diesen Nachteil zu verringern, sind
Verriegelungsglieder eingeführt worden, die in ihrem unteren Teil
des Druckarmes, der an der elastichen Lamelle angreift, mit
einer Abschrägung in der Form einer geneigten Ebene versehen
sind, so daß das Einführen des Verriegelungsgliedes entlang
der Schwenkrichtung des Verriegelungsgliedes selbst eine
Komponente erzeugt, die das elastische Blatt elastisch
zusammendrückt.
Diese in mehrfacher Hinsicht vorteilhafte Lösung hat je
doch den Nachteil, daß möglicherweise Partikel erzeugt werden,
die sich von dem Druckarm lösen und mit der Möglichkeit,
andere Bauelemente zu beschädigen, frei innerhalb der Kassette
verbleiben. Die elastischen Blätter werden in der Praxis im
allgemeinen durch Stanzen hergestellt und weisen an ihren
freien Enden Grate auf, die das Kunststoffmaterial zerkratzen
können, aus dem die Verriegelungsglieder bestehen, wodurch
Kunststoffpartikel abgetragen werden, die, wenn sie sich lösen
und innerhalb der Kassette verbleiben, eine wesentliche
Beeinträchtigung der guten Qualität der Kassette hervorrufen
können.
Aus der US-A-4,195 797 ist außerdem eine
Spulenverriegelungseinrichtung mit einem elastischem Plättchen gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt.
Aufgabe der Erfindng ist es, die oben beschreibenen
Nachteile zu vermeiden durch die Gestaltung eines elastischen
Elementes für die Spulenverriegelungseinrichtung in
Magnetbandkassetten, die es erlaubt, die elastische Vorspannung des auf
die Verriegelungsglieder wirkenden Plättchens zu erzielen,
ohne eine zusammengesetzte Einsetzbewegung des
Verriegelungsgliedes zu benötigen und ohne dem Risiko zu unterliegen, die
Oberfläche des Verriegelungsgliedes abzukratzen oder auf
andere Weise abzunutzen mit der sich hieraus ergebenden Streuung
von Kunststoffpartikeln.
Innerhalb der oben beschriebenen Aufgabe ist es ein
besonderes Ziel der Erfindung, ein elastisches Element so zu
gestalten, daß es bandförmig angeordnet werden kann und somit
die Möglichkeit gibt, eine große Anzahl elastischer Elemente
auf eine Spule zu wickeln.
Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein
elastisches Element so zu gestalten, daß die normalerweise
während des Ausstanzens der einzelnen elastischen Plättchen
aus einem Metallband oder -streifen auftretenden Stanzgrate
praktisch vollständig vermieden werden.
Ein anderes Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein
elastisches Element zu schaffen, das, obwohl es mit einem
reduzierten Materialeinsatz herstellbar ist, größtmögliche
Zuverlässigkeit und Sicherheit bei der Verwendung bietet.
Nicht zuletzt ist es Ziel der vorliegenden Erfindung, ein
elastisches Element zu schaffen, das leicht aus allgemein auf
dem Markt erhältlicchen Elementen und Materialien herstellbar
und ferner in ökonomischer Hinsicht wettbewerbsfähig ist.
Die oben beschriebene Aufgabe sowie die genannten und
weitere, sich nachfolgend ergebende Ziele werden gelöst bzw.
erreicht durch eine Magnetbandkassette mit einem elastischen
Plättchen gemäß Anspruch 1.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich
aus der Beschreibung einer bevorzugten, aber nicht
ausschließlichen Ausführungsform einer Gestaltung eines elastischen
Elements für die Spulenverriegelungseinrichtung in
Magnetbandkassetten und dergleichen, die nur durch ein nicht
einschränkendes Beispiel in den beigefügten Zeichnungen dargestellt ist:
Figur 1 zeigt eine schematische Draufsicht einer
Magnetbandkassette mit entferntem Deckel, wobei die Positionierung
des erfindungsgemäßen elastischen Elements innerhalb der
Kassette hervorgehoben ist;
Figur 2 zeigt einen Schnitt durch die Kassette, wobei
Einzelheiten des elastischen Elements, das auf die
Verriegelungsglieder wirkt, hervorgehoben sind;
Figur 3 zeigt eine schematische perspektivische Ansicht
eines Verriegelungsgliedes;
Figur 4 zeigt einen Ausschnitt der
Verriegelungseinrichtung einer Kassette, wobei ein Verriegelungsglied bereits
eingesetzt ist und das andere Verriegelungsglied sich beim
Einführen befindet;
Figur 5 zeigt eine schematische Ansicht des Schrittes des
Ausstanzens einzelner elastischer Plättchen aus einem
Metallband;
Figur 6 zeigt einen Teilschnitt des erfindungsgemäßen
elastischen Elements in stark vergrößertem Maßstab, bei dem
der Zentralbereich und einer der elastisch auf die
Verriegelungsglieder wirkenden Arme hervorgehoben sind;
Figur 7 zeigt eine Endansicht des elastischen Elements;
Figur 8 u. 9 zeigen schematische Darstellungen als Folge
des Einsetzschrittes eines Verriegelungsgliedes mit der sich
daraus ergebenden elastischen Vorspannung des Plättchens im
Moment des Aufsetzens der Verriegelungsglieder auf ihren
Schwenkzapfen;
Figuren 10 und 11 zeigen Querschnitte von zwei
verschiedenen Ausführungsformen des freien Endabschnittes des
elastischen Plättchens entlang der Linie X-X in Figur 6;
Figur 12 zeigt eine Darstellung eines elastischen
Plättchens mit glattem zentralen Bereich.
Gemäß den vorstehend beschriebenen Figuren weist das
elastische Element für die Spulenverriegelungseinrichtung in
Magnetbandkassetten ein elastisches Plättchen auf, das insgesamt
mit dem Bezugszeichen 1 gekennzeichnet ist und eine
überwiegend längliche Ausdehnung aufweist. Das elastische Plättchen 1
wird gemäß Figur 5 durch Ausstanzen aus einem Metallband
oder -streifen erhalten, das insgesamt mit dem Bezugszeichen 2
gekennzeichnet ist, und ist, wie im folgenden offensichtlich
wird, so geformt, daß es keine besonderen Stanzgrate aufweist.
Das elastische Plättchen 1 hat einen zentralen Bereich
10, an dem Mittel zur Einsatzverbindung vorgesehen sein
können, die z. B. aus einer Einkerbung oder möglicherweise einem
Loch 11 mit einem Wulst bestehen können, das die Funktionen
hat, das Element zur Einsatzverbindung mit einem
entsprechenden Träger 12 bereitzustellen, der durch die insgesamt mit dem
Bezugszeichen 5 gekennzeichnete Kassette gebildet wird.
Von dem zentralen Bereich 10 erstrecken sich zwei
gegenüberliegende, jeweils mit 15 bezeichnete Arme, die mit dem
Bereich 10 mittels einer ersten Falzlinie 16 verbunden sind;
die Arme 15 sind im Bezug zu der Anordnungsebene des Bereichs
10 geneigt und schließen an dem anderen Ende an einen
Endabschnitt 17 an, gegebenenfalls über eine zweite Falzlinie 18,
so daß der Endabschnitt in Bezug auf den zentralen Bereich 10
eine größere Neigung aufweist.
Die Endbereiche 17 wirken durch Kontakt auf den Druckarm 20
der insgesamt mit dem Bezugszeichen 21 gekennzeichneten
Verriegelungsglieder, die schwenkbar sind um von der Kassette
gebildete Drehzapfen 22, deren Achse im wesentlichen parallel
zur Rotationsachse der Spulen 23 liegt.
Die Verriegelungsglieder 21 haben einen Verriegelungsarm
25, der in den Satz Zähne 26 eingreift, die durch den unteren
Flansch der Kassettenspule gebildet sind.
In an sich bekannter Weise haben die Druckarme 25 die
Funktion, die Drehung der Spulen dann, wenn sie nicht
verwendet werden, in Richtung auf ein Abwickeln des Magnetbandes zu
sperren, das Aufwickeln aber zuzulassen mit einem praktisch
klinkenartigen Eingriff des Endes des Druckarms in die Zähne
26.
Die Besonderheit der Erfindung liegt in der Tatsache, daß
die Endabschnitte 17 des elastischen Plättchens eine mit 30
bezeichnete Konvexität auf der den Verriegelungsgliedern 21
zugewandten Seite aufweisen.
Diese Konvexität ist von extremer Bedeutung, da sie an
den Kanten der elastischen Plättchen Führungsabschnitte
bildet, die beim Einsetzen der Verriegelungsglieder 21 mit einer
Bewegung entlang ihrer Oszillierachse eine Druckkomponente auf
das elastische Plättchen ausübt, was in der Praxis die
elastische Vorspannung des Plättchens erzeugt.
Wie schematisch in den Figuren 8 und 9 angedeutet,
gelangt durch das Einführen der Verriegelungsglieder mit einer
im wesentlichen vertikalen Bewegung der untere Rand der
Verriegelungsglieder zur Anlage an dem Bereich des Plättchens,
der neben dem Plättchenrand und in der Praxis in einer
geneigten Ebene liegt, und beaufschlagt das Plättchen mit einer
Druckkomponente, die das Plättchen elastisch vorspannt.
Diese Art der Kopplung verhindert darüber hinaus, daß die
möglicherweise an den Kanten der Endbereiche vorhandenen Grate
das Plastikmaterial, aus dem die Verriegelungsglieder
bestehen, zerkratzen mit der Möglichkeit, daß sich
Kunststoffpartikel lösen und in der Kassette verteilen.
Der Vollständigkeit der Beschreibung halber sollte
weiterhin zugefügt werden, daß der zentrale Bereich 10 auf den
Seiten rechtwinklig zu den Seiten, von denen sich die
Plättchen erstrecken, mit Ansätzen 40 versehen ist, die es in der
Praxis ermöglichen, die einzelnen Plättchen in Form eines
Bandes anzuordnen, das auf Spulen gewickelt werden kann; wenn das
Plättchen dann allmählich mittels einer automatischen Maschine
in die Kassette eingeführt wird, wird jedes Plättchen jeweils
ausgestanzt, wobei die Ansätze ein Element bilden, das ein
Erfassen beim Einsetzen erleichtert.
Ein anderer wichtiger Aspekt der Erfindung liegt in der
Tatsache, daß das elastische Plättchen eine Breite aufweist,
die ausgehend von dem zentralen Bereich bis zum freien Ende
hin abnimmt; dies ist möglich, da der für das Biegemoment
maßgebliche Abschnitt abnehmen kann, wenn man sich dem freien
Ende des Plättchens nähert, an dem der Kontakt mit der
Verriegelungseinrichtung auftritt.
Diese Anordnung erlaubt eine deutliche
Materialeinsparung, da es möglich ist, eine schematisch in Figur 5
angedeutete Gestaltung zu wählen mit einem im wesentlichen
rechteckigen zentralen
Bereich 10, von dem sich die Arme mit zunehmend abnehmender
Breite erstrecken, um so mit einem Stanzvorgang eine Vielzahl
von Plättchen ohne Grate herzustellen, da der Bereich der
zwischen den zwei Seite an Seite liegenden Armen in der Praxis
den Nutzbereich für die Erzeugung eines Arms einer anderen
Plättchenreihe darstellt.
Zu dem, was beschrieben wurde, sollte weiterhin
hinzugefügt werden, daß die Konvexität mittels einer invertierten
V-Konfiguration erhalten werden kann, wie in Figur 10 durch
das Bezugszeichen 30 a angedeutet, oder auch mit einer
abgerundeten Gestaltung, wie mit 30 b in Figur 11 angedeutet.
Ist im praktischen Einsatz das elastische Plättchen
einmal auf dem Träger 12 der Kassette positioniert, ist es
ausreichend, die linken und rechten Verriegelungsglieder 21 mit
einer im wesentlichen vertikalen Translationsbewegung
einzusetzen, so daß der untere Rand des Druckarms der
Verriegelungseinrichtung zur Anlage kommt an den Randbereich der
Konvexität des Endabschnitts, so daß der nachfolgende Schritt zum
Einsetzen des Verriegelungselementes automatisch das
elastische Zusammendrücken der Feder bewirkt, d. h. ihre
Vorspannung, ohne eine zusammengesetzte Einführungsbewegung anwenden
zu müssen, wie es bei geläufigen Methoden beobachtet werden
kann.
Ein anderer wichtiger Aspekt der Erfindung liegt in der
Tatsache, daß die für das Plättchen gewählte Gestaltung eine
Produktion in auf Spulen gewickelten Bändern ermöglicht, und
folglich leichter in automatischen Maschinen vewrwendet werden
kann und darüber hinaus ein Ausstanzen mit verringerter
Gratbildung ermöglicht.