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Dokumentenidentifikation DE4111408C2 21.10.1993
Titel Tragarm für ein Steuergehäuse oder eine Steuertafel
Anmelder Rose-Elektrotechnik GmbH & Co KG Elektrotechnische Fabrik, 32457 Porta Westfalica, DE
Erfinder Braun, Jörg, 4952 Porta Westfalica, DE;
Rohlfing, Gerhard, 4952 Porta Westfalica, DE;
Seligmann, Heinfred, 3079 Uchte, DE;
Pohlmann, Franz F., 4950 Minden, DE
Vertreter Hanewinkel, L., Dipl.-Phys., Pat.-Anw., 33102 Paderborn
DE-Anmeldedatum 09.04.1991
DE-Aktenzeichen 4111408
Offenlegungstag 15.10.1992
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 21.10.1993
Veröffentlichungstag im Patentblatt 21.10.1993
IPC-Hauptklasse G06C 5/02
IPC-Nebenklasse F16M 11/00   

Beschreibung[de]

Die Erfindung bezieht sich auf einen Tragarm für ein Steuergehäuse oder eine Steuertafel, welche an einem Längenende mit einem Wand- oder Aufsatzgelenk mit/ohne zwischengeschaltetem Zwischengelenk verbunden ist und am anderen Längenende eine Aufhängung für das Steuergehäuse oder die Steuertafeln hat und in Form eines Parallelogramm-Lenkers mit seiner Aufhängung unter Beibehaltung einer vertikalen Aufhängungslage gegenüber dem Wand- oder Aufsatzgelenk in einem begrenzten Hub höhenverschwenkbar ist.

Ein derartiger Tragarm ist aus dem DE 81 03 660 U1 bekannt geworden, der mit seinem Parallelogramm-Lenker nur eine parallelbleibende Höhenverschwenkung des Bildschirmes ermöglicht, aber keine Einstellung auf verschiedene Tragkräfte und keine Absenksicherung beinhaltet.

In dem DE 87 09 872 U1 wird ein höhenverschwenkbarer Tastaturenhalter offenbart, der durch eine Gasfeder in zwei über die Totpunktlage hinweggeschwenkten und an Anschlägen anliegenden Endstellungen gehalten wird. Diese Gasfeder soll durch eine Stellschraube in ihrer Kraftausübung einstellbar sein, ist aber nur für geringe Gewichtsbelastungen und nicht für schwere Steuergehäuse und -tafeln einsetzbar.

Die DE 38 20 749 C1 zeigt einen Tastaturenauszug, der durch Teleskope verschiebbar und absenkbar ist.

Aufgabe der Erfindung ist es, einen nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 aufgebauten Tragarm für Steuergeräte oder Steuertafeln dahingehend auszugestalten, daß er in seiner Tragfähigkeit von einer minimalen bis zu einer maximalen Belastung stufenlos auf die verschiedenen, verhältnismäßig schweren Steuergehäuse oder Steuertafeln einfach eingestellt werden kann und auf seinem gesamten Verstellweg immer die gleiche Belastbarkeit hat, eine von Hand bequeme und mit geringem Kraftaufwand durchführbare Höhenlageneinstellung ermöglicht und in jeder Höhenlage sich selbsttätig hält sowie gegen plötzliches Absenken oder Herunterfallen bei Bauteilestörungen in sich automatisch gesichert ist.

Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst; die in den einzelnen Unteransprüchen aufgeführten Gestaltungsmerkmale stellen vorteilhafte und förderliche Weiterbildungen der Aufgabenlösung dar.

Der erfindungsgemäße Tragarm für Steuergehäuse oder Steuertafeln ist einfach aufgebaut und leicht zu handhaben und ermöglicht in einem begrenzten Hub ein stufenloses Einstellen auf die jeweilige Bedienungslage, und zwar dabei von einer obersten angehobenen Stellung über eine waagerechte Stellung bis eine unterste abgesenkte Stellung; es sind dabei in diesem begrenzten Hub die verschiedensten Stellungen einrichtbar und in jeder Stellung ist der Tragarm selbsthemmend ausgebildet, so daß die eingestellte Stellung immer bestehen bleibt.

Dieser Tragarm bildet ein in sich geschlossenes System mit hoher Tragfähigkeit und arbeitet mit einer Teleskopeinheit und einem Kraftdreieck, welches in der Belastbarkeit, d. h. Tragfähigkeit von einer minimalen bis einer maximalen Belastung stufenlos einstellbar ist und dabei das eingestellte Kraftdreieck immer seine Größe und somit die eingestellte Tragfähigkeit beibehält. Die Teleskopeinheit arbeitet mit einer Gasfeder, die auf dem gesamten Einstellweg mit konstantem Druck arbeitet.

Weiterhin soll der Tragarm bei Ausfall der Gasfeder gegen Absinken und somit plötzliches Herunterfallen automatisch gesichert sein, was durch die Sicherheitskupplung in Form einer Dreibackenkupplung gelöst wird, die in Abhängigkeit vom nachlassenden Druck in der Gasfeder bzw. beim Ausfall der Gasfeder sofort und automatisch zur Wirkung kommt und damit zu einer hohen Sicherheit im Arbeitsbereich beiträgt.

Der gesamte Tragarm mit Teleskopeinheit, Kraftdreieck und Sicherheitskupplung ist einfach und kostengünstig aufgebaut und läßt sich aufgrund des Kraftdreieckes und der Teleskopeinheit in einem verhältnismäßig großen Belastungsbereich somit für die unterschiedlich schweren Computergeräte an einem Arbeitsplatz einsetzen und dabei mit wenigen Handgriffen und geringem Kraftaufwand auf die jeweilige Position einstellen.

Anhand der Zeichnungen wird nachfolgend ein Ausführungbeispiel gemäß der Erfindung näher erläutert. Es zeigt

Fig. 1 einen vertikalen Längsschnitt durch einen mittels einer Teleskopeinheit vertikal verschwenkbaren Tragarm in horizontaler Stellung,

Fig. 2 einen vertikalen Längsschnitt durch den Tragarm in angehobener Stellung,

Fig. 3 einen vertikalen Längsschnitt durch den Tragarm in abgesenkter Stellung,

Fig. 4 einen horizontalen Längsschnitt durch den Tragarm,

Fig. 5 einen vertikalen Längsschnitt durch ein Längenende der Teleskopeinheit mit Gasfeder und Schubstangenfestlegung,

Fig. 6 einen horizontalen Längsschnitt durch dasselbe Längenende der Teleskopeinheit in gegenüber Fig. 5 verschobener Gasfederstellung,

Fig. 7 einen Längsschnitt durch eine Sicherheitskupplung der Teleskopeinheit gemäß Ausschnitt X in Fig. 1 in Nichtfunktionsstellung der Kupplung,

Fig. 8 einen Längsschnitt durch dieselbe Kupplung in Blockierstellung,

Fig. 9 einen Querschnitt durch die Kupplung mit Blockierbacken gemäß der Schnittlinie I-I in Fig. 8.

Der Tragarm (1) für Computergeräte, wie Steuergehäuse, Steuertafeln o. dgl., ist an einem Längenende über ein Anschlußstück (2) mit einem Wand- oder Aufsatzgelenk mit/ohne zwischengeschaltetem Zwischengelenk verbunden und hat am anderen Längenende eine Aufhängung (3) für das Computergerät.

Dieser Tragarm (1) ist mit seiner Aufhängung (3) unter Beibehaltung einer vertikalen Aufhängungslage gegenüber einem Wand- oder aufsatzgelenkseitigen Lagerbock (4) durch eine im Tragarm (1) angeordnete Teleskopeinheit (5) mit Kraftgeber (6) in einem begrenzten Hub höhenverschwenkbar und dabei bildet die Teleskopeinheit (5) mit dem Tragarm (1) ein in der Tragkraft einstellbares Kraftdreieck (13, 9, 14) bei konstantem Kraftgeberdruck auf dem gesamten Hub.

In bevorzugter Weise ist der Kraftgeber (6) von einer Gasfeder gebildet.

Der Tragarm (1) weist zwei übereinanderliegende in vier Schwenkachsen (7, 8, 9, 10) parallelogrammartig gegeneinander verschieb- und verschwenkbare Armprofile (11, 12) auf, von denen jedes Armprofil (11, 12) mit einer Schwenkachse (7, 9) am Lagerbock (4) gehalten ist und in der anderen Schwenkachse (8, 10) die Aufhängung (3) trägt.

Die in den beiden Armprofilen (11, 12) angeordnete Teleskopeinheit (5) ist in einer ersten Schwenkachse (13) mittelbar am Lagerbock (4) und in einer zweiten Schwenkachse (14) an einem Armprofil (12), vorzugsweise dem unteren Armprofil (12), verschwenkbar und in sich längenverschiebbar gelagert.

Beide Schwenkachsen (13, 14) der Teleskopeinheit (5) bilden mit der am Lagerbock (4) angeordneten Schwenkachse (9) des unteren Armprofiles (12) das Kraftdreieck und dabei ist die lagerbockseitige erste Schwenkachse (13) der Teleskopeinheit (5) zur Tragkrafteinstellung gegenüber der unteren Schwenkachse (9) des Armprofiles (12) stufenlos höhenverstellbar im Lagerbock (4) gehalten.

In dem von einem U-Profil gebildeten Lagerbock (4) ist eine vertikale Gewindespindel (15) verdrehbar gelagert und die erste Schwenkachse (13) der Teleskopeinheit (5) wird in einer Lagergabel (16) gehalten, welche um die Gewindespindel (15) faßt und bei Gewindespindelverdrehung mit der ersten Schwenkachse (13) zur Kraftdreieckeinstellung zwischen den beiden lagerbockseitigen Schwenkachsen (7, 9) der Armprofile (11, 12) stufenlos höhenverstellt (-verschoben) wird.

Die Teleskopeinheit (5) weist ein mit einem Längenende im aufhängungsseitigen Endbereich des unteren Armprofiles (12) in der Schwenkachse (14) gelagertes Führungsrohr (17) auf, in dem ein die Gasfeder (6) in sich aufnehmendes und zwischen zwei endseitigen Führungskolben (18, 19) haltendes Gleitrohr (20) verschiebbar lagert; dieses Gleitrohr (20) ist über mindestens eine Schubstange (21) mit der lagerbockseitigen, höhenverstellbaren Schwenkachse (13) verbunden und die Kolbenstange (22) der Gasfeder (6) ist in einem Verbindungs- und Durchführlager (23) des Führungsrohres (17) befestigt. Die Gasfeder (6) wird in dem Gleitrohr (20) zwischen den beiden Führungskolben (18, 19) unter Zwischenschaltung einer Druckfeder (24) - vgl. insbesondere Fig. 7 und 8 - eingespannt gehalten.

Das Verbindungs- und Durchführlager (23) ist im freiliegenden, dem Lagerbock (4) zugewandten Längenende des Führungsrohres (17) festgelegt, hält in einem Bolzen (25) das freie Ende der den Führungskolben (18) durchfassenden Gasfeder-Kolbenstange (22) fest und wird von zwei, einenends mit der Schwenkachse (13) und anderenendes mit dem Führungskolben (18) verbundenen Schubstangen (21) durchfaßt.

Die beiden Führungskolben (18, 19) sind in die beiden Längenenden des Gleitrohres (20) eingeschraubt (Gewinde 26) und liegen mit aus dem Gleitrohr (20) herausragenden Kolbenteilen (18a, 19a) und Gleitlagern (27) verschiebbar am Führungsrohr (17) innenseitig an.

Die beiden Schubstangen (21) verlaufen parallel zur Gasfeder-Kolbenstange (22) beiderseits derselben, sind mit einem Längenende in den Führungskolben (18) eingeschraubt und mit dem anderen Längenende mit der in der Lagergabel (16) gehaltenen Schwenkachse (13) durch Steck- Schraubverbindung (28) verbunden.

Die Gewindespindel (15) zeigt an ihrem oberen Längenende einen Werkzeugansatz (15a) zur Gewindespindelverdrehung.

Die Teleskopeinheit (5) ist mit einer im Führungsrohr (17) angeordneten, dem Gleitrohr (17) zugeordneten und mit der Gasfeder (6) verbundenen, bei Kraftab- oder -ausfall der Gasfeder (6) blockierend mit dem Führungsrohr (17) zusammenwirkenden und den Tragarm (1) in der eingestellten Höhenlage festhaltenden (blockierenden) Sicherheitskupplung (29) ausgerüstet.

Diese Sicherheitskupplung (29) ist als in der Aufhängung (3) benachbarten Längenendbereich des Führungsrohres (17) angeordnete, mit einem axialen Gasfederbolzen (30) unter Federbelastung (24) verbundene Dreibacken- Sicherheitskupplung ausgebildet (vgl. Fig. 7 bis 9).

Um den Gasfederbolzen (30) liegt die sich zwischen Gasfeder (6) und Führungskolben (19) abstützende, von der Gasfeder (6) vorgespannte Druckfeder (24).

Der Gasfederbolzen (30) durchfaßt einen Spannkonus (31) und liegt mit einem Bund (32), wie Scheibe und Mutter, hinter dem Spannkonus (31).

Um den Spannkonus (31) sind drei vom Spannkonus (31) bei konstantem Druck der Gasfeder (6) freigegebene und bei Druckab- oder -ausfall der Gasfeder (6) durch axiale Verschiebung des Gasfederbolzens (30) und Spannkonus (31) durch die Druckfeder (24) radial nach außen spreizbare Blockierbacken (33) angeordnet, die in der Blockierstellung mit einer auf dem Verschiebebereich des Gleitrohres (20) mit Gasfeder (6) im Führungsrohr (17) vorgesehenen Verzahnung (34) zusammenwirken.

Die beiden Armprofile (11, 12) sind von U-Profilen gebildet, die mit ihren U-Öffnungen und somit U-Schenkeln (11a, 12a) zur Bildung eines geschlossenen Tragarmes (1) übereinandergreifen und in den U-Schenkeln (11a, 12a) die Schwenkachsen (7 bis 10) aufnehmen.

In Fig. 1 liegt der Tragarm (1) in waagerechter Lage bei mittlerer Belastung; durch Verdrehen der Gewindespindel (15) ist die Lagergabel (16) mit der ersten Schwenkachse (13) nach unten verstellt worden, und zwar in die mittlere Tragfähigkeit des Tragarmes (1) und der Teleskopeinheit (5).

In Fig. 2 ist der Tragarm (1) in die angehobene Stellung und in Fig. 3 in die abgesenkte Stellung seiner Aufhängung (3) gezeigt und zwar in beiden Stellungen bei maximaler Belastung, in dem die Gewindespindel (15) die Lagergabel (16) mit der ersten Schwenkachse (13) in die oberste Stellung verschoben hat und das größte Kraftdreieck (13, 9, 14) gebildet ist.

Destoweiter die Gewindespindel (15) die Lagergabel (16) mit der ersten Schwenkachse (13) nach unten verschiebt, umso flacher wird das Kraftdreieck (13, 9, 14) und dabei nimmt die Belastung (Tragfähigkeit) ab.

Beispielsweise ist eine Tragkrafteinstellung von 80 N bis 850 N möglich; liegt die Lagergabel (16) in der untersten Stellung, dann ist die minimale Belastung von z. B. 80 N und ist die Lagergabel (16) in die oberste Stellung hochgefahren worden (Fig. 2 und 3), dann hat der Tragarm (1) eine maximale Belastung von z. B. 850 N.

Beim stufenlosen Auf- und Abschwenken des Tragarmes (1) in die gewünschte Lage behält das eingestellte Kraftdreieck (13, 9, 14) seine Größe bei und die Gasfeder (6) hat dabei immer konstanten Druck, so daß der Tragarm (1) mit Computergerät in jeder Lage selbsthemmend gehalten wird. Beim Höhenverstellen und konstantem Druck in der Gasfeder (6) hält diese die Druckfeder (24) gespannt und den Gasfederbolzen (30) axial nach außen verschoben, so daß sein Bund (32) den Spannkonus (31) nicht beaufschlagt und dieser die Blockierbacken (33) ebenfalls nicht spreizt, so daß sie in die Freigabestellung gemäß Fig. 7 eingefahren sind und die Kupplung (29) hat keine Wirkung, sondern verschiebt sich mit der Gasfeder (6) im Führungsrohr (17).

Wie aus Fig. 1 bis 6 ersichtlich, verschiebt sich beim Verstellen des Tragarmes (1) das Gleitrohr (20) mit Gasfeder (6) in dem Führungsrohr (17), da die Schubstangen (21) den Führungskolben (18) im Führungsrohr (17) beaufschlagen (verschieben) und dabei die Kolbenstange (22) der Gasfeder (6) in dieselbe hineingeschoben bzw. aus derselben herausgezogen wird, wobei der konstante Druck der Gasfeder (6) beibehalten bleibt und die Gasfeder (6) ihre eingespannte Lage zwischen den Führungskolben (18, 19) behält. Die Gasfeder (6) wird also beim Tragarmverstellen durch die Längenänderung des Dreieckschenkels innerhalb der Teleskopeinheit (5) im Führungsrohr (17) mit ihrem Gleitrohr (20) hin- und hergeschoben und die dabei zwangsläufig mitbewegte Kolbenstange (22) gleicht die Verschiebebewegungen aus.

Sollte einmal der Druck in der Gasfeder (6) nachlassen oder die Gasfeder (6) total ausfallen, dann wird die Sicherheitskupplung (29) wirksam, so daß der Tragarm (1) am Computergerät nicht plötzlich nach unten fallen kann.

Die Gasfeder (6) hat dann keine ausreichende, die Feder (24) gespannt haltende Kraft, und die Kraft der Feder (24) wird größer, die dann den Gasfederbolzen (30) in axialer Richtung auf die Gasfeder (6) zieht, wodurch der Bund (32) am Spannkonus (31) zur Anlage kommt und diesen ebenfalls in Richtung Gasfeder (6) drückt, welcher bei dieser Verschiebung die Blockierbacken (33) radial nach außen spreizt und dabei kommen die Backen (33) mit der Verzahnung (34) des Führungsrohres (17) in Eingriff und dadurch wird der Tragarm (1) sofort in seiner Lage festgehalten (Fig. 8).

Die Sicherheitskupplung (29) kann auf dem gesamten Verschiebeweg der Gasfeder (6) wirksam werden und in jeder Stellung dann mit der Verzahnung (34) zusammenwirken, da die Verzahnung (34) auf der Länge des Führungsrohres (17) angeordnet ist, die dem Gasfeder-Verschiebeweg entspricht.

Bei einer weiteren bevorzugten Ausführung kann zusätzlich zur oder anstelle der Sicherheitskupplung (29) in einer Schwenkachse (8, 10), beispielsweise der Schwenkachse (10) eine Reibbremse eingesetzt sein, die dann bei Ausfall der Gasfeder (6) eigenständig wirkt bzw. eine zusätzliche Sicherung darstellt.


Anspruch[de]
  1. 1. Tragarm für ein Steuergehäuse oder eine Steuertafel, welcher an einem Längenende mit einem Wand- oder Aufsatzgelenk mit/ohne zwischengeschaltetem Zwischengelenk verbunden ist und am anderen Längenende eine Aufhängung für das Steuergehäuse oder die Steuertafel hat und in Form eines Parallelogramm- Lenkers mit seiner Aufhängung unter Beibehaltung einer vertikalen Aufhängungslage gegenüber dem Wand- oder Aufsatzgelenk in einem begrenzten Hub höhenverschwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß
    1. - der Tragarm (1) zwei übereinanderliegende, parallelogrammartig gegeneinander verschieb- und verschwenkbare Armprofile (11, 12) aufweist, die von mit ihrer geöffneten Profilseite unter Bildung eines geschlossenen Tragarmes (1) übereinandergreifenden U-Profilen gebildet sind, und die jeweils mit einer ersten endseitigen Schwenkachse (7, 9) an einem wand- oder aufsatzgelenkseitigen Lagerbock (4) gehalten sind und in einer jeweils zweiten endseitigen Schwenkachse (8, 10) die Aufhängung (3) tragen,
    2. - in den beiden Armprofilen (11, 12) eine Teleskopeinheit (5) mit Kraftgeber (6), vorzugsweise Gasfeder, angeordnet ist, die in einer zugehörigen ersten Schwenkachse (13) stufenlos höhenverstellbar im Lagerbock (4) gehalten und in einer zugehörigen zweiten Schwenkachse (14) am unteren Armprofil (12) verschwenkbar und in sich längenverschiebbar gelagert ist,
    3. - die beiden Schwenkachsen (13, 14) der Teleskopeinheit (5) mit der am Lagerbock (4) angeordneten ersten endseitigen Schwenkachse (9) des unteren Armprofiles (12) ein in der Tragkraft einstellbares Kraftdreieck (13, 9, 14) bei konstantem Kraftgeberdruck auf dem gesamten Tragarmhub bilden,
  2. und
    1. - in der Teleskopeinheit (5) eine mit deren Gasfeder (6) zusammenwirkende, bei Kraftab- oder -ausfall der Gasfeder (6) die Teleskopeinheit (5) in ihrer Verschwenkung und Längsverschiebung blockierende und den Tragarm (1) in der derzeitigen Höhenlage festhaltende Sicherheitskupplung (29) angeordnet ist.
  3. 2. Tragarm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Lagerbock (4) eine vertikale Gewindespindel (15) verdrehbar gelagert ist und die erste Schwenkachse (13) der Teleskopeinheit (5) in einer Lagergabel (16) gehalten ist, welche um die Gewindespindel (15) faßt und bei Gewindespindelverdrehung mit der ersten Schwenkachse (13) zur Kraftdreieckeinstellung zwischen den beiden am Lagerbock (4) angeordneten ersten endseitigen Schwenkachsen (7, 9) der Armprofile (11, 12) stufenlos höhenverschiebbar ist.
  4. 3. Tragarm nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Teleskopeinheit (5) ein mit einem Längenende im aufhängungsseitigen Endbereich des unteren Armprofiles (12) in der Schwenkachse (14) gelagertes Führungsrohr (17) aufweist, in dem ein die Gasfeder (6) in sich aufnehmendes und zwischen zwei endseitigen Führungskolben (18, 19) haltendes Gleitrohr (20) verschiebbar lagert, wobei dieses Gleitrohr (20) über mindestens eine Schubstange (21) mit der lagerbockseitigen, höhenverstellbaren Schwenkachse (13) verbunden und eine Gasfeder-Kolbenstange (22) der Gasfeder (6) in einem Verbindungs- und Durchführlager (23) des Führungsrohres (17) befestigt ist.
  5. 4. Tragarm nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Gasfeder (6) in dem Gleitrohr (20) zwischen den beiden Führungskolben (18, 19) unter Federspannung, vorzugsweise unter Zwischenschaltung einer Druckfeder (24) eingespannt gehalten ist.
  6. 5. Tragarm nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungs- und Durchführlager (23) im freiliegenden, dem Lagerbock (4) zugewandten Längenende des Führungsrohres (17) festgelegt ist, in einem Bolzen (25) das freie Ende der den Führungskolben (18) durchfassenden Gasfeder-Kolbenstange (22) hält und von zwei einenends mit der Schwenkachse (13) und anderenends mit dem Führungskolben (18) verbundenen Schubstangen (21) durchfaßt ist.
  7. 6. Tragarm nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Führungskolben (18, 19) in die beiden Längenenden des Gleitrohres (20) eingeschraubt (26) sind und mit aus dem Gleitrohr (20) herausragenden Kolbenteilen (18a, 19a) und Gleitlagern (27) verschiebbar im Führungsrohr (17) anliegen.
  8. 7. Tragarm nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schubstangen (21) parallel zur Gasfeder- Kolbenstange (22) beiderseits derselben verlaufen, mit einem Längenende in den Führungskolben (18) eingeschraubt und mit dem anderen Längenende mit der in der Lagergabel (16) gehaltenen ersten Schwenkachse (13) der Teleskopeinheit (5) durch Steck-Schraubverbindung (28) verbunden sind.
  9. 8. Tragarm nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindespindel (15) an ihrem oberen Längenende einen Werkzeugansatz (15a) zur Gewindespindelverdrehung hat.
  10. 9. Tragarm nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitskupplung (29) im Führungsrohr (17) angeordnet, dem Gleitrohr (20) zugeordnet und mit der Gasfeder (6) verbunden ist und bei Kraftab- oder -ausfall der Gasfeder (6) blockierend mit dem Führungsrohr (17) zusammenwirkt und den Tragarm (1) in der Höhenlage blockierend festhält.
  11. 10. Tragarm nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitskupplung (29) als im der Aufhängung (3) benachbarten Längenendbereich des Führungsrohres (17) angeordnete, mit einem axialen Gasfederbolzen (30) der Gasfeder (6) unter Federbelastung verbundene Dreieckbacken-Sicherheitskupplung ausgebildet ist.
  12. 11. Tragarm nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß um den Gasfederbolzen (30) die sich zwischen Gasfeder (6) und Führungskolben (19) abstützende, von der Gasfeder (6) vorgespannte Druckfeder (24) angeordnet ist, der Gasfederbolzen (30) einen Spannkonus (31) durchfaßt und mit einem Bund (32) hinter dem Spannkonus (31) liegt, um den Spannkonus (31) drei vom Spannkonus (31) bei konstantem Druck der Gasfeder (6) freigegebene und bei Druckab- oder -ausfall der Gasfeder (6) durch axiale Verschiebung des Gasfederbolzens (30) und Spannkonus (31) durch die Druckfeder (24) radial nach außen spreizbare Blockierbacken (33) angeordnet sind, die in der Blockierstellung mit einer auf dem Verschiebebereich des Gleitrohres (20) mit Gasfeder (6) im Führungsrohr (17) vorgesehenen Verzahnung (34) zusammenwirken.
  13. 12. Tragarm nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Armprofile (11, 12) in ihren beiden U-Schenkeln (11a, 12a) ihre Schwenkachsen (7 bis 10) aufnehmen.






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