Die Erfindung bezieht sich auf eine Staffelkartei mit
liegenden Karteiblättern, die in Abstand voneinander umblätterbar
mit Hilfe einer Halterunterlage geheftet sind, die wenigstens
auf der Unter- oder der Oberseite einen überstehenden Rand
aufweist, der zur lösbaren Halterung des Karteiblattstapels
auf einem Paneel mit Hilfe einer daran befestigten, den Rand
übergreifenden Leiste dient, wobei den Karteiblättern
wenigstens einseitig eine Tageszeitspalte und auf der Ober- oder
Unterseite eine Datumszeile zugeordnet sind.
Derartige Staffelkarteien eignen sich u. a. als Terminkalender
mit Tageskarten, die mehrspaltig durch einen Vordruck
aufgeteilt sein können, wobei die bisher bekanntgewordenen
derartigen Staffelkarteien - man vergleiche hierzu beispielsweise
die Deutsche Patentschrift DE 28 20 271 C2 - an den
sichtbaren Außenrändern eine Zeiteinteilung tragen, während auf der
Unter- oder Oberseite das Datum aufgedruckt ist.
Dabei ergibt sich unabhängig von der Art und Weise der
Heftung der Nachteil, daß die Staffelkartei entweder ganz
speziell dem jeweiligen Anwendungszweck, also beispielsweise
Terminplanungen einer Arztpraxis oder eines Frisörsalons
od. dgl., angepaßt sein muß oder aber erst mühsam einzeln
beschriftet werden muß. Man kann also keine Universalkartei
verwenden, die problemlos an die unterschiedlichen
Anwendungszwecke angepaßt werden kann. So ist beispielsweise bei
den üblichen Karteien die Datumszeile jeweils für den
gesamten Monat durchgeschrieben, was zur Folge hat, daß dann
auch Samstage und Sonntage in den für Ärzte bestimmten
Patientenkarteien geführt sind, die überhaupt nicht gebraucht
werden, da hier die Praxen nicht geöffnet sind. Nur auf die
Tage Montag bis Freitag abgestimmte spezielle Karteien sind
aber beispielsweise für Frisöre nicht brauchbar, die
üblicherweise von Dienstag bis einschließlich Samstag geöffnet
haben, wobei einzelne größere Unternehmen es sich auch
leisten können, zusätzlich noch wenigstens den halben Montag zu
öffnen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Staffelkartei der eingangs genannten Art so auszugestalten, daß mit
einfachsten Mitteln eine individuelle Anpassung an jeweilige
Arbeitszeiten und Branchenverhältnisse möglich ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß
die Tageszeitspalte und die Datumszeile von den
Karteiblättern getrennte, lösbar am Paneel befestigbare Streifen sind,
wobei bevorzugt Sätze von unterschiedlich gespreizten
Tageszeitstreifen und unterschiedlichen, nur auf die Branchen
abgestimmte Öffnungstage umfassenden Datumsstreifen vorgesehen
sein können.
Darüber hinaus können aber derartige Streifen auch frei
beschriftbar mitgeliefert werden, so daß der jeweilige Kunde
ganz individuell nach seinem Bedürfnis die jeweiligen
Arbeitstage eintragen kann - beispielsweise ein Vertreter, der
nur vier Tage auswärts unterwegs ist, nur die Tage Montag bis
Donnerstag - und auch die Zeitspreizung unterschiedlich
machen kann, so daß entweder der gesamte Tag auf der linken
Spalte aufgeführt ist und dann beispielsweise daneben lauter
Spalten für einzelne Kunden auf die Blätter aufgedruckt sein
können, oder aber auch, daß man von den beiden aufgeschlagenen
Karteiblattseiten die linke dem Vormittag und die rechte dem
Nachmittag zuordnet und demzufolge links eine
Vormittags-Zeitspalte und rechts eine Nachmittags-Zeitspalte macht. Auch
in diesem Fall kann man wieder individuell den Zeitrahmen
verändern, wobei diese individuelle Veränderung sowohl vom
Kunden selbst geschriebene, ja nur ein einziges Mal
anzufertigende und dann immer wieder im Zusammenhang mit den
nachzuliefernden Karteiblattstapeln benutzbare Streifen
erforderlich macht, als auch die bereits genannten Sätze von auf
verschiedene typische Branchen abgestimmte Tageszeit- und
Datumsstreifen, die entweder mit der Erstausstattung einer
solchen Staffelkartei mit dem Paneel mitgeliefert werden oder
aber jeweils beim Liefern der nachzubestellenden
Karteiblattstapel individuell je nach Branche dazu geliefert werden
können.
Neben der genannten universelleren Einsetzbarkeit solcher
Staffelkarteien nur durch Veränderung der als lösbare Teile
ausgebildeten Tageszeit- und Datumsstreifen ergibt sich
ersichtlich auch eine entsprechende Papiereinsparung, da das
stete Andrucken des Datumsstreifens an jedem Karteiblatt eine
unnötige Papierverschwendung ist.
Bevorzugt können die Streifen mit Hilfe von Klemmleisten am
Paneel befestigt sein, wobei diese Klemmleisten dann
selbstverständlich auch zur Halterung der Halterunterlage
herangezogen werden können.
Neben der Einsetzbarkeit der erfindungsgemäßen lösbar am
Paneel zu befestigenden Tageszeit- und Datumsstreifen auch
beispielsweise bei lösbar an Längsleisten gehefteten
Staffelkarteien gemäß der eingangs genannten Deutschen Patentschrift
DE 28 20 271 hat es sich als sehr zweckmäßig erwiesen, die
Karteiblätter auf einer wenigstens unten und auf einer Seite
um wenigstens die Breite der Streifen überstehenden
Halterfolie durch Ankleben eines Falzes zu heften. Im bevorzugten
Ausführungsbeispiel soll die Halterfolie, beispielsweise eine
Kartonplatte, allseitig über die Karteiblätter überstehen und
das Paneel auf allen vier Seiten mit Klemmleisten versehen
sein, die die überstehenden Ränder klemmend übergreifen, so
daß auf allen vier Seiten wahlweise Tageszeit- oder
Datumsstreifen befestigt werden können, wobei links und rechts
jeweils Tageszeitstreifen anzuordnen wären, während oben und
unten Datumsstreifen vorgesehen sein können. Zur raschen und
verschiebeunempfindlichen Festlegung der Streifen sind diese
dabei so ausgebildet, daß man sie bis zum Anschlag in die
Klemmleisten einsteckt, wobei sie auch links und rechts bzw.
oben und unten an Begrenzungen anstoßen, so daß beim Zudrücken
der federnden Klemmleisten die eigentlichen Zeit- oder
Datumsangaben aus der Klemmleiste herausragen und somit
ablesbar sind, es sei denn, man bildet die Klemmleiste aus
durchsichtigem Werkstoff aus, so daß die Streifen durch die
Klemmleiste hindurch abgelesen werden können.
Schließlich liegt es auch noch im Rahmen der Erfindung, eine
an oberen und unteren Klemmleisten gleitend verschiebbar
geführte Tageszeitschiene vorzusehen, insbesondere in der Art,
daß diese elastisch verbiegbar ausgebildet und mit in Nuten
der Klemmleisten eingreifenden Führungsquerstegen versehen
ist. Durch eine derartige verschiebbare Tageszeitschiene, die
die gleiche Zeiteinteilung trägt wie die links angeordnete
Tageszeitspalte, läßt sich bei sehr breiten Karteiblättern in
der Mitte einfacher arbeiten, da man nicht erst umständlich
bei der Suche der richtigen Zeitzeile beim Eintragen eines
Kunden die Zeile mit dem Finger oder mit einem Stift
nachziehen muß, um nicht nach oben und unten abzuirren, sondern
durch Verschieben der Tageszeitschiene an die entsprechende
Stelle sehr einfach genau an Ort und Stelle die Tageszeit
direkt ablesen und neben ihr die Eintragung machen kann.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines
Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Aufsicht auf eine erfindungsgemäße
Staffelkartei,
Fig. 2 einen vergrößerten Schnitt durch die Staffelkartei
nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Ansicht eines gegenüber der Fig. 1 abgeänderten
Datumsstreifens,
Fig. 4 eine schematische Aufsicht auf eine erfindungsgemäße
Staffelkartei mit einer zusätzlichen verschiebbaren
Tageszeitschiene, und
Fig. 5 einen vergrößerten Schnitt längs der Linie V-V in
Fig. 4.
Die gezeigte Staffelkartei umfaßt eine Vielzahl von mit Hilfe
jeweils eines Falzes 1 auf einer Halterfolie 2 aufgeklebten
Karteiblättern 3, die im dargestellten Ausführungsbeispiel
speziell für die Vormerkkartei eines Frisörsalons
ausgestaltet sind. Die Halterfolie 2, die beispielsweise aus Karton
bestehen kann, ist im dargestellten Ausführungsbeispiel
allseitig über die gestuft aufgeklebten Karteiblätter
überstehend ausgebildet und mit Hilfe von zwei seitlichen
Klemmleisten 4 und 5 sowie einer unteren Klemmleiste 6 auf einem
tragenden Paneel 7 lösbar gehaltert. Der Überstand auf der
Unterseite sowie an den Seiten, d. h. die Breite der
entsprechenden seitlichen Ränder 8 und 9 sowie des unteren Randes 10
der Halterfolie 2, ist dabei so getroffen, daß an den Seiten
und unten als lösbare, von der Halterfolie 2 und den
Karteiblättern 3 getrennte Tageszeitspalten bildende
Tageszeitstreifen 11, 12 bzw. ein Datumsstreifen 13 Platz findet, der
ebenfalls mit Hilfe der Klemmleisten 4, 5 und 6 gehaltert
werden kann, wobei der aus der Leiste herausstehende
Streifenabschnitt die gewünschte Bedruckung trägt.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Staffelkartei
aufgeblättet für Dienstag, den 17. November, wobei zur
Vormerkung der Kunden für den Vormittag die linke und für den
Nachmittag die rechte aufgeschlagene Karteiblattseite dient.
Aus dem Datumsstreifen ersieht man, daß jeweils nur Montag
bis Samstag als Arbeitstage vorgesehen sind, d. h. es handelt
sich um einen Frisörsalon, der außer der üblichen
Öffnungszeit von Dienstag bis Samstag auch montags geöffnet hat. Im
Gegensatz dazu erkennt man in Fig. 3 einen abgewandelten
Datumsstreifen 13&min;, der nur die Tage Dienstag bis Samstag
enthält, der also für einen "normalen" Frisörsalon verwendet
werden soll. Für eine Arztpraxis würde man einen
Datumsstreifen verwenden, der nur die Tage Montag bis Freitag umfaßt
oder ggf. auch hier noch einzelne Tage ausläßt, falls es eine
spezielle Praxis ist, die nur drei oder vier Tage geöffnet
hat, was es heutzutage ja nicht allzu selten bereits gibt.
Nur durch Austausch der lösbar halterbaren Tageszeit- und
Datumsstreifen 11, 12 und 13 kann somit eine Universalkartei
für die unterschiedlichsten Branchen speziell angepaßt
werden, wobei ja auch die Zeiten, d. h. der Beginn der
Arbeitszeit, das Ende und die Aufspreizung entsprechend abgewandelt
werden kann. Dabei ist es für den Benutzer auch keine allzu
große Schwierigkeit, wenn er dies durch Lieferung von
neutralen Streifen selbst macht, da er die Tageszeitstreifen
überhaupt nie zu ändern braucht und die Monatsstreifen nur jeden
Monat einmal auszuwechseln braucht. In der Praxis wird man
allerdings zweckmäßigerweise einige typische Sätze solcher
Streifen für typische Vormerkbranchen (Ärzte, Frisöre,
Vertreter o. dgl.) vorsehen, die dem Kunden mit den
Staffelkarteien mitgeliefert werden können.
Die Erfindung ist nicht auf das in den Fig. 1 bis 3
dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Neben der
Möglichkeit, auch auf der Oberseite der Karteiblätter noch eine
vierte Klemmleiste vorzusehen, so daß dann auch auf der
Oberseite nochmals zusätzlich ein Datumsstreifen, ggf. auch
anstelle des unteren, angeordnet werden könnte, ist es
selbstverständlich für die Erfindung nicht wesentlich, daß die
Karteiblätter durch Aufkleben auf einer allseitig überstehenden
Halterfolie 2 geheftet sind, sondern sie könnten auch in
anderer Weise geheftet und mit Hilfe von Halteleisten,
Klemmleisten o. dgl. auf dem Paneel befestigt sein, sofern man nur
die Möglichkeit der Halterung der erfindungsgemäßen
Tageszeitstreifen und Datumsstreifen vorsieht.
So zeigen die Fig. 4 und 5 eine weitere
Ausführungsvariante unter Vorsehen der vorstehend bereits angesprochenen
vierten Klemmleiste 14 auf der Oberseite, bei der zwischen
der unteren Klemmleiste 6 und der oberen Klemmleists 14 eine
Tageszeitschiene 15 gleitend verschiebbar geführt ist. Diese
Tageszeitschiene 15 mit der gleichen Zeiteinteilung, wie sie
der Tageszeitstreifen 11 trägt, ermöglicht ein einfacheres
Arbeiten speziell im mittleren Bereich der Kartei, indem man
die gleitend verschiebbare Tageszeitschiene 15 an diejenige
Monatsspalte heranschiebt, in der man eine Eintragung
vornehmen kann, so daß man sehr viel leichter das Datum und die
Zeit dem entsprechenden Kästchen auf der Staffelkartei
zuordnen kann. Am einfachsten läßt sich eine solche verschiebbare
Tageszeitschiene dadurch erzielen, daß man sie elastisch
verbiegbar aus beispielsweise durchscheinendem Kunststoff
ausbildet, wobei oben und unten Führungsquerstege 16 vorgesehen
sind, die in Nuten 17 der Klemmleisten 6 und 14 eingreifen.
Im vorliegenden Fall sind diese Nuten als konkave
Einbuchtungen der Klemmleisten ausgebildet.