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Dokumentenidentifikation DE4213304A1 28.10.1993
Titel Trageinrichtung für Schutzhelme
Anmelder Nuvola, Silvio, Bologna, IT
Erfinder Nuvola, Silvio, Bologna, IT
Vertreter Gustorf, G., Dipl.-Ing., Pat.-Anw., 84036 Landshut
DE-Anmeldedatum 23.04.1992
DE-Aktenzeichen 4213304
Offenlegungstag 28.10.1993
Veröffentlichungstag im Patentblatt 28.10.1993
IPC-Hauptklasse A41G 9/00
IPC-Nebenklasse A42B 3/00   F16M 13/00   
Zusammenfassung Trageinrichtung für Schutzhelme während des Nicht-Gebrauchs.
Die Trageinrichtung (1) dient dazu, einen Helm (1') eines Motorradfahrers o. dgl. zu halten, wenn der Helm (1') nicht auf dem Kopf aufgesetzt ist. Hierzu ist ein Gürtel (2) vorgesehen, der über die Taille des Fahrzeuglenkers gelegt wird und eine Feststelleinrichtung (4) hat, die an einem Teil des Gürtels (2) befestigt ist. In einer Vertiefung (10) der Feststelleinrichtung (4) wird mittels eines Bügels (8) ein Riemen (11) des Helmes (1') festgeklemmt und dadurch am Körper des Fahrers gehalten.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Trageinrichtung für Schutzhelme während des Nicht-Gebrauchs. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf eine Trageinrichtung, die es beispielsweise einem Motorradfahrer erlaubt, den Schutzhelm bequem mit sich zu führen, während er zu Fuß unterwegs ist.

Motorradfahrer sind es bisher gewohnt, nach dem Gebrauch ihres Schutzhelmes auf dem Fahrzeug diesen dann, wenn sie zu Fuß gehen, unter dem Arm mit sich zu führen oder so zu tragen, daß der Riemen des Helmes über den Arm gestreift wird. Diese Art des Transportes des Helmes hat sich als verhältnismäßig unbequem herausgestellt.

Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Trageinrichtung zur Verfügung zu stellen, die einen bequemen Transport des Helmes gestattet, wenn dieser nicht zum Schutz des Fahrers auf dem Fahrzeug gebraucht wird.

Die Lösung dieser Aufgabe gemäß der Erfindung ergibt sich aus dem Kennzeichen des Patentanspruchs 1. Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche und ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles, das in der Zeichnung dargestellt ist. Es zeigen:

Figur 1 die schematische Ansicht einer Trageinrichtung gemäß der Erfindung und

Fig. 2 in vergrößertem Maßstab eine Schnittdarstellung in der Ebene II-II der Fig. 1.

Die Trageinrichtung 1 gemäß der Erfindung weist einen Gürtel 2 auf, der um die Taille eine Person gelegt und mittels einer bekannten Schließeinrichtung 3 festgezogen werden kann.

Der Gürtel 2 ist vorzugsweise in seinem mittleren Bereich, der sich während des Gebrauchs im Bereich der Hüfte der Person befindet, mit einer Feststelleinrichtung 4 für einen Helm 1&min; ausgerüstet. Wie sich insbesondere aus Fig. 2 ergibt, hat diese Feststelleinrichtung 4 eine Platte 5, die am Gürtel 2 befestigt ist und an diesem mit einer Fläche 6 anliegt. Am unteren Rand trägt die Platte 5 schwenkbar einen Bügel 8, welcher mittels eines Stiftes 7 an der Platte 5 gelagert ist. Der Stift 7 verläuft sich in horizontaler Richtung und parallel zur Erstreckungsrichtung des Gürtels 2.

In einem in vertikaler Richtung mittleren Bereich der Platte 5 ist in deren Fläche 9, die auf der anderen Seite der Fläche 6 liegt, eine Vertiefung 10 oder ein Sitz eingearbeitet, der sich parallel zu dem Stift 7 erstreckt und so bemessen ist, daß er einen Riemen 11 aufnehmen kann, der Teil des Helmes 1&min; ist. Der Riemen 11 dient dazu, den Helm 1&min; während seiner Gebrauchsstellung am Kopf des Fahrers zu sichern.

In seinem in vertikaler Richtung mittleren Bereich hat der Bügel 8 einen Vorsprung 12, der sich wenigstens teilweise in die Vertiefung 10 legt und dabei den Riemen 11 gegen den Boden der Vertiefung 10 drückt. In den oberen Bereich des Bügels 8, der sich vom Stift 7 ausgehend vertikal nach oben erstreckt, ist eine Vertiefung 13 eingearbeitet, die den sich an die Vertiefung 10 anschließenden, vorspringenden Bereich 14 der Platte 5 aufnimmt und dabei vorzugsweise elastisch festhält. Diese elastische Verriegelung kann beispielsweise dadurch realisiert werden, daß in die Innenseite des oberen Bereichs der Vertiefung 13 ein Sitz 15 eingearbeitet ist, in den eine Kugel 18 einschnappt; diese Kugel 18 ist im oberen Ende einer Bohrung 18 gehalten, welche in vertikaler Richtung in den vorspringenden Bereich 14 eingearbeitet ist und eine Schraubenfeder 17 aufnimmt, die gegen die Kugel 18 drückt.

Die mit 14 bis 18 bezeichneten Elemente sind die Rastmittel für die Verriegelung des Bügels 8 an der Platte 5. Am oberen Ende hat der Bügel 8 einen Fortsatz 19, der als Griffelement dient.

Im Gebrauch wird der Gürtel 2 von einem Motorradfahrer o. dgl. angelegt und kann ein Kleidungsstück darstellen, welches ansprechend ausgeführt ist. Der Helm 1&min; befindet sich dabei auf dem Kopf des Fahrers. Der Bügel 8 erstreckt sich in vertikaler Richtung, wobei die Vertiefung 13 den oberen, vorspringenden Bereich 14 der Platte 5 aufnimmt und elastisch verriegelt.

Wenn der Fahrer sein Fahrzeug abstellt, nimmt er den Helm 1&min; vom Kopf, ergreift den Fortsatz 19 des Bügels 8 und dreht diesen dabei um den Stift 7 im Uhrzeigersinn (Fig. 2). Danach kann der Riemen 11 in die Vertiefung 10 eingelegt werden, worauf der Bügel 8 in seine vertikale Stellung zurückgeschwenkt wird, so daß er den Sitz 10 wieder abdeckt und der vorspringenden Bereich 14 der Platte 5 in die Vertiefung 13 eingreift. In dieser Stellung ist der Riemen 11 in der Vertiefung 10 festgeklemmt, so daß der Helm 1&min; am Körper des Fahrers festgelegt ist. Der Fahrer kann nun bequem zu Fuß gehen, ohne dabei die Anwesenheit des Helmes 1&min; an seinem Körper unangenehm zu bemerken.

Die Platte 5 und der Bügel 8 können auch in anderer Weise als beschrieben ausgebildet sein, und die Rastmittel zur Verriegelung des oberen Randes des Bügels 8 an der Platte 5 können ebenfalls eine andere Ausgestaltung haben. So ist es beispielsweise möglich, den Bügel 8 so auszubilden, daß er zwischen sich und der Platte 5 einen anderen Teil des Helmes 1&min; als den Riemen 11 aufnehmen und halten kann.


Anspruch[de]
  1. 1. Trageinrichtung für Schutzhelme während des Nicht-Gebrauchs, gekennzeichnet durch einen Gürtel (2) für die Befestigung an der Taille eines Fahrzeuglenkers und durch eine Feststelleinrichtung (4) am Gürtel (2) zum Halten eines Teils des Helmes (1&min;) am Körper.
  2. 2. Trageinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Feststelleinrichtung (4) eine am Gürtel (2) befestigte Platte (5) aufweist, in die eine Vertiefung (10) zur Aufnahme eines Teils des Helmes (1&min;) eingearbeitet ist, wobei Mittel (8) zur Abdeckung der Vertiefung (10) und des Teils des Helmes (1&min;) sowie Rastmittel (14 bis 18) vorgesehen sind, die die Mittel zur Abdeckung (8) an der Platte (5) festlegen.
  3. 3. Trageinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastmittel (14 bis 18) die Mittel (8) zur Abdeckung in elastischer Weise an der Platte (5) blockieren.
  4. 4. Trageinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der von der Feststelleinrichtung (4) gehaltene Teil des Helmes (1&min;) aus einem Riemen (11) besteht, der zur Sicherung des Helmes (11) am Kopf des Fahrzeuglenkers während der Fahrt dient.






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