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Dokumentenidentifikation DE4222677A1 18.11.1993
Titel Photonenantrieb
Anmelder Raßbach, Klaus, 1000 Berlin, DE
Erfinder Raßbach, Klaus, 1000 Berlin, DE
Vertreter Pfenning, J., Dipl.-Ing., 10707 Berlin; Meinig, K., Dipl.-Phys., 80336 München; Butenschön, A., Dipl.-Ing. Dr.-Ing., Pat.-Anwälte; Bergmann, J., Dipl.-Ing., Pat.- u. Rechtsanw., 10707 Berlin; Nöth, H., Dipl.-Phys., 80336 München; Hengelhaupt, J., Dipl.-Ing., 01097 Dresden; Kraus, H., Dipl.-Phys., Pat.-Anwälte, 80336 München
DE-Anmeldedatum 07.07.1992
DE-Aktenzeichen 4222677
Offenlegungstag 18.11.1993
Veröffentlichungstag im Patentblatt 18.11.1993
IPC-Hauptklasse F03H 3/00
IPC-Nebenklasse B64G 1/40   
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft einen Photonenantrieb und ist anwendbar bei der Herstellung von Raketentriebwerken.
Innerhalb eines ringförmigen Laserstrahls wird ein punktförmiger Laserstrahl abgestrahlt, wobei der punktförmige Laserstrahl zusätzlich rotiert.
An der Grenzfläche der beiden Laserstrahlen herrscht hierdurch eine unterschiedliche Lichtenergie, welche eine Schubkraft bewirkt.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft einen Photonenantrieb und ist anwendbar beispielsweise bei der Herstellung von Raketentriebwerken.

Das Prinzip des herkömmlichen Raketentriebwerkes beruht darauf, daß im Inneren der Rakete Materie stark beschleunigt wird und als gerichteter Strahl die Rakete verläßt.

Realisiert werden derartige Antriebe durch die Verbrennung fester oder flüssiger Treibstoffe. Nachteilig ist dabei, daß diese Stoffe bis zu ihrer Verbrennung als Ballast transportiert werden müssen.

Weiterhin sind bereits vor Jahrzehnten hypothetische Antriebsvarianten bekanntgeworden, bei denen der Impuls eines gebündelten Photonenstrahls zur Schuberzeugung genutzt werden soll.

Nachteilig hierbei ist, daß sich ein hinreichend großer Schubeffekt erst bei einer sehr intensiven Photonenstrahlung ergibt. Es wären Strahlungsquellen mit Temperaturen oberhalb von 30 000 K erforderlich.

Der Energiebedarf ist ebenfalls sehr hoch und liegt bei etwa 3000 MW/kp. Auch geht das Strahlungsmaximum eines solchen Photonenstrahlers mit steigender Temperatur in das Gebiet der Röntgenstrahlung über, was erhebliche probleme bei der Bündelung des Photonenstrahls bereitet.

Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen realisierbaren Photonenantrieb mit vertretbarem Energiebedarf zu schaffen.

Diese Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale im kennzeichnenden Teil des Hauptanspruches in Verbindung mit den ausgestaltenden Merkmalen der Unteransprüche.

Der besondere Vorteil der Erfindung liegt darin, daß der erfindungsgemäße Photonenantrieb unter vertretbarem Energieansatz und unter Verwendung von Lasern realisiert wird.

Die Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert werden.

Von einem Ringlaser wird ein ringförmiger Laserstrahl erzeugt und abgestrahlt. In einem zweiten Laser wird ein punktförmiger Laserstrahl erzeugt, welcher innerhalb des ringförmigen Laserstrahls positioniert und abgestrahlt wird.

Das Licht des punktförmigen Lasers wird durch Magnetfelder zusätzlich zu einer starken Rotation um die eigene Achse gebracht, d. h. der elektrische bzw. magnetische Vektor des linienförmigen Laserlichtes rotiert.

Hierdurch erhält das den punktförmigen Laserstrahl bildende Licht durch die zusätzliche Rotationsenergie einen höheren Energiegehalt als das Licht des den punktförmigen Laserstrahl umgebenden ringförmigen Laserstrahls.

An der Grenzfläche der beiden Laserstrahlen herrscht somit eine unterschiedliche Lichtenergie, welche eine Schubkraft bewirkt.


Anspruch[de]
  1. 1. Photonenantrieb, dadurch gekennzeichnet, daß in einem ersten Laser ein ringförmiger Laserstrahl erzeugt und abgestrahlt wird, in einem zweiten Laser ein punktförmiger Laserstrahl erzeugt und dieser innerhalb des ringförmigen Laserstrahls abgestrahlt wird und der punktförmige Laserstrahl um die eigene Achse stark rotiert, wodurch durch die unterschiedliche Lichtenergie an der Grenzfläche zwischen dem punktförmigen Laserstrahl und dem ringförmigen Laserstrahl eine Schubkraft entsteht.
  2. 2. Photonenantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der punktförmige Laserstrahl im Mittelpunkt des ringförmigen Laserstrahls abgestrahlt wird.
  3. 3. Photonenantrieb nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rotation des punktförmigen Laserstrahls durch Magnetfelder erzeugt wird.






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