| Dokumentenidentifikation |
DE4222677A1 18.11.1993 |
| Titel |
Photonenantrieb |
| Anmelder |
Raßbach, Klaus, 1000 Berlin, DE |
| Erfinder |
Raßbach, Klaus, 1000 Berlin, DE |
| Vertreter |
Pfenning, J., Dipl.-Ing., 10707 Berlin; Meinig, K., Dipl.-Phys., 80336 München; Butenschön, A., Dipl.-Ing. Dr.-Ing., Pat.-Anwälte; Bergmann, J., Dipl.-Ing., Pat.- u. Rechtsanw., 10707 Berlin; Nöth, H., Dipl.-Phys., 80336 München; Hengelhaupt, J., Dipl.-Ing., 01097 Dresden; Kraus, H., Dipl.-Phys., Pat.-Anwälte, 80336 München |
| DE-Anmeldedatum |
07.07.1992 |
| DE-Aktenzeichen |
4222677 |
| Offenlegungstag |
18.11.1993 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
18.11.1993 |
| IPC-Hauptklasse |
F03H 3/00
|
| IPC-Nebenklasse |
B64G 1/40
|
| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft einen Photonenantrieb und ist anwendbar bei der Herstellung von Raketentriebwerken. Innerhalb eines ringförmigen Laserstrahls wird ein punktförmiger Laserstrahl abgestrahlt, wobei der punktförmige Laserstrahl zusätzlich rotiert. An der Grenzfläche der beiden Laserstrahlen herrscht hierdurch eine unterschiedliche Lichtenergie, welche eine Schubkraft bewirkt.
|
| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft einen Photonenantrieb und ist
anwendbar beispielsweise bei der Herstellung von
Raketentriebwerken.
Das Prinzip des herkömmlichen Raketentriebwerkes
beruht darauf, daß im Inneren der Rakete Materie stark
beschleunigt wird und als gerichteter Strahl die
Rakete verläßt.
Realisiert werden derartige Antriebe durch die
Verbrennung fester oder flüssiger Treibstoffe.
Nachteilig ist dabei, daß diese Stoffe bis zu ihrer
Verbrennung als Ballast transportiert werden müssen.
Weiterhin sind bereits vor Jahrzehnten hypothetische
Antriebsvarianten bekanntgeworden, bei denen der
Impuls eines gebündelten Photonenstrahls zur
Schuberzeugung genutzt werden soll.
Nachteilig hierbei ist, daß sich ein hinreichend
großer Schubeffekt erst bei einer sehr intensiven
Photonenstrahlung ergibt. Es wären Strahlungsquellen mit
Temperaturen oberhalb von 30 000 K erforderlich.
Der Energiebedarf ist ebenfalls sehr hoch und liegt
bei etwa 3000 MW/kp. Auch geht das Strahlungsmaximum
eines solchen Photonenstrahlers mit steigender
Temperatur in das Gebiet der Röntgenstrahlung über, was
erhebliche probleme bei der Bündelung des
Photonenstrahls bereitet.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen
realisierbaren Photonenantrieb mit vertretbarem
Energiebedarf zu schaffen.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die Merkmale im
kennzeichnenden Teil des Hauptanspruches in Verbindung
mit den ausgestaltenden Merkmalen der Unteransprüche.
Der besondere Vorteil der Erfindung liegt darin, daß
der erfindungsgemäße Photonenantrieb unter
vertretbarem Energieansatz und unter Verwendung von Lasern
realisiert wird.
Die Erfindung soll nachstehend anhand eines
Ausführungsbeispieles näher erläutert werden.
Von einem Ringlaser wird ein ringförmiger Laserstrahl
erzeugt und abgestrahlt. In einem zweiten Laser wird
ein punktförmiger Laserstrahl erzeugt, welcher
innerhalb des ringförmigen Laserstrahls positioniert und
abgestrahlt wird.
Das Licht des punktförmigen Lasers wird durch
Magnetfelder zusätzlich zu einer starken Rotation um die
eigene Achse gebracht, d. h. der elektrische bzw.
magnetische Vektor des linienförmigen Laserlichtes
rotiert.
Hierdurch erhält das den punktförmigen Laserstrahl
bildende Licht durch die zusätzliche Rotationsenergie
einen höheren Energiegehalt als das Licht des den
punktförmigen Laserstrahl umgebenden ringförmigen
Laserstrahls.
An der Grenzfläche der beiden Laserstrahlen herrscht
somit eine unterschiedliche Lichtenergie, welche eine
Schubkraft bewirkt.
|
| Anspruch[de] |
- 1. Photonenantrieb,
dadurch gekennzeichnet,
daß in einem ersten Laser ein ringförmiger
Laserstrahl erzeugt und abgestrahlt wird, in einem
zweiten Laser ein punktförmiger Laserstrahl
erzeugt und dieser innerhalb des ringförmigen
Laserstrahls abgestrahlt wird und der punktförmige
Laserstrahl um die eigene Achse stark rotiert,
wodurch durch die unterschiedliche Lichtenergie
an der Grenzfläche zwischen dem punktförmigen
Laserstrahl und dem ringförmigen Laserstrahl
eine Schubkraft entsteht.
- 2. Photonenantrieb nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der punktförmige Laserstrahl im
Mittelpunkt des ringförmigen Laserstrahls
abgestrahlt wird.
- 3. Photonenantrieb nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rotation des punktförmigen
Laserstrahls durch Magnetfelder erzeugt wird.
|
|
|