| Dokumentenidentifikation |
DE4315863A1 25.11.1993 |
| Titel |
Verfahren zur Überwachung eines Gebietes |
| Anmelder |
Deutsche Aerospace AG, 80804 München, DE |
| Erfinder |
Sieprath, Werner, Dr., 89233 Neu-Ulm, DE; Robinson, David, Dipl.-Ing., 89075 Ulm, DE |
| DE-Anmeldedatum |
12.05.1993 |
| DE-Aktenzeichen |
4315863 |
| Offenlegungstag |
25.11.1993 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
25.11.1993 |
| IPC-Hauptklasse |
G01S 13/87
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| IPC-Nebenklasse |
G01S 7/35
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Überwachung eines Gebietes mit einer Vielzahl kostengünstiger und kompakter Radaranlagen (Radarsensoren) bei hoher Auflösung. Diese arbeiten mit einer CW-Modulation bei niedrigen Sendeleistungen (Reichweiten) und sind daher vollständig in Halbleiter-Technologie realisierbar. Das Gebiet wird in lückenlos aneinandergrenzende Basiszellen aufgeteilt.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Überwachung eines
Gebietes nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Die Erfindung betrifft insbesondere die Überwachung eines
Gebietes, auf dem mindestens ein nichtkooperatives
(Radar-)Ziel vorhanden ist. Ein solches Ziel besitzt
keinen sogenannten Transponder und/oder keine
Navigationsanlage, deren Navigationsergebnis durch eine ortsfeste
(Radar-)Sende-/Empfangsanlage abfragbar ist.
Ein solches Gebiet kann z. B. ein sogenannter
Regionalflugplatz sein, auf dem nach Sichtflugregeln abgefertigt wird.
Das Gebiet kann z. B. auch ein zu einem Großflughafen
gehörendes Vorfeld sein, auf dem z. B. neben den ruhenden
oder bewegten Flugzeugen auch ruhende oder bewegte
Fahrzeuge, z. B. Zubringerbusse und/oder Versorgungsfahrzeuge,
überwacht werden müssen. Weiterhin kann das Gebiet z. B.
auch ein Schiffahrtsweg, z. B. ein Fluß und/oder ein Kanal
oder eine Hafenanlage sein.
Auf solchen Gebieten sind sehr unterschiedliche Arten von
(Radar-)Zielen vorhanden, die möglichst genau geortet und
klassifiziert werden müssen.
Es ist nun naheliegend, ein solches Gebiet mit Hilfe einer
einzigen leistungsstarken Radaranlage zu überwachen. Ein
solches Verfahren hat insbesondere bei einer ungünstigen
Topographie des zu überwachenden Gebietes den Nachteil,
daß sogenannte Abschattungen auftreten können, in denen
keine zuverlässige Überwachung möglich ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein
gattungsgemäßes Verfahren anzugeben, das eine lückenlose,
verzugsarme, genaue und möglichst zielortunabhängige
Ortung, Klassifikation und Verfolgung von stationären
und/oder bewegten Objekten (Zielen) in dem zu
überwachenden Gebiet ermöglicht. Der Erfindung liegt außerdem die
Aufgabe zugrunde, ein kostengünstig und zuverlässig
arbeitendes Verfahren anzugeben.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die im kennzeichnenden
Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und/oder Weiterbildungen sind den
Unteransprüchen entnehmbar.
Ein erster Vorteil der Erfindung besteht darin, daß in
einem zu überwachenden Gebiet eine gleichförmig genaue und
leistungsgesteigerte Ortung und Klassifikation mit einem
Verbund in Entfernung und Winkel hochauflösender,
kostengünstiger und räumlich kleiner Radarsensoren beschränkter
Reichweite möglich wird.
Ein zweiter Vorteil besteht darin, daß eine an das zu
überwachende Gebiet (Gelände) angepaßte Aufstellung der
Radaranlagen und/oder Radarsensoren möglich wird und damit
eine lückenlose und abschattungsfreie Überwachung.
Ein dritter Vorteil besteht darin, daß für Radaranlagen
(Radarsensoren) reichweitenbeschränkte Halbleitersender,
die kostengünstig sind, verwendet werden können.
Ein vierter Vorteil besteht darin, daß das zu überwachende
Gebiet in kleine Flächen, vorzugsweise aneinandergrenzende
Dreiecke, aufgeteilt wird. Dadurch ist einerseits eine
kostengünstige Erweiterung des zu überwachenden Gebietes
möglich und andererseits noch eine genügende Überwachung,
sofern eine der Radaranlagen (Radarsensoren) infolge eines
Defektes oder Wartungsarbeiten ausfällt. Im Extremfall,
das heißt wenn nur ein einziger Radarsensor funktionsfähig
ist, geht ein nur von diesem erfaßtes Ziel nicht verloren.
Weitere Vorteile sind der folgenden Beschreibung
entnehmbar.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von
Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf schematisch dargestellte
Figuren näher erläutert. Die Fig. 1 bis 4 zeigen
schematisch dargestellte Diagramme zur Erläuterung der
Erfindung.
In Fig. 1 ist das zu überwachende Gebiet 1 in Form zweier
parallel verlaufender Streifen, die mit einem grauen
Punktraster unterlegt sind, dargestellt. Die parallelen
Streifen sind außerdem durch einem schräg verlaufenden
Streifen verbunden. Eine solche Darstellung kann z. B.
einem Teilbereich eines Flughafens entsprechen,
beispielsweise einem zu überwachenden Start- und/oder
Landebahnenabschnitt oder Rollbahnen auf dem sogenannten Vorfeld. Die
Darstellung kann aber auch einem zu überwachenden Kanal- oder
Autostraßensystem entsprechen, das in einem
topographisch unübersichtlichen Gelände liegt. Beispielsweise
kann die Darstellung einem Kanal- oder Autostraßensystem
entsprechen, zwischen dem ein hügeliges Gelände und/oder
eine dichte Bebauung liegt.
Ein solches zu überwachendes Gebiet wird nun in der
dargestellten Weise mit einem Punktraster (große schwarze
Punkte) überzogen. Diese Punkte 2 haben in Abhängigkeit
von der vorhandenen Topographie einen Abstand, der in
einem Bereich von vorzugsweise 0,3 km bis 3 km liegt. Die
Punkte 2 sind aus Gründen des besseren Verständnisses mit
Linien verbunden, so daß lückenlos aneinandergrenzende
vieleckige Flächen 3 entstehen, die auch Zellen genannt
werden. Diese Flächen 3 sind vorzugsweise als Dreiecke
ausgebildet. Es sind aber auch andere Flächen (Zellen)
möglich, z. B. Quadrate, Fünf- oder Sechsecke und/oder
eine Mischung aus diesen. Die zu einer Fläche 3 (Zelle)
gehörenden Punkte 3 (Eckpunkte) sind entsprechend den
topographischen Gegebenheiten so gewählt, daß von jedem
Punkt die zugehörige Fläche oder Flächen, z. B. sechs
Stück für einen Punkt, der in der Mitte des Punktrasters
liegt, nach optischen Sichtbedingungen (bei klarem Wetter)
lückenlos und im wesentlichen abschattungsfrei überwacht
werden kann. Die Punkte 2 können z. B. auf einem Hügel,
einem Trägermast, einem Gebäude und/oder - bei ebenem
Gelände - z. B. unmittelbar neben der zu überwachenden
Start-/Landebahn oder dem Kanal- oder Autostraßensystem
liegen.
An jedem der Punkte 2 wird nun eine Radaranlage, die auch
Radarsensor genannt wird, angeordnet. Eine solche
Radaranlage hat eine geringe Reichweite, die maximal bis zum
nächstliegenden Punkt reicht, was nachfolgend noch näher
erläutert wird. Solche Radaranlagen enthalten z. B. eine
schnell rotierende, z. B. mit 60 Upm (Umdrehungen pro
Minute), Sende-/Empfangsantenne, die als gebündelte
richtungsmessende Reflektorantenne ausgebildet ist und einen
maximalen Durchmesser von ungefähr 0,5 m besitzt. Die
Richtungsmessung kann alternativ auch durch eine
elektronisch abtastende feststehende Antenne erfolgen und/oder
auch mit einem kombiniert mechanisch - elektronischem
Abtastverfahren. Eine solche Antenne wird vorteilhafterweise
durch einen Radom geschützt. Für die Radaranlagen wird
vorzugsweise ein CW-Bereich (Continous-Wave-Betrieb,
Dauerstrich-Betrieb) mit einer daran angepaßten Modulation,
gewählt. Die Radaranlagen arbeiten vorzugsweise im
MMW-Bereich (Millimeterwellenbereich). Im MMW-Bereich sind gute
Winkelauflösungen und -genauigkeiten mit kleinen Antennen
erreichbar. Die Radaranlagen besitzen eine Sendeleistung,
die vorzugsweise im Bereich von 50 mW bis 500 mW liegt.
Solche Sendeanlagen sind kostengünstig in zuverlässiger
Halbleiter-Technologie herstellbar.
Diese Vielzahl der Radaranlagen wird gesteuert und/oder
überwacht von einer Zentrale, die weit entfernt, z. B.
einige Kilometer, von dem zu überwachenden Gebiet liegen
kann. Durch eine solche Zentrale können in kostengünstiger
Weise auch gleichzeitig mehrere solcher Gebiete überwacht
werden. Die zwischen der Zentrale und den einzelnen
Radaranlagen nötige (Daten-)Kommunikation erfolgt über dafür
geeignete (Daten-)Übertragungsstrecken, z. B. elektrische
Kabel, Lichtwellenleiter und/oder Funkstrecken, die
vorzugsweise ebenfalls im Millimeterwellen-Bereich arbeiten.
Die Datenübertragungsrate zwischen einem oder mehreren
Radarsensor(en) und der zugehörigen (Fusions-)Zentrale kann
vorteilhafterweise durch eine Vorgabe von
Vorverarbeitungsteilen in den einzelnen Radarsensoren weitgehend
bestimmt werden, so daß auch vorhandene (Daten-)
Übertragungsstrecken mit geringer Übertragungskapazität
nutzbar sind.
Aus Zuverlässigkeitsgründen kann es zweckmäßig sein, auch
die einzelnen Radarsensoren mit der vollständigen
Funktionalität (Auswertungsmöglichkeit der Gesamtanlage) bis hin
zur lokalen Spurenbildung der erfaßten Ziele auszustatten.
Von der Zentrale aus wird z. B. der Umlauf der
Radarantennen und/oder die ausgestrahlten Millimeterwellen so
synchronisiert, daß innerhalb einer Fläche 3 (Zelle) eine
gemeinsame Signalverarbeitung der von der Radarantenne
empfangenen Signale erfolgen kann. In der Zentrale befindet
sich außerdem eine Auswerteeinheit, die vorzugsweise eine
digital arbeitende Rechenanlage enthält, für die von den
Radaranlagen empfangenen Signale. Diese können je nach dem
erforderlichen Bedarf in vielfältiger Weise ausgewertet
werden. Beispielsweise ist die Auswertung der
Empfangssignale einer einzelnen Radaranlage und/oder der zu einer
Fläche 3 (Zelle) gehörenden Radaranlagen und/oder der zu
ausgewählten Flächen gehörenden Radaranlagen und/oder
allen Radaranlagen möglich. Auf diese Weise sind z. B.
(Radar-)Bilder mit unterschiedlicher räumlicher Auflösung
darstellbar. Es ist besonders vorteilhaft, daß schon jeder
Radarsensor innerhalb seiner Reichweite ein vollständiges
Radarbild erzeugt, mit dem in jedem Fall eine
Aufrechterhaltung der Überwachung des zugeordneten Bereiches möglich
ist. Es gehen lediglich die ansonsten vorhandenen
fusionsbedingten Vorteile der verbesserten und gleichmäßigen
Auflösung, der Genauigkeit sowie der erhöhten
Klassifikationssicherheit verloren.
In den Fig. 2 bis 4 sind ausgewählte vorteilhafte
Detektionseigenschaften für eine Fläche 3 (Zelle), die als
dreieckige Fläche ausgebildet ist, dargestellt. Dabei befinden
sich die pilzförmig dargestellten Radaranlagen an den
Eckpunkten eines Dreiecks, das auch Basiszelle genannt wird.
Fig. 2a zeigt für ein bewegtes oder unbewegtes Ziel Kurven
konstanter Positionsgenauigkeit im Bereich der gestrichelt
dargestellten Basiszellen. Dabei sind die angegebenen
sogenannten CEP-Werte (circular error probability) normiert
auf die Entfernungsmeßgenauigkeit der an den Eckpunkten
befindlichen Radaranlagen. Es ist ersichtlich, daß die
Positionsgenauigkeit in vorteilhafter Weise nahezu
ortsunabhängig ist. Die sich aus den Kurven 1 bis 4 ergebenden
Unterschiede sind in der praktischen Anwendung
vernachlässigbar.
In Fig. 2b ist die zu der Darstellung entsprechend Fig. 2a
gehörende Elliptizität (Achsenverhältnis) der
Fehlerellipsen dargestellt. Es ist ersichtlich, daß lediglich in
unmittelbarer Nähe (Kurven 8) der Radaranlagen eine
möglicherweise ungenaue Positionsbestimmung eines Zieles
vorhanden ist.
In den Fig. 3a, 3b ist die Auflösungswahrscheinlichkeit
Pres für eine einzelne Radaranlage dargestellt. Diese
befindet sich an dem linken Eckpunkt der Basiszelle. Bei
dieser betragen die Abstände der Eckpunkte ungefähr 1 km.
Die (Einzel-)Radaranlagen besitzen jeweils eine
Entfernungsauflösung von 2 m und eine Azimutauflösung von 2°.
Fig. 3a zeigt, daß ein Doppelziel, bei dem die zugehörigen
Einzelziele einen Abstand d von nur 2,125 in besitzen,
nahezu in der gesamten Basiszelle mit einer
Auflösungswahrscheinlichkeit von Pres = 22% detektiert werden kann.
Lediglich in unmittelbarer Nähe der Radaranlage ist eine
höhere Auflösungswahrscheinlichkeit vorhanden. Fig. 3b zeigt
eine der Fig. 3a entsprechende Darstellung, jedoch mit dem
Unterschied, daß die Einzelziele einen Abstand d = 2,5 m
besitzen. Es ist ersichtlich, daß in der Basiszelle die
Auflösungswahrscheinlichkeit auf Pres = 41% gestiegen
ist.
Fig. 3c zeigt eine Darstellung entsprechend Fig. 3a,
jedoch mit dem Unterschied, daß an jedem Eckpunkt eine
Radaranlage entsprechend Fig. 3a vorhanden ist. Bei dem
aufzulösenden Doppelziel haben die Einzelziele einen Abstand
von d = 2,125 in. Es ist ersichtlich, daß nun - im
Gegensatz zu Fig. 3a - nahezu in der gesamten Basiszelle eine
Auflösungswahrscheinlichkeit Pres > 50% vorhanden ist,
d. h., das Doppelziel wird aufgelöst in die vorhandenen
Einzelziele.
Bei der Darstellung gemäß Fig. 3d besteht das Doppelziel
aus zwei Einzelzielen mit einem Abstand d = 2,5 m. Es ist
ersichtlich, daß ein solches Ziel - im Gegensatz zu
Fig. 3b - nun zuverlässig auf lösbar ist (Pres > 80%).
Die Fig. 4a, 4b zeigen die erreichbare Genauigkeit der
Bestimmung eines Geschwindigkeitsvektors für ein Ziel
innerhalb einer Basiszelle entsprechend den Darstellungen der
Fig. 3c, 3d. Fig. 4a zeigt Kurven konstanter Genauigkeit
des Geschwindigkeitsvektors im Bereich der Basiszelle.
Dabei sind die verwendeten CEP-Angaben normiert auf die
Dopplermeßgenauigkeit der an den Eckpunkten befindlichen
Einzel-Radaranlagen. Es ist ersichtlich, daß der
Geschwindigkeitsvektor mit einer Genauigkeit bestimmt werden kann,
welche nahezu konstant ist innerhalb der Basiszellen.
Fig. 4b zeigt die zu Fig. 4a gehörende Elliptizität der
Fehlerellipsen.
Die anhand der Fig. 1 beschriebene Aufteilung des zu
überwachenden Gebietes in vorzugsweise dreieckförmige
Basiszellen, deren Eigenschaften anhand der Fig. 2 bis 4
dargestellt wurden, ermöglicht eine Radarüberwachung mit
weiteren vorteilhaften Eigenschaften:
- - Eine lückenlose sowie verzugsarme, d. h. nahezu
verzerrungsfreie Bestimmung der Position und/oder
Geschwindigkeit aller in dem Gebiet befindlichen
kooperativen und/oder nicht kooperativen (Radar-)
Ziele.
- - Eine zuverlässige Klassifikation aller Ziele, da
diese immer aus mindestens drei unterschiedlichen
Richtungen betrachtet werden. Auf diese Weise
können beispielsweise Ziele unterschieden werden, die
in einer bestimmten Richtung gleiche oder ähnliche
Rückstreueigenschaften besitzen.
- - Verwendung zirkular polarisierter Millimeterwellen
mit polarimetrischer Auswertung orthogonaler
Empfangskanäle. Dadurch ist insbesondere störender
Clutter, der durch Niederschläge verursacht wird,
in zuverlässiger Weise unterdrückbar. Ebenso wird
durch die polarimetrische Auswertung eine
zusätzliche Zielklassifikation mit Hilfe von
polarimetrischen Zielmerkmalen erreicht.
- - Einsatz von einzelnen Radarsensoren mit der
Fähigkeit zu hoher Entfernungs-, Doppler- und
Winkelauflösung. Dadurch lassen sich
vorteilhafterweise unter anderem ansonsten möglicherweise
vorhandene störende Mehrwegreflektionen vermeiden.
- - Es ist eine Radarkarte (Clutter Map) des
überwachten Gebiets mit vorgebbarer zeitlicher Erneuerung
darstellbar. Eine lokale Clutterkarte (Clutter
Map), daß heißt, eine Clutterkarte, die nur auf
den Überwachungsbereich eines Radarsensors
beschränkt ist, kann vorteilhafterweise als
Bestandteil dieses Radarsensors ausgebildet werden. In
einem solchen Fall ist eine erhebliche
Datenreduktion vor der Übertragung der Ausgangsdaten dieses
Radarsensors möglich.
- - Ermittlung und Auswertung der Zielattribute, z. B.
geometrische Strukturmerkmale, Ausdehnung,
Polarisationsmerkmale eines Zieles.
- - Zentrale Spurbildung eines oder mehrerer bewegter
Ziele auf der Basis der Position(en),
Geschwindigkeitsvektoren sowie der Zielattribute.
- - Zuverlässige Vorhersage eventueller
Kollisionskonflikte zwischen mehreren Verkehrsteilnehmern
(bewegter Zielen).
- - Es ist eine einfache Erweiterung des zu
überwachenden Gebietes möglich, z. B. bei einer
Verlängerung einer Start- und/oder Landebahn eines
Flughafens, ohne daß die erwähnten Genauigkeiten der
Positions- und/oder Geschwindigkeitsbestimmungen
verringert werden. Bei einer Erweiterung müssen
einem bestehenden System von Basiszellen lediglich
eine dem neuen zugeführten Gebiet entsprechende
Anzahl neuer Basiszellen hinzugefügt werden.
- - Es ist eine systeminhärende Redundanz beim Ausfall
einzelner Radaranlagen vorhanden. Denn dann wird
beispielsweise aus einer dreieckförmigen
Basiszelle eine sechseckförmige Fläche, in der auch
weiterhin eine Detektion von Zielen möglich ist,
aber möglicherweise mit verringerter
Detektionswahrscheinlichkeit. Eine solche Eigenschaft wird
auch "Graceful Degradation" genannt. Das System
arbeitet dann mit verringerter Systemleistung.
Selbst ein einziger Radarsensor (Radaranlage) kann
vorteilhafterweise noch eine verwertbare
Objektmeldung (Zielmeldung) mit zugehöriger Ortsangabe
liefern.
Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen
Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern in vielfältiger Weise auf
weitere anwendbar. Beispielsweise ist eine zuverlässige
Überwachung einer Landesgrenze bei schwieriger
Topographie, z. B. im Gebirge, möglich. Weiterhin ist eine
zuverlässige Überwachung von Häfen, Flußläufen, Meeresbuchten
und/oder Meerengen möglich.
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| Anspruch[de] |
- 1. Verfahren zur Überwachung eines Gebietes, in dem
mindestens ein nichtkooperatives Ziel vorhanden ist, mit
Hilfe einer Radaranlage, dadurch gekennzeichnet
- - daß dem zu überwachenden Gebiet ein Punktraster
überlagert wird;
- - daß an jedem Punkt des Punktrasters eine hochauflösende,
richtungs- und entfernungsmessende Radaranlage, die im
CW-Betrieb arbeitet, angeordnet wird;
- - daß die Lage der Punkte in Abhängigkeit von der
Topographie des Gebietes gewählt wird;
- - daß mindestens drei Punkte als Eckpunkte einer
zugehörigen vieleckigen Fläche (Zelle) ausgebildet werden;
- - daß zumindest die an den Eckpunkten der Fläche
befindlichen Radaranlagen über eine Auswerteeinheit vernetzt
werden und
- - daß die Abstände der Punkte sowie die
Betriebseigenschaften von den auf der Fläche geforderten
Detektionseigenschaften gewählt werden.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
bei einer Fläche (Zelle) die Lage der Punkte so gewählt
wird, daß zwischen diesen eine optische Sichtverbindung
besteht und daß von jedem Punkt die zugehörige Fläche
(Zelle) abschattungsfrei überwachbar wird.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet,
- - daß mindestens zwei Flächen (Zellen) lückenlos
benachbart angeordnet werden und eine gemeinsame
Begrenzungslinie besitzen;
- - daß mindestens ein Punkt als Eckpunkt beider Flächen
ausgebildet wird und
- - daß von der auf diesem Eckpunkt angeordneten Radaranlage
die mindestens zwei Flächen (Zellen) überwacht werden.
- 4. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die auf den Punkten befindlichen
Radaranlagen jeweils eine Reichweite besitzen, die maximal
bis zu dem jeweils benachbarten Punkt reicht.
- 5. Verfahren nach einen der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Reichweite einer Radaranlage im
Bereich von 0,3 km bis 3 km liegt und daß die gewählte
Reichweite in Abhängigkeit von der Entfernung der
benachbarten Punkte gewählt wird.
- 6. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet,
- - daß auf den Eckpunkten mindestens einer Flächer (Zelle)
Radaranlagen mit CW-Modulation angeordnet werden,
- - daß die Radaranlagen eine zirkular polarisierte
Strahlung im Millimeterwellenbereich aussenden und
- - daß eine polarimetrische Auswertung orthogonaler
Empfangskanäle erfolgt.
- 7. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest bei jeder Fläche (Zelle) die
von an den zugehörigen Eckpunkten befindlichen
Radaranlagen empfangenen Signale in einer zentralen Auswerteeinheit
ausgewertet werden.
- 8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß in der Auswerteeinheit von den
erfaßten Zielen zumindest deren Position und vektorielle
Geschwindigkeit bestimmt und daß die Ziele klassifiziert
werden.
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