Es stellt sich die Aufgabe, einen Mast für eine
Einrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, der auf
einfache Weise eine spielfreie Fixierung erlaubt.
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch, daß
die Zentrierstifte konisch zulaufend ausgebildet sind und in
entsprechend konisch zulaufende Zentrierbohrungen zur Bildung
einer Kegelsitzverbindung eingreifen und daß die
Zentrierstifte gegenüber dem Mast mit einer Federkraft, die kleiner als
die Gewichtskraft des Mastes ist,
axial federnd abgestützt sind.
Durch die federnde Abstützung ruht der Mast über seine
Grundplatte weiterhin auf der Stützplatte. Die
Federkraft ist so gewählt, daß bei spielfreier Ausbildung die
Seitenkräfte kompensiert werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist jede
Zentrierbohrung in einer in die Stützplatte eingelassenen
Zentrierbuchse ausgebildet.
Mit dieser Maßnahme kann zur Aufnahme des
Zentrierstiftes ein Teil aus einem hochwertigen Werkstoff eingesetzt
werden.
Vorzugsweise wird die Federkraft zwischen den Zentrierstiften und dem
Mast durch je ein Tellerfederpaket aufgebracht.
Anhand eines Ausführungsbeispieles wird die
erfindungsgemäße Einrichtung erläutert.
Dabei zeigt die
Fig. 1 eine in einem Kerngerüst angeordnete
Kernumfassung mit einem Teil eines Mastes,
Fig. 2 den Teilbereich einer Stützplatte in einer
Aufsicht,
Fig. 3 eine Frontansicht einer Grundplatte mit der
Kamerahalterung und der Stützplatte, teilweise
im Schnitt,
Fig. 4 eine Ansicht in Pfeilrichtung IV der Fig. 3
teilweise im Schnitt,
Fig. 5 einen Schnitt eines Teilbereichs der
Fig. 3,
Fig. 6 einen Teilschnitt durch die auf der
Stützplatte aufgesetzte Grundplatte in einem größeren
Maßstab.
Die Fig. 1 zeigt in einem Längsschnitt einen Teilbereich
eines Kerngerüstes 1 einer wassergekühlten
Kernreaktoranlage, das in einem nicht dargestellten Reaktorbehälter
angeordnet ist. Das Kerngerüst nimmt eine Kernumfassung
2 auf, deren Peripherie einem nicht dargestellten
Brennelementverband angepaßt ist. Sie weist daher, in ihrem
Querschnitt betrachtet, eine Vielzahl von Abknickungen
auf. Im Bereich jeder Abknickung ist die Kernumfassung
mit Schrauben 3 am Kerngerüst 1 befestigt. Zur
Inspektion oder Reparatur dieser Schrauben 3 ist eine
Stützplatte 4 am Boden des Kerngerüstes angeordnet, auf der
ein Mast 5 abgestützt ist. An seinem oberen, nicht
dargestellten Ende kann der Mast von einem Hebezeug
gehalten werden. Entlang des Mastes ist ein Inspektions- oder
Reparaturgerät 6 zur Prüfung oder Reparatur der
Schrauben 3 verfahrbar.
Wie aus der Fig. 2, die eine Aufsicht auf einen
Teilbereich der Stützplatte 4 zeigt, zu ersehen ist, sind dort
mehrere Bohrungspaare 7 eingebracht, deren
Zentrierbohrungen 8, 8a jeweils mit einer als Rille 9 ausgebildeten
Markierung verbunden sind. Die gedachte Fortsetzung der
Rille verläuft dabei jeweils durch das Zentrum der
Zentrierbohrung 8, 8a. Der Mittenabstand eines
Bohrungspaares 7 ist durch eine senkrecht zur Rille verlaufende
Querrille 10 markiert, die die Rille 9 schneidet. Zum
Erreichen der verschiedenen Prüfpositionen muß der Mast
5 über ihm zugeordnete Zentrierstifte 11, 11a
(Fig. 3, 4, 6) in das entsprechende Bohrungspaar 7, dessen
Bohrungsabstand dem Abstand zwischen den Zentrierstiften
entspricht, eingesetzt werden.
Zur Positionierung des in den Fig. 3 und 4 nur in
strichpunktierten Linien angedeuteten Mastes 5 ist an
seiner Unterseite eine Grundplatte 12 mittels Schrauben
13 befestigt. Die Grundplatte 12 ragt an einer
Mastunterkante mit einem Bereich 14 über den Mastquerschnitt
hinaus. In diesem Bereich 14 ist eine parallel zum Mast
5 erstreckte Konsole 15 eingelassen und mit einer
Schraubverbindung 16 befestigt. In einer mit Schrauben
17 in den Langlöchern 18 der Konsole 15 befestigten
Halterung 19 ist eine Fernsehkamera 20 abgestützt und mit
einer Klemme 21 gesichert. Die Halterung 19 nimmt noch
zwei Beleuchtungskörper 22 auf, die über Halteelemente
23 gesichert sind. Ein nachfolgend im Zusammenhang
mit der Fig. 6 ausführlich beschriebener Halter 25 nimmt
in dem Bereich 14 der Grundplatte 12 die Zentrierstifte
11, 11a auf. In symmetrischer Anordnung zu den
Zentrierstiften 11, 11a weist der Bereich 14 eine Aussparung 26
auf, die näher an die Konsole 15 heranreicht als der
Halter 25. Eine Bohrung 27 ist in die Wangen 28 des
Bereichs 14 eingebracht. Eine als Faden 29 oder Draht
ausgebildete Markierung ist in die Bohrung 27 derart
eingebracht, daß sie die Aussparung 26 überspannt. Mit
Klemmschrauben 30 ist der Faden oder Draht in der
Bohrung 27 gehalten. Zur Markierung des Mittenabstandes
kragt von dem Grund der Aussparung 26 ein Steg 31 aus,
der den Faden 29 übergreift.
Nachdem der Mast 5 in einer Grobeinstellung so weit an
seine Position herangefahren ist, daß in einem nicht
dargestellten Monitor die Fernsehkamera neben dem Faden
29 und dem Steg 31 die Rille 9 und die Querrille 10 der
Stützplatte 4 erkennt (Fig. 5), wird über eine nicht
dargestellte Feineinstellung der Mast 5 so weit seitlich
verfahren, bis der Faden 29 mit der Rille 9 und der Steg
31 mit der Querrille 10 in Deckung gebracht ist. Die
Fadendicke und die Rillenbreite bzw. die Stegbreite und
die Querrillenbreite entsprechen dabei einander. Durch
die quasi senkrechte Blickrichtung der einzigen
Fernsehkamera entsteht keine Bildverzerrung, so daß über einen
Monitor die präzise Positionierung möglich ist.
Während in der Fig. 5 die Positionierung dargestellt
ist, bevor die Markierungen in Deckung gelangen, liegen
nach den Fig. 3 und 4 die Zentrierstifte 11, 11a und die
Zentrierbohrungen 8, 8a bereits auf der gleichen Achse,
so daß der Mast nur noch abgesenkt werden muß, bis die
Grundplatte 12 des Mastes auf der Stützplatte 4
aufgesetzt ist.
Zur Erzielung einer spielfreien Verbindung zwischen der
Grundplatte 12 des Mastes 5 und der Stützplatte 4 dient
ein in der Fig. 6 in einem größeren Maßstab
dargestellter Halter 25 für die Zentrierstifte 11 bzw. 11a nach
den Fig. 3 und 4. Der Halter 25 ist mit seiner
Flanschbuchse 32 über Schrauben mit der Grundplatte
12 verbunden. Der Zentrierstift 11 bzw. 11a durchsetzt
konzentrisch die Flanschbuchse 32 und kommt mit einer
Stirnfläche seines Bundes 34 an der Grundplatte 12 zur
Anlage. Mit seiner dieser Stirnfläche des Bundes 34
zugewandten Seite durchsetzt der Zentrierstift ferner die
Grundplatte 12 und geht mit seinem konisch zulaufenden
Ende nach dem Aufsetzen der Grundplatte 12 auf die
Stützplatte 4 eine Kegelsitzverbindung mit der ebenso
konisch ausgebildeten Zentrierbohrung 8 bzw. 8a (Fig. 3
und 4) der Stützplatte 4 oder mit einer in die
Stützplatte eingelassenen, in gleicher Weise konisch
ausgebildeten Zentrierbuchse 35 ein. Der Zentrierstift 11
bzw. 11a ist über ein Tellerfederpaket 36 gegenüber dem
Halter 25 und damit gegenüber dem Mast 5 federnd
abgestützt. Die Federkraft ist so einstellbar, daß nach dem
Aufsetzen der Zentrierstifte die Federkraft kleiner ist
als die Gewichtskraft des Mastes, also kein Zwischenraum
mehr zwischen Mastunterseite und Stützplatte besteht.
Dabei muß die Federkraft aber so groß gewählt werden,
daß sie größer ist als die über die Kegelverbindung
wirkenden resultierenden Querkräfte. Zur Einstellung der
Federkraft dient eine mit einem Außengewinde versehene
Spannhülse 37, die über eine Gewindebohrung 38 der
Flanschbuchse 32 relativ zu dieser bewegbar ist.
Schlüsselflächen 39 der Spannhülse 37 dienen zum Angriff eines
Verstellwerkzeuges. Zwischen der Spannhülse und einer
Schulter 40 des Zentrierstiftes 11 bzw. 11a ist das
Tellerfederpaket 36 eingespannt. An seiner dem
Tellerfederpaket 36 abgewandten Seite dient ein Absatz 41 der
Spannhülse 37 bei seiner Anlage an einen Vorsprung 42
der Flanschbuchse 32 zur Begrenzung des Verstellweges
der Spannhülse in der von der Grundplatte 12
wegführenden Richtung. Eine Mutter 43 dient zur Sicherung der
Spannhülse 37.