| Dokumentenidentifikation |
DE4307908C1 23.12.1993 |
| Titel |
Vorrichtung zum Fertigbearbeiten von Kettenlaschen |
| Anmelder |
Mercedes-Benz Aktiengesellschaft, 70327 Stuttgart, DE |
| Erfinder |
Nöll, Roland, Dipl.-Ing., 7300 Esslingen, DE; Thiel, Diethelm, 7065 Winterbach, DE; Vollmer, Hermann, Dipl.-Ing., 7000 Stuttgart, DE; Weinmann, Ernst, 7065 Winterbach, DE; Zielke, Horst, Dipl.-Ing., Teneriffa/Tenerife, ES |
| DE-Anmeldedatum |
12.03.1993 |
| DE-Aktenzeichen |
4307908 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
23.12.1993 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
23.12.1993 |
| IPC-Hauptklasse |
B21L 15/00
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| IPC-Nebenklasse |
B21L 9/06
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen von Kettenlaschen. Die Kettenlaschen sollen, um Abnutzung und Beschädigung von Führungselementen und Kettenspannern zu verringern äußerst maßgleich und oberflächenparallel sowie glatt sein. Dies wird dadurch erreicht, daß die Kettenlaschen zwischen zwei Schleifscheiben durchgeführt werden. Das Schleifen erfolgt parallel zu der Verbindungslinie der Lochmitten der Löcher zur Verbindung der Kettenglieder untereinander mittels Gelenkbolzen.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fertigbearbeiten von
Kettenlaschen nach dem Oberbegriff des Anspruch 1.
Vor allem auf der Seite des Leertrums eines Kettentriebes ist
es insbesondere bei Ketten mit hohen Umlaufgeschwindigkeiten,
wie sie beispielsweise in Verbrennungsmotoren als Antrieb der Nockenwelle
verwendet werden, zur Vermeidung von Kettenschwingungen
notwendig, Führungs- und Spannelemente einzusetzen. Deren
Laufflächenverschleiß ist von der Oberflächenqualität und Maßhaltigkeit
der Kettenlaschenschmalseiten abhängig.
Üblicherweise interner Stand der Technik werden
in der Praxis die Kettenlaschen der Gliederketten durch Stanzen und
anschließendes Entgraten durch gegenseitiges Scheuern
stellt. Die so hergestellten Kettenlaschen haben eine relativ hohe
Rauhigkeit der Schmalseiten und die Zentrierung der Bolzenlöcher
ist nicht ausreichend maßhaltig, so daß sich die Schmalseiten
in die Gleitflächen ähnlich einer Kettensäge einfressen, was
einen hohen Verschleiß der Gleitflächen zur Folge hat.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zu schaffen, die
es erlaubt, durch entsprechende Fertigbearbeitung Kettenlaschen für Gliederketten herzustellen, die
sowohl eine hohe Parallelität der Schmalseiten zu der Lochmittenverbindung
als auch eine niedrige Rauhigkeit der Schmalseiten
der Kettenlaschen ermöglicht.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit den Oberbegriffsmerkmalen erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Die Kettenlaschen werden im
Anschluß an das Stanzen durch ein gleichzeitiges, symmetrisch zu
der Lochmittenverbindung ausgerichtetes Schleifen beider
Schmalseiten nachgearbeitet bzw. fertigbearbeitet. Diese Bearbeitung hat außer der
genau maßhaltigen Herstellung der Kettenlaschen den Vorteil,
das die durch das Schleifen an sich schon geringe Rauheit der
Schmalseiten zusätzlich auch noch in Laufrichtung strukturiert
wird, was eine weitere Reduzierung des Abriebes an den
Gleitflächen zur Folge hat. Die Oberflächenrauheit ist also - in
Längsrichtung der Schmalseiten gemessen - geringer als die quer dazu
gemessene Rauheit. Eine in Längsrichtung der Schmalseiten
gemessene Rauheit sowie eine Abstands- und Parallelitätstoleranz der
Schmalseiten gegenüber der Verbindungslinie der Lochmitten von
jeweils weniger als 10 µm kann somit erzielt werden.
Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen
zu entnehmen.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand
eines in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels
erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 2 den Querschnitt längs der Schnittlinie II-II aus Fig.
1 durch die Führung der Kettenlaschen im Bereich der
Schleifscheiben und
Fig. 3 eine Aufsicht auf die Einfädelvorrichtung der
Zentrierstifte in die Löcher der Kettenlaschen.
Fig. 1 zeigt schematisch eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung. Eine horizontal, geradlinig verlaufende Transportkette
11 mit Gliedern 10 ist entlang eines Paares von Führungsschienen 12 spielfrei mechanisch
geführt. Jeweils ein Paar von Zentrierstiften 13, die
quer zur Förderrichtung seitlich von der Transportkette 11 abstehen,
nehmen eine ausgestanzte und gelochte Kettenlasche 1 auf. In diesem geradlinig
verlaufenden Bereich der Transportkette 11 sind seitlich zu der
Transportkette 11 versetzt und symmetrisch zu der
Verbindungslinie der Zentrierstiftmitten gegenläufig rotierende
Schleifscheiben 5 zum Schleifen der Schmalseiten der Kettenlaschen 1
angeordnet.
Der Querschnitt nach Fig. 2 im Bereich der Schleifscheiben 5
zeigt, wie die Kettenlasche 1 von dem Zentrierkonus, der in der
Transportkette 11 gehalten und von einer Feder 16 in Richtung auf
eine Gleitschiene 20 beaufschlagt wird, geführt wird. Die der
Transportkette 11 gegenüberliegend angeordnete Gleitschiene 20
hab eine Breitseite 21, die schmaler ist als die Breite einer
Kettenlasche 1 und sich somit auch in dem Bereich der
Schleifscheiben 5 erstrecken kann und die Seitenführung der
Schleifscheiben sichert. In der Mitte der Gleitschiene 20 ist eine dem
Lochdurchmesser der Kettenlaschen 1 entsprechende Nut 22 angebracht.
Die Zentrierstifte 13 ragen berührungsfrei in die Nut 22 der
Gleitschiene 20. Durch die symmetrische Anordnung der beiden
Schleifscheiben 5 wird auch die Parallelität zwischen den
beiden bearbeiteten Schmalseiten 3 der Kettenlaschen 1 gesichert.
Die Schleifscheiben 5 oszillieren bei der Bearbeitung in Richtung ihrer
Rotationsachsen, um eine möglichst gleichmäßige Abnutzung der Scheiben
ohne eine Bildung von Furchen und Rillen auf ihrer Arbeitsfläche zu
erhalten. Die Schleifscheibenoberflächen bewegen sich dabei im
Schleifbereich entgegen der Transportrichtung der Kettenlaschen
1.
Die Zufuhr der zu schleifenden Kettenlaschen 1 erfolgt über ein Magazin 9, das
man beispielsweise über eine Vibrationsförderanlage beschickt.
Hinter den Schleifscheiben 5 endet die Gleitschiene 20 und die
Kettenlaschen 1 werden ausgeworfen, was in der Zeichnung aber
nicht dargestellt ist. Die Transportkette 11 ist als umlaufende
Endloskette ausgebildet. Ihre Umlaufgeschwindigkeit kann
geregelt werden, ist aber von der Schleifgeschwindigkeit und der
Rotationsgeschwindigkeit der Schleifscheiben 5 abhängig.
Fig. 3 zeigt schematisch eine Aufsicht auf die Einfädelvorrichtung.
Ein die Zentrierstifte 13 zurückschiebendes Führungsblech 30
ist im Einlaufbereich der Kettenlaschen 1 an die Gleitschiene
20 und im Breich zwischen den beiden Löchern 2 der Kettenlaschen
1 angeordnet. Die Zentrierstifte 13 werden durch das Führungsblech 30 in Richtung
auf die Transportkette 11 weggeschoben und gelangen so seitlich
neben die Kettenlasche 1. Sobald der vordere Zentrierstift 13
das Führungs- oder Leitblech 30 verläßt, greift er - von der Feder 16 in Richtung
auf die Gleitschiene 20 beaufschlagt - in das Loch 2 ein und
zieht die Kettenlasche 1 mit. Der zweite Zentrierstift 13 greift
dann in das hintere Loch 2 der Kettenlasche ein. Dabei ist jeweils
der in Transportrichtung gesehen vordere Zentrierstift 13
eines Paares als Vollkonus 14 und der andere Zentrierstift 13 als achsparallel
und mittensymmetrisch angeordneter, scheibenförmiger Teilkonus
15 ausgebildet, der aufgrund einer verdrehgesicherten Führung
des hinteren Zentrierstiftes 13 quer zur Vorschubrichtung der
Transportkette 11 ausgerichtet ist. Der Teilkonus 15 bewirkt somit
eine Zentrierung in nur einer Ebene, wodurch ein Ausgleich für
die Toleranz des Lochabstandes der Kettenlaschen 1 geschaffen
wird. Dadurch wird eine solche Aufnahme gebildet, daß die Lochmittenverbindungslinie
der Kettenlaschen 1 mit der Verbindungslinie
der Zentrierstiftmitten in Vertikalrichtung übereinstimmt.
Die Lage in der Horizontalrichtung wird von der Gleitschiene
20 festgelegt. Insgesamt können durch das Schleifen der
Kettenlaschen geringe Abweichungen in der Parallelität der Schmalseiten
und in der Rauheit der Schmalseiten der Kettenlaschen von drei bis vier µm erreicht werden.
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| Anspruch[de] |
- 1. Vorrichtung zum Fertigbearbeiten von Kettenlaschen (1) für eine
Laschen- oder Gliederkette, wobei die ausgestanzten und gelochten Kettenlaschen (1) in einem genauen
gegenseitigen Abstand angebrachte Löcher (2) zur Aufnahme von
Gelenkbolzen aufweisen und wobei die in Kettenlängsrichtung
verlaufenden Schmalseiten (3) der Kettenlaschen (1) geradlinig und
parallel zur Verbindungslinie der Lochmitten kontouriert sind,
gekennzeichnet durch
die Gemeinsamkeit folgender Merkmale
- - eine Transportkette (11) für die Kettenlaschen (1) ist
geradlinig, horizontal zwischen einem Paar von
Führungsschienen (12) formschlüssig und spielarm in beiden quer
zur Laufrichtung der Transportkette liegenden Richtungen
mechanisch geführt,
- - jeweils ein Paar von an den Spitzen konisch ausgebildeten
Zentrierstiften (13), die paarweise in je einem Kettenglied (10) der Transportkette (11) gelagert
sind und quer zur Förderrichtung seitlich von der
Transportkette (11) abstehen, bilden eine Aufnahmevorrichtung für die
Kettenlaschen (1), wobei der Abstand der Zentrierstifte (13)
eines Paares mit dem Abstand der Löcher (2) in den
Kettenlaschen (1) übereinstimmt,
- - der Transportkette (11) gegenüberliegend ist eine die Kettenlasche (1) führende
Gleitschiene (20) angeordnet, deren Kontaktseite (21) schmaler als die
Breite einer Kettenlasche (1) ist,
- - die Zentrierstifte (13) sind transportkettenseitig
axialbeweglich geführt und in Richtung der Gleitschiene (20) durch eine Feder (16)
beaufschlagt,
- - ein die Zentrierstifte (13) zurückschiebendes Führungs- bzw. Leitblech
(30) ist im Einlaufbereich der Kettenlaschen (1) an die
Gleitschiene (20) und im Bereich zwischen den beiden Löchern
(2) der Kettenlaschen (1) angeordnet,
- - im geradlinig verlaufenden Bereich der Transportkette (11)
sind seitlich zu der Transportkette (11) versetzt und
beiderseits symmetrisch zu der Verbindungslinie der
Zentrierstiftmitten zwei
Schleifscheiben (5) nach Art des spitzenlosen Schleifens angeordnet, die mit ihren schleifenden
Umfangsflächen parallel zur Richtung der Schmalseiten (3)
der Kettenlaschen (1) umlaufen und jeweils im Abstand zur
Gleitschiene (20) einstellbar sind.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spitze jeweils eines Zentrierstiftes (13) eines Paares
als Vollkonus (14) und die des anderen Zentrierstiftes (13) achsparallel
und mittensymmetrisch angeordneter, scheibenförmiger Teilkonus
(15) ausgebildet ist, wobei der scheibenförmige Teilkonus (15)
aufgrund einer Verdrehsicherung des entsprechenden Zentrierstiftes
stets quer zur Verbindungslinie der beiden Zentrierstifte eines
Paares ausgerichtet ist, so daß auch bei gewissen
Längentoleranzen die Lochmittenverbindungslinie der Kettenlaschen (1) mit
der Verbindungslinie der Zentrierstiftmitten in
Vertikalrichtung übereinstimmt.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der in Förderrichtung jeweils vordere Zentrierstift (13)
den Vollkonus (14) als Zentrierkonus aufweist und daß der
jeweils hintere Zentrierstift (13) den scheibenförmigen Teilkonus (15) als
Zentrierkonus aufweist.
- 4. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gleitschiene (20) auf der Kontaktseite (21) in ihrer Mitte eine in der Breite dem
Lochdurchmesser der Kettenlasche (1) entsprechenden Nut (22)
aufweist, in die im Zentrierfall die Zentrierstifte (13) berührungsfrei
hinein ragen.
- 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schleifscheiben (5) bei der Bearbeitung in Richtung ihrer Rotationsachsen
oszillieren.
- 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schleifscheibenoberflächen sich im Schleifbereich
entgegen der Transportrichtung der Kettenlaschen (1) bewegen.
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