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Dokumentenidentifikation DE4307908C1 23.12.1993
Titel Vorrichtung zum Fertigbearbeiten von Kettenlaschen
Anmelder Mercedes-Benz Aktiengesellschaft, 70327 Stuttgart, DE
Erfinder Nöll, Roland, Dipl.-Ing., 7300 Esslingen, DE;
Thiel, Diethelm, 7065 Winterbach, DE;
Vollmer, Hermann, Dipl.-Ing., 7000 Stuttgart, DE;
Weinmann, Ernst, 7065 Winterbach, DE;
Zielke, Horst, Dipl.-Ing., Teneriffa/Tenerife, ES
DE-Anmeldedatum 12.03.1993
DE-Aktenzeichen 4307908
Veröffentlichungstag der Patenterteilung 23.12.1993
Veröffentlichungstag im Patentblatt 23.12.1993
IPC-Hauptklasse B21L 15/00
IPC-Nebenklasse B21L 9/06   
Zusammenfassung Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen von Kettenlaschen. Die Kettenlaschen sollen, um Abnutzung und Beschädigung von Führungselementen und Kettenspannern zu verringern äußerst maßgleich und oberflächenparallel sowie glatt sein. Dies wird dadurch erreicht, daß die Kettenlaschen zwischen zwei Schleifscheiben durchgeführt werden. Das Schleifen erfolgt parallel zu der Verbindungslinie der Lochmitten der Löcher zur Verbindung der Kettenglieder untereinander mittels Gelenkbolzen.

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fertigbearbeiten von Kettenlaschen nach dem Oberbegriff des Anspruch 1.

Vor allem auf der Seite des Leertrums eines Kettentriebes ist es insbesondere bei Ketten mit hohen Umlaufgeschwindigkeiten, wie sie beispielsweise in Verbrennungsmotoren als Antrieb der Nockenwelle verwendet werden, zur Vermeidung von Kettenschwingungen notwendig, Führungs- und Spannelemente einzusetzen. Deren Laufflächenverschleiß ist von der Oberflächenqualität und Maßhaltigkeit der Kettenlaschenschmalseiten abhängig.

Üblicherweise interner Stand der Technik werden in der Praxis die Kettenlaschen der Gliederketten durch Stanzen und anschließendes Entgraten durch gegenseitiges Scheuern stellt. Die so hergestellten Kettenlaschen haben eine relativ hohe Rauhigkeit der Schmalseiten und die Zentrierung der Bolzenlöcher ist nicht ausreichend maßhaltig, so daß sich die Schmalseiten in die Gleitflächen ähnlich einer Kettensäge einfressen, was einen hohen Verschleiß der Gleitflächen zur Folge hat.

Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zu schaffen, die es erlaubt, durch entsprechende Fertigbearbeitung Kettenlaschen für Gliederketten herzustellen, die sowohl eine hohe Parallelität der Schmalseiten zu der Lochmittenverbindung als auch eine niedrige Rauhigkeit der Schmalseiten der Kettenlaschen ermöglicht.

Diese Aufgabe wird in Verbindung mit den Oberbegriffsmerkmalen erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.

Die Kettenlaschen werden im Anschluß an das Stanzen durch ein gleichzeitiges, symmetrisch zu der Lochmittenverbindung ausgerichtetes Schleifen beider Schmalseiten nachgearbeitet bzw. fertigbearbeitet. Diese Bearbeitung hat außer der genau maßhaltigen Herstellung der Kettenlaschen den Vorteil, das die durch das Schleifen an sich schon geringe Rauheit der Schmalseiten zusätzlich auch noch in Laufrichtung strukturiert wird, was eine weitere Reduzierung des Abriebes an den Gleitflächen zur Folge hat. Die Oberflächenrauheit ist also - in Längsrichtung der Schmalseiten gemessen - geringer als die quer dazu gemessene Rauheit. Eine in Längsrichtung der Schmalseiten gemessene Rauheit sowie eine Abstands- und Parallelitätstoleranz der Schmalseiten gegenüber der Verbindungslinie der Lochmitten von jeweils weniger als 10 µm kann somit erzielt werden.

Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.

Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert. Es zeigt

Fig. 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung,

Fig. 2 den Querschnitt längs der Schnittlinie II-II aus Fig. 1 durch die Führung der Kettenlaschen im Bereich der Schleifscheiben und

Fig. 3 eine Aufsicht auf die Einfädelvorrichtung der Zentrierstifte in die Löcher der Kettenlaschen.

Fig. 1 zeigt schematisch eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung. Eine horizontal, geradlinig verlaufende Transportkette 11 mit Gliedern 10 ist entlang eines Paares von Führungsschienen 12 spielfrei mechanisch geführt. Jeweils ein Paar von Zentrierstiften 13, die quer zur Förderrichtung seitlich von der Transportkette 11 abstehen, nehmen eine ausgestanzte und gelochte Kettenlasche 1 auf. In diesem geradlinig verlaufenden Bereich der Transportkette 11 sind seitlich zu der Transportkette 11 versetzt und symmetrisch zu der Verbindungslinie der Zentrierstiftmitten gegenläufig rotierende Schleifscheiben 5 zum Schleifen der Schmalseiten der Kettenlaschen 1 angeordnet.

Der Querschnitt nach Fig. 2 im Bereich der Schleifscheiben 5 zeigt, wie die Kettenlasche 1 von dem Zentrierkonus, der in der Transportkette 11 gehalten und von einer Feder 16 in Richtung auf eine Gleitschiene 20 beaufschlagt wird, geführt wird. Die der Transportkette 11 gegenüberliegend angeordnete Gleitschiene 20 hab eine Breitseite 21, die schmaler ist als die Breite einer Kettenlasche 1 und sich somit auch in dem Bereich der Schleifscheiben 5 erstrecken kann und die Seitenführung der Schleifscheiben sichert. In der Mitte der Gleitschiene 20 ist eine dem Lochdurchmesser der Kettenlaschen 1 entsprechende Nut 22 angebracht. Die Zentrierstifte 13 ragen berührungsfrei in die Nut 22 der Gleitschiene 20. Durch die symmetrische Anordnung der beiden Schleifscheiben 5 wird auch die Parallelität zwischen den beiden bearbeiteten Schmalseiten 3 der Kettenlaschen 1 gesichert. Die Schleifscheiben 5 oszillieren bei der Bearbeitung in Richtung ihrer Rotationsachsen, um eine möglichst gleichmäßige Abnutzung der Scheiben ohne eine Bildung von Furchen und Rillen auf ihrer Arbeitsfläche zu erhalten. Die Schleifscheibenoberflächen bewegen sich dabei im Schleifbereich entgegen der Transportrichtung der Kettenlaschen 1.

Die Zufuhr der zu schleifenden Kettenlaschen 1 erfolgt über ein Magazin 9, das man beispielsweise über eine Vibrationsförderanlage beschickt. Hinter den Schleifscheiben 5 endet die Gleitschiene 20 und die Kettenlaschen 1 werden ausgeworfen, was in der Zeichnung aber nicht dargestellt ist. Die Transportkette 11 ist als umlaufende Endloskette ausgebildet. Ihre Umlaufgeschwindigkeit kann geregelt werden, ist aber von der Schleifgeschwindigkeit und der Rotationsgeschwindigkeit der Schleifscheiben 5 abhängig.

Fig. 3 zeigt schematisch eine Aufsicht auf die Einfädelvorrichtung. Ein die Zentrierstifte 13 zurückschiebendes Führungsblech 30 ist im Einlaufbereich der Kettenlaschen 1 an die Gleitschiene 20 und im Breich zwischen den beiden Löchern 2 der Kettenlaschen 1 angeordnet. Die Zentrierstifte 13 werden durch das Führungsblech 30 in Richtung auf die Transportkette 11 weggeschoben und gelangen so seitlich neben die Kettenlasche 1. Sobald der vordere Zentrierstift 13 das Führungs- oder Leitblech 30 verläßt, greift er - von der Feder 16 in Richtung auf die Gleitschiene 20 beaufschlagt - in das Loch 2 ein und zieht die Kettenlasche 1 mit. Der zweite Zentrierstift 13 greift dann in das hintere Loch 2 der Kettenlasche ein. Dabei ist jeweils der in Transportrichtung gesehen vordere Zentrierstift 13 eines Paares als Vollkonus 14 und der andere Zentrierstift 13 als achsparallel und mittensymmetrisch angeordneter, scheibenförmiger Teilkonus 15 ausgebildet, der aufgrund einer verdrehgesicherten Führung des hinteren Zentrierstiftes 13 quer zur Vorschubrichtung der Transportkette 11 ausgerichtet ist. Der Teilkonus 15 bewirkt somit eine Zentrierung in nur einer Ebene, wodurch ein Ausgleich für die Toleranz des Lochabstandes der Kettenlaschen 1 geschaffen wird. Dadurch wird eine solche Aufnahme gebildet, daß die Lochmittenverbindungslinie der Kettenlaschen 1 mit der Verbindungslinie der Zentrierstiftmitten in Vertikalrichtung übereinstimmt. Die Lage in der Horizontalrichtung wird von der Gleitschiene 20 festgelegt. Insgesamt können durch das Schleifen der Kettenlaschen geringe Abweichungen in der Parallelität der Schmalseiten und in der Rauheit der Schmalseiten der Kettenlaschen von drei bis vier µm erreicht werden.


Anspruch[de]
  1. 1. Vorrichtung zum Fertigbearbeiten von Kettenlaschen (1) für eine Laschen- oder Gliederkette, wobei die ausgestanzten und gelochten Kettenlaschen (1) in einem genauen gegenseitigen Abstand angebrachte Löcher (2) zur Aufnahme von Gelenkbolzen aufweisen und wobei die in Kettenlängsrichtung verlaufenden Schmalseiten (3) der Kettenlaschen (1) geradlinig und parallel zur Verbindungslinie der Lochmitten kontouriert sind, gekennzeichnet durch die Gemeinsamkeit folgender Merkmale
    1. - eine Transportkette (11) für die Kettenlaschen (1) ist geradlinig, horizontal zwischen einem Paar von Führungsschienen (12) formschlüssig und spielarm in beiden quer zur Laufrichtung der Transportkette liegenden Richtungen mechanisch geführt,
    2. - jeweils ein Paar von an den Spitzen konisch ausgebildeten Zentrierstiften (13), die paarweise in je einem Kettenglied (10) der Transportkette (11) gelagert sind und quer zur Förderrichtung seitlich von der Transportkette (11) abstehen, bilden eine Aufnahmevorrichtung für die Kettenlaschen (1), wobei der Abstand der Zentrierstifte (13) eines Paares mit dem Abstand der Löcher (2) in den Kettenlaschen (1) übereinstimmt,
    3. - der Transportkette (11) gegenüberliegend ist eine die Kettenlasche (1) führende Gleitschiene (20) angeordnet, deren Kontaktseite (21) schmaler als die Breite einer Kettenlasche (1) ist,
    4. - die Zentrierstifte (13) sind transportkettenseitig axialbeweglich geführt und in Richtung der Gleitschiene (20) durch eine Feder (16) beaufschlagt,
    5. - ein die Zentrierstifte (13) zurückschiebendes Führungs- bzw. Leitblech (30) ist im Einlaufbereich der Kettenlaschen (1) an die Gleitschiene (20) und im Bereich zwischen den beiden Löchern (2) der Kettenlaschen (1) angeordnet,
    6. - im geradlinig verlaufenden Bereich der Transportkette (11) sind seitlich zu der Transportkette (11) versetzt und beiderseits symmetrisch zu der Verbindungslinie der Zentrierstiftmitten zwei Schleifscheiben (5) nach Art des spitzenlosen Schleifens angeordnet, die mit ihren schleifenden Umfangsflächen parallel zur Richtung der Schmalseiten (3) der Kettenlaschen (1) umlaufen und jeweils im Abstand zur Gleitschiene (20) einstellbar sind.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Spitze jeweils eines Zentrierstiftes (13) eines Paares als Vollkonus (14) und die des anderen Zentrierstiftes (13) achsparallel und mittensymmetrisch angeordneter, scheibenförmiger Teilkonus (15) ausgebildet ist, wobei der scheibenförmige Teilkonus (15) aufgrund einer Verdrehsicherung des entsprechenden Zentrierstiftes stets quer zur Verbindungslinie der beiden Zentrierstifte eines Paares ausgerichtet ist, so daß auch bei gewissen Längentoleranzen die Lochmittenverbindungslinie der Kettenlaschen (1) mit der Verbindungslinie der Zentrierstiftmitten in Vertikalrichtung übereinstimmt.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der in Förderrichtung jeweils vordere Zentrierstift (13) den Vollkonus (14) als Zentrierkonus aufweist und daß der jeweils hintere Zentrierstift (13) den scheibenförmigen Teilkonus (15) als Zentrierkonus aufweist.
  4. 4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitschiene (20) auf der Kontaktseite (21) in ihrer Mitte eine in der Breite dem Lochdurchmesser der Kettenlasche (1) entsprechenden Nut (22) aufweist, in die im Zentrierfall die Zentrierstifte (13) berührungsfrei hinein ragen.
  5. 5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifscheiben (5) bei der Bearbeitung in Richtung ihrer Rotationsachsen oszillieren.
  6. 6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifscheibenoberflächen sich im Schleifbereich entgegen der Transportrichtung der Kettenlaschen (1) bewegen.






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