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Dokumentenidentifikation DE68906773T2 23.12.1993
EP-Veröffentlichungsnummer 0377173
Titel Perücke.
Anmelder Aderans Co. Ltd., Tokio/Tokyo, JP
Erfinder Motoori, Nobumoto, Musashino-shi Tokyo, JP;
Mochizuki, Kousuke, Katsushika-ku Tokyo, JP
Vertreter Sparing, K., Dipl.-Ing.; Röhl, W., Dipl.-Phys. Dr.rer.nat.; Henseler, D., Dipl.-Min. Dr.rer.nat., Pat.-Anwälte, 40237 Düsseldorf
DE-Aktenzeichen 68906773
Vertragsstaaten DE, ES, FR, GB, IT
Sprache des Dokument En
EP-Anmeldetag 21.12.1989
EP-Aktenzeichen 891236408
EP-Offenlegungsdatum 11.07.1990
EP date of grant 26.05.1993
Veröffentlichungstag im Patentblatt 23.12.1993
IPC-Hauptklasse A41G 3/00

Beschreibung[de]

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Perücke, umfassend einen transparenten oder halbtransparentefl Perückengrund, hergestellt aus einer künstlichen Haut und/oder einem Netz, wobei besagter Perückengrund eine äußere konvexe Fläche aufweist, und

eine Vielzahl von Haaren, die mit ihren Wurzelbereichen in besagte äußere konvexe Fläche des besagten Perückengrundes eingepflanzt sind.

Normalerweise umfaßt eine Perücke, einschließend eine Gesamtperücke oder ein Haarteil oder ein Toupet, einen Perückengrund, der eine äußere konvexe, gekrümmte Oberfläche in der Form eines Benutzerkopfes besitzt, und eine Vielzahl von Haaren, die an dem Perückengrund befestigt sind. Die Haare schließen natürliche Haare und/oder künstliche Haare ein. Der Perückengrund wird normalerweise aus einem Netz oder Netzwerk, das von Nylonfäden, Polyesterfäden oder dergleichen gebildet wird, oder einer künstlichen Haut hergestellt, die aus weichem synthetischem Harz, wie Polyurethan, Polykarbonat oder dergleichen gebildet wird. Alternativ wird der Perückengrund aus der künstlichen Haut hergestellt, die auf einem Teil des Netzes, beispielsweise auf einem Bereich hiervon entsprechend einem Haarablösungsbereich des eigenen Haares des Benutzers, angeordnet wird.

Wie in den Fig. 6(A) bis 6(D) der beigefügten Zeichnungen dargestellt, wird konventionell eine Vielzahl von Haaren 3 (nur eines gezeigt), die aus natürlichen Haaren und/oder künstlichen Haaren hergestellt sind, an einem Perückengrund 2, der eine Perücke 1 bildet, befestigt und mit dem Perückengrund 2 derart fest verbunden, daß das Haar 3 ein Paar von Haarabschnitten 3c und 3c bildet, die sich aufwärts von einer Fläche des Perückengrundes 2 erstrecken. Der Perückengrund 2, hergestellt aus einer weichen künstlichen Haut, wird aus Polyurethanharz, Polykarbonatharz oder dergleichen geformt. Eine Vielzahl von Paaren von Löchern 2a und 2a (nur ein Paar gezeigt) werden in einer Harzfolie ausgebildet, die die künstliche Haut des Perückengrundes 2 bildet. Das Haar 3 wird durch das Paar von Löchern 2a und 2a durch eine Haareinpflanznadel geführt und an dem Paar von Löchern 2a und 2a durch einen Knoten 3a verankert.

Der Perückengrund, hergestellt aus einem Netz oder Netzwerk, wird durch Nylonfäden, Polyesterfäden oder dergleichen gebildet und besitzt einen Aufbau ähnlich zu demjenigen, der in den Fig. 6(A) bis 6(D) dargestellt ist.

Verschiedene Methoden zum Verankern der Haare 3 an dem Perückengrund 2, hergestellt aus der künstlichen Haut, sind bekannt. Die in Fig. 6(A) illustrierte Verankerungsmethode wird als einfache bezeichnet. Die in den Fig. 6(B), 6(C) bzw. 6(D) dargestellten Verankerungsmethoden werden entsprechend als Pfannen einfach, Pfannen doppelt und doppelt bezeichnet. Die in den Fig. 6(A) bis 6(D) dargestellten Verankerungsmethoden sind ebenfalls auf dem Perückengrund, hergestellt aus dem Netz, anwendbar.

Jedoch verursachen der Knoten 3a auf dem Perückengrund 2 und Teile 3b des Haares 3 unter dem Perückengrund 2 einen dicken Fadenball. Wenn die Perücke 1 durch einen Benutzer getragen wird, sind die Fadenbälle an den Knoten 3a durch Spalten zwischen den Haaren 3 sichtbar. Je mehr das Haar 3 verankert ist, um so größer und sichtbarer ist weiterhin der Fadenball am Knoten 3a.

Fig. 7 zeigt eine Perücke 10, die konventionell verwendet wurde. Die Perücke 10 besitzt ihren Perückengrund 12, der aus einer weichen künstlichen Haut hergestellt ist. Ein sogenanntes V-Einpflanzen ist verwendet, bei dem ein Haar 13 nur durch ein Paar von Löchern 12a und 12a in dem Perückengrund 12 geführt ist, um ein Paar von Haarabschnitten 13c und 13c zu bilden, jedoch nicht verankert ist. Da der Perückengrund 12 nicht linear oder von einer engen rechteckigen Form ist, sondern in der Form eines Blattes vorliegt, ist es unnötig, das Haar 13 wie an dem oben beschriebnenen Netz fest zu verankern. Nach Einpflanzen des Haares 13 wird die Rückseite des Perückengrundes 12 mit Harz beschichtet, so daß das Haar 13 von der Rückseite des Perückengrundes 12 her in seiner Position befestigt ist. Weiterhin ist die künstliche Haut, die den Perückengrund 12 bildet, transparent, etwa farblos oder halbtransparent, wie milchweiß oder dergleichen, damit von der künstlichen Haut die Farbe der Kopfhaut des Benutzers bloßgelegt wird. Desweiteren wird die künstliche Haut so dünn wie möglich hergestellt, um die künstliche Haut gewichtsmäßig zu erleichtern, um das Wohlgefühl usw. zu verbessern. Das heißt, daß die künstliche Haut in einer Stärke von 0,1 mm bis 0,5 mm hergestellt wird. Weiter hat das Paar von Löchern 12a und 12a einen hierzwischen befindlichen Abstand so eng als möglich. Jedoch beträgt der Abstand zwischen dem Paar von Löchern 12a und 12a normalerweise 0,8 mm bis 1 mm. Daher wird es nicht bevorzugt, daß Abschnitte 13b des Haares 13, die sich längs der Rückseite des Perückengrundes 12 erstrecken, als Linie von einer Position der Augen einer dritten Person gesehen werden können. Spezifischerweise sind Haare dunkler Färbung, wie schwarze, deutlich sichtbar.

In dem Fall, in dem die Haare an einem Perückengrund, hergestellt aus dem Netz, montiert oder befestigt sind, werden verschiedene Richtungen oder Orientierungen der befestigten Haare geeignet ausgewählt. Weiter werden auch verschiedene Knoten der Haare geeignet ausgewählt, um die Knoten zu festigen, wie in den Fig. 6(A) bis 6(D) dargestellt ist, um diese daran zu hindern, lose zu werden.

Wie spezifisch in Fig. 8 dargestellt ist, umfaßt eine Perücke 20 einen Perückengrund 21, der aus einem Netz oder Netzwerk hergestellt ist, das eine Vielzahl von Fäden 22 (nur einer gezeigt) besitzt. Jeder der Fäden 22 des Perückengrundes 21 ist im Querschnitt kreisförmig. Haare 23 (nur eines gezeigt) müssen nacheinander an jedem Faden 22', der das Netz bildet, befestigt werden. Zu diesem Zweck werden die Haare 23 doppelt verankert, so daß sie sich nicht, wie durch einen Pfeil R angezeigt ist, winkelförmig bewegen. Dementsprechend bildet ein Knoten 23a einen relativ großen Fadenball. Daher besteht hier ein solches Problem, daß der Knoten 23 weiterhin sichtbar ist. Das heißt, da die Knoten 23 sämtlich an der Außenseite des Perückengrundes 21 befindlich sind, sind die großen Fadenbälle der Knoten 23a für eine dritte Person sichtbar. Daher sind die eingepflanzten Haare 23 unnatürlich.

Weiterhin ist es bekannt, einen nichttransparenten, gefärbten Perückengrund zu verwenden, an dem eine Vielzahl von Haaren zur Bildung einer Perücke befestigt sind. In diesem Fall werden die Haarwurzeln durch den Perückengrund aufgenommen und sind dann nicht mehr sichtbar. Eine derartige Perücke ist beispielsweise in GB-A-1 411 241 beschrieben, so daß dort nicht das Problem eines unnatürlichen Aussehens der endgültigen Perücke existiert.

Daher ist es eine Aufgabe der Erfindung, eine Perücke des oben genannten Typs zu schaffen, wobei die Befestigungsbereiche der Haare, d.h. ihre Wurzelbereiche, ein natürliches Aussehen aufweisen, so daß die Haarlinie ein natürliches Aussehen erlangt.

Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß besagte Haare in bezug auf den besagten Perückengrund an besagten Wurzelbereichen besagter Haare, die in besagtem Perückengrund eingepflanzt sind, farblich unauffällig sind.

Gemäß der Erfindung sind die Haare farblich unauffällig in bezug auf den Perückengrund an den Wurzelbereichen der Haare, die in den Perückengrund eingepflanzt sind. Da die Wurzelbereiche der Haare farblich unauffällig sind, bilden Knoten von in die künstliche Haut und/oder das Netz eingepflanzten Haaren keine Fadenbälle, die deutlich sichtbar sind, sondern bilden Fadenbälle, die unauffällig sind.

Weiterhin sind in dem Fall, in dem Abschnitte der Haare durch die Rückseite der künstlichen Haut verlaufen, die Haarabschnitte schwierig durch die künstliche Haut von einer Position von Augen einer dritten Person aus zu erkennen, da die Haarabschnitte unauffällig sind. Daher wird eine natürliche Haarlinie geschaffen, und es ist nicht erkenntlich, daß die Haare auf dem Kopf des Benutzers die Perücke sind.

Vorzugsweise sind die Haare im wesentlichen von der gleichen Farbe wie der Perückengrund an den Wurzelbereichen der Haare, die in besagtem Perückengrund eingepflanzt sind.

Weiterhin sind die Haare vorzugsweise natürliche Haare und an den Wurzelbereichen der Haare, die in den Perückengrund eingepflanzt sind, entfärbt.

Ferner sind die Haare vorzugsweise künstliche Haare und in der gleichen Farbe wie der Perückengrund an den Wurzelbereichen der Haare, die in den Perückengrund eingepflanzt sind, gefärbt.

KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN

Fig. 1 ist ein ausschnittweiser Querschnitt einer Perücke gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;

Fig. 2 ist eine schematische Ansicht, die die in Fig. 1 dargestellte Perücke, die von einem Kopf eines Benutzers getragen wird, zeigt, wobei die Haare weggelassen sind;

Fig. 3(A) ist ein ausschnittweiser Schnitt, der die Nachbarschaft einer Haarlinie der in Fig. 2 dargestellten Perücke zeigt;

Fig. 3(B) ist ein ausschnittweiser Querschnitt, der einen Abschnitt der Haarlinie der in Fig. 2 dargestellten Perücke von der Stirn her gesehen zeigt;

Fig. 4(A) bis 4(C) sind Ansichten eines Herstellungsverfahrens von an einem Perückengrund einer Perücke gemäß der Ausführungsform der Erfindung zu befestigenden Haaren, wobei Fig. 4(A) ein natürliches Haar, Fig. 4(B) das Haar, das entfärbt ist, und Fig. 4(C) das Haar, das eingepflanzt ist, zeigt;

Fig. 5(A) bis 5(D) sind Ansichten eines anderen Herstellungsverfahrens von an einem Perückengrund der Perücke gemäß der Ausführungsform der Erfindung zu befestigenden Haare, wobei Fig. 5(A) ein Bündel von ungefärbten künstlichen Haaren zeigt, die an ihrem Ende angeheftet sind, Fig. 5(B) das Bündel von entfärbten Haaren zeigt, das in seiner gesamten Länge in Übereinstimmung mit einer Farbe des Perückengrundes gefärbt ist, Fig. 5(C) das Bündel von Haaren zeigt, deren Bereiche außer für den im wesentlichen zentralen Bereich in Übereinstimmung mit einer Farbe der eigenen Haare des Benutzers gefärbt sind, und Fig. 5(D) die Haare des Bündels, das eingepflanzt ist, zeigt;

Fig. 6(A) bis 6(D) sind Ansichten von Beispielen von verschiedenen konventionellen Anbringungs- oder Einpflanzverfahren von Haaren in Perückengründe, wobei Fig. 6(A) ein Haar zeigt, das in einer einfachen Weise eingepflanzt ist, Fig. 6(B) ein Haar zeigt, das in einer einfachen Pfannenweise eingepflanzt ist, Fig. 6(C) ein Haar zeigt, das in einer doppelten Pfannenweise eingepflanzt ist, und Fig. 6(D) ein Haar zeigt, daß in einer doppelten Weise eingepflanzt ist;

Fig. 7 ist ein ausschnittweiser Querschnitt eines anderen Beispiels eines Haares, das in V-Einpflanzmethode in einen Perückengrund, hergestellt aus einer künstlichen Haut, in den konventionellen Perücken eingepflanzt ist; und

Fig. 8 ist ein ausschnittweiser Querschnitt eines noch weiteren Beispiels eines Haares, das in einen Perückengrund, hergestellt aus einem Netz, in den konventionellen Perücken eingepflanzt ist.

DETAILLIERTE BESCHREIBUNG

Eine Ausführungsform der Erfindung wird im einzelnen unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.

Bezugnehmend auf die Fig. 1, 3(A) und 3(B) ist ausschnittweise eine Perücke 100 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Die Perücke 100 wird grundsätzlich aus einem Perückengrund 111 gebildet, der entsprechend der Form des Kopfes des Benutzers geformt ist. Der Perückengrund 111 kann aus einer künstlichen Haut und/oder einem Netz oder Netzwerk hergestellt sein. In der dargestellten Ausführungsform ist der Perückengrund 111 aus einer künstlichen Haut gemacht. Der Perückengrund 111 ist normalerweise so weich und dünn wie möglich geformt aus transparentem oder halbtransparentem Polyurethanharz oder dergleichen, das milchig weiß oder fleischfarben gefärbt ist.

Haut hat ihre Färbungen, die unterschiedlich voneinander abhängig von einer Rasse sind. Wenn dementsprechend der Perückengrund 111, hergestellt aus einer künstlichen Haut, in einer Fleischfarbe gefärbt ist, ist der Perückengrund 111 in Übereinstimmung mit jeweils der eines weißen Mannes, eines schwarzen Mannes und eines gelben Mannes gefärbt. Beispielsweise ist der Perückengrund 111 rosa bis nahezu weiß für einen weißen Mann, braun bis hin zu gelb für einen gelben Mann und braun oder dunkelbraun für einen schwarzen Mann gefärbt.

Das Netz wird in ein solches geformt, das seine geeigneten Maschen durch Nylonfäden, Polyesterfäden oder dergleichen besitzt, die transparent sind oder die schwarz oder fleischfarben gefärbt sind. Wenn das Netz in einer Fleischfärbung gefärbt ist, ist das Netz in Übereinstimmung mit einer Hautfarbe der jeweiligen Rasse ähnlich zu dem Perückengrund 111, der aus der künstlichen Haut hergestellt ist, gefärbt. Das Netz wird mit Maschen, beispielsweise in der Größenordnung von 15 bis 50 pro 2,54 cm, verwendet.

Im Zusammenhang mit dem obigen ist es bevorzugt, daß der Perückengrund 111, hergestellt aus der künstlichen Haut und/oder dem Netz, eine Farbe besitzt, die der Farbe der Kopfhaut eines Benutzers angenähert ist.

Eine Vielzahl von Haaren 112 wird in den Perückengrund 111 durch geeignete Einpflanzverfahren, wie sie vorstehend beispielsweise unter Bezugnahme auf die Fig. 6(A) bis 6(D) und Fig. 7 zum Stand der Technik beschrieben wurden. Im einzelnen wird das Haar 112 durch ein Paar von Löchern 111a und 111a, die in dem Perückengrund 111 ausgebildet sind, geführt und in den Perückengrund 111 eingepflanzt, um ein Paar von Haarabschnitten 112b und 112b zu bilden. Harz 115 wird auf die Rückseite des Perückengrundes 111 geschichtet, um das Haar 112 an dem Perückengrund 111 fest zu montieren. Die Haare 112 können natürliche Haare und/oder künstliche Haare, hergestellt aus synthetischen Fasern, sein. Die Haare 112 verwenden natürliche Haare von schwarz, weiß, gold, rot und grauweiß oder künstliche Haare, gefärbt in diesen Farben. Es ist bevorzugt, daß die Haare 112 in Übereinstimmung mit der Farbe sind. In diesem Zusammenhang können die Haare 112 farblos und transparent sein.

In der dargestellten Ausführungsform besitzt jedes Haar 112 seinen im wesentlichen zentralen Abschnitt, der eine Länge von etwa 3 mm bis 8 mm aufweist. Der zentrale Abschnitt dient als ein Tarnabschnitt 112a, der farblos ist oder der die gleiche Farbe wie der Perückengrund 111 aufweist. Der Tarnabschnitt 112a wird durch das Paar von Löchern 111a und 111a in dem Perückengrund 111 geführt oder wird hieran befestigt, so daß der Tarnabschnitt 112a durch das bekannte V-Einpflanzen, einfaches Einpflanzen, einfaches Pfanneneinpflanzen oder dergleichen an dem Perückengrund 111 fest befestigt ist.

Wenn der Perückengrund 111 in einer Fleischfarbe gefärbt ist, ist der Tarnabschnitt 112a des Haares 112 ebenfalls in Übereinstimmung mit der Farbe der Haut der jeweiligen Rasse gefärbt.

Im Zusammenhang mit dem obigen besitzt der Tarnabschnitt 112a, der farblos ist oder der eine Farbe gleich derjenigen des Perückengrundes 111 besitzt, eine Länge, die abhängig von dem Typ des Perückengrundes 111 oder der Einpflanzmethode geeignet ausgewählt ist. Weiterhin besitzen Abschnitte des Haares 112, die sich zwischen den entsprechenden Haarabschnitten 112b und 112b und den Tarnabschnitt 112a erstreckt und die sich von der Oberfläche des Perückengrundes 111 auserstrecken, eine Länge in der Größenordnung von etwa 1 mm. Jeder dieser Abschnitte des Haares 112 dient als ein Durchsichtsbereich, der allmählich in eine Farbe des Paares von Haarabschnitten 112b und 112b des Haares 112 gefärbt ist.

Wenn der Tarnabschnitt 112a zu lang ist, wird das Haar 112 angesehen, als ob es über der Kopfhaut herauskommt oder schwebt, und das Haar 112 wird im Gegenteil als unnatürlich angesehen. Wenn ferner der Tarnabschnitt 112a zu kurz ist, beeinflussen Teile des Paars von Haarabschnitten 112b und 112b den Knoten, so daß der Knoten sichtbar ist. Daher ist es notwendig, daß der Tarnabschnitt 112a eine Länge besitzt, die nicht zu lang und nicht zu kurz ist.

Verschiedene Herstellungsmethoden der in den Perückengrund der Perücke gemäß der obigen Ausführungsform der Erfindung eingepflanzten Haare wird nachstehend beschrieben.

Eine erste Herstellungsmethode wird zunächst beschrieben, bei der der Perückengrund 111 eine künstliche Haut, hergestellt aus einer Harzfolie, verwendet, und die Haare 112 natürliche Haare verwenden.

Zunächst wird das in Fig. 4(A) dargestellte Haar 112 vorher vollständig durch Ammoniakwasser, Wasserstoffperoxid oder dergleichen vollständig entfärbt, wie in Fig. 4(B) dargestellt ist. Alternativ wird das Haar 112 entfärbt, bis seine Farbe im wesentlichen die gleiche wie der Perückengrund 111 erreicht.

Wenn die natürlichen Haare 112, die wie oben beschrieben entfärbt sind, in ihrer Farbe unterschiedlich von dem Perückengrund 111 sind, wenn beispielsweise der Perückengrund 111 rosa ist, werden die entfärbten natürlichen Haare 112 insgesamt weiß mit einer Neigung zu rosa eingefärbt. Wenn weiterhin die verwendeten natürlichen Haare 112 in ihrer Farbe blaß sind und ursprünglich in ihrer Farbe der Kopfhaut eines Perückenbenutzers ähneln, ist die Entfärbungs- oder Färbungsbehandlung oder -verarbeitung unnötig.

Anschließend wird das entfärbte natürliche Haar 112 in den Perückengrund 111 eingepflanzt. Das Einpflanzen kann das wohlbekannte V-Einpflanzen, einfaches Einpflanzen, einfaches Pfanneneinpflanzen oder dergleichen sein.

Die natürlichen Haare 112, die auf die gleiche Farbe wie der Perückengrund 111 durch Entfärben oder Färben gebracht worden sind, werden in den Perückengrund 111 eingepflanzt. Anschließend, wie in Fig. 4(C) dargestellt, wird das natürliche Haar 112 in der Farbe der Haare des Kopfes eines Benutzers außer an der Wurzel des Haares 112 gefärbt, um ein Paar von Haarabschnitten 112b und 112b zu bilden. So ist eine Perücke 100 vervollständigt. Die Wurzel des Haares 112, die in der gleichen Farbe wie der Perückengrund 111 gehalten wird, dient als Tarnabschnitt 112a.

Eine zweite Herstellungsmethode wird als nächstes beschrieben, bei der ein Netz als der Perückengrund 111 und künstliche Haare, wie Nylon, Polyester oder dergleichen, als die Haare 112 verwendet werden.

Zunächst, wie in Fig. 5(A) dargestellt, werden die Haare 112 gebündelt und ein Bündel von Haaren 112 mit einem Ende durch eine Nähmaschine angeheftet, so daß sie beim Einpflanzen nicht zerzaust werden. Wie in Fig. 5(B) dargestellt, wird das angeheftete Bündel von Haaren 112 in der gleichen Farbe wie der Perückengrund 111 als Ganzes durch kationische Farbstoffe oder dergleichen gefärbt.

Wenn die künstlichen Haare 112 Haarfasern etwa in der Farbe des Perückengrundes 111 verwenden, brauchen die künstlichen Haare 112 nur angeheftet und gebündelt zu werden.

Nachfolgend, wie in Fig. 5(C) dargestellt ist, werden Abschnitte jedes der künstlichen Haare 12, gefärbt in der Farbe des Perückengrundes 111 außer am Tarnabschnitt 112a oder Abschnitte jedes der künstlichen Haare 112, die geblieben sind, wie sie sind, außer am Tarnabschnitt 112a eines nach dem anderen in der Farbe der Haare des Kopfes des Benutzers gefärbt, wobei 3 mm bis 8 mm eines Mittelabschnitts des künstlichen Haares, der als der Tarnabschnitt 112a dient, verbleibt. Daher wird das künstliche Haar 112 in ein Paar von Haarabschnitten 112b und 112b gebracht. Wie in Fig. 5(D) dargestellt, werden die Haare 112 in den Perückengrund 111 eingepflanzt, so daß ein Knoten im mittleren Teil, der als Tarnabschnitt 112a dient, gebildet wird. Auf diese Weise wird die Perücke 100 vervollständigt.

Eine dritte Herstellungsmethode wird als nächstes beschrieben, bei der ein Haarscheitelbereich im linken Abschnitt einer Perücke 100 gebildet wird und ein Haarwirbel etwas links in Übereinstimmung mit dem Haarscheitelbereich gebildet wird. Eine künstliche Haut, hergestellt aus einer Harzfolie, wird als ein Perückengrund 111 verwendet. Normale Haare, die in ihrer Farbe mit den eigenen Haaren des Benutzers identisch sind, werden in einen Bereich des Perückengrundes 111 außer in einem Bereich des Haarscheitelbereichs hiervon längs des Falls der Haare auf dem Kopf des Benutzers eingepflanzt. Weiterhin werden Haare 112, die in der gleichen Farbe wie der Perückengrund 111 entfärbt sind, in den Haarscheitelbereich des Perückengrundes 111 eingepflanzt. Anschließend werden die Wurzeln der Haare 112 in den Haarscheitelbereich als Tarnabschnitte 112a gelassen, während ein Paar von Haarabschnitten 112b und 112b der Haare 112 im Haarscheitelbereich in der gleichen Farbe wie die Haare eines anderen Bereichs des Perückengrundes 111 gefärbt. Auf diese Weise wird die Perücke 100 vervollständigt.

Eine vierte Herstellungsmethode wird als nächstes beschrieben, bei der ein Haarscheitelbereich auf dem rechten Abschnitt einer Perücke 100 und ein Haarwirbel etwas rechts in Übereinstimmung mit dem Haarscheitelbereich gebildet wird. Als Perückengrund 111 wird ein Netz und als Haare 112 werden künstliche Haare verwendet. Die Haare 112 sind vorher, wenn sie farblos sind, gebündelt und angeheftet, so daß sie beim Einpflanzen nicht zerzausen. Ein Paar von Abschnitten oder ein Paar von Haarabschnitten 112b und 112b jedes der Haare 112 wird nacheinander in der Farbe der Haare des Kopfes des Benutzers gefärbt, wobei 3 mm bis 8 mm des zentralen Abschnitts des künstlichen Haares 112, der als Tarnabschnitt 112a dient, belassen wird. Die Haare 112 werden in den Perückengrund 111 eingepflanzt, so daß ein Knoten im mittleren farblosen Bereich, der als Tarnabschnitt 112a dient, gebildet wird. Auf diese Weise wird die Perücke 100 vervollständigt.

Eine fünfte Herstellungsmethode wird nun beschrieben, bei der eine Perücke 100 im Rückwärtsstil gebildet wird. Als Perückengrund 111 wird eine künstliche Haut, hergestellt aus einer Harzfolie, verwendet. Normale Haare, die in der Farbe identisch mit den eigenen Haaren des Benutzers sind, werden in einen Bereich des Perückengrundes 111 außer für einen Stirnbereich hiervon längs des Haarverlaufs auf dem Kopf des Benutzers eingepflanzt. Haare 112, die in der gleichen Farbe wie der Perückengrund 111 entfärbt sind, werden in einen Stirnbereich eingepflanzt. Nachdem die Haare 112 in den Perückengrund 111 eingepflanzt worden sind, werden die Haarabschnitte 112b und 112b der Haare 112 in dem Stirnbereich in der gleichen Farbe wie die Haare im anderen Bereich eingefärbt, wobei die Wurzeln der Haare 112, die als Tarnabschnitte 112a dienen, belassen werden. Auf diese Weise wird die Perücke 100 vervollständigt.

Wenn die Haare 112 der Perücke 100, die auf diese Weisen hergestellt ist, betrachtet werden, wird die folgende Tatsache bestätigt oder erkannt. Die Tarnabschnitte 112a, die farblos sind oder die im wesentlichen in der gleichen Farbe wie der Perückengrund 111 gefärbt sind, sind in dem Bereich der Wurzeln der Haare 112, die eingepflanzt sind, angeordnet, wobei die Tarnabschnitte 112a an den Perückengrund 111 angeglichen sind und nicht gesehen werden können. Auf diese Weise werden die Haarabschnitte 112b und 112b der Haare 112 außer an den Tarnabschnitten 112a hiervon als Haare gesehen, die von dem Perückengrund 111 wachsen, wie durch die strichpunktierten Linien in Fig. 1 angedeutet ist.

Da der Kopf des Benutzers im wesentlichen sphärisch ist, können auf diese Weise die Längen der Tarnabschnitte 112a in dem Bereich der Wurzeln der Haare 112 nicht gleichförmig gesehen werden, wenn besonders an der Haarlinie der Perückengrund 111 in einem solchen Winkel betrachtet wird, daß der Perückengrund 111 nicht gesehen werden kann, wie durch den Buchstaben A in den Fig. 2 und 3(A) angedeutet ist. Dementsprechend ist eine Linie an der Haaransatzlinie nicht linear. Daher wird, wie in den Fig. 3(A) und 3(B) dargestellt, die Linie an der Haaransatzlinie als natürliche Linie betrachtet.


Anspruch[de]

1. Perücke, umfassend einen transparenten oder halbtransparenten Perückengrund (111) hergestellt aus einer künstlichen Haut und/oder einem Netz, wobei besagter Perückengrund eine äußere, konvexe Fläche aufweist; und

eine Vielzahl von Haaren (112), die mit ihren Wurzelbereichen in besagte äußere konvexe Fläche des besagten Perückengrundes (111) eingepflanzt sind,

dadurch gekennzeichnet, daß besagte Haare (112) in bezug auf den besagten Perückengrund (111) an besagten Wurzelbereichen besagter Haare (112), die in besagten Perückengrund (111) eingepflanzt sind, farblich unauffällig sind.

2. Perücke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß besagter Perückengrund (111) im wesentlichen in Übereinstimmung mit einer Form eines Benutzerkopfes geformt ist.

3. Perücke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein den Perückengrund (111) bildendes Harz milchig weiß oder fleischfarben gefärbt ist, so das besagtes Harz halbtransparent ist.

4. Perücke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß besagter Perückengrund (111) aus der künstlichen Haut gefertigt ist, und daß besagter Perückengrund fleischfarben in Übereinstimmung mit einer Farbe einer Rasse gefärbt ist.

5. Perücke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß besagter Perückengrund (111) aus dem Netz hergestellt ist, und daß besagtes Netz aus Harzfäden hergestellt ist, die transparent sind.

6. Perücke nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß besagter Perückengrund (111) aus dem Netz hergestellt ist, und daß besagtes Netz aus Harzfäden hergestellt ist, die fleischfarben in Übereinstimmung mit einer Farbe einer Rasse gefärbt sind.

7. Perücke nach Anspruch 1, 2, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß besagter Perückengrund (111) aus dem Netz hergestellt ist, und daß besagtes Netz seine Maschen in der Größenordnung von 15 bis 50 pro 2,54 cm besitzt.

8. Perücke nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß besagter Perückengrund (111) seine Farbe, die annähernd die Farbe einer Benutzerkopfhaut ist, hat.

9. Perücke nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß besagte Haare (112) natürliche Haare und/oder künstliche Haare sind.

10. Perücke nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß besagte Haare (112) ihre Farbe, die im wesentlichen in Übereinstimmung mit derjenigen der benutzereigenen Haare ist, haben.

11. Perücke nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der besagten Haare (112) ein Paar von Haarabschnitten (112b) und einen Tarnabschnitt (112a) zwischen diesen besitzt, wobei besagter Tarnabschnitt am besagten Perückengrund (111) fest befestigt ist, und daß besagter Tarnabschnitt farblos ist.

12. Perücke nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der besagten Haare (112) ein Paar von Haarabschnitten (112b) und einen Tarnabschnitt (112a) zwischen diesen besitzt, wobei besagter Tarnabschnitt am besagten Perückengrund (111) fest befestigt ist, und daß besagter Tarnabschnitt in einer Farbe, die identisch mit derjenigen des besagten Perückengrundes (111) ist, gefärbt ist.

13. Perücke nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der Teile des besagten Haars (112) zwischen den entsprechenden Haarabschnitten (112b) und besagtem Tarnabschnitt (112a) seine Länge in der Größenordnung von 1 mm hat, und daß jeder der besagten Teile besagten Haars (112) als ein Übergangsbereich dient, der allmählich in eine Farbe des besagten Paars von Haarabschnitten (112b) des Haars (112) übergeht.

14. Perücke nach einem der Ansprüche 1 bis 10 oder 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß jedes der besagten Haare (112) ein Paar von Haarabschnitten (112b) und einen Tarnabschnitt (112a) zwischen diesen aufweist, wobei besagter Tarnabschnitt fest an besagtem Perückengrund (111) befestigt ist, daß besagter Perückengrund (111) fleischfarben gefärbt ist, und daß besagter Tarnabschnitt (112a) in einer Farbe, die identisch mit besagtem Perückengrund ist, gefärbt ist.

15. Perücke nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß besagte Haare (112) im wesentlichen die gleiche Farbe wie besagter Perückengrund (111) an den Wurzelbereichen besagter Haare, die in besagten Perückengrund eingepflanzt sind, haben.

16. Perücke nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß besagte Haare (112) natürliche Haare und an den Wurzelbereichen besagter Haare, die in besagten Perückengrund (111) eingepflanzt sind, entfärbt sind.

17. Perücke nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß besagte Haare (112) künstliche Haare und an den Wurzelbereichen besagter Haare, die in besagten Perückengrund (111) eingepflanzt sind, in der gleichen Farbe wie besagter Perückengrund gefärbt sind.







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