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Dokumentenidentifikation DE69001851T2 23.12.1993
EP-Veröffentlichungsnummer 0391467
Titel Apparat zum Überleiten von Objekten von einem Förderer zu einem anderen Förderer.
Anmelder Machinefabriek Meyn B.V., Oostzaan, NL
Erfinder Meyn, Cornelis, NL-1511 AS Oostzaan, NL
Vertreter Weber, O., Dipl.-Phys.; Heim, H., Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing., Pat.-Anwälte, 81479 München
DE-Aktenzeichen 69001851
Vertragsstaaten AT, BE, CH, DE, DK, ES, FR, GB, GR, IT, LI, LU, NL, SE
Sprache des Dokument En
EP-Anmeldetag 27.03.1990
EP-Aktenzeichen 902007400
EP-Offenlegungsdatum 10.10.1990
EP date of grant 09.06.1993
Veröffentlichungstag im Patentblatt 23.12.1993
IPC-Hauptklasse A22C 21/00
IPC-Nebenklasse B65G 47/61   

Beschreibung[de]

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Verfahren von Objekten von einer ersten Transporteinrichtung zu einer zweiten Transporteinrichtung, wie sie im Oberbegriff des Anspruchs 1 definiert ist.

Eine derartige Vorrichtung wird insbesondere in der fleischverarbeitenden Industrie verwendet, wie bei der Herstellung von Nahrungsmittelprodukten von Geflügel. In diesem Zusammenhang kann es erforderlich sein, daß Objekte, beispielsweise das Geflügel, von einer Transporteinrichtung zu einer anderen Transporteinrichtung verfahren werden, um zu einer besonderen Verarbeitungsstation verfahren zu werden.

An dem Tangentenpunkt zwischen der von der Verfahreinrichtung gefolgten kreisförmigen Bahnkurve und der Bahnkurve der ersten bzw. der zweiten Transporteinrichtung findet die Übernahme der Objekte von der ersten Transporteinrichtung und die Positionierung dieser Objekte auf der zweiten Transporteinrichtung statt. Die Vorrichtung kann in jeder gewünschten Stellung einer ersten bzw. zweiten Transporteinrichtung positioniert werden, solange berücksichtigt wird, daß die kreisförmige Bahnkurve der Verfahreinrichtung tangential zur Bahnkurve dieser Transporteinrichtungen ist.

Eine bekannte Vorrichtung dieser Art ist in US-A 2,153,071 beschrieben. Die (einzige) Verfahreinrichtung wirkt mit einer stationären, kurvigen Bahn zusammen, so daß alle Objekte von der ersten Transporteinrichtung auf die zweite Transporteinrichtung verfahren werden.

Die Aufwärtsbewegung der Verfahreinrichtung in die eine Richtung führt dazu, daß die Objekte aus der einen Transporteinrichtung herausgehoben werden, wohingegen die Abwärtsbewegung der Verfahreinrichtung in die entgegengesetzte Richtung für ein Absenken der Objekte in die andere Transporteinrichtung sorgt. Hierdurch treten die erwähnten Bewegungen an den Tangentenpunkt zwischen der kreisförmigen Bahnkurve, welcher die Verfahreinrichtung folgt, und der Bahnkurve der Transporteinrichtungen auf.

Wie bereits erwähnt wurde, wird die Aufwärts- und Abwärtsbewegung der Verfahreinrichtung erhalten, weil das Karussell mit einer zentralen, stationären kurvigen Bahn versehen ist, während die Verfahreinrichtungen mit Folger-Rollen versehen ist, die dieser kurvigen Bahn folgen und die Aufwärts- und Abwärtsbewegung bewirken. Die Aufwärtsund Abwärtsbewegung der Verfahreinrichtungen führt so automatisch zum Eingriff mit den Objekten, die von der ersten Transporteinrichtung zugeführt werden.

Es ist ein Aufgabe der Erfindung, diese bekannte Vorrichtung weiter zu verbessern. Dieses Ziel wird erreicht mit einer Vorrichtung, die die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale aufweist.

Weil nach der Erfindung die Verfahreinrichtungen mit Trageinrichtungen versehen sind, welche geeignet sind, um wahlweise mit den Objekten in Eingriff zu geraten und wahlweise in die radiale Richtung des Karussells und aus der radialen Richtung des Karussells herausgeschwenkt zu werden, ist es möglich, nicht alle Objekte von der einen Transporteinrichtung zu der anderen zu verfahren, sondern es besteht die Möglichkeit, bei jedem Objekt zu entscheiden, ob dieses verfahren werden soll oder nicht. Eine solche Entscheidung kann beispielsweise von einem vorher registrierten Gewicht des Objektes oder ähnlichem abhängig sein.

Es kann von Vorteil sein, wenn die Trageinrichtungen gegen die nach außen geschwenkte Stellung federvorbelastet sind. In einer derartigen Ausgestaltung haben die Trageinrichtungen die Möglichkeit einwärts zu schwenken, wenn versucht wird, ein Objekt zu einem Ort der zweiten Transporteinrichtung zu bringen, an welchem sich bereits ein Objekt befindet. Danach kann das von der entsprechenden Trageinrichtung gehaltene Objekt auf jede geeignete Weise entnommen werden.

Um die vorstehend genannte Auswahlmöglichkeit zu erhalten, ob ein Objekt von der ersten zur zweiten Transporteinrichtung verfahren werden soll oder nicht, ist es vorteilhaft, wenn die Trageinrichtungen ausgebildet sind, um mittels Betätigungseinrichtungen wahlweise hinein- und herausgeschwenkt zu werden. Es ist möglich, Zylinder-Kolben-Anordnungen zu verwenden, welche die Trageinrichtungen zur einwärts- oder zur auswärtsgeschwenkten Stellung bewegen können.

Die Aufwärts- und Abwärtsbewegung der Trageinrichtungen wird auf einfache Weise durchgeführt, wenn diese Verfahreinrichtungen auf Schlitten montiert sind, welche entlang Führungsstangen aufwärts und abwärts bewegbar sind. Diese Schlitten können dann mit Folger-Rollen versehen sein, die mit der kurvigen Bahn in Eingriff stehen.

Eine andere Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß das Karussell von einer der Transporteinrichtungen angetrieben wird. Ein Antrieb des Karussells auf diese Weise garantiert, daß die Verfahreinrichtungen am Ort des Tangentenpunktes zwischen der von ihnen gefolgten kreisförmigen Bahnkurve und der Bahnkurve der entsprechenden Transporteinrichtung dieselbe Geschwindigkeit wie die Transporteinrichtung besitzen. Als Ergebnis erfolgt die Entnahme von Objekten von der Transporteinrichtung oder die Positionierung von Objekten auf der Transporteinrichtung auf extrem effektive Weise.

Es ist möglich, daß zumindest eine der Transporteinrichtungen eine Hängetransporteinrichtung mit an sich bekannten Hängebügeln umfaßt. In einem solchen Fall sind die Objekte entsprechend in den Hängebügeln positionierbar und aus diesen entnehmbar. Weiterhin ist es möglich, daß zumindest eine der Transporteinrichtungen eine Schiene aufweist, wobei die Objekte entsprechend der Erfindung an ihrer oberen Seite mit einem Rad versehen sind, welches entlang der Schiene rollen kann. In Kombination ist eine Vorrichtung vorstellbar, in welcher die ein Rad aufweisenden Objekte entlang der eine Schiene aufweisenden Transporteinrichtung zugeführt werden, von dieser Schiene durch die Verfahreinrichtungen abgehoben und anschließend in den Hängebügeln einer anderen Transporteinrichtung positioniert werden, welche als Hängetransporteinrichtung gestaltet ist. Dies ist auch umgekehrt möglich.

Wenn die Vorrichtung bei einer Transporteinrichtung angewendet wird, die eine Schiene aufweist, sind vorzugsweise seitlich der Schiene anwählbar aktivierbare Anschlageinrichtungen angeordnet, um die Objekte zeitweilig außer Eingriff mit der Verfahreinrichtung zu halten.

Auf diese Weise ist es auch möglich, zu bestimmen, in welchem Augenblick ein Objekt an die andere Transporteinrichtung von den Verfahreinrichtungen übergeben wird. Beispielswiese sind solche Anschlageinrichtungen notwendig, wenn die Transporteinrichtung, an welche Objekte übergeben werden sollen, schon eine Anzahl von Objekten aufweist, so daß die zu übergebenden Objekte nur an einigen Orten dieser Transporteinrichtung positioniert werden können.

Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher beschrieben, worin eine Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung dargestellt ist.

Fig. 1 zeigt schematisch eine Seitenansicht einer Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung entsprechend Linie 1-1 in Fig. 4;

Fig. 2 zeigt eine Einzelheit der Vorrichtung von Fig. 1;

Fig. 3 zeigt eine andere Seitenansicht der in Fig. 1 dargestellten Vorrichtung entsprechend Linie III-III in Fig. 4 und

Fig. 4 zeigt eine schematische Draufsicht auf die Vorrichtung nach Fig. 1.

Die in den Figuren wiedergegebene Vorrichtung ist ausgebildet, um Objekte von einer ersten Transporteinrichtung 1 zu einer zweiten Transporteinrichtung 2 zu verfahren. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel umfaßt eine erste Transporteinrichtung 1 eine Schiene, wohingegen die zweite Transporteinrichtung 2 eine an sich bekannte Hängetransporteinrichtung umfaßt.

In der gezeigten Ausführungsform sind die zu verfahrenden Objekte Geflügel, das in einer an sich bekannten Weise an Hängebügeln 4 hängt. Die Hängebügel 4 sind an ihrer Oberseite mit einem Rad 5 versehen, das eine Form aufweist, die an die Schiene 1 der ersten Transporteinrichtung angepaßt ist. Auf diese Weise können die Hängebügel 4 mit ihren zugehörigen Rädern 5 entlang dieser Schiene 1 rollen, welche zu diesem Zweck geneigt ist.

In einer an sich bekannten Weise umfaßt die Hängetransporteinrichtung 2 Laufräder 7, die von einer Tragschiene 6 getragen werden, wobei die Laufräder 7 abwechselnd Hängeelemente 8 und Stabilisierungselemente 9 tragen. Das Zusammenwirken zwischen den Laufrädern 7, den Hängeelementen 8 und den Stabilisierungselementen 9 (welche in Fig. 3 nur schematisch mittels strichpunktierter Linien angedeutet sind) ist an sich bekannt und wird hier nicht weiter ausgeführt.

Die aufeinanderfolgenden Hängeelemente 8 sind gegenseitig mittels einer Antriebskette 10 verbunden, welche in Fig. 3 mit einer strichpunktierten Linie wiedergegeben ist.

Die Tragschiene 6 ist in einem Rahmen 11 befestigt, welcher auf nicht näher gezeigte Weise an einer Decke oder mittels Beinen auf dem Boden abgestützt sein kann. Wie nachfolgend gezeigt wird, bildet der Rahmen 11 auch die Tragekonstruktion für die Vorrichtung selbst.

Eine vertikale Welle 12 ist im Rahmen 11 befestigt. Die Vorrichtung zum Verfahren von Objekten ist karussellartig drehbar an der und um diese vertikale Welle 12 herum befestigt. Diese Vorrichtung umfaßt zunächst ein Antriebsrad 13, das um seinen Umfang herum gleichmäßig beabstandet mit Ausnehmungen 14 versehen ist. Die Ausnehmungen 14 sind zur Aufnahme der Hängeelemente 8 und der Stabilisierungselemente 9 der Hängetransporteinrichtung 2 gedacht. Daraus kann man erkennen, daß der Umfangsabstand zwischen zwei aufeinanderfolgenden Ausnehmungen 14 dem Abstand zwischen einem Hängeelement 8 und einem folgenden oder vorhergehenden Stabilisierungselement 9 gleicht. Wie deutlich aus der Draufsicht gemäß Fig. 4 hervorgeht, umfaßt das Antriebsrad 13 zwischen zwei benachbart gelegenen Ausnehmungen 14 nach außen verjüngte Vorsprünge 15. Diese Vorsprünge 15 besitzen eine Führungsfunktion, so daß die Hängeelemente 8 und die Stabilisierungselemente 9 sauber in die Ausnehmungen 14 aufgenommen werden.

Das Antriebsrad 13 wird von der Hängetransporteinrichtung 2 angetrieben. Im Ergebnis wird die Vorrichtung zum Verfahren der Objekte in der Rotationsrichtung R synchron mit dem Vorschub der Hängetransporteinrichtung (der in Fig. 4 angegebenen Förderrichung T entsprechend) gedreht.

Ein Stabilisierungsrad 16, welches im wesentlichen dieselbe Form aufweisen kann, wie das Antriebsrad 13, ist mit geringem Abstand unterhalb des Antriebsrades 13 vorgesehen. Dieses Stabilisierungsrad 16 ist zur Stabilisierung der Hängeelemente 8 gedacht, so daß diese keine unkontrollierten Schwenkbewegungen ausführen können, wenn die Objekte darin positioniert werden. Das Stabilisierungsrad 16 ist fest mit dem Antriebsrad 13 mittels einer Hülse 17 verbunden, so daß die Rotationsgeschwindigkeiten beider Räder gleich sind.

Das untere Ende der Vorrichtung umfaßt ein Tragrad 18, das durch Paare von Führungsstangen 19 drehbar fest mit dem Stabilisierungsrad 16 verbunden ist. Diese Führungsstangen 19, die gleichmäßig entlang des Umfangs des Stabilisierungsrades 16 bzw. des Tragrades 18 voneinander beabstandet angeordnet sind, tragen Schlitten 20, die an diesen entlang aufwärts und abwärts bewegbar sind. Jeder Schlitten 20 ist mit einer Folger-Rolle 21 versehene die mit einer kurvigen Bahn 22 eines kurvigen Zylinders 23 in Eingriff steht, welcher an der Welle 12 stationär befestigt ist. Weil der mit einer Kurve versehene Zylinder 23 stationär auf der Welle 12 angebracht ist und weil die mit Folger-Rollen 21 versehenen Schlitten 20 gemeinsam mit dem Stabilisierungsrad 16 und dem Tragrad 18 relativ zur Welle 12 rotieren, sorgt die Kurvenbahn 22 für eine definierte Aufwärts- und Abwärtsbewegung der Schlitten 20 entlang der Führungsstangen 19, wenn die Vorrichtung sich dreht.

In der gezeigten Ausführungsform umfaßt jeder Schlitten 20 zwei Teile, von denen jedes auf einer zu einem Paar gehörenden Führungsstange 19 angebracht ist. Diese zwei Teile eines jedes Schlittens 20 sind gegenseitig mit einer horizontalen Welle 24 (siehe Fig. 1) verbunden, um welche die Trageinrichtung 25 schwenken kann.

Das untere Ende der Trageinrichtungen 25 besitzt eine Gestalt, die der Gestalt der Räder 5 der Hängebügel 4 angepaßt ist. Daher sind diese Trageinrichtungen 25 angepaßt, um mit diesen Rädern 5 an deren Unterseite in Eingriff zu geraten. Weiterhin sind die Trageinrichtungen 25 mittels einer nicht gezeigten Feder federvorgespannt, um um ihre entsprechende Welle 24 relativ zur zentralen Welle 12 der Vorrichtung nach außen geschwenkt zu werden. Fig. 3 zeigt beispielsweise auf der rechten Seite die extrem auswärts geschwenkte Stellung der Trageinrichtung 25.

Wie deutlich aus den Figuren hervorgeht, befindet sich das untere Ende der Trageinrichtung 25 in der untersten Stellung des Schlittens 20 unterhalb der Höhe des Tragrades 18. Deshalb ist das Tragrad 18 mit nicht in der Zeichnung dargestellten Ausnehmungen versehen, durch welche die Trageinrichtung 25 hindurchgehen kann.

Die Arbeitsweise der Vorrichtung geschieht wie im folgenden beschrieben ist.

Ein zu verfahrendes Objekt rollt mit seinem Rad 5 entlang der Schiene 1 auf der ersten Transporteinrichtung nach unten, bis der Hängebügel 4 an eine Anschlageinrichtung 26 anschlägt. Mittels eines Betätigungsmechanismus' 27 kann diese Anschlageinrichtung 26 außer Eingriff mit dem Hängebügel 4 gebracht werden, so daß sich dieser Hängebügel weiter entlang der Schiene 1 nach unten bewegen kann. Solange die Anschlageinrichtung 26 quer auf der Bahn des Hängebügels 4 angeordnet ist, kann sich das Objekt nicht weiter nach unten bewegen und bleibt außerhalb der Reichweite der Trageinrichtungen 25 der Verfahrvorrichtung. Natürlich ist es möglich, daß eine Anzahl von Objekten hinter der Anschlagvorrichtung 26 mit ihren Rädern 5 einander berührend gelegen sind. Das Entfernen der Anschlagvorrichtung 26 erfolgt dann derart, daß jedesmal nur ein Objekt die Anschlagvorrichtung 26 passieren kann. Auf diese Weise wirkt die Schiene 1 als Puffer.

Ein von der Anschlagvorrichtung 26 freigegebenes Objekt kommt schließlich in einer Ausnehmung 28 der Schiene 1 zum Stehen. Diese Stellung ist nicht nur in Fig. 2 sondern auch in Fig. 3 dargestellt, in welcher die Schiene 1 aus Gründen der Klarheit im Querschnitt gezeichnet ist. An dem Ort eines Rades 5 eines in der Ausnehmung 28 wärtenden Objektes bewegt sich ein Schlitten 20 durch Zusammenwirken der damit verbundenen Folger-Rolle 21 mit der kurvigen Bahn 22 des mit einer Kurve versehenen Zylinders 23 nach oben. Auf diese Weise gerät das hakenartige untere Ende der entsprechenden Trageinrichtung 25 mit dem Rad 5 in Eingriff, welches dann aus der Ausnehmung 28 der Schiene 1 herausgehoben wird.

Im selben Augenblick, in welchem die Trageinrichtung 25 das Rad 5 anhebt, gerät das Tragrad 18 mit dem Hängebügel 4 des entsprechenden Objektes in Eingriff. Um dies zu erreichen, umfaßt das Tragrad 18, wie deutlich aus Fig. 4 hervorgeht, Tragausnehmungen 29, die um seinen Umfang herum voneinander beabstandet angeordnet sind. Die Führungskante dieser Tragausnehmungen 29 ist näher zur zentralen Welle 12 gelegen als die hintere Kante. Die hintere Kante einer Tragausnehmung 29 ist mittels eines spiralförmig ausgebildeten Umfangsabschnitts mit der Führungskante einer nächsten Tragausnehmung 29 verbunden. Im Ergebnis kann die hinterste, eine Tragausnehmung 29 begrenzende Kante mit einem Hängebügel 4 eines zu verfahrenden Objektes in Eingriff geraten. Infolge davon werden die zu verfahrenden Objekte auch in Umfangsrichtung der Vorrichtung nicht nur von der Trageinrichtung 25 sondern auch von diesen Tragausnehmungen 29 des Tragrades 18 bewegt.

Seitlich des Tragrades 18 ist eine federvorgespannte Druckplatte 30 vorgesehen, die dafür sorgt, daß ein in einer Tragausnehmung 29 aufgenommener Hängebügel 4 sich nicht aufgrund einer Zentrifugalbewegung des Objektes aus dieser Tragausnehmung 29 herausbewegen kann.

Während die Vorrichtung weiter um die Welle 12 rotiert, wird der Schlitten 20, welcher das Rad 5 aus der Schiene 1 herausgehoben hat, weiter nach oben bewegt, bin er die oberste Stellung erreicht, wie beispielweise in Fig. 1 auf der linken Seite gezeigt ist. In dieser Stellung wird der obere Abschnitt des Hängebügels 4 in einem Schlitz 31 einer Aufnahmeeinrichtung 32 aufgenommen. Die Aufnahmeeinrichtung 32 bestimmt das unterste Ende eines Hängeelementes 8 der Hängetransporteinrichtung 2. Die Anordnung des Hängebügels 4 in diesem Schlitz 31 erfolgt deshalb, weil der Hängebügel 4 zusammen mit dem Schlitten 20 einer kreisförmigen Bahnkurve folgt, welche im wesentlichen tangential zur geradlinigen Bahnkurve der Hängeelemente 8 in der Nähe der Vorrichtung ist.

Nachdem die Hängebügel 4 in dem Schlitz 31 angeordnet sind, bewegt sich der Schlitten 20 abwärts als Ergebnis eines sich nach unten erstreckenden Abschnitts der kurvigen Bahn 22. Der obere Abschnitt des Hängebügels 4 gerät dann mit einem entsprechend ausgeformten Abschnitt der Aufnahmeeinrichtung 32 in Eingriff, die von diesem Augenblick an den Hängebügel 4 trägt. Während der weiteren Abwärtsbewegung des Schlittens 20 gerät die Trageinrichtung 25 weiter mit dem Rad 5 außer Eingriff. Der Schlitten 20 bewegt sich so weit nach unten, bis er die Ausgangsposition erreicht, die unter anderem in Fig. 3 auf der rechten Seite dargestellt ist. Die Objekte, welche nun in dem Hängeelement 8 abgehängt worden sind, bewegen sich entlang der Hängetransporteinrichtung 2 weiter.

In enger Nachbarschaft der Verfahrvorrichtung ist hinter der Hängetransporteinrichtung 2 eine Druckschiene 33 federndvorgespannt am Rahmen 11 befestigt. Die Druckschiene 33 garantiert eine stabile Lage der Trageinrichtung 25 und der zugehörigen Aufnahmeeinrichtung 32, wenn ein Hängebügel 4 darin positioniert wird. Als Folge der federnden Befestigung besitzt diese Druckschiene 33 jedoch die Möglichkeit, sich von der Vorrichtung wegzubewegen, falls dies notwendig ist.

Wie vorstehend erwähnt worden ist, sind die Trageinrichtungen 25 in zugehörigen Schlitten 20 um die horizontale Welle 24 in einer federnden Art angebracht. Wenn nun als Ergebnis eines Bedienungsfehlers ein Objekt, beispielsweise ein Hängebügel 4, einer Aufnahmeeinrichtung 32 zugeführt wird, in welcher bereits ein Hängebügel 4 vorhanden ist, wird die Trageinrichtung 25 nach innen schwenken, während gleichzeitig die Aufnahmeeinrichtung 32 die Druckschiene 33 nach außen stößt. Somit können der in der Trageinrichtung 25 aufgenommene Hängebügel und der in der Aufnahmeeinrichtung 32 vorhandene Hängebügel aneinander vorbeilaufen.

Während der folgenden Abwärtsbewegung des Schlittens 20 durch fährt das unterste Ende der entsprechenden Trageinrichtung 25 die Ausnehmung in dem Tragrad 18. Als Ergebnis davon wird das Rad 5 des Hängebügels 4 auf dem Tragrad 18 ruhen. Wenn nun in geringer Entfernung über dem Tragrad 18 eine schräg sich nach außen erstreckende (nicht gezeigte) Abstreifplatte vorgesehen ist, kann der Hängebügel 4 vom Tragrad 18 durch Zusammenwirken dieser Abstreifplatte und des Rades 5 entfernt werden, bevor die entsprechende Trageinrichtung 25 wieder ein neues Objekt in der Schiene 1 aufnimmt.

Ein Einwärtsschwenken einer Trageinrichtung 25 tritt auch auf, wenn sie keinen Hängebügel trägt, jedoch die Aufnahmeeinrichtung 32 schon einen Hängebügel 4 trägt.

In der gezeigten Ausführungsform sind die Trageinrichtungen 25 normalerweise als Ergebnis der Federvorspannung in einer nach außen geschwenkten Stellung gelegen. Wenn ein Objekt in der Ausnehmung 28 der Schiene 1 vorhanden ist, wird es von der ersten vorbeilaufenden Trageinrichtung 25 mitgenommen. Die Bestimmung, welche Trageinrichtung 25 ein Objekt mitnimmt, erfolgt dann durch Auswahl des Augenblicks der Aktivierung der Anschlageinrichtung 26. Auf diese Weise kann ein in der Wartestellung an der Anschlageinrichtung 26 befindliches Objekt in einer vorbestimmten Aufnahmeeinrichtung 32 eines Hängeelementes 8 der Hängetransporteinrichtung 2 auf kontrollierte Weise angeordnet werden.

Anstelle der vor stehend beschriebenen Lösung zur Bestimmung, in welche Aufnahmeeinrichtung 32 ein Objekt zu positionieren ist, ist es auch möglich, die Anschlageinrichtung 26 zu entfernen, so daß das entsprechende Objekt immer in der Ausnehmung 28 der Schiene 1 zum Stillstand kommt.

In einer solchen Ausführungsform werden die Trageinrichtungen 25 auswählbar einwärts und auswärts um die horizontale Welle 24 mittels einer Betätigungsvorrichtung geschwenkt. Eine Trageinrichtung 25, die in ihrer einwärts geschwenkten Stellung vorbeifährt, wird nicht mit dem in der Ausnehmung 28 vorhandenen Objekt in Eingriff geraten; nur wenn eine Trageinrichtung 25 vorbeiläuft, die nach außen geschwenkt ist, wird das Rad 5 des Objektes gegriffen und in der vorher beschriebenen Weise mitgenommen.

Durch geeignete Anpassung der Form der kurvigen Bahn 22 des mit einer Kurve versehenen Zylinders 23 kann die Vorrichtung an unterschiedliche Umstände angepaßt werden. Es ist z.B. möglich, daß sie verwendet wird, um Objekte aus einer Hängetransporteinrichtung herauszuheben und sie auf einer als Schiene ausgebildeten Transporteinrichtung zu positionieren; die Entnahme von Objekten aus einer ersten Hängetransporteinrichtung und ihre Positionierung in einer zweiten Hängetransporteinrichtung ist auch möglich.


Anspruch[de]

1. Vorrichtung zum Verfahren von Objekten (3, 4, 5) von einer ersten Transporteinrichtung (1) zu einer zweiten Transporteinrichtung (2), mit einem sich drehenden Karussell (13, 16, 18) mit Verfahreinrichtungen (20, 25), die über dessen Umfang gleichmäßig voneinander beabstandet sind, dessen kreisförmige Bahnkurve zumindest im wesentlichen tangential zur Bahnkurve der beiden Transporteinrichtungen (1, 2) verläuft und die auf- und abbewegbar sind, um die Objekte (3, 4, 5) aus der ersten Transporteinrichtung (1) zu heben und sie auf die zweite Transporteinrichtung (2) abzusenken, dadurch gekennzeichnet, daß die Verfahreinrichtung (20, 25) mit Trageinrichtungen (25) versehen sind, die auswählbar ein- und ausschwenkbar in radialer Richtung des Karussells (13, 16, 18) sind, um mit den Objekten (3, 4, 5) in Eingriff bzw. nicht in Eingriff zu gelangen.

2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trageinrichtungen (25) in Richtung der auswärts geschwenkten Stellung federbelastet sind.

3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trageinrichtungen (25) ausgestaltet sind, um mittels Betätigungseinrichtungen wählbar ein- und ausschwenkbar zu sein.

4. Vorrichtung nach einem der Anprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Verfahreinrichtungen (20, 25) auf Schlitten (20) montiert sind, die entlang von Führungsstangen (19) aufund abbewegbar sind.

5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Karussell (13, 16, 18) von einer der Transporteinrichtungen (2) angetrieben wird.

6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei zumindest eine der Transporteinrichtungen (2) eine Hängetransporteinrichtung mit an sich bekannten Hängebügeln (8) umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß die Objekte (3, 4, 5) in diese Hängebügel (8) einsetzbar bzw. daraus entnehmbar sind.

7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei zumindest eine der Transporteinrichtungen (1) eine Schiene umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß die Objekte (3, 4, 5) an ihrer oberen Seite mit einem Rad (5) versehen sind, welches entlang der Schiene (1) rollen kann.

8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß seitlich von der Schiene (1) anwählbar aktivierbare Anschlageinrichtungen (26) angeordnet sind, um die Objekte (3, 4, 5) zeitweilig außer Eingriff mit der Verfahreinrichtung (20, 25) zu halten.







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