Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine
Vorrichtung zur Eindickung von Fasersuspension.
Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf die
Entwässerung von Pulpe, die in einem geschlossenen Raum
zur Eindickung gebracht wird, der mit einer
feinperforierten oder feingeschlitzten Siebfläche
versehen ist. Dies wird erreicht, indem eine für die
Eindickung erforderliche Druckdifferenz über die
Siebfläche aufrechterhalten wird.
Wasserstoff, insbesondere Zellulose- und Holzfaserpulpe
wird in der Regel in Form von verdünnter Suspension
behandelt. Zum Beispiel die Klassierung mit perforierten
oder geschlitzten Sieben erfolgt bei einer Konsistenz von
bis 3%. Nach der Klassierung muß die Fasersuspension
aus verschiedenen Gründen auf eine höhere Konsistenz
eingedickt werden. Die Konsistenz wird oft z. B. zwecks
Lagerung oder Mahlung des Spuckstoffes in einen Bereich
von 10% bis 15% angehoben.
In der Papier- und Zellstoffindustrie sind verschiedene
Saugfilter bekannt, denen in der einschlägigen Literatur
viel Aufmerksamkeit gewidmet ist. Die Eindickung wird
mit Saugfiltern dadurch erreicht, daß der Pulpe Wasser
durch ein Filtertuch entzogen wird. Es sind auch eine
Anzahl andere Ideen und Vorrichtung entwickelt worden,
die dazu benutzt werden können, große Flüssigkeitsmengen
aus der Pulpesuspension abzuziehen. Gemeinsam für alle
diese ist die Tatsache, daß sie von der Konstruktion her
kompliziert sind und bewegliche Teile enthalten. Ein
Beispiel für solch eine Vorrichtung St in der
US-Patentveröffentlichung 3,455,821 dargestellt, wobei
Vibrationen zur Reinigung der Siebfläche benutzt werden.
Die US-Patentveröffentlichung 3,870,638 beschreibt die
Reinigung einer Siebfläche ausschließlich mit Rückblasung
und Druckimpulsen. Problematisch ist jedoch, daß es
schwierig ist, das Timing von Rückblasung und
Druckimpulsen so genau vorzunehmen, daß das Sieb
gereinigt und die aufkonzentrierte Pulpe weiterfließen
würde und die verdünnte Pulpe die Eindickungszone der
Siebbereichs in einer schnellen Bewegung ausfüllen würde.
Für diese Vorrichtung ist außerdem charakteristisch, daß
die eingedickte Pulpe während der Eindickungsphase
gegenüber der Siebfläche unbeweglich bleibt.
Die obengenannten Vorrichtungen ergeben gewöhnlich eine
Konsistenz von 10% bis 15%. Es wird aber oft eine
höhere Konsistenz erfordert. Der einschlägigen Literatur
zufolge werden allgemein Walzenpressen oder
Druckschrauben benutzt, um höhere Konsistenzen zu erreichen.
Bei Walzenpressen wird die Pulpe zu einer Bahn
ausgebreitet und zwischen zwei perforierten Walzen
hindurch geleitet. Die Walzen bilden einen Druckspalt,
der Wasser aus der Pulpe herausdrückt. Nach dem
Preßprozeß fällt die Pulpe auf eine Auffangschraube, die
sie zur nächsten Behandlungsstufe befördert. Ein
Nachteil solch einer Vorrichtung besteht in ihrer
komplexen Konstruktion und der Beimischung von Luft in
die Pulpe in den dem Pressen nachgeschalteten Phasen.
In der Druckschraube wird der Pulpe Wasser entzogen,
indem die Pulpe in einen einlaufenden Raum hineingedrückt
wird, der mit einer Siebfläche bestückt ist. Dies drückt
das Wasser durch die Siebfläche heraus, was die
Konsistenz erhöht. Das Problem bei solch einer
Vorrichtung besteht in ihrer komplizierten Konstruktion und
der Gefahr, daß die Perforationen der Siebfläche
verstopft werden.
Als einfachere Form von Eindicker-/Filterkonstruktionen
sind sog. Rohrfilter bekannt. Ein Beispiel dafür sind
ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Eindickung von
feststoffhaltiger Flüssigkeit, die in der
US-Patentveröffentlichung 3,794,179 dargestellt sind.
Die Funktion der Vorrichtung beruht auf der Eindickung
von Feststoff auf einer Siebfläche in der ersten Phase.
In der nächsten Phase wird der konzentrierte Stoff mit
einer starken Strömung gespült. Kontinuierliche
Spülung ist eine alternative Reinigungsmethode. Welche
Reinigungsmethode auch immer benutzt wird, es bleibt das
Problem bestehen, daß das konzentrierte Material durch
den Einsatz von Waschflüssigkeit verdünnt wird. Somit ist
die Vorrichtung zur Erzeugung von Filtrat ohne Feststoff
besser geeignet als zur Eindickung von Pulpesuspension.
Ein anderes Beispiel für einen Rohrfilter ist eine
Vorrichtung gemäß US-Patentveröffentlichung 3,674,154, wo
das Problem in der Verstopfung der Siebfläche besteht.
Dies kann zumindest teilweise dadurch vermieden werden,
daß die Erweiterung der Strömungsquerschnittsfläche
ausgenutzt wird, was derselben Veröffentlichung zufolge
Partikeln infolge ihrer Trägheit in der Mitte der
Strömung hält und erlaubt, daß sich die leichtere
Flüssigkeit zu den Wänden und durch die Löcher der
Siebfläche heraus bewegt. Solch eine Vorrichtung ist
nützlich, wenn verhältnismäßig große Partikeln aus einer
schnell fließenden dünnen Flüssigkeit abgeschieden
werden. Die Vorrichtung ist zur Eindickung von
Pulpesuspension jedoch nicht geeignet, weil die Fasern in
der Suspension nicht lose sind, sondern ein
dreidimensionales Fasergeflecht bilden, das geneigt ist,
sich durch Biegekräfte der Fasern auszudehnen. Daher
bleiben die Fasern nicht in der Mitte der Strömung. Ein
anderes Hindernis für die Anwendung einer Vorrichtung
gemäß dieser US-Veröffentlichung besteht in der Tatsache,
daß sich der Pulpefluß als Pfropfenströmung fortbewegt,
die relativ zähflüssig ist und verhindert, daß sich die
Strömung an Drossel- und Erweiterungsstellen wie
flüssiges Material normalerweise verhält.
Bei einer dritten, den vorhergehenden ähnlichen Lösung,
handelt es sich um eine Vorrichtung gemäß
US-Patentveröffentlichung 4,421,646, die ein Rohrfilter ist, der
mehrere aufeinander angeordnete Siebplatten oder
entsprechende Organe aufweist. Zwischen diesen Flächen
befindet sich Material, das die Feinfilterung übernimmt.
Diese Lösung ist, wie in der Veröffentlichung erwähnt,
fürs Sieben von Wasser oder entsprechendem, nicht aber
zur Eindickung von Suspension bestimmt. Außerdem würde
sich die Vorrichtung nicht zur Eindickung von
Fasersuspension eignen, weil die Schlitze der Siebplatten
Fasern geradezu ansammeln würden und das feine
Filtermaterial zwischen den Platten anderseits durch das
in der Pulpesuspension enthaltene feine Material
unmittelbar verstopft würde.
Als viertes Beispiel für Eindickungsvorrichtungen soll
ein Rohreindicker gemäß US-Patentveröffentlichung
2,998,064 erwähnt werden, der zur Entfernung von
Flüssigkeit aus Hackschnitzel-Flüssigkeit-Suspension
bestimmt ist. Die Wände des Eindickers bestehen aus zur
Strömung parallelen Rippen, zwischen welchen Rippen so
schmale Spalte verbleiben, daß Holzsplitter da nicht
durchdringen können. Außerdem entspricht der Durchmesser
des Rohreintritts dem lichten Durchmesser des Eindickers
und der Durchmesser des Rohraustritts dem
Außendurchmesser des Eindickers, wodurch die teilweise in die
Spalte angelangten Splitter durch die Strömung teilweise
weggespült werden, ohne den Eindicker vom Austrittsende
an rückwärts zu verstopfen. Konstruktionell läßt sich
jedoch solch ein Eindicker schwerlich realisieren, weil
sich die Wand des Eindickers aus losen Stangen
zusammensetzt, deren stabile Verbindung miteinander, um
gleichmäßige Spalte zu erhalten, große Präzision und Sorgfalt
erfordert.
Vom Europäischen Patentamt wurden während des Studiums
der vorliegenden Erfindung die folgenden drei Dokumente
herangezogen.
1. US-A-4 095 060. Dies zeigt ein Verfahren zur
Entfernung von suspendierten Feststoffen aus einer
Flüssigkeit, die suspendierte Feststoffe und gelöste
Feststoffe enthält, die im Zustand einer Pfropfenströmung
fließen können. Dem Verfahren zufolge wird Flüssigkeit
mit solchen Feststoffen durch einen Stutzen mit einer
Geschwindigkeit geleitet, die Voraussetzungen für eine
Pfropfenströmung im Kanal schafft, wobei sich
suspendierte Feststoffe vorzugsweise in einem beweglichen
Pfropfen in einem Abstand zur Kanalwand ansammeln und die
Flüssigkeit an der genannten Wand entlang relativ frei
von suspendierten Feststoffen ist, die genannte Wand für
besagte Flüssigkeit und mindestens einen Teil der darin
gelösten Feststoffe durchlässig ist, danach ein Teil der
Flüssigkeit mit den darin gelösten Feststoffen durch die
Kanalwand über entsprechende aufeinanderfolgende, in der
Strömungsrichtung der Flüssigkeitsströmung durch besagten
Kanal angeordnete Kanalabschnitte entfernt wird, wobei
besagte Flüssigkeit in solch einer Menge entfernt wird,
daß der Pfropfen auf Abstand zur genannten Wand gen alten
wird, wobei die Flüssigkeit an der Wand verhältnismäßig
frei von suspendierten Feststoffen ist, und dann besagtem
Kanal rückgeführt wird zur weiteren Abscheidung von
Feststoffen und Flüssigkeit aus Flüssigkeit mit darin
suspendierten Feststoffen, die den genannten Kanal
bereits durchflossen haben.
2. J. Gullichsen et al.: Medium consistency technology.
1. Fundamental data. Journal of the technical
Association of the Pulp and Paper Industry, vol. 64, no.
6, Juni 1981, Seiten 67-72.
Dieses Dokument beschäftigt sich mit der Forschung der
Strömung von Fasersuspensionen und von besonderem
Interesse ist der Teil, der sich mit mehreren
Strömungsverhalten befaßt. Beginnend mit einer
Pfropfenform, die mit einer Rohrwand in Kontakt steht,
wird der Pfropfen, wie festgestellt wird, nur durch
Verdrehung des Pfropfens durch eine Scherkraft in
Bewegung gesetzt. Die Bewegung setzt ein, wenn diese
Fließspannung überschritten ist. Die Suspension bewegt
sich zunächst wie ein geschobener viskoelastischer Körper
in direktem Wandkontakt. Demnächst zeigt der Author
mittels Diagrammen und einer Zeichnung, wie mit
zunehmender Geschwindigkeit der Durchmesser des Pfropfens
zurückgeht, wenn sich immer mehr Fasern davon lösen, bis
die Geschwindigkeit solch ist, daß es keinen Pfropfen
mehr gibt und die Strömung dann eine turbulente Masse aus
suspendierten Fasern ist.
3. Ol. L. Forgacs et al.: "The Hydrodynamic Behavior of
Paper-Making Fibres", Pulp and Paper Magazine of Canada,
Mai, 1958. Dieses Dokument gibt eine Übersicht über drei
Strömungsarten, die beim hydrodynamischen Verhalten von
Papierherstellungsfasern entstehen. Es beschreibt
mitunter, wie bei sehr niedrigen Geschwindigkeiten, wenn
es zwischen dem Pfropfen und einem Rohr, in dem sich der
Pfropfen bewegt, nur eine sehr dünne Flüssigkeitsschicht
gibt, die direkte Faser-Wand-Reibung Flocken ergibt, die
die Rohrwand entlang rollen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein
Verfahren und eine Vorrichtung zur Entwässerung von
Fasersuspension mit einem statischen Eindicker
vorzusehen, der keine beweglichen Teile enthält und frei
von den obenbeschriebenen Nachteilen ist.
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren
zur Eindickung von Fasersuspension in Pfropfenform durch
den Abzug von Flüssigkeit aus der Suspension unter dem
Einfluß einer über die Filterfläche wirksamen
Druckdifferenz.
Dem erfindungsgemäßen Verfahren zufolge hat die
Fasersuspension eine Anfangskonsistenz von mindestens 3%
und wird in einen mit Filterflächen ausgestatteten Kanal
geleitet, wobei der Kanal einen so großen Querschnitt
aufweist, daß die Fasersuspension in Pfropfenform und in
direktem Kontakt mit der Filterfläche dadurch fließen
kann, welcher Faserpfropfen aus einem mehrdimensionalen
Fasergeflecht besteht und wobei:
a) die Menge des abgezogenen Filtrats derart geregelt
wird, daß die innere Reibung des Faserpfropfens größer
bleibt als die Oberflächenreibung zwischen dem
Faserpfropfen und der Filterfläche; und/oder
b) die Strömungsgeschwindigkeit des Pulpepfropfens mit
Rücksicht auf die einzudickende Pulpe und die
Strömungskanäle und Filterflächen des Eindickers so
gewählt sind, daß die Oberflächenreibung zwischen dem
Faserpfropfen und der Filterfläche kleiner bleibt als die
innere Reibung der Pulpe.
Die Erfindung umfaßt auch eine Vorrichtung zur Eindickung
von Fasersuspension in Pfropfenform, in welcher
Vorrichtung ein Eindickungsorgan vorgesehen ist, das aus
einem oder mehreren Kanälen besteht, wobei jeder
Strömungskanal einen so großen Querschnitt hat, daß Pulpe
mit einer Konsistenz von mindestens 3% in Pfropfenform
dadurch fließen kann und jeder Strömungskanal durch
Filterflächen begrenzt ist, wobei die Größe der Poren,
Perforationen oder Schlitze der genannten Filterfläche
und die Abmessungen der genannten Strömungskanäle derart
sind, daß die Oberflächenreibung zwischen dem Pfropfen
und der Filterfläche kleiner bleibt als die innere
Reibung des Faserpfropfens.
Weitere bedeutsame Merkmale der Erfindung sind in den
Unteransprüchen beschrieben.
Eine nähere Beschreibung des Verfahrens und der
Vorrichtung gemäß der Erfindung wird nachstehend gegeben
mit Verweis auf die beigefügten Zeichnungen, wobei
Fig. 1 zeigt, wie sich die Konsistenz einer
Fasersuspension auf die Oberflächenreibung und die innere
Reibung der Pulpe auswirkt,
Fig. 2 stellt in einem größeren Maßstab dar, wie sich die
Größe der Öffnungen der Siebfläche auf das Verhalten von
Fasern in der Nähe einer Öffnung auswirkt,
Fig. 3 stellt eine bevorzugte Ausführungsform einer
Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens dar,
Fig. 4 stellt eine zweite bevorzugte Ausführungsform
einer Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens dar,
Fig. 5 stellt eine dritte bevorzugte Ausführungsform
einer Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens dar,
Fig. 6 stellt eine vierte bevorzugte Ausführungsform
einer Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens dar,
Fig. 7 stellt als Beispiel die Anwendung des Verfahrens
und der Vorrichtung gemäß der Erfindung bei einem
Bleichprozeß von Pulpe dar, und
Fig. 8 stellt als Beispiel die Anwendung des Verfahrens
und der Vorrichtung gemäß der Erfindung zur Mahlung von
Spuckstoff dar.
Fig. 9a und b zeigen in einer graphischen Darstellung die
Funktion einer erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Das Koordinatensystem in Fig. 1 umfaßt eine horizontale,
die Konsistenz von Pulpe darstellende und eine vertikale
Koordinatenachse für die Reibung. Kurve 1 verdeutlicht
die Korrelation zwischen Reibung und Pulpekonsistenz in
der Rohrströmung, wenn die Rohrwand ziemlich große Löcher
(Durchmesser über 1 mm) aufweist. Kurve 2
veranschaulicht die innere Reibung von Pulpe, mit anderen
Worten, wie große Scherkräfte die Pulpe übertragen kann,
d. h. wie fest die Fasern miteinander verbunden sind.
Kurve 3 entspricht Kurve 1, jedoch mit kleineren
Perforationen (Durchmesser rund 0,2 mm). Kurve 4 stellt
die Oberflächenreibung der Rohrströmung dar, d. h. wie
große Scherkräfte an einer heilen Rohrwand entstehen,
wenn die Pulpe langsam im Rohr fließt. Weil die
Oberflächenreibung 4 kleiner ist als die innere Reibung
2, bewegt sich die Pulpe als Pfropfenströmung im Rohr
fort. Dies ist eine allgemein bekannte Tatsache und
betrifft die niedrigen Strömungsgeschwindigkeiten. Zum
Beispiel Pulpe mit einer Konsistenz von 10% ist äußerst
zähflüssig, und die Strömung erfolgt bei normalen
Geschwindigkeiten, die in der Größenordnung von 1 bis 2
m/s liegen, als reine Pfropfenströmung. Die
Strömungsgeschwindigkeit muß in den Bereich von 30 bis 40
m/s angehoben werden, bevor die Gesamt-Turbulenz so
intensiv wird, daß sie das Fasergeflecht aufbricht - nur
dann erfolgt die Strömung nicht mehr als
Pfropfenströmung. Die Pulpeströmung bildet also einen zähen
Pfropfen, der auch Oberflächenfasern so lange mitführt,
wie die Strömungsgeschwindigkeit niedrig genug ist und
die Fasern sich nicht an der Wand festsetzen.
Es ist möglich, die Pulpesuspension beim Fließen im Rohr
einzudicken, indem die Rohrwand mit Perforationen,
Schlitzen oder Poren versehen wird. Fig. 2 zeigt, die
sich Fasern in der Nähe von unterschiedlich großen
Perforationen verhalten. Fig. 2A zeigt eine Situation,
wo die Perforationen klein genug sind, Durchmesser rund
0,2 mm, in welchem Fall die Fasern in die Perforation
nicht eindringen sondern auf der Sieboberfläche bleiben.
Die Fasern setzen sich nicht an der Siebfläche fest,
obwohl etwas Filtrat durch die Perforationen abgezogen
wird. Wie in Fig. 1 gezeigt ist, ist die
Oberflächenreibung geringfügig größer als die auf einer
glatten Oberfläche wirksame Reibung 4.
Wenn allzu große Perforationen benutzt werden
(Durchmesser etwa 1 mm, Fig. 2B) gelangen die Fasern
teilweise in die Löcher, die Oberflächenreibung steigt an
und kann leicht die innere Reibung 2 der Pulpe
übersteigen. In solch einem Fall lösen sich die
Bindungen zwischen den Fasern auf, und die Fasern bilden
kein zähes Geflecht mehr mit dem Ergebnis, daß immer mehr
Fasern in die Perforationen der Siebfläche eindringen und
somit eine schnelle Verstopfung der Siebfläche zur Folge
haben.
Daher ist es wichtig, daß die Oberflächenreibung in der
Eindickungsvorrichtung kleiner gehalten wird als die
Oberflächenreibung der Fasersuspension. Die Strömung
leibt mit anderen Worten Pfropfenströmung, wo die Fasern
der Pulpesuspension fest aneinander gebunden sind und
somit von der Pulpe mitgeführt werden, ohne die
Perforationen der Siebfläche zuzusetzen.
Dem bei der Erfindung beschriebenen Verfahren zufolge
kann als Konsistenz der eingegebenen Pulpe s&sub1; gewählt
werben. Wie in Fig. 1 gezeigt ist, ist die innere
Reibung an Kurve 2 gleich K. Falls die Vorrichtung eine
Siebfläche mit kleinen Perforationen hat, kann die
Konsistenz in der Nähe der Oberfläche auf einen Wert s&sub2;
ansteigen, ohne daß die Oberflächenreibung 3 die innere
Reibung 2 übersteigt. Andererseits, falls die
Eingabekonsistenz und die gewünschte Konsistenz zusammen
mit dem Einfluß der Strömungsgeschwindigkeit bekannt
und, kann die Maximalgröße der Perforationen festgelegt
werden.
Somit wird es durch die Erfindung ermöglicht, Filtrat von
der Oberfläche einer Pfropfenströmung ohne Behinderung
der Pfropfenströmung abzuleiten. Dies kann auf
kontrollierte Weise erfolgen, und die mittlere Konsistenz
kann somit ohne Verstopfung der Siebfläche angehoben
werden, obwohl die Konsistenz in der oberen Schicht höher
ist als sonstwo in der Strömung. Dies ist möglich durch
die Verwendung von Pulpe, in der die Fasern ein
dreidimensionales Fasergeflecht bilden, das äußerst zäh
ist, auch wenn zwischen den Fasern leicht fließende
Flüssigkeit vorhanden ist, die abgeführt wird.
Wenn die erforderliche Erhöhung der Konsistenz größer
ist, als was die Größe der Perforationen der Siebfläche
zuläßt, soll die Erhöhung stufenweise erfolgen: in der
ersten Stufe von Konsistenz s&sub1; auf die
Oberflächenkonsistenz s&sub2;, wobei die mittlere Konsistenz s&sub3;
ist; in der zweiten Stufe von der mittleren Konsistenz s&sub3;
auf die Oberflächenkonsistenz s&sub4; und so weiter. Als
Beispiel kann ein Probelauf erwähnt werden, wobei die
Konsistenz eines bestimmten Pulpetyps von 11,4% auf
14,25 in einer Stufe angehoben werden konnte.
Fig. 3 stellt eine bevorzugte Ausführungsform einer
Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens dar, wobei die Vorrichtung 10 einen Eintritt
11, einen Austritt 12, einen diese beiden verbindenden
Kanal 13, Filter- oder Siebflächen 14 und 15 des Kanals,
eine Außenwand 16 und einen Filtrat-Ablaufkanal 17
umfaßt, der ein Regelventil 18 aufweist. Die
erfindungsgemäße Vorrichtung arbeitet auffolgende Weise:
Die Vorrichtung ist erstens mit Strömungsrohren für Pulpe
oder einem entsprechenden Organ verbunden, so daß sich
die Pulpe als Pfropfen durch den Eindicker 10 fortbewegt.
An den Siebflächen 14 und 15 (wobei es sich auch um eine
durchgehende zylindrische Fläche handeln kann) des
Eindickers 10 besteht über die Siebfläche eine
Druckdifferenz, was zur Folge hat, daß Flüssigkeit durch
die Siebfläche gefiltert wird. Die erforderliche
Druckdifferenz wird entweder durch den durch die Pulpe
selbst erzeugten hydraulischen Druck, durch einen mittels
einer Pumpe erzeugten Druck, durch eine getrennt erzeugte
Saugwirkung oder durch jede beliebige Kombination dieser
erzeugt. Die Siebfläche 14, 15 besteht aus einer
planförmigen oder gekrümmten Platte mit Perforationen,
Schlitzen oder Poren, deren Durchmesser oder Breite
kleiner als 0,3 mm, vorzugsweise 0,2 mm ist, wodurch die
Anwendung von ausreichend hohen
Strömungsgeschwindigkeiten ermöglicht und ein gutes Filterungsergebnis
erhalten wird.
Eine Weiterentwicklung der in Fig. 3 gezeigten
Vorrichtung ist ein Eindicker, der ein zentral
angeordnetes Verteilungsorgan zwischen den Siebflächen im
Kanal umfaßt. Dieses Verteilungsorgan bildet zwischen
sich und den Filterflächen Kanäle, die schmaler als der
Eintrittskanal sind. In den Versuchen, auf die bereits
verwiesen wurde, entsprach die Eindickerlösung genau der
Obenbeschriebenen; die Filterfläche bestand aus einem
Siebplattenzylinder, dessen Durchmesser 381 mm war, und
das zentral angeordnete Verteilungsorgan war ein
geschlossener Zylinder mit einem Durchmesser 256 mm.
Somit blieb zwischen der Siebfläche und dem geschlossenen
Zylinder ein 62,5 mm breiter ringförmiger Strömungskanal.
Beim Test betrug die Länge der Filterfläche rund 330 mm,
das Areal 0,4 m², wovon 10% offene Fläche, und die
Perforationen der Siebfläche hatten einen Durchmesser von
0,2 mm. Die Konsistenz der dem Eindicker zugeführten
Pulpe war 11,4% und die der eingedickten Pulpe 14,25%.
Der Volumenstrom belief sich auf 500 l/min, der
Eingabedruck auf 4,9 bar, und die Druckdifferenz über den
Filter auf 4,2 bar bei einer Filtrat-Aufgabe von 100 l/min.
Eine andere in Fig. 4 dargestellte ,bevorzugte
Ausführungsform der Erfindung ist das Ergebnis der
Weiterentwicklung einer in Fig. 3 gezeigten und beim
obengenannten Test eingesetzten Vorrichtung. Die in der
Figur dargestellte Vorrichtung hat eine im wesentlichen
zylindrische Konstruktion, obwohl auch verschiedene
Lösungen möglich sind, die auf einem Kegel plus Zylinder
oder zwei Kegeln beruhen. Wie aus der Figur hervorgeht,
umfaßt die Vorrichtung 20 einen zylindrischen
Eintrittskanal 21, einen Austrittskanal 22 derselben Form und ein
Eindickungsorgan 23 dazwischen. Das Eindickungsorgan 23
ist in drei Zonen aufgeteilt: eine erste Eindickungszone
24, eine Homogenisierungszone 25 und eine zweite
Eindickungszone 26. Die erste Eindickungszone umfaßt ein
zylindrisches Verteilungsorgan 27, dessen mit einer
Filterfläche versehenen Mantel 28, einer
gegenüberliegenden Filterkammer 29, in die Flüssigkeit
durch eine Filterfläche 30 abgeführt wird, und
Filtrat-Ablaufkanäle 31 und 32, deren letzterer Filtrat
aus der durch das Verteilungsorgan 27 gebildete
Filterkammer ableitet. Zwischen der Filterfläche 28 des
Verteilungsorgans 27 und der gegenüberliegenden Sieb
oder Filterfläche 30 verbleibt ein erster Strömungskanal
33.
Bei der in Fig. 4 illustrierten Ausführungsform wird die
Homogenisierungszone 25 durch eine Schulter 35 zwischen
dem Verteilungsorgan 27 und seiner Verlängerung 34 und
auch eine Endschulter 36 der Filterfläche 30 gebildet,
die die Strömungsquerschnittsfläche im Kanal 37, der eine
Verlängerung des Kanals 33 ist, erweitert. Der Zweck der
Homogenisierungszone besteht darin, die Fasersuspension
derart durchzumischen, daß ihre Konsistenz homogenisiert
wird. Bei der in Fig. gezeigten Ausführungsform bewirken
die Schultern mit einem scharfen Winkel eine
Neuorientierung des Fasergeflechts und somit
Homogenisierung der Konsistenz. Der Grund für die
Durchmischung ist, daß die Konsistenz am Innen- und
Außenumfang des aus der ersten Eindickungszone kommenden
"Pulprings" erheblich höher ist als die Konsistenz im
mittleren Teil des Rings. Deshalb ist es in Hinsicht auf
die Eindickung vorteilhaft, die Pulpesuspension vor der
zweiten Eindickungszone möglichst gut durchzumischen.
Der Grund für die Erweiterung des Strömungskanals ist die
Tatsache, daß bei zunehmender Pulpekonsistenz die
Bindekräfte zwischen den Suspensionsfasern ebenfalls
zunehmen. Wenn also die Pulpe dünnflüssig ist, muß der
Abstand zwischen den Filterflächen klein sein, damit sich
die Pulpe an der Siebfläche nicht festsetzt und die
Suspension als Pfropfenströmung weiterfließt. Nach der
ersten Eindickungszone ist die Konsistenz so weit
angestiegen, daß die Strömungsquerschnittsfläche infolge
der erhöhten inneren Reibung erweitert werden kann. Die
Konsistenz der Pulpe kann auch homogenisiert werden,
indem man die Pulpe ohne Ableitung von Filtrat lange
genug stehen läßt, wodurch die Verwendung der Schulter
hauptsächlich den unvermeidlichen Homogenisierungs-
Prozesses sogar noch effektiviert.
Nach der Homogenisierungszone 25 gibt es eine zweite
Eindickungszone 26, die um den ringförmigen Strömungs-
Kanal 37 herum konstruiert ist. Die Innenseite des
Kanals 37 besteht aus einer Filterfläche 38, die den
Mantel der Verlängerung 34 des Verteilungsorgans 27
bildet. Das Filtrat wird entweder über einen mit der
Filterkammer 27 gemeinsamen Kanal oder einen getrennten
Kanal 39 abgeleitet. Der Außenumfang des Strömungskanals
37 besteht aus einer Filterfläche 40, auf deren
Außenseite eine Filterkammer 41 verbleibt, woraus das
Filtrat entweder über die Filterkammer 29 oder einen
getrennten Kanal 42 abgeleitet werden kann.
Wie bereits festgestellt wurde, kann die über die
Filterflächen wirksame Druckdifferenz entweder durch
hydrostatischen Druck, Drosselung des Ablaufkanals oder
in der Filterkammer erzeugte Saugwirkung zustande
gebracht werden.
Mit der in Fig. 4 gezeigten Vorrichtung ist es möglich,
die in Zusammenhang mit Fig. 1 erwähnte stufenweise
Eindickung mit ein und derselben Vorrichtung
durchzuführen. Ebenfalls ist es möglich, mehr
Eindickungszonen vorzusehen, als in Fig. 4 dargestellt ist.
Es ist auch wichtig, stets eine Homogenisierungszone
zwischen den verschiedenen Eindickungszonen vorzusehen,
um die Konsistenz der Pulpe möglichst weit zu
homogenisieren. Dies braucht nicht unbedingt durch eine
schroffe Erweiterung der Strömungsquerschnittsfläche, wie
in Fig. 4 dargestellt, getan zu werden, sondern kann z. B.
durch ein bewegliches Organ, das im Falle zylindrischer
Vorrichtungen z. B. ein Läufer sein könnte, erfolgen.
Dies würde auch die Anwendung zweier konzentrischer
Konusse als Filterflächen ermöglichen, von welchen
Konus sen der äußere einen größeren Spitzenwinkel
aufweist, was zur Folge hat, daß sich der Strömungskanal
gleichmäßig zum Austritt hin erweitert. Ebenfalls ist es
möglich, einen Konus und einen Zylinder oder zwei Konusse
einzusetzen, die sich in entgegengesetzte Richtungen
leicht verjüngen. Das Grundprinzip besteht darin, daß
man den Strömungspfad sich vom Eintritt zum Austritt hin
erweitern läßt.
Fig. 5 zeigt eine der Lösung von Fig. 3 entsprechende
Ausführungsform mit dem Unterschied, daß die
Filterflächen 74 und 75 des Eindickers 70 aus flexiblem
Material bestehen. Vorzugsweise bilden die Flächen 74
und 75 eine Drosselstelle 76 gemäß Fig. 5, von welcher
Position sich die Flächen 74 und 75 jedoch durch die
Wirkung des Pulpedrucks zu deren Stützflächen 72 und 73
in bewegen können, die verhindern, daß der
Strömungskanal größer als der Austritt 77 wird. Einer
guten Lösung zufolge wird als Filterorgan ein
perforiertes zylindrisches Gummirohr benutzt, welches
Rohr an den Enden auf die Weite des Eintritts und
Austritts gedehnt ist.
Fig. 6 präsentiert andererseits eine etwas einfachere
Ausführungsform, die der in Fig. 4 dargestellten
Konstruktion im Prinzip entspricht. Hier ist die Fläche
8 eines Verteilungsorgans 84 eines Eindickers 80 z. B.
durch Druckluft so aufgeblasen und flexibel angeordnet,
daß seine Oberfläche Pulpe gegen ihre Gegenfläche 90
drückt, welche Gegenfläche auch flexibel sein kann wie
die Flächen 74 und 75 in Fig. 5. Dadurch können auch
größere Pulpeflocken den Strömungspfad 87 passieren, ohne
ihn zu verstopfen. Dies kann weiter dadurch
sichergestellt werden, daß das Verteilungsorgan in
Strömungsrichtung verjüngend ausgeführt wird, welche
Verjüngung durch das Aufblähen der Filterflächen
ausgeglichen wird. Zusätzlich stellt Fig. 6 die
Oberfläche 88 perforiert dar, was natürlich bedeutet, daß
sie nicht direkt durch Druckluft, sondern z. B. über ein
oder mehrere Druckmittelvorrichtungen wie ein
ringförmiges, um das Verteilungsorgan 84 herum
angeordnetes ringförmiges Druckorgan aufgeblasen sein
kann. Falls aber die Fläche 88 dicht ist, kann Druckluft
oder entsprechendes Medium z. B. über den Stutzen 82 dem
Verteilungsorgan zugeführt werden.
Beide oben dargestellten Ausführungsformen sind Beispiele
dafür, wie viele Variationen durch die Vorrichtung und
etwas Verfahren gemäß der Erfindung gefunden werden können.
Ferner ist es möglich, daß - wenn die Strömungskanäle
rechteckig sind - die gesamte Nachgiebigkeit der
Filterflächen daraus besteht, daß die gesamte Wand gegen
ein Druckorgan (Feder, Gummibalg, u. dgl.) gedrückt wird.
In diesem Fall drosselt die Ausgangsposition der Wand
natürlich die Strömungsquerschnittsfläche, und die
maximale Elastizität richtet sich nach der
Strömungsquerschnittsfläche des Eindicker-Austritts. Das
genannte Druckorgan sorgt auch für eine verstellbare
Druckkraft. Ferner ist es möglich, daß in einigen Fällen
ein sackartiges Organ mit verstellbarem Druck als
Verteilungsorgan benutzt wird. Das sackförmige Organ
wäre unperforiert und sein ganzer Zweck würde darin
bestehen, den Pulpefluß gegen die Filterflächen zu
drosseln.
Für sämtliche auf einer flexiblen Filterfläche beruhenden
Lösungen ist jedoch charakteristisch, daß sie den
Durchfluß von Flocken zulassen, ohne den Eindicker zu
verstopfen oder die Eindickungskapazität des Eindickers
zu reduzieren, weil sie nur bei der fraglichen Flocke
nachgeben und nach derem Passieren ihre Form
wiedererlangen.
Der Eindicker braucht nicht unbedingt zylindrisch zu
sein; der Eintrittskanal, der Austrittskanal und der
Eindicker können elliptisch oder rechteckig, d. h. jeder
regelmäßigen geometrischen Form sein, die die zentrale
Positionierung des Verteilungsorgans derart ermöglicht,
daß die Fasersuspension es gleichmäßig umfließt. Die
Vorrichtung kann derart weiterentwickelt werden, daß der
Eindicker mehrere getrennte Verteilungsorgane umfaßt,
welche Organe zusammen mit den Außenflächen des
Eindickers mehrere Strömungskanäle bilden, die den
gleichen Stromungswiderstand aufweisen. Dadurch können
die Filterflächen planförmig und bei Bedarf entgegen der
Strömungsrichtung etwas keilförmig angeordnet werden, so
daß sich der Strömungskanal in der Strömungsrichtung
erweitert. Es ist auch nicht nötig, daß alle in Fig. 4
dargestellten Filterflächen eingesetzt werden, sondern
stattdessen ist es möglich, eine Vorrichtung zu benutzen,
wo das Verteilungsorgan z. B. vollkommen geschlossen ist.
Natürlich kann ein Teil der Filterflächen zeitweise
unbenutzt sein, oder es kann zeitweise Rückblasung zur
Reinigung der Flächen eingesetzt werden.
Fig. 7 stellt die Anwendung des Verfahrens und der
Vorrichtung gemäß der Erfindung beim Bleichprozeß von
Pulpe dar. Die Pulpe wird aus einem Eindicker 50 mit
einer Konsistenz von 12% mit einer sog. MC-Pumpe 51
durch einen erfindungsgemäßen Eindicker 52 in ein
Chemikalienmischwerk 53 gepumpt, wobei die Konsistenz der
Pulpe beim Erreichen des Mischwerks rund 18% beträgt und
die Pulpe als solche weiter einem Bleichturm 54 zugeführt
wird.
Ein zweites Anwendungsbeispiel ist in Fig. 8 dargestellt,
die eine Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur
Mahlung von Spuckstoff darstellt. Bei dieser Anwendung
wird die Pulpe aus einem Rejektpulpebehälter 60 mit einer
Pumpe 61 in einen Eindicker 62 gepumpt, der mit einer.
direkter Rohrleitung verbunden ist und von wo die Pulpe,
von einer Konsistenz von 3% auf eine Konsistenz von 8%
eingedickt, einem Schleifer 63 zufließt.
Wie aus den obenbeschriebenen ein paar
Anwendungsbeispielen hervorgeht, haben das Verfahren und
die Vorrichtung gemäß der Erfindung zahlreiche
voneinander abweichende Anwendungen. Aufgrund seiner
einfachen Konstruktion, geringen Größe und
Zuverlässigkeit im Betrieb ist die Vorrichtung für viele
Einsatzstellen geeignet, wo normale Trommeleindicker,
usw. nur schwerlich untergebracht werden könnten.
Bei er Beschreibung sind nur ein paar bevorzugte
Ausführungsformen dargestellt, wofür verschiedene
alternative Lösungen in einer etwas allgemeineren Form
präsentiert sind. Der im Test benutzte zylindrische
Eindicker, dessen Filterfläche Perforationen mit 0,2 mm
Durchmesser hat, kann z. B. durch zwei parallele
planförmige Siebflächen, die den Strömungspfad zwischen
sich bilden, oder durch ein quadratisches oder
entsprechendes Rohr ersetzt werden. Ebenso können die
Perforationen der Siebfläche durch lange, in einigen
Fällen endlose, zur Strömung parallele Schlitze ersetzt
werden, deren Breite vorzugsweise 0,2 mm beträgt. Diese
Alternative vermindert weiter die Verstopfungsgefahr der
Siebfläche.
Eine vorteilhafte Form eines Schlitzsiebes besteht in
einer Konstruktion, wo die der Pulpe zugewandte
Siebfläche aus langgezogenen Schlitzen besteht, deren
breite manchmal sogar kleiner als 0,2 mm ist. Auf der
Außenseite des Siebes sind dem Siebschlitz gegenüber
größere Löcher gebohrt worden, die in einigen Fällen
gleichzeitig bis an den Grund von mehreren Schlitzen
heranreichen.
Falls die Innere Siebfläche verstopft sein sollte, ist es
möglich ein Reverse-Flow-Spülsystem in der Vorrichtung
vorzusehen, oder aber das Innenelement der Vorrichtung
kann derart angeordnet werden, daß es sich in der
Strömungsrichtung bewegen läßt, was zumindest die
schlimmsten Verstopfungen öffnet. Ferner können im
Eindicker unterschiedliche Schaber oder Läufer zur
Öffnung der Verstopfungen installiert werden.
Fig. 9a stellt die Druckdifferenz über die Siebfläche als
Funktion der Zeit dar. Fig. 9b illustriert die
Veränderung im Volumenstrom des Filtrats im Ablaufkanal
über der Zeit. In der Anfangsphase, d. h. bei der
Inbetriebsetzung der Vorrichtung, nehmen sowohl die
Druckdifferenz über die Siebflächen als auch der
Volumenstrom des Filtrats gleichmäßig zu. Somit ist die
Innere Reibung der Pfropfenströmung der Fasersuspension
In dieser Phase größer als die Oberflächenreibung
zwischen dem Faserpfropfen und der Siebfläche, weil das
Filtratvolumen mit der Zunahme der Druckdifferenz ständig
ansteigt. Bei einer bestimmten Druckdifferenz beginnt
das Filtratvolumen jedoch schnell abzusinken, was
bedeutet, daß sich auf der Siebfläche schnell
Fasergeflechte bilden. Dies zeigt an, daß die Oberflächenreibung
größer geworden ist als die innere Reibung des
Faserpfropfens. In dieser Phase soll die Druckdifferenz
gesenkt werden, wie in Fig. 9a dargestellt ist, und das
Filtratvolumen beginnt anzusteigen, wie in Fig. 9b
dargestellt ist, bis das Filtratvolumen im Verhältnis zur
Druckdifferenz nach einiger Zeit das gleiche ist als zu
Beginn der Einstellung. Auf diese Weise kann die
Siebfläche vollständig gereinigt werden. Wenn der
Maximalwert der Druckdifferenz, d. h. der Wert bekannt
bei dem sich die Fasermatte zu bilden beginnt, kann
die Druckdifferenz etwas kleiner eingestellt werden, was
einen gleichmäßigen Filtratfluß gewährleistet, und die
Siebfläche keine Tendenz zur Verstopfung zeigt. Die
Druckdifferenz im Verhältnis zu ihrem Maximalwert, d. h.
zu derjenigen Druckdifferenz, bei der das Sieb verstopft
wird, wird durch eine Konsistenzschwankungen der
eingegebenen Pulpe festgelegt. Je homogenere die
Konsistenz der Pulpe ist, desto näher am genannten
Grenzwert kann die gewählte Druckdifferenz liegen und
umgekehrt. Die obenbeschriebene Prozedur kann
erfolgreich auch dann eingesetzt werden, wenn die
Vorrichtung verstopft ist. Der Austritt für Filtrat
braucht nur gedrosselt zu werden, und der Faserpfropfen
zieht die an der Siebfläche festgesetzten Fasern mit sich
und die Siebfläche wird gereinigt.
Schließlich hat es sich vorteilhaft erwiesen, auf der
Filtratseite der Siebplatte einen Ultraschall- oder
anderen Hochfrequenzsender vorzusehen, mit dem das
Festsetzen von Fasern an der Siebfläche erschwert wird.
Durch Benutzung der obenbeschriebenen Vibrationen geht
die Oberflächenreibung an der Siebfläche zurück, das
selbstverständlich einen Rückgang des
Strömungswiderstandes sowohl bei Pulpe als Filtrat ergibt.
Außerdem werden die Fasern durch die Vibrationen
einigermaßen an der Oberfläche des Pfropfens gemischt,
und das Konsistenzprofil wird gleichmäßiger, die
Konsistenz steigt also nah der Siebfläche nicht so
schnell an wie vorher.