| Dokumentenidentifikation |
DE4222197A1 13.01.1994 |
| Titel |
Aus- und/oder Einlaufvorrichtung einer Textilmaschine |
| Anmelder |
A. Monforts GmbH & Co, 41238 Mönchengladbach, DE |
| Erfinder |
Wolters, Konrad, 4050 Mönchengladbach, DE |
| Vertreter |
von Creytz, D., Dipl.-Phys., Pat.-Anw., 41844 Wegberg |
| DE-Anmeldedatum |
07.07.1992 |
| DE-Aktenzeichen |
4222197 |
| Offenlegungstag |
13.01.1994 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
13.01.1994 |
| IPC-Hauptklasse |
D06B 23/06
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| IPC-Nebenklasse |
D06C 25/00
B65H 23/34
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| IPC additional class |
// D06C 7/02,3/06,11/00,13/00
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| Zusammenfassung |
Mit Hilfe der Auslauf- und/oder Einlaufvorrichtung wird es ermöglicht, flächiges, an den Längskanten zum Einrollen neigendes Textilgut ohne gesonderte Breithalter von einer zur nächsten Vorrichtung weiterzuleiten, wenn zwischen die Auslauflinie des bahnförmigen Textilguts an der vorhergehenden Vorrichtung und die Einlauflinie des Textilguts an der nachfolgenden Vorrichtung eine zum Überbrücken des Abstandes ausreichende Zahl von pendelnd, parallel zueinander aufgehängten Pendelwalzen angeordnet wird.
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| Beschreibung[de] |
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Das Haupt-Patent betrifft eine Pad-Batch-Vorrichtung für
Wirkware mit einem ein Quetschwerk aufweisenden Foulard zum
Tauchen (Klotzen) und Entwässern der breitgehaltenen
Wirkwarenbahn und mit einer die noch feuchte Wirkware für eine
Kaltverweilbehandlung in Form einer Warenkaule (Warendocke)
übernehmenden Aufrollvorrichtung, wobei die Wirkwarenbahn
über diejenige Quetschwalze des Quetschwerks abzuziehen ist,
zu der hin gegebenenfalls eine Einrolltendenz der
Warenkanten gerichtet ist.
Dem Haupt-Patent lag die Aufgabe zugrunde, den Übergang
zwischen Foulard bzw. dessen Quetschwerk und der Auflaufstelle
am Umfang der Warenkaule so zu gestalten, daß sich die
Kanten von feuchter bzw. nasser Wirkware weder auf dem durch
die sich gegenseitig räumlich behindernden Maschinengestelle
oder dergleichen vorgegebenen Weg zwischen Quetschwerk des
Foulard und Oberfläche der Warenkaule noch in der obersten
Schicht der Warenkaule selbst einrollen können.
Die Lösung nach dem Haupt-Patent besteht darin, daß zwischen
die Oberfläche derjenigen Quetschwalze des Quetschwerks
(Ausgangswalze), über die die Wirkware abzuziehen ist, und
die Oberfläche der Warenkaule eine ungerade Anzahl von
pendelnd parallel zueinander aufgehängten Pendelwalzen
angeordnet ist, die in einer Reihe an der Quetschwalze, aneinander
und an der Oberfläche der Warenkaule anliegen und deren
Länge die Breite der zu behandelnden Wirkwarenbahn betrifft,
derart, daß die Wirkwarenbahn S- bzw. mäanderförmig an den
Pendelwalzen anliegend von der Quetschwalze zur Warenkaule
zu leiten ist.
Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein eine aus- und/
oder Einlaufvorrichtung am Ausgang bzw. Eingang einer
Textilmaschine, auf der flächiges Textilgut, dessen Längskanten
zum Einrollen neigen, insbesondere Maschenware,
Stretchartikel oder dergleichen, naß-, feucht- oder trockenbehandelt
bzw. ausgerüstet, insbesondere gefärbt, gewaschen, gedämpft,
fixiert, gerauht, geschoren oder breitgespannt bzw.
egalisiert, wird. Eine erfindungsgemäße Auslaufkombination
schließt sich an die Ablieferlinie der jeweiligen
Textilmaschine an und leitet das an den Kanten zum Einrollen
neigende Textilgut zur nächsten Behandlung, Ausrüstung oder
dergleichen bzw. zu einem Speicher, wie Rolle oder
dergleichen, weiter.
Wenn das an den Längskanten zum Einrollen neigende
bahnförmige Textilgut in der beschriebenen Weise von einer zur
nächsten Vorrichtung weitergeleitet werden soll, muß darauf
geachtet werden, daß sich das Gut auf dem Weg zwischen den
Vorrichtungen an den Rändern nicht einrollt. Der für
Maschenware oder dergleichen typischen Einrolltendenz der
Stoffbahnränder wird nach dem Stand der Technik durch
Breithalter, Ausbreitwalzen oder dergleichen entgegen
gewirkt. Der hierfür erforderliche Aufwand ist erheblich, die
Wirkung letztendlich nicht immer befriedigend.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde,
daß der Gegenstand des Haupt-Patents nach geeigneter
Abwandlung als Auslaufkombination irgendeiner Textilmaschine
gemäß Oberbegriff des vorliegenden Patentanspruchs 1 und
damit zugleich als Einlaufkombination einer der Textilmaschine
nachgeschalteten Vorrichtung auch dann mit Vorteil,
namentlich als Breithalter, einsetzbar ist, wenn das bahnförmige
Textilgut von einer anderen Maschine als einem Foulard, z. B.
von einem Spannrahmen, in welchem die Längskanten des
Textilguts geklemmt oder eingenadelt werden, oder aus einer
Waschmaschine bzw. Dämpfmaschine oder einer Hotflue, wo das
Textilgut über Rollen läuft, abzunehmen und einer
Vorrichtung mit nicht eingerollten (glatt gestrichenen) Kanten zu
übergeben ist. Die übernehmende Vorrichtung kann dabei,
ebenso wie beim Haupt-Patent, eine Warenkaule (Großdocke)
sein, der das Textilgut in (auch an den Kanten)
ausgebreitetem Zustand zu übergeben ist.
Die erfindungsgemäße Lösung besteht für die aus- und/oder
Einlaufkombination gemäß Oberbegriff des vorliegenden
Patentanspruchs 1 darin, daß zwischen die Auslauflinie des
bahnförmigen Textilguts an der vorhergehenden Vorrichtung
und die Einlauflinie des Textilguts an der nachfolgenden
Vorrichtung eine zum Überbrücken des Abstandes von Auslauf-
und Einlauflinie ausreichende Zahl von pendelnd,
achsparallel zueinander aufgehängten Pendelwalzen angeordnet ist, die
eine das Textilgut praktisch ohne Absatz flächig gehaltene
und S- bzw. mäanderförmig um die Pendelwalzen herumführende,
der Einrolltendenz entgegenwirkende Brücke zwischen den
Vorrichtungen bildet.
Bahnförmiges Textilgut, dessen Längskanten zum Einrollen
neigen, wird bei Bearbeitung im ausgebreiteten Zustand
sowohl bei Nah- oder Feuchtbehandlung als auch in der
Trockenausrüstung mit Hilfe von Breithaltern, Ausbreitwalzen
oder dergleichen oder durch Erfassen der Stoffbahnränder so
transportiert, daß ein auf der Fläche überall gleiches
Behandlungsergebnis zu erzielen ist. Das gilt sowohl für den
Behandlungsvorgang als auch für den Speichervorgang, z. B.
beim Aufrollen, insbesondere muß ein solches Textilgut bei
der Trockenausrüstung, z. B. beim Scheren oder Rauhen, glatt
gestrichen werden, bevor das Textilgut der jeweiligen
Bearbeitung unterworfen wird.
Erfindungsgemäß wird der Abstand zwischen einer
vorhergehenden Vorrichtung und einer nachfolgenden Vorrichtung, der von
dem bahnförmigen, an den Kanten zum Einrollen tendierenden
Textilgut zu durchlaufen ist, mit einer im Abstand von
Vorrichtung zu Vorrichtung entsprechenden Anzahl von pendelnd
aufgehängten Walzen überbrückt. Über diese Walzen wird das
Textilgut auf einer durch die achsparallel
aneinanderliegenden Walzen gebildeten S- bzw. mäanderförmigen Bahn hin und
her umgelenkt, so daß es abwechselnd einmal mit der einen
Fläche und einmal mit der anderen Fläche an einem
Walzenmantel anliegt.
Für eine einwandfreie Funktion der Folge von Pendelwalzen
ist es vorteilhaft, wenn das Textilgut bereits im
ausgebreiteten Zustand auf die Walzen aufläuft. Zu diesem
Zweck wird an den Ausgang der vorhergehenden Vorrichtung,
wenn diese nicht selbst als Walze ausgebildet ist,
vorzugsweise eine Auslaufwalze angeordnet, an die die erste der
Folge erfindungsgemäßer Pendelwalzen achsparallel anzulegen
ist. Entsprechend wird gemäß noch weiterer Erfindung das
flächige Textilgut unmittelbar von der letzten der Folge
erfindungsgemäßer Pendelwalzen an die nachfolgende
Vorrichtung so übergeben, daß auch an dieser Stelle ein Einrollen
der Stoffbahnränder nicht eintreten kann in diesem Sinne
ist es günstig, wenn die Einlauflinie der nachfolgenden
Vorrichtung, wenn diese nicht selbst eine Walze ist, eine
Einlaufwalze angeordnet wird, die achsparallel unmittelbar
an der letzten der erfindungsgemäßen Pendelwalzen anliegt
Gegebenenfalls kann das Textilgut permanent flächig geführt
von der Auslaufwalze der einen Vorrichtung zur Einlaufwalze
der nächsten Vorrichtung geleitet werden.
Erfindungsgemäß kann die Zahl der Pendelwalzen so vorgegeben
werden, daß nicht nur der Abstand zwischen den
aufeinanderfolgenden Vorrichtungen ohne die Möglichkeit eines
Einrollens der Stoffbahnränder zu überbrücken ist, sondern das
bahnförmige Textilgut in derjenigen Weise orientiert der
nächsten Vorrichtung übergeben wird, in der es aus der
vorhergehenden entnommen wurde. Wenn also das Textilgut an
der Auslauflinie der vorhergehenden Vorrichtung so
abgenommen wird, daß es die erste der Folge von erfindungsgemäßen
Pendelwalzen mit der rechten Fläche berührt, soll es
bevorzugt die letzte der Folge erfindungsgemäßer Pendelwalzen
ebenfalls wieder mit der rechten Seite berühren. Ebenso kann
es jedoch in vielen Anwendungsfällen sinnvoll sein, die
Wickelfläche zu wechseln, das heißt z. B. die in der
liefernden Vorrichtung obere Seite der Stoffbahn bei
anschließender Docke nach innen zu wickeln in diesem Fall
soll im allgemeinen eine gerade Zahl von Pendelwalzen
eingesetzt werden.
Wenn die nachgeschaltete Vorrichtung ein Wickel bzw. eine
Docke ist, wird es durch die Erfindung überraschend
ermöglicht, die Wickelhärte ohne Längsbeanspruchung des
Textilguts einzustellen. Hierzu genügt es im Prinzip, den Wickel
auf eine Verschiebevorrichtung zu setzen und diese mit der
gewünschten Wickelhärte entsprechenden Kraft gegen die
letzte Pendelwalze der Gruppe von Pendelwalzen zu drücken bzw.
pressen.
Anhand der schematischen Zeichnung eines
Ausführungsbeispiels werden Einzelheiten der Erfindung erläutert.
Die beiliegende Prinzipzeichnung zeigt der Reihe nach eine
vorhergehende Vorrichtung 1 mit Auslaufwalze 2, eine
erfindungsgemäße Folge von Pendelwalzen 3 und eine nachfolgende
Vorrichtung 4 mit Einlaufwalze 5. Die Pendelwalzen hängen an
einem Gestell 6, das verfahrbar sein kann, und in der Höhe
so verstellbar sein soll, daß die erste Pendelwalze 7 der
Folge von Pendelwalzen 3 unmittelbar achsparallel an die
Auslaufwalze 2 der vorhergehenden Vorrichtung 1 anzulegen
ist, und daß die letzte Pendelwalze B der Folge von
Pendelwalzen 3 ebenfalls unmittelbar achsparallel an die
Einlaufwalze 5 der nachfolgenden Vorrichtung 4 anzulegen ist. Die
vorhergehende Vorrichtung 1 und/oder die nachfolgende
Vorrichtung 4 können beliebige Textilmaschinen zur Naß-,
Feucht- oder Trockenbehandlung bzw. Ausrüstung von
breitgeführtem Textilgut sein. Es kann sich aber auch um
Ablauf- oder Auflaufrollen (Docken) handeln.
Die jeweilige Docke (Wickel) kann gemäß weiterer Erfindung
bevorzugt auf eine Verschiebevorrichtung (Wagen oder
dergleichen) gesetzt werden, die es gestattet, den Wickel mit
Kraft - in der gezeichneten Pfeilrichtung - gegen die letzte
Pendelwalze 8 zu ziehen bzw. zu drücken. Auf diese Weise ist
es überraschend möglich, die Wickelhärte einzustellen, ohne
daß die Ware zum Erzeugen eines harten Wickels in
Längsrichtung beansprucht, insbesondere gezogen, werden müßte.
Die einzelnen Walzen 3 werden erfindungsgemäß pendelnd in
Pfeilrichtung 10% z. B. über Stangen 9, an dem Gestell 6 so
aufgehängt, daß ein bahnförmiges Textilgut 11 in
Pfeilrichtung 12 von der Vorrichtung 1 zur Vorrichtung 4 ohne Absatz,
also bei permanenter flächiger Führung, jeweils mit
unmittelbarer Übergabe von der Auslaufwalze 2 bis zur
Einlaufwalze 5, weiterzuleiten ist.
Mit Hilfe der erfindungsgemäßen Auslauf- und/oder
Einlaufvorrichtung wird es ermöglicht, flächiges, an den
Längskanten zum Einrollen neigendes Textilgut ohne gesonderte
Breithalter von einer zur nächsten Vorrichtung weiterzuleiten,
wenn zwischen die Auslauflinie des bahnförmigen Textilguts
an der vorhergehenden Vorrichtung und die Einlauflinie des
Textilguts an der nachfolgenden Vorrichtung eine zum
Überbrücken des Abstandes ausreichende Zahl von pendelnd,
parallel zueinander aufgehängten Pendelwalzen angeordnet wird.
Bezugszeichenliste
1 Vorhergehende Vorrichtung
2 Auslaufwalze
3 Pendelwalzen
4 Nachfolgende Vorrichtung
5 Einlaufwalze
6 Gestell
7 Erste Pendelwalze
8 Letzte Pendelwalze
9 Schwenkpfeil
10 Stange
11 Textilgut
12 Transportrichtung
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| Anspruch[de] |
- 1. Aus- und/oder Einlaufvorrichtung am Ausgang bzw. Eingang
einer Textilmaschine (1) auf der flächiges Textilgut (11),
dessen Längskanten zum Einrollen neigen, insbesondere
Maschenware, Stretchartikel oder dergleichen, naß-, feucht-
oder trockenbehandelt bzw. ausgerüstet, z. B. gefärbt,
gewaschen, gedämpft, fixiert, gerauht, geschoren oder
breitgespannt bzw. egalisiert, wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen die Auslauflinie (2) des bahnförmigen
Textilguts (11) an der vorhergehenden Vorrichtung (1) und die
Einlauflinie (5) des Textilguts (11) an der nachfolgenden
Vorrichtung (4) eine zum Überbrücken des Abstandes zwischen
Ablauf- und Einlauflinie ausreichende Zahl von pendelnd,
achsparallel zueinander aufgehängten Pendelwalzen (3) angeordnet
ist, die eine das Textilgut (11) praktisch ohne Absatz
flächig gehalten und S- bzw. mäanderförmig um die Pendelwalzen
herumführende, der Einrolltendenz entgegenwirkende
Vorrichtung bildet.
- 2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Auslauflinie und/oder die Einlauflinie als
achsparallele Linie einer Walze (2, 5) ausgebildet ist.
- 3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine den Pendelwalzen (3) unmittelbar nachgeschaltete
Wickelwalze durch Anordnung auf einer in Richtung auf die
Pendelwalzengruppe verfahrbaren Vorrichtung mit Kraft gegen
die letzte Pendelwalze (8) der Pendelwalzengruppe zu drücken
bzw. zu pressen ist.
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