| Dokumentenidentifikation |
EP0333698 13.01.1994 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0333698 |
| Titel |
Gasspeicher. |
| Anmelder |
Sattler Textilwerke oHG, Graz, AT |
| Erfinder |
Neumeister, Heinrich, A-8042 Graz, AT |
| Vertreter |
derzeit kein Vertreter bestellt |
| DE-Aktenzeichen |
58906271 |
| Vertragsstaaten |
BE, CH, DE, ES, FR, GB, GR, IT, LI, LU, NL, SE |
| Sprache des Dokument |
De |
| EP-Anmeldetag |
10.03.1989 |
| EP-Aktenzeichen |
898900675 |
| EP-Offenlegungsdatum |
20.09.1989 |
| EP date of grant |
01.12.1993 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
13.01.1994 |
| IPC-Hauptklasse |
F17B 1/26
|
| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft Gasspeicher mit mindestens zwei teilballonartigen
flexiblen, aufblasbaren, vorzugsweise dichten Membranen aus flexiblem Material
wie z.B. Kunststoff- oder Kautschukfolien oder mit Kunststoff oder Kautschuk beschichteten
textilen Substraten, beispielsweise mit Polyvinylchlorid beschichteten Polyestergewebe,
die als Außenmemran und als Innenmembran vorgesehen sind, wobei die Innenmembran
mit der Außenmembran einen mit einem Hilfsgas, vorzugsweise Luft, beaufschlagbaren
Druckregelraum bildet, die Innenmembran einen Gasspeicherraum abschließt, in den
bzw. aus dem mit Zu- und Ableitungen das zu speichernde Gas ein- bzw. ableitbar
ist, und wobei die Ränder der Membrane mittels Klemmeinrichtungen an einem Fundament
befestigt sind, durch das die Gasanschlußleitung in den Gasspeicherraum mündet.
Auch Gasspeicher mit relativ geringem Fassungsvermögen, die in Verbindung
mit Gaserzeugern und Gasverbrauchern stehen und die Sammlung, Lagerung und Lieferung
von Gasen in solchen Fällen ermöglichen, in welchen die Erzeugung und der Verbrauch
von Gas in unterschiedlicher Zeitfolge stattfinden, gewinnen neuerdings im Zusammenhang
mit der Gaserzeugung durch biologische Prozesse erhöhte Bedeutung.
Es ist bekannt, als Gasspeicher zylinder- oder kugelsegmentförmige
Ballone, insbesondere aus kunststoffbeschichteten Chemiefasergeweben, zu verwenden.
Ferner sind übereinander angeordnete, miteinander in Verbindung stehende Speicherkissen
aus dem gleichen Material bekannt, bei welchen das gespeicherte Gasvolumen unter
einer äußeren Gewichtsbelastung steht.
Mit einfachen Ballonspeichern ohne Gewichtsbelastung kann das Gasdruck
für die meisten Gasverbraucher nicht innerhalb hinreichend enger Toleranzgrenzen
unabhängig vom jeweiligen Speicherfüllstand konstant gehalten werden. Bei gewichtsbelasteten
Kissenspeichern kann wohl der Gasdruck im Inneren des Speichers durch das auf-
und niedergehende Gewicht bei veränderlichem Speichervolumen annähernd konstant
gehalten werden; es ist jedoch der Aufwand für die erforderliche Belastungseinrichtung,
die normalerweise eine Gewichte aufnehmende Plattform mit einer vertikalen Parallelführung
umfaßt, recht erheblich. In Niederdruck-Gasspeichern soll üblicherweise ein Gasdruck
von 10 bis 50 mbar herrschen, so daß die Belastung von Kissenspeichern je m² waagrechter
Oberfläche 100 - 500 kg betragen muß. Ferner wird der Gasdruck bei diesen Speichern,
soferne sie im Freien stehen, durch äußere Kräfte, z.B. durch Winddruck und Schneelast,
stark beeinflußt.
In der Folge wurde daher versucht, mit möglichst geringem Aufwand
einen Gasspeicher zu schaffen, von dem unter annähernd konstantem Druck Gas entnommen
werden kann und dessen Arbeitsweise durch äußere Kräfte nur wenig beeinflußt wird.
Als bekannte Zwischenlösung ergab sich dabei eine Ausbildung, bei der eine flexible,
aufblasbare ballonartige Außenhülle und zumindest eine innerhalb derselben angeordnete
flexible, ballonartige Membran vorgesehen ist, die den Innenraum der Außenhülle
in einen zwischen Außenhülle und Membran liegenden, mit einem Hilfsgas, vorzugsweise
Luft, beaufschlagbaren Druckregelraum und zumindest einen jenseits der Membran
liegenden Gasspeicherraum unterteilt, an den die Zu- und Ableitungen für das zu
speichernde Gas angeschlossen sind. Im Betrieb dieses Gasspeichers wird in den
Druckregelraum über einen an diesem unten vorgesehenen Anschluß ein Hilfsgas, am
einfachsten Luft, eingeblasen, bis sich ein vorgegebener Solldruck ergibt, wobei
die Membran diesen Druck auf das im Gasspeicherraum befindliche Gas überträgt.
Durch den Überdruck im Druckregelraum kann die Außenhülle des Gasspeichers innerhalb
weiter Grenzen formstabil gehalten werden, daß ein Winddruck und bzw. oder eine
Schneelast ohne wesentlichen Einfluß auf den Gasdruck im Speicherraum bleiben.
Dabei sind sowohl die ballonartige Außenhülle als auch die ballonartige Membran
nach unten zu offen und die Öffnungsränder dieser Wände sind mittels gemeinsamer
Klemmeinrichtungen, unter Zwischenschaltung einer Dichtung an einer Fundamentplatte
befestigt.
Wenn damit auch ein gut in der Praxis einsetzbarer Gasspeicher geschaffen
wurde, so können sich dennoch dabei dadurch Schwierigkeiten ergeben, daß die Außenhülle
bzw. Außenmembran und die Innenmembran gemeinsam mit ihren unteren Rändern auf
dem Fundament befestigt wurde und im unteren Bereich des vorerwähnten Druckregelraums
die Zufuhr und vor allem die Ableitung des Hilfsgases erfolgten. Denn durch Anlegen
der Innenmembran an der Außenmembran in deren unteren Teil kann ein Verschluß
dieser Anschlußstelle für das Hilfsgas erfolgen, was die Zufuhr und vor allem die
Abfuhr des Hilfsgases behindern kann. Durch Berührung der Membranen beim Aufblasevorgang
kann es außerdem zu starken Reibungsschlüssen zwischen der Außen- und der Innenmembran
kommen, was nicht nur deren Übergang in die Endform behindern sondern auch außerordentliche
Beanspruchungen des Membranmaterials bedeuten kann.
Diese Nachteile werden gemäß der Erfindung vermieden, wenn bei einem
Gasspeicher der eingangs angegebenen Gattung etwa im höchsten Punkt und im Zentrum
der Außenmembran eine Öffnung für die Zufuhr des Hilfsgases, vorzugsweise Luft,
zum Druckregelraum durch die Außenmembran vorgesehen ist und daß zumindest nach
Einbringung des Hilfsgases und des zu speichernden Gases die Innenmembran in jeder
Richtung geringere Außenabmessungen als die Außenmembran aufweist, und daß die Membrane
mit ihren unteren (insbesondere ringförmigen) Rändern in waagrechtem Abstand voneinander
getrennt, insbesondere durch Verankerungsringe, auf dem Fundament dicht befestigt
sind.
Die Lage der Anschlußstelle und die neue Abstimmung der Form bzw.
der Maße der Membranen verhindert den nach Obigen zu befürchtenden Verschluß der
Anschlußstelle weitestgehend. Die Gaszufuhr und die Gasabfuhr sind somit vollständig
gewährleistet. Die starken Beanspruchungen durch Reibungsschlüsse zwischen den
Membranen fallen ebenfalls weg, so daß man in der Materialwahl zusätzliche Freiheiten
hat. Die Gaszelle kann dann z.B. die gleichen Beanspruchungen aufnehmen wie die
Außenmembran, was als besonderer Sicherheitsfaktor zum Tragen kommen kann. Die
erfindungsgemäße getrennte Befestigung der unteren Membranränder hat den weiteren
Vorteil, daß man die Innenmembran bereits vor der Befestigung der Außenmembran
auf dem Fundament montieren kann und daher die Befestigungsstellen der Innenmembran
leicht zugänglich und gut überprüfbar sind.
Gemäß der weiteren Ausgestaltung der Erfindung mündet die Gasanschlußleitung
etwa im Zentrum des Innenraums der Innenmembran im Fundament ein, wobei zweckmäßig
dieser Innenraum und vorteilhaft auch der Druckregelraum mittels einer Bodenmembran,
z.B. aus Kunststoff- oder Kautschukfolien oder mit Kunststoff oder Kautschuk beschichteten
textilen Substraten, beispielsweise mit Polyvinylchlorid beschichteten Polyestergewebe,
gegenüber dem Fundament, insbesondere einer Stahlbetonfundamentscheibe, abgedichtet
ist. Durch die mittige Einströmung wird eine Deformierung der Innenmembran nach
der Seite hin weitestgehend verhindert, was somit ebenfalls einem Reibungsschluß
der Membranen entgegenwirkt. Dies geschieht zusätzlich in besonderer Weise, wenn
die Innenmembran im unteren Teil etwa hohlzylindrisch ausgebildet ist und wenn
dieser Hohlzylinder oben etwa in eine hohle Kugelkalotte übergeht.
Ein praktisch günstiger Aufbau eines erfindungsgemäßen Gasspeichers
geschieht vorteilhaft in der Weise, daß die, insbesondere aus in Meridianrichtung
verlaufenden, untereinander verschweißten, vorteilhaft gewebeverstärkten, Kunststoffsegmenten
aufgebaute, Innenmembran sowie die, insbesondere ebenso aufgebaute, Außenmembran
lösbar und dicht auf einer im Fundament verankerten Metall-, zweckmäßig Stahlplatte
durch getrennte Verankerungsmittel befestigt sind. Dabei sind zweckmäßig für die
Innenmembranbefestigung gerade Klemmschienen mit U-Querschnitt mit in Fundamentanker
einschraubbaren Kopfschrauben sowie für die Außenmembranbefestigung auf der Metallplatte
angeschweißte der Membrankrümmung angepaßte Flachstäbe und Flacheisen mit Kopfschrauben
vorgesehen, wobei mittels dieser Schrauben der untere Außenmembranrand zwischen
den Flachstäben und den Flacheisen dicht einklemmbar ist.
Für den Betrieb ist es empfehlenswert, wenn zur Messung bzw. Steuerung
des Gasinhalts der am Fundament von der Außenmembran getrennt befestigten Innenmembran
im Zenit des Gasspeichers ein Meßorgan vorgesehen ist, z.B. ein mittels Federwerk
aufrollbares Stahlseil mit einem explosionsgeschützten Drehwinkelformer, der den
jeweiligen Abstand zur Innenmembran als elektrischen Wert an eine Schaltwarte weitergibt.
Der Drehwinkelformer ist auf der Welle befestigt, auf der das Stahlseil aufgewickelt
bzw. - gerollt wird. Vom Drehwinkelformer wird die jeweilige Höhe des Innenmembranzenits
und damit der Speicherinhalt als elektrischer Wert an die Schaltwarte weitergegeben.
Vorzugsweise wird zum Schutz der am Fundament von der Innenmembran getrennt befestigten
Außenmembran gegen Überdruck ein Sicherheitsventil mit Flüssigkeits-, insbesondere
Wasservorlage in der Gasleitung angeordnet, das mit dem Gasspeicher unabsperrbar
verbunden ist und der Ableitung überschüssiger Gasmengen dient.
Um auch bei stärkeren Schneefällen eine Überlastung der erfindungsgemäßen
Gasspeicher hintanzuhalten, ist vorteilhaft die auf dem Fundament getrennt verankerte
Außenmembran zumindest in ihrem oberen Teil, z.B. etwa ein Drittel der Gesamthöhe,
beheizbar zu machen. Zur praktischen Ausführung eines solchen Winterschutzes kann
eine elektrische Heizung vorgesehen sein, z.B. in Form einer elektr. Heizspirale,
elektr. Heizfolie od.dgl. am, auf dem bzw. innerhalb bzw. im oberen Außenmembranteil
oder zwischen diesem Teil und einer im oberen Teil vorgesehenen Zusatzmembran,
welche die Heizspirale, Heizfolie od.dgl. auch tragen kann. Es ist allerdings auch
denkbar, die Beheizung durch dem oberen Teil der Außenmembran, insbesondere unter
Druck, zugeführte Warmluft zu bewerkstelligen.
Als Alternative oder als zusätzliche Maßnahme kann man sich jedoch
gemäß der weiteren Ausgestaltung dazu entschließen, die auf dem Fundament getrennt
verankerte Außenmembran zumindest in ihrem oberen Teil, z.B. etwa ein Drittel der
Gesamthöhe, abzudecken bzw. zu überdachen, z.B. mittels einer Tragkonstruktion,
an der ein hohler Abdeckkegel od.dgl. über dem oberen Teil der Außenmembran hängend
verspannt ist. Damit wird nicht nur ein Schutz gegen Schneefall, sondern unter
Umständen auch ein gewisser Windschutz erreicht.
An Hand der Zeichnung werden Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben.
Die Fig. 1 und 2 zeigen in Seitenansicht bzw. Draufsicht einen erfindungsgemäßen
Gasbehälter teilweise im Schnitt, teilweise in Ansicht, wobei in Fig. 1 mit gestrichelten
Linien eine Ausführung mit einer Innenmembran angedeutet ist, deren unteren Teil
hohlzylindrisch ausgeführt ist. Der linke Teil der Fig. 1 stellt einen Schnitt
gemäß der Ebene I-I der Fig. 2, der linke Teil der Fig. 2 eine Draufsicht nach
Entfernung der Innen- und der Außenmembran dar. Fig. 3 gibt ein in die Gasanschlußleitung
eingeschaltetes bzw. daran angeschlossenes Sicherheitsventil wieder. Die Fig. 4
und 5 veranschaulichen ein Meßgerät für den Speicherinhalt. Die Fig. 6 bis 9 zeigen
in Teildraufsicht (Fig. 6) und in Schnitten (Fig. 7 bis 9) Details der Befestigung
der Außen- und der Innenmembran auf dem Fundament. Dabei ist Fig. 7 ein vergrößerter
Schnitt nach der Ebene A-A, Fig. 8 nach der Ebene B-B und Fig. 9 nach der Ebene
C-C der Fig. 6. Fig. 10 läßt Ausführungsvarianten mit Einrichtungen zum Schutz
gegen zu hohe Belastungen der Außenmembran, insbesondere gegen Schneelast, erkennen.
Nach den Fig. 1, 2 und 10 besitzt ein erfindungsgemäßer Gasspeicher
1 mindestens zwei Membranen od.dgl., wobei hier innerhalb einer teilballonartigen
flexiblen, aufblasbaren, vorzugsweise dichten, Außenmembran 2 zumindest eine flexible,
teilballonartige aufblasbare dichte Innenmembran 3 bzw. 3&min; vorgesehen ist.
Dabei bestehen diese Membranen aus flexiblem Material wie z.B. Kunststoff- oder
Kautschukfolien oder mit Kunststoff oder Kautschuk beschichteten textilen Substraten,
beispielsweise mit Polyvinylchlorid beschichteten Polyestergewebe. Die Innenmembran
3 bzw. 3&min; unterteilt den Innenraum der Außenmembran 2 in einen zwischen der
Außenmembran 2 und der Innenmembran 3 bzw. 3&min; liegenden, mit einem Hilfsgas,
vorzugsweise Luft, beaufschlagbaren Druckregelraum 4 und zumindest einen innerhalb
der Innenmembran liegenden Gasspeicherraum 5, in den bzw. aus dem mit Zu- und
Ableitungen 6,7 das zu speichernde Gas ein- bzw. ableitbar ist. Die Ränder 8,9
(Fig. 7,8!) der Außenmembran 2 und der Innenmembran 3 bzw. 3&min; sind mittels
Klemmeinrichtungen 10,11 an einem Fundament 12 befestigt, durch das die Gasanschlußleitung(en)
6,7 in den Gasspeicherraum mündet (münden). Gemäß der Erfindung ist die Zufuhr
des Hilfsgases, vorzugsweise der Luft, zum Druckregelraum 4 durch die Außenmembran
2 etwa im höchsten Punkt und im Zentrum der Außenmembran vorgesehen und zumindest
nach Einbringung des Hilfsgases und des zu speichernden Gases weist die Innenmembran
3 bzw. 3&min; stets, u.zw. selbst bei voller Gasfüllung, wenigstens weitestgehend
in jeder Richtung geringere Außenabmessungen auf. Die Innenmembran 3 bzw. 3&min;
hat also insbesondere allseits eine kleinere Außenoberfläche bzw. nach allen Richtungen
geringere Außenabmessungen in der gleichen waagrechten Ebene, als die Innenoberfläche
der Außenmembran 2. Somit haben in jedem Betriebszustand die Innenmembran 3 bzw.
3&min; und die Außenmembran 2, zumindest weitestgehend, einen Abstand voneinander.
Außerdem sind erfindungsgemäß die Außenmembran 2 und die Innenmembran 3 bzw. 3&min;
mit ihrem unteren, insbesondere ringförmigen, Rand 8 bzw. 9 getrennt, insbesondere
durch Verankerungsringe 13 bzw. 14, auf dem Fundament 12 dicht befestigt. Diese
Befestigung erfolgt über einen metallischen, insbesondere stählernen Basisring
15, der über Verankerungsmittel 16,17,18 am Fundament 12 befestigt ist (Fig. 6
bis 9), wozu am Basisring 15 noch ein Gegenring 19 für den Verankerungsring 13
vorgesehen ist.
Ein beachtlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist,
daß bei Einführung der Luft von oben sowohl die Luftzufuhr als auch die Abfuhr
der Luft vollständig gewährleistet ist und kein Verschluß durch die Innenmembran
3 bzw. 3&min; erfolgen kann. Außerdem wird erreicht, daß die Form der Innenmembran
stabil bleibt. Die Innenmembran 3 bzw. 3&min; ist also so konstruiert, daß sie
kleiner ist als die Außenmembran 2. Es wird eine Berührung zwischen Innenmembran
und Außenmembran verhindert, was beim Stand der Technik zu starken Reibungen zwischen
den Membranen geführt hat und wodurch außerordentliche Belastungen entstanden sind.
Durch Materialwahl wird erreicht, daß die Gaszelle dieselben Beanspruchungen aufnehmen
kann wie die Außenmembran, was als zusätzlicher Sicherheitsfaktor anzusehen ist.
Dies wird durch die besondere Ausführung der Verkleinerung der Innenmembran mit
ihrem Boden erreicht.
Die Gasanschlußleitung 6,7 mündet etwa im Zentrum des Innenraums 5
der Innenmembran 3 bzw. 3&min; im Fundament ein, wobei zweckmäßig dieser Innenraum
5 und vorteilhaft auch der Druckregelraum 4 bzw. 4&min; mittels einer Bodenmembran
20, z.B. aus Kunststoff- oder Kautschukfolien oder mit Kunststoff oder Kautschuk
beschichteten textilen Substraten, beispielsweise mit Polyvinylchlorid beschichteten
Polyestergewebe, gegenüber dem Fundament 12, insbesondere einer Stahlbetonfundamentscheibe,
abgedichtet ist.
Störende Berührungen zwischen Innen- und Außenmembran werden dann
besonders zuverlässig vermieden, wenn, wie gestrichelt in Fig. 1 bzw. in Fig.
10 dargestellt, erfindungsgemäß die Innenmembran 3&min; im unteren Teil etwa hohlzylindrisch
ausgebildet ist und dieser Hohlzylinder oben etwa in eine hohle Kugelkalotte übergeht.
Die aus in Meridianrichtung verlaufenden, untereinander verschweißten, vorteilhaft
gewebeverstärkten, Kunststoffsegmenten 21 aufgebaute, Innenmembran 3,3&min; sowie
die, insbesondere ebenso aufgebaute (22), Außenmembran 2 (Fig. 2!) sind wie oben
erwähnt lösbar und dicht auf einer im Fundament 12 verankerten Metall-, zweckmäßig
Stahlplatte 15, durch getrennte Verankerungsmittel 10,11,13,14,19 befestigt. Dabei
sind für die Innenmembranbefestigung gerade Klemmschienen 14 mit U-Querschnitt
mit in einem Fundamentanker 17 einschraubbaren Kopfschrauben 17&min; sowie für
die Außenmembranbefestigung auf der Metallplatte 15 angeschweißte der Membrankrümmung
angepaßte Flachstäbe 19 und Flacheisen 13 mit Kopfschrauben 13&min; vorgesehen
(Fig. 7), wobei mittels dieser Schrauben der untere Außenmembranrand 8 zwischen
den Flachstäben und den Flacheisen dicht einklemmbar ist. Gleiches gilt für den
Rand 9 der Innenmembran, der zwischen den Teilen 14 und 15 eingeklemmt wird, die
übrigens auch zur dichten Klemmung bzw. Befestigung bzw. Einspannung der Bodenmembran
20 dienen können. Außerdem können noch zusätzliche Dichtungsstreifen bzw. Dichtungsbeilagen
23,24 an bzw. in den Verankerungsmitteln vorhanden sein. Zur Messung bzw. Steuerung
des Gasinhalts der am Fundament von der Außenmembran getrennt befestigten Innenmembran
3 bzw. 3&min; ist im Zenit des Gasspeichers 1 ein Meßorgan 25 vorgesehen, z.B.
gemäß den Fig. 4 und 5 ein mittels Federwerk 26 aufrollbares Stahlseil 27 bzw.
Stahlband mit einem explosionsgeschützten Drehwinkelformer, der den jeweiligen
Abstand zur Innenmembran 3 bzw. 3&min; als elektrischen Wert an eine Schaltwarte
weitergibt. Auf der Federwerkswelle ist der explosionsgeschützte Drehwinkelformer
befestigt, von dem aus die jeweilige Höhe als elektrischer Wert an die Schaltwarte
weitergegeben wird.
Zum Schutz der Innenmembran 3 bzw. 3&min; bzw. der Außenmembran 2
gegen Überdruck ist ein Sicherheitsventil 28 gemäß Fig. 3 mit Flüssigkeits-, insbesondere
Wasservorlage in der Gasleitung 6,7 angeordnet, das mit dem Gasspeicher 1 unabsperrbar
verbunden ist und der Ableitung überschüssiger Gasmengen dient.
Der Schutz gegen Überbelastung durch Druckerhöhung wird durch eine
Flüssigkeitsvorlage ausgeführt, welche frostunempfindlich ist und keinerlei Verschleißteile
aufweist. Wie erwähnt, erfolgt die Einströmung des Gases mittig, wodurch eine seitliche
Deformierung der Innenmembran verhindert wird. Zusätzlich ist hier gemäß Fig. 2
zweckmäßig eine Kondenswasserleitung 29 vorgesehen, welche das anfallende Kondenswasser
entsorgt. Als Hilfsgas dient hier Luft. Ein auf einer Fundamentverlängerung 30
sitzendes Stützluftgebläse 31 ist über den Schlauch 32 mit einer Öffnung 33 in
bzw. nahe dem Zenit der Außenmembran 2 verbunden.
Es kann von besonderem Vorteil sein, wenn die auf dem Fundament 12
getrennt verankerte Außenmembran 2 zumindest in ihrem oberen Teil, z.B. etwa ein
Drittel der Gesamthöhe, beheizbar ist, u.zw. insbesondere zur Reduzierung bzw.
Vermeidung von Schneebelastungen. Wie beispielsweise in Fig. 10 angedeutet ist,
ist eine elektrische Heizung 34 vorgesehen, z.B. in Form einer elektr. Heizspirale
35, elektr. Heizfolie od.dgl. am, auf dem bzw. innerhalb bzw. im oberen Außenmembranteil
oder auf einer bzw. zwischen diesem Teil und einer im oberen Teil vorgesehenen
Zusatzmembran 36, welche die Heizspirale 35, Heizfolie od.dgl. auch tragen kann.
Anstelle dessen oder kombiniert mit einer elektrischen Heizung kann die Beheizung
durch dem oberen Teil der Außenmembran, insbesondere unter Druck, zugeführte Warmluft
erfolgen. Schneebelastungen können auch dadurch vermieden oder vermindert werden,
wenn die auf dem Fundament 12 getrennt verankerte Außenmembran 2 zumindest in ihrem
oberen Teil, z.B. etwa ein Drittel der Gesamthöhe, abgedeckt bzw. überdacht wird,
z.B. mittels einer Tragkonstruktion 37, an der ein hohler Abdeckkegel 38 od.dgl.
über dem oberen Teil der Außenmembran, z.B. wie hier mittels eines Tragseils 39,
hängend verspannt ist. Die Tragkonstruktion 37 kann ein Dreibein sein. Es können
aber auch dachartige Ausbildungen infrage kommen.
Die Klemmvorrichtungen 10,11,13,14,19 können aus Segmenten bestehen,
die an den Stoßstellen, u.zw. im Bereich der Schnittebene C-C verschweißt werden.
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| Anspruch[de] |
- 1. Gasspeicher mit mindestens zwei teilballonartigen flexiblen, aufblasbaren,
vorzugsweise dichten Membranen aus flexiblem Material wie z.B. Kunststoff- oder
Kautschukfolien oder mit Kunststoff oder Kautschuk beschichteten textilen Substraten,
beispielsweise mit Polyvinylchlorid beschichteten Polyestergewebe, die als Außenmembran
und als Innenmembran vorgesehen sind, wobei die Innenmembran mit der Außenmembran
einen mit einem Hilfsgas, vorzugsweise Luft, beaufschlagbaren Druckregelraum bildet,
die Innenmembran einen Gasspeicherraum abschließt, in den bzw. aus dem mit Zu-
und Ableitungen das zu speichernde Gas ein- bzw. ableitbar ist, und wobei die Ränder
der Membrane mittels Klemmeinrichtungen an einem Fundament befestigt sind, durch
das die Gasanschlußleitung in den Gasspeicherraum mündet, dadurch gekennzeichnet,
daß etwa im höchsten Punkt und im Zentrum der Außenmembran (2) eine Öffnung (33)
für die Zufuhr des Hilfsgases, vorzugsweise Luft, zum Druckregelraum (4) durch
die Außenmembran (2) vorgesehen ist und daß zumindest nach Einbringung des Hilfsgases
und des zu speichernden Gases die Innenmembran (3,3&min;) in jeder Richtung geringere
Außenabmessungen als die Außenmembran (2) aufweist, und daß die Membrane (2,3,3&min;)
mit ihren unteren (insbesondere ringförmingen) Rändern (8,9) in waagrechten Abstand
voneinander getrennt, insbesondere durch Verankerungsringe (10,11,13,14,19) auf
dem Fundament (12) dicht befestigt sind.
- 2. Gasspeicher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gasanschlußleitung
(6,7) etwa im Zentrum des Innenraumes (5) der Innenmembran (3,3&min;) im Fundament
(12) einmündet, wobei zweckmäßig dieser Innenraum (5) und vorteilhaft auch der Druckregelraum
(4) mittels einer Bodenmembran (20), z.B. aus Kunststoff- oder Kautschukfolien oder
mit Kunststoff oder Kautschuk beschichteten textilen Substraten, beispielsweise
mit Polyvinylchlorid beschichteten Polyestergewebe, gegenüber dem Fundament (12),
insbesondere einer Stahlbetonfundamentscheibe, abgedichtet ist.
- 3. Gasspeicher nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenmembran
(3&min;) im unteren Teil etwa hohlzylindrisch ausgebildet ist und daß dieser Hohlzylinder
oben etwa in eine hohle Kugelkalotte übergeht.
- 4. Gasspeicher nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die, insbesondere aus in Meridianrichtung verlaufenden, untereinander verschweißten,
vorteihaft gewebeverstärkten, Kunststoffsegmenten aufgebaute, Innenmembran (3,3&min;),
sowie die, insbesondere ebenso aufgebaute Außenmembran (2) lösbar und dicht auf
einer im Fundament (12) verankerten Metall-, zweckmäßig Stahlplatte (15) durch
getrennte Verankerungsmittel (10,11,13,14,19) befestigt ist.
- 5. Gasspeicher nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß für die Innenmembranbefestigung
gerade Klemmschienen (14) mit U-Querrschnitt mit in Fundamentanker (17) einschraubbaren
Kopfschrauben (17&min;) sowie für die Außenmembranbefestigung auf der Metallplatte
(15) angeschweißte, der Membrankrümmung angepaßte Flachstäbe (19) und Flacheisen
(13) mit Kopfschrauben (13&min;) vorgesehen sind, wobei mittels dieser Schrauben
(13&min;) der untere Außenmembranrand (8) zwischen den Flachstäben (19) und den
Flacheisen (13) dicht einklemmbar ist.
- 6. Gasspeicher nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
zur Messung bzw. Steuerung des Gasinhaltes der am Fundament (12) von der Außenmembran
(2) getrennt befestigten Innenmembran (3,3&min;) in Zenit des Gasspeichers (1)
ein Meßorgan (25) vorgesehen ist, z.B. ein mittels Federwerk (26) aufrollbares
Stahlseil (27) mit einem explosionsgeschützten Drehwinkelformer, der den jeweiligen
Abstand zur Innenmembran (3,3&min;) als elektrischen Wert an eine Schaltwarte weitergibt.
- 7. Gasspeicher nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
zum Schutz der am Fundament (12) von der Innenmembran (3,3&min;) getrennt befestigten
Außenmembran (2) gegen Überdruck ein Sicherheitsventil (28) mit Flüssigkeits-, insbesondere
Wasservorlage in der Gasleitung (6,7) angeordnet ist, das mit dem Gasspeicher (1)
unabsperrbar verbunden ist und der Ableitung überschüssiger Gasmengen dient.
- 8. Gasspeicher nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die auf dem Fundament (12) getrennt verankerte Außenmembran (2) zumindest in ihrem
oberen Teil, z.B. etwa ein Drittel der Gesamthöhe, beheizbar ist, u.zw. insbesondere
zur Reduzierung bzw. Vermeidung von Schneebelastungen.
- 9. Gasspeicher nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine elektrische
Heizung (34) vorgesehen ist, z.B. in Form einer elektrischen Heizspirale, elektrischen
Heizfolie od.dgl., am, auf dem bzw. innerhalb bzw. im oberen Außenmembranteil oder
zwischen diesem Teil und einer im oberen Teil vorgesehenen Zusatzmembran (36),
welche die Heizspirale (35), Heizfolie od.dgl. auch tragen kann.
- 10. Gasspeicher nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Beheizung
durch dem oberen Teil der Außenmembran (2), insbesondere unter Druck, zuführbare
Warmluft vorgesehen ist.
- 11. Gasspeicher nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die auf dem Fundament (12) getrennt verankerte Außenmembran (2) zumindest in ihrem
oberen Teil, z.B. etwa ein Drittel der Gesamthöhe, angedeckt bzw. überdacht ist,
z.B. mittels einer Tragkonstruktion (37), an der ein hohler Abdeckkegel (38) od.dgl.
über dem oberen Teil der Außenmembran hängend verspannt ist.
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