Die Erfindung betrifft ein Gelatinegranulat sowie Verfahren und Vorrichtungen
zu seiner Herstellung.
Gelatine, die gewöhnlich in Gestalt von Gelatinepulver oder als Gelatinehydrolysat
vorliegt, muß bekanntlich bei allen Verarbeitungen im technischen Maßstab einem
Auflösungsvorgang in Wasser unterzogen werden, wobei relativ viel Wasser benötigt
wird, welches dann dem herzustellenden Endprodukt durch schonende Trocknung wieder
entzogen werden muß. All dies erfordert einen hohen apparativen und energieintensiven
Aufwand. Das Gelatineendprodukt enthält außerdem eingeschlossene Luftbläschen,
welche beim Lösevorgang freigesetzt werden. Um die Luftbläschen zu entfernen ist
es erforderlich, die Gelatinelösung vor der weiteren Verarbeitung zu entgasen,
was einen weiteren apparativen und zeitlichen Aufwand bedingt. Bei der Trocknung
des Gelatineproduktes entsteht weiterhin ein hoher Schrumpf, der ebenfalls zu
technischen Problemen Anlaß gibt. Eine Herstellung von Formkörpern aus Gelatine
oder Gelatinehydrolysat mit einem Molekulargewicht kleiner als 10 kD (Kilodalton)
ist unmöglich.
Es wurde auch bereits vorgeschlagen, Gelatine, welche in der zuvor
beschriebenen Weise vorbehandelt, also insbesondere mit Wasser verarbeitet war,
zu Formprodukten zu extrudieren, spritzzugießen und tiefzuziehen (EP-PS 90 600),
ohne daß diese Verfahren bisher in größerem Maßstabe industriell genutzt werden
konnten. Ein Grund für letzteres dürfte darin bestehen, daß die Gelatine in Wasser
gelöst, also vorgequollen werden muß, und die Mischung über längere Zeit hinweg
nicht lagerfähig ist. Außerdem kann die vorgequollene Masse im üblichen Schneckenextruder
nicht stippenfrei (homogen) aufgeschmolzen werden. Ferner entstehen Probleme bei
der Dosierung der Masse in den Extruder, und vor allem muß das vorher zugemischte
Wasser aus dem Endprodukt durch Trocknung wieder entfernt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den geschilderten Mängeln
bei der Herstellung geformter Gelatineerzeugnisse abzuhelfen und insbesondere ein
neues Gelatine-Ausgangsmaterial vorzuschlagen, welches eine thermoplastische Verarbeitung
in Extrudern und ähnlichen Maschinen, wie sie in der Kunststoffindustrie eingesetzt
werden, gestattet.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Gelatinegranulat gelöst,
welches massive Gelatinekörper umfaßt mit einem Wassergehalt von 1 - 12 Gew%, mit
einer Korngröße von 0,1 mm bis 10 mm, mit einem Gehalt an Lufteinschlüssen von
weniger als 1 Vol% und mit einem Schmelzindex größer als 1 g/10 min bei 110° C
Prüftemperatur, 30 kg Gesamtbelastungsgewicht und unter Verwendung einer Standarddüse
gemäß DIN A 53 735, Seite 2 mit einem Verhältnis Länge : Durchmesser von 8 mm :
2 mm.
Die Verarbeitung dieses Gelatinegranulats erfolgt bei demjenigen
Endwassergehalt, den die durch Plastifizierung des Granulats hergestellten Formprodukte
haben. Eine Vorquellung des Gelatinegranulats in Wasser ist nicht erforderlich.
Desgleichen entfällt eine nachträgliche Trocknung. Die Herstellung von Formkörpern,
Schäumen, Folien usw. dauert bei Verwendung des erfindungsgemäßen Gelatinegranulats
- genauso wie mit konventionellen, thermoplastischen Kunststoffen - nur wenige
Sekunden, da die Verarbeitung aus der Schmelze und nicht aus der Lösung erfolgt.
Das erfindungsgemäße Gelatinegranulat verhält sich also wie ein Thermoplast.
Die Schrumpfung der mit dem Gelatinegranulat hergestellten Formkörper
ist sehr gering und über Additive, beispielsweise Weichmacher, einstellbar.
Die nachstehende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung
dient im Zusammenhang mit den nachstehend angegebenen Beispielen der weiteren Erläuterung.
Erfindungsgemäß wird thermoplastisches Gelatinegranulat wie folgt
hergestellt: man geht aus von handelsüblicher Pulvergelatine und/oder handelsüblichem
pulverförmigem Gelatinehydrolysat, wobei der Wassergehalt in beiden Fällen zwischen
1 und 12 Gew%, vorzugsweise zwischen 8 und 12 Gew%, liegen kann. Die Ausgangssubstanz
wird ohne Vorkonditionierung in einen Extruder, vorzugsweise einen gleichläufigen
Zweischneckenextruder mit einem Längen/Durchmesser (L/D) -Verhältnis von mindestens
35 eingegeben. Zusammen mit der Ausgangssubstanz oder an besonderen Dosierstellen
können, falls erforderlich, 0,1 bis 80 Gew% Additive zugesetzt werden, insbesondere
Weichmacher (1 - 50 Gew%), Vernetzungsmittel oder Härter (0,1 - 10 Gew%), Füllstoffe
(0 - 80 Gew%) und/oder Farbstoffe (0,001 - 5 Gew%).
An Weichmachern kommen beispielsweise in Frage: Glycerin, Mannit,
Sorbit, Fett, Fettsäure, Seife, modifizierte oder native Stärke, Äthylenglykol,
Polyäthylenglykol, Mono-, Di-, Triglycerinacetat, Zuckerfettsäureester, Wasser,
Dimethylensulfoxid, 2,2,2-Trifluoräthanol und/oder Propylenglykol.
Die Menge an Weichmacher kann insbesondere auch 5 - 30 Gew%, vorzugsweise
5 - 10 Gew% betragen.
An Vernetzungsmittel (Härter), dessen Zusatzmenge auch im Bereich
von 0,5 - 5 Gew% liegen kann, kommen in Frage: Aldehyd, Dialdehyd, Moleküle mit
mehrfacher Aldehydfunktion, Diisocyanat, Dialdehydstärke, Acrylsäure, Acrylat,
Hexamethylendiamin, Styrol, reaktives Melaminderivat und/oder Acrolein.
Die zugesetzte Menge an Füllstoffen kann auch 20 - 60 Gew%, vorzugsweise
30 - 50 Gew% betragen. In Frage kommen in erster Linie: Calciumcarbonat, Zellmehl
(gemahlenes Holzmehl, Baumwolle oder dergleichen), Kohlehydrat (Stärke und/oder
Zucker), Dicalciumphosphat, feinstgemahlenes Fleisch- oder Knochenmehl, Fischmehl,
Milcheiweiß, Sojamehl, Fett, Fettsäure, Polyvinylalkohol, Talkum, Polyäthylen, Polypropylen,
Polyamid und/oder Polyester.
Die Menge an zugesetztem Farbstoff kann auch zwischen 0,1 - 3 Gew%,
vorzugsweise zwischen 0,5 und 2 Gew% liegen.
Die Ausgangssubstanz mit oder ohne Additive wird im Extruder während
einer Zeitdauer von 5 Sekunden bis 30 Minuten bei einer Temperatur zwischen 30
und 200° C plastifiziert. Je nach Beschaffenheit der Ausgangsmischung können auch
Plastifizierzeiten zwischen 0,5 und 10 min oder zwischen 1 und 5 min ausreichend
sein. Geeignete Arbeitstemperaturen liegen auch in den Bereichen zwischen 5 und
150° C oder 70 bis 130° C.
Während der Plastifizierung wird auf die Masse ein Druck zwischen
1 und 300 bar, vorzugsweise 3 bis 100 bar oder 5 bis 50 bar ausgeübt.
Über eine oder mehrere am Extruder vorgesehene Düsen, vorzugsweise
Rundlochdüsen, werden endlose Stränge extrudiert, die nach Abkühlung im Luftstrom
mit Schneidmühlen oder anderen Stranggranulatoren (wie bei Kunststoff üblich) mit
gleicher oder unterschiedlicher Korngröße granuliert werden. Die Korngröße kann
zwischen 0,1 und 10 mm liegen. Die untere Grenze der Korngröße beträgt vorzugsweise
1 oder 2 mm.
Das Überraschende bei diesem Herstellungsverfahren ist, daß beispielsweise
Pulvergelatine ohne Vorkonditionierung im Extruder verarbeitet werden kann, und
daß Extrudate mit hohem Additivgehalt stippenfrei erzeugt werden können.
Aufgrund der Plastifizierung des Ausgangsmaterials unter Druck und
unter Anwendung von Scherkräften im Schneckenextruder sowie der Stabilisierung
und Formgebung bei Temperaturen oberhalb des Glasübergangspunktes bzw. des Schmelzpunktes
der Ausgangsgelatine bleiben die gesamten Proteinmoleküle der Gelatine nach der
Abkühlung in einem Zustand geringerer Ordnung, das gewonnene Gelatinegranulat ist
also im wesentlichen amorph, was auch röntgenometrisch oder thermoanalytisch nachweisbar
ist. Diese Struktur des Granulats führt zu einer Erniedrigung des Schmelzpunktes
der Gelatine und damit zu niedrigeren Verarbeitungstemperaturen, beispielsweise
in einem Extruder, in welchem das Granulat anschließend zu einem Endprodukt verarbeitet
wird. Aufgrund des niedrigeren Ordnungszustandes des durch Plastifizierung herkömmlicher
Gelatine gewonnenen Gelatinegranulats im Vergleich mit getrockneter, handelsüblicher
Gelatine, die sich durch einen hohen, teilweise kristallinen Ordnungszustand auszeichnet,
ist die anschlie ßende Formgebung auf konventionellen Thermoplastmaschinen einfacher
und bei deutlich niedrigeren Temperaturen ausführbar - gleicher Wassergehalt vorausgesetzt.
Der niedrigere Schmelzpunkt des erfindungsgemäß hergestellten, amorphen
Gelatinegranulats ist ein eindeutiges Unterscheidungsmerkmal gegenüber handelsüblicher
Gelatine, deren Schmelzpunkt wesentlich höher liegt. Durch homogene Einmischung
eines Weichmachers in das Gelatinegranulat läßt sich der Schmelzpunkt noch weiter
herabsetzen.
Je nach Zusammensetzung des Gelatinegranulats lassen sich Schmelzpunkte
im Bereich von 50 bis 80° C ohne weiteres realisieren.
Ein weiterer wichtiger Parameter zur Unterscheidung des erfindungsgemäßen
Gelatinegranulats von herkömmlicher Gelatine (Gelatinepulver, Gelatinehydrolysat)
ist der sogenannte Schmelzindex, also eine Größe, wie sie zur Kennzeichnung des
Fließverhaltens von Thermoplasten verwendet wird.
Im Zusammenhang mit der Erfindung wird der Schmelzindex (MFI) nach
der Vorschrift DIN 53 435 (Deutsche Norm) bestimmt: Man verwendet einen Prüfzylinder
mit Kolben, füllt den Zylinder mit Gelatinegranulat und treibt bei bestimmter Temperatur
und unter bestimmter Belastung des Kolbens in bestimmten Zeitabständen eine bestimmte
Masse an geschmolzenem Granulat aus einer mit dem Prüfzylinder verbundenen Düse
aus. Länge und Durchmesser der Düse verhalten sich wie 8 mm zu 2 mm. Auf die genannte
DIN-Vorschrift wird hiermit Bezug genommen.
Der so gemessene Schmelzindex des erfindungsgemäßen Schmelzindex liegt
über 1 g/10 min bei 110° C Prüftemperatur, 30 kg Gesamtbelastungsgewicht und unter
Verwendung einer Standarddüse gemäß DIN A 53 735, Seite 2 mit einem Verhältnis Länge
: Durchmesser von 8 mm : 2 mm.
Der Schmelzindex handelsüblicher Gelatine liegt demgegenüber praktisch
bei Null, da Gelatine (oder Gelatinehydrolysat) kein thermoplastisches Fließverhalten
zeigt. Konkrete Werte des Schmelzindex von erfindungsgemäßem Gelatinegranulat ergeben
sich aus den nachstehenden Beispielen.
Ein weiteres eindeutiges Unterscheidungsmerkmal des erfindungsgemäßen
Gelatinegranulats gegenüber herkömmlicher Gelatine oder herkömmlichem Gelatinehydrolysat
ist darin zu sehen, daß das Granulat in einem elektromagnetischen Mikrowellenfeld
(beispielsweise von 2450 MHz) schmilzt und/oder sich aufbläht, ein Effekt, der
sich auch gewerblich nutzen läßt.
Herkömmliches Gelatinepulver oder pulverförmiges Gelatinehydrolysat
zeigen diesen überraschenden Effekt nicht.
Beim Verarbeiten vorgequollener, also mit Wasser behandelter, Gelatine
zu Formkörpern ist es auch schwierig, eine homogene Verteilung der Additive, insbesondere
der Füllstoffe, zu erreichen, insbesondere wenn die Füllstoffe in Wasser bzw. in
Weichmacher unlöslich sind. Bei der erfindungsgemäßen Herstellung des Gelatinegranulats
ergibt sich hingegen eine überall gleichmäßig homogene Verteilung der Additive,
insbesondere der Füllstoffe in den Gelatinekörpern des Granulats, weil hier im
Verlauf der Plastifizierung des Ausgangsmaterials im Extruder eine gleichmäßige
Durchmischung erfolgt und eine Trennung der Bestandteile, wie sie in einer vorgequollenen
Gelatinemischung auftreten kann, bei Ausübung des erfindungsgemäßen Verfahrens
unmöglich ist.
Wesentliche Vorteile des erfindungsgemäßen Gelatinegranulats bestehen
in folgendem: die Herstellung erfolgt, wie beschrieben, in einfachster Weise durch
Plastifizierung herkömmlicher Gelatine durch Anwendung von Wärme, Druck und Scherkraft.
Dabei kann als Rohmaterial insbesondere auch eine Gelatine mit niedrigem Bloom-Wert
eingesetzt werden.
Die Einarbeitung der Granulatkomponenten, insbesondere der Additive,
erfolgt in die Schmelze, so daß sich eine sehr homogene Verteilung aller Zuschlagstoffe,
einschließlich der ungelösten Füllstoffe, erzielen läßt. Eine Konditionierung ist
bei der Verarbeitung nicht erforderlich, d. h. insbesondere, eine Quellung der
Ausgangssubstanz mit Wasser oder eine Entgasung durch längeres Stehenlassen der
Ausgangsmischung findet nicht statt. Die Herstellung ist im übrigen auch unabhängig
von der Raumfeuchte.
Der Endverarbeiter des Granulats, also der Hersteller von Formerzeugnissen
aus Gelatine, beispielsweise Kapseln, Folien, Gummibonbons, erhält ein fertiges
Gelatinegranulat gleichbleibender Zusammensetzung, welches alle Zuschlagstoffe enthält
und wie übliches Kunststoffgranulat ohne Vorbehandlung unbegrenzt gelagert und
in einfacher Weise, beispielsweise durch direkte Eingabe in eine Spritzgußmaschine,
verarbeitet werden kann. Bei der Herstellung der geformten Endprodukte sind Zusatzmaschinen,
z. B. Mischer, Klimageräte, Trockner und dergleichen, nicht erforderlich.
Mit dem Gelatinegranulat kann abfallfrei gearbeitet werden, d. h.
Abfälle, wie z. B. Angußstellen oder dergleichen, können direkt an der Spritzgußmaschine
oder dergleichen zirkuliert werden.
Das Granulat kann einen höheren Gehalt an Zuschlagstoffen (Feststoffen
mit unterschiedlicher Granulometrie und Dichte) als übliche Gelatine enthalten.
Insbesondere ist eine Verarbeitung ohne zusätzliches Wasser möglich.
Beispiel 1
In die Einzugsöffnung eines Doppelschneckenextruders mit zwei gleichsinnig
angetriebenen Schnecken, einem Schneckendurchmesser von 25 mm und einer Verfahrenslänge
L von 48 D (48-faches des Schneckendurchmessers) wurde handelsübliche Pulvergelatine
mit einer Gallertfestigkeit von 170 Bloom und einem Wassergehalt von 10,6 Gew%
eindosiert. Die Dosiermenge betrug 5,0 kg/h.
An einer anderen Stelle des Extruderzylinders, die mit einem weiteren
Einlaß und einem Rückschlagventil versehen war, wurde als Weichmacher Glycerin
in einer Menge von 500 g/h in den Extruder gepumpt.
Das Gemisch wurde im Extruder plastifiziert, wobei die Temperatur
der Zylinderheizzonen auf etwa 100° C eingestellt wurde. Die plastifizierte Masse
wurde unter einem Druck von 100 bar durch eine Rundlochdüse mit sechs Bohrungen
von je 2,0 mm Durchmesser extrudiert. Die abgekühlten, endlosen Stränge wurden in
einem üblichen Granulator granuliert. Das erhaltene Granulat ist lagerfähig und
kann auf allen konventionellen Verarbeitungsmaschinen für thermoplastischen Kunststoff,
wie Spritzgießmaschinen, Extrudern, usw. verarbeitet werden.
Das Granulat bestand aus massiven Gelatinekörpern mit praktisch keinen
Lufteinschlüssen (weniger als 1 Vol%), mit einer Korngröße von etwa 2 mm und mit
einem Schmelzindex von 40 g/10 min.
Beispiel 2
Als Ausgangsmaterial wurde handelsübliche, pulverförmige Knochengelatine
mit folgenden Qualitätsmerkmalen verwendet:
Bloomwert = 43 g
Viskosität = 37 mP (10%ige wässrige Lösung bei 60°C)
Wassergehalt = 11,9 Gew%.
Die Gelatine wurde mit ihrer handelsüblichen Feuchte (11, 9 Gew%)
ohne weitere Vorkonditionierung in die Einzugsöffnung eines gleichläufigen Zweischneckenextruders
eindosiert. Die Dosiermenge betrug 7,5 kg/h. Der Extruder hatte einen Schneckendurchmesser
von 25 mm und eine Verfahrenslänge von 35 D. Die Arbeitstemperatur betrug 100°
C.
In eine weitere Öffnung des Extruders wurde als Plastifizierhilfsmittel
(Weichmacher) Sorbitol in einer Menge von 1,875 kg/h zudosiert.
Die plastifizierte Masse wurde unter einem Druck von 20 bar durch
eine Lochdüse mit vier Bohrungen von je 2,5 mm Durchmesser extrudiert, abgekühlt
und mit einem Stranggranulator granuliert.
Es ergab sich ein Granulat ähnlich wie in Beispiel 1, dessen Schmelzindex
jedoch unter den gleichen Bedingungen mehr als 100 g/10 min betrug.
Beispiel 3
4,4 kg/h handelsüblicher Pulvergelatine wurden in die Einzugsöffnung
eines Doppelschneckenextruders mit zwei gleichsinnig angetriebenen Schnecken und
einem Schneckendurchmesser von 25 mm eindosiert. Die Verfahrenslänge des Extruders
betrug 48 D. Die Gelatine hatte folgende physikalische Daten:
Bloomwert = 161 g
Viskosität = 71 mP (10%ige wässrige Lösung bei 60°C)
pH-Wert = 5,5
Wassergehalt = 11,7 Gew%.
An einer anderen Dosierstelle wurden in den Extruder 800 g/h Glycerin
als Weichmacher zudosiert.
Weiterhin wurde handelsübliche Kartoffelstärke in einer Menge von
2,8 kg/h eingespeist.
Die Masse wurde bei 100° C im Extruder plastifiziert.
Nach der Extrusion durch eine Flachdüse mit einer Breite von 130
mm, welche zwischen 0,1 und 0,5 mm höhenverstellbar war, wurde mit Hilfe einer
Schneidmühle granuliert.
Das erhaltene Granulat war ohne weitere Nachbehandlung lagerfähig
und konnte ohne weitere Zusätze in einer üblichen Spritzgußmaschine zu Formkörpern
verarbeitet werden.
Das Granulat hatte unter den oben angegebenen Prüfbedingungen einen
Schmelzindex von 23 g/10 min.
Beispiel 4
In den Extruder gemäß Beispiel 1 wurde handelsübliche Pulvergelatine
mit einem Bloom-Wert von etwa 100 und einem Kornspektrum von 0 bis 3,0 mm dosiert.
Die Dosierrate betrug 4,5 kg/h.
Über ein Rückschlagventil wurden an einer anderen Stelle 450 g/h
Glycerin eingepumpt. Die Plastifizierung erfolgte bei Temperaturen zwischen 85 und
110° C, bezogen auf mehrere Heizzonen des Extruders. In die plastifizierte Masse
wurden anschließend 2,2 kg/h feinstgemahlene Kreide (Calciumcarbonat) als Füllstoff
zudosiert und in der Schmelze gleichmäßig verteilt.
Anschließend wurde über Rundlochdüsen (Durchmesser 2 mm) bei einem
Druck von 120 bar extrudiert und mit einem Granulator granuliert. Das erhaltene
Granulat konnte ohne weitere Konditionierung auf einer Flachfolienanlage zu Tiefziehfolien
verarbeitet werden.
Beispiel 5
Im Extruder gemäß Beispiel 1 wurde handelsübliche Gelatine (Bloom-Wert
50) mit einer Menge von 4,4 kg/h eingespeist. An einer weiteren Dosierstelle wurden
0,4 kg/h Glycerin in den Extruder gepumpt. Die Heizzonen des Extruders wurden auf
Temperaturen zwischen 40 und 110° C aufgeheizt. Die Masse wurde bei einer Schneckendrehzahl
von ca. 100 U/min und einem Druck von etwa 25 bar plastifiziert.
In die plastifizierte Masse wurden an einer dritten und vierten Dosierstelle,
welche jeweils mit einem Rückschlagventil versehen waren, mit einer Pumpleistung
von 100 g/h Aufschlämmungen von weißer Farbe (TiO&sub2;) bzw. roter Farbe (Eisenoxid)
zudosiert.
Nach der Extrusion durch eine Düse mit vier Bohrungen von 2,5 mm
Durchmesser wurde granuliert. Das erhaltene Granulat war ohne Nachtrocknung oder
sonstige Konditionierung lagerfähig und thermoplastisch verarbeitbar.
Das Granulat wurde auf einer Spritzgießmaschine problemlos und auf
Anhieb - bei einer Zykluszeit von 10 Sekunden - in einem Zweiplattenwerkzeug zu
Formkörpern in Gestalt von Hartkapseln verarbeitet.
Der Anguß (Abfall) wurde, wie bei Kunststoff-Thermoplasten üblich,
granuliert und erneut der Spritzgießmaschine zugeführt. Ein mehrmaliges Recycling
des Materials war möglich, ohne daß ein Qualitätsverlust festgestellt werden konnte.
Die spritzgegossenen Formkörper konnten durch alle in der Thermoplastverarbeitung
üblichen Schweißmethoden, wie z. B. Heizspiegel-, Ultraschall- oder Hochfrequenzschweißen
unlösbar miteinander verbunden werden.
Der Schmelzindex des Granulats betrug 60 g/10 min bei 110° C.
Beispiel 6
Man arbeitete wie in den Beispielen 1 - 5, dosierte jedoch in den
Extruder statt Gelatinepulver Gelatinehydrolysat mit einem mittleren Molekulargewicht
von etwa 3000 Dalton. Man erhielt Gelatinegranulate mit den in den Beispielen 1
bis 5 angegebenen Eigenschaften, die wie ebenfalls dort angegeben, weiterverarbeitet
werden konnten.
Beispiel 7
1,0 kg/h handelsübliche Pulvergelatine mit einem Bloom-Wert von 300
werden in den Extruder gemäß Beispiel 1 eindosiert. An einer anderen Dosierstelle
wurde flüssiges Eiweißhydrolysat mit einem Trockenstoffgehalt von 60 Gew% in den
Extruder gepumpt, und zwar in einer Menge von 5,0 kg/h. An einer dritten Dosierstelle
wurden 0,3 kg/h Glycerin zugepumpt. Die Masse wurde plastifiziert, wobei die Heizzonen
des Schneckenzylinders auf Werte zwischen 40 und 135° C temperiert waren.
Durch Anlegen von Vakuum an eine der Zylinderzonen des Extruders wurde
das überschüssige Wasser entfernt.
Der so erhaltene thermoplastische Werkstoff wurde über eine Rundlochdüse
mit vier Bohrungen von je 2,5 mm Durchmesser extrudiert und anschließend granuliert.
Das lagerfähige, thermoplastische Gelatinegranulat hatte einen Wassergehalt
von 10,0 Gew%.
Das Granulat wurde mit einer Spritzgußmaschine zu massiven Formkörpern,
beispielsweise Walzen und Taschen, verarbeitet. Ein anderer Teil des Granulats
wurde in einem Einschneckenextruder über eine Flachbanddüse zu klaren, schlieren-
und stippenfreien Gelatinefolien verarbeitet.
Beispiel 8
Mehrere Proben des erfindungsgemäßen Gelatinegranulats (mit und ohne
Weichmacher) wurden zusammen mit mehreren Proben herkömmlicher Gelatine bzw. Gelatinehydrolysat
7 min. lang in einen handelsüblichen Mikrowellenherd (2450 MHz) gestellt. Alle
Proben des Granulats blähten sich stark auf. Die Gelatine- und Gelatinehydrolysat-Proben
zeigten keine Reaktion.
Dieser Effekt wurde zur Herstellung von Snacks für Diabetiker aus
dem erfindungsgemäßen Gelatinegranulat ausgenutzt.
Beispiel 9
Man verfuhr wie in Beispiel 1 und 2 beschrieben. Die Dosiermenge
an Plastifiziermittel (Glycerin, Sorbitol, und dergleichen) wurde jedoch erhöht,
und zwar derart, daß bei einem Gesamtmassenstrom von 5,0 kg/h an der ersten Dosierstelle
500 g/h Glycerin und an der zweiten Dosierstelle 750 g/h Sorbitol zugegeben wurden.
Der Gesamtinhalt an Weichmacher bezogen auf die Gesamtmasse betrug somit 25 Gew%.
Das bei dieser Arbeitsweise erhaltene Granulat eignete sich vor allem
zum Herstellen von Blasfolien sowie für die Verarbeitung zu siegelfähigen Flachfolienbändern,
aus denen wiederum Gelati neweichkapseln herstellbar waren.
Das Granulat hatte unter den oben genannten Bedingungen einen Schmelzindex
von 110 g/10 min.
Beispiel 10
Dieses Beispiel betrifft das Recycling von Abfällen.
Gemahlene Angüsse aus Spritzgußversuchen gemäß den voranstehenden
Beispielen, sowie gemahlene Abfälle aus Spritzblas-, Flachfolien- und Granulatversuchen,
welche im Durchschnitt einen Weichmachergehalt von 9% hatten, wurden in einer Menge
von 5,0 kg/h in den Extruder gemäß Beispiel 1 eindosiert. Die Masse ließ sich
im Extruder ohne weiteres plastifizieren.
In die plastifizierte Masse wurden mittels Dosierpumpen 100 g/h einer
Aufschlämmung (1:1) von Eisenoxid und an einer weiteren Dosierstelle 1,1 kg/h einer
1%igen Aufschlämmung von Titandioxid in Glycerin zugepumpt. Der Gesamtglyceringehalt
der Mischung betrug ca. 25 Gew% bezogen auf das extrudierte Granulat.
An einer anderen Dosierstelle wurde Calciumstearat in einer Menge
von 1% bezogen auf die Gesamtmasse zugegeben.
Das granulierte Regenerat eignete sich sehr gut für die Herstellung
von Blasfolien.
Bei der Verarbeitung des Granulats auf einem Extruder mit zwei gegenläufigen
Doppelschnecken kann Luft oder ein anderes Gas, z. B. CO&sub2; so untergemischt
werden, daß sich ein geschäumtes Band extrudieren läßt.
Beispiel 11
In die Einzugsöffnung des Zweischneckenextruders gemäß Beispiel 1
wurde handelsübliche Speisegelatine (Bloom-Wert ca. 60, Wassergehalt 9,5 Gew%) in
einer Menge von 4,0 kg/h eingegeben. Gleichzeitig wurden 50 g/h Magnesiumstearat
zudosiert. An e.-ner weiteren Dosierstelle wurden 1,0 kg/h Glycerin in den Extruder
gepumpt. Die Masse wurde, wie in Beispiel 1 beschrieben, drei Minuten lang plastifiziert.
Die plastifizierte Masse wurde mit einer Massentemperatur von 120°
C über eine Breitschlitzdüse (Schlitzbreite 130 mm, Schlitzhöhe 1,0 mm) extrudiert.
Nach dem Abkühlen des extrudierten Bandes wurde das thermoplastische Material mit
einer Schneidmühle granuliert.
Aus einem Teil dieses Granulats wurden auf einer Spritzgießmaschine
Formkörper hergestellt. Aus einem anderen Teil des Granulats wurden mit einem Einschneckenextruder,
an dessen Austrittsöffnung eine Flachbanddüse angebracht war, Flachfolien extrudiert,
welche über einen nachgeschalteten Kalander kalibriert wurden. Aus diesen plattenförmigen
Flachfolien wurden mit einer üblichen Vakuumthermoformmaschine tiefgezogene Formkörper
hergestellt.
Beispiel 12
Minderwertige Gelatine in Form von Tierleim (Knochen- und Hautleim)
wurde, wie im Beispiel 2 beschrieben, plastifiziert und granuliert.
Das Granulat hatte einen Wassergehalt von 8,5% und konnte in einer
konventionellen Folienkalanderanlage plastifiziert und zu Bändern verarbeitet werden.
Die Bänder lassen sich unmittelbar als Schmelzkleber verwenden.
Beispiel 13
Das Gelatinegranulat, welches nach einem der in den voranstehenden
Beispielen beschriebenen Verfahren hergestellt worden war, wurde mit Spritzblasautomaten
zu Tuben mit Gewindekopf geblasen.
Das Granulat hatte folgende Zusammensetzung:
Gelatine (Bloom-Wert 160) =
65 Gew%
Sorbit =
25 Gew%
Wasser =
10 Gew%
100 Gew%
Das Granulat wurde in einem konventionellen Spritzblasautomaten Typ
Duo 30 bei 110° C plastifiziert, extrudiert und über ein Zweifachwerkzeug zu Tuben
geblasen. Die Zykluszeit betrug 7 Sekunden. Die gefertigten Tuben hatten folgende
Abmessungen:
Länge = 70 mm
Außendurchm. = 15 mm
Wandstärke = 1 mm
Gewindelänge = 5 mm
Beispiel 14
Bei der Herstellung von Blasfolien wurde als Ausgangsmaterial ein
Gelatinegranulat, hergestellt wie in den vorangehenden Beispielen beschrieben,
mit folgender Zusammensetzung verwendet:
Gelatine mit einem Bloom-Wert von 164 =
64 Gew%
Wasser =
10 Gew%
Glycerin =
25 Gew%
Magnesiumstearat =
1 Gew%
100 Gew%
Das Granulat wurde in einem Extruder zwischen 110 und 120° C plastifiziert
und über eine Schlauchfoliendüse mit einem Durchmesser von 30 mm extrudiert. Der
Schlauch hatte eine Wandstärke von 0,05 mm. Durch Zuführung von Blasluft wurde
der Schlauchdurchmesser um ein Vielfaches erweitert und somit die Foliendicke eingestellt.
Das Material ließ sich sehr gut zu Schlauchfolien verarbeiten. Die
Dehnbarkeit und die Stabilität des Extrudates war so gut, daß die Folienstärke
in einem weiten Bereich variiert werden konnte.
Beispiel 15
Beispiel 14 wurde mit dem gleichen Ergebnis wiederholt, wobei jedoch
das Gelatinegranulat 30 Gew% an modifizierter Maisstärke als Füllstoff enthielt.
Beispiel 16
In die Einzugsöffnung eines Doppelschneckenextruders mit zwei gleichsinnig
angetriebenen Schnecken, einem Schneckendurchmesser von 25 mm und einer Verfahrenslänge
L von 48 D (48-faches des Schneckendurchmessers) wurde handelsübliche Pulvergelatine
mit einer Gallertfestigkeit von 84 Bloom, einer Viskosität von 4 mPa/sek. (gemessen
bei 60° C in l0%iger Lsg.), einem pH-Wert von 5,5 und einem Wassergehalt von 10,2
Gew% dosiert.
Die Dosiermenge betrug 1,6 kg/h. Gleichzeitig wurde pulverförmiges
Polyäthylen mit einer Menge von 6,32 kg/h in die Einzugsöffnung des Extruders dosiert.
An einer anderen Stelle des Extruders, die mit einem weiteren Einlaß
und einem Rückschlagventil versehen war, wurde als Weichmacher Glycerin in einer
Menge von 80g/h in den Extruder gepumpt.
Das Gemisch wurde im Extruder plastifiziert, wobei die Temperatur
der Zylinderheizzonen steigend von 60 bis 115°C eingestellt wurde. Die plastifizierte
Masse wurde unter einem Druck von 35 bar durch eine Rundlochdüse mit 6 Bohrungen
von je 2,0 mm Durchmesser extrudiert. Die abgekühlten, endlosen Stränge wurden in
einem üblichen Granulator granuliert.
Das erhaltene, lagerfähige Granulat hatte einen Wassergehalt von
2,0 Gew% und wurde auf einer konventionellen Spritzgußmaschine zu Scheiben vom
50 mm Durchmesser bei einer mittleren Stärke von 4 mm verarbeitet.
Die Heizzonen der Spritzmaschine waren auf 110 bis 130°C eingestellt.
Der spezifische Einspritzdruck betrug ca. 1800 bar. Es wurde mit einer Zykluszeit
von ca. 4 sek. gearbeitet.
Der Schmelzindex des Granulates war größer als 10 g/10 min.
Beispiel 17
Man verfuhr im wesentlichen wie im Beispiel 16 beschrieben.
In die Einzugsöffnung des Extruders wurde mit einer Menge von 7,5
kg/h folgende Mischung dosiert:
42,5 &
Gelatine (84 Bloom, 10,2 % Wasser)
42,5 %
Polyäthylen
7,5 %
Calciumcarbonat
2,0 %
Titandioxid
5,0 %
Sorbit
0,5 %
Emulgator
100,0 %
Die Heizzonen des Extruders waren auf Temperaturen zwischen 55 und
110°C eingestellt.
Es wurde ein Granulat mit einem Wassergehalt von 4,4 Gew%. erhalten.
Aus diesem Granulat wurden auf einer Spritzgießmaschine Formkörper
hergestellt.
Der Schmelzindex des Granulates war größer als 10 g/10 min.
Es wurde weiterhin gefunden, daß sich außer aus Gelatine auch noch
aus anderen Biopolymeren durch die beschriebenen Verfahren ein Granulat mit gleichen
Eigenschaften gewinnen läßt, ein Granulat also, welches durch einfache Plastifizierung
der Ausgangsstoffe hergestellt wird und für die Erzeugung von Form körpern durch
Extrudieren, Spritzen oder dergleichen geeignet ist. Herstellung und Anwendung
dieser Biopolymergranulate bewegen sich dabei im Rahmen der voranstehenden Beschreibung,
insbesondere der Beispiele.
Geeignete Biopolymerisate sind insbesondere Stärke, andere Proteinhydrolysate,
Glutinleim, sämtliche tierische und pflanzliche Proteine sowie Hydrokolloide, beispielsweise
Polysaccharide Guarmehl, Xanthan etc.
Alle im voranstehenden angegebenen, auf Gelatine bezogenen Eigenschaften
und Maßnahmen lassen sich im wesentlichen ohne weiteres auf andere Biopolymerisate
übertragen. Durch Anwendung der Erfindung sind somit lagerfähige, plastifizierbare
Biopolymerisate in Granulatform verfügbar, die auf allen gängigen Thermoplastverarbeitungsmaschinen,
z. B. Spritzguß-, Extrusions-, Tiefzieh-Druckverformmaschinen zu massiven oder hohlen
Formprodukten verarbeitbar sind, wie oben im Zusammenhang mit Gelatine angegeben.
Als Ausgangsstoffe für ein Proteingranulat eignen sich insbesondere
auch Frischknochen, entfettetes Knochenschrot, Ossein, Schweineschwarte, zerkleinerte
Rinder- bzw. Kalbshaut. Der Ausgangsstoff wird mit den üblichen Additiven, gegebenenfalls
zusammen mit einem Enzym, in den Extruder eingebracht und unter Anwendung von Druck,
erhöhter Temperatur und Scherkraft plastifiziert. Die plastifizierte Masse wird
extrudiert und das Extrudat granuliert.