| Dokumentenidentifikation |
DE4130021C2 20.01.1994 |
| Titel |
Verfahren und Vorrichtung zur Aufbereitung von Restteig für Neuteig |
| Anmelder |
A. Fritsch GmbH & Co KG, 97348 Markt Einersheim, DE |
| Erfinder |
Hayn, Peter, Dr., 1000 Berlin, DE |
| Vertreter |
Matschkur, P., Dipl.-Phys., 90402 Nürnberg; Götz, G., Dipl.-Ing., Pat.-Anwälte, 97078 Würzburg |
| DE-Anmeldedatum |
10.09.1991 |
| DE-Aktenzeichen |
4130021 |
| Offenlegungstag |
11.03.1993 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
20.01.1994 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
20.01.1994 |
| IPC-Hauptklasse |
A21D 8/02
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| IPC-Nebenklasse |
A21C 1/00
A21C 1/06
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| Zusammenfassung |
Verfahren zur Aufbereitung von Restteig für Neuteig, indem der Restteig mit Mehl gemischt und/oder geknetet und diese Mischung zerkleinert wird, wobei das Zerkleinern mittels einer Pelletiereinrichtung durchgeführt wird.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft das in den Ansprüchen 1 bis 10 angegebene Verfahren zur Aufbereitung von
Restteig für Neuteig, indem der Restteig mit Mehl gemischt,
zerkleinert und geknetet wird. Ferner
betrifft die Erfindung die in den Ansprüchen 11 bis 20 angegebene Vorrichtung zur
Aufbereitung von Restteig für Neuteig, welche mindestens eine
Zuführ- und Dosiereinrichtung je für Restteig und für
zuzumischendes Mehl aufweist, denen Misch-/Knet- sowie
Zerkleinerungseinrichtungen nachgeschaltet sind; insbesondere ist
diese Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens
ausgelegt.
Bei einer bekannten Restteig-Aufbereitungsmaschine
(Patentschrift DE 34 44 440 C1) wird der Restteig zunächst zu
einem Teigband geformt, das Teigband zerkleinert und
zermahlen sowie mit Mehl in einem dem Neuteig entsprechenden
Verhältnis gemischt und in Form eines rieselfähigen,
feinkörnigen, lagerfähigen Substrats ausgetragen. Zum Zerkleinern,
Zermahlen und Vermischen wird eine liegend angeordnete
zylindrische Trommel verwendet, in die das geformte Teigband
eingeführt und darin mittels eines zylindrischen
Werkzeugträgers weiter verarbeitet wird. Hierzu ist der
Werkzeugträger mit einer Vielfalt unterschiedlicher Werkzeuge
ausgestattet, nämlich Schneidmesser mit schräg in
Förderrichtung der Trommel freiragenden Messerfingern, zusätzliche
Strömungsleitbleche, einem Mahlsieb, an dessen Innenfläche
schaufelförmige Werkzeuge umlaufen, u. a. Es liegt auf der
Hand, daß diese Vielfalt unterschiedlicher Werkzeuge, die
für das Zerkleinern, Zermahlen und Vermischen mit Mehl
verwendet werden, einen hohen konstruktiven und
gerätetechnischen Aufwand erfordert. Zudem müssen die verwendeten
Schneidmesser aus mit schräg in Förderrichtung der Trommel
freiragenden Messerfingern besetzten Messerträgern und/oder
die genannten Strömungsleitbleche mit hohen Drehzahlen
umlaufen, um ein rieselfähiges und feinkörniges Substrat zu
erhalten. Dies erhöht die Unfall- und
Verletzungsgefahr für das Betriebs- und Wartungspersonal. Ferner ist die
Zuführung von Mehl und Restteig nicht ausreichend
koordiniert, so daß in der Aufbereitungsanlage Mehlüberschuß
auftreten kann; bei Austrag und Abscheidung mittels eines
Zyklons entsteht die Gefahr von Staubexplosionen.
Nach alledem ergibt sich das der Erfindung zugrundeliegende
Problem, eine Restteig-Aufbereitungsanlage zu schaffen, die
sich durch eine vereinfachte Konstruktion und einen
verminderten gerätetechnischen Aufwand, sowie eine erhöhte
Betriebs- und Arbeitssicherheit und -zuverlässigkeit
auszeichnet. Zur Lösung wird bei dem eingangs genannten
Verfahren erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß das Mischen und Kneten
durch Extrudieren und das Zerkleinern nachfolgend durch
Pelletieren durchgeführt werden. Das Mischen und Kneten
umfaßt das Pressen des Restteigs zu einem Strang mit
gleichzeitiger Förderung, die dann zu einer das Pelletieren
durchführenden Einrichtung erfolgen kann. Im Zusammenhang
Einsatz des Extruders zum Mischen/Kneten des
Restteigs ergibt sich der Vorteil, daß der Extruder bei einer
derart niedrigen Drehzahl immer noch funktionsgerecht
betrieben werden kann, so daß eine spürbare Temperaturerhöhung
der Restteig/Mehl-Mischung vermieden ist. Durch das
Pelletieren wird ferner der bisher eingeschlagene Weg, den
Restteig in einem einzigen Werkzeug zu feinkörnigem
Substrat umzuwandeln, verlassen; stattdessen wird der Schritt
des Pelletierens des Restteigs, das heißt des Formens von
kugelförmigen oder länglichen Stücken, eingeführt, was mit
relativ einfachem und langsam rotierendem Werkzeug
beispielsweise in einer zylindrischen Trommel oder auf einem
geneigten Teller mit Drehbewegungen erfolgen kann.
Nach einer anderen Weiterbildung der Erfindung wird nach
dem Pelletieren der weitere Schritt des Mahlens der Pellets
zu Granulat eingeführt, wobei noch zusätzlich Mehl
hinzugegeben werden kann. Der Vorteil besteht darin, daß auf dem
Markt erhältliche und als Anlagen-Komponenten einsetzbare
Turbomühlen verwendbar sind. An deren Ausgang entsteht dann
ein Trägerluftstrom, von dem mittels an sich bekannter
Abscheideverfahren die Granulatkörnchen zur Verwendung für
den Neuteig trennbar sind. Unter diesem Aspekt ist es von
Vorteil, das Mischungsverhältnis Restteig/Mehl so zu
wählen, daß ein Zusammenkleben der Granulatkörnchen und/oder
schon der Pellets weitgehend verhindert ist.
In weiterer Ausbildung der Erfindung wird der Restteig,
bevor er mit Mehl gemischt/geknetet wird, verdichtet,
homogenisiert und/oder (vor-) extrudiert. Dabei kann der Extruder
meistens auch die Homogenisierung, das heißt die
Zerkleinerung des Gewebes des Restteigs durch Einwirkung von Druck-
und Scherkräften, miterfüllen. Alternativ und/oder
zusätzlich ist auch eine Homogenisierung mittels eines
Ultraschallgebers im Rahmen der Erfindung grundsätzlich denkbar.
Es liegt im Rahmen von Weiterbildungen der Erfindung,
Kältemittel, beispielsweise Stickstoff und/oder Kohlendioxid
beim Mischen bzw. Kneten und/oder beim vom Pelletieren
seperierten Mahlschritt hinzuzugeben. Eine wichtige
Ausbildung der Erfindung geht dahin, daß der Restteig und/oder
das Mehl in jeweils miteinander koordinierten Dosen derart
zugeführt werden, daß ein konstantes
Restteig/Mehl-Mischungsverhältnis für die Schritte des Mischens/Knetens und
Zerkleinerns erzielt wird. Es wird durch eine konkrete
Ausbildung dahingehend gefördert, daß ein oder mehrere
Meßsignale kontinuierlich erzeugt werden, die dem Gewicht
und/oder dem Volumen des zu mischenden Restteigs
entsprechen, und diese Meßsignale zur automatischen Kontrolle der
dosierten Mehl- und/oder der Restteigzuführung,
insbesondere der Zuführ-Geschwindigkeit, eingegeben werden.
Zur Lösung der zuvor anhand des Standes der Technik
herausgearbeiteten Problematik wird bei einer Vorrichtung mit
den eingangs genannten Merkmalen, die sich insbesondere zur
Durchführung des beschriebenen Verfahrens eignet,
erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß die Misch- beziehungsweise
Kneteinrichtung als an einer Lochplatte endender Extruder,
insbesondere Doppelschnecken-Extruder, und die
Zerkleinerungseinrichtung mit einer Lochplatte nachgeschalteten
Schneideinrichtung ausgeführt sind. Wie bereits dargelegt,
kann diese Zerkleinerungseinrichtung konstruktiv und
herstellungstechnisch einfach ausgebildet sein, wobei
insbesondere eine Vielzahl von gefahr- und unfallträchtigen
Werkzeugen unterschiedlichen Typs und mit hoher
Umlaufgeschwindigkeit vermieden sind. Durch die Förderwirkung des
Extruders, der zweckmäßigerweise mit langsamer
Drehgeschwindigkeit arbeitet, wird die Restteig/Mehl-Mischung an
die Lochplatte herangefördert und durchgepreßt, wonach die
durchgepreßten Stränge durch die Schneideinrichtung,
beispielsweise in Form eines Schneidmessers, zerkleinert werden.
Nach einer anderen Ausbildung dieser Erfindungsalternative
wird die Restteig-Zuführeinrichtung ebenfalls als
(weiterer) Extruder ausgebildet, dem eine Dosiereinrichtung,
beispielsweise in Form einer Bandwaage, nachgeschaltet ist.
Eine alternative Ausbildung geht dahin, die
Restteig-Zuführeinrichtung als Förderband zu realisieren, in das ein
Gewichts- und/oder Volumenmeßgerät für den beförderten
Restteig integriert ist. Der Gesichtspunkt des Einbaus
eines Meßgeräts läßt sich in vorteilhafter Weiterbildung der
Erfindung dahingehend nutzen, ein oder mehrere dem
Meßergebnis entsprechende (elektrische ) Ausgangssignale zu
erzeugen, die den Antrieb des Restteig-Förderbandes und/oder
der Mehldosiereinrichtung jeweils zu deren Steuerung
und/oder Regelung zugeführt sind.
Bei der oben erläuterten Nachordnung einer Granulatmühle
nach der Lochplatten- und Schneideinrichtung ergibt sich
die Option, den aufbereiteten Restteig in Form von entweder
Pellets oder Granulat zur Verfügung zu stellen. Diese Option
kommt vor allem bei einer weiteren Ausbildung der
Erfindung zum Tragen, nach der eine bidirektionale
Fördereinrichtung, insbesondere in Form eines Förderbandes, vorgesehen
ist, die an ihrer Eingangsseite mit der Lochplatten-
und Schneideinrichtung verbunden ist, und deren erster
Ausgang zur Mühle, und deren alternativer zweiter Ausgang zu
einer separaten Pellet-Sammeleinrichtung führt.
Im Zusammenhang mit der nachgeordneten Granulatmühle,
besteht eine weitere vorteilhafte Ausbildung der Erfindung
darin, eine weitere Mehl-Dosiereinrichtung zwischen der
Lochplatten- und Schneideinrichtung und der Mühle vorzusehen.
So kann noch nachträglich Mehl zudosiert werden,
gegebenenfalls indem dieses auf die Fördereinrichtung zur
Granulat-Mühle gebracht wird.
Bei der erläuterten Verwendung der Granulat-Mühle,
insbesondere wenn eine Turbo-Mühle eingesetzt wird, stellt sich
das Problem des Abscheidens der mehlartigen
Granulatkörnchen von dem Trägerluftstrom. Dem wird im Rahmen der
Erfindung dadurch begegnet, daß an die Mühle ein Abscheider
beispielsweise in Form eines abreinigbaren Filters oder eines
Zyklons zur Trennung der Granulatkörnchen vom
Trägerluftstrom angeschlossen ist.
Damit das erfindungsgemäße Restteig-Vewertungssystem mit
einer kompakten, raumsparenden Bauweise realisierbar ist,
wird im Rahmen einer konstruktiven Ausgestaltung der
Erfindung vorgeschlagen, daß der Restteig-Zuführ-Extruder
(Vorextruder) und der nachgeschaltete Misch- bzw. Knetextruder
(Haupt- oder Nachextruder) gegenüber der Horizontalen
jeweils geneigt sind, und zwar zueinander gegensinnig
geneigt, dergestalt, daß deren Eingänge bzw. Aufgabeöffnungen
jeweils am tiefergelegenen in deren Ausgänge bzw.
Ausgangsöffnungen jeweils am höhergelegenen Ende angeordnet sind.
So befindet sich beispielsweise die Aufgabeöffnung des
Vorextruders für noch unbehandeltem Restteig an dessen
tiefergelegenem Ende, während dessen Ausgang am höhergelegenem
Ende angeordnet ist; dieser Ausgang kann dann ohne weiteres
unmittelbar über der tiefergelegenen Aufgabeöffnung des
Nachextruders positioniert sein, der wiederum schräg nach
oben verläuft und über seine am höheren Ende gelegene
Ausgangsöffnung die Mehl/Restteigmischung zur
Pelletiereinrichtung befördert.
Um die erfindungsgemäße Restteig-Aufbereitungsanlage
entsprechend dem Materialdurchsatz steuern oder regeln zu
können, und insbesondere ein konstantes
Restteig/Mehl-Mischungsverhältnis kontinuierlich beibehalten zu können,
wird nach einer weiteren Ausbildung der Erfindung
vorgeschlagen, daß der Ausgang des Vorextruders und/oder der
Eingang des Nachextruders von einer oder mehreren
Lichtschranken abgetastet bzw. überwacht werden, wobei deren
Signalausgänge einem oder mehreren Extruder und/oder
Mehldosiereinrichtungs-Antrieben jeweils zu deren Steuerung
und/oder Regelung zugeführt werden.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter
Ausführungsformen der Erfindung sowie anhand der
Zeichnungen. Diese zeigen in:
Fig. 1 ein Fließbild des erfindungsgemäßen
Verfahrensprinzips,
Fig. 2 eine schematische gerätetechnische Darstellung
der erfindungsgemäßen Vorrichtung teilweise im
Längsschnitt,
Fig. 3 eine konstruktive Darstellung einer
entsprechenden Vorrichtung in Seitenansicht,
Fig. 4 eine schematische, gerätetechnische Darstellung
einer weiter abgewandelten Vorrichtung nach der
Erfindung teilweise im Längsschnitt.
Gemäß Fig. 1 weist das erfindungsgemäße Verfahren folgende
Grundoperationen auf: das Homogenisieren H von anfallendem
Restteig R, das vor allem das Verdichten der mit
unterschiedlicher Dichte ankommenden Teigreste zu einem
homogenen Teigstrang umfaßt; das nachfolgende Mischen Mi dieses
Teigstrangs mit Mehl Me zur Herabsetzung der Teigfeuchte
und Klebeneigung, wobei auch Kohlendioxid oder Stickstoff
als Kältemittel K zugesetzt werden können; das Zerkleinern
Z der aus dem Mischen Mi resultierenden Masse, indem diese
zu einzelnen Pellets P geformt wird; und anschließend das
Mahlen Ma der pelletierten Masse bzw. der Pellets P zur
Erzeugung von Granulat G, wobei nochmals Mehl Me und/oder
Kältemittel K zugeführt werden können. Die zugeführten
Komponenten Mehl Me und gegebenenfalls Kältemittel K werden in
bekannten Verhältnissen entsprechend der ankommenden
Teigrestemenge zudosiert. Weiterhin ist in Fig. 1 die
Möglichkeit angedeutet, die Pellets P bereits vor dem Mahlvorgang
Ma abzuziehen und diese z. B. zu lagern oder anderweitig
weiterzuverarbeiten. Der anfallende Restteig R wird mit
Mehl Me im Schritt Mi in einem derartigen Verhältnis
gemischt, daß nach dem Zerkleinern Z die Teilchen des
Granulates nicht mehr intensiv zusammenkleben. An die Form der
Teigreste brauchen keine Ansprüche gestellt zu werden (s.
unten), so daß unterschiedliche Restteigformen
gegebenenfalls mit unterschiedlichen Teigfeuchten verarbeitet werden
können.
Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 weist die
erfindungsgemäße Vorrichtung einen Vorextruder 1 auf, dessen
Fördertrog 2 über eine Aufgabeöffnung 3 mit Teigresten R
beschickt wird. Innerhalb des Fördertrogs 2 befindet sich
eine Förderschnecke 4, die von einer zugehörigen
Antriebseinheit 5 gedreht wird. Im Fördertrog 2 werden die
mit unterschiedlicher Dichte ankommenden Teigreste R
aufgrund der Rotation der Schnecke 4 homogenisiert und dabei
zu einem kontinuierlichen Teigstrang 6 geformt bzw.
verdichtet, der am Ausgang 7 des Vorextruders 1 austritt. Im
Ausgangsbereich befindet sich eine Dosiereinrichtung 8,
beispielsweise eine Bandwaage, mit der der austretende bzw.
ankommende Teigstrang 6 mengenmäßig erfaßt wird. Dieser
gelangt gemeinsam mit zudosiertem Mehl Me aus einem
Mehldosierer 9, der von einer zugehörigen Antriebseinheit 10
betrieben wird, in einen Haupt- oder Nachextruder 11. Dieser
ist - ähnlich wie der Vorextruder 1 - mit einem Fördertrog
2a, einer Aufgabeöffnung 3a, einer Antriebseinheit 5a und
einem Ausgang 7a ausgebildet. Abweichend vom Vorextruder 1
jedoch ist als Förderorgan eine Doppelschnecke 4a
verwendet. Der Ausgang 7a des Nachextruders 11 ist mit einer
Lochplatte 12 abgeschlossen, durch die die Masse aus Teig
und Mehl mittels der Doppelschnecke 4a gedrückt bzw.
gepreßt wird. Der Misch- und Knetvorgang im Nachextruder 11
(Doppelschneckenextruder) erfolgt bei niedrigen Drehzahlen,
um den Energieeintrag und damit die Temperaturerhöhung des
Teig-Mehl-Gemisches gering zu halten. Leistungssteigerungen
der Vorrichtung lassen sich durch höhere Drehzahlen des
Misch- und Knet- bzw. Nachextruders 11 erreichen. Die
entstehende gesteigerte Temperaturerhöhung kann dann durch
Zugabe von Kältemitteln kompensiert werden.
Eine hinter der Lochplatte 12 des Nachextruders 11
angeordnete Schneideinrichtung 13, beispielsweise rotierende
Messer, schneidet die aus der Lochplatte 12 austretenden
Stränge in kleine Abschnitte, nämlich Pellets P. Dabei
wird sie von einer zugeordneten Antriebseinheit 14 in
Drehung 15 versetzt. Von der Schneideinrichtung 13 gelangen
die Pelletabschnitte P auf ein Förderband 16, das in seiner
einen Transportrichtung 17 die Pellets in eine Turbomühle
18 befördert, wo sie zu feinem, mehlähnlichem Granulat G
gemahlen werden. Dies läßt später eine problemlose
Verteilung innerhalb eines Neuteiges zu. Zur Beeinflussung der
Feuchte der Teigpellets P bzw. des gemahlenen Granulats G
kann zusätzlich über einen weiteren Mehldosierer 19 Mehl
speziell für den Mahlvorgang Ma in der Turbomühle 18
zugegeben werden, wodurch sich die Restfeuchte des Granulats G
in weiten Grenzen variieren läßt. Wird die Bewegung des
Förderbandes 16 in die andere Transportrichtung 20
umgekehrt, können die aus der Schneideinrichtung 13
resultierenden Pellets P von der Restteig-Aufbereitungsvorrichtung
mittels des Förderbandes 16 abgezogen und zu einem Lagerort
gebracht und dort gekühlt werden. Zu einem späteren
Zeitpunkt können sie dann der Turbomühle 18 wieder zugeführt
und zu Granulat G gemahlen werden, indem das Förderband 16in Transportrichtung 17 zur Turbomühle 18 in Betrieb
gesetzt wird.
Eine Erwärmung der Pellets beim Mahlvorgang tritt nur
unwesentlich in Erscheinung, weil der Trägerluftstrom die
Zerkleinerungsenergie in ausreichendem Maße abführen kann. Bei
unzulässiger Erwärmung ist auch hier eine Zugabe von
Kältemitteln angebracht; die Pellets brauchen aber für den
Mahlvorgang nicht in gekühltem Zustand in die Turbomühle 18
gelangen.
Gemäß Fig. 2 sind ferner ein erstes Abtastorgan 21 und ein
zweites Abtastorgan 22 angeordnet, die beispielsweise als
Lichtschranken ausgeführt sein können. Das erste
Abtastorgan 21 tastet den Bereich zwischen der dem Vorextruder 1
nachgeschalteten Dosiereinrichtung 8 ab und erzeugt ein
entsprechendes Ausgangssignal 21a, das der Antriebseinheit
10 des erstgenannten Mehldosierers 9 und/oder einem mit der
Dosiereinrichtung 8 integrierten Auslaßventil 23 jeweils zu
deren Kontrolle (Steuerung und/oder Regelung) zugeführt
wird. Das zweite Abtastorgan 22 beaufschlagt den Bereich
zwischen dem ersten Mehldosierer 9 und der Aufgabeöffnung
3a des Nachextruders 11 und erzeugt ein entsprechendes
Ausgangssignal 22a, das den beiden Extruder-Antriebseinheiten
5, 5a sowie der Schneid/Pelletier-Antriebseinheit 14
jeweils zu deren Kontrolle (Steuerung und/oder Regelung )
zugeführt wird. Mit der Kontrolle durch das erste Abtastorgan
21 läßt sich ein vorspezifiziertes und konstantes
Teig/Mehl-Mengenverhältnis für das nachfolgende Mischen Mi
im Nachextruder 11 herbeiführen. Durch die Kontrolle über
das zweite Abtastorgan 22 werden die Extruder 1, 11 und die
Schneideinrichtung 13 je nach zugeführter bzw. verfügbarer
Mehlmenge angesteuert.
Das im Ausgang der Turbomühle 18 anfallende Granulat G kann
mit an sich bekannten Abscheidegeräten, wie Zyklon oder
Filter, vom Turbomühlen-Trägerluftstrom getrennt werden.
In Fig. 3 ist für eine erfindungsgemäße
Restteig-Aufbereitungsanlage etwa nach Fig. 2 der konstruktive Aufbau näher
skizziert: Gleiche Bezugsziffern bezeichnen entsprechende
Teile. Die etwa zylindrische Fördertröge 2, 2a des
Vorextruders 1 und des Nachextruders 11 schließen - jeweils
gegenüber der Horizontalen geneigt verlaufend - miteinander
einen spitzen Winkel 24 ein. Die Förderrichtungen 25, 25a
verlaufen bei beiden Extrudern 1, 11 jeweils vom
tiefergelegenen Ende zum höhergelegenen Ende. Am Ausgang 7 des
Extruders 1 ist dabei noch eine (in Fig. 2 nicht gezeichnete)
Trennvorrichtung 26 angedeutet, die von einem Abtastorgan
21, 22 gesteuert sein kann. Der Ausgang 7 am höhergelegenen
Ende des Vorextruders 1 ist oberhalb und unmittelbar über
der Aufgabeöffnung 3a am tiefergelegenen Ende des
Nachextruders 11 angeordnet, so daß der Teigstrang 6,
gegebenenfalls in Abschnitte getrennt, in die
Nachextruder-Aufgabeöffnung 3a fallen kann. Dort wird er mit Mehl gemischt der
Schneideinrichtung 13 am höhergelegenen Ende des
Nachextruders 11 zugeführt. Diese besitzt eine obere Öffnung 27,
durch die von einem (zweiten) Mehldosierer 19 herrührendes
zusätzliches Mehl Me in die Schneideinrichtung 13 gelangen
kann. Durch deren weitere, untere Öffnung 28 gelangt das
Mehl Me zusammen mit den Pellets auf das Förderband 16. Die
Antriebseinheiten 5, 5a sind jeweils als
Aufsteckgetriebemotoren ausgeführt. Die gesamte Anordnung aus Vorextruder
1, Nachextruder 11, Schneideinrichtung 13, Mehldosierer 19
und Turbomühle 18 ist von einem Chassis 29 umgeben, an
dessen Außenseite ein Schaltschrank 30 mit Bedienfeld 31
montiert ist. Wegen der weiteren Struktur und
Funktionsweise wird auf Fig. 2 verwiesen.
Die Erfindung ist nicht auf diese Ausführungsbeispiele
beschränkt: So ist gemäß Fig. 4 der Vorextruder 1 durch ein
Vorförderband 32 mit zugehöriger Antriebseinheit 33
ersetzt, dem Restteig R unverarbeitet zugeführt wird. Mit
diesem Förderband 32 ist eine Gewichtsmeßeinrichtung 34,
beispielsweise ein Wägeband, zusammenwirkend integriert.
Das Wägeband 34 erzeugt Ausgangssignale 35, 36, die
einerseits der Förderband-Antriebseinheit 33 und andererseits
dem Antrieb 10 des Mehldosierers 9 jeweils zu deren
Regelung zugeführt werden. Dadurch läßt sich das angestrebte,
kontinuierlich konstante Teig/Mehl-Mengenverhältnis mit
hoher Genauigkeit einregeln, indem entsprechend dem Gewicht
des Restteigs R die Fördergeschwindigkeit des Förderbandes
32 und die Zuführ-Menge für Mehl Me des Mehldosierers 9
eingestellt werden.
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| Anspruch[de] |
- 1. Verfahren zur Aufbereitung von Restteig (R) für
Neuteig, indem der Restteig (R) mit Mehl (Me) gemischt
zerkleinert und geknetet wird, dadurch gekennzeichnet,
daß das Mischen und Kneten (Mi) und Extrudieren (11)
und das Zerkleinern (Z) nachfolgend durch Pelletieren
(12, 13) durchgeführt wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Pellets (P) zu Granulat (G) gemahlen
(Ma) werden.
- 3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
beim Mahlen (Ma) zusätzlich Mehl (Me) hinzugegeben
wird.
- 4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Granulatkörnchen (G) aus einem
Trägerluftstrom abgeschieden werden.
- 5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch ein derartiges
Mischungsverhältnis von Restteig (R) mit Mehl (Me), daß ein
Zusammenkleben der Pellets (P) und/oder gegebenenfalls der
Granulat-Körnchen (G) weitgehend verhindert ist.
- 6. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Restteig (R) vor seinem
Mischen beziehungsweise Kneten (Mi) mit Mehl (Me)
verdichtet, homogenisiert (H), mit Ultraschall
beaufschlagt und/oder extrudiert (1) wird.
- 7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Extruder (11) bei einer
derart niedrigen Drehzahl betrieben wird, daß eine
spürbare Temperaturerhöhung vermieden ist.
- 8. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch Zugabe von Kältemittel (K),
beispielsweise Stickstoff und/oder Kohlendioxid, beim
Extrudieren (11) und/oder gegebenenfalls Mahlen (Ma).
- 9. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch eine dosierte (8, 9) Restteig-
und/oder Mehl-Zuführung derart, daß ein konstantes
Restteig/Mehl-Mischungsverhältnis für das Extrudieren
(11) und das Pelletieren (12, 13) erzeugt wird.
- 10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Meßsignal (35, 36) über das Gewicht und/oder Volumen
des zum Mischen (Mi) zugeführten Restteigs (R)
kontinuierlich erzeugt und zur automatischen Kontrolle
der dosierten Mehl- und/oder der Restteig-Zuführung
(9, 32), insbesondere deren Geschwindigkeit, verwendet
wird.
- 11. Vorrichtung zur Aufbereitung von Restteig für Neuteig,
mit mindestens je einer Zuführ- und Dosiereinrichtung
(1, 8, 9, 32) für Restteig (R) und zuzumischendes Mehl
(Me), und hintereinander nachgeschalteten mit Misch-
beziehungsweise Knet- und Zerkleinerungseinrichtungen
(11, 12, 13), dadurch gekennzeichnet, daß die Misch-
beziehungsweise Kneteinrichtung als an einer
Lochplatte (12) endender Extruder (11), und die
Zerkleinerungseinrichtung (12, 13) mit einer der Lochplatte
(12) nachgeschalteten Schneideinrichtung (13)
ausgeführt sind.
- 12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Restteig-Zuführeinrichtung als weiterer Extruder
(1), insbesondere Einschnecken-Extruder, mit
nachgeschalteter Dosiereinrichtung (8), beispielsweise
Bandwaage, ausgeführt ist.
- 13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Restteig-Zuführeinrichtung als Förderband (32)
mit integriertem Gewichts- und/oder Volumenmeßgerät
(34) für den geförderten Restteig (R) ausgeführt ist.
- 14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß das Meßgerät (34) ein oder mehrere dem Meßergebnis
entsprechende Ausgangssignale (35, 36) erzeugt, die
dem Antrieb (33, 10) des Restteig-Zuführ-Förderbandes
(32) und/oder der Mehl-Dosiereinrichtung (9) jeweils
zu deren Steuerung und/oder Regelung zugeführt sind.
- 15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14,
gekennzeichnet durch eine der Lochplatte (12) und
Schneideinrichtung (13) nachgeschaltete Mühle (18) zur
Erzeugung von Granulat (G).
- 16. Vorrichtung nach Anspruch 15, gekennzeichnet durch
eine bidirektional betreibbare Fördereinrichtung (16),
insbesondere in Form eines Förderbandes, die
eingangsseitig mit der Lochplatten und Schneideinrichtung (12,
13) verbunden ist, und deren erster Ausgang zur Mühle
(18), und deren alternativer zweiter Ausgang zu einer
separaten Sammeleinrichtung führt.
- 17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, gekennzeichnet
durch eine weitere Mehl-Dosiereinrichtung (19), die
zwischen der Lochplatte (12) und Schneideinrichtung
(13) einerseits und der Mühle (18) andererseits
eingeschaltet und/oder gegebenenfalls mit der
Fördereinrichtung (16) ausgangsseitig verbunden ist.
- 18. Vorrichtung nach Anspruch 15, 16 oder 17,
gekennzeichnet durch einen der Mühle (18) nachgeschalteten
Abscheider beispielsweise in Form eines abreinigbaren
Filters oder Zyklons zur Trennung der Granulatkörnchen
(G) von einem Trägerluftstrom.
- 19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 18, soweit
jeweils auf Anspruch 12 rückbezogen, dadurch
gekennzeichnet, daß der Restteig-Zuführ-Extruder (1) und der
Misch- beziehungsweise Knet-Extruder (11) gegenüber
der Horizontalen zueinander gegensinnig geneigt (24),
und deren Eingang (3, 3a) an ihrem jeweils tiefer
gelegenen und deren Ausgang (7) an ihrem jeweils höher
gelegenen Ende angeordnet sind.
- 20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 19,
jeweils mit Anspruch 13 und 14, dadurch gekennzeichnet,
daß der Ausgang des Restteig-Zuführ-Extruders (7)
und/oder der Eingang des Misch- beziehungsweise
Knet-Extruders (11) von einem oder mehreren Abtastorganen
(21, 22), zum Beispiel Lichtschranken, abgetastet werden,
deren Signalausgänge (21a, 22a) einem oder mehreren
Extruder- und/oder Mehl-Dosiereinrichtungs-Antrieben
(5, 5a, 10) jeweils zu deren Steuerung und/oder
Regelung zugeführt werden.
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