| Dokumentenidentifikation |
DE4223525A1 20.01.1994 |
| Titel |
Geschlossener Eisenbahngüterwagen |
| Anmelder |
ABB Henschel Waggon Union GmbH, 13509 Berlin, DE |
| Erfinder |
Ahlborn, Günter, 5900 Siegen, DE; Keil, Klaus, 4245 Mudersbach, DE; Wagener, Paul-Werner, 5902 Netphen, DE |
| DE-Anmeldedatum |
17.07.1992 |
| DE-Aktenzeichen |
4223525 |
| Offenlegungstag |
20.01.1994 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
20.01.1994 |
| IPC-Hauptklasse |
B61D 17/08
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| IPC-Nebenklasse |
B61D 39/00
B61D 17/12
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft einen geschlossenen Eisenbahngüterwagen mit festen Stirnwänden (3) und zwei den Laderaum abdeckenden, in Schließstellung in einer Ebene liegenden und übereinander verschiebbaren Hauben (4, 5), die in ihrem oberen Scheitel geteilt, mit Gelenken und einer Abdeckung versehen und zum Verschieben aus ihrer Schließstellung in eine Verschiebestellung anhebbar und ausschwenkbar sind. Das Ziel der Erfindung bestand darin, einen geschlossenen Eisenbahngüterwagen mit den Laderaum abdeckenden Hauben zu finden, bei dem ausgehend von der Konstruktion gemäß der DE-OS 3312001 der Laderaum mehr als hälftig geöffnet werden kann. Dieses Ziel wird dadurch erreicht, daß an jeder Wagenlängsseite im Untergestell (2) je eine miteinander drehschlüssig gekuppelte Betätigungswelle (9, 10), sowie je ein Laufschienenprofil (6) mit zwei in unterschiedlichen Ebenen nebeneinander liegenden Laufschienen (7, 8) fest angeordnet ist und beide Hauben (4, 5) durch Drehen der Betätigungswellen gleichzeitig mit unterschiedlichen Hub- und Schwenkwegen auf je eine der Laufschienen (7 oder 8) anhebbar, ausschwenkbar und absetzbar sind, wobei der Hub- und Schwenkweg so groß bemessen ist, daß die Hauben (4, 5) frei übereinander und im Rahmen des Laufweges der Laufrollen (16, 17) über die Stirnwände (3) verschiebbar sind.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft einen geschlossenen
Eisenbahngüterwagen mit festen Stirnwänden, einem im wesentlichen ebenen
Ladeboden und zwei den Laderaum abdeckenden, in Schließstellung
in einer Ebene liegenden, gegeneinander mittels
Labyrinthdichtungen abgedichteten und mittels auf
Laufschienen laufenden Laufrollen übereinander verschiebbaren
Hauben, die in ihrem oberen Scheitel geteilt, mit Gelenken
und einer Abdeckung versehen und zum Verschieben aus ihrer
Schließstellung in eine Verschiebestellung mittels einer
Betätigungseinrichtung anhebbar und ausschwenkbar sind.
Aus der DT-PS 923669 sind Eisenbahngüterwagen mit fest
angeordneten Stirnwänden bekannt, deren Ladefläche mit über
Laufrollen verschiebbaren Hauben abgedeckt ist, von welchen
Hauben mindestens eine Wand- und Dachabschnitte aufweist,
welche ausstellbar sind, um eine solche Haube über eine andere
Haube in Längsrichtung des Fahrzeugs verschieben zu können.
Bei diesem Fahrzeug besteht ein die Ladefläche abdeckender
Aufbau aus mindestens zwei in einer Schließlage in einer
Flucht nebeneinander liegenden Hauben, welche mit Hilfe von
Rollen abgestützt sind und zwecks Vereinfachung der Be- und
Entladung des Fahrzeugs derart ineinander geschoben werden
können, daß je nach Verschieberichtung dieser Hauben die
linke oder rechte Haube den entsprechenden Teil der
Ladefläche freigeben kann. Die Hauben dieser vorbekannten
Ausführung sind dabei in ihrem oberen Scheitel längs geteilt,
wobei die beiden Hälften jeder Haube mittels Gelenken
miteinander verbunden sind. Bei dieser vorbekannten
Ausführung sind für die Laufrollen jeder Haube separate,
parallel angeordnete Laufschienen vorgesehen, auf denen die
Hauben verschoben werden können.
Nachteilig bei dieser vorbekannten Ausführung ist, daß
mindestens eine Haube zum Öffnen unter eine andere Haube geschoben
werden muß, so daß beim Anliegen von Ladegut an einer Haube
Schwierigkeiten beim Öffnen dieser Haube auftreten können.
Ein weiterer Nachteil dieser Ausführung besteht darin, daß
der Eisenbahngüterwagen jeweils nur etwa zur Hälfte geöffnet
werden kann, was beim Be- und Entladen von langen Ladegütern
zu Ladeschwierigkeiten führt.
Durch die DE-OS 29 10 799 ist weiter ein Schienenfahrzeug mit
ausstellbaren und verschiebbaren Hauben bekannt, bei welchem
die Hauben in ihren oberen Scheitel mit einem Streifen aus
nachgiebigem Material ausgebildet sein können, um welchen die
beiden durch die Anordnung des Streifens gebildeten
Haubenhälften in einem vorbestimmten Bereich gegeneinander
verschwenkt werden können. Zum Verschieben dieser Hauben sind
jeweils im näheren Bereich einer Längsseite des Ladebodens in
einer unter der Ladefläche desselben liegenden Ebene
mindestens zwei Tragschienen für zwei oder mehr Hauben vorgesehen.
Zum Verschieben der Hauben werden diese mittels einer
Betätigungseinrichtung aus ihrer Schließlage angehoben und
ausgeschwenkt und über die sich in Schließstellung befindliche
Haube verschoben. Zur Freilegung der zweiten Hälfte des
Laderaums müssen jetzt beide Hauben gemeinsam über die erste
vorher bereits geöffnete Hälfte des Laderaums verschoben werden.
Nachteilig bei dieser vorbekannten Ausführung ist die
komplizierte Ausführung der Betätigungseinrichtung der einzelnen
Hauben, die mehrere Laufschienen auf jeder Wagenlängsseite
benötigt und teilweise ein Verschieben mehrere Hauben
übereinander erforderlich macht. Ein weiterer Nachteil dieser
Ausführung besteht darin, daß durch die Verspannung der Haube
bei deren Ausschwenken aufgrund fehlender Gelenke kein
berührungsfreies Verschieben der Hauben gewährleistet ist.
Durch die EP 00 11 195 ist weiter ein Eisenbahngüterwagen
bekannt, der ein Dach und Seitenteile aufweist, die jeweils
mindestens zwei bewegliche Wandteile enthalten. Diese
Wandteile sind in Schließstellung in einer gemeinsamen Ebene
angeordnet und mittels einer Betätigungseinrichtung, z. B.
drehbar gelagerte Führungen, in eine vor der gemeinsamen
Schließebene liegende Verschiebeebene schwenkbar und in
dieser Ebene in Fahrzeuglängsrichtung verschiebbar gehalten.
Die Wandteile sind mit Dachabschnitten verbunden, die sich
jeweils in Länge eines Wandteils erstrecken und insgesamt das
Fahrzeugdach bilden. Die Dachabschnitte weisen bei in
Verschiebeebene befindlichen wandteilen eine das
Längsverschieben zulassende Lage auf. Nachteilig bei dieser
vorbeschriebenen Ausführung ist das Vielgelenksystem jeder
Haube, was prinzipielle Nachteile bezüglich der Weichheit der
einzelnen Hauben in Schließstellung und bei deren Verschieben
beinhaltet. Aus diesem Grund wird bei vorliegender Erfindung
nicht weiter auf diese Ausführung eingegangen.
Durch die DE-OS 33 12 001 ist weiter ein Eisenbahngüterwagen
mit Stirnwänden und fest angeordnetem Mittelportal, einem im
wesentlichen ebenen Ladeboden und den Laderaum abdeckenden,
in Schließstellung in einer Ebene liegenden und über auf
Laufschienen laufenden Laufrollen übereinander verschiebbaren
Hauben, die in ihrem oberen Scheite geteilt, mit Gelenken und
einer elastischen Abdeckung versehen und zum Verschieben aus
ihrer Schließstellung in eine Verschiebestellung mittels
einer Betätigungseinrichtung anhebbar und ausschwenkbar sind,
bekannt, bei dem das fest mit dem Untergestell verbundene
Mittelportal unverstrebt angeordnet ist, wobei jede den
Laderaum zwischen einer Stirnwand und dem Mittelportal abdeckende
Haube in Schließstellung an ihrem stirnwandseitigen Längsende
form- und kraftschlüssig mit der Stirnwand verklammert ist,
auf ihren Längsseiten unten nahe dem stirnwandseitigen
Längsende mit Anschlagstücken in Richtung Stirnwand mit Spiel
vor Anschlagnocken am Rahmen des Untergestells des
Eisenbahngüterwagens steht, nahe ihres mittelportalseitigen
Längsendes auf ihren Längsseiten unten mit Krampen in Richtung
Stirnwand mit Spiel vor und unter Abhebesicherungsnocken des
Untergestell steht, wobei die Haube über unten an ihren
Längsseiten fest angeordneten Stützfüßen in Stütz schienen des
Untergestells steht, und wobei die Hauben mittels einer
Betätigungseinrichtung aus der Schließstellung mit ihren
Laufrollen auf die Laufschienen in die Verschiebestellung
anhebbar, ausschwenkbar und absetzbar sind. Durch diese
Konstruktion der den Laderaum abdeckenden Hauben können diese
wahlweise angehoben und über das Mittelportal und die sich in
Schließstellung befindliche Haube verschoben werden. Der Raum
innerhalb des Lichtraumprofils kann optimal für den Laderaum
genutzt werden. In Schließstellung der Hauben findet eine
selbsttätige Verklammerung der Hauben mit den Stirnwänden und
dem Untergestell in Wagenlängsrichtung statt. Hierdurch wird
der bei Pufferstoß auf die Stirnwände einwirkende
Ladungsdruck zum größten Teil über die Hauben in das
Untergestell des Eisenbahngüterwagen übergeleitet. Die
Stirnwand kann dadurch leichter gebaut und deren Anbindung an
das Untergestell einfacher gestaltet werden. In
Schließstellung steht die Haube mittels ihrer Stützfüße in
Stützschienen des Untergestells, wodurch die Laufrollen
entlastet werden.
Nachteilig bei dieser vorbekannten Ausführung ist die durch
das Mittelportal begrenzte Öffnungsmöglichkeit des Laderaums,
die max. die Größe einer Haube aufweist, wodurch der Laderaum
weniger als zur Hälfte geöffnet werden kann.
Die Aufgabe vorliegender Erfindung bestand darin, einen
geschlossenen Eisenbahngüterwagen mit den Laderaum abdeckenden
Hauben zu finden, bei dem ausgehend von der Konstruktion
gemäß der DE-OS 33 12 001 der Laderaum mehr als hälftig
geöffnet werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an
jeder Wagenlängsseite im Untergestell je eine miteinander
drehschlüssig gekuppelte Betätigungswelle, sowie ein
Laufschienenprofil mit zwei in unterschiedlichen Ebenen nebeneinander
liegenden Laufschienen fest angeordnet ist und beide Hauben
durch Drehen der Betätigungswellen gleichzeitig mit
unterschiedlichen Hub- und Schwenkwagen auf je eine der
Laufschienen anhebbar, ausschwenkbar und absetzbar sind, wobei der
Hub- und Schwenkweg so groß bemessen ist, daß die Hauben frei
übereinander und im Rahmen des Laufweges der Laufrollen über
die Stirnwände verschiebbar sind.
Hierbei ist an den die Laufrollen tragenden Laufrollenfüßen
der Hauben innen je eine kurze mit ihrer Lauffläche nach
unten weisende Stützschiene in Wagenlängsrichtung angeordnet,
unter die an der Betätigungswelle fest angeordnete
Schwenkarme mit Schwenkrollen an ihren freien Enden zum
Verschwenken der Hauben anliegen.
Gemäß der Erfindung ist die Betätigungswelle jeder
Wagenlängsseite etwa in Wagenquermitte geteilt und diese Teile der
Betätigungswelle sind mit unterschiedlichem Abstand zur
Wagenlängsmitte und in unterschiedlichen Ebenen drehbar
gelagert, wobei die beiden Teile jeder Betätigungswelle durch
feste Schlepphebel und gelenkig darum gelagerte Laschen
gleichlaufend drehbar miteinander verbunden sind.
Gemäß der Erfindung ist weiter das Laufschienenprofil über
die gesamte Wagenlänge durchlaufend angeordnet, wobei jede
Laufschiene in dem Bereich, in dem die Laufrollen mittels der
Schwenkarme und Schwenkrollen auf die Laufschiene
ausschwenkbar und absetzbar sind, einen Ausschnitt zum Durchschwenken
eines Spurkranzes der Laufrolle aufweist.
Die zur Wagenlängsmitte liegende untere Laufschiene des
Laufschienenprofils weist Ausschnitte für die die Haube auf die
obere Laufschiene absetzenden langen Schwenkarme auf, wobei
an jedem dieser langen Schwenkarme eine den Ausschnitt der
Laufschienen bei geöffneten Hauben ausfüllende Hilfsschiene
fest angeordnet ist.
Durch die Erfindung wird auf vorteilhafte Weise ein
Eisenbahngüterwagen geschaffen, dessen Laderaum mehr als hälftig
geöffnet werden kann. Die Hauben dichten sowohl gegenüber den
stirnwänden als auch gegeneinander über bei dem rauhen
Eisenbahnbetrieb vorteilhaften metallischen
Labyrinthdichtungen ab. Einfache Betätigungselemente zum Verschwenken der
Hauben in ihre Verschiebestellung gewährleisten eine
wirtschaftliche Bauart. Das Abheben beider Haubenteile aus ihrer
Schließstellung vor dem Verschieben gewährleistet ein von
etwa anliegendem Ladegut freies Verschieben der Haubenteile.
Störende Mittelpfosten oder Mittelportale wurden vermieden.
Einzelheiten der Erfindung sind an Hand eines
Ausführungsbeispiels in der Zeichnung erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 Einen Teil der Seitenansicht des
Eisenbahngüterwagens gemäß der Erfindung.
Fig. 2 Die Seitenansicht von Eisenbahngüterwagen gemäß der
Erfindung in schematischer Darstellung mit
geöffneten Haubenpaaren.
Fig. 3 Die Ansicht nach Fig. 2 mit einem
Eisenbahngüterwagen mit geschlossenen und einem Eisenbahngüterwagen
mit geöffneten Hauben.
Fig. 4 Den Schnitt nach Linie IV-IV der Fig. 1.
Fig. 5 Den Schnitt nach Linie V-V der Fig. 1.
Fig. 6 Den Querschnitt durch eine Hälfte des
Eisenbahngüterwagens nach Fig. 1 mit geöffneten und
übereinander verschobenen Hauben.
Fig. 7 Die Einzelheit "A" der Fig. 6 in vergrößerter
Darstellung.
Der Wagenkasten des in der Zeichnung dargestellten
Eisenbahngüterwagens besteht im wesentlichen aus dem von den
Laufwerken 1 getragenen Untergestell 2, fest mit dem Untergestell
verbundenen Stirnwänden 3 und den beiden den Laderaum abdeckenden
Hauben 4 und 5. Jede Haube 4 und 5 ist in ihrem oberen
Scheitel geteilt, dort mit Gelenken und einer Abdichtung
versehen und liegt in Schließstellung über Labyrinthdichtungen
gegen die Stirnwände 3 und gegeneinander abgedichtet am
Untergestell 2 des Wagenkastens an. Am Untergestell 2 des
Wagenkastens ist auf jeder Wagenlängsseite ein etwa U-förmiges
Laufschienenprofil 6 durchlaufend fest angeordnet. Jedes
Laufschienenprofil 6 weist eine innere Laufschiene 7 für die
Haube 4 und eine äußere Laufschiene 8 für die Haube 5 auf.
Auf jeder Wagenlängsseite des Eisenbahngüterwagens ist weiter
im Untergestell 2 je eine Betätigungswelle 9 (10) drehbar
angeordnet, die entweder durchlaufend oder, wie in dem
dargestellten Ausführungsbeispiel gezeigt, etwa in
Wagenquermitte geteilt und dort über Schlepphebel 11 und 12 und
diese gelenkig miteinander verbindenden Laschen 13 verbunden,
gleichlaufend drehbar gelagert. Die Betätigungswellen 9 und
10 sind von einem stirnwandende des Eisenbahngüterwagens aus
über ein nicht dargestelltes, erfindungsunwesentliches
Getriebe mittels eines Handrades drehbar. Jede
Betätigungswelle 9 (10) trägt fest mindestens je zwei Schwenkarme 14
oder 15, an deren freien Enden je eine Schwenkrolle 16 bzw.
17 um eine in Wagenquerrichtung angeordnete Achse drehbar
gelagert ist.
Jede Haube 4 und 5 trägt an ihren unteren Längsseiten je
mindestens zwei Laufrollenfüße 18 bzw. 19, an deren freien Enden
je eine Laufrolle 20 bzw. 21 um eine in Wagenquerrichtung
angeordnete Achse drehbar gelagert ist. Jeder Laufrollenfuß
18 und 19 weist weiter nahe seinem freiem nach unten ragenden
Ende je eine in Wagenlängsrichtung vorlaufend angeordnete
kurze Stützschiene 22 bzw. 23 auf, die in Schließstellung der
Hauben 4 und 5 zwischen Spurkränzen der Laufrollen 16 bzw. 17
auf diesen anliegt.
Zum verschwenken der Hauben 4 und 5 aus ihrer Schließstellung
in die Verschiebestellung werden die Betätigungswellen 9 (10)
mittels des Betätigungsgetriebes von der Stirnwand aus
gedreht. Bei diesem Verdrehen der Betätigungswellen 9 (10)
heben diese über die Schwenkarme 14 und 15 und die Laufrollen
16 und 17 die Hauben 4 und 5 über die Hilfsschienen 22 und 23
der Laufrollenfüße 18 und 19 aus ihrer Schließstellung in die
Verschiebestellung auf die Laufschienen 7 bzw. 8 des
Laufschienenprofils 6. Zum Einschwenken der Laufrollen 20 und 21
auf die Laufschienen 7 bzw. 8 sind diese vor der
Schließstellung der Hauben 4 bzw. 5 soweit ausgenommen, daß die
Spurkränze der Laufrollen 20 und 21 berührungsfrei auf die
Laufschienen 7 und 8 verschwenkt werden können.
In dieser ausgeschwenkten Stellung der Hauben 4 und 5 werden
diese von den auf den Schwenkrollen 16 und 17 stehenden
Stütz schienen 22 bzw. 23 der Laufrollenfüße 18 bzw. 19
getragen. An jedem Schwenkarm 14 ist eine kurze Hilfsschiene
25 fest angeordnet, die einen zum Verschwenken des
Schwenkarmes 14. in die Verschiebestellung der Haube 5
erforderlichen Ausschnitt der Laufschiene 7 in dem
Laufschienenprofil 6 ausfüllt.
In Schließstellung liegen die Hauben 4 und 5 mit ihren
unteren Längsseiten labyrinthartig in einem Dichtprofil 26, das
auf jeder Wagenlängsseite am Untergestell 2 fest angeordnet
ist, dicht und die Laufrollen 20 und 21, sowie die
Stützrollen 16 und 17 entlastend, an dem Untergestell 2 an.
Nach dem Verschwenken der Hauben 4 und 5 aus ihrer
Schließstellung in die Verschiebestellung auf den
Laufschienen 7 und 8 kann die Haube 4 unter die Haube 5, eine
Wagenhälfte freigebend, oder die Haube 5 über die Haube 4,
die andere Wagenhälfte freigebend, und auch beide Hauben
gemeinsam soweit über die jeweilige benachbarte Stirnwand 3
verschoben werden, wie dieses der zur Verfügung stehende Weg
der Laufrollen 20 und 21 auf den Laufschienen 7 bzw. 8
zuläßt.
Dieser Verschiebeweg der Hauben 4 und 5 ist dabei durch
entsprechender Anordnung der Laufrollenfüße 18 und 19 an den
Hauben 4 und 5 so gewählt, daß bei aneinandergekuppelten
Eisenbahngüterwagen jeweils etwa die halbe Distanz zwischen
den Stirnwänden 3 der benachbarten Eisenbahngüterwagen
überdeckt werden kann, so daß ein mehr als hälftiges Öffnen des
Laderaumes des Eisenbahngüterwagens ermöglicht wird.
Erfindungsunwesentliche und in der Zeichnung nicht
dargestellte und nicht näher beschriebene Abhebesicherungen
sichern die Hauben 4 und 5 sowohl in Schließstellung als auch
in Verschiebestellung gegen unbeabsichtigtes Abheben.
Erfindungsunwesentliche und nicht näher beschriebene
Einrichtungen an den Laufrollen 20 und 21 sowie den Laufschienen 7
und 8 fixieren die Hauben 4 und 5 in der Verschiebestellung
vor ihrer Schließstellung, damit Bedienungsfehler beim
Verschließen der Hauben 4 und 5 vermieden werden.
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| Anspruch[de] |
- 1. Geschlossener Eisenbahngüterwagen mit festen
Stirnwänden, einem im wesentlichen ebenen Ladeboden und zwei den
Laderaum abdeckenden, in Schließstellung in einer Ebene
liegenden, gegeneinander mittels Labyrinthdichtungen
abgedichteten und mittels auf Laufschienen laufenden
Laufrollen übereinander verschiebbaren Hauben, die in ihrem
oberen Scheitel geteilt, mit Gelenken und einer Abdeckung
versehen und zum Verschieben aus ihrer
Schließstellung in eine Verschiebestellung mittels einer
Betätigungseinrichtung anhebbar und ausschwenkbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder Wagenlängseite im
Untergestell (2) je eine miteinander drehschlüssig
gekuppelte Betätigungswelle (9, 10), sowie je ein
Laufschienenprofil (6) mit zwei in unterschiedlichen Ebenen
nebeneinander liegenden Laufschienen (7, 8) fest
angeordnet ist und beide Hauben (4, 5) durch Drehen der
Betätigungswellen gleichzeitig mit unterschiedlichen Hub- und
Schwenkwegen auf je eine der Laufschienen (7 oder 8)
anhebbar, ausschwenkbar und absetzbar sind, wobei der Hub- und
Schwenkweg so groß bemessen ist, daß die
Hauben (4, 5) frei übereinander und im Rahmen des Laufweges
der Laufrollen (16, 17) über die Stirnwände (3)
verschiebbar sind.
- 2. Eisenbahngüterwagen nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß an den die Laufrollen (20, 21) tragenden
Laufrollenfüßen (18, 19) der Hauben (4, 5) innen je eine
kurze mit ihrer Lauffläche nach unten weisende
Stützschiene (22, 23) in Wagenlängsrichtung angeordnet ist
unter die an der Betätigungswelle (9, 10) fest
angeordnete Schwenkarme (14, 15) mit Schwenkrollen (16, 17) an
ihren freien Enden zum Verschwenken der Hauben (4, 5)
anliegen.
- 3. Eisenbahngüterwagen nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Betätigungswelle (9, 10) jeder
Wagenlängsseite etwa in Wagenquermitte geteilt ist und
diese Teile der Betätigungswelle (9, 10) mit
unterschiedlichem Abstand zur Wagenlängsmitte und in
unterschiedlichen Ebenen drehbar gelagert sind, und die
beiden Teile jeder Betätigungswelle (9, 10) durch feste
Schlepphebel (11, 12) und gelenkig daran gelagerte
Laschen (13) gleichlaufend drehbar miteinander verbunden
sind.
- 4. Eisenbahngüterwagen nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Laufschienenprofil (6) über die
gesamte Wagenlänge durchlaufend angeordnet ist, daß jede
Laufschiene (7 und 8) in dem Bereich, in dem die
Laufrollen (20, 21) mittels der Schwenkarme (14, 15) und
Schwenkrollen (16, 17) auf die Laufschiene (7 bzw. 8)
ausschwenkbar und absetzbar sind, einen Ausschnitt zum
Durchschwenken eines Spurkranzes der Laufrolle
(20 bzw. 21) aufweist.
- 5. Eisenbahngüterwagen nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die zur Wagenlängsmitte liegende
untere Laufschiene (7) des Laufschienenprofils (6)
Ausschnitte für die die Haube (5) auf die obere
Laufschiene (8) absetzenden langen Schwenkarme (14) aufweist
und daß an jedem dieser langen Schwenkarme (14) eine den
Ausschnitt der Laufschienen (7) bei geöffneten
Hauben (4, 5) ausfüllende Hilfsschiene (25) fest angeordnet
ist.
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