Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Pflanzenextrakt-Konzentraten, das dadurch gekennzeichnet ist, daß man einen alkoholischen, wäßrig-alkoholischen oder wäßrigen Pflanzenextrakt einem Pervaporationsverfahren unterwirft; sowie die dadurch erhältlichen Pflanzenextrakt-Konzentrate.
Beschreibung[de]
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur
Herstellung von Pflanzenextrakt-Konzentraten unter Anwendung der
Pervaporationstechnik, sowie die mit Hilfe dieses Verfahrens
erhältlichen Konzentrate.
Extrakte von Pflanzeninhaltsstoffen werden gemäß Stand der
Technik entweder als wäßrige Teeauszüge (Dekokt) unter
Verwendung der Wasserdampfdestillation oder als alkoholische Auszüge
durch Kaltmazeration oder Perkolation nach den
Arzneibuch-Vorschriften hergestellt (DAB 10,1991). Aus pharmazeutischer Sicht
stellt ein kalter Ethanol-Wasser-Auszug (50% oder 1 : 1) die
bevorzugte Herstellungsform dar, da hierbei sowohl wasser- als
auch fettlösliche Bestandteile in die Flüssigphase überführt
werden können. Außerdem kann man damit in effektiver Weise
enzymatische, oxidative und postmortale Veränderungen des
Wirkstoffmusters vermeiden, bzw. stoppen.
Andererseits ist aber ein hoher Alkoholgehalt (wie z. B. 50%)
für die medizinischen Therapie unerwünscht, da eine innere
Anwendung von Präparaten mit hohem Alkoholgehalt nur
eingeschränkt möglich ist. Eine Verringerung des Alkoholgehalts
durch Einengung des Präparats ist daher erforderlich. Die
eingeengten Spissum-Auszüge sind jedoch honigartig zäh und
beinhalten häufig nicht mehr die genuinen Wirkstoffe, da die
Aufkonzentrierung bei Temperaturen von etwa 60°C erfolgt und die
Wirkstoffe unter diesen Bedingungen flüchtig und/oder instabil
sind.
Aus dem Stand der Technik sind verschiedene Verfahren zur
Abtrennung von Alkohol aus wäßrig-alkoholischen
Extraktionslösungen, beispielsweise auf dem Gebiet der Lebensmitteltechnik,
bekannt. Dort werden sie zur Alkoholentfernung aus Getränken
eingesetzt. Folgende Verfahren werden üblicherweise zu diesem
Zweck angewendet: Destillation, Dialyse und Reverse Osmose.
Die Destillation kann offen, wie beim Brennverfahren, oder
geschlossen, d. h. unter Vakuum, erfolgen. Sie nutzt die höhere
Flüchtigkeit von; Ethanol gegenüber Wasser aus. Dieses
Standardverfahren wird in allen Bereichen der Lebens- und
Arzneimitteltechnik eingesetzt und bei Temperaturen von über 50°C betrieben.
Dadurch treten Geschmacks- und Wirkstoffverluste an
etherischen Wirkstoffen und anderen flüchtigen Bestandteilen auf.
Unbefriedigend gelöst ist dabei außerdem das Arbeiten unter
sterilen Bedingungen, insbesondere dann, wenn in derselben
Apparatur nacheinander Extrakt-Chargen verschiedener Pflanzen
verarbeitet werden sollen. Die für Arzneimittel geltenden
Vorschriften gemäß "Clean in Process Good Manufacturing Practise"
der World Health Organisation (sog. CIP / GMP der WHO) können
dabei oft nur schwer eingehalten werden.
Ein Verfahren zur Verringerung des Alkoholgehaltes in Wein und
Bier durch Dialyse mittels unselektiver Membranen ist z. B.
beschrieben in Weinwirtsch. Tech. 9 (1986), Seite 346. Hierbei
wird die Flüssigkeit, deren Alkoholgehalt vermindert werden
soll, über die eine Seite einer porösen Dialysemembran geführt,
während auf der anderen Seite der Membran eine den Alkohol
aufnehmende Flüssigkeit vorbeiströmt. Entsprechend der
Konzentrationsdifferenz diffundieren Alkohol und andere niedermolekulare
Bestandteile in die Dialyse-Flüssigkeit. Das genuine
Inhaltsstoffmuster des zu behandelnden Getränks wird dadurch
verändert.
Eine andere Methode zur Alkoholverminderung ist die Reverse
Osmose oder Umkehrosmose, wie z. B. beschrieben in US-PS 4 617 127
und EP-A 0 162 240. Nachteilig bei diesem Verfahren ist,
daß unter der Einwirkung des erforderlichen hohen Drucks eine
Denaturierung von höhermolekularen, mechanisch labilen
Substanzen auftritt und niedermolekulare Substanzen durch die Membran
hindurchtreten und damit verloren gehen. Auch hier kann somit
das Inhaltsstoffmuster der zu behandelnden Flüssigkeit
verändert werden.
Zur Erzielung hoher Wirkstoffkonzentrationen wird häufig das
Verfahren der Hochdruckextraktion mit Gasen im überkritischen
Zustand eingesetzt. Die Extraktion mit überkritischem CO2 wird
z. B. in der DE-PS 21 27 618 für Hopfenextrakte, in der DE-PS
21 27 611 für Gewürzextrakte, in DE-PS 20 05 293 für Coffein
und in der DE-PS 27 09 033 für Kamillenextrakte beschrieben.
Allen Anwendungen ist gemeinsam, daß die hydrophilen Wirkstoffe
aus der Gesamtpalette an Wirkstoffen einer Pflanze nicht
extrahiert werden können. Nachteilig ist weiterhin, daß die
Wirkstoffe bei Temperaturen von 40°C bis 50°C und Drücken von bis zu
160 bar verändert werden können. Die Ausbeute pro Anteil
eingesetzter Pflanzenmasse an lipophilen Wirkstoffen ist gering und
deshalb nur bei Produkten mit entsprechender
Vorverarbeitungstechnologie und Tonnage (z. B. Hopfen) wirtschaftlich
einsetzbar.
Aus dem Stand der Technik ist eine weitere Trennmethode,
nämlich die Pervaporation bekannt. Die physikalische Arbeitsweise
des Pervaporations-Verfahrens beruht auf den Prinzipien der
Sorption einer Substanz an einer Membran, deren Diffusion durch
diese Membran, sowie deren Desorption und Verdampfung auf der
anderen Membranseite. Sorption, Diffusion und Desorption werden
als Permeation bezeichnet, weshalb das Verfahren auch als
Pervaporation bezeichnet wird. Eine Rohlösung strömt in einer
Zelle an der Membranoberfläche vorbei. Einige Stoffe aus der
Rohlösung lösen sich bevorzugt in der Membran, diffundieren durch
sie hindurch, desorbieren aus der Membrane und verdampfen in
den Permeatraum. Die doppelte Trennleistung der Pervaporation
resultiert somit aus der Kopplung von Permeation (d. h.
Sorption, Diffusion, Desorption) und Verdampfung. Die Effektivität
hängt entscheidend von der Beschaffenheit der Membran und der
nachfolgenden Verdampfung und Kondensation ab.
Aus der EP-A 0 332 738 ist die Verwendung der Pervaporation zur
Verringerung des Alkoholgehalts von Bier und Wein bekannt. Der
Alkoholgehalt von Bier wird dabei von etwa 4 auf etwa 1,6 Gew.-%
und derjenige von Wein von etwa 11 auf etwa 2,5 Gew.-%
verringert. Es wird vorgeschlagen, Membranen aus
Polyvinylalkohol gemäß DE-A 32 20 570, Membranen gemäß EP-A 0 254 758 oder
Membranen aus Silikonen, wie Polydimethylsiloxan (PDMS)
einzusetzen. Die Dicke der thermisch vernetzten PDMS-Membranen
beträgt dabei etwa 40 bis 60 µm. Weitere Angaben zur
Membranstruktur werden nicht gemacht. Bei der Behandlung von
Wein erhält man ein alkoholischen Nachkondensat, das Weinaromen
enthält, welche dem Retentat wieder zugesetzt werden, um
geschmackliche Veränderungen zu vermeiden.
In Lebensm.-Wiss. u. Technol., 25, 29-34 (1992) wird die
qualitative Konzentrierung von Apfelsaftaromen durch Pervaporation
beschrieben. Es wird die Verwendung einer Composite-Membran
vorgeschlagen, die aus einer PDMS-Trennschicht auf einem
Polyamid-Polyimid-Träger besteht. Als Feed verwendet man ein bei der
Einengung von Apfelsaft anfallendes wäßriges Aromenkondensat.
Die Analysenergebnisse zeigen, daß sich mit der Pervaporation
die einzelnen Apfel-Aromenkomponenten weder gleichmäßig gut
noch quantitativ anreichern ließen.
Die Herstellung konzentrierter Präparate von Aromen oder
pharmazeutischen Wirkstoffen aus Pflanzenextrakten mit Hilfe der
Pervaporation ist aus dem Stand der Technik nicht bekannt.
Insbesondere ist eine Verwendung der Pervaporation zur Behandlung
von pflanzlichen Rohextrakten mit hohem anfänglichen
Alkoholgehalt im Stand der Technik nicht beschrieben.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist somit die Bereitstellung
von Pflanzenextrakten mit verringertem Alkoholgehalt und
erhöhter Wirkstoffkonzentration, wobei das genuine Wirkstoffmuster
des pflanzlichen Rohextraktes weitgehend erhalten bleiben soll.
Die Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zur Herstellung von
Pflanzenextrakt-Konzentraten, das dadurch gekennzeichnet ist,
daß man einen alkoholischen, wäßrig-alkoholischen oder wäßrigen
Pflanzenextrakt einem Pervaporationsverfahren unterwirft.
Die erfindungsgemäß verwendete Vorrichtung umfaßt ein oder
mehrere Membranmodule mit flacher, vorzugsweise kapillarer
Membrangeometrie. Die erfindungsgemäß verwendeten
Kapillar-Membranen sind vorzugsweise als Wickel- oder Taschenmodule
konfektioniert, welche aus geeignetem Polymer, Glas oder Metall bestehen
können.
Vorzugsweise verwendet man eine kapillare
Composite-Trennmembran mit innenliegender selektiver Trennschicht und nach außen
weisender poröser Stützschicht. Solche Composite-Membrane
wurden bereits beschrieben von Rautenbach und Albrecht in
"Membrantrennverfahren" (1985), 5.28-29.
Die Trennschicht ist vorzugsweise eine
Polydimethylsiloxanschicht mit einer Dicke von 0,5 bis 10 µm, vorzugsweise von 1
bis 3 µm ist. Die poröse, kapillare Stützschicht weist eine
granuläre Oberschicht und eine fingerartige
Permeatableitstruktur auf und besitzt eine Dicke von 50 bis 200 µm, vorzugsweise
80 bis 150 µm. Die erfindungsgemäß verwendeten Kapillaren
weisen einen Innendurchmesser im Bereich von 0,8 bis 1,8 mm,
vorzugsweise von etwa 1,3 mm auf. Eine Verwendung anderer
geeigneter Trennmembranen ist denkbar.
Im übrigen werden für die Durchführung der Erfindung übliche
Komponenten einer Pervaporationsapparatur verwendet.
Das Verfahren wird erfindungsgemäß im allgemeinen bei
Feed-Temperaturen von 0 bis 40°C durchgeführt, wobei Temperaturen von
20 bis 35°C bevorzugt sind. Feedseitig wird bei
Atmosphärendruck oder leicht erhöhtem Druck gearbeitet. Der permeatseitige
Druck wird in erster Linie durch die Kondensationstemperatur
des Permeats bestimmt. Typischerweise liegt der Druck auf der
Permeatseite zwischen 0,5 und 50 mbar. Im Anschluß an die
Permeation erfolgt die mehrstufige Kondensation des Permeats. Die
Kondensationstemperatur ist gemäß den vorhandenen technischen
Gegebenheiten einzustellen. Ein typischer Bereich liegt
zwischen 0 und -40°C. Die Hauptkondensation erfolgt zum Ausfrieren
des Wassers bei -5°C bis +5°C , vorzugsweise 0°C, die 1.
Nachkondensation bei -10°C bis -70°C, vorzugsweise bei -20°C bis
-40°C, und die 2 . Nachkondensation durch Flüssiggas , z. B.
Stickstoff, bei bis zu -196°C. Die Kondensation wird selektiv
durch Einstellen des Drucks zwischen 0,5 mbar und 50 mbar
gesteuert.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann beispielsweise so durch
geführt werdend daß der Pflanzenrohextrakt mit einer
Geschwindigkeit von 50 bis 150 l/h, vorzugsweise von 70 bis 100 l/h,
über eine effektive Kapillarmembranfläche von 0,5 bis 1,0 m2,
vorzugsweise von etwa 0,7 m2, gefördert wird. Man setzt
vorzugsweise ein Pflanzenextrakt-Feed mit einem anfänglichen
Alkoholgehalt von 1 bis 80% (v/v), vorzugsweise 40 bis 70% (v/v),
ein. In Abhängigkeit von den jeweiligen Verfahrensparametern,
wie Druckdifferenz, Temperatur, Alkoholgehalt im Feed, usw.
ergeben sich beispielsweise Flüsse im Bereich von etwa 10 bis
0,5 l m-2 h-1 durch die Trennmembran.
Vorzugsweise verwendet man als Feed einen wäßrig-alkoholischen
Extrakt aus Kamille (Matricaria chamomilla L.) oder Weißdorn
(Crataegus oxyacantha; Crataegus monogyna); einen
wäßrig-alkoholischen Extrakt aus Baldrian, Hamamelis, Sonnenhut,
Steinklee, Gingko, Passionsblume, Holunder, Eleuterococcus,
Schafgarbe, Mariendistel oder Johanniskraut; oder einen Extrakt aus
Paprika, Pfeffer, Thymian, Majoran, Hopfen, Kardamon,
Koriander, Kümmel oder Fenchel.
Gegenstand der Erfindung sind außerdem
Pflanzenextrakt-Konzentrate mit verringertem Alkoholgehalt und erhöhtem Wirkstoff-
bzw. Aromengehalt, erhältlich unter Verwendung des
erfindungsgemäßen Verfahrens.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform erhält man ein
Konzentrat aus Matricaria chamomilla, gekennzeichnet durch
a) einen Alkoholgehalt von etwa 0,5 bis 30% (v/v);
b) einen α-Bisabololgehalt von etwa 1 bis 5 mg/ml; und
d) einen Apigeningehalt von etwa 0,2 bis 0,6 mg/ml.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform erhält man ein
Kamillenextrakt-Konzentrat das dadurch gekennzeichnet ist, daß im
Vergleich zum Rohextrakt-Feed
a) der Alkoholgehalt um mehr als 50%, vorzugsweise etwa 70 bis
98%, bezogen auf den Ausgangsgehalt, vermindert ist; und
b) der Gehalt and α-Bisabolol und Apigenin etwa um den Faktor
2 bis 5 erhöht ist.
Gegenstand der Erfindung ist auch eine
Pervaporationsvorrichtung zur Erhöhung der Konzentration von Aromastoffen oder
pharmakologisch wirksamen Substanzen in alkoholischen
Pflanzenextrakten, gekennzeichnet durch ein oder mehrere Membranmodule,
enthaltend kapillare Composite-Trennmembranen gemäß obiger
Definition.
Ein weiterer Gegenstand der Erfindung sind
Composite-Trennmembran gemäß der obigen Definition zur Verwendung bei der
Pervaporation von alkoholischen Pflanzenextrakten.
Schließlich betrifft die Erfindung die Verwendung des oben
beschriebenen Pervaporationsverfahrens zur Standardisierung von
pharmakologisch wirksamen, alkoholischen Pflanzenextrakten.
Gegenstand der Erfindung ist somit die Anwendung der
Pervaporations-Membrantechnik mittels semipermeablen Membranen zur
Konzentrierung der Wirkstoffe in pflanzlichen Extrakten. Hierbei
wird ein flüssiges Alkohol-Wassergemisch durch Pervaporation
teilweise aus dem Feed entfernt. Das gewählte Verfahren bietet
den Vorteil, daß das anfallende, durch die
Pervaporationsmembran gleichzeitig sterilfiltrierte Permeat zur Extraktion der
nächsten Arzneipflanzen-Charge verlustfrei rückgeführt werden
kann.
Überraschenderweise wurde bei der Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens ein Extraktkonzentrat erhalten, das stabil,
alkoholarm und flüssig ist und ein unverändertes
Wirkstoffmuster aufweist.
Das Verfahren zeichnet sich insbesondere dadurch aus, daß auch
die thermisch und mechanisch labilen Wirkstoffkomponenten
angereichert werden können.
Man erhält als Produkt ein flüssiges Konzentrat dessen Alkohol-
und Wirkstoffgehalt genau einstellbar ist. Für Arzneimittel
ergibt sich daher der Vorteil einer exakten
standardisierbarkeit des Konzentrates gemäß DAB-Anforderungen. Die
erfindungsgemäß erhaltenen Konzentrate mit im wesentlichen beibehaltenem
genuinem Wirkstoffmuster können dazu verwendet werden, die
natürlichen Qualitätsschwankungen von Aromen- und Arzneipflanzen-
Präparaten auszugleichen. Diese Schwankungen werden bedingt
durch Unterschiede in der Ernte, im Klima, im Saatgut, bei der
Trocknung etc.
Zusätzlich läßt sich der therapeutisch unerwünschte
Alkoholgehalt auf ein Mindermaß reduzieren, ohne die lipophilen
Wirkstoffe zu verlieren.
Vor großer Bedeutung ist auch die hohe Flexibilität des
Pervaporations-Systems. Die Vorbereitung und Reinigung der
Trennmodulaggregate bei Wechsel des eingesetzten Pflanzenextrakts kann
unter sterilen Bedingungen in kürzester Zeit erfolgen. Das
sterile Permeat kann wieder als Extraktionsmittel verwendet
werden.
Je nach verwendetem Aufbau, wie z. B. Art der Kühlfallen,
Membranfläche, und Einstellung des permeatseitigen Vakuums können
definierte Alkohol/Wasser-Gemische erhalten werden.
Andererseits kann der Fachmann auch Permeatqualitäten zur erneuten
Extraktion wiedereinsetzen, welche bestimmte Wirkstoffe
enthalten, die ansonsten verloren wären.
Das zurückgewonnene Lösungsmittel erfüllt alle Anforderungen
der Pharma- und Lebensmittel-Gesetze, da es steril und bis zur
analytischen Reinheit bereitgestellt werden kann.
Besonders ist in jedem Anwendungsfall auf die Einbettung der
Kapillarmodule, auf die Pumpenstabilität und damit
Fließfähigkeitsgrenzen der filtrierten Extraktes zu achten. Die dafür
erforderlichen Maßnahmen sind dem Fachmann bekannt.
Figurenbeschreibung
Fig. 1 zeigt das Fließschema einer erfindungsgemäß
verwendete Pervaporationsvorrichtung.
Fig. 2 zeigt eine graphische Darstellung der Analysenwerte
gemäß Tabelle 1.
Die vorliegenden Erfindung wird durch folgende Beispiele weiter
veranschaulicht:
Beispiel 1Herstellung eines alkoholarmen Kamillenextraktes
Die verwendete Pervaporationsvorrichtung ist schematisch in
Fig. 1 dargestellt. Sie besteht aus der feedseitigen Pumpe 1,
der Durchflußvortemperiereinrichtung 2, dem Membranmodul 3,
dem Behälter 4, dem permeatseitigen Hauptkondensator 5, dem
Nachkondensator 6, der Sicherheitstiefkühlfalle 7 und der
Vakuumpumpe 8.
Die Rohlösung wird mit der Pumpe 1 aus dem Behälter 4 durch die
Vortemperiereinrichtung 2 in das Kapillarmodul 3 über die
Membranoberfläche gefördert. Druck und Temperatur können im
Behälter 4 oder in der Zuleitung zum Kapillarmodul 3 gemessen
werden. Die flüchtigeren Stoffe aus der Rohlösung lösen sich
bevorzugt in der Membran, diffundieren durch sie hindurch,
desorbieren aus der Membran und verdampfen in den Permeatraum. Der
Unterdruck im Permeatraum hinter der Membran kann mit einem
Vakuummanometer direkt nach der Durchflußzelle oder dem
Kapillarmodul 3 gemessen werden. Das dampfförmige Permeat gelangt in
den Kondensator 5, den Nachkondensator 6 und schließlich in die
Tiefkühlfalle 7 vor der Vakuumpumpe 8 und wird dort mit Hilfe
von flüssigem Stickstoff oder einer gekühlten Flüssigkeit im
Kühlthermostat vollständig ausgefroren bzw. auskondensiert.
Die Rohlösung, bestehend aus 2,4 Liter Kamillen-Bad-Robugen
(KBR) mit 48% (v/v) Isopropylkalkohol, wird mit einem
Kapillarmodul (mit einer Pervaporationsmembran aus vernetztem
Polydimethylsiloxan, 2 µm, Stützschicht mit fingerartiger
Permeatableitstruktur, max. 150 µm, Kapillardurchmesser 1.3 mm,
effektive Länge 300 mm) bearbeitet.
Auf der Zulaufseite beträgt die Temperatur 30°C. Permeatseitig
herrscht ein Druck von 8-15 mbar. Die mehrstufige
Kondensation des Permeats erfolgt bei +4°C bis 0°C , bei -20°C, sowie
bei -196°C in flüssigem Stickstoff. Die Förderung des Feeds
erfolgt über schonend arbeitende Pumpen.
Nach 2,5-stündiger Pervaporation mit 100 l/h Querstrom über
eine Membranfläche von 0,68 m2 erhält man 1,2 1 Feed-Retentat
mit einem Gehalt von 18% (v/v) Isopropanol und 1.2 1 Permeat
mit einem Isopropanolgehalt von 80% (w/w).
Das Permeat ist ein steriles Gemisch aus Isopropanol und Wasser
und enthält keine anderen analytisch nachweisbaren Wirkstoffe.
(HPLC, GC). Das Permeat kann somit unmittelbar für weitere
Extraktionen und verlustfrei in den Kreislauf zurückgeführt
werden.
Beispiel 2Herstellung eines alkoholarmen Kamillenextraktes
Gemäß Beispiel 1, jedoch unter den folgenden veränderten
Verfahrensbedingungen wird ein Kamillenextrakt mit stark
verringertem Alkoholgehalt hergestellt. Die Analysenergebnisse sind
in Tabelle 1 und 2 zusammengefaßt.
Pumpgeschwindigkeit70 l/hFeedtemperatur+30°CPermeatseitiger Druck8 mbarKondensation bei0°C, -20°C, -196°C KondensationKonzentratvolumen550 ml
Tabelle 1Analysenergebnisse Tabelle 2Quantitative Verteilung des Permeats in den Kontensatoren
VergleichsbeispielReverse Osmose von Kamillenextrakt (48% IPA)
Bedingungen:
Anfangsvolumen: 25 ml Perkamillon
Retentatvolumen: 15 ml
Permeatvolumen: 10 ml
T = 20°C,
Hochdruckrührzelle bei 500 U/ min.,
max. Druck: 90 bar,
Dauer: 1 h (BM 1); 1,5 h (BM 05)
Membran BM 1 - Trenngrenze 100 MW: 90 bar
Membran BM 05 - Trenngrenze 50 MW: 90 bar
Permeateigenschaften:
Aussehen: gelblich, klar,
Geruch: kamilleartig.
AnalysenergebnisTabelle 3
Bei maximal möglichem Druck von 90 bar und einer Trenngrenze
von 100 und selbst 50 MW erhält man unter Wirkstoff-Verlust ein
leicht gelbgefärbtes wäßriges Permeat. Die beobachtete
minimale Flußrate deutet auf ein zuschmieren der Membranen hin,
so daß auch aus energetischen Gesichtspunkten dieses Verfahren
unvorteilhaft erscheint.
Beispiel 3Pervaporation eines Weißdornextraktes
Man verwendet 500 ml Weißdornbeeren-Extrakt mit einem
Alkoholgehalt von 66% Ethanol.
Man verwendet eine Pervaporationsapparatur gemäß Beispiel 1.
Auf der Zulaufseite beträgt die Temperatur 30°C. Der
permeatseitige Druck beträgt 20 mbar, die Kondensation erfolgt bei 0°C
ohne Nachkondensation. Man erhält 150 ml alkoholarmes Feed-
Konzentrat mit einem Ethanolgehalt von 1,02%, sowie 350 ml
Permeat mit einem Alkoholgehalt von 80% Gewichtsprozent.
Konzentrationsfaktor: 3,3 : 1. Die Wirkstoffe (berechnet als
Hyperosid (DAB)) wurden quantitativ aufkonzentriert.
Von folgenden Gewürz- und Heilpflanzen hergestellte Extrakte
sind aufgrund ihres Gehalts an flüchtigen Wirkstoffen und
aufgrund ihres Gehalts an hydrophilen und lipophilen Bestandteilen
erfindungsgemäß durch Pervaporation aufkonzentrierbar:
Paprika (Paprica)
Pfeffer (Piperus fructus albus; Piperus fructus nigri)
Baldrian (Valeriana officinalis) (Wurzel)
Hamamelis (Hamamelis virginiana)
Fenchel (Foeniculum)
Hopfen (Humulus lupulus)
Gingko (Gingko biloba)
Sonnenhut (Echinaceae)
Holunder (Sambucus) (Blüten)
Passionsblume (Passiflora incarnata)
Koriander (Coriandrum)
Kümmel (Carum carvi)
Taigawurzel, Teufelsbusch (Eleuterococcus)
Kardamon (Fructus cardamoni)
Mariendistel (Fructus cardui mariae)
Majoran (Organum majorana)
Thymian
Schafgarbe (Millefolii herba)
Steinklee (Melilotus officinalis)
Johanniskraut.
Beispielsweise sind als Feed verwendbar:
Hopfenextrakt (1 : 20 Hopfen : EtOH)
Paprika-,Pfeffer- oder Baldrianextrakte (z. B. 1 : 2:1 Pflanze:
EtOH: H2O) (Verhältnis der Gewichtsteile).
Anspruch[de]
1. Verfahren zur Herstellung von
Pflanzenextrakt-Konzentraten,
dadurch gekennzeichnet, daß man
einen alkoholischen, wäßrig-alkoholischen oder wäßrigen
Pflanzenextrakt einem Pervaporationsverfahren unterwirft.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man
eine kapillare Composite-Trennmembran mit innenliegender
selektiver Trennschicht und nach außen weisender poröser
Stützschicht für das Pervaporationsverfahren verwendet.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Trennschicht eine Polydimethylsiloxanschicht mit einer
Dicke von 0,5 bis 10 µm, vorzugsweise von 1 bis 3 µm ist.
4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die poröse, kapillare Stützschicht eine granuläre
Oberschicht und eine fingerartige Permeatableitstruktur
umfaßt und eine Dicke von 50 bis 200 µm, vorzugsweise 80
bis 150 µm aufweist.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kapillaren einen Innendurchmesser
im Bereich von 0,8 bis 1,8 mm, vorzugsweise von etwa 1,3 mm
aufweisen.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Feed-Temperatur 0 bis 40°C,
vorzugsweise 20 bis 35°C, beträgt.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß feedseitig ein Druck von 0,5 bis 5
bar, vorzugsweise etwa Atmosphärendruck, an der
Trennmembran anliegt.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der permeatseitige Druck im Bereich
von 0,5 bis 50 mbar, vorzugsweise bei etwa 10 bis 20 mbar,
liegt.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß eine mehrstufige Nachkondensation
durchgeführt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hauptkondensation bei -5°C bis +5°C, vorzugsweise bei
0°C, die erste Nachkondensation bei -10°C bis -70°C,
vorzugsweise bei -20°C bis -40°C, und die zweite
Nachkondensation bei etwa -196°C erfolgt.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Pflanzenrohextrakt mit einer
Geschwindigkeit von 50 bis 150 l/h, vorzugsweise von 70 bis
100 l/h, über eine effektive Kapillarmembranfläche von 0,5
bis 1,0 m2, vorzugsweise von etwa 0,7 m2, gefördert wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß man ein Pflanzenextrakt-Feed mit einem
anfänglichen Alkoholgehalt von 1 bis 80% (v/v),
vorzugsweise 40 bis 70% (v/v), verwendet.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß man einen wäßrig-alkoholischen Extrakt
aus Kamille (Matricaria chamomilla) oder Weißdorn
(Crataegus oxyacantha; Crataegus monogyna) verwendet.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß man einen wäßrig-alkoholischen Extrakt
aus Baldrian, Hamamelis, Sonnenhut, Steinklee, Gingko,
Passionsblume, Holunder, Eleuterococcus, Schafgarbe,
Mariendistel oder Johanniskraut verwendet.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß man einen Extrakt aus Paprika, Pfeffer,
Thymian, Majoran, Hopfen, Kardamon, Koriander, Kümmel oder
Fenchel verwendet.
16. Pflanzenextrakt-Konzentrat mit verringertem Alkoholgehalt
und erhöhtem Wirkstoff- bzw. Aromengehalt, erhältlich nach
einem Verfahren der vorhergehenden Ansprüche.
17. Konzentrat nach Anspruch 16 aus Matricaria chamomilla,
gekennzeichnet durch
a) einen Alkoholgehalt von etwa 0,5 bis 30% (v/v);
b) einen α-Bisabololgehalt von etwa 1 bis 5 mg/ml; und
d) einen Apigeningehalt von etwa 0,2 bis 0,6 mg/ml.
18. Kamillenextrakt-Konzentrat nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet, daß im Vergleich zum Rohextrakt-Feed
a) der Alkoholgehalt um etwa 70 bis 98%, bezogen auf den
Ausgangsgehalt, vermindert ist; und
b) der Gehalt and α-Bisabolol und Apigenin etwa um den
Faktor 2 bis 5 erhöht ist.
19. Pervaporationsvorrichtung zur Erhöhung der Konzentration
von Aromastoffen oder pharmakologisch wirksamen Substanzen
in alkoholischen Pflanzenextrakten, gekennzeichnet durch
ein oder mehrere Membranmodule (3), enthaltend kapillare
Composite-Trennmembranen gemäß einem der Ansprüche 2 bis
5.
20. Composite-Trennmembran gemäß der Definition in einem der
Ansprüche 2 bis 5 zur Verwendung bei der Pervaporation von
alkoholischen, wäßrig-alkoholischen, oder wäßrigen
Pflanzenextrakten.
21. Verwendung des Pervaporationsverfahrens nach einem der
Ansprüche 1 bis 11 zur Standardisierung von
pharmakologisch wirksamen, alkoholischen Pflanzenextrakten.