Dokumentenidentifikation |
DE3601149C2 27.04.1995 |
Titel |
Dichtungsanordnung zum Abdichten eines Spalts |
Anmelder |
W.S. Shamban & Co., Santa Monica, Calif., US |
Erfinder |
Benson, Alan Michael, Lawndale, Calif., US; Mawer, John Douglas, Culver City, Calif., US; Ruzicka, Alan Vern, Santa Monica, Calif., US |
Vertreter |
Kuhnen, R., Dipl.-Ing.; Fürniß, P., Dipl.-Chem. Dr.rer.nat.; Wacker, P., Dipl.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing., Pat.-Anwälte, 85354 Freising |
DE-Anmeldedatum |
16.01.1986 |
DE-Aktenzeichen |
3601149 |
Offenlegungstag |
17.07.1986 |
Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
27.04.1995 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
27.04.1995 |
IPC-Hauptklasse |
F16J 9/28
|
IPC-Nebenklasse |
F16J 9/06
F16J 15/16
F15B 15/00
|
Beschreibung[de] |
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine
Dichtungsanordnung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, die
zum Abdichten eines zwischen zwei benachbarten Flächen
befindlichen Spalts vorgesehen ist.
Eine Dichtungsanordnung dieser Art ist aus der DE 25 47
854 C2 bekannt. Diese bekannte Dichtungsanordnung, die zum
Abdichten eines zwischen zwei benachbarten Flächen
befindlichen Spalts vorgesehen ist, weist ein in einer Ausnehmung
der ersten der beiden Flächen angeordnetes Dichtungselement
auf, das mit einer Abdichtfläche an der zweiten der beiden
Flächen anliegt und durch ein sich am Boden der Ausnehmung
abstützendes elastomeres Anpreßelement elastisch
vorgespannt ist. Weiterhin ist mindestens ein Stützelement
vorgesehen, das zwischen einer Seitenwand der Ausnehmung und
der jeweils zugewandten Seitenfläche des Dichtungselements
und des Anpreßelements angeordnet ist.
Das in Form eines aus relativ hartem Material
bestehenden Stützringes ausgebildete Stützelement der bekannten
Dichtungsanordnung soll verhindern, daß sich das
Dichtungselement in den Spalt zwischen den zwei benachbarten Flächen
hinein verformt und dadurch die erzielbare Dichtigkeit
verringert. Insbesondere bei sehr hohen Über- oder
Unterdrücken tritt jedoch das Problem auf, daß sich das
Dichtungselement und/oder das dieses vorspannende elastomere
Anpreßelement durch Kontakt mit dem Stützring im Laufe der Zeit
abreibt. Somit läßt es sich bei derart hohen Drücken nicht
vermeiden, daß die Dichtwirkung langfristig abnimmt. Es ist
daher nicht möglich, die bekannte Dichtungsanordnung dann
zu verwenden, wenn zwischen den abzudichtenden benachbarten
Flächen ein hoher Druckunterschied vorliegt.
Aus der US 2 823 058 ist eine weitere
Dichtungsanordnung dieser Art bekannt, die sich von der vorgenannten
dadurch unterscheidet, daß das Dichtungselement und das
Anpreßelement einstückig ausgebildet sind. Bei hohen Drücken
treten hier jedoch die gleichen Abriebprobleme auf.
Die DE 27 08 456 B2 zeigt eine weiter modifizierte
Dichtungsanordnung dieser Art, die insbesondere für die
gleitende Abdichtung von Kolben vorgesehen ist und bei der
das Dichtungselement zu diesem Zweck aus einer Kombination
von Dicht- und Schmierringen gebildet ist. Die Abstützung
dieser Dicht- und Schmierringe erfolgt in ähnlicher Weise,
wie bei den vorstehend genannten Druckschriften, so daß bei
hohen Drücken gleichfalls Lebensdauerprobleme auftreten.
In der US 3 582 094 ist schließlich eine
Dichtungsanordnung offenbart, bei der in einer Ausnehmung einer der
beiden abzudichtenden Flächen ein Dichtungselement
angeordnet ist, das umfangsseitig von einem Abstützring gehalten
wird, der an der gegenüberliegenden Fläche befestigt ist.
Insbesondere bei starken Relativbewegungen zwischen den
beiden Flächen tritt daher zwischen dem Dichtungselement
und dem Abstützring eine sehr hohe Reibung auf, so daß
diese Dichtungsanordnung noch weniger für den Einsatz bei
großen Drücken geeignet erscheint.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Dichtungsanordnung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 derart
weiterzubilden, daß auch bei hohen Drücken eine möglichst
hohe Lebensdauer erzielbar ist.
Diese Aufgabe wird durch die im Kennzeichnungsteil des
Anspruchs 1 angegebenen Maßnahmen gelöst.
Hierdurch wird erreicht, daß ein auf das Stützelement
zurückzuführender Abrieb sowohl des Dichtungselements als
auch des dieses vorspannenden elastomeren Anpreßelements
selbst bei hohen Drücken sicher verhindert werden kann.
Somit ist auch bei solchen Hochdruck-Anwendungen ein
minimaler Verschleiß dieser Elemente gewährleistet, was zu einer
entsprechend hohen Lebensdauer der Dichtungsanordnung
führt.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind
Gegenstand der Unteransprüche.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Beschreibung
von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die
Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 anhand eines Seitenansicht ein erstes
Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Dichtungsanordnung;
Fig. 2 in einer perspektivischen Ansicht ein in Einzelteile
zerlegtes Dichtungs-Stützringelement;
Fig. 3 das erste Ausführungsbeispiel in einer Schnittansicht;
Fig. 4 eine vergrößerte Schnittansicht eines Stützrings 14
von Fig. 3;
Fig. 5 anhand einer Schnittansicht ein zweites Ausführungsbeispiel;
Fig. 6 anhand einer Schnittansicht ein drittes
Ausführungsbeispiel;
Fig. 7 anhand einer Schnittansicht ein viertes
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung;
und
Fig. 8 anhand einer Schnittansicht ein fünftes
Ausführungsbeispiel, welches in Verbindung mit einem O-Ring verwendet
werden kann.
Eine elastomere, mit Druck beaufschlagte Dichtungsanordnung
10 gemäß
der vorliegenden Erfindung ist in Fig. 3 dargestellt.
Die Dichtungsanordnung 10 weist eine elastomere
Dichtung 12, einen ersten Stützring
14 und einen zweiten Stützring 16 auf, die zwei
erfindungsgemäße Stützelemente darstellen. Die Dichtungsanordnung
dient zum Herbeiführen einer
Dichtung zwischen zwei Gegenflächen, wie beispielsweise
einer zylindrischen Wand 18 und einer Kolbenwand 20.
Die Dichtungsanordnung 10 kann für unterschiedlichste
Anwendungen vorgesehen werden, wo eine Dichtung zwischen
zwei aneinander angepaßten Oberflächen gewünscht ist.
Die Dichtungsanordnung ist insbesondere hervorragend
geeignet zur Verwendung bei hohen Umgebungsdrücken, wo
Drücke von 225 kg pro cm² und
größer vorliegen. Die Dichtungsanordnung ist insbesondere
geeignet für die Verwendung in Hochdruckhydraulikanlagen,
Höchstvakuum- und Kompressorsystemen und
Drucksystemen im allgemeinen, wo stationäre, oszillierende,
drehende oder sich hin- und herbewegende Flächen abgedichtet
werden müssen.
Die Dichtungsanordnung 10 ist in einer Ausnehmung in Form einer Nut 22 in der
Kolbenwand 20 angeordnet. Die Nut 22 weist Seitenwände 24
und 26 sowie einen Boden 28 auf. Die elastomere
Dichtung 12 weist ein Dichtungselement in Form einer Dichtungskappe 30
und ein Anpreßelement in Form eines Anpreßrings 32 auf. Die Dichtungskappe 30 hat
eine Dichtfläche 34 zur abdichtenden Anlage an der
zylindrischen Wand 18. Die Dichtungskappe 30 weist weiterhin
eine erste Kante bzw. Seitenfläche 36, eine zweite
Kante bzw. Seitenfläche 38 und eine Abstützfläche 40 auf.
Die Dichtungskappe 30 ist aus einem bekannten, relativ
harten, nicht elastischen Dichtungsmaterial gebildet,
wie es allgemein bei elastomeren
Dichtungen verwendet wird. Verwendbar
sind z. B. Polytetrafluoräthylen (PTFE) und andere
Kunststoffe wie Polyether-Etherketon,
Poly-(amid-imid), Polyethersulfon und andere
Kunststoffmaterialien mit hohem Modul, welche Eigenschaften
ähnlich den oben beschriebenen Kunststoffen aufweisen.
Ein Problem von PTFE und anderen
ähnlichen Dichtungsmaterialien liegt darin, daß
sie dazu neigen, unter ständiger Beaufschlagung von hohen
Drücken zu fließen, so daß sie demzufolge in
Materialaufnehmungsspalte 56 und 70 hineinverformt werden.
Der Anpreßring 32 ist unterhalb der Dichtungskappe 30 in
der Nut 22 angeordnet und ist zur Berührung mit der
Abstützfläche 40 auf der Dichtungskappe 30 ausgebildet, um die
Dichtungskappe 30 unter Vorspannung in dichtende Anlage
mit der zylindrischen Wand 18 zu bringen. Der Anpreßring
muß nicht im engen Sinn ein einteiliger Ring sein,
sondern kann auch anders ausgebildet sein, solange
sichergestellt ist, daß er seine Anpreßfunktion erfüllt. Im
vorliegendem Ausführungsfall weist der Anpreßring 32 eine
erste Kante bzw. Seitenfläche 42, eine zweite Kante bzw.
Seitenfläche 44, eine Oberfläche 46 und eine Grundfläche
48 auf. Die Oberfläche 46 des Anpreßringes und die
Dichtungskappen-Abstützfläche 40 sind vorzugsweise so
ausgestaltet, daß sie eine feste Anlage zwischen der
Dichtungskappe 30 und dem Anpreßelement 32 erzeugen.
Vorzugsweise wird die besondere Konfiguration der Fig. 3
verwendet; jedoch kann jede andere passende
Anpreß-Anordnung solange verwendet werden, wie eine
passende Unterstützung für die Dichtungskappe 30 durch den
Anpreßring 32 erzeugt wird, um die gewünschte Vorspannung
bzw. Anpreßkraft der Dichtungskappe 30 gegen die
zylindrische Wand 18 zu erzeugen. Der Anpreßring kann aus
jeglichem relativ weichen, elastischen Material
gebildet sein, wie es allgemein in elastomeren
druckbeaufbeschlagten Dichtungen verwendet wird. Es können
natürliche oder synthetische Kautschukmaterialien
zusammen mit anderen synthetischen Elastomeren, welche gleiche
elastische Eigenschaften wie natürlicher Kautschuk
aufweisen, verwendet werden.
Gemäß vorliegender Erfindung ist der erste Stützring 14
in der Nut 22 benachbart zu der Dichtungskappe und den
ersten und zweiten Seitenflächen 36 und 42 des
Anpreßringes angeordnet. Der zweite Stützring 16 ist in der Nachbarschaft der
zweiten Seitenflächen 38 und 44 der Dichtungskappe und des
Anpreßringes in der Nut 22 angeordnet. Eine
Seitenansicht des ersten Stützrings 14 ist in Fig. 1, und
eine auseinandergezogene Darstellung des Stützrings 14
ist in Fig. 2 dargestellt. Der zweite Stützring 16 ist
vorzugsweise sowohl in seiner Ausgestaltung als auch in
seinem Material identisch zu dem Stützring 14
ausgebildet. Jedoch kann es unter bestimmten Bedingungen, wo
unterschiedliche Drücke auf unterschiedlichen Seiten der
Dichtungsanordnung herrschen, wünschenswert sein, sowohl die
Größe oder Ausgestaltung der beiden Stützringe
als auch die Materialien, aus denen sie
bestehen, zu verändern. Beispielsweise kann es in bestimmten
Anwendungsfällen, bei denen höhere Drücke in der
Nachbarschaft des ersten Stützringes 14 herrschen,
wünschenswert sein, den Stützring 14 dicker als den
Stützring 16 auszubilden. Es kann ebenso gewünscht sein, einen
der Stützringe aus einem härteren und langlebigeren
Material als den anderen auszubilden. Die nachfolgende
Beschreibung des Stützringes kann sowohl für den
Stützring 14 als auch den Stützring 16 angewendet werden,
obwohl sich die Beschreibung auf den Ring 14 beschränkt.
Wie in den Fig. 1, 2 und 4 dargestellt, weist der
Stützring 14 ein Außenteil 50 und ein Innenteil 52 auf. Das
Außenteil 50 weist eine Außenfläche 54 auf, welche
geeignet ist, die zylindrische Wand 18 zu berühren und eine
Verformung der Dichtungskappe 30 in den Verformungsspalt
56 zwischen der zylindrischen Wand 18 und der Kolbenwand
20 hinein (siehe Fig. 3) verhindert. Das Außenteil 50
weist weiterhin eine erste Kante bzw. Seitenfläche 58 und
eine zweite Kante bzw. Seitenfläche 60 auf. Das Außenteil
50 weist weiterhin eine konvexe Fläche 62 am inneren
Umfang des Außenteils 50 auf, welche für einen
Anpreß-Anlage mit der konkaven Außenfläche 64 des inneren Teiles
52 ausgebildet ist. Vorzugsweise weisen die konkaven und
konvexen Flächen eine "Chevron"-Form auf, um eine ideale
Anpreß-Anlage, wie sie in Fig. 3 gezeigt ist, zu erzeugen.
Das Innenteil 52 weist eine erste Kante bzw. Seitenfläche
66 auf, welche für eine unmittelbare Anlage an die erste
Seitenfläche 42 des Anpreßringes geeignet ist. Das
Innenteil 52 weist weiterhin eine zweite Kante bzw.
Seitenfläche 68 auf, welche für eine unmittelbare Anlage an die
Seitenwand 24 der Nut geeignet ist. Wie am deutlichsten
in Fig. 3 gezeigt ist, sind das Außenteil 50 und das
Innenteil 52 derart ausgebildet, daß das Außenteil 50 in
Anlage an die erste Seitenfläche 36 der Dichtungskappe
kommt, während das Innenteil 52 in Anlage an die erste
Seitenfläche 42 des Anpreßringes kommt. Ein wichtiges
Merkmal der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß das
Außenteil 50 radial dünn genug oder anderweitig so
ausgestaltet ist, daß es den Anpreßring 32 nicht berührt.
Wie in Fig. 3 gezeigt ist, ist das Außenteil 50 radial dünner
als die Dichtungskappe 30, so daß das Innenteil 52 die
Dichtungskappe 30 überlappt und eine Berührung zwischen
dem Außenteil und dem Anpreßring verhindert. Ein
Abscheuern und Abreiben des relativ weichen Anpreßringes
32 wird dadurch vermieden, daß eine Berührung zwischen
dem Außenteil 50 und dem Anpreßring 32 verhindert wird.
Wie nachfolgend beschrieben wird, ist das Außenteil aus einem
relativ harten, nicht elastischen Dichtungsmaterial
gebildet, welches gegen ein Fließen oder Kriechen bei hohen
Drücken, hohen Temperaturen und aggressiven Medien
ausreichend widerstandsfähig ist, um eine Verformung der
Dichtungskappe 30 in die Materialaufnahmespalte 56 und 70
hinein zu verhindern. Demgegenüber besteht das Innenteil
52 aus einem relativ weichen Kunststoffmaterial, welches
genügend weich und biegsam ist, um Abrieb und Abscheuern
des Anpreßringes 32 zu verhindern. Dieses besondere
Merkmal der vorliegenden Erfindung, nämlich daß der
Stützring einen harten äußeren Bereich und einen weichen
inneren Bereich aufweist, verhindert vorteilhafterweise
eine übergroße Abnutzung, welche auftritt, wenn ein
Einzelteil-Stützelement verwendet wird, um eine Verformung
der Dichtungskappe in den Spalt 56 oder 70 zu verhindern.
Vorzugsweise besteht das Außenteil 50 aus einem relativ
harten, nicht elastischen Dichtungsmaterial, welches
einen höheren Elastizitätsmodul aufweist als das Material
der Dichtungskappe. Geeignete Kunststoffe, welche für das
Außenteil 50 verwendet werden können, sind z. B.
Polyimide, wie beispielsweise die unter dem Handelsnamen "Vespel"
von E.I. Dupont und die unter dem Handelsnamen "Meldrin" von
der Dixon Corporation vertriebenen Produkte. Falls dies
gewünscht ist, können die Polyimide mit verschiedenen
Fasermaterialien, wie beispielsweise Graphit oder
Molybdändisulfid gefüllt sein, um einen erhöhten Widerstand gegen
Kriechen und Abnutzung zu erzeugen. Andere synthetische
Plaste, welche Eigenschaften ähnlich denen der Polyimide
aufweisen, können ebenfalls solange verwendet werden, als
sie die Bildung eines geeignet starken Außenteils 50 ermöglichen,
welches gegenüber Verformung bei hohen Drücken und hohen
Temperaturen widerstandsfähig ist, um dabei eine
Verformung der Dichtungskappe 30 in die Spalte 56 und/oder 70
zu vermeiden.
Das Innenteil 52 besteht vorzugsweise aus einem
Kunststoffmaterial, welches weicher ist als das Außenteil 50
und welches ausreichend widerstandsfähig und weich ist,
um nicht den Anpreßring 32 ab- oder durchzuscheuern. Das
Kunststoffmaterial muß ebenfalls ausreichend
widerstandsfähig sein, um eine geeignete Anordnung und
Abstützung des Außenteiles 50 unter Berührung der
zylindrischen Wand 18 zu ermöglichen, um eine Verformung der
Dichtungskappe 30 in die Spalte 56 und 70 zu verhindern.
Vorzugsweise wird das Innenteil 52 aus jedem geeigneten
Kunststoffmaterial bestehen, solange es eine ausreichende
Unterstützung und Vorspannung des Außenteiles 50 erzeugt,
wobei es selbst ausreichend weich ist, um übermäßigen
Verschleiß des Anpreßrings 32 zu verhindern. Geeignete
Materialien für das Innenteil 52 umfassen zum ersten Mal
verarbeitetes PTFE und leicht gefülltes PTFE sowie andere
natürliche oder synthetische Materialien, welche ähnliche
Eigenschaften aufweisen.
Andere Ausführungsformen erfindungsgemäßer Stützringe
sind in den Fig. 5 bis
8 dargestellt. Der Stützring 80, der in Fig. 6
dargestellt ist, weist ein Außenteil 82 und ein Innenteil 84
auf. Das Außenteil 82 weist eine abgeschrägte Gegenfläche
86 zur Anlage an eine entsprechend abgeschrägte
Gegenflächenfläche 88 am Innenteil 84 auf. Der Stützring 80
weist eine erste Seite 90 auf, welche für eine
unmittelbare Anlage an die Dichtungskappe und den elastomeren
Anpreßring geeignet ist. Der Stützring 80 weist ebenfalls
eine zweite Seitenfläche 92 auf, die für eine Anlage an
die Seitenwand der Nut, in der die Dichtung gelagert ist,
ausgebildet ist. Ein wichtiges Merkmal in dem Aufbau des
Stützrings 80 ist, daß das Außenteil 82 radial
ausreichend dünn ist, so daß die Spitze 94, mit der
es das Innenteil 84 trifft, in der Nähe der
Dichtungskappe angeordnet ist, um dadurch eine Berührung des
Außenteils 82 mit dem elastomeren Anpreßring zu
verhindern.
In einer dritten Ausführungsform ist ein
Stützring 100 in Fig. 5 dargestellt, welcher ebenfalls ein
Außenteil 102 und ein Innenteil 104 aufweist. Das
Außenteil 102 weist eine flache Anliegefläche 106 auf, welche
auf der flachen Stützfläche 108 sitzt, die sich am
Innenteil 104 befindet. Hierbei ist es wichtig, daß das
Außenteil 102 radial dünn genug ist, so daß eine
Kante 110, mit der das Außenteil 102 das Innenteil
104 berührt, in der Nähe der Dichtungskappe 30 angeordnet
ist. Der Stützring 100 kann also so angeordnet werden,
daß entweder die Seitenfläche 112 oder die Seitenfläche 114 in
Berührung mit der Dichtungsanordnung steht.
Der in einer vierten Ausführungsform in
Fig. 7 dargestellte Stützring 120 weist ein Außenteil 122
und ein Innenteil 124 auf. Das Außenteil 122 weist eine
innere konvexe Fläche 126 auf, welche in Anlage mit und
durch eine konkave Fläche 128 des Innenteils 124
abgestützt wird. Der Stützring 120 kann in Anlage an die
Dichtungsanordnung so angeordnet werden, daß entweder die
Seitenfläche 130 oder die Seitenfläche 132 an der
Dichtungsanordnung anliegt. Zusätzlich, wie bereits oben
erwähnt, muß die Kante 134, an der das
Außenteil 122 entlang der Seitenflächen 130 oder 132 zu
liegen kommt, in Nachbarschaft zu der Dichtungskappe
angeordnet sein, um eine Berührung des Außenteils 122 mit
dem Anpreßring zu verhindern.
Eine in Fig. 8 gezeigte fünfte Ausführungsform weist
einen Stützring 140 auf, welcher ein Außenteil 142 und ein
Innenteil 144 aufweist. Das Innenteil 144 weist einen
Umfangskanal 146 auf, der in dem Außenteil 142 gelagert
ist. Diese spezielle Ausführung wird dort bevorzugt, wo daß Außenteil 142
den Zylinder oder andere zu dichtende Flächen berührt, da das
Außenteil 142 vollständig von dem weicheren Innenteil 144
bis auf die Fläche 148 umgeben ist.
Die Ausbildung gemäß Fig. 8 ist insbesondere deshalb bevorzugt,
weil jegliche Möglichkeit einer Berührung zwischen
dem Außenteil 142 und dem Anpreßring vermieden wird. Der
in Fig. 8 dargestellte Stützring kann so angeordnet werden,
daß entweder die Seitenfläche 150 oder die Seitenfläche
152 am elastomeren Anpreßring anliegt. Die
alternativen Stützringausführungen gemäß den Fig. 5 bis 8
sind aus denselben Materialien gebildet, wie sie für die
Außenteile und Innenteile der Stützringe gemäß den Fig. 1
bis 4 verwendet werden.
Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf die in den
oben genannten dargelegten Ausführungsformen beschränkt.
Beispielsweise ist eine Dichtungsanordnung möglich, welche
einen einzigen Stützring verwendet; ferner können einstückige
oder geteilte Ringe verwendet werden, wobei der
einstückige Ring in einer gespaltenen Stopfbüchse
angeordnet ist.
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Anspruch[de] |
- 1. Dichtungsanordnung zum Abdichten des Spalts zwischen
zwei benachbarten Flächen (18, 20), mit einem in einer
Ausnehmung (22) der ersten (20) der beiden Flächen (18, 20)
angeordneten Dichtungselement (30), das mit einer Abdichtfläche
(34) an der zweiten (18) der beiden Flächen (18, 20) anliegt und
durch ein sich am Boden (28) der Ausnehmung (22) abstützendes
elastomeres Anpreßelement (32) elastisch vorgespannt ist,
sowie mit mindestens einem Stützelement (14, 16), das
zwischen einer Seitenwand (24, 26) der Ausnehmung (22) und der
jeweils zugewandten Seitenfläche des Dichtungselements (30)
und des Anpreßelements (32) angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das mindestens eine Stützelement (14, 16) aus einem der
zweiten Fläche (18) zugewandten Außenteil (50; 82; 102; 122; 142) und
einem sich am Boden (28) der Ausnehmung (22) abstützenden
Innenteil (52; 84; 104; 124; 144) gebildet ist,
wobei das Außenteil (50; 82; 102; 122; 142) aus einem relativ
harten, nicht elastischen Material besteht, das ausreichend
widerstandsfähig ist, um eine Verformung des
Dichtungselements (30) in Richtung zum Stützelement (14, 10) zu verhindern,
wobei das Innenteil (52; 84; 104; 124; 144) aus einem relativ
weichen Kunststoffmaterial besteht, das ausreichend weich ist,
um einen Abrieb des Anpreßelements (32) zu verhindern;
und wobei die beiden Teile so dimensioniert sind, daß das
Außenteil (50; 82; 102; 122; 142) das Anpreßelement (32) nicht
berührt.
- 2. Dichtungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Außenteil (50; 82; 102; 122; 142) des Stützelements
(14, 16) aus einem Material besteht, das härter und
kriechfester als das Material des Dichtungselements (30) ist.
- 3. Dichtungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Außenteil (50; 82; 102; 122; 142) aus einem
Polyimid, aus Polyether-Etherketon, aus Polyamid, aus
Polyimid oder aus Polyethersulfon besteht.
- 4. Dichtungsanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Innenteil (52; 84; 104; 124; 144)
aus zum ersten Mal verarbeiteten Polytetrafluorethylen
(PTFE) oder aus gefülltem PTFE besteht.
- 5. Dichtungsanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Dichtungselement (30) aus
Kunststoff besteht.
- 6. Dichtungsanordnung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Dichtungselement (30) aus PTFE besteht.
- 7. Dichtungsanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das elastomere Anpreßelement (32)
aus natürlichem oder synthetischem Kautschuk oder aus
synthetischen elastomeren Austauschstoffen mit ähnlichen
Eigenschaften wie natürlicher oder synthetischer Kautschuk
besteht.
- 8. Dichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die am Innenteil (52; 132)
anliegende Fläche des Außenteils (50; 122) konvex und die
Gegenfläche des Innenteils (52) entsprechend konkav geformt ist.
(Fig. 3, 4 und 7)
- 9. Dichtungsanordnung nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die konvexe Fläche des Außenteils (50) und die
konkave Fläche des Innenteils (52) eine Chevron-Form bilden.
(Fig. 3)
- 10. Dichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das Außenteil (102) über eine
ebene Fläche an der entsprechend eben geformten Gegenfläche
des Innenteils (114) anliegt. (Fig. 5)
- 11. Dichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das Außenteil (82) über eine
abgeschrägte Fläche an der entsprechend schräg geformten
Gegenfläche des Innenteils (104) anliegt. (Fig. 6)
- 12. Dichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß in der äußeren Fläche des
Innenteils (144) eine Ausnehmung (146) ausgebildet ist, die das
Außenteil (142) im wesentlichen vollständig aufnimmt.
- 13. Dichtungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dichtungsanordnung als
Ringdichtung (12) ausgebildet ist, die den Spalt zwischen
einer Zylinderfläche (18) und einer Kolbenfläche (20)
abdichtet, wobei das Dichtungselement (30), das Anpreßelement (32),
das Außenteil (50; 82; 102; 122; 142) und das Innenteil (52; 84; 104;
124; 144) jeweils als ringförmige Elemente ausgebildet sind,
die in der als Ringnut in der Kolbenfläche (20)
ausgebildeten Ausnehmung (22) angeordnet sind.
- 14. Dichtungsanordnung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß zwei Stützelemente (14, 16)
vorgesehen sind, die das Dichtungselement (30) und das
Anpreßelement (32) auf beiden Seiten einfassen.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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