Die Erfindung betrifft ein Traggestell für die Lagerung
und den Transport von langgestreckten plattenförmigen
oder schalenförmigen, vorzugsweise in sich gebogenen
Bauteilen, insbesondere von Stoßfängern.
Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, ein Traggestell für Stoßfänger und dergleichen
Bauteile zu entwickeln, das universell für verschiedene
Bauteiletypen einsetzbar ist und das die Handhabung der
Bauteile sowohl bei der Herstellung und Lagerung, als
auch beim Transport und bei der späteren Montage
erleichtert.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird die im Patentanspruch 1
angegebene Merkmalskombination vorgeschlagen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
Die erfindungsgemäße Lösung geht von dem Gedanken aus,
daß eine dicht gepackte, in mehreren Etagen ineinander
geschachtelte Stapelform gefunden wird, die den
Innenraum des Traggestells optimal nutzt und die trotzdem
ein kollisionsfreies Einlegen und Entnehmen der meist
oberflächenempfindlichen Bauteile ermöglicht. Um dies
zu erreichen, wird gemäß der Erfindung ein Traggestell
vorgeschlagen, das einen Fußrahmen, einen über vier
vorzugsweise gleich lange Eckpfosten mit dem Fußrahmen
starr verbundenen Deckrahmen, mindestens eine im
Inneren des Traggestells sich zwischen Fuß- und Deckrahmen
erstreckende Tragstütze und mindestens zwei im Abstand
übereinander an der Tragstütze angeordnete, nach der
gleichen Seite horizontal ausziehbare, frontseitig mit
den Bauteilen bestückbare Teleskopeinheiten aufweist.
Mit diesen Maßnahmen wird erreicht, daß die Bauteile
außerhalb des Traggestells frontseitig an der
Teleskopeinheit verankert werden können, so daß sie beim
Einlegen und Entnehmen innerhalb des Traggestells nur
horizontal verschoben und nicht angehoben werden müssen.
Dadurch kommt man zwischen den Etagen mit minimalen
Zwischenräumen aus, so daß eine hohe Packungsdichte
erzielt werden kann.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor,
daß jede Teleskopeinheit zwei in seitlichem Abstand
voneinander angeordnete, tragstützenfeste, in
Ausziehrichtung ausgerichtete Teleskopführungen, zwei in je
einer der Teleskopführungen geführte
Teleskopzwischenelemente und vier an den Teleskopzwischenelementen
paarweise übereinander angeordnete, in Ausziehrichtung
geführte, durch eine frontseitige Haltestruktur starr
miteinander verbundene Teleskopstangen aufweist. Mit
diesen Maßnahmen erhält man mit geringstmöglichem
Materialaufwand eine in sich starre Tragstruktur, die auch
in der ausgezogenen Endstellung der Teleskopeinheit
eine hohe Biegesteifigkeit besitzt und daher auch schwere
Bauteile aufzunehmen vermag.
Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung
sieht vor, daß die Teleskopzwischenelemente als relativ
dünnwandige plattenförmige Bauelemente mit im
wesentlichen rechteckigem Umriß ausgebildet sind und an ihren
einander gegenüberliegenden Längsseitenrändern je einen
die Horizontalführung bildenden Durchsteckkanal für
eine der Teleskopstangen aufweisen. Zur Reduzierung der
Gleitreibung sind die Teleskopzwischenelemente
zweckmäßig als Formteile aus Kunststoff, vorzugsweise aus
rezykliertem Polyurethan, ausgebildet, während die
tragstützenfeste Teleskopführung ebenso wie die
Teleskopstangen zweckmäßig metallisch ausgeführt sind. Zur
Vermeidung einer Schmutzansammlung in den
Durchsteckkanälen, die zu Störungen bis hin zu einem Verklemmen der
Teleskopeinheit führen könnten, zu vermeiden, wird
gemäß der Erfindung vorgeschlagen, daß die
Durchsteckkanäle aus abwechselnd nach der einen und der anderen
Breitseite hin wandoffenen, hintereinander angeordneten
Kanalabschnitten gebildet sind. Mit diesen Maßnahmen
wird bei der Teleskopbetätigung ein
Selbstreinigungseffekt erzielt. Außerdem wird damit die Entformbarkeit
der im Spritzgußverfahren oder in RIM-Technik
hergestellten Formteile bei exakter Ausformung einer
Parallelführung für die Teleskopstangen gewährleistet.
Die Teleskopführung wird vorteilhafterweise durch
tragstützenfeste, die plattenförmigen
Teleskopzwischenelemente zumindest teilweise umfassende Führungsschienen
gebildet, wobei die Teleskopzwischenelemente mit ihren
die Durchsteckkanäle enthaltenden verdickten
Längsseitenrändern in einander mit ihren Öffnungen zugewandten
Führungsrinnen der Führungsschienen geführt sind. Die
Führungsschienen sind dabei zweckmäßig ein- bis zweimal
so lang wie die Teleskopzwischenelemente, während die
Teleskopstangen zweckmäßig 1,5- bis 2,5mal so lang wie
die Teleskopzwischenelemente sind.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der
Erfindung sind die beiden tragstützenfesten
Teleskopführungen des Teleskophalters durch eine Tragstruktur
starr miteinander verbunden, wobei die Tragstruktur
vorzugsweise mittig zwischen den beiden
Teleskopführungen mit der Tragstütze lösbar verbunden ist.
Alternativ dazu ist es auch möglich, die beiden
tragstützenfesten Teleskopführungen eines jeden
Teleskophalters mit je einer Tragstütze lösbar zu verbinden. In
diesem Falle sind die Teleskopeinheiten also zwischen
den Tragstützen eines jeden Tragstützenpaares
angeordnet. Zur Wegbegrenzung sind die Teleskopelemente
zwischen zwei Anschlägen begrenzt in der Teleskopführung
verschiebbar angeordnet, während zur Hubbegrenzung der
Teleskopeinheit ein sich zwischen einem
tragstützenfesten und einem haltestrukturfesten Angriffspunkt
erstreckendes, vorzugsweise als biegeschlaffes Seil- oder
Kettelement ausgebildetes Begrenzungselement vorgesehen
sein kann. Zur Transportsicherung ist die
Teleskopeinheit zweckmäßig in der eingeschobenen Endstellung
vorzugsweise mittels eines von Hand lösbaren
Rastmechanismus an einer gestellfesten Stelle arretierbar.
Um das Traggestell mit einfachen Mitteln auf andere
Bauteile umrüsten zu können, sind an der frontseitigen
Haltestruktur Montagemittel zur lösbaren Befestigung
eines mit dem jeweiligen Bauteil kuppelbaren
Adapterelements vorgesehen.
Um eine beidseitige Beschickung des Traggestells und
gleichzeitig eine Erhöhung der Packungsdichte zu
erzielen, sind zwei seitlich und in der Tiefe gegeneinander
versetzt angeordnete Tragstützen oder Tragstützenpaare
für nach entgegengesetzten Seiten ausziehbare
Teleskopeinheiten vorgesehen.
Der Fußrahmen wird dabei zweckmäßig als
Vierseitenpalette ausgebildet, wobei die Rahmenholme des Fußrahmens
je eine Durchgriffsöffnung für einen Gabelstapler
aufweisen können.
Aus Festigkeitsgründen ist es von Vorteil, wenn die
Tragstützen an einer innerhalb des Fußrahmens und/oder
des Deckrahmens angeordneten Quertraverse oder
Querplatte verankert sind.
Ein weiteres Erfindungsmerkmal besteht darin, daß die
Breitseitenholme des Fußrahmens und/oder des
Deckrahmens in ihren Endbereichen nach innen zurückversetzt
sind. Dieser Versatz erlaubt die Unterbringung eines
Fahrwerks im zurückversetzten Bereich. Außerdem ist es
von Vorteil, wenn die Eckpfosten des Gestells nicht
unmittelbar an den Ecken angeordnet, sondern nach innen
versetzt sind. Auf diese Weise wird ein freierer Zugang
zum Gestellinneren erreicht.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der
Zeichnung in schematischer Weise dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Traggestells für
Stoßfänger;
Fig. 2a das Gestellteil des Traggestells nach Fig. 1 in
schaubildlicher Darstellung;
Fig. 2b ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel des
Gestellteils nach Fig. 2a in schaubildlicher
Darstellung;
Fig. 3 eine Teleskopeinheit in ausgezogenem Zustand
für den Einsatz in ein Gestellteil nach Fig. 2
in schaubildlicher Darstellung;
Fig. 4 das Gestellteil nach Fig. 2b mit eingesetzten
Teleskopeinheiten nach Fig. 3 in
schaubildlicher Darstellung.
Die in der Zeichnung dargestellten Traggestelle
bestehen im wesentlichen aus einem Gestellteil 10, zwei
innerhalb des Gestellteils 10 seitlich und in der Tiefe
gegeneinander versetzt angeordneten, vertikalen
Tragstützen 12 und mehreren, an jeder Tragstütze
übereinander angeordneten Teleskopeinheiten 14, die an den
beiden Tragstützen 12 nach unterschiedlichen Seiten in
Richtung der Pfeile 16 ausziehbar sind. Die
Teleskopeinheiten 14 sind frontseitig mit Stoßfängern 18
bestückbar, die in der eingeschobenen Endstellung (Fig. 1)
paarweise ineinander geschachtelt im Gestell inneren
angeordnet sind.
Die Gestellteile 10 sind als Rahmenkonstruktion
bestehend aus einem Fußrahmen 20 und einem Deckrahmen 22
ausgebildet, die über vier Eckpfosten 24 mittels
Schraubverbindungen 26 starr miteinander verbunden sind. Die
Tragstützen 12 sind an Quertraversen 26, 28 des
Fußrahmens 20 und des Deckrahmens 22 mittels
Schraubverbindungen verankert. Der im Umriß rechteckige Fußrahmen 20
weist an jedem der vier Rahmenholme 30, 32
Eingriffsöffnungen 34, 36 für einen Gabelstapler auf und hat daher
die Funktion einer Vierwegepalette. Die
Breitseitenholme 30 sind in ihrem Endbereich nach innen gekröpft, und
bilden so einen Freiraum 38 für nicht dargestellte
Laufrollen. Bei dem in Fig. 2b gezeigten
Ausführungsbeispiel sind zusätzlich die Eckpfosten 24 von der
Breitseite des Gestellteils 10 aus etwas nach innen versetzt,
so daß ein freierer Zugriff zu den im Traggestell
befindlichen Bauteilen möglich ist. Weiter sind dort die
Breitseitenholme 40 des Deckrahmens 22 zweigeteilt und
von der Rahmenecke aus schräg in Richtung Quertraverse
28 gerichtet, so daß der Zugriff in das Gestell innere
auch von oben her erleichtert wird.
Die Teleskopeinheiten bestehen im wesentlichen aus zwei
im Abstand voneinander angeordneten, tragstützfesten
Führungsschienen 42, je einem in den Führungsschienen
42 horizontal geführten plattenförmigen
Teleskopzwischenelement 44, je zwei in den
Teleskopzwischenelementen 44 im Abstand übereinander in Ausziehrichtung 16
geführten, durch eine frontseitige Haltestruktur 46
starr miteinander verbundenen Teleskopstangen 48 und
einem lösbar an den Teleskopstangen 48 befestigbaren
Adapterelement 50 zur Aufnahme der Stoßfänger 18.
Im Interesse einer guten Gleitreibung sind die
Teleskopzwischenelemente 44 als plattenförmige, im
wesentlichen rechteckige Formteile aus Kunststoff, vorzugsweise
aus rezykliertem Polyurethan ausgebildet, während die
Führungsschienen 42 und die Teleskopstangen 48 aus
Metall bestehen. An ihren einander gegenüberliegenden
Längsseitenrändern 52 weisen die
Teleskopzwischenelemente 44 je einen die Horizontalführung bildenden
Durchsteckkanal 54 für die Teleskopstangen 48 auf. Die
Durchsteckkanäle 54 sind dabei aus abwechselnd nach der
einen und der anderen Breitseite der
Teleskopzwischenelemente 44 hin wandoffenen, hintereinander
angeordneten Kanalabschnitten 56 gebildet. Die
Teleskopzwischenelemente 44 sind mit ihren verdickten
Längsseitenrändern 52 in einander mit ihren Öffnungen zugewandten
Führungsrinnen 58 der Führungsschienen 42 geführt.
Zur Befestigung an den Tragstützen 12 sind die
Führungsschienen 42 durch eine Tragstruktur 60 miteinander
verbunden, die in ihrem mittleren Bereich eine im
Profil U-förmige, nach hinten offene, auf die als
Vierkantrohr ausgebildete Tragstütze 12 aufsteckbare und
mit dieser mittels Schrauben 64 verbindbare Tasche 62
aufweist. Die Haltestruktur 46 weist eine zwischen zwei
die Teleskopstangenenden 48 aufnehmenden
Verbindungsstegen 66 sich erstreckende Quertraverse 68 auf, an der
ein über einen Bügel 70 von Hand betätigbares, in die
Rastausnehmung 72 einer tragstützenfesten Lasche 74
einrastbares Rastorgan 76 schwenkbar gelagert ist. Das
Rastorgan 76 hat dabei die Funktion einer
Transportsicherung für die Teleskopeinheit 12 in ihrer
eingefahrenen Endstellung.
Zur Wegbegrenzung des Teleskopzwischenelements 44 ist
an der Führungsschiene 42 ein durch die Ausnehmung 77
des Teleskopzwischenelements 44 hindurchgreifender
Anschlagzapfen 78 vorgesehen, während zur
Ausziehbegrenzung der Teleskopstangen 48 zwei biegeschlaffe Seile 80
zwischen einem tragstützenfesten und einem
haltestrukturfesten Angriffspunkt 82, 84 eingespannt sind.
Das Adapterelement 50 weist an seinen Montageplatten 86
schlüssellochartige Ausnehmungen 88 auf, mit denen es
von oben her auf die Kopfbolzen 89 der Haltestruktur 46
aufsteckbar ist. Zur Lagesicherung sind an der
Oberseite der Quertraverse 68 zwei Schwenkriegel 90
angeordnet, die in ihrer nach vorne geschwenkten
Verriegelungsstellung den Quersteg 92 des Adapterelements 50
übergreifen. Als Positionierhilfe sind an den
Montageplatten 86 zusätzlich nach hinten überstehende
Führungsrippen 94 vorgesehen, die die Verbindungsstege 66
außenseitig übergreifen. Weiter sind die Montageplatte 86
mit nach außen überstehenden, in ihrer Form an die
aufzunehmenden Stoßfänger 18 angepaßten
Stoßfängeraufnahmen 96 bestückt.
Zusammenfassend ist folgendes festzustellen: Die
Erfindung bezieht sich auf ein Traggestell für die Lagerung
und den Transport von Stoßfängern 18 für
Kraftfahrzeuge. Um eine universell für verschiedene Stoßfängertypen
einsetzbare, leicht handhabbare Bauweise zu erhalten,
wird gemäß der Erfindung vorgeschlagen, daß das
Traggestell einen Fußrahmen 20, einen vorzugsweise über
Eckpfosten 24 mit dem Fußrahmen 20 starr verbundenen
Deckrahmen 22, mindestens eine im Inneren des Traggestells
sich zwischen Fuß- und Deckrahmen 20, 22 vertikal
erstreckende Tragstütze 12 und mindestens zwei im Abstand
übereinander an der Tragstütze 12 angeordnete,
horizontal ausziehbare, frontseitig mit den Bauteilen 18
bestückbare Teleskopeinheiten 14 aufweist.