Dokumentenidentifikation |
DE4336459A1 27.04.1995 |
Titel |
Verfahren zur Einhaltung einer frei definierbaren Zusammensetzung von Schwebstoffe, Farbstoffe, Pigmente, Fruchtfleisch u. dgl. enthaltenden Flüssigkeiten |
Anmelder |
Becker, Thomas, Dipl.-Ing., 32758 Detmold, DE |
Erfinder |
Becker, Thomas, Dipl.-Ing., 32758 Detmold, DE |
Vertreter |
Stracke, A., Dipl.-Ing.; Loesenbeck, K., Dipl.-Ing., Pat.-Anwälte, 33613 Bielefeld |
DE-Anmeldedatum |
26.10.1993 |
DE-Aktenzeichen |
4336459 |
Offenlegungstag |
27.04.1995 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
27.04.1995 |
IPC-Hauptklasse |
G05D 11/13
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IPC-Nebenklasse |
G01N 15/04
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IPC additional class |
// B01D 21/00
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Zusammenfassung |
Bei einem Verfahren zur Einhaltung einer frei definierbaren Zusammensetzung von Schwebstoffe enthaltenden Flüssigkeiten soll erreicht werden, daß der Anteil der Schwebstoffe bzw. der Farbstoffe, der Pigmente, des Fruchtfleisches in der Flüssigkeit gleichbleibend ist oder nur innerhalb von ganz engen Grenzen schwankt. Erfindungsgemäß werden mittels mindestens einer Videokamera von der Probe Videobilder aufgenommen, die mittels eines Auswertgerätes in Signale umgesetzt werden, die von einem programmierbaren Rechner erkennbar sind. Diese Signale werden in den Rechner eingespeist und mit gespeicherten Parametern verglichen. Die Regeleinrichtung einer Anlage wird in Abhängigkeit von dem Vergleich der Signale mit den Parametern durch den Rechner gesteuert. Die Parameter sind sinngemäß wie das Fachwissen einer die Anlage kontrollierenden Person zu sehen. Das Verfahren ist besonders bei einer Kläranlage einzusetzen, um Abwasser zu behandeln. Es ist jedoch auch bei der Herstellung und beim Abfüllen von Getränken einzusetzen.
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Beschreibung[de] |
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur
Einhaltung einer frei definierbaren Zusammensetzung von
Schwebstoffe, Farbstoffe, Pigmente, Fruchtfleisch und dgl.
enthaltenden Flüssigkeiten, bei dem aus der zu beurteilenden
Flüssigkeit Proben entnommen werden, woraufhin ggf. eine
Regeleinrichtung einer Anlage zum Behandeln der Flüssigkeit
betätigt wird.
Bei den in Rede stehenden Flüssigkeiten handelt es sich
hauptsächlich um in einer Kläranlage zu behandelndes Abwasser.
Das Verfahren ist jedoch auch im Lebensmittelbereich
anwendbar, beispielsweise bei der Herstellung oder beim Abfüllen
eines Getränkes, wie z. B. Fruchtsaft, Bier, Wein oder dgl.
Voraussetzung ist, daß die Flüssigkeit Schwebstoffe,
Farbstoffe, Pigmente, Fruchtfleisch oder dergleichen enthält.
Bei den bisher bekannten Verfahren werden die aus der
Flüssigkeit in bestimmten Zeitabständen entnommenen Proben
durch visuelle Beurteilung eines Fachmannes geprüft. Dieser
Fachmann entscheidet, ob die Regeleinrichtung einer Anlage
betätigt werden muß. Bei einer Kläranlage müßte dieser
Fachmann beispielsweise entscheiden, ob eine Änderung von
Zuschlagstoffen notwendig ist. Bei einer Anlage zum Abfüllen
von Getränken müßte beispielsweise entschieden werden, ob der
Fruchtanteil erhöht oder erniedrigt werden muß. Naturgemäß
ist diese manuelle Verfahrensweise sehr ungenau, so daß der
Anteil der noch in der Flüssigkeit verbleibenden Schwebstoffe
bzw. Farbstoffe, Pigmente, Fruchtfleisch sehr stark schwankt.
Ein weiterer Nachteil ist auch noch darin zu sehen, daß die
Beurteilung stichprobenartig erfolgt.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Verfahren der eingangs beschriebenen Art so weiterzuentwickeln,
daß bei Anwendung dieses Verfahrens der Anteil der
Schwebstoffe, Farbstoffe, Pigmente, Fruchtfleisch oder dgl. in der
Flüssigkeit gleichbleibend ist oder nur innerhalb von ganz
engen Grenzen schwankt.
Die gestellte Aufgabe wird durch die im Kennzeichen des
Anspruches 1 aufgeführten Merkmale gelöst.
Durch den Einsatz von wenigstens einer Videokamera besteht
nunmehr die Möglichkeit, kontinuierlich eine Überwachung der
Proben durchzuführen, so daß sofort regelnd in den Ablauf
eingegriffen werden kann, wenn beispielsweise eine bestimmte
Art von Schwebstoffen, bzw. von Farbstoffen, Pigmente,
Fruchtfleisch oder dgl. von einem vorgegebenen Sollwert abweicht.
Die Umsetzung bzw. Auflösung der Videobilder hängt auch von
der Art der Flüssigkeit ab. Die im Rechner gespeicherten
Parameter hängen ebenfalls von der Art der Flüssigkeit ab.
Diese Parameter sind sinngemäß wie das Fachwissen der einen
Ablauf überwachenden Person zu sehen. Der Ablauf wird durch
die Anwendung des Verfahrens nicht nur wesentlich genauer,
sondern auch automatisiert. Ferner besteht die Möglichkeit,
jeweils eine Videokamera oder mehrere Videokameras an
verschiedenen Stellen einzusetzen. Das Verfahren läßt sich
besonders leicht umsetzen, wobei eine genaue Einhaltung der
frei definierten Zusammensetzung gewährleistet ist, wenn das
Videobild abgetastet oder zerlegt wird.
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Anspruch[de] |
- 1. Verfahren zur Einhaltung einer frei definierbaren
Zusammensetzung von Schwebstoffe, Farbstoffe, Pigmente,
Fruchtfleisch und dgl. enthaltenden Flüssigkeiten, bei dem aus
der zu beurteilenden Flüssigkeit Proben entnommen werden,
woraufhin ggf. eine Regeleinrichtung einer Anlage zum
Behandeln der Flüssigkeit betätigt wird, dadurch
gekennzeichnet, daß mittels mindestens
einer Videokamera von der Probe Videobilder aufgenommen
werden, die mittels eines Auswertgerätes in von einem
programmierbaren Rechner erkennbare Signale umgesetzt und
in den Rechner eingespeist und mit im Rechner
gespeicherten Parametern verglichen werden, und daß die
Regeleinrichtung in Abhängigkeit von dem Vergleich der Signale
mit den Parametern durch den Rechner gesteuert wird.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Videobild abgetastet oder zerlegt wird.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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