Die Erfindung betrifft ein Regal mit zum Einhängen in übereinander
angeordneten Aufnahmen ausgebildeten Trägern, welche Auflagen tragen.
Regale der vorstehenden Art werden beispielsweise in Läden oder auf
Messen zur Präsentation von Waren eingesetzt. Sie sind jedoch auch in Büros oder
privaten Wohnungen gebräuchlich. Die Träger solcher Regale sind üblicherweise
als geschlossene Rechteckprofile aus Metall ausgebildet und stellen stabile Tragsäulen
dar, welche die Träger mit den Auflagen tragen. Die Aufnahmen sind in diesen Tragsäulen
in regelmäßigen Abständen übereinander angeordnet, so daß man die Träger in der
jeweils gewünschten Höhe einsetzen kann.
Nachteilig bei den bekannten Regalen ist, daß sie wegen der Tragsäulen
stets als Metallregale zu erkennen sind. Oftmals ist man jedoch aus ästhetischen
Gründen bestrebt, Metallregale mit Holz zu verkleiden oder ihre seitlichen Wände
ganz aus Holz auszuführen, was aufgrund der Tragsäulen Schwierigkeiten macht. Auch
die in ihnen eingesetzten Träger, welche ebenfalls aus Metall bestehen, sind beim
montierten Regal schwer zu verdecken, weil sie normalerweise unterhalb der Auflagen
verlaufen müssen. Eine Anordnung des Regals in einem Schrank, um beispielsweise
in verschiedenen Höhen Einlegeböden einzusetzen, ist ebenfalls wegen der Tragsäulen
nachteilig, weil durch sie beträchtlicher Platz verlorengeht und diese in Verbindung
mit den unter die Einlegeböden greifenden Trägern unschön aussehen.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein Regal der eingangs
genannten Art so zu gestalten, daß keine einen großen Querschnitt aufweisenden
Tragsäulen erforderlich werden und daß dieses Regal möglichst gut mit Holz oder
anderen Materialien zu verkleiden ist oder bei dem die seitlichen Wände ganz aus
Holz oder einem anderen nichtmetallischen Material gefertigt werden können.
Dieses Problem wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Aufnahmen
an einander zugewandten Seitenflächen senkrecht ausgerichteter Wände vorgesehen
und dort als zu den Auflagen hin offene Ausfräsungen ausgebildet sind und daß
die Träger durch die Auflagen gegen ein Verschieben quer zur Ebene der Aufnahmen
weg von den Auflagen gesichert sind.
Dadurch, daß gemäß der Erfindung die Aufnahmen nicht mehr in Tragsäulen,
sondern an den seitlichen Wänden vorgesehen sind, entsteht ein Regal, welches bezüglich
seiner seitlichen Wände beispielsweise ein Holzregal sein kann. Dennoch ist jedoch
wie bei Metallregalen ein leichtes Einhängen der Träger möglich. Durch die Erfindung
werden die Vorteile eines Metallregales mit denen eines Holzregales kombiniert.
Statt die Aufnahmen unmittelbar in den seitlichen Wänden vorzusehen,
kann man gemäß einer besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung die Aufnahmen
auch in flachen, zum Befestigen an senkrecht ausgerichtete Wände ausgebildete
Aufnahmeleisten vorsehen und die Träger durch die Wände und/oder Auflagen gegen
ein Verschieben quer zur Ebene der Aufnahmen fixieren.
Dadurch, daß gemäß dieser Ausführungsform der Erfindung die Aufnahmen
nicht mehr in Tragsäulen, sondern in flachen Aufnahmeleisten vorgesehen sind, können
diese Aufnahmeleisten beispielsweise an Holzwänden angeschraubt werden, so daß
das fertige Regal als ein Holzregal erscheint. Dennoch ist jedoch wie bei Metallregalen
ein leichtes Einhängen der Träger möglich. Durch die Erfindung werden die Vorteile
eines Metallregales mit denen eines Holzregales kombiniert. Die Erfindung erlaubt
es auch, in einem Schrank die erfindungsgemäßen Aufnahmeleisten zu befestigen,
um an ihnen Träger für als Einlegeböden dienende Auflagen zu befestigen.
Für unterschiedlich hohe Regale kann man unterschiedlich lange Aufnahmeleisten
vorsehen, welche jeweils mehrere Aufnahmen übereinander aufweisen.
Alternativ ist es jedoch auch möglich, daß gemäß einer anderen Ausgestaltung
der Erfindung jede Aufnahmeleiste nur eine Aufnahme aufweist. Dann vermögen jeweils
an zwei gegenüberliegenden Wänden befestigte Aufnahmeleisten jeweils mit einem
Träger eine Auflage zu tragen. Will man mehrere Auflagen übereinander anordnen,
muß man entsprechend mehrere Aufnahmeleisten paarweise übereinander an den gegenüberliegenden
Wänden befestigen.
Vorteilhaft ist es auch, wenn die Träger flach ausgebildet und an
den den Aufnahmeleisten zugewandten Seitenflächen der Auflagen befestigt sind.
Bei einem solchen Regal brauchen die Träger nicht mehr unterhalb der Auflagen zu
verlaufen. Sie sind deshalb nahezu unsichtbar und stören nicht das vorteilhafte
Aussehen des Regals. Auch engen sie in einem solchen Falle nicht den Platz unterhalb
der Auflage ein.
Jeweils zwei Träger für eine Auflage können ein gemeinsames, stabiles
Bauteil bilden, wenn gemäß einer anderen Weiterbildung der Erfindung jeweils zwei
Träger durch zumindest eine Längsverbindung miteinander zu einem Einsatz verbunden
sind.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Einsatz als ein geschlossener
Rahmen ausgebildet ist, der die Auflage umschließt. Ein solcher Rahmen braucht
nicht nach unten hin gegenüber der Auflage vorzuspringen, so daß er keinen oftmals
nicht vorhandenen Platz beansprucht.
Alternativ ist es jedoch auch möglich, daß jeder Träger in eine seiner
Dicke entsprechende Nut der Auflage eingesetzt ist.
Die Aufnahmen müssen so gestaltet sein, daß die jeweils von einer
Auflage gehaltenen Träger in sie ohne Werkzeug eingesetzt und ihnen ebenfalls wieder
entnommen werden können und daß im montierten Zustand die Träger mit der Auflage
sicher gehalten sind. Hierzu ist die Aufnahme auf besonders einfache Weise gestaltet,
wenn sie an ihrer unteren Kante nahe ihrer Vorderseite oder ihrer oberen Kante
nahe ihres inneren Endes eine in die Aufnahme ragende, bei eingesetztem Träger
in eine Rastausnehmung des Trägers greifende Haltenase hat und die Höhe der Aufnahme
die Höhe des Trägers um so viel übersteigt, daß der Träger in einer schräg nach
oben gerichteten Position über die Haltenase hinweg in die Aufnahme zu schieben
ist.
Wenn Auflagen wahlweise horizontal oder zum Präsentieren von Waren
schräg nach vorn abfallend angesetzt werden sollen, läßt sich das bei dem erfindungsgemäßen
Regal sehr einfach verwirklichen, indem die Aufnahme an ihrer Unterkante nahe
ihrer Vorderseite die Haltenase hat und die Oberkante zum waagerechten Ausrichten
des Trägers einen rückwärtigen, horizontalen Bereich und zum schräg nach unten
weisenden Ausrichten des Trägers eine winkelförmige Ausnehmung im vorderen Bereich
aufweist und indem der Träger für diese geneigte Ausrichtung des Trägers eine
zweite Rastausnehmung hat.
Eine ganz besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung liegt
darin, daß die Aufnahme durch eine obere, gerade in die Aufnahmeleiste führende
Kante und einen darunter verlaufenden Viertelkreisbogen gebildet ist und die gerade,
obere Kante die Haltenase aufweist. Eine solche Ausführungsform hat den Vorteil,
daß das zum Erzeugen einer Ausnehmung auszuschneidende Material zugleich das Ende
eines Trägers bilden kann. Die für ein solches Regal erforderlichen Teile können
somit mit sehr geringem Verschnitt aus Blech ausgeschnitten werden.
Die Erfindung läßt zahlreiche Ausführungsformen zu. Zur weiteren
Verdeutlichung ihres Grundprinzips sind zwei davon in der Zeichnung dargestellt
und werden nachfolgend beschrieben. Diese zeigt in
- Fig.1
- eine perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Regals,
- Fig.2
- einen zwei Träger des Regals bildenden Einsatz,
- Fig.3
- eine Seitenansicht eines Teilbereiches einer Aufnahmeleiste mit dem Ende eines
Trägers,
- Fig.4
- eine Seitenansicht eines Teilbereiches einer zweiten Ausführungsform einer
Aufnahmeleiste mit einem Träger.
Die Figur 1 zeigt zwei Wände 1, 2, welche beispielsweise aus Holz
bestehen können. Im hinteren Bereich jeder Wand 1, 2 ist jeweils eine Aufnahmeleiste
3, 4 an ihr befestigt, bei der es sich beispielsweise um ein Blechteil handelt,
welches gegen die jeweilige Wand 1, 2 geschraubt wurde. Die Aufnahmeleisten 3,
4 weisen Aufnahmen, wie beispielsweise die Aufnahme 5 auf. In einzelne der Aufnahmen
5 sind Träger eingesetzt, von denen links oben ein Träger 6 dargestellt ist. Auch
die Träger 6 sind vorzugsweise dünnwandig ausgebildet und können aus Blech bestehen.
Jeweils zwei in die Aufnahmeleisten 3, 4 eingesetzte Träger 6 dienen zum Halten
einer Auflage 7 oder 8. Hierzu sind die Träger 6 gegen die den Wänden 1 und 2 zugewandten
Schmalseiten der Auflagen 7, 8 geschraubt.
Die Figur 2 läßt zwei Träger 6, 6a erkennen, welche durch zwei Längsverbindungen
9, 10 zu einem rahmenartigen Einsatz 11 miteinander verbunden sind. In diesen Einsatz
11 wird eine Auflage 7 oder 8 eingesetzt und befestigt. Der Einsatz 11 mit der
Auflage 7 oder 8 kann dann von vorn her in zwei gegenüberliegende Aufnahmen 5 der
Aufnahmeleisten 3, 4 geschoben werden.
In Figur 3 ist ein Teilbereich der Aufnahmeleiste 3 gegenüber Figur
1 im Maßstab stark vergrößert dargestellt. Zu erkennen ist, daß die Aufnahme 5
eine Unterkante 12 hat, welche geringfügig geneigt in die Aufnahmeleiste 3 hineinführt.
Diese Unterkante 12 hat an ihrem vorderen Ende eine nach oben hin in die Aufnahme
5 ragende Haltenase 13. Diese greift bei in die Aufnahme 5 eingesetztem Träger
6 in eine Rastausnehmung 14 des Trägers 6 und verhindert dadurch, daß der Träger
6 nach vorn aus der Aufnahme 5 herausgezogen werden kann.
Mit dem rückwärtigen Ende seiner Oberkante liegt der Träger 6 gegen
einen rückwärtigen horizontalen Bereich 16 einer Oberkante 15 der Aufnahme 5 an.
Diese Oberkante 15 hat im vorderen Bereich eine im Querschnitt dreieckige Ausnehmung
17. Diese ermöglicht es, den Träger 6 in eine schräg nach unten weisende Position
in die Aufnahme 5 einzusetzen, was strichpunktiert dargestellt wurde. In dieser
geneigten Position greift eine zweite Rastausnehmung 18 des Trägers 6 über die
Haltenase 13 der Aufnahme 5 und verhindert dadurch ein Herausrutschen des Trägers
6 aus der Aufnahme 5.
Zum Einsetzen waagerecht ausgerichteter Träger 6 hält man die entsprechende
Auflage 7 oder 8 derart schräg, daß die Träger 6 nach hinten hin geneigt sind und
schiebt die Auflage 7 oder 8 mit den Trägern 6 dann in die Aufnahmen 5. Dabei
vermögen die Haltenasen 13 passiert zu werden, was natürlich voraussetzt, daß die
Aufnahmen 5 ausreichend höher sind als die Träger 6. Schwenkt man die Auflagen
7, 8 in ihre endgültige Position, dann greifen die Haltenasen 13 in die Rastausnehmungen
14. Wenn schräg auszurichtende Träger 6 eingesetzt werden sollen, dann muß man
diese in einer gegenüber ihrer gewünschten Halteposition weniger geneigten Position
in die Aufnahmen 5 einschieben.
Nicht dargestellt wurde, daß die Aufnahmeleiste 3 auch so kurz sein
kann, daß sie nur eine Aufnahme 5 aufweist. Wenn dann zwischen den in Figur 1 gezeigten
Wänden 1, 2 mehrere Auflagen 7, 8 befestigt werden sollen, dann muß man mehrere
Aufnahmeleisten 3 übereinander gegen die Wände 1, 2 schrauben.
Ebenfalls nicht gezeigt wurde eine Ausführungsform, bei der die Träger
6 nicht von der Seite her gegen die Auflagen 7, 8 anliegen, sondern jeweils in
einem Schlitz der Auflagen 7, 8 sitzen. Die Aufnahmeleisten 3, 4 dürfen dann natürlich
nicht seitlich der Enden der Auflagen 7, 8 verlaufen.
Bei der Ausführungsform nach Figur 4 hat die Aufnahme 5 eine gerade
in sie hineinführende, obere Kante 19, von dessen am weitesten innerhalb der Aufnahmeleiste
3 liegenden Ende ein Viertelkreisbogen 20 wieder aus der Aufnahmeleiste 3 herausführt.
Der Träger 6 ist an seinem Ende genau entsprechend dieser Ausnehmung 6 geformt.
Aus der dargestellten Position kann man ihn entgegen dem Uhrzeigersinn nach oben
schwenken. Dabei kommt seine Rastausnehmung 14 von der Haltenase 13 frei, so daß
man ihn dann aus der Aufnahme 5 herausziehen kann. In der horizontalen Position
ist durch die Haltenase 13 ein solches Herausziehen jedoch nicht möglich.
Bei der Ausführungsform nach Figur 1 sind die Auflagen 7, 8 mit jeweils
zwei Trägern 6 zwischen zwei Wänden 1, 2 gehalten, an denen jeweils eine Aufnahmeleiste
3, 4 befestigt ist. Die Auflagen könnten jedoch auch jeweils nur einen einzigen
Träger aufweisen, der dann mittig an der jeweiligen Auflage zu befestigen wäre.
Eine einzige Aufnahmeleiste müßte dann zwischen zwei von verschiedenen Seiten
gegen sie anliegende Wände angeordnet sein. Jeder in eine Aufnahme der Aufnahmeleiste
eingreifende Träger wäre dann durch die Wände quer zur Ebene der Aufnahmen fixiert.
Denkbar wäre es auch, an beiden Seiten einer Wand jeweils eine Aufnahmeleiste vorzusehen
und zwei Träger im Abstand der Dicke dieser Wand mittig an jeder Auflage vorzusehen.
Beide Ausführungsformen hätten den Vorteil, daß auch bei einseitiger Belastung
der Auflagen die Träger nicht aus den Aufnahmen heraus gelangen könnten.
Bezugszeichenliste
- 1
- Wand
- 2
- Wand
- 3
- Aufnahmeleiste
- 4
- Aufnahmeleiste
- 5
- Aufnahme
- 6
- Träger
- 7
- Auflage
- 8
- Auflage
- 9
- Längsverbindung
- 10
- Längsverbindung
- 11
- Einsatz
- 12
- Unterkante
- 13
- Haltenase
- 14
- Rastausnehmung
- 15
- Oberkante
- 16
- Bereich
- 17
- Ausnehmung
- 18
- Rastausnehmung
- 19
- Kante
- 20
- Viertelkreisbogen