Bei dem Verfahren wird Erdöl aus erdölhaltigen Lagerstätten mit Hilfe einer Emulsion, enthaltend die Komponenten A) 100 Gewichtsteile Organopolysiloxan B) 10 bis 100 Gewichtsteile Tensid und C) Wasser gefördert.
Beschreibung[de]
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Förderung von Erdöl
aus erdölhaltigen Lagerstätten, bei dem eine
Organopolysiloxanemulsion eingesetzt wird.
Bei den meisten erdölhaltigen Lagerstätten wird das Erdöl
aufgrund des in der Lagerstätte vorherrschenden Druckes aus
den Bohrlöchern befördert. Wenn der natürliche Druck zur
Erdölgewinnung nicht ausreicht, werden Hilfsmittel, wie
Wasser, Wasser-Tensid-Gemische oder Gase in die Lagerstätte
gepumpt, um den Druck zu erhöhen und/oder das Erdöl aus den
erdölführenden Schichten zu verdrängen.
Aus US-A-4,197,912 ist ein Verfahren zur Förderung von Erdöl
aus erdölhaltigen Lagerstätten bekannt, bei dem
Organosiloxane in Kohlenwasserstoffen gelöst oder dispergiert werden
und diese Lösung oder Dispersion zur Erhöhung der
Fördermenge in ein Bohrloch gepumpt wird. Die Handhabung großer
Mengen an Kohlenwasserstoffen am Bohrloch ist aufgrund der
niedrigen Flammpunkte und Dampfdrucke der geeigneten
Kohlenwasserstoffe gefährlich. Bei ausgedehnten Lagerstätten und bei
geringem Erdölgehalt der Lagerstätten ist der Einsatz der
erforderlichen Kohlenwasserstoffmengen unwirtschaftlich.
Weiterhin sind Verfahren zur Förderung von Erdöl aus
erdölhaltigen Lagerstätten beschrieben, bei dem eine wäßrige
Tensidlösung in eine Injektionsbohrung eingepreßt wird. Dabei
soll sich in der Lagerstätte eine Front der Tensidlösung
ausbilden, die das Erdöl in Richtung einer Förderbohrung
herschiebt. Die dabei gebildete Mischung aus Wasser, Tensid
und Erdöl wird durch eine Förderbohrung gefördert. Ein
derartiges Verfahren ist in US-A-4,296,812 beschrieben. Die
wäßrige Tensidlösung enthält Siliciumdioxid-Dialkylsiloxan
in einer Konzentration, die erheblich geringer ist als die
Konzentration der Tenside. Ein ähnliches Verfahren ist aus
US-A-4,230,182 bekannt. Dort wird ein tensidhaltiges Fluid
eingepreßt, welches aus einer wäßrigen, das Tensid
enthaltenden Phase und einer diskontinuierlichen
Kohlenwasserstoffphase, die bis zu 15 Gew.-% einer öllöslichen
Siliconverbindung enthält, besteht.
Bei den vorstehenden Verfahren ist jedoch der
Erdölverdrängungswirkungsgrad unbefriedigend. Der
Erdölverdrängungswirkungsgrad gibt den Anteil des aus dem Gestein verdrängten
und geförderten Erdöls gegenüber dem gesamten im Gestein
enthaltenen Erdöl an.
Die Lagerstätten bestehen in der Praxis aus Schichten mit
unterschiedlichen Durchlässigkeiten für die wäßrige
Tensidlösung. Es kann sich keine Front aus Tensidlösung ausbilden.
Statt dessen fließt viel Tensidlösung durch die
durchlässigeren Schichten schnell zur Förderbohrung. Der Erdölgehalt der
geförderten Mischung aus Wasser, Tensid und Erdöl ist dann
häufig so gering, daß eine Aufarbeitung nicht mehr
wirtschaftlich ist.
Es bestand daher die Aufgabe, ein Verfahren zur Förderung
von Erdöl aus erdölhaltigen Lagerstätten bereitzustellen,
das einen hohen Erdölverdrängungswirkungsgrad und einen
hohen Erdölgehalt der geförderten Mischung aufweist.
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Förderung von Erdöl
aus erdölhaltigen Lagerstätten,
bei dem eine Emulsion, enthaltend die Komponenten
A) 100 Gewichtsteile Organopolysiloxan
B) 10 bis 100 Gewichtsteile Tensid und
C) Wasser
eingesetzt wird.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren werden Tenside (B) nur
in einer solchen Menge eingesetzt, um Organopolysiloxan (A)
und gegebenenfalls Zusatzstoffe (D) in Emulsion zu halten.
Das Organopolysiloxan (A) weist eine geringe
Oberflächenspannung, gute Verteilbarkeit im Gestein der erdölhaltigen
Lagerstätten, gute Benetzbarkeit des erdölhaltigen Gesteins
und chemische Inaktivität gegenüber den in den Lagerstätten
vorhandenen Gesteinen, dem Erdöl und den bei der Förderung
verwendeten Wirkstoffen auf. Auch übt das Organopolysiloxan
(A) einen positiven Einfluß auf Prozesse der
Erdölaufbereitung, beispielsweise schaumhemmende Wirkung aus.
Insbesondere ist das Organopolysiloxan (A) temperaturstabil bei häufig
in Lagerstätten vorherrschenden Temperaturen von 70°C und
wesentlich darüber, wie in den Erdölfeldern von
Westsibirien.
Vorzugsweise ist das Organopolysiloxan (A) aus Einheiten der
allgemeinen Formeln (I) bis (VII)
R&sub3;SiO1/2 (I),
R&sub2;SiO (II),
RSiO3/2 (III),
SiO4/2 (IV),
R&sub2;(R&min;O)SiO1/2 (V),
R(R&min;O)SiO (VI),
R&min;OSiO3/2 (VII),
aufgebaut, worin
R einwertige, gegebenenfalls mit Halogenatomen,
Cyano-, Amino-, Alkylamino-, quarternären Ammonium-,
Mercapto-, Epoxy-, Anhydrido-, Carboxylato-, Sulfonato-,
Sulfato-, Phosphonato-, Isocyanato- oder
Polyoxyalkylengruppen substituierte Kohlenwasserstoffreste mit 1 bis
18 Kohlenstoffatomen,
R&min; einwertige, gegebenenfalls mit Halogenatomen,
Cyano-, Amino-, Alkylamino-, quarternären Ammonium-,
Mercapto-, Epoxy-, Anhydrido-, Carboxylato-, Sulfonato-,
Sulfato-, Phosphonato-, Isocyanato- oder
Polyoxyalkylengruppen substituierte Kohlenwasserstoffreste mit 1 bis
30 Kohlenstoffatomen und Wasserstoffatome bedeuten.
Beispiele für Kohlenwasserstoffreste R und R&min; sind
Alkylreste, wie der Methyl-, Ethyl-, n-Propyl-, iso-Propyl-, n-Butyl-,
iso-Butyl-, tert.-Butyl-, n-Pentyl-, iso-Pentyl-,
neo-Pentyl-, tert.-Pentylrest; Hexylreste, wie der
n-Hexylrest; Heptylreste, wie der n-Heptylrest; Octylreste, wie der
n-Octylrest und iso-Octylreste, wie der
2,2,4-Trimethylpentylrest; Nonylreste, wie der n-Nonylrest; Decylreste, wie
der n-Decylrest; Dodecylreste, wie der n-Dodecylrest;
Octadecylreste, wie der n-Octadecylrest; Alkenylreste, wie der
Vinyl-, Allyl- und der 5-Hexen-1-ylrest; Cycloalkylreste,
wie Cyclopentyl-, Cyclohexyl-, Cycloheptylreste und
Methylcyclohexylreste; Arylreste, wie der Phenyl-, Naphthyl- und
Anthryl- und Phenanthrylrest; Alkarylreste, wie o-, m-, p-Tolylreste,
Xylylreste und Ethylphenylreste; Aralkylreste,
wie der Benzylrest, der alpha- und der β-Phenylethylrest.
Beispiele für substituierte Reste R und R&min; sind
Cyanalkylreste, wie der β-Cyanethylrest, und mit Fluor, Chlor oder
Bromatomen halogenierte Kohlenwasserstoffreste, beispielsweise
Halogenalkylreste, wie der 3,3,3-Trifluor-n-propylrest, der
2,2,2,2&min;,2&min;,2&min;-Hexafluorisopropylrest, der
Heptafluorisopropylrest, und Halogenarylreste, wie der o-, m- und
p-Chlorphenylrest.
Vorzugsweise sind mindestens 90 Mol-% der Reste R Methyl-,
Ethyl- oder Phenylreste, insbesondere Methylreste.
Beispiele für die durch Polyoxyalkylengruppen substituierten
Reste R und R&min; sind die Reste der allgemeinen Formel (VIII)
-R¹-[O(CR²)c]dOR² (VIII),
in der
R¹ einen zweiwertigen C&sub1;- bis C&sub6;-Alkylenrest,
R² Wasserstoffatome oder einwertige C&sub1;- bis
C&sub6;-Kohlenwasserstoffreste,
c die Werte 0, 1, 2, 3, 4 oder 5, vorzugsweise 2 oder 3
und
d ganzzahlige Werte von 1 bis 100, vorzugsweise 1 bis 10
bedeuten.
Beispiele für die zweiwertigen Reste R¹ sind gesättigte
gerad- oder verzweigtkettige oder cyclische Alkylenreste wie
der Methylen- und Ethylenrest sowie Propylen-, Butylen-,
Pentylen-, Hexylen-, 2-Methylpropylen-, Cyclohexylenreste,
oder ungesättigte Alkylenreste wie der Propenylen- und
Hexenylenrest.
Beispiele für die einwertigen Reste R² sind bei den
vorstehenden Beispielen für R und R&min; aufgeführt.
Weitere Beispiele für die durch Polyoxyalkylengruppen
substituierten Reste R und R&min; sind die Reste der allgemeinen
Formel (IX)
worin R², c und d die vorstehend für die allgemeine Formel
(VIII) angegebenen Bedeutungen aufweisen.
Vorzugsweise weisen höchstens 5 Mol-% der Einheiten des
Organopolysiloxans (A) die allgemeinen Formeln (V) bis (VII)
auf.
Vorzugsweise enthält das Organopolysiloxan (A) mindestens 50
Gew.-%, insbesondere mindestens 80 Gew.-%
Organopolysiloxane (A1), welche zu mindestens 90 Mol-%, insbesondere 95
Mol-% aus Einheiten der allgemeinen Formel (II) bestehen.
Dabei weisen vorzugsweise mindestens 50 Mol-% der restlichen
Einheiten die allgemeinen Formeln (I) und (V) auf. Weiterhin
ist bevorzugt, daß Organopolysiloxan (Al) eine
durchschnittliche Viskosität von 50 bis 500 000 mPa·s, insbesondere von
350 bis 60 000 mPa·s bei 25°C aufweist.
Vorzugsweise enthält das Organopolysiloxan (A) mindestens
0,5 Gew.-%, insbesondere mindestens 1 Gew.-% und
vorzugsweise höchstens 20 Gew.-% Organopolysiloxanharze (A2), welche
zu mindestens 90 Mol-%, insbesondere 95 Mol-% aus Einheiten
der allgemeinen Formeln (I), (IV) und (V) bestehen.
Beispielsweise können die Organopolysiloxanharze (A2) bei
Raumtemperatur fest sein und 0,25 bis 1,25 Einheiten der
allgemeinen Formel (I) pro Einheit der allgemeinen Formel (IV)
aufweisen.
Diese bevorzugten Organopolysiloxanharze (A2) können,
bedingt durch ihre Herstellung, bis zu insgesamt 5 Gew.-% Si-gebundene
Alkoxyreste oder Hydroxylgruppen enthalten. Die
Organopolysiloxanharze (A2) sind in der Regel mit
Polydimethylsiloxanen nicht vollständig mischbar.
Obwohl in den allgemeinen Formeln (I) bis (III) nicht
aufgeführt, kann ein Teil der Reste R durch direkt an
Siliciumatome gebundene Wasserstoffatome ersetzt sein. Dies ist aber
nicht bevorzugt.
Vorzugsweise wird das Tensid (B) ausgewählt unter den
nachstehenden Tensiden:
1. Alkylsulfate, beispielsweise mit einer Kettenlänge von 8-18
C-Atomen, Alkylethersulfate mit 8-18 C-Atomen im
hydrophoben Rest und 1-40 Ethylenoxid(EO)- bzw.
Propylenoxid (PO)-Einheiten.
2. Sulfonate, z. B. Alkylsulfonate mit 8-18 C-Atomen,
Alkylarylsulfonate mit 8-18 C-Atomen, Ester und Halbester
der Sulfobernsteinsäure mit einwertigen Alkoholen oder
Alkylphenolen mit 4-15 C-Atomen; gegebenenfalls können diese
Alkohole oder Alkylphenole auch mit 1-40 EO-Einheiten
ethoxyliert sein.
3. Alkali- und Ammoniumsalze von Carbonsäuren und
Poly(alkylenglycol)ether-Carbonsäuren mit 8-20 C-Atomen im
Alkyl-, Aryl-, Alkaryl- oder Aralkylrest und 1-40 EO- bzw.
PO-Einheiten.
4. Phosphorsäureteilester und deren Alkali- und
Ammoniumsalze, z. B. Alkyl- und Alkarylphosphate mit 8-20 C-Atomen
im organischen Rest, Alkylether- bzw. Alkaryletherphosphate
mit 8-20 C-Atomen im Alkyl- bzw. Alkarylrest und 1-40
EO-Einheiten.
5. Alkylpolyglycolether, vorzugsweise solche mit 2-40 EO-Einheiten
und Alkylresten von 4-20 C-Atomen.
6. Alkylarylpolyglycolether mit 2-40 EO-Einheiten und 8-20
C-Atomen in den Alkyl- und Arylresten.
7. Ethylenoxid/Propylenoxid(EO/PO)-Blockcopolymere mit 8-40
EO- bzw. PO-Einheiten.
8. Fettsäurepolyglycolester mit 6-24 C-Atomen und 2-40
EO-Einheiten.
9. Alkylpolyglykoside der allgemeinen Formel R&min;&min;-O-Zo,
worin R&min;&min; einen linearen oder verzweigten, gesättigten oder
ungesättigten Alkylrest mit im Mittel 8-24 C-Atomen und Zo
einen Oligoglykosidrest mit im Mittel o = 1-10 Hexose- oder
Pentoseeinheiten oder Gemischen davon bedeuten.
10. Polare Gruppen enthaltende lineare Organopolysiloxane
mit Alkoxygruppen und bis zu 24 C-Atomen und/oder bis zu 40
EO- und/oder PO-Gruppen.
11. Salze von primären, sekundären und tertiären Fettaminen
mit 8-24 C-Atomen mit Essigsäure, Schwefelsäure,
Salzsäure und Phosphorsäuren.
12. Quarternäre Methylalkyl- und
Methylalkylbenzylammoniumsalze, deren Alkylgruppen 6-24 C-Atome besitzen,
insbesondere die Halogenide, Sulfate, Phosphate, Acetate und
Hydroxide.
13. Alkylpyridinium-, Alkylimidazolinium- und
Alkyloxazoliniumsalze, deren Alkylkette bis zu 18 C-Atome besitzt,
speziell in Form ihrer Halogenide, Sulfate, Phosphate und
Acetate.
Es kann ein Tensid, es können auch Gemische mehrerer Tenside
eingesetzt werden.
Besonders bevorzugt als Tenside sind die oben unter 1, 2, 5, 6,
7 und 8 aufgeführten Tenside, insbesondere die unter 1, 2, 6
und 7 aufgeführten Tenside.
Vorzugsweise werden auf 100 Gewichtsteile Organopolysiloxan
(A) 30 bis 80 Gewichtsteile Tensid (B) eingesetzt.
Als Zusatzstoffe (D) kann die Emulsion beispielsweise
Füllstoffe, Fungizide, Bakterizide, Algicide, Biocide,
Geruchsstoffe, Korrosionsinhibitoren, und, wenn auch nicht
bevorzugt, organische Lösungsmittel enthalten.
Beispiele für Füllstoffe sind hydrophile und hydrophobe
Oxide von Silicium, Magnesium oder Zink, wobei diese Oxide
vorzugsweise jeweils eine Oberfläche von mindestens 50 m²/g
aufweisen, Salze von Elementen der II. oder III. Gruppe des
Periodensystems nach Mendeleieff mit einer Ordnungszahl von
12 bis 30 mit 12 bis 22 Kohlenstoffatome je Molekül
aufweisenden, aliphatischen einbasigen Carbonsäuren oder
Hydroxycarbonsäuren, wie Calciumstearat oder
Calcium-12-hydroxystearat. Weitere Beispiele für Füllstoffe in den Emulsionen
sind Lithiumstearat, Magnesiumsilikat und
Magnesiumaluminiumsilikat. Besonders bevorzugt ist pyrogen erzeugtes oder
gefälltes insbesondere hydrophobiertes Siliciumdioxyd mit
einer Oberfläche von mindestens 50 m²/g (hochdisperse
Kieselsäure).
Die Emulsionen können eine Art von Füllstoff oder Gemische
aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Füllstoffen
enthalten. Der Anteil von Füllstoff beträgt vorzugsweise bis zu
20 Gewichtsteile, insbesondere 2 bis 8 Gewichtsteile pro 100
Gewichtsteile Organopolysiloxan (A).
Herstellungsbedingt können die Emulsionen geringe Anteile an
organischen Lösungsmitteln enthalten. Insbesondere bei der
Herstellung von Organopolysiloxanharzen werden häufig
organische Lösungsmittel eingesetzt. Falls die Emulsion
organische Lösungsmittel enthält, beträgt deren Anteil
vorzugsweise höchstens 15 Gewichtsteile insbesondere höchstens 1
Gewichtsteil, bezogen auf 100 Gewichtsteile Organopolysiloxan
(A).
Der Anteil von Füllstoff beträgt vorzugsweise bis zu 20
Gewichtsteile, insbesondere 2 bis 8 Gewichtsteile pro 100
Gewichtsteile Organopolysiloxan (A).
Die Emulsionen können durch Vermischen ihrer Komponenten in
beliebiger Reihenfolge hergestellt werden.
Die Summe der Komponenten Organopolysiloxan (A), Tenside (B)
und gegebenenfalls Zusatzstoffe (D) in der Emulsion beträgt
vorzugsweise 0,01 bis 2 Gew.-%, insbesondere 0,05 bis 1
Gew.-%, bezogen auf das Gewicht der eingesetzten Emulsion.
In den nachfolgenden Beispielen sind, falls jeweils nicht
anders angegeben,
a) alle Mengenangaben auf das Gewicht bezogen;
b) alle Drücke 0,10 MPa (abs.);
c) alle Temperaturen 20° C
BeispieleBeispiel 1Durchführung der Versuche
An einem Schichtmodell aus zwei gemahlenen Bohrkernen mit
unterschiedlicher Durchlässigkeit aus einer erdölführenden
Gesteinsschicht eines Erdölfeldes bei Tjumen in Westsibirien
wird das erfindungsgemäße Verfahren erläutert.
Die Durchlässigkeit ist definiert als die Filtrationszeit
eines bestimmten Gasvolumens durch die zu untersuchende
Bohrkernprobe bei einem bestimmten Druckgradienten.
Mit dem gemahlenen Material der Bohrkerne mit
unterschiedlicher Zusammensetzung werden zwei Kolonnen von gleicher Länge
und gleichem Durchmesser gefüllt. Dann wird für jede Kolonne
die Durchlässigkeit, bezogen auf Gas (absolute
Durchlässigkeit) bestimmt. Über ein Einlaßrohr, das sich zu den beiden
Kolonnen verzweigt, werden die Flüssigkeiten zugegeben. Die
Enden der beiden Kolonnen sind zu einem Auslaßrohr
zusammengeführt. Beide Kolonnen verfügen an den beiden Enden über
Einrichtungen zur Messung der Durchflußgeschwindigkeit. Das
Modell wird auf eine Temperatur von 55°C thermostatisiert.
Die Versuche werden bei einem Druck von 10 MPa
durchgeführt.
Die Kolonnen werden zuerst mit Wasser gesättigt.
Anschließend werden die Kolonnen mit Erdöl aus dem
vorstehenden Erdölfeld bei Tjumen gesättigt. Dazu wird etwa die 2-fache
Menge des Porenvolumens des Schichtmodells benötigt.
Danach wird wieder mit Wasser gespült. Wenn nahezu reines
Wasser aus dem Auslaßrohr fließt, wird das Verhältnis der
Durchflußgeschwindigkeiten in den Kolonnen ermittelt. Je
näher das Verhältnis bei 1 liegt, desto höher ist die
Erdölausbeute.
Der Anteil des aus den Gesteinsmaterialien verdrängten
Erdöls wird gemessen und mit der anfangs zur Sättigung der
Kolonnen benötigten Erdölmenge verglichen. Der
Erdölverdrängungswirkungsgrad gibt den Anteil des aus dem Gestein
verdrängten Erdöls gegenüber dem gesamten im Gestein
enthaltenen Erdöl an. Die zur Sättigung des Gesteins benötigte
Erdölmenge wird als 100% gesetzt.
Danach werden zuerst 20% des Porenvolumens an
Wirkstofflösung und anschließend so lange Wasser durch die Kolonne
gespült, bis nahezu reines Wasser austritt.
Das Verhältnis der Durchflußgeschwindigkeiten in den
Kolonnen wird erneut ermittelt.
Der Anteil des zusätzlich aus den Gesteinsmaterialien
verdrängten Erdöls wird gemessen, als Zuwachs des
Erdölverdrängungswirkungsgrads berechnet und zu dem vorstehenden
Erdölverdrängungswirkungsgrad addiert.
Für einen weiteren Versuch mit einem anderen Wirkstoff
werden die Kolonnen mit frischem Gesteinsmaterial gefüllt.
Zusammensetzung der Wirkstofflösungen
Wirkstofflösung a:
2,5%ige, wäßrige Verdünnung von Extrakt 700, einer
Siliconemulsion von Wacker-Chemie GmbH, München.
Extrakt 700 besteht zu
- 9,5% aus einem Organopolysiloxan der Komponenten
Polydimethylsiloxan der Viskosität 350 mPa-s
Harz, bestehend aus Me&sub3;SiO1/2 und SiO4/2-Einheiten
α,ω-alkoxyfunktionelles Siliconöl
- 7% aus nichtionogen Tensiden (NOAS) folgender
Zusammensetzung:
4% einer Mischung von Estern eines mehrwertigen
Alkohols mit einer Fettsäure
3% ethoxylierte Fettalkohole
- 0,5% hochdisperse Kieselsäure
- 83% Wasser
Man gelangt somit zu einem Verhältnis Organopolysiloxan zu
NOAS von 9,5 : 7 = 1,36.
Wirkstofflösung b besteht zu:
1,25% aus Extrakt 700 (siehe oben)
0,30% aus WOF P-100, einem ethoxylierten Alkylphenol von
Buna.
Es errechnet sich somit eine Organosiloxan/NOAS-Verhältnis
von 0,31.
Wirkstofflösung c besteht zu:
0,25% aus Extrakt 700 (siehe oben)
0,40% aus WOF P-100
Es errechnet sich somit ein Organosiloxan/NOAS-Verhältnis
von 0,06.
Beispiel 2Erdölförderung
In einem Praxisversuch wurde auf dem Erdölvorkommen Juzhno-Balykskoje
bei Neftejugansk das Wacker-Produkt Extrakt 700
in die erdöltragende Schicht AS5-6 über insgesamt 4
Injektionssonden eingepumpt. Gefördert wurde über 20
Fördersonden.
Hierzu wurden 13,5 t einer 1 : 40-Verdünnung von Extrakt 700
innerhalb von 4 Tagen in die 4 Druckbohrungen eingepumpt.
Die Gesamtmenge der Extrakt 700-Verdünnung betrug somit 540
m³. Danach wurde weiterhin Wasser in die Druckbohrungen
eingeleitet. Die zusätzliche Förderung betrug innerhalb von
8 Monaten 13 400 t Rohöl, d. h. es konnten bislang zusätzlich
1140 t Rohöl/t Extrakt 700 gewonnen werden.
Anspruch[de]
1. Verfahren zur Förderung von Erdöl aus erdölhaltigen
Lagerstätten, bei dem eine Emulsion, enthaltend die
Komponenten
A) 100 Gewichtsteile Organopolysiloxan
B) 10 bis 100 Gewichtsteile Tensid und
C) Wasser
eingesetzt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das Organopolysiloxan
(A) aus Einheiten der allgemeinen Formeln (I) bis (VII)
R&sub3;SiO1/2 (I),
R&sub2;SiO (II),
RSiO3/2 (III),
SiO4/2 (IV)
R&sub2;(R&min;O)SiO1/2 (V),
R(R&min;O)SiO (VI),
R&min;OSiO3/2 (VII),
aufgebaut ist, worin
R einwertige, gegebenenfalls mit Halogenatomen,
Cyano-, Amino-, Alkylamino-, quarternären Ammonium-,
Mercapto-, Epoxy-, Anhydrido-, Carboxylato-, Sulfonato-,
Sulfato-, Phosphonato-, Isocyanato- oder
Polyoxyalkylengruppen substituierte Kohlenwasserstoffreste mit 1 bis
18 Kohlenstoffatomen und
R&min; einwertige, gegebenenfalls mit Halogenatomen,
Cyanogruppen oder Polyoxyalkylengruppen substituierte
Kohlenwasserstoffreste mit 1 bis 30 Kohlenstoffatomen und
Wasserstoffatome bedeuten.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem als Tenside
Alkylsulfate, Sulfonate, Alkylpolyglycolether,
Alkylarylpolyglycolether,
Ethylenoxid/Propylenoxid-Blockcopolymere eingesetzt werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1 bis 3, bei dem auf 100
Gewichtsteile Organopolysiloxan (A) 30 bis 80
Gewichtsteile Tensid (B) eingesetzt werden.