TECHNISCHES GEBIET
Die Erfindung betrifft ein System zum sicheren Übertragen von Nachrichten
vom Sender zum Empfänger bei positiver Identifizierung des Senders.
Das System ist von jener Art, die auf der Transmitterseite aufweist:
einen Nachrichtentransmitter vom Telefaxtypus; und
eine Verschlüsselungsvorrichtung zum Verschlüsseln der Telefaxsignale vor
der Übertragung;
und auf der Empfängerseite:
eine Entschlüsselungsvorrichtung zum Entschlüsseln ankommender Signale
vor deren Empfang in einer Telefax-Nachrichtenempfangsvorrichtung; und
eine Einrichtung zum Einhüllen und Bündeln von Nachrichten zwecks
sicheren Speicherns von Nachrichten, die von deren
Telefax-Empfangsvorrichtung empfangen wurden, in umhüllter Form in einem
geschlossenen Gehäuse.
STAND DER TECHNIK
Es ist bekannt, Nachrichten zwischen Sender und Empfänger mit Hilfe einer
Vorrichtung zu übertragen, zum Beispiel mit einem Telefaxgerät oder über
physikalische Übertragungsleitungen sowie durch drahtlose Übertragung. Die
Nachnchtenübertra.gung wird dadurch bewirkt, daß in das Telefaxgerät beim
Sender oder auf der Transmitterseite ein Blatt Papier eingelegt wird, das die
zu übertragende Nachricht enthält; diese Nachricht wird in Signalform durch
das übertragende Telefaxgerät umgewandelt. Diese Signale werden der
Empfängerseite übertragen, wo die Signale empfangen und in gedruckten
Text auf einem weiteren Blatt Papier durch das empfangende Telefaxgerät
umgewandelt werden. Die Ausdrucksweise "Text" sowie hier verwendet ist im
weitesten Sinne dahingehend zu verstehen, daß sie nicht nur aus Worten
sondern auch aus Buchstaben, Zeichen jeglicher Art, Bildmaterial usw.
besteht.
Es ist ferner bekannt, vor dem Übertragen den Text zu verschlüsseln, als
Sicherheitsmaßnahme dagegen, daß Nachrichten auf ihrem Wege von
Transmitter zum Empfänger "abgelauscht" werden, damit Nachrichten nicht
von unbefugten Personen gelesen werden können. Diese Nachrichten
müssen in ihrer Originaltextform auf der Empfängerseite entschlüsselt werden,
so daß der Empfänger die Nachricht verstehen kann.
( GB-A-2 217 949 beschreibt ein Telefaxgerät, das mit einer Chiffrier-
Dechiffrier-Vorrichtung gemäß der oben genannten Art kombiniert ist.
Beim Übersenden von Nachrichten mittels Telefaxgeräten, die für eine große
Zahl von Personen zugänglich sind, beispielsweise an einem Arbeitsplatz,
besteht die Gefahr, daß übertragene und ausgedruckte Nachrichten in
unkontrollierbarer Weise verteilt werden, was in manchen Fällen in bezug auf
technische, geschäftlich-technische oder politische Beziehungen nachteilig
sein kann. Um diese Gefahr zu vermeiden, ist es aus US-A-5 031 379 bekannt
geworden, eine Nachrichteneinhüll- und Sammeleinrichtung zu verwenden
zum sicheren Speichern von Nachrichten, die vom Telefaxgerät empfangen
wurden, in eingehüllter Form mit einem verschlossenen Gehäuse, das an das
Telefaxgerät angeschlossen ist.
«WO-A-86 05344 beschreibt ein weiteres Telefaxgerät, das mit einer
bekannten Einrichtung zum Einhüllen und zum Zustellen eingehüllter
Nachrichten kombiniert ist.
Es gibt Gebiete, bei denen ein höheres Maß an Sicherheit wegen "Abhören"
von Nachrichtenübertragungen erforderlich ist, als derjenige Sicherheitsgrad,
der in der oben genannten Technik gegeben ist. Bekanntlich stellt eine
Unterschrift auf Vertragsexemplaren, die mittels Telefaxgeräten übertragen
werden, keine rechtskräftige Unterschrift dar. Andere Bereiche, die beim
Übertragen von Nachrichten ein höheres Maß an Sicherheit verlangen, finden
sich beispielsweise bei Banksystemen. Zur Rechtskraft ist es notwendig, daß
die Person, die einen Auftrag übermittelt, der sich auf monetäre Transaktionen
(Bargeld, Aktien usw.) bezieht, sicher sein kann, daß die Übertragung nicht
abgehört wird, und daß auch der Empfänger sicher sein kann:
1. daß ein Abhören oder Mithören nicht stattgefunden hat;
2. daß eine unbefugte Person sich auf der Empfängerseite des Auftrags
bemächtigt hat; und
3. daß der Sender tatsächlich die im Auftrag angegebene Person ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein System zu schaffen, das es
ermöglicht, Nachrichten mit jenem Maße an Sicherheit zu übertragen, das bei
den oben genannten extremen Fällen erforderlich ist.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
Ein erfindungsgemäßes System der vorbeschriebenen Art sitzt auf der
Übertragungsseite ein Aktivierungsmittel, das Kartenleser und Tastatur zum
Aktivieren der Chiffriervorrichtung in Abhängigkeit von Signalen vom
Kartenleser und von der Tastatur beinhaltet, und das auf der Empfängerseite
eine Kontrolvorrichtung aufweist, die dazu dient, die Chiffriervorrichtung in
Abhängigkeit von Signalen, die vom Kartenleser und von der Tastatur
ausgehen, zu aktivieren. Das System wird beispielsweise mit Karten vom
sogenannten usmart card"-Typus aktiviert. Dieses sowie weitere
kennzeichnenden Merkmale des erfindungsgemäßen Systems ergeben sich
aus den folgenden Ansprüchen.
KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
Die Erfindung soll im folgenden in Einzelheiten unter Bezugnahme auf die
beigefügte schematische Zeichnung beschrieben werden:
Figur 1 veranschaulicht ein Telefaxgerät, das mit einer
Nachrichten-Einhüll- und Sammeleinrichtung versehen ist;
Figur 2 veranschaulicht ein System, das ein übertragendes und
empfangendes Telefaxgerät aufweist, Chiffrier- und Dechiffriermittel
sowie Aktivierungs- und Kontrolmittel.
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
Figur 1 zeigt ein Telefaxgerät 10, das versehen ist mit einem Signalaufnehmer
und einem Drucker zum Ausdrucken empfangener Nachrichten auf
Papierblättern, die von einem Papiermagazin entnommen werden. Die
Papierblätter, die durch den Drucker hindurchgelaufen sind, werden beim
Verlassen des Druckers in einem geschlossenen Gehäuse 11 gesammelt und
gebündelt; die Vorrichtung enthält weiterhin einen Speicher für Hülmaterial, in
welchem die gebündelten Blätter eingehüllt werden. Am Boden des
geschlossenen Gehäuses 11 ist eine verriegel bare Schublade 14 vorgesehen,
in welcher die eingehüllten Bündel von Nachrichten gesammelt werden, und
aus welcher die genannten Nachrichten durch befugte Personen entnommen
werden können.
Zwischen dem Gerät 10 und dem Gehäuse 11 befindet sich ein Förderer 12,
der mit einem Schalter versehen ist, der in einer ersten Stellung 121 den
Durchgang von Nachrichten, Empfangsbescheinigungen usw. in eine offene
Sammelbox 13 erlaubt, und der in einer zweiten Stellung 122 die bedruckten
Blätter in das Gehäuse 11 und zu einer Nachrichtenbündel- und
Einhülleinrichtung leitet. Schalter 121-122 wird zwischen den beiden
Stellungen bewegt, abhängig von einem getrennten Signal (Code), das von
einer Sendeeinrichtung in Verbindung mit dem Übertragen der Nachrichten
zur Empfangsstation geliefert wird.
Das in Figur 2 veranschaulichte System beinhaltet auf der Transmitterseite:
ein Nachrichtenübertragungsgerät 10 vom Telefaxtypus;
eine Chiffriereinrichtung 22, die die Telefax-Ausgangssignale aus Gerät 10 vor
der Übertragung chiffriert; und
eine Aktiviereinrichtung 23, die einen Kartenleser 231 und eine Tastatur 232
enthält und die dazu dient, die Chiffriereinrichtung 22 in Abhängigkeit von
Signalen aus dem Kartenleser 231 und der Tastatur 232 zu aktivieren;
und auf der Empfängerseite:
eine Dechiffriereinrichtung 25 zum Dechiffrieren ankommender Signale; ein
Nachrichtenempfangsgerät 20 nach Art eines Telefaxgerätes;
eine Nachrichteneinhüll- und Nachrichtensammeleinrichtung 21 zum sicheren
Speichern von Nachrichten, die vom Telefaxgerät 20 empfangen wurden, in
umhüllter Form innerhalb eines geschlossenen Gehäuses 211; und
eine Steuereinrichtung 24 zum Aktivieren der Dechiffriereinrichtung 25 in
Abhängigkeit von Signalen, die aus Signalen vom Kartenleser 231 und von
der Tastatur 232 hervorgehen.
Es versteht sich, daß das System in der Praxis dazu in der Lage sein muß, auf
ein und derselben Seite Nachrichten zu übertragen und Nachrichten zu
empfangen. Demgemäß arbeiten die beiden Telefaxgeräte 10, 20
dahingehend, daß sie Nachrichten übertragen und empfangen, und die
Einrichtungen 22, 25 arbeiten dahingehend, daß sie Nachrichten chiffrieren
und dechiffrieren.
Das System kann ferner nicht-codierte und nicht-chiffrierte Nachrichten
übertragen und empfangen, ohne daß es umgebaut werden muß. Bei dieser
Art von Betrieb wird natürlich die Chiffriereinrichtung nicht verwendet. Hierbei
ist es zweckmäßig, daß die Empfangsausrüstung am oberen Rand eines
jeden bedruckten Bogens eine sogenannte "Klartextmarkierung" anbringt,
beispielsweise durch die Worte "nicht verschlüsselt".
Eine Person, die eine Nachricht übertragen möchte, die ihrerseits ein hohes
Maß an Sicherheit gegen unbefugtes Mithören oder Mißbrauch erfordert, legt
die getippte, gedruckte oder geschriebene Nachricht in einen vorgesehenen
Ort im Faxgerät 10, führt die Karte (smart card) in den Kartenleser 231 ein,
gibt seinen PIN-Code durch die Tastatur 232 ein und wählt die Nummer des
Empfängers (möglicherweise eine Kartennummer) auf der Tastatur des
Gerätes an und drückt den START-Knopf. Vorausgesetzt, daß die Nummer
der Person, die sich hinter der Karte verbirgt, mit dem eingegebenen PIN-
Code übereinstimmt, überträgt das Telefaxgerät 10 nunmehr Signale zur
Empfängerseite, die durch die Chiffriereinrichtung 22 chiffriert wurden.
In Abhängigkeit von Signalen, die aus den Signalen aus dem Kartenleser 131
und der Tastatur 132 hervorgehen, aktiviert die Steuereinrichtung 24 auf der
Empfängerseite die Dechiffriereinrichtung 25 und veranlaßt, daß eine separate
Chiffriermarkierung an der Oberkante eines jeden Bogens aufgebracht wurde,
der in das Telefaxgerät 20 für den chiffrierten Nachrichtentext eingegeben
wurde. Die getrennte Chiffriermarkierung wird an einer oberen Stelle auf dem
bedruckten Bogen angebracht, wo die übertragene Nachricht am
Empfangsgerät nicht gelesen werden kann. Dies vermeidet das Risiko, daß
eine Person an einer nicht-chiffrierten Nachricht manipuliert, um den Eindruck
zu erwecken, daß die Nachricht während der Übertragung chiffriert wurde.
Weiterhin veranlaßt die Steuervorrichtung 24, daß Nummermarkierungen
entsprechend Signalen aus dem Kartenleser auf der Übertragerseite auf jeden
bedruckten Bogen aufgebracht wird, der in das Telefaxgerät 20 für den
dechiffrierten Nachrichtentext eingegeben wird. Dies erlaubt es einem
befugten Empfänger, von dem man annehmen kann, daß er Kenntnis von den
Kartenzahlen der betroffenen Personen hat (nicht so beim PIN-Code), sich zu
vergewissern, daß die ankommende Nachricht vom Sender ordnungsgemäß
übertragen wurde.
Demgemäß ist es beispielsweise nicht mehr notwendig, daß eine Bank einen
Kunden anspricht, um sicherzustellen, daß eine Weisung (Auftrag), die der
Bank gesandt wurde, in Ordnung ist.
Zahlreiche Variationen sind innerhalb des Rahmens des erfindungsgemäßen
Konzeptes denkbar. So kann beispielsweise eine gesamte Nachricht in einem
Speicher im Telefaxgerät abgespeichert werden, bevor die Person, die die
Nachricht überträgt, den Chiffriervorgang mit Hilfe ihrer Karte und ihres
PIN-Codes aktiviert. Dies stellt eine weitere Sicherheitsmaßnahme gegen
unbefugtes Beeinflussen einer Übertragungsfolge dar.
Eine weitere Abwandlung besteht darin, daß die Dechiffriereinrichtung 25 dazu
veranlaßt wird, das Erscheinen eines chiffrierten Textes zu erfassen und
hierbei die getrennte Chiffriermarkierung an der Empfängerseite aufzubringen.