| Dokumentenidentifikation |
DE19653296C1 02.04.1998 |
| Titel |
Stickmaschine mit Greiferwechsel |
| Anmelder |
ZSK Stickmaschinen GmbH, 47800 Krefeld, DE |
| Erfinder |
Gessmann, Hans-Rainer, 47803 Krefeld, DE; Helgert, Karl, 47803 Krefeld, DE; Zieschang, Rolf, Dipl.-Ing., 47228 Duisburg, DE |
| Vertreter |
Cohausz Hase Dawidowicz & Partner, 40237 Düsseldorf |
| DE-Anmeldedatum |
20.12.1996 |
| DE-Aktenzeichen |
19653296 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
02.04.1998 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
02.04.1998 |
| IPC-Hauptklasse |
D05B 59/04
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| IPC-Nebenklasse |
D05B 57/26
D05C 3/00
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft eine Stick-, Stepp- oder Nähmaschine mit Ober- und Unterfadensystem und mit einer Vorrichtung zum Wechseln eines an der Arbeitsstelle unterhalb der Stichplatte gelagerten Greifers, wobei die Maschine mehrere derselben Arbeitsstelle zugeordnete Greifer aufweist, die an einem Greiferträger angeordnet sind, der derart verfahrbar ist, daß die Greifer einzeln unterhalb der Stichplatte positionierbar sind, wobei die Greifer in einer Achse linear am Greiferträger gelagert sind, und der Greiferträger in Richtung dieser Achse linear verfahrbar ist.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Stick-, Stepp- oder Nähmaschine
mit Ober- und Unterfadensystem und mit einer Vorrichtung
zum Wechseln eines an der Arbeitsstelle unterhalb der
Stichplatte gelagerten Greifers, wobei die Maschine mehrere
derselben Arbeitsstelle zugeordnete Greifer aufweist, die
an einem Greiferträger angeordnet sind, der derart
verfahrbar ist, daß die Greifer einzeln unterhalb der
Stichplatte positionierbar sind.
Die Wirtschaftlichkeit dieser Maschinen wird neben den
Herstellungskosten maßgeblich durch ihre Schnelligkeit,
insbesondere bei Fadenwechsel und bei der Behebung von
Störfällen, wie beispielsweise Fadenbruch, bestimmt. Dabei
ist nicht nur der Oberfaden, sondern auch der Unterfaden
von entscheidender Bedeutung.
Das Wechseln der Unterfadenspule ist bei herkömmlichen
Maschinen ein aufwendiges und langdauerndes Verfahren, das
die Bedienperson in der Regel von Hand ausführen muß. Im
einzelnen muß dabei zunächst die Spulenkapsel mit
Unterfadenspule aus dem Greifer herausgenommen werden.
Danach wird die darin gelagerte Unterfadenspule gegen eine
neue Fadenspule ausgewechselt. Anschließend muß die
Spulenkapsel mit der neuen Unterfadenspule in den Greifer
eingesetzt und verriegelt werden.
Während der Durchführung dieser Schritte muß die Maschine,
zumindest an der betroffenen Arbeitsstelle, angehalten
werden. Durch solche Stillstandszeiten wird die Bearbeitung
des Textilguts erheblich verteuert.
Es wurden daher verschiedene Vorrichtungen zum
automatischen Auswechseln der Spulenkapsel vorgeschlagen. So
ist aus der DE-OS 17 60 106 eine Nähmaschine bekannt, die
ein Magazin für mehrere Spulenkapseln mit Unterfadenspulen
aufweist. Ein hin und her beweglicher Spulenträger
transportiert bei einem Wechsel eine Spulenkapsel aus dem
Magazin zum Greifer, wo eine Greifeinrichtung die alte
Spulenkapsel mit der leeren Unterfadenspule aus dem Greifer
entnimmt und die neue Spulenkapsel mit der vollen
Unterfadenspule in den Greifer einsetzt.
Zur Vereinfachung dieser sehr aufwendigen Vorrichtung wurde
in der DE 40 25 475 A1 vorgeschlagen, ein rohrförmiges
Magazin für mehrere spulenkapseln mit einer
Auswurfeinrichtung, sowie eine Vorrichtung zur Entnahme von
Spulenkapseln aus dem Greifer vorzusehen. Diese Kombination
von zwei Vorrichtungen zum Entfernen und Einsetzen von
Spulenkapseln aus bzw. in den Greifer ist ebenfalls
konstruktiv sehr aufwendig und ein Spulenkapselwechsel
dauert relativ lange. Außerdem ist die Kapazität des
Magazins begrenzt, so daß nach einer entsprechenden Anzahl
von Spulenkapselwechseln eine längere
Maschinenstillstandszeit erforderlich wird, um das Magazin neu zu bestücken.
Auch ist bei dieser Maschine ein Spulenkapselwechsel nur
dann vorgesehen, wenn eine Unterfadenspule leer ist. Ein
mehrfacher programmgemäßer Spulenkapselwechsel mit
verschiedenfarbigen Unterfäden zum Erzielen bestimmter
Stick- oder Nähmuster ist nicht möglich.
Um diese Nachteile zu vermeiden wurde in der JP 59-166187
vorgeschlagen, eine Stickmaschine mit den eingangs
genannten Merkmalen auszubilden. Dabei sind mehrere Greifer
über den Umfang eines trommelförmigen Hilfskörper gelagert,
der durch Drehung jeweils einen Greifer unterhalb der
Stichplatte positionieren kann. Eine derartige Trommel
benötigt insbesondere bei einer großen Anzahl von Greifern
einen großen Bauraum, der sich nicht nur zu den Seiten,
sondern auch nach unten erstreckt. Zur Steuerung der
Drehbewegungen der Trommel ist ein aufwendig konstruierter
Kupplungsmechanismus erforderlich, der hohe
Herstellungskosten verursacht.
Aus der DE 35 15 627 C2 ist eine gattungsfremde
Kettenstich-Stickmaschine bekannt, die nach dem Einfadensystem mit nur
einem Stickfaden arbeitet. Daher kann bei dieser Maschine
nicht das Problem auftreten, daß der Unterfaden gewechselt
werden muß. Für diese Stichbildung ist daher auch kein
Greifer erforderlich, sondern ein Schlingenbildner, der als
Fadenleger hin und her schwingt. Um bei dieser Maschine das
Sticken eines mehrfarbigen Musters zu ermöglichen, wurde
vorgeschlagen, mehrere Schlingenbildner verfahrbar
nebeneinander anzuordnen. Für jede Farbe wird der Faden von
einem großen Fadenkonus oder Fadenspule abgezogen, so daß
der Fadenvorrat wesentlich seltener aufgebraucht ist, als
bei den vergleichweise sehr viel kleineren Unterfadenspulen
in den Greifern einer Zweifaden-Stickmaschine. Die Behebung
von Fadenbrüchen ist bei einer Maschine nach der DE 35 15 627 C2
nicht möglich.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine preiswert herzustellende
und leicht handhabbare Maschine der eingangs genannten Art
zu schaffen, die bei einfacher Steuerbarkeit einen
schnellen, vorzugsweise automatischen Wechsel der Greifer
ermöglicht und die bei einfacher und kompakter Konstruktion
nur einen kleinen Bauraum beansprucht. Dabei soll der
Wechsel sowohl bei leerer Unterfadenspule als auch bei
Fadenbruch oder zum Farbwechsel des Unterfadens erfolgen
können.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Greifer in einer Achse linear am Greiferträger gelagert
sind, und der Greiferträger in Richtung dieser Achse linear
verfahrbar ist.
Auf diese Weise wird eine besonders kompakte und
platzsparende Bauweise erreicht, die ein schnelles Wechseln der
Greifer bei kurzen Verfahrwegen ermöglicht. Auf einfache
Weise ist eine exakte Positionierung der Greifer in der
Arbeitsposition unterhalb der Stichplatte möglich. Der
Greiferwechsel kann manuell oder automatisch ausgelöst
werden. Durch einen automatischen Greiferwechsel ist die
Maschine sehr schnell wieder einsatzbereit, wobei die
Arbeitsstelle der Maschine während eines Wechsels, d. h.
während des Verfahrens des Greiferträgers nur sehr kurze
Zeit angehalten ist. Das Textilgut ist dadurch
preisgünstig, auch mit verschiedenfarbigen Unterfäden, zu
bearbeiten.
Der zum Bedienen und Kontrollieren der Maschine
erforderliche Zeitaufwand einer Bedienperson kann auf ein
Minimum reduziert werden. Eine Bedienperson kann mehrere
erfindungsgemäße Maschinen gleichzeitig bedienen und
beaufsichtigen, da Produktionsunterbrechungen durch leere
Unterfadenspulen oder Bruch des Unterfadens automatisch
behoben werden können. Nach einem erfolgten automatischen
Greiferwechsel hat die Bedienperson ausreichend Zeit, um
festzustellen, ob eine neue Unterfadenspule in einen in
einer Parkposition befindlichen Greifer eingesetzt werden
muß oder ob nach einem Fadenbruch mit derselben
Unterfadenspule weitergearbeitet werden kann.
Die erfindungsgemäße Wechslervorrichtung ist preiswert
herzustellen und leicht zu handhaben und zu steuern. Sie
ist konstruktiv einfach aufgebaut, einfach zu montieren und
zeichnet sich durch eine kompakte Bauweise und geringen
Raumbedarf aus.
An dem verfahrbaren Greiferträger können zwei oder mehr
Greifer angeordnet sein und gleichzeitig verfahren werden.
Das Verfahren des Greiferträgers ist über eine
Steuereinheit steuerbar.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn für alle Greifer ein
einziger Antrieb vorgesehen ist, durch den der jeweils
unterhalb der Stichplatte in der Arbeitsposition
positionierte Greifer über eine Kupplung antreibbar ist.
Besonders günstig ist dabei der Antrieb durch einen
Elektromotor und formschlüssig kuppelbare Kupplungsmittel.
Dabei ist es außerdem vorteilhaft, wenn die momentan nicht
angetriebenen Greifer in Parkpositionen drehfest am
Greiferträger arretiert sind. Dadurch ist sowohl
zusätzlicher Verschleiß als auch die Geräuschentwicklung
durch rotierende, aber momentan nicht benötigte Greifer
vermeidbar, ohne daß jeder einzelne Greifer durch einen
eigenen Motor antreibbar sein muß, was zu weiteren hohen
Kosten führen würde. Die Arretierung kann auf einfache
Weise über eine Hälfte der Kupplung erfolgen, wobei eine
formschlüssige Kupplung besonders günstig ist.
Der Greiferträger kann in bevorzugen Ausführungsformen über
einen Zahnriemen, über einen Seilzug, über eine Zahnstange
mit Ritzel oder über eine Spindel, vorzugsweise eine
Trapezgewinde- oder Kugelrollspindel verfahren werden.
Dabei können vorzugsweise elektrische, pneumatische,
hydraulische und/oder magnetische Antriebsmittel zum
Einsatz kommen.
Um bei einem Fadenwechsel den momentan verarbeiteten
Unterfaden von dem Textilgut trennen zu können, ist es
vorteilhaft, wenn unterhalb der Stichplatte mindestens eine
Fadenschneideinrichtung vorgesehen ist. Eine erste
Fadenschneideinrichtung kann aus zwei beweglichen Messern
bestehen, die von einer Steuereinheit insbesondere bei
einem beabsichtigten Unterfadenwechsel betätigbar sind.
Eine zweite, besonders einfache Fadenschneideinrichtung
kann durch zwei unterhalb der Stichplatte und in der
Verfahrrichtung des Greiferträgers seitlich angeordnete,
feststehende Messer gebildet sein, an denen der Unterfaden
beim Verfahren der Greifer geschnitten wird.
Ebenso kann unterhalb der Stichplatte ein Fadenwächter mit
einem Sensor, vorzugsweise einem Drahtbügel, vorgesehen
sein, durch den ein Fadenbruch oder eine leere
Unterfadenspule erkennbar ist und der entsprechende Signale an die
Steuereinheit des Greiferträgers übermittelt.
Der Greiferträger mit den Greifern sowie gegebenenfalls die
Fadenschneideinrichtung(en) und der Fadenwächter können
vorteilhafterweise zu einem Arbeitskopf zusammengefaßt
sein. Eine besonders rationelle Arbeitsweise kann dadurch
erreicht werden, daß die Maschine mehrere Arbeitsköpfe
aufweist. Die erfindungsgemäße Greiferwechselvorrichtung
ist jedoch auch bei einer Maschine mit nur einem
Arbeitskopf einsetzbar.
Bei mehreren Arbeitsköpfen kann eine besonders platzsparende
Bauweise der Maschine bei sehr kleinen Arbeitskopfabständen
dadurch erreicht werden, daß der Greiferträger senkrecht
hoch und runter verfahrbar und während des Verfahrens
schwenkbar oder drehbar ist. Um Kollisionen bei sehr
kleinen Arbeitskopfabständen während der Rotationsbewegung
der Greiferträger zu vermeiden, kann der Greiferwechsel in
zwei Durchgängen nacheinander jeweils nur an jedem zweiten
Arbeitskopf erfolgen, oder die Rotationsbewegungen der
einzelnen Greiferträger werden nacheinander durchgeführt,
so daß zwei benachbarte Greiferträger nicht zeitgleich
rotieren. Auf diese Weise wird der kleinstmögliche
Arbeitskopfabstand nicht durch die Länge, die Breite oder
den Durchmesser der Wechseleinrichtung, sondern durch die
schmalere Arbeitskopfbreite bestimmt. Außerdem sind nicht
am Stickprozeß beteiligte Greifer aufgrund der
Senkrechtanordnung zum Spulenwechsel besser zugänglich,
weil sie sich nicht mehr in der Tischplattenebene befinden.
Auch für weitere Bauelemente, insbesondere für
Fadenschneider, Fadenwächter und für die X- und
Y-Pantographenantriebe ist mehr Bauraum vorhanden.
Wenn die Maschine mehrere Arbeitsköpfe hat, kann jeder
einzelne Greiferträger von einem eigenen Antrieb,
vorzugsweise von einem Schrittmotor, verfahren werden oder
es kann ein einziger Antrieb vorgesehen sein, der alle
Greiferträger, insbesondere über eine Antriebsspindel, über
eine Zahnstangen-Ritzel-Kombination, über einen Seilzug
oder über einen Zahnriemen, gleichzeitig verfährt. Diese
Antriebsweise ist besonders dann von Vorteil, wenn eine
Vielzahl gleicher Stickmuster mit verschiedenfarbigen
Unterfäden nebeneinander ausgeführt werden sollen.
Vorteilhaft ist es, wenn ein oder mehrere Greiferträger in
eine Zwischenposition verfahrbar sind, in der alle Greifer
dieses/dieser Greiferträger(s) drehfest arretiert sind.
Dadurch wird der Verschleiß der Greifer reduziert, wenn
insbesondere bei großen Mustern nur bestimmte Arbeitsköpfe
arbeiten und die nicht benötigten Arbeitsköpfe abgeschaltet
sind.
Eine weitere Automatisierung des Arbeitsablaufs der
Maschine kann dadurch erreicht werden, daß mindestens eine
ansich bekannte Spulenkapselwechselvorrichtung zum Wechseln
der Spulenkapseln mit darin gelagerten Unterfadenspulen aus
den Greifern vorgesehen ist. Solche Vorrichtungen zum
Wechseln der Spulenkapseln können für die gesamte Maschine oder
für jeweils einen einzelnen Arbeitskopf sowie feststehend
oder verfahrbar angeordnet sein. Ein Bestücken der
Wechselvorrichtungen mit neuen spulenkapseln ist erst nach einem
relativ langen Zeitraum erforderlich, so daß der zum
Bedienen und Kontrollieren- der Maschine erforderliche
Zeitaufwand einer Bedienperson noch weiter reduziert werden kann.
Wenn der momentan verarbeitete Unterfaden gewechselt werden
soll, wird zunächst die Maschine angehalten. Anschließend
wird der momentan verarbeitete Unterfaden vom Textilgut
abgetrennt und der Greiferträger verfährt so weit, bis der
Greifer mit dem gewünschten Unterfaden sich in der
Arbeitsposition unterhalb der Stichplatte befindet. Sodann kann
der Arbeitsprozeß mit dem neuen Unterfaden unverzüglich
fortgesetzt werden.
Außer einem solchen durch das Stick- oder Nähprogramm
vorgegebenen Greiferwechsel kann ein Wechsel auch dann
erfolgen, wenn der Unterfaden gebrochen ist oder die
Unterfadenspule leer ist, was insbesondere durch einen
Fadenwächter auf einfache Weise feststellbar ist.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüchen sowie aus der nachfolgenden
Beschreibung und den in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispielen
Es zeigen:
Fig. 1 Ansicht einer Arbeitsstelle mit zwei Greifern
Fig. 2 Draufsicht der Arbeitsstelle aus Fig. 1
(Stichplatte ist nicht dargestellt)
Fig. 3 Seitenansicht der Arbeitsstelle aus Fig. 1
Fig. 4a und 4b vergrößerte Darstellung des Bereichs Z aus
Fig. 3 mit zwei unterschiedlichen
Ausführungsformen der Kupplung für den Greiferantrieb
Fig. 5a und 5b zwei unterschiedliche Ausführungsformen eines in
einer Parkposition arretierten Greifers
Fig. 6 Ansicht von vier Arbeitsstellen, deren
Greiferträger von einem gemeinsamen Motor
verfahren werden
Fig. 7 Ansicht von vier Arbeitsstellen, wobei jeder
Greiferträger von einem eigenen Motor verfahrbar
ist
Fig. 8 Ansicht einer Arbeitsstelle aus Fig. 7, bei der
der Greiferträger in eine Zwischenposition
verfahren ist (Greiferabschaltung)
Fig. 9 Schematisch dargestellte Anordnung der Greifer an
einem Greiferträger
Fig. 10 Schematische Darstellung eines senkrecht
verfahrbaren und schwenkbaren Greiferträgers
Fig. 11 Seitenansicht einer Arbeitsstelle mit einer
Spulenkapselwechselvorrichtung
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte Arbeitsstelle 1
einer Stickmaschine hat zwei Greifer 3, die jeweils eine
Spulenkapsel 4 mit darin gelagerter Unterfadenspule 5
aufweisen. Die beiden Greifer 3 sind an einem in Richtung 6
hin und her verfahrbaren Greiferträger 7 drehbar gelagert.
Der Greiferträger 7 kann dabei derart verfahren werden, daß
die Greifer 3 einzeln unterhalb der Stichplatte 8 und der
Nadel 9 in einer Arbeitsposition A positionierbar sind. Der
Antrieb des Greiferträgers 7 erfolgt durch einen
Schrittmotor 10 und über eine Spindel 11, auf der eine
drehfest an dem Greiferträger 7 befestigte Spindelmutter 12
gelagert ist.
Wenn die Maschine mehrere Arbeitsstellen 1 aufweist, kann
der Greiferträger 7 jeder einzelnen Arbeitsstelle 1 von
jeweils einem eigenen Schrittmotor 10 verfahren werden
(Fig. 7), oder alle Greiferträger 7 werden von einem
einzigen Schrittmotor 10 gleichzeitig verfahren, wobei die
einzelnen Spindeln 11 über Kupplungen 13 und Zwischenwellen
14 miteinander drehfest verbunden sind (Fig. 6).
Der Greiferträger 7 ist verfahrbar in einer Schiene 15
gelagert, die über eine Fußplatte 16 am Maschinengestell 17
befestigt ist. Unterhalb der Fußplatte 16 und hinter dem
Greiferträger 7 ist eine über alle Arbeitsstellen 1 der
Maschine sich erstreckende Greiferantriebswelle 18
gelagert, die von einem Elektromotor angetrieben wird. Über
ein nicht näher dargestelltes Getriebe treibt die
Greiferantriebswelle 18 eine an der Arbeitsposition A der
Arbeitsstelle 1 gelagerte, formschlüssig kuppelbare
Greiferkupplung 29 an (Einzelheit Z aus Fig. 3).
Die Greiferkupplung 29 kann dabei durch ein mit einer Nut
ausgebildetes erstes Kupplungsteil 19a gebildet sein, in
das das stegförmig abgeflachte Ende der Greiferwelle 20 als
zweites Kupplungsteil 20a einschiebbar ist (Fig. 4a).
In einer zweiten Variante der Greiferkupplung 29 kann das
Ende der Greiferwelle 20 als zweites Kupplungsteil 20b mit
einer Nut ausgebildet sein, die auf das stegförmig
abgeflachte erste Kupplungsteil 19b aufschiebbar ist
(Fig. 4b).
Wenn sich die Greifer 3 in einer Parkposition B oder in
einer Zwischenposition C befinden, sind sie über das zweite
Kupplungsteil 20a an einer Halteschiene 21a (Fig. 5a) bzw.
über das zweite Kupplungsteil 20b an einer Halteschiene 21b
(Fig. 5b) formschlüssig drehfest arretiert. Die
Halteschienen 21a bzw. 21b sind dabei insbesondere in ihrer
vertikalen Ausrichtung den ersten Kupplungsteilen 19a bzw.
19b entsprechend angeordnet, so daß ein problemloses
Kuppeln der Greiferkupplung 29 beim Verschieben des
Greiferträgers 7 möglich ist, wenn die Nut bzw. der Steg
des ersten Kupplungsteils 19a bzw. 19b waagerecht
ausgerichtet ist.
Bei einer Maschinen mit mehreren Arbeitsstellen 1 kann es
bei großen, sich über mehrere Arbeitsstellen 1
erstreckenden Mustern vorkommen, daß bestimmte Arbeitsstellen 1 nicht
benutzt werden können. Bei der in Fig. 7 gezeigten
Maschine arbeiten nur die Arbeitsstellen 1a und 1c, während
die Arbeitsstellen 1b und 1d nicht genutzt werden. Da beim
Betrieb der Maschine das erste Kupplungsteil 19a bzw. 19b
der Greiferkupplung 29 jeder Arbeitsstelle 1 über die über
die gesamte Maschine sich erstreckende Greiferantriebswelle
18 permanent angetrieben wird, werden die Greiferträger 7
der momentan nicht benutzten Arbeitsstellen 1b und 1d
derart verfahren, daß sich die beiden Greifer 3 jedes
Greiferträgers 7 jeweils in einer Zwischenposition C
befinden, in der die Greifer 3 abgeschaltet und über die
zweiten Kupplungsteile 20a bzw. 20b und die Halteschienen
21a bzw. 21b drehfest arretiert sind. Eine momentan nicht
genutzte Arbeitsstelle 1b bzw. 1d mit den beiden in einer
Zwischenposition C arretierten Greifern 3 ist in Fig. 8
vergrößert dargestellt (Greiferabschaltung).
Die Spulenkapseln 4 mit den darin gelagerten
Unterfadenspulen 5 werden durch einen Haltefinger 22
drehfest in jedem Greifer 3 gehalten.
An der Arbeitsposition A der Arbeitsstelle 1 befindet sich
unter der Stichplatte 8 eine aus einem hin und her
bewegbaren Hakenmesser 23 und einem feststehenden
Gegenmesser 24 bestehende Fadenschneideinrichtung 25.
Zusätzlich ist unterhalb der Stichplatte 8 ein Drahtbügel
26 als Sensor für einen Unterfadenwächter angeordnet, der
federnd gegen den zwischen Textilgut und Unterfadenspule 5
gespannten Unterfaden anliegt. Bei einem möglichen
Unterfadenbruch federt der Drahtbügel 26 in seine Ruheposition
zurück, so daß der Fadenbruch für den Unterfadenwächter
erkennbar ist.
Zusätzlich können unterhalb der Stichplatte 8 zwei
feststehende Schneidemesser 27 vorgesehen sein, die den
zwischen Textilgut und Unterfadenspule 5 gespannten
Unterfaden beim Verfahren der Greifer 3 aus der Arbeitsposition
A in eine Parkposition B automatisch abschneiden. An jedem
Greiferträger 7 können auch drei oder mehr Greifer 3 linear
angeordnet sein (Fig. 9).
In den Fig. 10a bis 10e sind verschiedene
Momentaufnahmen während eines Greiferwechsels dargestellt,
wobei der Greiferträger 7 senkrecht verfahrbar und
schwenkbar ist. Zunächst wird der Greiferträger 7 nach
unten verfahren (Fig. 10a). Dabei erfolgt in dem unteren
Bereich eine Verschwenkung des Greiferträgers um 180°
(Fig. 10b bis 10d). Schließlich wird der Greiferträger 7
wieder nach oben verfahren, so daß der Greifer 3b, der
zuerst in der Parkposition B war, sich nunmehr in der
Arbeitsposition A befindet. Der Greifer 3a ist dabei aus
der Arbeitsposition A in die Parkposition B verfahren
worden (Fig. 10e). Eine Greiferabschaltung ist bei dieser
Ausführung ebenfalls einfach möglich, wenn der
Greiferträger 7 senkrecht in seine untere Position (Fig. 10c)
verfahren wird und dort verbleibt. Ein Verschwenken des
Greiferträgers 7 ist dabei nicht erforderlich, kann aber
ebenfalls durchgeführt werden.
Bei der in Fig. 11 dargestellten Arbeitsstelle 1 ist eine
parallel zum Greiferträger 7 verfahrbare
Spulenkapselwechselvorrichtung 28 vorgesehen, in der mehrere
Spulenkapseln 4 mit Unterfadenspulen 5 gelagert sind. Die
Spulenkapselwechselvorrichtung 28 kann an die Parkpositionen B
der Greifer 3 verfahren werden, um hier eine neue
Spulenkapsel 4 in den arretierten Greifer 3 einzusetzen.
Dieser Spulenkapselwechsel kann auch während des
Stickbetriebes der Maschine erfolgen. Eine oder mehrere
Spulenkapselwechselvorrichtungen 28 können auch feststehend
oder über alle Arbeitsstellen 1 der Maschine verfahrbar
angeordnet sein.
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| Anspruch[de] |
- 1. Stick-, Stepp- oder Nähmaschine mit Ober- und
Unterfadensystem und mit einer Vorrichtung zum Wechseln
eines an der Arbeitsstelle unterhalb der Stichplatte
gelagerten Greifers, wobei die Maschine mehrere derselben
Arbeitsstelle zugeordnete Greifer aufweist, die an einem
Greiferträger angeordnet sind, der derart verfahrbar ist,
daß die Greifer einzeln unterhalb der Stichplatte
positionierbar sind,
dadurch gekennzeichnet
daß die Greifer (3) in einer Achse (6) linear am
Greiferträger (7) gelagert sind, und der Greiferträger (7)
in Richtung dieser Achse (6) linear verfahrbar ist.
- 2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß für alle Greifer (3) ein
einziger Antrieb, insbesondere ein Elektromotor, vorgesehen
ist, durch den der jeweils unterhalb der Stichplatte (8) in
der Arbeitsposition (A) positionierte Greifer (3) über eine
Kupplung (29) antreibbar ist.
- 3. Maschine nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die nicht angetriebenen
Greifer (3) in einer Parkposition (B) insbesondere über
eine Kupplung (20, 21) drehfest am Greiferträger (7)
arretiert sind.
- 4. Maschine nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Greiferträger (7) durch einen elektrischen, pneumatischen
oder hydraulischen Antrieb (10) verfahrbar ist.
- 5. Maschine nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Greiferträger (7) über einen Zahnriemen, über eine
Zahnstange mit Ritzel oder über eine Spindel (11)
verfahrbar ist.
- 6. Maschine nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb
der Stichplatte (8) mindestens eine Fadenschneideinrichtung
(25, 27) vorgesehen ist.
- 7. Maschine nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß eine ein schwenkbar
gelagertes Messer (23) und ein feststehendes Gegenmesser
(24) umfassende erste Fadenschneideinrichtung (25) sowie
eine zwei feststehende Schneidmesser (27) umfassende zweite
Fadenschneideinrichtung vorgesehen ist.
- 8. Maschine nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb
der Stichplatte (8) ein Fadenwächter mit einem Sensor (26)
zum Ansteuern des Greiferträgers (7) vorgesehen ist.
- 9. Maschine nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Greiferträger (7) mit den Greifern (3) sowie gegebenenfalls
die Fadenschneideinrichtung (25, 27) und der Fadenwächter
(26) an einem Arbeitskopf (1) angeordnet sind.
- 10. Maschine nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Maschine mehrere
Arbeitsköpfe (1) hat.
- 11. Maschine nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Greiferträger (7)
senkrecht hoch und runter verfahrbar und während des
Verfahrens schwenkbar oder drehbar ist.
- 12. Maschine nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Greiferträger (7)
von einem eigenen Antrieb (10), vorzugsweise von einem
Schrittmotor antreibbar ist.
- 13. Maschine nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß alle Greiferträger (7)
von einem einzigen Antrieb (10) insbesondere über eine
Antriebswelle (14) antreibbar und gleichzeitig verfahrbar
sind.
- 14. Maschine nach einem der Ansprüche 10 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß ein oder
mehrere Greiferträger (7) in eine Zwischenposition (C)
verfahrbar sind, in der kein Greifer (3) angetrieben ist.
- 15. Maschine nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Maschine mindestens eine Spulenkapselwechselvorrichtung
(28) zum Wechseln der Spulenkapseln (4) mit darin
gelagerten Unterfadenspulen (5) aus den Greifern (3) aufweist.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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