Gegenstand dieser Erfindung ist eine Schneefräse, die ein mit
Rotor versehenes Schleuderteil, den Schnee zum Schleuderteil
hinleitende Schneeschare sowie einen an der Austrittsöffnung des
Schleuderteils angeordneten Auswurfkanal, der den vom Rotor
geworfenen Schnee in seitliche Richtung lenkt, umfaßt. Der
Auswurfkanal hat eine an die jeweils gewünschte Seitenkante der
Austrittsöffnung schwenkbare Leitwand, an die sich am Oberteil
des Auswurfkanals auf beiden Seiten Krümmerteile zur Lenkung des
Schneestrahls auf die gewünschte Seite zur Fahrtrichtung
anschließen.
In der finnischen Patentschrift 95 828 ist eine vorteilhafte
Schneefräse beschrieben, die meistens an der Dreipunktkupplung
eines Schleppers befestigt wird. Die Schneefräse umfaßt neben
dem eigentlichen Schleuderteil Schneeschare zum Hinleiten des
Schnees zum Schleuderteil, dessen von der Schlepper-Zapfwelle
angetriebener Rotor den Schnee über eine Austrittsöffnung nach
oben wirft. An die Austrittsöffnung ist eine
Schneeableitvorrichtung gefügt, die im allgemeinen aus einem stationären oder
drehbaren Schneeauswurfkanal besteht.
Die letztgenannte Schneefräse wie auch die meisten anderen
Schneefräsen-Typen funktionieren bei bestimmten
Schneeverhältnissen unbefriedigend. Hat der Schnee passende Feuchte, so daß
er dazu neigt, sich an Flächen zu haften, so kommt es bei den
meisten Schneefräsen zu einem Verstopfen des unteren Teils des
Auswurfkanals. Im schlimmsten Fall wird die Austrittsöffnung
völlig verstopft, so daß das Aggregat abgeschaltet, das
Schneeräumen unterbrochen und der Schneepfropfen beseitigt werden muß.
Von der finnischen Patentschrift 89 091 her ist eine Lösung zur
Beseitigung des vorgenannten Problems bekannt. Danach ist das
als Boden der Schneeauswurfrinne dienende Leitteil über die
Öffnung hinweg zu der einen oder anderen Seitenkante hin schwenkbar
und lenkt so den Schneestrahl auf die gewünschte Seite der
Maschine. Die Schwenkbewegen selbst kann zur Beseitigung eines
eventuellen Schneepfropfens benutzt werden. Das Leitteil besteht
aus zwei unten zu einer Unterspitze zusammenlaufenden
Leitwänden, die zwischen stationären Stirnblechen geschwenkt werden.
Allerdings weist diese Konstruktion gewisse Schwächen auf:
Erstens muß das Stellglied an einer unpraktischen Stelle
angeordnet werden, und zweitens überlappt die untere Spitze des
Leitteils den Rand der Austrittsöffnung, so daß es darunter zu
Schneeansammlung kommen kann. Auch kann sich zwischen den
Stirnblechen und dem Leitteil, vor allem mit zunehmendem Alter der
Maschine, Schnee ansammeln, der die Funktion der Schneefräse
beeinträchtigt.
Mit der vorliegenden Erfindung sollen die vorgenannten Mängel
der Schneefräse eliminiert werden. Die kennzeichnenden Merkmale
der erfindungsgemäßen Schneefräse sind in den beigefügten
Patentansprüchen niedergelegt. Die erfindungsgemäße Schneefräse
zeichnet sich durch hohe Betriebszuverlässigkeit und praktische
Konstruktion aus. Eine eventuelle Verstopfung läßt sich bei ihr
im Handumdrehen beheben, und die Maschine wird auch mit
zunehmendem Alter nicht störungsanfällig. Die erfindungsgemäße Lösung
bietet neben freier Wahl der Auswurfrichtung die Möglichkeit,
eine eventuelle Verstopfung durch eine schnelle Hin- und
Herbewegung des Auswurfkanals augenblicklich zu beseitigen.
Im folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die
beigefügten Zeichnungen, in denen eine Anwendung der
erfindungsgemäßen Schneefräse dargestellt ist, beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 die Schneefräse, an der Dreipunktkupplung eines
Schleppers befestigt und an seine Zapfwelle
angeschlossen;
Fig. 2 und 3 Schnittzeichnungen zur Veranschaulichung der
Funktion des Auswurfkanals.
Die erfindungsgemäße Schneefräse 1 wird an die Dreipunktkupplung
3 eines gewöhnlichen Schleppers 2 angebaut. Die
Schlepper-Zapfwelle wird mit der Rotorwelle verbunden (nicht dargestellt). Die
Schneefräse 1 umfaßt neben dem Schleuderteil 14 die Pflug- oder
Schneeschare 11 und den Schneeauswurfkanal 12. Wird die
Schneefräse 1 von dem Schlepper 2 gezogen, so lenken die Schneeschare
11 den Schnee aus einem breiten Bereich in die Einlauföffnung
der Schleuder 14. Mit Ausnahme das Auswurfkanals 12 entspricht
die Schneefräse bevorzugt dem finnischen Patent 95 828. Gelenkt
wird der Schneestrahl in der Hauptsache von der Leitwand 18 des
Auswurfkanals 12 und dem daran anschließenden Krümmerteil 22
(auf der entgegengesetzten Seite 22'). Betätigt wird der
Auswurfkanal 12 mit dem hydraulischen Stellglied 17, das der Fahrer
von der Schlepperkabine aus steuert.
In Fig. 2 und 3 sind die Extremstellungen des Auswurfkanals 12
gezeigt. Fig. 2 zeigt einen Schnitt frontal vom Auswurfkanal 12
und Fig. 3 einen Schnitt am Auswurfkanal 12. An dem
Schleuderteil 14 ist auf bekannte Weise der Rotor 15 gelagert, der über
den Schlepper angetrieben wird. Der Rotor 15 schleudert den
Schnee über die Austrittsöffnung 13 aus, und der Schneestrahl
wird mit dem Auswurfkanal 12 auf die jeweils gewünschte Seite
gelenkt. In Fig. 2 wird der Schnee rechts zur Fahrtrichtung, in
Fig. 3 entsprechend links zur Fahrtrichtung ausgeworfen.
Der Auswurfkanal 12 umfaßt die Leitwand 18, die Krümmerteile 22,
22' und die Stirnwände 19, 19', die zusammen auf beiden Seiten je
eine Auswurfrinne bilden. Der Auswurfkanal 12 ist über das
Gelenk 21 an zum Schleuderteil 14 gehörenden Stützarmen 16
befestigt und wird von dem Stellglied 17 betätigt, das über passende
Befestigungselemente mit dem Stützarm 16 und dem Unterteil der
Stirnwand 19 gekoppelt ist. Das Gelenk 21 ist asymmetrisch zur
Austrittsöffnung 13 angeordnet, so daß in beiden Richtungen ein
gutes Funktionieren der Schneestrahllenkung gewährleistet ist.
In Fig. 3 ist die Anpassung des Auswurfkanals 12 an das
Schleuderteil 14 genauer dargestellt. Die Unterkante 25 der Stirnwände
19 und 19' hat die Form eines von dem Gelenk 21 bestimmten
Kreisbogens, und diese Form wiederholt sich an der Oberkante der
Austrittsöffnung 13. Die Unterkante der Leitwand 18 hat eine
Randaussteifung oder -verstärkung 20, die in ihren
Extremstellungen auf die Seitenkante 13.1 beziehungsweise 13.2 der
Austrittsöffnung 13 zu liegen kommt und tiefer als die Stirnkanten 26reicht und diese bei Bedarf freiwischt. Es ist wesentlich,
daß die Randverstärkung 20 sich nicht mit dem Rand der
Austrittsöffnung überlappt, sondern mit ihrer gesamten Fläche den
Schneepfropfen hinaus schiebt.
Das Unterteil des Auswurfkanals 12 hat im Querschnitt H-Form.
Wird es in die entgegengesetzte Stellung geschwenkt, so
schneidet die Randverstärkung 20 den Schneepfropfen in zwei Teile, und
unter Nutzung des Stellglied-Bewegungsspielraums kann der obere
Teil des Schneepfropfens außerhalb der Schleuder abgeworfen
werden, während der untere Teil in die Schleuder fällt. Die
Schneefräse kann während dieses Reinigungsvorganges mit voller
Geschwindigkeit in Betrieb gehalten werden, und der Fahrer braucht
für die Beseitigung der Verstopfung auch seine Kabine nicht zu
verlassen. Durch die starke Blaswirkung der Schleuder wird der
Auswurfkanal von dem noch anhaftenden Schnee augenblicklich
freigefegt.
Die Blechdicke des Auswurfkanals beträgt in der Hauptsache 2 mm,
aber die Randverstärkung 20 hat eine Dicke von 5 mm, also
mindestens die doppelte Dicke wie der übrige Teil. Beim
Schleuderteil beträgt die Blechdicke im wesentlichen 4 mm. Der Rotor der
in Fig. 1-3 gezeigten Schneefräse hat einen Durchmesser von ca.
800 mm und wird von einem Schlepper von ca. 100 kW angetrieben.
Durch stufenloses Verstellen der Rotordrehzahl kann die
Auswurfdistanz zwischen 0 und 10 Metern reguliert werden.