TECHNISCHES GEBIET
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf die Aufwärmung und Entgasung von
Wasser mittels Dampf in einer Kraftwerksanlage. Sie betrifft einen entsprechenden
Apparat, wie er im Oberbegriff des ersten Anspruchs beschrieben ist.
TECHNOLOGISCHER HINTERGRUND UND STAND DER TECHNIK
In modernen Kraftwerksanlagen ist der Verbrauch von Zusatzwasser sehr groß.
So benötigen bereits klassische Kondensationsanlagen als Zusatzwasser
normalerweise 1 bis 5% des gesamten zirkulierenden Massenstromes des
Dampf-Kondensat-Kreislaufes. In Kombi-Anlagen jedoch, bei denen mit Hilfe von
Dampfinjektion die Emission von Stickstoffoxyden reduziert wird, kann dieser
Zusatzwasserverbrauch auf mehr als 50% ansteigen. Dabei wird infolge der heutigen
Anforderungen eine Entgasungsspanne des Zusatzwassers an O2 von 8'000 ppb (Teile
pro Milliarde), - d. h. Sättigungszustand des Wassers mit der atmosphärischen Luft
bei Raumtemperatur - herunter auf etwa 5 ppb bei einer gleichzeitigen Erwärmung
um 20K und mehr verlangt.
STAND DER TECHNIK
Das einfache, - an sich bekannte und bei kleinen Zusatzwassermengen von 1 bis
5% übliche - direkte Einsprühen von Zusatzwasser in den Kondensator würde
aufgrund der genannten großen Mengen zu einer Überflutung der Rohrbündel
führen. Dies hätte eine schwere Beeinträchtigung der Funktion des Kondensators
zur Folge und ist deswegen sowohl vom Kondensatorlieferanten als auch vom
Kondensatorbetreiber nicht zugelassen. Außerdem läßt sich auf diese Art nicht
die gewünschte Aufwärmung und Entgasung erzielen. Ab einer
Zusatzwassermenge von etwa 5% des gesamten Massenstromes finden übliche Apparate zur
Aufwärmung und Entgasung Verwendung, die separat vom Kondensator
angeordnet sind und je nach Aufbau mit Abdampf oder höherwertigerem Dampf für die
Aufwärmung und Entgasung über entsprechende Leitungen versorgt werden
müssen. Die Verwendung solcher Apparate ist aber erst ab einem Bedarf an
Zusatzwasser von mehr als 30% des Gesamtmassenstromes sinnvoll. Bei einem
Zusatzwasserbedarf zwischen 5 und 30% stellt der kostenmäßige Aufwand für
einen separaten Entgaser die Verwendung desselben in Frage.
Ein bekannter Apparat zum Aufwärmen und Entgasen von Zusatzwasser großer
Mengen ist beispielsweise bekannt aus der EP 0 463448 B2.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Unter Zugrundelegung der Erkenntnis, daß die Wärme des im Kondensator einer
Stromerzeugungsanlage anfallenden Abdampfes in der Regel als unerwünschtes
Abfallprodukt betrachtet wird, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen
einfachen und preiswerten Apparat für das Aufwärmen und Entgasen von 5 bis 30%
Zusatzwasser mittels Abdampf in einer Kraftwerksanlage bereitzustellen.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale des ersten Anspruchs
gelöst.
Kern der Erfindung ist es, einen Apparat zum Aufwärmen und Entgasen von
Zusatzwasser unmittelbar an der Seitenwand eines Kondensators anzuordnen,
wobei der besagte Apparat eine Mischkammer umfaßt, in welche eine Mehrzahl von
Wassereinspritzmitteln über einer Trennsäule angeordnet ist und unterhalb der
Trennsäule ein Sammelgefäß den Apparat abschließt, wobei zwischen dem
Sammelgefäß und Trennsäule die Gehäusewand eine Dampfeinlaßöffnung
aufweist, durch den Dampf aus dem Kondensator einströmt, des weiteren das
Sammelgefäß über einen Wasserauslaß mit dem Innern des Kondensators
kommuniziert. Aus der Mischkammer ist durch eine Gasauslaßöffnung, in welchem ein
niedrigerer Druck als im Innern des Kondensators herrscht, das aus dem
Zusatzwasser gelöste Inertgasgemisch absaugbar. Hierbei ist es von besonderem
Vorteil, wenn der Gasauslaß mit einem Kondensatorlüfter, einem Sauger oder einem
Entlüftungskondensator in Verbindung steht.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, daß die
Trennsäule eine Anzahl Rinnen umfaßt, die in Fallrichtung des aus den
Wassereinspritzmitteln einströmenden Wassers abwechselnd an einander
gegenüberliegenden Gehäusewänden angeordnet sind, so daß sich für das herabfallende
Wasser ein mäanderförmiger Fallweg ausbildet.
Des weiteren ist von Vorteil, wenn die Rinnen durch Schikanen begrenzt sind, die
abschnittsweise Öffnungen zum Abfließen des Wassers aufweisen, wobei diese
Öffnungen der Schikanen von in Fallrichtung des Wassers benachbarten Rinnen
nicht oder teilweise überlappen. Durch diese Maßnahme wird ein direkter
Strömungsweg für den Dampf zur Mischkammer hin bereitgestellt.
Eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsvariante zeichnet sich dadurch aus,
daß die Trennsäule eine Packung aufweist, durch die das herabfallende Wasser
rieselt.
Der Apparat zum Aufwärmen und Entgasen zeichnet sich dadurch aus, daß der
Kraftwerk-Wirkungsgrad gesteigert wird, da zur Aufwärmung und Entgasung
ausschließlich niederwertiger Abdampf verwendet wird, was den Kondensator
entlastet. Weiterhin ist von bemerkenswerter Bedeutung, daß der Apparat zum
Aufwärmen und Entgasen durch die gemeinsame Gehäusewand mit dem
Kondensator weder einer Leitungsverbindung für den Dampf bedarf noch für das in den
Kondensator fließende Wasser aus dem Sammelgefäß.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
In der Zeichnung ist anhand des kalten Endes einer Dampfturbinenanlage ein
Ausführungsbeispiel der Erfindung schematisch dargestellt.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Teilschnitt durch einen Kondensator mit integriertem
Entgasungsapparat;
Fig. 2 einen Teilschnitt durch den Entgasungsapparat.
Alle für das Verständnis der Erfindung unwesentlichen Anlagenteile, wie
beispielsweise der eigentliche Dampf- und Wasserkreislauf der
Stromerzeugungsanlage, sind nicht dargestellt. Die Strömungsrichtungen der beteiligten Medien sind
mit Pfeilen bezeichnet.
WEG ZUR AUSFÜHRUNG DER ERFINDUNG
Obwohl Mischvorwärmer/Entgaser in Struktur und Funktion hinlänglich bekannt
sind, sei deren Problematik und die hier gefundene Lösung anhand eines
unverbindlichen Zahlenbeispiels erläutert:
Die Entgasung bei gleichzeitiger Aufwärmung, wie sie typischerweise in
Kraftwerksanlagen auftritt, weist einige Besonderheiten auf. Zunächst verfügt man für
die Aufwärmung des Zusatzwassers über gesättigten Niederdruckdampf, in der
Regel Turbinenabdampf. Dieser weist eine Feuchte vom mehr als 10% auf und
seine Temperatur beträgt normalerweise zwischen 20°C und 50°C. Daher ist der
vom unterkühlten Zusatzwasser abgesaugte Dampfmassenstrom, der in der Regel
in einen Oberflächenkondensator einströmt, hauptsächlich durch die Unterkühlung
des Zusatzwassers gegeben, bezogen auf die Sättigungstemperatur des
Turbinenabdampfes. Mit anderen Worten, es stellt sich im Entgaser ein natürlicher
Beharrungszustand ein, der nur von den Zuständen und der Stärke der involvierten
Ströme abhängt, ohne die Einwirkung eines Regelkreises zur Kontrolle der
genannten Wirkgrößen.
Die Austreibung der in der Flüssigkeit gelösten Gase geschieht in einer ersten
Stufe zunächst auf rein thermodynamischer Basis, da die Absenkung des Druckes
durch die Versprühung und die Erhöhung der Temperatur des Zusatzwassers
durch die Aufwärmung mit Dampf eine Verminderung der Sättigungswerte der
gelösten Gase hervorruft (Sprudeleffekt). Dadurch übersteigt der Partialdruck der
gelösten Gase den herrschenden Gesamtdruck. Bei der hier angestrebten
Entgasungsspanne wird der größte Teil des gesamthaft erforderlichen Dampfes für die
Aufwärmung und Entgasung in dieser Stufe des Prozesses benötigt. Auf der Basis
von einer Anfangskonzentration an O2 von 8'000 ppb bei 20°C ergibt sich bei 100
mbar und 46°C Sättigungstemperatur ein Abbau der Konzentration auf etwa 1'800
ppb, wobei jedes kg Zusatzwasser für die Aufwärmung bis auf
Sättigungstemperatur bereits etwa 0.050 kg trocken gesättigten Dampf benötigt. Die Entfernung
des in der Gasphase vorliegenden Sauerstoffes nach dieser ersten Stufe wird
durch Ablassen des mit Inertgasen angereicherten Restdampfstromes erreicht.
Hierzu wird ein Anteil des in den Entgasungsraum eingeführten und mit den
ausgetriebenen Gasen angereicherten Dampfes in den Kondensatorluftkühler geleitet.
Von dort wird er mittels des nicht dargestellten Absaugsystemes des
Kondensators aus der Anlage heraus befördert. Im wesentlichen wird also in dieser ersten
Stufe das Zusatzwasser von einem Großteil der Gase, d. h. Sauerstoff, jedoch
auch Stickstoff und Kohlendioxyd dadurch befreit, daß das Zusatzwasser einem
Niederdruck ausgesetzt wird und die entsprechenden Sättigungsbedingungen
annimmt.
Diese erste Stufe des Aufwärmens und Entgasens von Zusatzwasser erfolgt, wie
aus Fig. 1 ersichtlich, in einer sogenannten Mischkammer 3 eines Apparates, der
unmittelbar an einer Gehäusewand 2 eines Kondensators 1 angeordnet ist und
sich mit diesem Kondensator 1 eine gemeinsame Gehäusewand 2 teilt. In dieser
Mischkammer 3 sind eine Vielzahl von Wassereinspritzmitteln in Form von Düsen
4 aufgereiht. Diese Düsen werden über eine gemeinsame Wasserleitung 5
versorgt. Über die Düsen wird das unterkühlte Zusatzwasser mit der hohen O2
-Konzentration in die Mischkammer 3 eingesprüht. Beim Eindüsen des Zusatzwassers
entspannt sich dieses zunächst auf den in der Mischkammer herrschenden
Kondensatordruck. Dabei erfolgt eine schlagartige Ausgasung dieses Wassers auf die
obengenannte O2-Konzentration von ca. 1'800 ppb (bei 100 mbar).
Da das Zusatzwasser beträchtlich kühler ist als die Sättigungstemperatur im
Kondensator, wirkt das Zusatzwasser absaugend. In die Mischkammer strömt von
unten aus einer Trennsäule 11 Dampf, der zum größten Teil in der Mischkammer
beim Kontakt mit dem Zusatzwasser 8 kondensiert. Die überschüssige
Dampfmenge reichert sich während des thermischen Ausgleichsvorgans mit inerten
Gasen an. Dieser angereicherte Dampf wird über eine Entlüftungsleitung 19,
oberhalb des Bereiches in den Zusatzwasser 8 eingespritzt wird, abgesaugt. Hierfür ist
die Entlüftungsleitung 19 entweder mit einem nicht dargestellten
Kondensatorluftkühler oder direkt mit einem Sauger verbunden.
Der maßgebende und schwierigere Anteil der Restentgasung geschieht in einer
zweiten Stufe auf rein stoffkinetischer Basis durch diffusiven Transport der
gelösten Gase über die Gas/Flüssigkeitsgrenzschicht. Dieser Transportprozeß kann
erst nach Erreichen eines thermischen Gleichgewichtes stattfinden. Der
Arbeitsprozeß dieser zweiten Stufe ist wesentlich aufwendiger als jener der ersten Stufe.
Ausgehend von einem gesättigten Zusatzwasser ist nunmehr die Verwendung
eines Gas-Flüssigkeits-Kontaktapparates in Gegenstromschaltung zum Erzielen
einer maximalen Trennarbeit sinnvoll. Benutzt wird eine Trennsäule 11, für deren
Betrieb indes eine Mindestdampfmenge erforderlich ist. Diese Menge an
sogenanntem Spüldampf beziffert sich auf ca. 10% der gesamten für die Aufwärmung
benötigten Dampfmenge. Die Trennsäule 11 ist unterhalb der Mischkammer 3
abgeordnet und umfaßt eine Anzahl Rinnen 10, im dargestellten Beispiel drei, die
abwechselnd in Fallrichtung des aus der Mischkammer kommenden
Zusatzwassers 8 an einander gegenüberliegenden Gehäusewänden 2, 17 angebracht sind.
Diese Rinnen 10 sind seitlich begrenzt durch die Gehäusewände 2, 17 und durch
Schikanen 12. In Verbindung mit Fig. 2 ist ersichtlich, daß die Schikanen 12 mit
Öffnungen 13 versehen sind aus denen gezielt Wasser zur nächst tiefergelegenen
Rinne 10 abfließen kann. Das Zusatzwasser 8 fließt somit mäanderförmig von
der obersten Rinne 10 bis zur untersten und von dort in ein Sammelgefäß 21. Die
Öffnungen 13 in den Schikanen 12 der benachbarten Rinnen 10 sind derart
verteilt, daß sie einander nie vollständig überlappen. Somit wird verhindert, daß sich
ein beinahe dampfdichter Wasservorhang ausbildet, der eine gewünschte direkte
Dampfströmung durch die Trennsäule 11 in die Mischkammer 3 unterbinden
könnte.
Mit Dampf versorgt wird der Apparat 14 zum Aufwärmen und Entgasen durch eine
oder mehrere Dampfeinlaßöffnungen 6 in der Gehäusewand 2 des Kondensators
1. Hierdurch saugt der Apparat niederwertigen Abdampf, beispielsweise einer
nicht dargestellten Turbine an, der dann zum Aufwärmen und Entgasen von
Zusatzwasser 8 Verwendung findet. Aufgewärmtes und entgastes Zusatzwasser 8
wird im Sammelgefäß 21 aufgefangen und dem Kondensator 1 und damit dem
Wasserkreislauf über eine Wasserauslaßöffnung 18 in der Gehäusewand 2
zugeführt.
Denkbar im Sinn der Erfindung ist auch der Einsatz eines nicht dargestellten
Füllkörpers anstatt der Rinnen 10 in der Trennsäule 11. Auch eine Kombination aus
einem oder mehreren Füllkörpern mit einer oder mehreren Rinnen 10 ist
erfindungsgemäß denkbar. Hierbei ist zu erwähnen, daß der Füllkörper aus einer
ungeordneten Schüttung aufgebaut sein kann oder durch eine reguläre Packung
gebildet wird, wobei in beiden Verwendungsfällen ein Bypaßkanal durch oder an
der Trennsäule 11 für die bereits beschriebene direkte Dampfströmung zur
Mischkammer 3 hin gewährleistet ist.
In den beschriebenen Trennsäulen 11 wird die restliche Gasmenge aus dem
Wasser zum überwiegenden Teil eliminiert. Das Entfernen dieses
Gas-Dampfgemisches wird ebenfalls über die Entlüftungsleitung 19 durchgeführt.
Mit dem erfindungsgemäßen Apparat zum Aufwärmen und Entgasen von
Zusatzwasser kann eine beträchtliche Einsparung hinsichtlich Rohrinstallation neben
der ansonsten aufzuwendenden Energie für die beschriebenen Prozesse
verzeichnet werden.
Denkbar im Sinne der Erfindung ist ebenfalls eine Integration des gesamten
Apparates 14 zum Aufwärmen und Entgasen innerhalb des Kondensatorgehäuses.
Hierbei könnte dann sogar auf ein Sammelgefäß 21 verzichtet werden.
Bezugszeichenliste
1 Kondensator
2 Gehäusewand
3 Mischkammer
4 Düse
5 Wasserleitung
6 Dampfeinlaßöffnung
8 Wasser
9 Dampf
10 Rinne
11 Trennsäule
12 Schikane
13 Öffnung in 12
14 Apparat zum Aufwärmen und Entgasen
15 Rinne
17 Gehäusewand
18 Wasserauslaßöffnung
19 Entlüftungsleitung
21 Sammelgefäß