Die Erfindung betrifft eine Kornmühle mit einem
Mühlsteinmahlwerk umfassend einen unteren motorisch angetriebenen
drehbaren Mahlstein sowie einen oberen festen Mahlstein mit
Mühlauge, eine einen Teil eines Mühlengehäuses bildende
Aufnahme für den unteren drehbaren Mahlstein sowie den
motorischen Antrieb, einen mit dem Mühlengehäuse verbindbaren
Mahlguttrichter und einen Träger für den oberen Mahlstein.
Aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 43 26 926 A1 ist eine
Kornmühle mit einem Mahlwerk bekannt, an dessen Basisteil ein
Motor befestigt ist, welcher einen unteren Mahlstein antreibt.
Ein oberer Mahlstein ist an einem Mahlsteinträger fixiert,
welcher mittels eines Verstellmechanismus höhenverstellbar
ist.
Ein Mühlengehäuse nimmt das erwähnte Mahlwerk auf, wobei eine
Motorwelle zum Antreiben des drehbaren Mahlsteines durch eine
Bohrung im sogenannten Mahlwerkbasisteil nach oben durchragt
und mit dem Stein in Wirkverbindung steht. Das
Mahlwerkbasisteil der bekannten Lösung weist die Form eines flachen offenen
Topfes auf, an dem ein darüber angeordneter, scheibenförmiger
Mahlsteinträger befindlich ist. Der Mahlsteinträger nimmt den
erwähnten kreisringförmigen, festen oberen Mahlstein auf.
Mehrere senkrecht angeordnete Distanzbolzen sind am Umfang des
Mahlwerkbasisteils eingeschraubt oder befestigt und ragen nach
oben durch entsprechende Bohrungen des Mahlsteinträgers
hindurch. Diese Distanzbolzen dienen als Führungsmittel für den
Mahlsteinträger, welcher sich über Schraubendruckfedern, die
die Distanzbolzen umgeben, federnd am Mahlwerkbasisteil
abstützt. Zwischen dem Mahlwerkdeckel und dem Mahlsteinträger
ist der eigentliche Verstellmechanismus zur Einstellung des
Mahlspaltes ausgebildet. Dieser Mechanismus weist keilförmige
Verstellringe auf, wobei ein unterer Verstellring zwischen dem
Mahlsteinträger und einem oberen Ring drehbar gelagert sowie
mit einem nach außen ragenden Verstellgriff verbunden ist. Bei
einer Verschwenkung des Verstellgriffes ergibt sich durch die
keilförmige Gestaltung eine Verschiebung des oberen
Mahlsteines in Richtung hin zum unteren, drehbaren Mahlstein mit
der Folge, daß der Mahlspalt zwischen den Mahlsteinen einer
Abstandsveränderung unterworfen ist.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß der beschriebene
Verstellmechanismus durch die notwendige Vielzahl von Teilen sowohl
herstellungs- als auch montageaufwendig ist, wobei es beim
Mahlbetrieb zu einer unerwünschten Veränderung des Mahlspaltes
kommt, insbesondere dann, wenn bereits eine feine Mahlstufe
eingestellt oder vorgewählt wurde.
Weiterhin besteht ein wesentlicher Nachteil der bekannten
Lösung darin, daß der Einfüllschacht konzentrisch durch die
Keile des Verstellmechanismus hindurch geführt ist mit der
Folge, daß in unerwünschter Weise Teile des Mahlgutes zwischen
die Gleitflächen gelangen, so daß das Verstellen insgesamt
erschwert ist oder sich eine häufige Reinigung der Kornmühle
erforderlich macht. Letztendlich ist der axiale Verstellweg
durch den begrenzten Schwenkbereich des Verstellgriffes sowie
durch die vorgegebene Steigung der sich gegenüberliegenden
Keile nicht unwesentlichen Beschränkungen unterworfen,
insbesondere dann, wenn ein naturgemäßer Verschleiß der sich
gegenüberliegenden Flächen der Mahlsteine zu verzeichnen ist.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine weiterentwickelte
Kornmühle mit einem Mühlsteinmahlwerk anzugeben, welche einen
unter Herstellungs- als auch Montage- und Betriebsaspekten
einfachen und wirkungsvollen Verstellmechanismus des
Mahlspaltes aufweist, wobei die Kornmühle nur aus wenigen
funktionswesentlichen Teilen bestehen soll. Darüber hinaus
soll mit der Erfindung eine Lösung geschaffen werden, die
ausreichende Verstellwege auch dann gewährleistet, wenn sich
bei zunehmender Betriebsdauer ein Verschleiß der Mahlsteine
einstellt. Letztendlich gilt es, mit der Kornmühle ein Gerät
zu schaffen, das in der Lage ist, Mahlgut bereitzustellen, das
der gewählten Mahlfeinheit auch bei längerem Betrieb
entspricht.
Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt mit einem
Gegenstand gemäß den Merkmalen des Patentanspruches 1 oder 2, wobei
die Unteransprüche mindestens zweckmäßige Ausgestaltungen und
Weiterbildungen umfassen.
Gemäß einem ersten Grundgedanken der Erfindung wird von einem
axial verschieblichen Träger für den oberen Mahlstein
ausgegangen, welcher sich federbelastet gegen eine entsprechende
Ausnehmung in einem Mahlguttrichter abstützt. Zwischen
Mahlguttrichter und einem Aufnahmebereich für den unteren,
drehbaren Mahlstein ist ein Gewindeabschnitt bzw. eine
Gewindeverbindung vorgesehen, die einerseits zum Erhalt der
konstruktiven Anordnung aus Mahlguttrichter, Aufnahme und Gehäuse
dient und die andererseits eine Verstellung des Mahlspaltes in
besonders einfacher und sicherer Weise ermöglicht.
Durch erfindungsgemäß vorgesehene Federelemente ist
sichergestellt, daß über die Aufnahme die Gewindeverbindung ständig
einer Vorspannung unterliegt, so daß sich eine gewünschte
Spielfreiheit und Selbstarretierung zum Erhalt des
eingestellten Mahlgrades ergibt.
Durch eine einfache Relativ-Drehbewegung zwischen
Mahlguttrichter und Gehäuse bzw. der mit dem Gehäuse verbundenen
Aufnahme kann nun unter Nutzung der Steigung der
Gewindeverbindung eine Variation des Abstandes zwischen den Mahlsteinen
zum Erhalt der gewünschten Mahlfeinheit des Mahlgutes gewählt
werden.
Gemäß dem erwähnten ersten Grundgedanken der Erfindung besitzt
die Aufnahme für den unteren Mahlstein einen ringförmigen
Gewindeabschnitt zum verstellbaren Befestigen des mit dem
komplementären Gewinde versehenen unteren Teils des
Mahlguttrichters. Der Mahlguttrichter ist vorzugsweise einstückig
ausgebildet und besteht beispielsweise aus einem geeigneten
Hartholzmaterial. Eine untere Aussparung des Mahlguttrichters
weist das für die Gewindeverbindung notwendige Innengewinde
auf, das mit einem Außengewinde der Aufnahme für den unteren
Mahlstein wechselwirkt.
Der Träger für den oberen Mahlstein ist, wie bereits kurz
erläutert, axial verschieblich z. B. über Bohrungs-Bolzen- oder
Bohrungs-Stiftanordnungen zwischen einem umlaufenden Flansch
oder flanschartigen Fortsätzen des Trägers und einem
Randbereich der Aufnahme für den unteren Mahlstein geführt. Durch
diese Führung wird ein Mitdrehen des oberen Mahlsteines sicher
verhindert, ohne daß die gewünschte axiale Verstellbarkeit zur
Variation des Mahlspaltes behindert ist. Darüber hinaus kann
in besonders leichter Weise eine Reinigung der Kornmühle
erfolgen, indem der Mahlguttrichter durch Abschrauben entfernt
und der Träger für den oberen Mahlstein, welcher dann
freiliegt, aus der Bohrungs-Bolzen- oder Bohrungs-Stift-Anordnung
entnommen wird.
Die genannten Federelemente erwirken eine Vorspannung zwischen
dem Träger und einer Anlagefläche im Mahlguttrichter derart,
daß sich beim Verstellen des Abstandes zwischen den
Mahlsteinen mittels der Relativdrehung durch die erzielte
(Feder-)Vorspannung eine Spielfreiheit der Gewindeverbindung
und ein Selbstarretieren des eingestellten Mahlspaltes ergibt.
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, durch eine
seitliche Nut-Stiftführung eine Sicherung gegen unerwünschtes
Abdrehen oder Abschrauben des Mahlguttrichters zu schaffen.
Ebenso kann ergänzend insbesondere seitlich im Bereich des
Gewindes eine Klemm- oder Arretierschraube angeordnet werden.
Gemäß dem zweiten Grundgedanken der Erfindung wird der Träger
für den oberen Mahlstein in einer kreisförmigen Aussparung
oder Ausnehmung des Mahlguttrichters befestigt vorzugsweise
verschraubt.
Federelemente, welche zwischen sich gegenüberliegenden Flächen
der Aufnahme und des Mahlguttrichters oder eines umlaufenden
Flansches des Trägers für den oberen Mahlstein angeordnet
sind, bewirken auch hier eine Vorspannung zwischen der
Gewindeverbindung von Mahlguttrichter und Aufnahme. Durch die
Gewindeverbindung ist, ähnlich wie beim ersten Grundgedanken
der Erfindung erläutert, eine Verstellmöglichkeit des
Abstandes zwischen den Mahlsteinen mittels
Relativ-Drehbewegung möglich.
Durch den Vorspannungswert, bedingt durch die Federelemente,
ergibt sich ebenfalls eine Spielfreiheit der Gewindeverbindung
und ein Selbstarretieren der gewählten Mahlspalteinstellung.
Es hat sich überraschenderweise gezeigt, daß durch die
Vorspannung auch bei fest mit dem Mahlguttrichter verschraubten
Träger für den oberen Mahlstein eine gewählte Mahlfeinheit
auch bei längerem ununterbrochenen Betrieb der Kornmühle
erhalten bleibt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist im
Bereich der sich gegenüberliegenden Flächen zwischen Aufnahme
und Mahlguttrichter oder Aufnahme und Träger des oberen
Mahlsteines ein Formgehemme vorgesehen oder es sind Rastungen
ausgebildet, die eine Vorzugsposition hinsichtlich der
Drehlage respektive des Mahlspaltes reproduzierbar und leicht
einstellbar gewährleisten. Durch das Formgehemme oder die
Rastungen ist darüber hinaus eine weitere Sicherheit gegenüber
unerwünschtem Verstellen mit einer nachteiligen Veränderung
des Mahlspaltes bzw. der Mahlfeinheit gewährleistet.
Die erfindungsgemäß eingesetzten Federelemente sind entweder
teilweise in Bohrungen geführte Schraubendruckfedern oder die
gemäß dem ersten Grundgedanken der Erfindung notwendigen
Bolzen und Stifte umschließende Schraubendruckfedern, die ihre
Führung und Vorzugslage durch diese spezielle Anordnung
erhalten.
Alternativ besteht die vorteilhafte Möglichkeit, die
Federelemente als ein oder mehrere scheibenförmige Biege- oder
Tellerfedern auszubilden, wobei diese durch entsprechende Vor- und
oder Rücksprünge gleichzeitig die Funktion oder
Teilfunktionen des Formgehemmes bzw. der Rastungen übernehmen können.
Zur Optimierung der Geräuschdämpfung können im Inneren der
zylindrischen Bohrung des Mühlengehäuses, welche die
Antriebseinheit, insbesondere einen Elektromotor aufnimmt,
schallschluckende oder -absorbierende Materialien angeordnet
sein. Darüber hinaus ist vorgeschlagen, zwischen der Aufnahme
und dem Mühlengehäuse eine schwingungsdämpfende Zwischenlage
einzubringen und/oder zur Geräuschdämmung gegenüber dem
Mahlguttrichter zwischen dem Träger für den oberen Mahlstein und
der zugehörigen Aussparung im Trichter ein Dämpfungselement in
Form eines Dämpfungsfilzes, eines Dämpfungsstreifens aus
Gummi, Moosgummi oder dergleichen anzuordnen.
Wie aus der vorstehenden Beschreibung ersichtlich, besitzt die
erfindungsgemäße Kornmühle lediglich drei Baugruppen, nämlich
den Mahlguttrichter, die einen Teil des Mühlengehäuses
bildende Aufnahme für den unteren, drehbaren Mahlstein sowie den
motorischen Antrieb und das Mühlengehäuse selber. Sämtliche
dieser funktionswesentlichen Teile können aus Holz,
vorzugsweise Buche oder Ahorn, gefertigt sein.
Im Vergleich zum Bekannten ist mittels der Erfindung die
Gefahr eines unerwünschten Zusetzens von Verstellflächen zur
Einstellung des Mahlspaltes wesentlich reduziert und es ist
bei Ausnutzung eines optimalen Verhältnisses zwischen der
Steigung des Gewindes und dem Durchmesser der Kornmühle im
Bereich der Gewindeverbindung ein wesentlich größerer
Verstellweg mit entsprechend höherer Genauigkeit bei der
Einstellung der Mahlfeinheit gegeben.
Die Erfindung soll nachstehend anhand eines
Ausführungsbeispiels sowie unter Zuhilfenahme von Figuren näher erläutert
werden.
Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine Schnittdarstellung durch eine Kornmühle gemäß
Ausführungsbeispiel mit abgenommenem Mahlguttrichter
und
Fig. 2a bis c in Einzeldarstellungen den Mahlguttrichter, die
einen Teil des Mühlengehäuses bildende Aufnahme für
den unteren drehbaren Mahlstein sowie den Träger für
den oberen Mahlstein, welcher sich nach Montage in
einer entsprechenden Ausnehmung des Mahlguttrichters
befindet.
Die in der Fig. 1 gezeigte Kornmühle umfaßt einen
Mahlguttrichter 1 mit einer Auslaufmündung 2. Die Auslaufmündung 2
befindet sich konzentrisch innerhalb einer kreisförmigen
Ausnehmung 3.
Das Mühlengehäuse 4 weist als oberen Abschluß eine Aufnahme 5
für einen unteren, drehbaren Mahlstein (nicht gezeigt) auf.
Im Inneren des Mühlengehäuses 4 befindet sich ein nicht
gezeigter elektromotorischer Antrieb, beispielsweise ein
senkrecht hängender, an der Aufnahme angeflanschter Elektromotor,
welcher eine Achse aufweist, die mit dem unteren drehbaren
Mahlstein in Wirkverbindung steht. Darüber hinaus ist im
Bereich der Aufnahme 5 bzw. des Mühlengehäuses 4 ein nicht
gezeigter Auslaufkanal zur Förderung des Mahlgutes
ausgebildet.
Ein oberer Randabschnitt 6 der Aufnahme 5 besitzt ein
Außengewinde, das mit einem Innengewinde der kreisförmigen
Ausnehmung 3 des Mahlguttrichters 1 zusammenwirkt. Mit Hilfe
dieses Gewindes kann zum einen der Mahlguttrichter 1 an der
Ausnehmung 3 bzw. dem Mühlengehäuse 4 befestigt werden und es
ist die noch näher beschriebene Verstellbarkeit des Abstandes
zwischen den Mahlsteinen zur Wahl der entsprechenden
Mahlfeinheit möglich.
Wie die Fig. 2b zeigt, besitzt die Aufnahme für den unteren
Mahlstein 5 den erwähnten oberen Randabschnitt 6, welcher
mindestens über einen Teil einen ringförmigen Gewindeabschnitt
7 umfaßt. Dieser ringförmige Gewindeabschnitt dient dem
verstellbaren Befestigen des mit einem komplementären Gewinde 9
versehenen unteren Teiles 8 des Mahlguttrichters 1.
Der in der Fig. 2c gezeigte Träger 10 besitzt eine
Trägeraussparung 11, die der teilweisen Aufnahme des oberen festen
Mahlsteines (nicht gezeigt) dient. Dieser Mahlstein kann
mittels Bohrungen 12 am Träger 10 lösbar fixiert werden.
Über einen Umfangsflansch 13 des Trägers 10 sind verteilt
weitere Bohrungen 14 vorgesehen, welche der Aufnahme von
Bolzen oder Stiften dienen, so daß sich eine axiale
Verschiebbarkeit des Trägers 10 einstellt.
Die in den Fig. 2a bis c nicht gezeigten Stifte oder Bolzen
sind über einen entsprechenden Befestigungsabschnitt in
Stiftbohrungen 15 der Aufnahme 5 befestigt. Diese
Führungsstifte oder Führungsbolzen für den Träger 10, welcher wiederum
den oberen Mahlstein aufnimmt, dienen gleichzeitig der
Aufnahme von abstützenden Schraubendruckfedern 16.
Mit Hilfe dieser Schraubendruckfedern 16 wird der Träger 10 im
Bild nach oben, d. h. hin zur kreisförmigen Ausnehmung 3 im
Mahlguttrichter 1 hinbewegt, mit der Folge, daß sich die
gegenüberliegenden Flächen von Träger 10 und kreisförmiger
Ausnehmung 3 in Flächenpressung befinden bzw. in eine
derartige Preßverbindung gelangen. Die federbedingte
Vorspannkraft überträgt sich dann auf die Gewindeverbindung aus
ringförmigem Gewindeabschnitt 7 und dem zugehörigen
komplementären Gewinde 9 im Bereich der kreisförmigen Ausnehmung 3
des Mahlguttrichters 1.
Wird nun eine Relativ-Drehbewegung zwischen Mahlguttrichter 1
und der mit dem Mühlengehäuse 4 fest verbundenen Aufnahme für
den unteren Mahlstein 5 ausgeführt, stellt sich eine axiale
Verschiebung der Lage des Mahlguttrichters 1 und des Trägers
10, enthaltend den oberen festen Mahlstein 8, mit dem Ergebnis
eines geänderten Mahlspaltes ein.
Gleichzeitig sorgt die Federvorspannung für ein
Selbstarretieren des gewählten Mahlspaltes durch entsprechende Kräfte
zwischen den Gewindegängen der Gewindeverbindung zwischen
Mahlguttrichter 1 und der Aufnahme 5 für den unteren
Mahlstein.
Alternativ besteht die Möglichkeit, über die verbleibende
Kreisringfläche innerhalb der kreisförmigen Ausnehmung 3 des
Mahlguttrichters 1 und des oberen Randabschnitts der Aufnahme
eine figürlich nicht dargestellte Tellerfeder oder mehrere
Tellerfedern in einer Stapelanordnung vorzusehen. Diese
Tellerfedern können dann mit Vor- und Rücksprüngen versehen
sein, die mit Vor- und/oder Rücksprüngen vorzugsweise an der
entsprechenden Unterseite, die am Umfangsflanschstreifen
ausgebildet sind, derart wechselwirken, daß sich ein Formgehemme
oder eine Rastung zum Einstellen und Erhalten bestimmter
Mahlfeinheitsgrade ergibt.
Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel sind mit Ausnahme
des Trägers 10 für den oberen Mahlstein sämtliche Baugruppen
aus Holz fertigbar, so daß sich bei einer derartigen
Materialwahl ein homogenes ästhetisches Äußeres von
Mahlguttrichter 1, Aufnahme für den unteren Mahlstein 5 und
Mühlengehäuse 4 einstellt.
Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung, welches
figürlich nicht näher dargestellt ist, sitzt der Träger 10 für
den oberen Mahlstein fest in der kreisförmigen Aussparung 3
bzw. in einer entsprechenden Ausnehmung des Mahlguttrichters
1. Jedoch sind im Unterschied zum ersten Ausführungsbeispiel
Federelemente dergestalt vorgesehen, daß die sich
gegenüberliegenden Flächen der Aufnahme 5 für den unteren Mahlstein und
des Mahlguttrichters 1 oder eines umlaufenden Flansches bzw.
des Umfangsflansches 13 des Trägers 10 zwischen diesen
angeordnet sind.
Auch hierbei stellt sich eine gewünschte Vorspannung zwischen
der Gewindeverbindung von Mahlguttrichter 1 und Aufnahme 5
derart ein, daß sich beim Verstellen des Abstandes zwischen
den Mahlsteinen mittels Relativ-Drehbewegung zwischen
Mahlguttrichter 1 und Aufnahme 5 durch den Vorspannungswert eine
Spielfreiheit der Verbindung mit dem Effekt des
Selbstarretierens ergibt.
Bei diesem Ausführungsbeispiel können in besonders bevorzugter
Weise die erwähnten scheibenförmigen Biegefedern oder
Tellerfedern als Federelemente Verwendung finden. Insbesondere in
Verbindung mit einer zugehörigen Rastung gewährleistet auch
die realisierte Variante gemäß zweitem Ausführungsbeispiel ein
leichtes Verstellen des Mahlspaltes, ohne daß bei längerem
Betrieb der Kornmühle sich der einmal eingestellte Wert in
unerwünschter Weise verändert.
Es liegt im Sinne der Erfindung, daß zur Schwingungsdämpfung
und damit geräuscharmen Betrieb der Kornmühle zwischen der
Aufnahme 5 und dem Mühlengehäuse 1 ein oder mehrere
schwingungsdämpfende Zwischenlagen angeordnet sind.
Als Transportsicherung und/oder zur Erhöhung der Sicherheit
gegen unerwünschtes Verändern des Mahlspaltes kann seitlich im
Bereich des unteren Teiles 8 des Mahlguttrichters 1 eine
Klemm- oder Arretierschraube angeordnet werden.
Um eine weitere Verbesserung der Geräuschdämmung und
Verringerung der Geräuschemission der Kornmühle zu erreichen, wird
vorgeschlagen, gegenüber dem Mahlguttrichter 1 zwischen dem
Träger 10 für den oberen Mahlstein und der zugehörigen
Aussparung im Mahlguttrichter ein Dämpfungselement in Form eines
Dämpfungsfilzes, eines Dämpfungsstreifens aus Gummi, Moosgummi
oder dergleichen anzuordnen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform liegt der Durchmesser
des unteren Teiles 8 des Mahlguttrichters 1 im Bereich von 95
bis 120 mm, wobei das Gewinde zwischen dem ringförmigen
Gewindeabschnitt 7 und dem komplementären Gewinde 9 eine
Steigung im wesentlichen 4 mm besitzt. Alle zum Mahlen
unterschiedlichen Korns erforderlichen Mahlspalte und die
gewünschten Mahlfeinheiten können ohne Schwierigkeiten
eingestellt bzw. erreicht werden.
Bezugszeichenliste
1 Mahlguttrichter
2 Auslaufmündung
3 kreisförmige Ausnehmung
4 Mühlengehäuse
5 Aufnahme für unteren Mahlstein
6 oberer Randabschnitt
7 ringförmiger Gewindeabschnitt
8 unteres Teil des Mahlguttrichters
9 komplementäres Gewinde
10 Träger
11 Trägeraussparung
12, 14 Bohrungen
13 Umfangsflansch
15 Stiftbohrung
16 Schraubendruckfedern