Die Erfindung betrifft ein verschleißfestes Weichenteil, insbesondere ein Herzstück,
eine Backenschiene, eine Zungenschiene, eine Radlenkerschiene und/oder einen
Radlenker, einer Schienenweiche, wobei das Weichenteil wenigstens eine seitliche
Radführungsfläche und gegebenenfalls eine obere Radlauffläche aufweist. Des
weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines verschleißfesten,
wenigstens eine seitliche Radführungsfläche und gegebenenfalls eine obere
Radlauffläche aufweisenden Weichenteils, insbesondere eines Herzstücks, einer Backenschiene,
einer Zungenschiene, einer Radlenkerschiene und/oder eines Radlenkers, einer
Schienenweiche.
Weichen sind beim Überfahren durch Räder eines Schienenfahrzeugs hohen
Belastungen und einem hohen Verschleiß ausgesetzt. Dies gilt insbesondere für
Herzstücke, wenn die Räder des Schienenfahrzeugs von einer Flügelschiene auf die
Herzstückspitze bzw. von der Herzstückspitze auf eine andere Flügelschiene rollen. Die
Beanspruchung der Herzstückspitze ist besonders hoch beim Radüberlauf von der
Flügelschiene auf das vordere Ende der Herzstückspitze und nimmt mit größeren
Achslasten und vor allem mit der Erhöhung der Fahrgeschwindigkeiten
unverhältnismäßig zu, so daß an der Spitze größere Deformationen und Abnutzungen auftreten
können, welche die Lebensdauer der Herzstücke beträchtlich herabsetzen. Aber
nicht nur die Herzstücke unterliegen hohen Belastungen, sondern auch die Backen-,
Zungen- und Radlenkerschienen sowie die Radlenker.
Um den Verschleiß der Weichenteile und insbesondere der Herzstücke zu verringern,
ist es bekannt, Herzstücke mit besonderen Werkstoffeigenschaften einzusetzen.
Bekannte Werkstoffe mit besonders guten Verschleißeigenschaften und hoher
Beanspruchbarkeit im Radüberlaufbereich sind Manganhartstahl sowie hochvergütete
niedriglegierte Stähle. Diese Stähle müssen aber mit den anschließenden
Herzstückteilen bzw. mit den anschließenden Schienen verschweißt werden, um im lückenlos
verschweißten Gleis eingesetzt werden zu können. Die Verschweißung des
Manganhartstahls und auch des hochvergüteten niedriglegierten Stahls mit den "normalen"
Schienenwerkstoffen erfordert jedoch wegen der eingeschränkten
Verschweißeignung dieser Stähle besondere Maßnahmen, die sehr aufwendig sind.
Aus der EP 0 105 864 A1 ist bereits ein Herzstück einer Schienenweiche sowie ein
Verfahren zu seiner Herstellung bekannt, wobei die Radlauffläche des Herzstückes
aus einem aushärtbaren Stahl mit einer besonderen Zusammensetzung besteht. Die
Herstellung des Herzstückes erfolgt in der Weise, daß die Radlauffläche durch eine
Auftragsschweißung mit einer Stärke von etwa 15 mm auf einen Grundkörper aus
Regelschienenstahl aufgebracht wird. Hierbei ergibt sich allerdings das Problem, daß
die Auftragsschweißung bekanntermaßen stark porös ist, was Korrosion und
Kerbwirkung hervorruft und damit zu einem Abplatzen und Brüchen Veranlassung geben
kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Weichenteil der eingangs genannten
Art zur Verfügung zu stellen, das einfach und kostengünstig hergestellt werden kann
und eine hohe Verschleißbeständigkeit aufweist.
Diese Aufgabe ist bei einem verschleißfesten Weichenteil der eingangs genannten Art
bzw. einem Verfahren zu dessen Herstellung der zuvor genannten Art
erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß zumindest bereichsweise auf der
Radführungsfläche und - soweit vorhanden - der Radlauffläche eine verschleißfeste,
insbesondere thermisch aufgebrachte Beschichtung vorgesehen ist. Die vorliegende
Erfindung setzt sich an sich aus zwei Teilaspekten zusammen, nämlich einerseits aus der
Verwendung einer Beschichtung und andererseits aus dem Aufbringen der
Beschichtung auf die Radführungsfläche und auf die Radlauffläche. Die Verwendung der
Beschichtung für sich bietet zunächst einmal den Vorteil, daß diese relativ leicht
thermisch aufgebracht werden kann. Im Gegensatz zur Auftragsschweißung ist die
Beschichtung geschlossen, also nicht porös, so daß die zuvor genannten Probleme des
Standes der Technik nicht auftreten. Außerdem bedarf es bei der Verwendung einer
erfindungsgemäßen Beschichtung nicht einer solchen Schichtdicke wie bei einer
Auftragsschweißung.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht aber im
Zusammenhang mit der Beschichtung darin, daß diese nicht nur auf die
Hauptverschleißfläche, nämlich der Radlauffläche, aufgebracht wird, sondern auch auf der
Radführungsfläche. Es ist nämlich festgestellt worden, daß nicht nur die auf der
Radlauffläche rollenden Räder der Schienenfahrzeuge Verschleiß verursachen, sondern auch
die an der Fahrkante, das heißt an der Radführungsfläche des Weichenteils laufenden
Radkränze. Da die Beschichtung ebenso leicht auf der Radlauf- wie auf der
Radführungsfläche aufgebracht werden kann, sind durch die erfindungsgemäße Maßnahme
Weichenteile einfach und kostengünstig herstellbar, wobei sämtliche dem Verschleiß
ausgesetzte Flächen über die verschleißfeste Beschichtung geschützt sind.
Vorzugsweise weist die Beschichtung eine Hartlegierung auf Nickelbasis auf, wobei
insbesondere zusätzlich die Legierungszusätze Chrom, Bor und Silizium vorgesehen
sind. Mit dem Chrom und mit den Metalloiden Bor, Silizium und auch Kohlenstoff
bildet das Matrixmetall Nickel Hartphasen bzw. Hartstoffe, die sich im Gefüge als
primär oder sekundär erstarrte Verbindungen oder in Form binärer oder ternärer
Eutektika ausscheiden. Diese arteigenen Hartphasen bzw. -stoffe weisen einen spröden
Charakter und eine hohe Härte auf und bestimmen im Verbund mit der zähen
Nickelmatrix die Eigenschaften der Hartlegierung hinsichtlich Verschleißfähigkeit und
Korrosionsbeständigkeit.
Vorzugsweise weist die Hartlegierung die folgende Zusammensetzung auf:
Gew.-%
Chrom
5 bis 30
Bor
1 bis 4
Silizium
1 bis 5
Kohlenstoff
0 bis 2
Eisen
0 bis 20
Phosphor
0 bis 10
Nickel
Rest
Es ist festgestellt worden, daß sich bei der vorgenannten Zusammensetzung eine sehr
verschleißfeste, temperaturwechselbeständige, korrosions- und oxidationsbeständige
Beschichtung ergibt, die sich im übrigen durch eine sehr wirtschaftliche
Bearbeitbarkeit und hohe Haftfestigkeit auf dem Weichenteil auszeichnet. Die Härte der
Beschichtung liegt dabei je nach den gewählten Legierungszusätzen zwischen 30 und
60 RC. Zu beachten ist, daß mit steigenden Metalloidgehalten auch die Härte durch
Bildung vermehrter Hartphasenanteile im Gefüge und damit der Widerstand gegen
abrasive Beanspruchung steigt. Außerdem kann durch die Hartlegierung in der
vorerwähnten Zusammensetzung eine Druckfestigkeit von größer 2.000 N/mn2 erzielt
werden.
Treten besonders hohe Anforderungen an die Verschleißfestigkeit auf, so kann die
Beschichtung 0 bis 60 Vol.-% artfremde Hartstoffe in Form von Chrom-, Wolfram-,
Molybdän-, Titan-, Niob-, Vanadium-Carbiden, -Nitriden, -Siliziden einzeln oder zu
mehreren aufweisen. Zweckmäßigerweise sollte die Beschichtung bis zu 70 Vol.-%
arteigene Hartstoffe und als Rest artfremde Hartstoffe aufweisen.
Es ist festgestellt worden, daß zur Erzielung einer hohen Lebensdauer der
Weichenteile die Schichtdicke der Beschichtung nicht größer als 3 mm sein muß.
Grundsätzlich ist zwar eine größere Schichtdicke möglich, jedoch aus Verschleißgründen nicht
erforderlich. Üblicherweise reicht eine Schichtdicke von 1,5 mm aus.
Da die Radlauffläche üblicherweise stärker beansprucht wird als die
Radführungsfläche, kann die Schichtdicke der Beschichtung auf der Radführungsfläche geringer
sein als die auf der Radlauffläche. Aus herstellungstechnischen Gründen kann es sich
aber auch anbieten, überall die gleiche Schichtdicke zu wählen.
Zweckmäßigerweise ist die Beschichtung auf einem abgearbeiteten Bereich des
Weichenteils vorgesehen, so daß die Oberfläche des beschichteten Bereichs mit der
Oberfläche des unbeschichteten Bereichs zumindest im wesentlichen ausgefluchtet
ist. Die Beschichtung steht also nicht über die betreffende Radlauf- oder
Radführungsfläche über.
Gerade an den Übergängen vom beschichteten zum unbeschichteten Bereich kann
es bei hohen und Dauerbelastungen zu einem Lösen der Beschichtung vom
Weichenteil kommen. Um dies weitestgehend zu verhindern, nimmt bei einer vorteilhaften
Ausführungsform die Schichtdicke des beschichteten Bereichs in
Schienenlängsrichtung über einen abgearbeiteten Auslaufbereich, der größer als 3 cm sein sollte, zu
einem unbeschichteten Bereich hin ab und zwar vorzugsweise kontinuierlich. Auf
diese Weise kann ein guter haftfester Übergang von dem beschichteten zum
unbeschichteten Bereich gewährleistet werden.
Die Beschichtung wird in Pulverform gegebenenfalls unter Zusatz von artfremden
Hartstoffen auf den abgearbeiteten Bereich des Weichenteils aufgetragen und bei
Temperaturen zwischen 800 und 1400°C aufgesintert. Dabei ist es möglich, das
Hartlegierungspulver durch thermisches Spritzen aufzutragen und gleichzeitig
einzuschmelzen. Eine andere Variante besteht darin, das Pulver durch thermisches Spritzen
aufzutragen und nachfolgend unter Vakuum aufzusintern. Herstellungstechnisch ist
der Aufwand am niedrigsten, wenn das Pulver aufgestreut und nachfolgend unter
Vakuum und/oder in inerter Atmosphäre aufgesintert wird.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung beschrieben.
Dabei zeigt
Fig. 1 ein Draufsicht auf eine Herzstückspitze,
Fig. 2 eine Querschnittsansicht der Herzstückspitze aus Fig. 1 entlang der
Schnittlinie II-II,
Fig. 3 eine vergrößerte Darstellung des Endbereichs der Herzstückspitze aus
Fig. 2,
Fig. 4 eine Ansicht einer Backenschiene mit angelegter Zungenschiene,
Fig. 5 eine Ansicht einer Radlenkerschiene, die von einem Rad überrollt wird,
mit einem benachbarten Radlenker und
Fig. 6 eine Querschnittsansicht eines Herzstückes, das von einem Rad überrollt
wird.
In den einzelnen Figuren sind jeweils verschiedene Weichenteile dargestellt. So ist in
den Fig. I bis 3 eine Herzstückspitze 1 eines im Querschnitt in Fig. 6 teilweise
dargestellten Herzstückes 2 dargestellt. In Fig. 4 ist eine Backenschiene 3 mit einer daran
angelegten Zungenschiene 4 dargestellt, während in Fig. 5 eine Radlenkerschiene 5
mit einem Radlenker 6 dargestellt ist. Schließlich ist in Fig. 6 erkennbar, daß zu dem
Herzstück 2 neben der Herzstückspitze 1 noch zwei Flügelschienen 7, 8 gehören.
Jedes der zuvor genannten Weichenteile weist zumindest eine seitliche
Radführungsfläche 9 auf. Bei der Herzstückspitze 1 sind zwei Radführungsflächen 9
vorgesehen. Hierbei handelt es sich um die beiden seitlichen Flanken des
Herzstückspitzenkopfes 11. Bei der Backenschiene 3, der Zungenschiene 4, der Radlenkschiene 5
und den beiden Flügelschienen 7, 8 ist jeweils nur eine Radführungsfläche 9
vorgesehen.
Neben den Radführungsflächen 9 weisen die einzelnen Weichenteile mit Ausnahme
des Radlenkers 6 jeweils auch eine Radlauffläche 10 auf. Diese befindet sich bei der
Herzstückspitze 1 oben auf dem Herzstückspitzenkopf 11, im übrigen jeweils oben
auf dem Backenschienenkopf 12, dem Zungenschienenkopf 13, dem
Radlenkschienenkopf 14 und dem Flügelschienenkopf 15.
Wesentlich ist nun, daß zumindest bereichsweise auf der Radführungsfläche 9 und -
soweit vorhanden - der Radlauffläche 10 eine verschleißfeste Beschichtung 16
aufgebracht ist. Diese Beschichtung 16 weist eine Legierung auf Nickelbasis auf und hat
bei einer bevorzugten Ausführungsform die folgende Zusammensetzung:
Gew.-%
Kohlenstoff
0,45
Bor
2,0
Silizium
2,25
Eisen
2,5
Chrom
10,0
Nickel
Rest
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Schichtdicke der Beschichtung 16 auf
der Radlauffläche 10 genauso groß wie auf der Radführungsfläche 9, nämlich etwa
1,5 mm. Damit der beschichtete Bereich des jeweiligen Weichenteils mit dem
unbeschichteten Bereich ausgefluchtet ist, ist der beschichtete Bereich abgearbeitet,
nämlich um die Schichtdicke. Wie sich insbesondere aus Fig. 1 ergibt, ist am Übergang
vom beschichteten Bereich zum unbeschichteten Bereich ein Auslaufbereich 17
vorgesehen, in dem die Abarbeitung und damit die Schichtdicke allmählich abnimmt. Der
Auslaufbereich 17 ist nur in Schienenlängsrichtung realisiert. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel hat der Auslaufbereich 17 eine Länge von etwa 20 cm.
Wie sich aus den Fig. 1 bis 3 und 6 ergibt, erstreckt sich die Beschichtung 16 über die
gesamte Höhe des Herzstückspitzenkopfes 11 und läuft auf der Oberfläche 18 des
Herzstückfußes 19 aus, wodurch sich ein haftfester Übergang ergibt. In ähnlicher
Weise kann die Beschichtung 16 auch an den Köpfen 12, 14 und 15 sowie am
Radlenker 6 ausgebildet bzw. aufgebracht sein.
Die Herstellung von erfindungsgemäßen Weichenteilen erfolgt nun derart, daß
zunächst vor dem Aufbringen der Beschichtung 16 das Weichenteil in dem Bereich
abgearbeitet wird, wo die Beschichtung 16 aufgebracht werden soll. Sodann wird
das Pulver aufgestreut und nachfolgend unter Vakuum aufgesintert. Statt des
Aufstreuens ist es auch möglich, die Hartlegierung durch thermisches Spritzen
aufzutragen.