Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Befestigen von Schienen im Bereich von
Weichen oder Kreuzungen nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1,
insbesondere eine Gleitstuhlplatte oder eine Radlenkerplatte.
Insbesondere im Bereich von Weichen oder Kreuzungen werden die Vorrichtungen
zum Befestigen von Schienen, die vorzugsweise auf einer Tragplatte aufgebaut sind,
mit weiteren Funktionselementen, wie Gleitstühlen oder Radlenkerständern,
versehen, um diese nicht über separate Befestigungen mit der Schwelle oder dem
Untergrund verbinden zu müssen, wodurch die Schwelle oder der Untergrund nachteilig
durch zusätzliche Dübellöcher für die Befestigungsmittel geschwächt würden.
Nach der DE 31 36 995 C2 und der DE 32 07 105 A1 ist es bekannt, für die
Befestigung des Schienenfußes an einer Seite haarnadelförmig ausgebildete federnde
Niederhalteklammern einzusetzen. Dabei können diese Niederhalteklammern mit
ihrer Schlaufe auf dem Schienenfuß aufliegen, wie es in den vorstehend genannten
Veröffentlichungen gezeigt ist. Hier sind die Enden der Niederhalteklammern
gegenüber ihren Längsschenkeln nach innen zueinander winklig abgebogen.
Nachteilig bei der Ausbildung insbesondere des Tragplattenteils wird die
Niederhalteklammer durch einen geschlossenen Kanal eingebracht und in diesem geführt.
Das bedingt eine schwierige Montage und Spannung der Niederhalteklammer, aber
auch eine aufwendige Fertigung, da die Anlagen der Niederhalteklammer sehr
genau bearbeitet werden müssen, um die vorgesehene Spannung des Schienenfußes
gegen die Unterlage mit der vorgegebenen Spannkraft zu erzielen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Befestigen von
Schienen im Bereich von Weichen oder Kreuzungen zu finden, die einfach
aufgebaut ist, einfach bearbeitet werden kann und bei der eine einfache Montage und
Spannung der Schienenbefestigung erfolgen kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen sind in den Ansprüchen 2 bis 16 beschrieben.
Besonders vorteilhaft an der erfindungsgemäßen Lösung ergibt sich auch, daß ein
Bruch der Niederhalteklammer einfach feststellbar ist, da die Sicht auf die
Niederhalteklammer von oben frei ist. Dieses ist bei den bisher verwendeten
Befestigungsvorrichtungen nicht möglich, da hier die Klammer in einem von oben nicht einsehbaren
Führungskanal liegt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im
folgenden näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 einen Halbschnitt durch eine Schienenbefestigung mit einem
Radlenkerständer,
Fig. 2 eine Draufsicht auf Fig. 1,
Fig. 3 einen Halbschnitt durch eine Schienenbefestigung mit einem Gleitstuhl und
Fig. 4 eine Draufsicht auf Fig. 3.
Bei allen Darstellungen ist die Schienenbefestigung auf einer Tragplatte 1
aufgebaut. Diese Tragplatte 1 wird über nicht dargestellte Befestigungsmittel,
beispielsweise Schrauben, mit der Schwelle bzw. dem Untergrund verbunden. Dafür weist die
Tragplatte 1 zwei oder mehr Befestigungslöcher 2 auf. Die Schiene 3 liegt mit ihrem
Schienenfuß 4 in einem durch Führungsrippen 5 gebildeten Führungskanal.
Zwischen Schienenfuß 4 und Tragplatte 1 ist eine Unterlegplatte 6 angeordnet.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird die Schiene 3 an einer Seite über übliche
federnde Befestigungsmittel, die auf den Schienenfuß 4 drücken, niedergehalten.
Diese Befestigungsmittel wurden in der Zeichnung nicht dargestellt.
An der anderen Seite (im Ausführungsbeispiel auf der rechten Seite der Schiene)
erfolgt die federnde Niederhaltung der Schiene 3 auf der Tragplatte 1 mittels einer
haarnadelförmig ausgebildeten Niederhalteklammer 7. Diese Niederhalteklammer 7
ist symmetrisch ausgebildet und weist eine auf dem Schienenfuß 4 aufliegende
Schlaufe 8 auf, an die sich parallel erstreckende Längsschenkel 9 anschließen. Die
Enden 10 der Niederhalteklammer 7 sind, ausgehend von den Längsschenkeln 9,
nach außen abgewinkelt ausgebildet. Es ist jedoch in gleicher Weise möglich,
Niederhalteklammern einzusetzen, deren Enden nicht abgewinkelt sind oder auch
derartig abgewinkelt sind, daß sie aufeinander zu laufen, wie dieses aus dem
vorzitierten Stand der Technik bekannt ist. Ebenso ist es möglich, daß die
Niederhalteklammern 7 nicht mit der Schlaufe 8, sondern mit ihren Enden 10 auf dem Schienenfuß 4
aufliegen.
Die Niederhalteklammern 7 werden axial in ihrer Lage dadurch fixiert, daß ihre
Enden 10 sich in einer Nut 11 abstützen. In gleicher Weise können sie sich aber auch
gegen eine Erhebung auf der Tragplatte 1 abstützen. Die Niederhalteklammer 7 liegt
im wesentlichen frei auf der Oberfläche der Tragplatte 1 auf.
Bei der Ausbildung gemäß Fig. 1 und 2 ist auf der Tragplatte 1 ein Radlenkerständer
12 zum Befestigen einer nicht dargestellten Radlenkerschiene angebracht. Der
Radlenkerständer 12 weist zwei seitliche, sich nach oben und auf die Schiene 3 zu
erstreckende Rippen 13 auf, die über eine von der Tragplatte 1 entfernte
Befestigungswand 14 miteinander verbunden sind. In diese Befestigungswand 14 ist ein
Loch 15 eingebracht, das zum Befestigen der Radlenkerschiene dient.
Radlenkerschienen dienen, wie allgemein bekannt, zum Führen der Radkränze, vorzugsweise
im Unstetigkeitsbereich von Weichen oder Kreuzungen.
Im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 und 2 erstreckt sich die Führungsrippe 5
beidseitig der Niederhalteklammer 7 mit einer Erhöhung 16 und kann daher die
Niederhalteklammer 7 an ihren Längsschenkeln 9 seitlich führen. Zum Aufbringen der
Federspannung übergreifen Nasen 17 an den Erhöhungen 16 die
Niederhalteklammer 7. Als eindeutiger Niederhaltepunkt für die Längsschenkel 9 der Niederhalteklammer
7 sind diese Nasen 17 noch mit nach unten ragenden Wülsten 18 versehen.
Zur Entwässerung der Unterlegplatte 6 ist diese mit einem Durchbruch 19 nach
unten ausgebildet. An der Unterseite der Tragplatte 1 ist eine sich parallel zur
Schienenrichtung über die Breite der Tragplatte 1 erstreckende Entwässerungsnut 20
angebracht.
Die Führungsrippe 5, an der die Niederhalteklammer 7 eingesetzt ist, ist im Bereich
der Niederhalteklammer 7 mit einer Schrägfläche 21, die nach außen abfällt,
ausgebildet. Diese Schrägfläche 21 erstreckt sich nach innen etwa bis zur Höhe des
Schienenfußes 4 und fällt nach außen etwa bis auf die Oberfläche der Tragplatte 1
ab und dient zum leichteren Aufgleiten der Niederhalteklammer 7 auf den
Schienenfuß 4 während der Montage. Darüber hinaus kann der Durchbruch 19 so gestaltet
sein, daß die Schlaufe 8 der Niederhalteklammer 7 bei der Montage in diesen
Durchbruch 19 eingreifen kann, d. h. Lage und Breite des Durchbruchs 19 wird Lage
und Breite der Niederhalteklammer 7 angepaßt.
Hinsichtlich der Führung der Niederhalteklammer 7 und der Lage von Durchbruch 19
und Entwässerungsnut 20 entspricht die Ausbildung der Vorrichtung zum Befestigen
von Schienen nach den Fig. 3 und 4 der Ausbildung nach den Fig. 1 und 2.
Entgegen der Befestigung nach Fig. 1 und 2 ist die Tragplatte 1 der Befestigung nach den
Fig. 3 und 4 jedoch mit einem Gleitstuhl 22 ausgebildet, auf dem eine bewegliche
Weichenzunge 23 gleitbar aufliegt. Der Gleitstuhl 22 ist, entgegen dem bisher
bekannten Stand der Technik, nicht durchgehend über der Tragplatte 1 ausgebildet. Er
ist im Bereich der Niederhalteklammer 7, abgesehen von den die
Niederhalteklammer 7 übergreifenden Nasen 17, unterbrochen ausgebildet und im hinteren Bereich
sogar so weit auseinandergezogen, daß die nach außen offenen Enden 10 der
Niederhalteklammer 7 von oben frei zugänglich sind. Die die Längsschenkel 9 der
Niederhalteklammer 7 übergreifenden Nasen 17 sind bei der Ausbildung nach Fig. 3
und 4 direkt am Gleitstuhl 22 angebracht. Auch hier sind die Nasen 17 wiederum mit
Wülsten 18 versehen, die eine örtlich exakte Aufbringung der Niederhaltekraft auf
die Niederhalteklammer 7 garantieren. Die Oberfläche des Gleitstuhls 22 kann in
bekannter Weise mit gleitfähigem Material belegt sein oder entsprechend
geschmiert werden.
Beim Ausführungsbeispiel sind sowohl Radlenkerständer 12 und Tragplatte 1 als
auch Gleitstuhl 22 und Tragplatte 1 einteilig ausgebildet. Die Ausführungsbeispiele
zeigen diese Systeme als Gußkonstruktion. Aus Funktions- und Preisgründen wird
der Einsatz von Sphäroguß bevorzugt.
Bezugszeichenliste
1 Tragplatte
2 Befestigungsloch
3 Schiene
4 Schienenfuß
5 Führungsrippe
6 Unterlegplatte
7 Niederhalteklammer
8 Schlaufe
9 Längsschenkel
10 Ende
11 Nut
12 Radlenkerständer
13 Rippe
14 Befestigungswand
15 Loch
16 Erhöhung
17 Nase
18 Wulst
19 Durchbruch
20 Entwässerungsnut
21 Schrägfläche
22 Gleitstuhl
23 Weichenzunge