Dokumentenidentifikation |
DE19729458A1 14.01.1999 |
Titel |
Hufeisen mit Aufzügen |
Anmelder |
Trömel, Hermann Constantin, 50769 Köln, DE |
Erfinder |
Trömel, Hermann Constantin, 50769 Köln, DE |
Vertreter |
Dres. Fitzner, Münch & Jungblut, Rechts- und Patentanwälte, Ratingen-Berlin, 40878 Ratingen |
DE-Anmeldedatum |
10.07.1997 |
DE-Aktenzeichen |
19729458 |
Offenlegungstag |
14.01.1999 |
Veröffentlichungstag im Patentblatt |
14.01.1999 |
IPC-Hauptklasse |
A01L 1/02
|
IPC-Nebenklasse |
B21K 15/02
|
Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft ein Hufeisen (1a) mit Aufzügen (2a), welches durch Gesenkschmieden aus einem Hufeisenrohling hergestellt wird, der Auswölbungen mit dem Material für die Aufzüge enthält. Die Tragfläche (3) des Hufeisens hat eine insbesondere unter den Aufzügen (2a) gleichbleibende Dicke ohne konstruktionsbedingte Schwachstellen.
|
Beschreibung[de] |
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Hufeisen aus Metall für Huftiere,
insbesondere Pferde, wobei das Hufeisen mit mindestens einem Aufzug
versehen ist.
Hufeisen zum Schutz der Hufe sind in zahlreichen Ausführungen bekannt. Sie
bestehen in der Regel aus einem U-förmig gebogenen Flacheisen, welches
Nagellöcher trägt, durch die es mit Hufnägeln am Huf befestigt wird.
Hufeisen tragen überwiegend auch einen sogenannten Aufzug. Darunter ist
eine flache, sich vom äußeren Rand des Hufeisens rechtwinklig nach oben
(d. h. zum Huf hin) erstreckende Erhebung zu verstehen, die sich beim
Beschlagen des Pferdes seitlich an den Huf anlegt und das Hufeisen damit in
seiner Position fixiert. In der Regel werden bei Pferden die Hufeisen für die
Vorderhufe mit einem und für die Hinterhufe mit zwei Aufzügen versehen.
In der Patentschrift DE 25 08 876 wird ein Hufeisen beschrieben, das einen im
wesentlichen zweiteiligen Aufbau hat: Es besteht zum einen aus einer
unmittelbar am Huf anliegenden Aluminiumschicht, zum anderen aus einer
unter dieser Schicht sitzenden Rippe aus einem härteren Material, welches
den Belastungen, die beim Kontakt mit dem Boden auftreten, standhält. Das
Aluminium-Oberteil enthält laut Patentschrift Auswölbungen 20, 21, die beim
Beschlagen des Pferdes in Richtung nach oben umgeschlagen werden (Spalte
2, Zeile 57 ff.). Ein derartiges Vorgehen ist nur bei dem weichen Material
Aluminium möglich. Dieses Material ist in Hinblick auf seine Weichheit
bevorzugt gewählt worden, da es sich der Hufform des Pferdes anpassen
kann. Das geschilderte Hufeisen ist durch seinen zweiteiligen Aufbau jedoch
relativ kompliziert, und es hat sich in der Praxis nicht durchgesetzt. Die
Aluminiumschicht des Hufeisens und insbesondere die umgebogenen
Aufzüge weisen nicht die in der Praxis geforderte Stabilität auf.
In der DE-35 17 514 wird ein Hufeisen mit Aufzügen und einer komplizierten
Querschnittsform beschrieben, die unter anderem verhindern soll, daß sich
Schmutz oder größere Gegenstände wie z. B. Steine im Hufeisen verklemmen
können. Darüber hinaus enthält dieses Hufeisen weitere besondere
Formmerkmale, die es erforderlich machen, das Hufeisen in einem
besonderen Verfahren herzustellen. Bei diesem Verfahren wird ein Rohling
durch einen Stempel in einer Form aus gesintertem Metall durch eine rasche
Folge von Druckimpulsen geformt. Das geschilderte Hufeisen und sein
Herstellungsverfahren haben sich wegen ihrer Komplexität in der Praxis
jedoch nicht durchsetzen können.
Auch in der DE-34 14 458 wird eine besondere Hufeisenform beschrieben,
bei der das U-förmige Flacheisen durch zahlreiche Schnitte in einzelne
Segmente unterteilt ist, die nur durch den äußeren Rand des Hufeisens
untereinander verbunden sind, und die es insgesamt erlauben, das Hufeisen in
seiner U-Form zu verbiegen. Das beschriebene Hufeisen wird laut
Patentschrift in einem Stanz-Biege-Verfahren aus Stahlblech hergestellt.
Anstelle von Aufzügen besitzt es einen umlaufenden Stoßrand 1, welcher in
der Regel mit dem Rest des Hufeisens verschweißt ist. Neben der
komplizierten Herstellungsweise ist nachteilig an dem beschriebenen
Hufeisen, daß es aufgrund der Segmentierung der Tragfläche keine
ausreichende Stabilität bietet. Das Gewicht des Pferdes lastet letztendlich auf
den Köpfen der Hufnägel.
Die DE-29 02 032 beschreibt schließlich ein Hufeisen, welches einstückig aus
Temperguß hergestellt ist. Das Besondere an diesem Hufeisen ist, daß es eine
Nagelnut als Entkohlungsrille enthält. Hierdurch kann während des
Gußvorgangs der Entzug von Kohlenstoff aus dem Gußeisen auf eine
bestimmt Art erfolgen, die dem Hufeisen eine höhere Stabilität verleiht.
Nachteilig bei diesem Hufeisen ist, daß auch hier ein relativ komplizierter
Herstellungsvorgang erforderlich ist, der zudem nur mit einer ganz
bestimmten Materialzusammensetzung (Temperguß) möglich ist.
Aufgrund der obengenannten Schwierigkeiten mit besonderen
Ausgestaltungsformen von Hufeisen werden in der Praxis ganz überwiegend
die herkömmlichen und bewährten schmiedeeisernen Hufeisen verwendet.
Hierbei wird aus einer vorgegebenen Materialstange zunächst die Hufeisen-
Grundform gebogen und flachgehämmert. Sodann werden aus dem flachen
U-förmigen Eisen die Aufzüge in der notwendigen Anzahl herausgearbeitet.
Dies geschieht so, daß an den Stellen, wo Aufzüge entstehen sollen, Material
des Hufeisens nach oben und flachgehämmert wird, bis ein Aufzug in den
gewünschten Ausmaßen entstanden ist. Nachteilig hierbei ist jedoch, daß das
Material, welches zum Aufzug hochgeschmiedet wird, der Tragfläche des
Hufeisens fehlt. Das Hufeisen ist daher im Bereich unter den Aufzügen
geschwächt. Dies ist besonders ungünstig, da es gerade im Bereich der
Aufzüge zu einer höheren Belastung des Hufeisens kommt, da sich über die
Aufzüge auch horizontale Kräfte an diesen Stellen übertragen.
Die vorliegende Erfindung hat sich demgegenüber die Aufgabe gestellt, ein
Hufeisen aus Metall mit mindestens einem Aufzug zur Verfügung zu stellen,
welches die geschilderten Nachteile nicht aufweist, sondern eine hohe
Stabilität ohne Schwachstellen hat.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Hufeisen aus Metall gelöst,
welches aus einem einheitlichen geschmiedeten Stück Metall besteht, und
dessen Tragflächen im Bereich unter den Aufzügen eine unverminderte Dicke
haben. Das Hufeisen besteht somit geometrisch gesehen aus einem
U-förmigen Flacheisen (Tragfläche) gleichmäßiger Dicke, an das sich nach oben,
d. h. der dem Huf zugewandten Seite, hin der halbkreisförmige, etwa
geldstückgroße Aufzug anschließt. Ein derartiges Hufeisen hat zum einen die
bewährte Stabilität schmiedeeiserner Hufeisen, zum anderen weist es nicht
wie bei der herkömmlichen Herstellung auftretenden Nachteile auf, d. h. die
Schwachstellen, die sich durch das Hochschmieden der Aufzüge ergeben.
Die geschilderten Vorteile des erfindungsgemäßen Hufeisens werden durch
ein bisher nicht angewendetes neues Herstellungsverfahren erreicht. Das
Verfahren arbeitet vorzugsweise mit einem Gesenkschmiedevorgang, der aus
mehreren Einzelschritten besteht, die alle im glühenden Zustand des Eisens
durchgeführt werden. Zunächst wird dabei ein stangenförmiges Stück
Rohmaterial glühend erhitzt. Dieses wird sodann in die Hufeisenform
gebogen, und in einem ersten Gesenkschmiedevorgang flachgedrückt.
Hierdurch entsteht ein flaches U-Eisen, das etwa die doppelte Breite hat wie
das endgültige Hufeisen. Dabei ist das spätere Hufeisen bereits vorgeformt.
Es enthält angeformte Auswölbungen, die später zu den Aufzügen umgeformt
werden. Die Tragflächen und die Auswölbungen sind in diesem flachen
U-Eisen von größerer Dicke als der Rest des Eisens. Dieser Rest des Eisens wird
im nächsten Bearbeitungsschritt entfernt. Dieser Vorgang ist vergleichbar der
Entfernung eines Gußgrades. Nach seiner Entfernung bleibt ein
Hufeisenrohling übrig als flaches Gebilde mit der Auswölbung, die das
Material für den späteren Aufzug enthält, und die sich in der Ebene der
Tragfläche befindet. In einem weiteren Gesenkschmiedevorgang wird dann
diese Auswölbung zu dem nach oben stehenden Aufzug umgeschmiedet.
Dabei bleibt die Form der Tragfläche unberührt, insbesondere wird kein
Material aus dem Bereich unterhalb des Aufzugs entfernt. Das dermaßen
hergestellte Hufeisen weist daher eine gleichmäßige Stabilität der Tragfläche
ohne Schwachstellen auf.
Für die Herstellung des erfindungsgemäßen Hufeisens sind verschiedene
Metalle geeignet. Vorzugsweise wird es aus Eisen, ganz besonders bevorzugt
aus dem Material C46, hergestellt.
Die Erfindung betrifft auch einen Hufeisenrohling aus Metall, der dadurch
gekennzeichnet ist, daß er aus den flachen, U-förmigen Tragflächen besteht,
an denen sich in der Ebene der Tragflächen Auswölbungen befinden, die das
Material für Aufzüge enthalten. Durch Warmverformung, vorzugsweise durch
Gesenkschmieden, können die Auswölbungen des Hufeisenrohlings zu
Aufzügen des erfindungsgemäßen Hufeisens umgeformt werden. D. h. das
Hufeisenmaterial wird im schmiedbaren Zustand in einer Form (dem sog.
Gesenk) bearbeitet.
Die Herstellung des Hufeisens erfolgt vorzugsweise in mehreren
Einzelschritten. Zunächst wird dabei ein stangenförmiges Stück Rohmaterial
glühend erhitzt. Dieses wird sodann in eine U-Form gebogen, und in einem
ersten Gesenkschmiedevorgang flachgedrückt. Hierdurch entsteht ein flaches
U-Eisen, das etwa die doppelte Breite hat wie das endgültige Hufeisen.
Sodann wird mittig in dem U-förmigen Rohling eine Reihe von Löchern
angeordnet. Das überstehende Material des Eisens wird im nächsten
Bearbeitungsschritt bis zur halben Breite ausgestanzt, so daß nur die für die
Ausformung der Aufzüge erforderlichen Teile stehenbleiben. Nach diesem
Arbeitsschritt bleibt ein Hufeisenrohling übrig. Hierbei handelt es sich um ein
flaches Gebilde mit dem Auswölbungen, die das Material für den späteren
Aufzug enthalten. In einem weiteren Gesenkschmiedevorgang wird dann die
Auswölbung zu dem senkrecht zur Tragfläche stehenden Aufzug umgebogen
bzw. umgeschmiedet. Dabei bleibt überraschenderweise die Form der
Tragfläche unberührt, insbesondere wird kein Material aus dem Bereich
unterhalb des Aufzugs entfernt. Das dermaßen aus dem Rohling hergestellte
Hufeisen weist somit eine gleichmäßige Stabilität der Tragfläche ohne
Schwachstellen auf.
Im folgenden wird das erfindungsgemäße Hufeisen anhand der Figuren
beispielhaft erläutert.
Fig. 1 zeigt eine perspektivische Darstellung des Hufeisens.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch das Hufeisen nach Fig. 1 entlang der Linie
A-A.
Fig. 3 zeigt ein Hufeisen mit zwei Aufzügen.
Fig. 4 zeigt einen Hufeisenrohling.
Fig. 5 und 6 zeigen Hufeisenrohlinge mit ausgestanzten Aufzügen.
In Fig. 1 ist ein erfindungsgemäßes Hufeisen 1a mit einem Aufzug 2a im
Mittelteil des vorderen Bogens dargestellt. Das Hufeisen hat den
herkömmlichen Aufbau mit einem U-förmigen Flacheisen, durch welches die
Nagellöcher zur Befestigung des Hufeisens führen. Wie bei Hufeisen für
Vorderhufe von Pferden üblich, befindet sich an dem Hufeisen ein nach oben
gerichteter Aufzug 2a, der als Anlagefläche des Hufeisens an der Außenfläche
des Hufes dient.
Die erfindungsgemäße Besonderheit des Hufeisens ist im Querschnitt des
Eisens entlang der Linie A-A zu erkennen (Fig. 2). An der Tragfläche 3
befindet sich der nach oben gerichtete Aufzug 2a. Im Gegensatz zu
herkömmlichen Hufeisen hat die Tragfläche 3 jedoch auch im Bereich 4
unterhalb des Aufzuges dieselbe Dicke wie an anderen Stellen. Bei
herkömmlichen Hufeisen kommt es dagegen im Bereich 4 zu Schwachstellen,
die dadurch entstehen, daß Material von diesen Stellen hochgeschmiedet
wird, um den Aufzug zu bilden. Das erfindungsgemäße Hufeisen weist
aufgrund seiner besonderen Herstellungsweise diese Nachteile nicht auf.
Fig. 4-6 zeigen Hufeisenrohlinge 1b, 1c, 1d, die Zwischenstufen bei der
Herstellung des erfindungsgemäßen Hufeisens darstellen. Die Rohlinge
gemäß Fig. 5 und 6 können als solche an weiterverarbeitende Betriebe
geliefert werden.
Die Herstellung der erfindungsgemäßen Hufeisen wird im folgenden anhand
der Fig. 4-6 erläutert: Das Verfahren kann dabei z. B. in einem
Gesenkschmiedevorgang, der aus mehreren Einzelschritten besteht,
durchgeführt werden. Zunächst wird dabei ein stangenförmiges Stück
Rohmaterial glühend erhitzt. Dieses wird sodann in eine U-Form gebogen,
und in einem ersten Gesenkschmiedevorgang flachgedrückt. Hierdurch
entsteht ein flaches U-Eisen gemäß Fig. 4, das etwa die doppelte Breite hat
wie das endgültige Hufeisen. Die Tragflächen 3 sind in diesem flachen
U-Eisen von größerer Dicke als das überstehende Material 5. Anschließend
werden die Löcher 4 eingestanzt. Das erwähnte überstehende Material 5 wird
im nächsten Bearbeitungsschritt (vergleichbar einem Gußgrad) teilweise
entfernt. Nach seiner Entfernung bleiben die Hufeisenrohlinge 1b bzw. 1c, wie
sie in Fig. 5 und 6 dargestellt sind, übrig. Hierbei handelt es sich um ein
flaches Gebilde, da die Auswölbungen 2b, die das Material für den späteren
Aufzug enthalten, sich in der Ebene der Tragfläche 3 befinden. In einem
weiteren Gesenkschmiedevorgang werden dann die Auswölbungen 2b zu den
nach oben stehenden Aufzügen 2a umgeschmiedet. Dabei bleibt die Form der
Tragfläche 3 unberührt, insbesondere wird kein Material aus dem Bereich 4
unterhalb den Aufzügen 2a entfernt. Die dermaßen aus den Rohlingen nach
Fig. 5 hergestellten Hufeisen weisen daher eine gleichmäßige Stabilität der
Tragfläche ohne Schwachstellen auf.
|
Anspruch[de] |
- 1. Hufeisen (1a) aus Metall mit mindestens einem Aufzug (2a),
dadurch gekennzeichnet, daß das Hufeisen (1a) aus einem
einheitlichen geschmiedeten Stück Metall besteht, und die Tragflächen
(3) des Hufeisens (1a) im Bereich (4) unter den Aufzügen (2a) eine
unverminderte Dicke haben.
- 2. Hufeisen nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß es aus Eisen, vorzugsweise
aus C46, besteht.
- 3. Rohling zur Herstellung eines Hufeisens nach einem der Ansprüche 1
oder 2 geeigneter Hufeisenrohling (1b) aus Metall,
dadurch gekennzeichnet, daß er in der Ebene der
Tragflächen (3) Auswölbungen (2b) mit Material für Aufzüge
(2a) enthält.
- 4. Verfahren zur Herstellung eines Hufeisens nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
- a) ein Rundstab hufeisenförmig gebogen wird,
- b) der Rundstab in eine Gesenkform gegeben wird,
- c) der Rundstab flachgedrückt wird,
- d) das nach Schritt c) entstandene überstehende Material (5) teilweise
ausgestanzt wird,
- e) die nach Schritt d) verbleibenden Auswölbungen (2b) derart
umgeschmiedet werden, daß senkrecht zur Tragfläche (3) stehende
Aufzüge (2b) erhalten werden.
|
|
Patent Zeichnungen (PDF)
|