Die Erfindung betrifft eine elektromagnetische
Spuleneinrichtung gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
Elektromagnetische Spuleneinrichtungen der eingangs
genannten Art sind bekannt. Sie weisen einen
Spulenkörper auf, der wenigstens eine Spulenwicklung
umfaßt. Beispielsweise wird die Spulenwicklung auf
den Spulenkörper aufgewickelt, so daß eine
zylinderförmige Spuleneinrichtung mit mehreren
Spulenwindungen gebildet wird. Eine derartige
Spuleneinrichtung kann, um einen Elektromagneten zu
realisieren, einen Eisenkern umfassen.
Es hat sich als nachteilig herausgestellt, daß bei
zahlreichen Anwendungsfällen der Spuleneinrichtung
eine Montage, beispielsweise in einer Maschine,
nicht ohne weiteres möglich ist.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine
Spuleneinrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen,
die diesen Nachteil nicht aufweist.
Diese Aufgabe wird durch eine elektromagnetische
Spuleneinrichtung gelöst, die die Merkmale des
Anspruchs 1 aufweist. Dadurch, daß der Spulenkörper
der Spuleneinrichtung durch mindestens ein im
wesentlichen U-förmiges Segment gebildet wird, also
ein randoffenes Segment vorliegt, ist es möglich,
die Spuleneinrichtung an einem Bauteil auch dann
anzubringen, wenn dieses bereits in einer
Arbeitsmaschine oder dergleichen eingebaut ist.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der
Spuleneinrichtung ist vorgesehen, daß der Spulenkörper
durch mindestens zwei einen in sich geschlossenen
Spulenkörper bildende Segmente realisiert wird, die
wenigstens eine Spulenwicklung umfassen. Die zwei
U-förmigen Segmente können somit auf einem Kern
aufgebracht werden, so daß sie eine zylinderförmige
Spuleneinrichtung ergeben. Diese zeichnet sich
insbesondere durch eine hohe Feldliniendichte im von
der Spule umschlossenen Raum aus. Demnach ist die
magnetische Feldstärke im Innern, also im Kern der
Spule groß, so daß starke elektromagnetische Kräfte
erzeugt werden können.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist
vorgesehen, daß die Spulenwicklung zylinderförmig
gewickelt ist. Alternativ kann die Spulenwicklung auch
als Spulenpaket gewickelt sein. Dieses kann
ringförmig oder oval ausgeführt sein. Es ist ferner
vorzugsweise vorgesehen, daß jeder Spulenkörper,
also jedes Segment, zumindest eine Spulenwicklung
aufweist. Selbstverständlich können in ein Segment
mehrere Spulenwicklungen eingebracht werden. Es ist
also möglich, in einem Segment mehrere
Spulensysteme anzuordnen. Dadurch kann die magnetische
Wirkung der Spuleneinrichtung erhöht werden,
wodurch stärkere magnetische Kräfte aufgebracht
werden können.
Alternativ ist es auch möglich, in den Segmenten
Teilwicklungen anzuordnen. Die Anschlüsse der
Teilwicklungen werden an Schenkelenden der Segmente
herausgeführt, so daß erst beim Zusammensetzen der
Segmente eine funktionsfähige Spulenwicklung
entsteht.
Bei einer Ausführungsvariante der Erfindung ist
vorgesehen, daß die Mittelachse der Spulenwicklung
in der Ebene des Spulenkörpers liegt und durch den
vom Spulenkörper umschlossenen Raum verläuft.
Alternativ kann vorgesehen sein, daß die Mittelachse
der Spulenwicklung im wesentlichen senkrecht zur
Ebene des Spulenkörpers verläuft. Diese beiden
Ausführungsformen zeichnen sich dadurch aus, daß je
nach Anforderung ein Magnetfeld erzeugt werden
kann, dessen Feldlinien den Spulenkörper entweder
in dessen Längsrichtung, also bei einem Ring den
von diesem umschlossenen Raum durchsetzen, oder in
Richtung der Mittelachse des Rings verlaufen.
Dadurch ist es möglich, das Magnetfeld insbesondere
in einen im Ring angeordneten magnetisierbaren
Kern, beispielsweise Eisenkern, einzuleiten. Gemäß
der erstgenannten Anordnung der Spulenwicklung wird
insbesondere ein Magnetfeld erzeugt, das auf eine
Einrichtung wirkt, die aus der Mitte des Rings
verschoben ist. Beispielsweise kann dies eine
Hebelanordnung sein, die mit Hilfe der Spuleneinrichtung
betätigbar ist.
Ein weiteres bevorzugtes Ausführungsbeispiel der
Spuleneinrichtung zeichnet sich dadurch aus, daß
die U-förmigen Segmente an ihren Schenkelenden eine
Verbindungseinrichtung zum Koppeln der Segmente
aufweisen. Die Segmente können somit um einen Kern
angeordnet und anschließend miteinander verbunden
werden. Dadurch wird ein stabiler Ring gebildet. Es
ist vorzugsweise vorgesehen, daß eine der
Verbindungseinrichtungen als Gelenkverbindung ausgebildet
ist. Somit läßt sich der Ring aufklappen, wodurch
er auf einfache Art und Weise um einen Kern gelegt
und zu einem geschlossenen Ring verbunden werden
kann. Bevorzugt ist vorgesehen, daß die Segmente an
ihren anderen Schenkelenden einen
Verbindungsflansch aufweisen, so daß die zugeklappten
Segmente, also der Ring, mit Befestigungsmitteln
verschlossen werden können. Es ist jedoch auch
möglich, anstatt der Gelenkverbindung ebenfalls
Verbindungsflansche vorzusehen, so daß die U-förmigen
Segmente aufeinandergesetzt und miteinander
verschraubbar sind.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel zeichnet sich
dadurch aus, daß mehrere Spulenwicklungen über eine
flexible Verbindung miteinander gekoppelt sind, so
daß vorzugsweise nur ein Segment eine elektrische
Anschlußeinrichtung aufzuweisen braucht.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist
vorgesehen, daß die flexible Verbindung durch die
Gelenkverbindung gebildet wird. Diese ermöglicht
dabei nicht nur die Klappbewegung der Segmente,
sondern auch die elektrische Verbindung der
Spulenwicklungen der zwei Segmente. Alternativ kann
vorgesehen sein, daß die flexible Verbindung durch
eine Kabeleinrichtung gebildet wird, die die
Gelenkverbindung übergreift. Die Anschlüsse der
Spulenwicklungen in einem Segment können dadurch mit
dem elektrischen Anschluß der Spulenwicklungen im
anderen Segment verbunden werden.
Weitere Ausgestaltungen der elektromagnetischen
Spuleneinrichtung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Die Erfindung betrifft ferner eine Verwendung der
erfindungsgemäßen elektromagnetischen
Spuleneinrichtung als Betätigungseinrichtung für eine einen
Flüssigkeitsverbindungskanal öffnende
beziehungsweise schließende Ventileinrichtung in einer
Flüssigkeitsreibekupplung.
Flüssigkeitsreibekupplungen werden beispielsweise
in der Automobiltechnik dazu verwendet, um ein
Lüfterrad mit der Antriebs- bzw. Kurbelwelle einer
Brennkraftmaschine zu koppeln. Da ein permanenter
Lüfterantrieb nicht notwendig ist, kann mit Hilfe
der Flüssigkeitsreibekupplung das Lüfterrad
wahlweise von der Kurbelwelle angetrieben werden oder
von dieser abgekoppelt sein. Derartige
Flüssigkeitsreibekupplungen weisen eine auf der
Kurbelwelle angebrachte Antriebsscheibe auf, die in einem
zwei Kammern umfassenden Gehäuse in einer Kammer
angeordnet ist. Die beiden Kammern sind über einen
Flüssigkeitsverbindungskanal miteinander gekoppelt.
Dieser ist mit einer Ventileinrichtung
verschließbar. Die Ventileinrichtung wird mit der
elektromagnetischen Spuleneinrichtung betätigt.
Die Flüssigkeitsreibekupplung beziehungsweise die
Antriebsscheibe sind mittels eines Flansches auf
der Kurbelwelle befestigt. Die Spuleneinrichtung
soll dabei so montiert sein, daß sie den Flansch
oder die Kurbelwelle umgreift und daß ein
elektromagnetisches Feld zur Betätigung der
Ventileinrichtung in die Flüssigkeitsreibekupplung eingeleitet
werden kann.
Es hat sich herausgestellt, daß die Montage der
Spuleneinrichtung, bedingt durch einen geringen
Einbauraum zwischen Motorblock und einem
Kühlerhäufig problematisch beziehungsweise sehr aufwendig
ist.
Bei Verwendung der erfindungsgemäßen
Spuleneinrichtung können jedoch in vorteilhafter Weise die
Flüssigkeitsreibekupplung auf der Kurbelwelle montiert
und anschließend die Spuleneinrichtung einfach
eingebaut werden.
Die Erfindung wird anhand einer
Ausführungsbeispiele wiedergebenden Zeichnung näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer
elektromagnetischen Spuleneinrichtung,
Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel einer
Spuleneinrichtung,
Fig. 3 ein drittes Ausführungsbeispiel einer
Spuleneinrichtung,
Fig. 4 eine Schnittansicht der Spuleneinrichtung
gemäß Fig. 3,
Fig. 5 ein viertes Ausführungsbeispiel einer
elektromagnetischen Spuleneinrichtung,
Fig. 6 eine Schnittansicht der Spuleneinrichtung
gemäß Fig. 5,
Fig. 7 ein Ausführungsbeispiel einer
Spuleneinrichtung mit zwei U-förmigen
Spulenkörpern,
Fig. 8 ein zweites Ausführungsbeispiel der
Spuleneinrichtung mit zwei U-förmigen
Spulenkörpern,
Fig. 9 ein Verwendungsbeispiel einer
Spuleneinrichtung für ein erstes
Ausführungsbeispiel einer Flüssigkeitsreibekupplung
und
Fig. 10 ein zweites Ausführungsbeispiel einer
Flüssigkeitsreibekupplung.
Fig. 1 zeigt eine elektromagnetische
Spuleneinrichtung 1, die als Spulenkörper 2 ein im
wesentlichen U-förmiges Segment 3, Spulenwicklungen 4 und
eine elektrische Anschlußeinrichtung 5 umfaßt.
Das Segment 3 weist zwei im wesentlichen U-förmige
Schenkel 6, 7 sowie eine Basis 8 auf, das heißt,
das Segment 3 ist randoffen ausgeführt. Die
Schenkel 6 und 7 und die Basis 8 weisen je zwei
Spulenwicklungen 4 auf, wobei es selbstverständlich auch
möglich ist, eine davon abweichende Anzahl von
Spulenwicklungen vorzusehen. Selbstverständlich können
die Spulenwicklungen 4 um einen Eisenkern gewickelt
beziehungsweise angeordnet sein.
Die hier zylinderförmigen Spulenwicklungen 4 weisen
eine Mittelachse 9 auf, die sich senkrecht zur
Zeichnungsebene erstreckt. Die Mittelachsen 9
verlaufen mithin im wesentlichen rechtwinklig zu einer
Ebene des Spulenkörpers 2, die hier mit der
Zeichnungsebene zusammenfällt.
Elektrische Anschlüsse (nicht dargestellt) der
Spulenwicklungen 4 sind im Segment 3 zur
Anschlußeinrichtung 5 geführt. Alternativ kann vorgesehen
sein, daß die einzelnen Spulenwicklungen parallel
oder in Reihe zueinander geschaltet sind, so daß
lediglich zwei Anschlüsse zur Anschlußeinrichtung 5
geführt sind. Die Anschlußeinrichtung 5 kann als
elektrische Steckereinrichtung ausgeführt sein, die
zum Anschluß an eine hier nicht dargestellte
Versorgungseinrichtung, beispielsweise eine
elektronische Ansteuerschaltung, dient.
Bei einer elektrischen Ansteuerung der
Spulenwicklungen 4 entsteht an jeder Spulenwicklung 4 ein
Magnetfeld, dessen Feldlinien im Innern der
Spulenwicklung 4 im wesentlichen parallel zur Mittelachse
9 verlaufen. Dadurch wird auch in einem von dem
Segment 3 teilweise umschlossenen Raum 10 ein
Magnetfeld erzeugt, dessen Feldlinien die Ebene des
Segments 3 im wesentlichen senkrecht durchsetzen.
Die Richtung der Feldlinien hängt dabei von der
Polarität der Ansteuerspannung ab. Sind die
Anschlüsse der einzelnen Spulenwicklungen 4 jeweils
gesondert zu der Anschlußeinrichtung 5 geführt,
kann jede einzelne Spulenwicklung separat
angesteuert werden. Es können also wahlweise eine einzelne
Spulenwicklung oder mehrere an eine elektrische
Spannung angeschlossen werden. Es ist
selbstverständlich auch möglich, die einzelnen
Spulenwicklungen 4 zeitversetzt anzusteuern.
Die in Fig. 2 dargestellte elektromagnetische
Spuleneinrichtung 1 unterscheidet sich gegenüber dem
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 lediglich
dadurch, daß die Mittelachsen 9 der Spulenwicklungen
4 im wesentlichen in der Ebene des Segments 3
liegen. Diese fällt, wie bereits erwähnt, mit der
Zeichnungsebene zusammen. Ohne weiteres ist es
ersichtlich, daß die Spulenwicklungen 4 einen Kern,
insbesondere Eisenkern K, aufweisen und auch als
zylinderförmige Spulen herumgeführt sind. Im
übrigen sind gleiche Teile wie in Fig. 1 mit denselben
Bezugszeichen versehen, insofern wird auf die
entsprechenden Beschreibungsteile verwiesen.
Es bildet sich bei einer Ansteuerung der
Spulenwicklungen 4 ein Magnetfeld aus, dessen Feldlinien
den Raum 10 zumindest bereichsweise parallel zur
Zeichnungsebene durchsetzen.
In Fig. 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer Spuleneinrichtung 1 dargestellt, wobei im
folgenden lediglich auf Unterschiede zu den vorherigen
Ausführungsbeispielen eingegangen wird. Gleiche
Teile - wie in den Fig. 1 und 2 - sind mit
denselben Bezugszeichen versehen, so daß auf deren
nochmalige Beschreibung verzichtet wird.
Das Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 weist
lediglich eine einzige Spulenwicklung 4 auf, die hier
als Spulenpaket ausgeführt ist. Die Mittelachse 9
der Spulenwicklung 4 fällt hier mit einer
Symmetrieachse S des Segments 3 zusammen und liegt in
dessen Ebene. Wird die Spulenwicklung 4 mit einer
Spannungsversorgung verbunden, bildet sich ein
Magnetfeld aus, dessen Feldlinien im Raum 10 im
wesentlichen parallel zur Zeichnungsebene verlaufen,
wie dies durch Pfeile 11 angedeutet ist.
In Fig. 4 ist die Spuleneinrichtung 1 in einem
Schnitt dargestellt, und zwar bevor der
Spulenkörper 2 in die in Fig. 3 dargestellte U-Form
gebracht wurde. Die Verformung des Spulenkörpers ist
beispielsweise dadurch möglich, daß das Material
des Spulenkörpers 2 aus einem verformbaren
Kunststoff besteht. Diese Ausgestaltung der
Spuleneinrichtung 1 ist besonders günstig herstellbar, da
lediglich eine Spulenwicklung 4 verwendet wird.
Darüber hinaus läßt sich durch die flexible
Ausgestaltung des Spulenkörpers 2 die Spuleneinrichtung
1 an eine gegebene Umfangskontur eines Bauteils
(nicht dargestellt), beispielsweise einen
Eisenkern, anpassen. Der Raum 10 kann also variiert
werden.
In Fig. 5 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel in
Seitenansicht dargestellt, das sich gegenüber dem
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 lediglich dadurch
unterscheidet, daß mehrere als Spulenpaket
ausgebildete Spulenwicklungen 4 vorgesehen sind, deren
Kontur an die Form des Spulenkörpers angepaßt ist.
Es liegen hier also - in Seitenansicht -
kreissegmentartig ausgebildete Spulenwicklungen vor. Im
übrigen sind gleiche Teile - wie in Fig. 3 - mit
denselben Bezugszeichen versehen, so daß auf deren
Beschreibung anhand von Fig. 3 verwiesen wird. Für
die Ausbildung des Magnetfelds im Raum 10 gilt das
zu Fig. 3 Gesagte. Die Spulenwicklungen 4 sind
entweder in Reihe oder parallel geschaltet;
alternativ kann jeder Spulenanschluß zur
Anschlußeinrichtung 5 geführt sein.
Fig. 6 zeigt in einem Schnitt einen Ausschnitt der
Spuleneinrichtung 1 gemäß Fig. 5, wobei das
Segment 3 die U-Form noch nicht aufweist. Das Segment
3 beziehungsweise der Spulenkörper 2 besteht also
auch aus einem flexiblen Material, das, nachdem die
Spulenwicklungen 4 eingebracht wurden, in die
gewünschte Form bringbar ist.
In Fig. 7 ist eine elektromagnetische
Spuleneinrichtung 1' dargestellt, die aus zwei einen Ring
bildenden Segmenten 3 und 3' besteht. Die Segmente
3, 3' weisen Spulenwicklungen 4 auf, die - wie in
Fig. 1 - als Zylinderspulen ausgeführt sind. Die
Segmente 3, 3' bilden somit Spulenkörper 2 und 2'.
Das Segment 3 weist eine Anschlußeinrichtung 5 auf.
Zur Kopplung der Segmente 3, 3' sind ihren
Schenkelenden 12, 13, 14, 15 Verbindungseinrichtungen 16
beziehungsweise 16' zugeordnet. Die erste
Verbindungseinrichtung 16 ist als Gelenkverbindung
realisiert, so daß die beiden Segmente 3 und 3'
gegeneinander verschwenkt werden können. Die
Spuleneinrichtung 1' kann daher auf- beziehungsweise
zugeklappt werden. Die zweite Verbindungseinrichtung
16' wird durch zwei Verbindungsflansche 17 und 18
realisiert, wobei der Verbindungsflansch 17 dem
Schenkelende 12 und der Verbindungsflansch 18 dem
Schenkelende 13 zugeordnet ist. Die
Verbindungsflansche 17 und 18 weisen eine Öffnung auf, so
daß sie mit einem beispielsweise als
Schraubverbindung ausgebildeten Befestigungsmittel 19
zusammengehalten werden können. Es ist also ein klappbarer
Ring realisiert, der in geschlossener Stellung
fixiert werden kann.
Die elektrischen Anschlüsse der Spulenwicklungen 4
sind an der Anschlußeinrichtung 5 zusammengeführt,
wobei die Spulenwicklungen 4 des Segments 3' über
eine flexible Verbindung 16a über die
Verbindungseinrichtung 16 zur Anschlußeinrichtung 5 geführt
sind. Die flexible Verbindung 16a ist hier als
Kabeleinrichtung ausgelegt, die beim Aufklappen der
Spuleneinrichtung 1' bewegt und verformt werden
kann. Der elektrische Anschluß der Spulenwicklungen 4wird daher nicht beeinträchtigt. Alternativ ist
es auch möglich, die Verbindungseinrichtung 16,
also die Gelenkverbindung, als flexible Verbindung
16a zu verwenden. Die Gelenkverbindung ist dann
vorzugsweise bereichsweise aus leitendem Material
gefertigt. Damit können die Anschlüsse der
Spulenwicklungen 4 des Segments 3' zur
Anschlußeinrichtung 5 geführt werden.
Die Ausbildung des Magnetfelds bei einer
Spannungsversorgung der Spulenwicklungen 4 wird hier nicht
im einzelnen erläutert, es wird hierzu auf die
Beschreibung zu Fig. 1 verwiesen.
In Fig. 8 ist eine abgewandelte Variante der
elektromagnetischen Spuleneinrichtung 1' gemäß Fig. 7
dargestellt. Im folgenden wird nur auf Unterschiede
gegenüber dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 7
eingegangen. Die Spulenwicklungen 4 sind hier
derart in die Segmente 3 beziehungsweise 3'
eingebracht, daß ihre Mittelachsen 9 mit einer Ebene des
Spulenkörpers 2 beziehungsweise 2' zusammenfallen.
Mithin wird ein Magnetfeld bei einer Ansteuerung
der Spulenwicklungen 4 erzeugt, wie es bereits im
Zusammenhang mit Fig. 2 beschrieben wurde.
Insofern wird auf die Beschreibung zu dieser Figur
verwiesen.
In Fig. 9 ist eine Flüssigkeitsreibekupplung 20
dargestellt, die ein Gehäuse 21 aufweist. In diesem
ist eine Trennwand 22 vorgesehen, die das Gehäuse
in eine Vorratskammer 23 und eine Arbeitskammer 24
unterteilt. In die Vorratskammer 23 ist ein Medium,
beispielsweise Hydrauliköl, eingebracht. Die
Trennwand 22 weist einen Flüssigkeitsverbindungskanal 25
auf, der mittels einer Ventileinrichtung 26geöffnet und verschlossen werden kann. Die
Ventileinrichtung 26 umfaßt einen Ventilsitz 27 sowie einen
beweglichen Ventilkörper 28. Der Ventilkörper 28
wird durch einen Ventilhebel 29 gebildet, der in
einer Aufnahme 30 schwenkbeweglich gelagert ist.
Der Ventilhebel 29 weist eine magnetische
Einrichtung 31, insbesondere einen Permanentmagneten auf.
In der Arbeitskammer 24 ist eine Antriebsscheibe 32
angeordnet, die mit einem Flansch 33 an einer
Antriebswelle 34, insbesondere einer Kurbelwelle
einer Brennkraftmaschine, befestigt ist. Der Flansch
33 trägt also die Antriebsscheibe 32 und weist in
einem Bereich mit größerem Außendurchmesser
vorzugsweise eine Mehrkantanordnung 35 auf, so daß er
auf ein Gewinde der Antriebswelle 34 aufgeschraubt
werden kann. Ferner weist der Flansch 33 eine
Lagereinrichtung 36 auf, mit Hilfe derer das
Lüfterschaufeln 37 umfassende Gehäuse 21 gegenüber dem
Flansch 33 drehbar gelagert ist.
Ohne weiteres ist ersichtlich, daß eine
elektromagnetische Spuleneinrichtung 1 mit Hilfe eines
Befestigungsflansches 38 an einem Motorgehäuse 39
angebracht ist. Die Spuleneinrichtung 1 ist dabei so
angeordnet, daß sie die Mehrkantanordnung 35 des
Flansches 33 umgreift. Eine wie eben beschriebene
Befestigung der Flüssigkeitsreibekupplung 20 und
der Spuleneinrichtung 1 ist jedoch nur möglich,
wenn zunächst der Flansch 33 auf die Antriebswelle
34 aufgeschraubt wird. Anschließend wird die
Spuleneinrichtung 1 über den Flansch 33 geschoben, was
entweder unter Verwendung der U-förmig
ausgestalteten Spuleneinrichtung 1 gemäß den Fig. 2, 3, 5
oder mit der klappbaren Variante (Spuleneinrichtung
1') gemäß Fig. 8 möglich ist.
Es ist ersichtlich, daß lediglich ein geringer
Einbauraum zwischen der Flüssigkeitsreibekupplung 20
und dem Motorgehäuse 39 vorhanden ist, in dem
zusätzlich auch noch eine Riemenscheibe 40,
beispielsweise zum Antrieb einer Wasserpumpe, einer
Lichtmaschine und anderer Verbraucher, angeordnet
ist. Der geringe Einbauraum resultiert auch daraus,
daß in den meisten Fällen unmittelbar vor dem
Gehäuse 21 ein Fahrzeugkühler angeordnet ist. Eine
Montage der Spuleneinrichtung, wie sie im Stand der
Technik bekannt ist, ist bei einer derartigen
Anordnung nicht möglich, da nach Einsetzen einer
Spuleneinrichtung ein Anbringen und Befestigen des
Flansches 33 ausgeschlossen ist, da diese bekannte
Spuleneinrichtung die Mehrkantanordnung 35
verdecken würde. Ein Zugang zum Flansch 33 wäre mithin
nicht gegeben. Mit Hilfe der erfindungsgemäßen
Spuleneinrichtung wird dieses Problem beseitigt.
Die Funktionsweise der Flüssigkeitsreibekupplung
wird im folgenden vereinfacht beschrieben:
Ist die Spuleneinrichtung 1 in einem stromlosen
Zustand, wird also kein Magnetfeld erzeugt, befindet
sich der Ventilhebel 29 in der in Fig. 9
dargestellten Position. Dies kann dadurch erreicht
werden, daß beispielsweise die Trennwand 22 zumindest
bereichsweise aus einem magnetisierbaren Material
besteht. Die magnetische Einrichtung 31 übt somit
eine Anziehungskraft aus, aufgrund derer der
Abstand des Ventilhebels 29 zur Trennwand verringert
wird. Dadurch wird - wie bereits erwähnt - der
Ventilhebel 29 in der dargestellten Position gehalten.
Auf diese Weise wird im Betrieb der
Brennkraftmaschine bei Ausfall der Spuleneinrichtung
beziehungsweise deren Ansteuerschaltung der
Flüssigkeitsverbindungskanal 25 geöffnet beziehungsweise
aufgehalten. Dadurch kann Öl aus der Vorratskammer
in die Arbeitskammer 24 einströmen. Durch die
Viskosität des Öls wird ein Drehmoment von der
Antriebsscheibe auf das Gehäuse übertragen, so daß
permanent ein Luftstrom zur Kühlung des
Fahrzeugkühlers erzeugt wird. Diese Fail-Safe-Funktion
stellt also eine Sicherheitsfunktion dar, die bei
Ausfall der Spuleneinrichtung 1 ein Überhitzen der
Brennkraftmaschine verhindert.
Im folgenden wird jedoch von einer einwandfreien
Funktionsweise der Gesamtanordnung ausgegangen: Im
Stillstand der Brennkraftmaschine ist vorzugsweise
auch die Spuleneinrichtung 1 nicht mit einer
elektrischen Spannung verbunden. Der Ventilhebel 29
befindet sich somit - aus vorstehend genannten
Gründen - in der in Fig. 9 wiedergegebenen Position,
der Flüssigkeitsverbindungskanal ist offen. Wird
nun die Brennkraftmaschine in Betrieb genommen und
ist dabei die Kühlmitteltemperatur ausreichend
niedrig, wird die Spuleneinrichtung 1 von der hier
nicht dargestellten Ansteuerschaltung mit Spannung
beaufschlagt. Folglich wird ein Magnetfeld erzeugt,
welches über den Flansch 33 auch gegenüber der
magnetischen Einrichtung 31 aufgebaut wird. Die
Polarität des Magnetfelds ist dabei so gewählt, daß
die magnetische Einrichtung 31 von einer Stirnseite
des Flansches weggedrückt wird. Mithin wird auch
der Ventilhebel 29 gegen den Uhrzeigersinn
verschwenkt und zwar bis der Ventilkörper 28 auf den
Ventilsitz 27 trifft. Der
Flüssigkeitsverbindungskanal 25 wird dabei verschlossen, so daß aus der
Vorratskammer 23 kein Öl in die Arbeitskammer 24
gelangen kann. Da die Antriebsscheibe 32 direkt von
der Antriebswelle 34 angetrieben wird, wird das in
der Arbeitskammer 23 vorhandene Öl aufgrund der
Zentrifugalkraft über eine hier nicht dargestellte
Verbindung in die Vorratskammer 23 gefördert. Die
Arbeitskammer 24 wird dadurch nahezu vollständig
entleert. Der Flüssigkeitsverbindungskanal 25
bleibt dabei solange verschlossen, bis die
Spuleneinrichtung 1 wieder abgeschaltet wird. Dadurch
wird auch das Magnetfeld inaktiviert. Dies
geschieht, wenn die Kühlmitteltemperatur der
Brennkraftmaschine eine zulässige Temperatur übersteigt.
Der Flüssigkeitsverbindungskanal 25 wird also
wieder geöffnet, wodurch Öl aus der Vorratskammer 23
in die Arbeitskammer 24 strömt. Dadurch wird eine
Drehmomentübertragung von der Antriebsscheibe 32
auf das Gehäuse möglich, so daß der Lüfter wieder
eingeschaltet ist.
In Fig. 10 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer Flüssigkeitsreibekupplung 20 dargestellt. Im
folgenden wird nur auf Unterschiede gegenüber dem
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 9 eingegangen. Im
übrigen sind gleiche Teile wie in Fig. 9 mit
denselben Bezugszeichen versehen. Insofern kann auf
deren Beschreibung verwiesen werden.
Die Flüssigkeitsreibekupplung 20 weist an ihrer
Trennwand 22 eine Aufnahme 30 auf, die auf Höhe der
Mittelachse 41 der Antriebswelle 34 angeordnet ist.
Ein in der Aufnahme gelagerter Ventilhebel 29 wird
mithin in zwei Teilbereiche 29a und 29b unterteilt.
Der Bereich 29a umfaßt den Ventilkörper 28, der -
wie bereits beschrieben - mit dem Ventilsitz 27
zusammenwirkt. Dem Bereich 29b ist die magnetische
Einrichtung 31 zugeordnet. Ohne weiteres ist
ersichtlich, daß diese im Vergleich zu dem
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 9 aus dem Bereich der
Mittelachse 41 verlagert ist. Zur Betätigung des
Ventilhebels 29 beziehungsweise der
Ventileinrichtung 26 ist es demnach notwendig, ein Magnetfeld
nicht im Flansch 33 zu erzeugen, sondern in einem
Bereich zwischen dem Gehäuse 21 und der
Riemenscheibe 40. Dazu kann beispielsweise eine gegenüber
dem Gehäuse 21 feststehende Spuleneinrichtung 1
verwendet werden, wie sie in Fig. 1 und Fig. 7
dargestellt ist. Es wird hier also kein Magnetfeld
erzeugt, welches durch den Flansch 33 geleitet
werden muß, sondern es wird in einem Luftspalt
zwischen der magnetischen Einrichtung 31 und der
Spuleneinrichtung übertragen. Bezüglich der Funktion
der Flüssigkeitsreibekupplung wird zur
Funktionsbeschreibung auf das Ausführungsbeispiel gemäß Fig.
9 verwiesen.