Wenn die Erfindung auch Gegenstand eines weiten Anwendungsgebietes ist, so
bezieht sie sich doch insbesondere auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zur
Fertigung von Kordlagen- oder Gürtelmaterial. Spezieller richtet sich die
vorliegende Erfindung auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Fertigung von
Kordlagen- oder Gürtelmaterial aus Kautschuk bzw. Gummi oder
Elastomermaterial, wie es in der Produktion von Reifen verwendet wird, wobei das Kordlagen-
oder Gürtelmaterial im Inneren verstärkt ist mit mehr als 12 Enden/cm (EPC) (30
Enden/inch (EPI)) von Metall-Monofilamenten oder Korden.
Konventionellerweise haben Radialluftreifen bzw. Luftgürtelreifen zur
Verwendung im PKW- und leichten LKW-Bereich Stahlkorde, die in der Karkassenlage
eingebettet sind, welche die Reifen bildet. Diese Korde sind aus Stahlfäden
gebildet, die miteinander verwebt sind und dazu dienen die Festigkeit der
Karkassenlage zu steigern. Die Stahlkorde sind querverlaufend oder anders
schrägverlaufend orientiert in bezug auf eine Hauptdimension der Kordlage selber. Aus
Gründen der Prokutionsökonomie werden diese Kordlagen erzielt, indem man mit
einem kontinuierlichen Werkstück beginnt, in dem die Metallkorde eine Art
Metallgewebeeinlage bzw. Kettfäden bilden. Dieses Werkstück wird im
wesentlichen durch querverlaufende oder schräge Schnitte in eine Vielzahl von
Segmenten gekürzt, die dann längsseits zueinander positioniert und entlang der
benachbarten Kanten zusammengeklebt bzw. -gespleißt werden, um die Kordlagen zu
bilden.
Solch ein bekanntes Verfahren ist hier mit Bezug zu Fig. 1 beschrieben.
Drahtkorde 10 sind um Spulen 12 gewickelt, die einzeln drehbar auf Spindeln 13
getragen werden, die von entgegengesetzt gerichteten Oberflächen 14 und 16
einer Spulentraganordnung 18 hervorragen. Die Korde 10 werden ausgestoßen
bzw. abgewickelt in Richtung einer Führungsplatte 20. Die Führungsplatte 20 ist
mit einer Zahl von kleinen, gleich beabstandeten Öffnungen ausgebildet, die in
drei voneinander beabstandeten Reihen angeordnet sind. Die Korde 10
durchlaufen diese Öffnungen in jeder der Reihen, um in drei Ebenen angeordnet zu
werden, die einander im Walzeneingriff bzw. Walzenspalt eines ersten Paares
zylindrischer Führungsrollen 22 schneiden, durch welche die Korde 10 dann
eingeführt werden. Die Korde 10 treten in einer horizontalen Ebene aus und
werden als nächstes durch ein zweites Paar zylindrischer Führungsrollen 24
geführt, um eine stabile Zufuhr der Korde in einen Extruder 26 sicherzustellen.
Die Korde werden dann zwischen zwei dünnen Platten bzw. Tafeln 28 und 30
aus Kautschuk bzw. Gummi oder einem Elastomermaterial eingeschlossen und
in dem Extruder 26 gepreßt, um einen Abschnitt einer verstärkten Karkassenlage
32 zu bilden, wie sie in der Reifenproduktion verwendet wird.
Als nächstes wird, wie in Fig. 5 gezeigt der Abschnitt der spleißlosen Kordlage
32 gekürzt durch einen querverlaufenden Schnitt in eine Mehrzahl von
Segmenten 34, die von einer Fördereinrichtung 36 getragen werden in eine Position
längsseits eines anderen Segmentes und dann zusammengespleißt werden
entlang der benachbarten Kanten an Station 38, beispielsweise wie in der US-A-
5 221 409 offenbart. Es ist zu verstehen, daß die Korde nun in der Kordlage
quer zu der Bewegungsrichtung, die durch den Pfeil angezeigt wird, angeordnet
sind. Der sich ergebende Streifen verklebten bzw. gespleißten
Kordlagenmaterials 40 wird typischerweise auf eine Rolle 42 geführt.
Das bekannte System verwendet eine einzelne an jede Spindel angebrachte
Spule für jeden Draht bzw. für jedes Kabel in der Karkassenlage 32. Für eine
typische 122 cm (48 inch) breite Kordlage mit vier Enden pro linearem
Zentimeter (EPC) (10 Enden pro linearem inch (EPI)) von Kord 10, waren 480 Spulen
auf derselben Anzahl von Spindeln 13 erforderlich. Unter der Annahme, daß die
Reißlast bzw. Bruchlast für jeden Kord 45kg (100 lbs) ist, war eine Bruchlast 178
kg pro linearen Zentimeter (1000 lbs pro linearem inch) der Kordlage. Um eine
äquivalente Kordlage mit Stahllitzen zu fertigen, wobei jede eine Bruchlast von
13,6 kg (30 lbs) hat, anstelle von Korden, wären 13 EPC (33 EPI) erforderlich, um
die Bruchlast von 178 kg pro linearen Zentimeter (1000 lbs pro inch)
beizubehalten. Daher würden dreimal soviele Spulen erforderlich sein, um eine Kordlage,
die mit Litzen einer gegebenen Bruchlast verstärkt ist, zu fertigen im Vergleich zu
einer Kordlage derselben Größe und derselben Bruchlast, verstärkt mit Korden.
Da die Spulentraganordnung üblicherweise etwa 1400-1500 Spulen zum Bau
eines Autoreifens und etwa 800-900 Spulen zum Bau eines LKW-Reifens hält,
ist einzusehen, daß die Traganordnungen bereits sehr groß sind und große
Räume in einer Herstellungsfabrik in Anspruch nehmen. Daher ist es
inpraktikabel einfach die Abmessung der Traganordnungen 18 zu erhöhen, um die
zusätzlichen Spulen zu tragen. Um dies zu tun, würde zusätzlicher Raum
benötigt, üblicherweise ein extrem kostenintensives Bestreben. Daher ist es zur Zeit
die meist praktikable Lösung, die Weite der Karkassenkordlagen, die gefertigt
werden, um ein Drittel zu reduzieren. Dann können die bestehenden
Spulentraganordnungen genug Spulen tragen, um eine Kordlage zu bilden mit derselben
Bruchlast pro linearem inch bzw. linearem Zentimeter wie eine äquivalent
dimensionierte Kordlage, die mit Korden verstärkt ist. Das Problem dieser Lösung ist,
daß, da die erzeugte Breite der Abschnitte der Kordlagen jetzt nur 41 cm (16
inch) ist, zwei zusätzliche Spleißungen erforderlich sind für jeden 122 cm (48
inch) Abschnitt des Kordlagenstreifens 40. Die zusätzliche Zahl von Klebungen
bzw. Spleißungen bewirkt eine höhere Wahrscheinlichkeit von Defekten und ein
weniger gleichförmiges Endprodukt.
Wenn im Stand der Technik auch nicht bekannt ist, eine Vielzahl von Spulen auf
einer einzigen Spindel zur Zufuhr von Kabel oder Monofilament für die Produktion
von Reifen zu offenbaren, so sind Spulenträger für mehrere Spulen doch in der
Textilindustrie bekannt, wie beispielsweise in der US-A-3 109 605 illustriert.
Dieses Patent offenbart benachbarte Spulen, die sich in entgegengesetzte
Richtungen drehen während der Zeit, in der der Faden abgezogen wird, so daß
eine gleichmäßige Spannung auf allen der Fäden erreicht wird. Ferner steuert
bzw. regelt eine Reibungskupplung zwischen benachbarten Spulen mit einem
Federmechanismus an einem Ende der Spulen die Spannung des abgezogenen
Fadens. Das Problem mit dieser Anordnung ist, daß, speziell wenn sie für Korde
und Litzen, wie sie in der Herstellung von Reifen verwendet werden, angewandt
wird, eine leicht verschiedene Spannung an jeder Spule vorliegen kann. Dieser
Unterschied kann hervorgehoben bzw. verstärkt werden als der Verschleiß der
Reibungskupplungen. Auch ist es wichtig, wenn eine große Anzahl von Spulen
verwendet wird, wie in der vorliegenden Erfindung, daß sie leicht und schnell
justiert werden können durch einen Bediener, um eine gleichförmige Spannung
bereitzustellen.
Es ist ein Vorteil der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Herstellung von Kordlagen oder Gürtelmaterial zu schaffen, die einen oder
mehrere der Beschränkungen und Nachteile der beschriebenen bekannten
Anordnungen beseitigt.
Es ist ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ein Verfahren und eine
Vorrichtung zur Fertigung von Kordlagen- oder Gürtelmaterial zu schaffen, bei
welcher der entstehende Streifen von Kordlagen- oder Gürtelmaterial im
wesentlichen dieselbe Festigkeit wie ein bekannter Streifen von Kordlagenmaterial hat,
der mit Korden verstärkt ist, aber jetzt mit Metall-Monofilamenten oder Korden
verstärkt ist, die ein EPI bzw. EPC haben, der zwischen zwei- und viermal höher
ist als der bekannter Streifen von Kordlagenmaterial.
Es ist ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ein Verfahren und eine
Vorrichtung zur Fertigung von Kordlagen- oder Gürtelmaterial zu schaffen, bei
welcher der entstehende Kordlagen- oder Gürtelstreifen im wesentlichen dieselbe
Festigkeit und Größe wie ein bekannter Kordlagenstreifen hat, der mit Korden
verstärkt ist, aber weniger Spleißungen aufweist und gleichmäßiger ist, als es
mit dem bekannten Verfahren und der bekannten Vorrichtung zur Herstellung
eines Kordlagenstreifens möglich ist.
Es ist ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren und eine
Vorrichtung zur Fertigung von Kordlagen- oder Gürtellagenmaterial zu schaffen,
bei welcher der entstehende Kordlagen- oder Gürtelstreifen mit im wesentlichen
derselben Festigkeit und Größe eines bekannten Kordlagenstreifens eine
verrin
gerte Dicke oder ein verringertes Maß hat im Vergleich mit der verstärkten
Kordlage, die mit dem bekannten Verfahren und der bekannten Vorrichtung
aufgebaut ist.
Es ist ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ein Verfahren und eine
Vorrichtung zur Fertigung von Kordlagen- oder Gürtelmaterial zu schaffen, bei
welcher eine Vielzahl von Spulen, die mit Monofilamenten oder Korden bewickelt
sind, auf jeder Spindel einer bekannten Spulentraganordnung getragen wird.
Es ist ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung ein Verfahren und eine
Vorrichtung zur Fertigung von Kordlagen- oder Gürtelmaterial zu schaffen, bei
welcher eine Vielzahl von Spulen, die mit Monofilamenten oder Korden bewickelt
sind, auf jeder Spindel einer bekannten Spulentraganordnung getragen werden,
so daß benachbarte Spulen sich in entgegengesetzen Richtungen drehen und
eine Feder- und Reibscheibenanordnung zwischen benachbarten Spulen
gleichmäßige Spannung auf den Monofilamenten oder Korden, die von den Spulen
abgezogen werden, sicherstellt.
Es ist auch ein Vorteil der vorliegenden Erfindung ein Verfahren und eine
Vorrichtung zur Fertigung von Kordlagen- oder Gürtelmaterial zu schaffen, bei
welcher alle Spulen, die auf einer Spulentraganordnung getragen werden, leicht
und schnell justiert werden können, so daß die Monofilamente oder Korde, die
von jeder der Spulen auf jeder der Spindeln abgezogen werden, eine
gleichmäßige Spannung haben.
Gemäß der vorliegenden Erfindung, kann ein Streifen Kordlagen- oder
Gürtelmaterials, der im Inneren mit mehr als zwölf Enden/cm (30 Enden/inch) von Stahl-
Monofilamenten oder -Korden verstärkt ist, zur Verwendung in einem Reifen
gebildet werden durch das Verfahren, die Stahl-Monofilamente oder -Korde mit
Kautschuk bzw. Gummi oder Elastomer zu umgeben. Das Verfahren umfaßt die
folgenden Schritte. Zuerst wird eine Vielzahl von Stahl-Monofilamenten oder
Korden von einer Vielzahl von Spulen, die jeweils drehbar an einer Vielzahl von
Spindeln befestigt sind an einem inneren Ende einer Spulentraganordnung,
zugeführt. Dann werden die Stahl-Monofilamente oder -Korde ausgerichtet in
einem vorbestimmten Abstand zueinander. Als nächstes werden die Stahl-
Monofilamente oder -Korde in einer horizontalen Ebene angeordnet und mit
Kautschuk bzw. Gummi oder Elastomer bedeckt bzw. umgeben. Dann werden
die mit Kautschuk bzw. Gummi oder Elastomer umgebenen Stahl-Monofilamente
oder -Korde geschnitten, um einen Abschnitt von spleißlosem, verstärktem
Kordlagen- oder Gürtelmaterial zu bilden, angepaßt für die Verwendung in der
Herstellung von Reifen.
Gemäß der Erfindung beinhaltet der Schritt der Zufuhr einer Vielzahl von Stahl-
Monofilamenten oder -Korden den Schritt des Aufbringens einer gleichmäßigen
axialen Bremskraft auf jede der Spulen, so daß eine gleichmäßige Spannung auf
jedem der Stahl-Monofilamente oder -Korde geschaffen wird, die von dieser
zugeführt werden. Dies wird erreicht durch Anbringen einer ersten Reibscheibe
auf jeder der Spindeln, so daß sie gegen einen Bund anliegt, der an dem inneren
Ende jeder Spindel befestigt ist. Dann wird die Mehrzahl von Spulen auf jeder der
Spindeln angebracht, wobei eine erste der Spulen gegen die erste Reibscheibe
anliegt. Als nächstes werden federvorgespannte Reibeinrichtungen angebracht
auf jeder der Spindeln zwischen jeder der Spulen, die benachbart zueinander
angeordnet sind, wobei eine gleichförmige axiale Bremskraft auf jede Spule
aufgebracht werden kann. Dann wird eine zweite Reibscheibe auf jeder der
Spindeln benachbart zu einem äußeren freien Ende jeder Spindel angebracht, so
daß sie gegen eine zweite der Spulen, die benachbart zu dem äußeren freien
Ende der Spindel angeordnet ist, anliegt. Weiter werden Haltemittel angebracht
an dem freien Ende jeder Spindel, um gegen die zweite Reibscheibe anzuliegen
zum Sichern der Spulen auf der Spindel und zum Zusammendrücken der
federbelasteten Reibeinrichtungen, wobei die gleichförmige axiale Bremskraft
unabhängig auf jede Spule aufgebracht wird, so daß die Monofilamente oder Korde von
jeder Spule mit einer gleichförmigen Spannung zugeführt werden. Der Schritt des
Aufbringens einer gleichförmigen axialen Bremskraft beinhaltet ebenfalls die
Zufuhr der Stahl-Monofilamente oder -Korde von jeder Spule in
entgegengesetzten Richtungen zu der einer benachbarten Spule.
Weiter beinhaltet das Verfahren in Übereinstimmung mit der Erfindung die
Schritte des Schneidens der Abschnitte von spleißlosem Kordlagen- oder
Gürtelmaterial in eine Mehrzahl von spleißlosen Kordlagen- oder
Gürtelmaterialsegmenten und des Bewegens jedes geschnittenen spleißlosen Kordlagen- oder
Gürtelmaterialsegments zu einer Position längsseits zu einem zuvor geschnittenen
spleißlosen Kordlagen- oder Gürtelmaterialsegement. Die Kordlagen- oder
Gürtelmaterialsegmente, die längsseits zueinander positioniert sind, werden
zusammengeklebt bzw. -gespleißt, um einen Abschnitt von gespleißtem verstärktem
Kordlagen- oder Gürtelmaterial zu bilden, daß in eine Bewegungsrichtung bewegt
wird, wobei die Monofilamente oder Korde querliegend zu der
Bewegungsrichtung der gespleißten Abschnitte von Kordlagen- oder Gürtelmaterial
angeordnet sind.
Gemäß der Erfindung wird ein Reifen aus Kordlagen- oder Gürtelmaterial, das im
Inneren mit mehr als 12 Enden/cm (30 Enden/inch) von Stahl-Monofilamenten
oder -Korden zur Verwendung in der Herstellung eines Reifens verstärkt ist,
durch ein Verfahren des Überdeckens bzw. Umhüllens der Stahl-Monofilamente
oder -Korde mit Kautschuk bzw. Gummi oder Elastomer gebildet. Das Verfahren
umfaßt die folgenden Schritte. Eine Vielzahl von Stahl-Monofilamenten oder
Korden wird zugeführt von einer Vielzahl von Spulen, die drehbar an Spindeln
angebracht sind, die an einem inneren Ende an einer Spulentraganordnung
befestigt sind, so daß wenigstens zwei der Spulen auf jeder der Spindeln
angebracht sind. Die Stahl-Monofilamente oder -Korde sind in einer vorbestimmten
Lage zueinander ausgerichtet. Dann werden die Stahl-Monofilamente oder -Korde
in einer horizontalen Ebene angeordnet und mit Kautschuk bzw. Gummi oder
Elastomer bedeckt bzw. umhüllt. Als nächstes werden die umhüllten Stahl-
Monofilamente oder -Korde in Abschnitte geschnitten, um spleißlose Abschnitte
von verstärktem Kordlagen- oder Gürtelmaterial zu bilden zur Herstellung eines
Reifens mit einer reduzierten Anzahl von Spleißungen.
Die Erfindung und weitere Entwicklungen der Erfindung werden nun anhand von
bevorzugten Ausführungsformen erläutert, die in den Zeichnungen gezeigt sind.
In diesen zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer bekannten Vorrichtung zur Fertigung
eines Abschnittes von Kordlage oder Gürtel, wie in der Produktion von Reifen
verwendet;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines Abschnittes einer
Spulentraganordnung mit drei Spulen auf jeder Spindel gemäß der Erfindung;
Fig. 3 eine Seitenansicht von drei Spulen, die auf einer einzigen Spindel
angebracht sind gemäß der Erfindung;
Fig. 4 eine Seitenansicht einer federvorgespannten Reibeinrichtung, die
zwischen benachbarten Spulen in Fig. 3 angeordnet ist; und
Fig. 5 eine schematische Darstellung der Bewegung, des Schneidens, des
Spleißens und Rollens des Kordlagen- oder Gürtelmaterials, nachdem es aus
einer Vorrichtung von dem Typ wie in Fig. 1 illustriert zugeführt wurde.
Wie oben diskutiert zeigt Fig. 1 ein bekanntes System zur Zufuhr von
Drahtkorden 10 von Spulen 12, die jeweils drehbar auf einer einzelnen Spindel 13
getragen werden, die nach außen vorstehen von entgegengesetzt gerichteten Flächen
14 und 16 einer Spulentraganordnung 18. Die Korde 10 laufen in Richtung einer
Führungsplatte 20 ab. Die Führungsplatte 20 ist mit einer Zahl von kleinen
Öffnungen ausgebildet, die in drei voneinander beabstandeten Reihen angeordnet
sind. In jeder Reihe sind die Öffnungen gleich beabstandet. Die Korde 10 laufen
durch die Öffnungen in jeder der Reihen, so daß sie in 3 Ebenen angeordnet
sind, die einander an dem Walzeneingriff bzw. -spalt zweier zylindrischer
Führungsrollen 22 schneiden, durch die die Korde 10 dann eingeführt bzw. geführt
werden. Die Korde 10 kommen heraus in einer horizontalen Ebene und werden
als nächstes durch ein zweites Paar von zylindrischen Führungsrollen 24 geführt,
um die stabile Zufuhr der Korde in einen Extruder 26 sicherzustellen. Die Korde
werden dann abgedeckt bzw. umhüllt zwischen zwei Tafeln bzw. dünnen Platten
28 und 30 aus Kautschuk bzw. Gummi oder einem Elastomer und gepreßt in
dem Extruder 26, um einen Abschnitt einer verstärkten Karkassenkordlage bzw.
Lage oder Gürteln 32 zu bilden, wie sie in der Produktion von Reifen verwendet
werden.
In Fig. 2 und 3 ist ein Abschnitt einer neuen Spulentraganordnung 50 gezeigt
zur Zuführ von Stahl-Monofilamenten bzw. -Elementarfäden oder -Korden 52
während der Herstellung von Kordlagen- oder Gürtelmaterial, das im Inneren
verstärkt ist mit mehr als 12 Enden/cm (30 Enden/inch) der Stahl-Monofilamente
oder -Korde 52. Die Ausdrücke Kordlagenmaterial und Gürtelmaterial sind in der
Beschreibung durchgehend austauschbar verwendet. Eine Mehrzahl von Spindeln
54 ist an der Spindeltraganordnung 50 befestigt, so daß sie nach außen
hervorragen von entgegengesetzten Seiten 56 und 58. An jeder der Spindeln 54
sind drei Spulen 60, 60' und 60" drehbar angebracht mit einem oder mehreren
Stahl-Monofilamenten 52, die darauf aufgewickelt sind. Wie durch die Pfeile
bezeichnet, dreht sich die mittlere Spule 60' in der entgegengesetzten Richtung
zu den anderen zwei Spulen 60 und 60", die auf jeder Seite von dieser
angeordnet sind. Während drei Spulen vorzugsweise auf jeder Spindel 54
angebracht sind, so liegt es im Bereich der Erfindung, zwei oder vier Spulen auf
jeder Spindel zu befestigen.
Eine Bremsanordnung 61 ist an jeder Spindel vorgesehen, um sicherzustellen,
daß die Monofilamente oder Korde, die um jede Spule 60, 60' und 60"
gewickelt sind, mit einer gleichmäßigen Spannung zugeführt werden. Die
Bremsanordnung 61 beinhaltet eine federvorgespannte Reibanordnung 62, die an jeder
Spindel 54 angeordnet ist, wie in den Fig. 3 und 4 gezeigt, und zwischen
jedem Paar von benachbarten Spulen angeordnet ist, um diese voneinander zu
trennen. Jede der Reibanordnungen 62 beinhaltet ein Paar von kreisförmigen
Reibscheiben 64 und 66, die typischerweise aus Reibbronze oder verstärkten
Reibkissen bzw. Reibbelägen aufgebaut sind und drehbar angebracht sind an der
Spindel 54 und voneinander getrennt sind durch eine Druckfeder 68. Jedes Ende
der Druckfeder 68 ist vorzugsweise an der Reibscheibe befestigt, an die es
anstößt, durch Mittel wie Hartlöten. Zusätzlich sind einzelne kreisförmige
Reibscheiben 69 und 71, typischerweise aus Reibbronze oder verstärkten
Reibbelägen aufgebaut, drehbar an jeder Spindel 54 angebracht und benachbart zu den
nach außen gerichteten Seiten der Spulen 60 bzw. 60" angeordnet.
Die Bremsanordnung 61 beinhaltet ebenfalls eine Rückhalteeinrichtung 70, die
an dem freien Ende 72 jeder Spindel 54 befestigt ist und gegen die Reibscheibe
69 stößt, um die Spulen 60, 60' und 60" an der Spindel zu sichern, um die
Federn 68 so zusammenzudrücken, daß die Reibscheiben 64 und 66 in
reibendem Eingriff mit der Seite einer benachbarten Spule sind und die Reibscheiben
69 und 71 in reibendem Eingriff mit den nach außen gerichteten Seiten der
Spulen 60 bzw. 60" sind. Die Rückhalteeinrichtung 70 umfaßt eine
Sicherungsmutter 74, die ein Zylinder ist mit einem Loch durch die Mitte, um die Montage
der Mutter auf dem Schaft 54 zu ermöglichen. Ein Gewindeloch, das sich von
der äußeren Umfangsfläche der Mutter 74 zu dem Durchgangsloch erstreckt,
nimmt eine Klemmschraube 66 auf, die gegen die Spindel 54 angezogen wird,
um die Sicherungsmutter in der Lage zu sichern. Vorzugsweise sind
Positionslinien an jeder Spindel angezeichnet, um die Sicherungsmutter leicht und schnell
an derselben Position auf jeder der Vielzahl von Spindeln zu positionieren.
Alternativ können die Sicherungsmuttern bündig mit dem äußeren Ende der
Spindel 54 positioniert werden. Die Rückhalteeinrichtung 70 umfaßt ebenfalls
eine Schulter bzw. einen Bund 78, der benachbart zu dem inneren Ende von
diesem angeordnet ist und integral mit dem Schaft 54 gebildet sein kann. Die
Reibscheibe 71 ist abgedeckt bzw. belegt zwischen Bund 78 und der
Seitenwand der Spule 60".
Zum Zusammensetzen der Spulenanordnung wird die Reibscheibe 71 zu erst auf
der Spindel montiert, so daß sie an dem Bund 78 anliegt. Dann werden die
Spulen 60, 60' und 60" auf der Spindel 54 montiert mit den dazwischen
liegenden Reibanordnungen 62. Als nächstes wird die Reibscheibe 69 auf der Spindel
montiert, so daß sie an der Spule 60 anliegt. Schließlich wird die
Sicherungsmutter 74 auf den Schaft 54 geschoben und gegen die Reibscheibe 69 gedrückt,
um die Spulen in Richtung des ersten Endes der Spindel zu bewegen und die
federvorgespannten Reibanordnungen 62 zusammenzudrücken. Die
Sicherungsmutter wird in einer gewünschten Position durch Anziehen der Klemmschraube
76 gegen die Spindel gesichert. Die resultierende Bremskraft wird durch die
Kompression der Federn 68 erzeugt, die eine axiale Kraft erzeugt, die die
Bremsscheiben gegen die gegenüberliegende Seite der Spule drückt. Ein Merkmal der
Erfindung ist, daß die Axialkraft unabhängig und gleich auf jede Spule 60, 60'
und 60" aufgebracht wird. Um weiter sicherzustellen, daß die Bremskraft
unabhängig und gleich aufgebracht wird, dreht sich die mittlere Spule 60' in der
entgegengesetzten Richtung zu den äußeren Spulen 60 und 60". Die einzigartige
Bremsanordnung, wie offenbart, stellt sicher, daß die Rotation jeder Spule
unbeeinflußt ist durch die Rotation der anderen Spulen auf derselben Spindel,
wobei der Draht von jeder der Spindeln mit einer gleichförmigen Spannung
zugeführt wird. Da die Sicherungsmutter leicht und schnell in derselben Lage an
jeder Spindel befestigt bzw. gesichert werden kann, wird der Draht außerdem
von jeder Spule an der Spulentraganordnung 18 mit einer gleichförmigen
Spannung zugeführt.
Im Betrieb führt die Spulentraganordnung 18 eine Vielzahl von
Stahl-Monofilamenten oder -Korden 52 mit einer gleichförmigen Spannung durch die
Führungsplatte 20, um die Stahl-Monofilamente oder -Korde in einem vorbestimmten
Abstand zueinander auszurichten. Dann werden die ausgerichteten
Monofilamente und Korde in einer horizontalen Ebene angeordnet, indem sie durch zumindest
ein Paar zylindrischer Führungsrollen 22 hindurchlaufen. Es ist bevorzugt, daß
die Monofilamente oder Korde, die in einer horizontalen Ebene angeordnet sind,
durch ein zweites Paar zylindrischer Führungsrollen 24 hindurchlaufen, um
sicherzustellen, daß die Monofilamente oder Korde in der gewünschten Lage und
in dem gewünschtem Abstand zwischeneinander bleiben. Als nächstes werden
die ausgerichteten Stahl-Monofilamente oder -Korde durch Kautschuk bzw.
Gummi oder ein Elastomer 28 und 30 umhüllt und in einem Extruder 26
zusammengepreßt, um einem Abschnitt von spleißlos verstärktem
Kordlagenmaterial 32 zu bilden, das angepaßt ist für die Verwendung in der Produktion von
Reifen. Als nächstes wird, wie in Fig. 5 gezeigt, der spleißlose Abschnitt der
Kordlage in eine Mehrzahl von Kordlagensegmente 34 zerschnitten, die jeweils
zu einer Position längsseits eines zuvor geschnittenen der spleißlosen
Kordlagensegmente bewegt werden. Schließlich werden die zwei Segmente längsseits
zueinander zusammengespleißt, um einen Abschnitt von gespleißtem
verstärktem Kordlagenmaterial 40 zu bilden, das sich in einer Bewegungsrichtung
bewegt, wobei die Stahl-Monofilamente oder -Korde quer verlaufend in einem
beliebigen Winkel angeordnet sind zu der Bewegungsrichtung des zweiten
Abschnittes von Kordlagenmaterial. Wenn auch die Monofilamente oder Korde
rechtwinklig zu der Bewegungsrichtung des Kordlagenmaterial sein können, so
liegt es doch im Umfang der Erfindung, daß die Monofilamente oder Korde in
jedem beliebigen gewählten Winkel in bezug auf die Bewegungsrichtung
angeordnet sind. Der resultierende Streifen von gespleißtem Kordlagenmaterial 40
wird überlicherweise auf eine Rolle 42 zugeführt bzw. aufgewickelt.
Der hergestellte Gegenstand, der aus dem gerade beschriebenen
Produktionsverfahren resultiert, ist ein Abschnitt von gespleißtem Kordlagenmaterial 40 mit
derselben Breite und im wesentlichen derselben Reiß- bzw. Bruchkraft wie ein
Abschnitt einer mit Stahlkorden verstärkten Kordlage, die hergestellt ist unter
Verwendung der bekannten Vorrichtung mit nur einer einzigen Spule an jeder
Spindel der Spindeltraganordnung. Dennoch ist der verbesserte Abschnitt von
gespleißtem Kordlagenmaterial 40, aufgebaut durch die hier offenbarte
Erfindung, verstärkt mit Stahl-Monofilamenten oder Korden, die einen EPI haben, der
zwischen zwei- und viermal größer und vorzugsweise dreimal größer sein kann
als der EPI von Stahlkorden, die verwendet werden, um die bekannten
Abschnitte von Kordlagen zu verstärken. Das neue Produktionsverfahren, wie hier
beschrieben, verwendet dasselbe System wie das, das verwendet wird, um die
bekannten Kordlagen zu fertigen, die mit Stahlkorden verstärkt sind, mit
Ausnahme, daß jede der Spindeln 54 an der Spulentraganordnung 18 jetzt mit 3
Spulen anstelle von einer Spule versehen ist. Ferner ist eine Bremsanordnung
vorgesehen, die sicherstellt, daß die Monofilamente oder Korde von den Spulen
mit einer gleichförmigen Spannung zugeführt werden. Die Abschnitte des
gespleißten Kordlagenkords, gefertigt mit dem verbesserten Verfahren, wie hier
offenbart, hat mehrere Vorteile gegenüber den Abschnitten von Kordlagen, die
durch das bekannte Verfahren aufgebaut sind. Zuerst sind die
Stahl-Monofilamente oder -Korde, die in der verbesserten Vorrichtung verwendet werden von
kleinerem Durchmesser als die bekannten Stahlverstärkungskorde und daher ist
die Dicke oder das Maß des resultierenden Kordlagenmaterials geringer. Das
bedeutet, daß weniger Kautschuk bzw. Gummi oder Elastomermaterial
erforderlich ist und signifikante Kosteneinsparung erreicht werden können. Ein zweiter
Vorteil ist, daß die Zahl der Spleißungen in einem Abschnitt gespleißten
Kordlagenmaterials 40, das mit Stahl-Monofilamenten oder Korden verstärkt ist, wie
offenbart, geringer ist, zum Beispiel ein Drittel geringer, als die Zahl von
Spleißungen eines Abschnittes von bekanntem Kordlagenmaterial, das mit
Stahlkorden verstärkt ist. Die geringere Anzahl von Spleißungen reduziert die
Wahrscheinlichkeit von Defekten und resultiert in einem gleichmäßigeren Endprodukt.
Es ist augenscheinlich, daß gemäß dieser Erfindung ein Verfahren zur Herstellung
eines Kordlagenmaterialstreifens, der mit Stahl-Monofilamenten oder -Korden
verstärkt ist, für die Verwendung in einem Reifen auf einer bekannten
Vorrichtung, die modifiziert wurde, so daß sie eine Vielzahl von Spulen auf jeder
Spindel einer Spulentraganordnung hat, geschaffen worden ist. Das gefertigte
Produkt, das aus dem Produktionsverfahren und der verbesserten Vorrichtung
resultiert, beispielsweise ein gleichmäßiger Streifen von Verstärkung, ein
gespleißtes Kordlagenmaterial mit einer höheren EPI und weniger Spleißungen als
mit dem bekannten Verfahren und der bekannten Vorrichtung möglich war,
erfüllt die Aufgaben, Wege und Vorteile, die zuvor ausgeführt wurden.