| Dokumentenidentifikation |
EP0861165 07.10.1999 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0861165 |
| Titel |
KLAPPSITZBANK |
| Anmelder |
Aguti Produktentwicklung & Design GmbH, 88079 Kressbronn, DE |
| Erfinder |
GRIEGER, Andreas, D-88079 Kressbronn, DE |
| DE-Aktenzeichen |
59602966 |
| Vertragsstaaten |
DE, ES, FR, GB, IT, NL |
| Sprache des Dokument |
De |
| EP-Anmeldetag |
27.11.1996 |
| EP-Aktenzeichen |
969406537 |
| WO-Anmeldetag |
27.11.1996 |
| PCT-Aktenzeichen |
EP9605239 |
| WO-Veröffentlichungsnummer |
9719830 |
| WO-Veröffentlichungsdatum |
05.06.1997 |
| EP-Offenlegungsdatum |
02.09.1998 |
| EP date of grant |
01.09.1999 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
07.10.1999 |
| IPC-Hauptklasse |
B60N 2/34
|
| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft eine Klappsitzbank für Fahrzeuge, insbesondere
für Wohnmobile, bestehend aus einem Sitzbankgestell das ein am Bodenbereich befestigtes
Grundgestell und einen Gestellaufbau umfaßt, wobei der Gestellaufbau einen aufrechten
Säulenaufbau, einen Lehnenaufbau und einen Sitzflächenaufbau aufweist.
Derartige Klappsitzbänke gemäß den oberbegrifflichen Merkmalen des
Anspruches 1 sollen eine bequeme Sitsgelegenheit für Reisende bieten und bei Übernachtung
oder Pausen in eine Position klappbar sein, die eine möglicht breite und komfortable
Liegefläche für mindestens eine Person bildet, wie dies aus der EP-A-0 566 501
bekannt ist. Daneben sollen diese Klappsitzbänke aber auch den gestiegenen Sicherheitserfordernissen
moderner Wohnmobile Rechnung tragen. So wird das herkömmliche Zwei-Punkt-Rückhaltesystem
mehr und mehr vom Drei-Punkt-Gurtsystem verdrängt, das im Falle eines Unfalles
die Insassen deutlich besser schützt. Der Einbau von Drei-Punkt-Rückhaltesystemen
setzt das Vorhandensein eines stabilen Aufbaus voraus, der aber in Wohnmobilen
oftmals nicht vorhanden ist. Deshalb wird in der Regel eine aufrechte Säule an
der Sitzlehne angeordnet, die am Boden-/Rahmenbereich des Fahrzeuges befestigt
ist und eine ausreichende Stabilität für das Anbringen von oberen Anlenkpunkten
für Drei-Punkt-Rückhaltesysteme gewährleistet.
Die DE-U-93 14 859 (= DE-A-43 33 420) beschreibt ebenfalls eine Klappsitzbank
für Wohnmobile. Diese Klappsitzbank besteht im wesentlichen aus einer Rahmenkonstruktion,
in die ein Gurtbock integriert ist, einer aufrechten Säule, an der ein oberer Anlenkpunkt
eines Drei-Punkt-Rückhaltesystems angeordnet ist, einer Rückenlehne und einer
Sitzfläche. Die aufrechte Säule wird in eine komplementäre Ausnehmung im Gurtbock
eingesetzt und aufrecht stehend befestigt. Das Rückhaltesystem wird dabei vom Gurtbock
ausgehend durch die als Hohlkammerprofil ausgebildete Säule zum oberen Anlenkpunkt
der aufrechten Säule nach oben geführt. Ferner sind die Rückenlehne und die Sitzfläche
klappbar an der Rahmenkonstruktion fixiert, so daß diese im ausgeklappten Zustand
zusammen mit einer im Aufbau ähnlichen Klappsitzbank eine größere Liegefläche ausbilden.
Ein wesentlicher Nachteil dieses Klappsitzbankaufbaus ist aber, daß
er für sich alleine gesehen keine Liegefläche ausbildet, die lang und groß genug
ist, um als Schlafstätte für mehrere Personen zu dienen, so daß stets ein Zusammenwirken
mit einer ähnlichen Sitzbankanordnung erforderlich ist. Ein weiterer wesentlicher
Nachteil dieser Säulenanordnung besteht darin, daß die auftretenden Gurtkräfte
im Falle eines Unfalls alleine von der aufrechten Säule aufgenommen wird, die dabei
stark auf Biegung beansprucht wird. Deshalb treten unter der Einwirkung des aus
dieser Art der Krafteinleitung resultierenden Biegemomentes erhebliche Spannungsspitzen
am Verankerungspunkt der Säule im Gestell auf. Dies gilt auch für klappbar gelagerte
Sitzbank-Säulen gemäß der DE-A-44 42 813, da hierbei die Säule aufgrund ihrer
Länge im Crashfalle starken Biegebelastungen ausgesetzt ist. Zudem benötigt diese
Konstruktion zum Umklappen einen erheblichen Platzbedarf, der jedoch bei Wohnmobilen
häufig durch Einbauten an der Rückseite der Klappsitzbank verstellt ist. Dies
kann zu erheblichen Einschränkungen bei der Ausnutzung der Wohn- bzw. Liegefläche
bzw. zu einem Verletzungsrisiko an der relativ scharfkantigen Säule führen.
Demzufolge liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Klappsitzbank
für Fahrzeuge, insbesondere Wohnmobile zu schaffen, die im Falle eines Unfalls
eine günstigere Krafteinleitung ermöglicht, einfach zu handhaben ist und im ausgeklappten
Zustand eine ausreichend große Liegefläche für wenigstens eine Person bildet.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Klappsitzbank mit den Merkmalen
des Patentanspruches 1.
Demgemäß ist ein Gestellaufbau mittels eines horizontal ausgerichteten
Schwenkgelenkes klappbar an einem Grundgestell angeordnet, wobei der Gestellaufbau
aus einem Säulenaufbau, einem Lehnenaufbau und einem Sitzflächenaufbau besteht,
die ebenfalls mittels horizontal ausgerichteter Schwenkgelenke miteinander gekoppelt
sind, so daß die Krafteinleitung im Falle eines Unfalles über eine in Seitenansicht
dreiecksförmige Anordnung aus einem Säulenrahmen und einem Lehnenrahmen in das
Grundgestell und von dort in den Boden erfolgt. Dabei stützt sich der als Druckstrebe
wirkende Lehnenrahmen in bevorzugter Weise an einem Vorsprung des Grundgestells
formschlüssig ab. Diese Form der Krafteinleitung macht den Säulenrahmen zur Zugstrebe,
den Lehnenrahmen zur Druckstrebe und beseitigt dadurch im wesentlichen die Voraussetzungen
für das Auftreten eines Biegemomentes, wodurch die Spannungsspitzen an der Verbindungsstelle
zwischen Säule und Gestell erheblich verringert werden. Dadurch können diese tragenden
Teile relativ schlank ausgebildet sein.
Des weiteren kann der Säulenaufbau aufgrund seiner klappbaren Anordnung
am Grundgestell zusammen mit dem Lehnenaufbau und dem Sitzflächenaufbau aus seiner
aufrechten Position mit einer Ausklappbewegung rasch und einfach in eine liegende
Position gebracht werden, wobei das Säulenteil selbst zum Bestandteil der gepolsterten
Liegefläche wird und damit keine Verletzungsquelle mehr darstellt. In dieser liegenden
Position, d. h. im ausgeklappten Zustand des Säulenaufbaus, bildet die Klappsitzbank
eine Liegefläche aus, die groß genug ist, um als Schlafstätte für mehrere Personen
zu dienen, da gegenüber dem Stand der Technik der ca. 70 Zentimeter hohe Säulenteil
zur Liegeflächenlänge hinzukommt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche,
wobei auch der gesamte Gestellaufbau entlang des ersten Schwenkgelenkes relativ
zum Grundgestell seitlich verschiebbar sein kann, um eine zusätzliche Vergrößerung
der Liegefläche zu ermöglichen. Der Säulenaufbau, der Lehnenaufbau und der Sitzflächenaufbau
sind dabei aus je einem Polsterteil und einem Rahmenteil aufgebaut. Das Grundgestell
kann zudem mit einer Abstützeinrichtung ausgestattet sein, die die Klappsitzbank
in deren liegender Position zusätzlich abstützt.
Ferner weist das Grundgestell bevorzugt an einem oberen Träger eine
Ausnehmung auf, in der sich der Gestellaufbau an einem Vorsprung verrastbar und
formschlüssig abstützt. Des weiteren ist am Zugsäulenrahmen des Säulenaufbaus ein
oberer Anlenkpunkt für ein Drei-Punkt-Rückhaltesystem angeordnet, wobei die Gurte
des Rückhaltesystems beispielsweise am oder im als Hohlprofil ausgebildeten Zugsäulenrahmen
verlaufen können. Ebenso wie der Zugsäulenrahmen können auch der Lehnenrahmen und
der Sitzflächenrahmen als Hohlprofil ausgebildet werden, beispielsweise als Aluminiumstrangpreßprofil.
Das Hohlprofil kann dabei ein U-Profil, ein rechteckiges Vierkantrohr usw. sein.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist deren kompakte Bauweise. Durch
das Abklappen des Säulenteils wird das erforderliche Stauraumvolumen reduziert,
was vor allem beim Transport mit Speditionsfahrzeugen bei der Produktion oder der
Lagerhaltung von großem Nutzen ist, da dadurch die Kosten zu reduzieren sind.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert
und beschrieben. Es zeigen:
- Fig. 1
- eine schematische Seitenansicht einer Klappsitzbank in Sitzposition;
- Fig. 2
- eine schematische Draufsicht auf einen ausgeklappten Grundgestell-Rahmenaufbau
der Klappsitzbank gemäß Fig. 1, jedoch ohne Bepolsterung;
- Fig. 3
- eine schematische Vorderansicht der Klappsitzbank gemäß Fig. 2 in Sitzposition;
- Fig. 4
- eine schematische Seitenansicht der Klappsitzbank in liegender Position;
- Fig. 5a,b
- schematische Vorderansichten der entlang eines Schwenkgelenkes verschiebbaren
Klappsitzbank in liegender Position; und
- Fig. 6a,b
- abgewandelte Ausführungsbeispiele eines klappbaren Säulenrahmens.
In Fig. 1 ist eine schematische Seitenansicht einer Klappsitzbank
in Sitzposition dargestellt, die aus einem Grundgestell 1 und einem Gestellaufbau
2, 3, 4 besteht. Das Grundgestell 1 ist am Boden bzw. Rahmen des Fahrzeuges befestigt,
insbesondere verschraubt oder mit Schnellverschlüssen gehaltert. Der Gestellaufbau
setzt sich aus einem Säulenaufbau 2, der aus einem Zugsäulenrahmen 2a mit dazu
passendem Polsterteil 2b aufgebaut ist, einem Lehnenaufbau 3, der aus einem Lehnenrahmen
3a mit dazu passendem Polsterteil 3b aufgebaut ist, und einem Sitzflächenaufbau
4 zusammen, der aus einem Sitzflächenrahmen 4a mit dazu passendem Polsterteil 4b
aufgebaut ist. In der in Fig. 1 dargestellten Anordnung weisen der Säulenaufbau
2, der Lehnenaufbau 3 und der Sitzflächenaufbau 4 die jeweiligen Sitzpositionen
2', 3' und 4' auf. Der Zugsäulenrahmen 2a ist dabei mittels eines horizontal ausgerichteten
Schwenkgelenkes 12 klappbar an einem Querträger bzw. einer Konsole 1b im oberen
Bereich des Grundgestells 1 angeordnet. Entsprechend ist auch der Lehnenrahmen
3a mittels eines horizontal ausgerichteten Schwenkgelenkes 23 klappbar an dem
oberen Endbereich des Zugsäulenrahmen 2a und der Sitzflächenrahmen 4a mittels eines
horizontal ausgerichteten Schwenkgelenkes 34 klappbar an dem unteren Ende des
Lehnenrahmens 3a angeordnet. Um den Gestellaufbau 2, 3, 4 im Falle eines Unfalles
in seiner Sitzposition 2', 3', 4' zu halten, ist an einem oberen Träger 1d des
Grundgestells 1 durch eine Ausnehmung ein Vorsprung 1a ausgebildet, an dem sich
der Sitzlehnenrahmen 3a verrastbar und formschlüssig abstützt. Dabei ist die Anordnung
dieses Vorsprunges 1a nicht nur auf die hier dargestellte, rastnutenartige Ausführungsform
oberhalb eines Stützfußes 1c des Grundgestelles 1 beschränkt. Es ist auch ein
hier nicht dargestellter, am Grundgestell 1 angebrachter zusätzlicher Querträger
denkbar, der auf seiner Oberseite in Längsrichtung wenigstens einen Vorsprung ausbildet,
der in entsprechende Ausnehmungen zwischen dem Lehnenrahmen 3a und dem Sitzlehnenrahmen
4a formschlüssig eingreift und dabei den unteren Bereich des Lehnenrahmens 3a gegen
Verrutschen abstützt.
In jeweiliger Verlängerung des Verlaufs des Zugsäulenrahmens 2a bzw.
des Lehnenrahmens 3a nach unten hin stützen sich Verstrebungen bzw. Stützfüße 1e
bzw. 1c des Grundgestells 1 am Bodenbereich ab. Im Falle eines Unfalles kann somit
die Krafteinleitung über den als Zugstrebe fungierenden Zugsäulenrahmen 2a und
den als Druckstrebe fungierenden Lehnenrahmen 3a in die Stützfüße 1e, 1c des Grundgestells
1 und von dort in den Boden bzw. Fahrzeugrahmen erfolgen, was zu einer erheblichen
Reduzierung der an der Klappsitzbank auftretenden Materialspannungen, insbesondere
der Vermeidung von Biegemomenten, führt. Hierdurch wird die Stabilität der Klappsitzbank
und die Sicherheit der Insassen wesentlich erhöht. Wie dies insbesondere aus der
Fig. 3 hervorgeht, weist ein Grundgestell 1 seitlich wenigstens zwei dieser Stützfüße
1c, 1e und Vorsprünge 1a auf. Der Stützfuß 1e kann aber auch als durchgehendes
Trägerteil ausgebildet sein.
Des weiteren ist am Grundgestell 1 eine Abstützeinrichtung 10 vorgesehen,
die am unteren Ende des Stützfußes 1c des Grundgestelles 1 klappbar angelenkt ist
und in der Sitzposition den Sitzflächenaufbau 4 von unten her abstützt. Dabei kann
das Abstützelement 10 teleskopierbar aufgebaut sein, wie dies in Fig. 1 dargestellt
ist, oder aber auch aus wenigstens zwei gelenkig miteinander verbundenen Elementen
aufgebaut sein (nicht dargestellt). Denkbar wäre auch die Anordnung von zwei Abstützelementen
an den Stützfüßen 1c des Grundgestelles 1, um in einer liegenden Position des Gestellaufbaus
2, 3, 4 sowohl den Lehnenaufbau 3 als auch den Sitzflächenaufbau 4 abzustützen.
Ferner ist die Anordnung von zusätzlichen Abstützelementen nicht auf das untere
Ende des Stützfußes 1c beschränkt, sondern kann überall an dem Grundgestell 1 erfolgen,
beispielsweise am Stützfuß 1e oder mittig am Stützfuß 1c. Das Abstützelement 10
kann dabei auch durch einen üblichen Sitzbankkasten gebildet sein, bei dem das
Grundgestell 1 an seiner Außenseite ringsum mit einer Verkleidung versehen ist
und somit als truhenartiger Stauraum dienen kann.
Fig. 2 zeigt eine schematische Draufsicht auf die Rahmenteile 2a,
3a, 4a des Gestellaufbaus der Klappsitzbank in liegender Position 2'', 3'', 4''.
Der Zugsäulenrahmen 2a ist dabei M-förmig ausgebildet und besteht vorzugsweise
aus einem geschweißten Aluminium-Hohlkammerprofil. Ein Ende des Zugsäulenrahmens
2a ist mittels des horizontal ausgerichteten Schwenkgelenkes 12 in der hier lediglich
schematisch angedeuteten Konsole 1b des Grundgestells 1 gelagert, während das
andere, in Sitzposition obere Ende des Zugsäulenrahmens 2a mittels des horizontal
ausgerichteten Schwenkgelenkes 23 mit einem Ende des Lehnenrahmens 3a gekoppelt
ist, so daß zur Verschwenkung genügend Freiraum zwischen dem Zugsäulenrahmen 2a
und dem Lehnenrahmen 3a bleibt. Dadurch ist gewährleistet, daß aus der Liegeposition
(vgl. Fig. 4) heraus nach dem Schwenken des Zugsäulenrahmens 2a und des Lehnenrahmens
3a um die Schwenkachse ihrer Schwenkgelenke 12 und 23 die aufrechte Sitzposition
2', 3' erhalten wird. Der Sitzflächenrahmen 4a ist auf die gleiche Weise in dem
Lehnenrahmen 3a gelagert wie der Lehnenrahmen 3a in dem Zugsäulenrahmen 2a, d.
h. mittels eines Schwenkgelenkes 34. Die Schwenkgelenkverbindungen 12, 23 und 34
können dabei als herkömmliche Gelenkbolzenverbindungen aufgebaut sein, bei der
ein Achsbolzen die beiden Bauteile gelenkig miteinander verbindet. Dies ist aus
der Detaildarstellung in Fig. 2, unten, ersichtlich, wobei der Achsbolzen durch
z.B. Sicherungsringe gesichert sein kann oder auch weitere Rastelemente zur Arretierung
der jeweiligen Schwenkgelenke aufweisen kann. Die klappbare Verbindung der Bauteile
kann aber auch durch jegliche andere Art von schwenkbarer Kopplung zweier Bauteile
ausgebildet sein.
In der Darstellung der Fig. 2 sind ferner an der linken und rechten
Außenseite Aussparungen 13 zwischen dem Lehnenrahmen 3a und dem Sitzflächenrahmen
4a vorgesehen, in die die Vorsprünge 1a des Grundgestells 1 zur Abstützung des
Lehnenrahmens 3a eingreifen, wenn dieser in Sitzposition 3' gemäß Fig. 1 gebracht
ist. Der Lehnenrahmen 3a und der Sitzflächenrahmen 4a sind z. B. als Aluminium-Hohlkammerprofil
ausgebildet und können aus Gründen der Materialersparnis oder der Gewichtsreduzierung
Aussparungen aufweisen, die mit einer netzartigen Auskleidung 8 bzw. mit Diagonalstreben
9 ausgekleidet sind, um eine zusätzliche Abstützung für die Polsterteile 3b, 4b
zu erhalten. Aus den gleichen Gründen ist auch eine Auskleidung der Freiräume
zwischen den Fingern des M-förmigen Zugsäulenrahmens 2a möglich, was aber hier
nicht dargestellt ist. Für die Auskleidung sind selbstverständlich auch weitere,
dem Fachmann wohlbekannte Bespannungs- oder Bepolsterungsformen verwendbar.
Die Polsterteile 2b, 3b und 4b können steckbar mit den zugeordneten
Rahmen 2a, 3a und 4a verbunden sein bzw. in diese einrasten, weshalb die Rahmen
2a, 3a, 4a Aufnahmelöcher 14 für komplementäre Steckverbindungen an den Polsterunterseiten
aufweisen. Selbstverständlich können die Polster 2b, 3b, 4b auch auf andere Weise
auf den Rahmen 2a, 3a, 4a fixiert werden, so z.B. mittels Klettverschlüssen oder
auch einstückig an den Rahmenteilen aufgeschäumt sein. Ein Vorteil einer steckbaren
Verbindung ist jedoch, daß die Polster arretiert und dennoch zum Reinigen oder
Austausch abgenommen werden können. Es ist auch denkbar, diese Fixierung der Polsterteile
2b, 3b, 4b mit seitlichen Abstützschienen an dem Rahmenteilen 2a, 3a, 4a zu erreichen,
so daß die Bepolsterung nur aufgelegt wird.
Fig. 3 zeigt eine schematische Vorderansicht eines Rahmenaufbaus
2a, 3a, 4a einer Klappsitzbank in Sitzposition 2', 3', 4'. Dort sind obere Anlenkpunkte
5 für die Schultergurte vorzugsweise an dem Zugsäulenrahmen 2a angebracht. Die
Anbringung der oberen Um- bzw. Anlenkpunkte 5 kann dabei entweder am mittleren
Teil oder an den äußeren Teilen des Zugsäulenrahmens 2a erfolgen. Befinden sich
die oberen Anlenkpunkte 5 des Rückhaltesystems 6 am mittleren Teil des Zugsäulenrahmens
2a, so verläuft der Gurt nach außen zu unteren Anlenkpunkten bzw. Gurtschlössern
(nicht dargestellt) am Grundgestell 1. Wenn sich die oberen Anlenkpunkte 5 des
Rückhaltesystems 6 an den äußeren Teilen des Zugsäulenrahmens 2a befinden, verläuft
der Gurt 6' jeweils nach innen zu unteren, mittigen Anlenkpunkten (nicht dargestellt)
am Grundgestell 1, wie dies aus der strichpunktierten Darstellung der Gurtverläufe
in Fig. 3 hervorgeht. Aufgrund der stabilen Konstruktion des Lehnenrahmens 3a als
Druckstrebe ist auch eine obere Anlenkung des Drei-Punkt-Rückhaltesystems 6 an
dem oberen Ende des Lehnenrahmens 3a möglich, was aber hier aus Gründen der Übersichtlichkeit
nicht dargestellt ist. Das Gurt- bzw. Rückhaltesystem 6 ist vorzugsweise am oder
im Säulenaufbau 2 geführt und umfaßt Gurtrollen 6a, die bevorzugt am hinteren
Teil des Grundgestells 1 an dessen Querträger oder Konsole 1b angeordnet sind.
Des weiteren sind in der Fig. 3 Kopfstützen 7, 7' dargestellt, die
entweder am Säulenrahmen 2a oder am Lehnenrahmen 3a angeordnet sein können. In
der vorliegenden Darstellung ist hierbei die Kopfstütze 7 mittels wenigstens eines
beispielsweise rohrförmig auskragenden Steckverbindungsaufbaus in den Zugsäulenrahmen
2a einsetzbar. Die Kopfstütze 7' zeigt eine andere Ausführungsform, die auf ähnliche
Weise steckbar in den Lehnenrahmen 3a einsetzbar ist. Selbstverständlich können
die Kopfstützen auch auf andere, dem Fachmann wohl bekannte Weise an dem Zugsäulenrahmen
2a bzw. dem Lehnenrahmen 3a angebracht werden. Ferner sind an den Seitenflächen
des Lehnenrahmens 3a Armlehnen 11 schematisch angedeutet, die so angeordnet sein
können, daß sie der seitlichen Abstützung des Polsterteils 3b dienen.
Fig. 4 zeigt eine schematische Seitenansicht der Klappsitzbank in
liegender Position 2'', 3'', 4''. Dabei kann beispielsweise ein Dreh-Sitz 15 als
vordere Auflage für den Sitzflächenaufbau 4 dienen und der Lehnenaufbau 3 von der
Abstützeinrichtung 10 abgestützt werden. In einer vorteilhaften Weise ist dabei
das Schwenkgelenk 12 so in der Konsole 1b des Grundgestells 1 gelagert, daß der
Säulenaufbau 2 nach dem Verschwenken um die Schwenkachse des Schwenkgelenkes 12
auf dem Träger 1d des Grundgestelles 1 aufliegt. Wie bereits zuvor angedeutet kann
durch das Anbringen einer weiteren Abstützeinrichtung in Form eines Sitzbankkastens
der gesamte Aufbau derart abgestützt werden, daß dieser auch den Lehnenaufbau 3
unterstützt und der Sitzflächenaufbau 4 durch Arretierung der Schwenkachse 34
drehstarr verriegelt wird, womit auf den Sitz 15 als Abstützelement verzichtet
werden kann.
Fig. 5a zeigt eine schematische Vorderansicht einer Klappsitzbank
entsprechend Fig. 4 in liegender Position 2'', 3'', 4'' mit einem Gestellaufbau
2, 3, 4, der entlang der Achse des Schwenkgelenkes 12 relativ zum Grundgestell
1 verschiebbar ist (vgl. die beiden Pfeile in Fig. 5a). Des weiteren zeigt Fig.
5a einen an der Wohnmobilseitenwand 18 angeordneten abklappbaren, weiteren Sitzmöbelaufbau
16, der aus einem Rahmen 16a und einem Polsterteil 16b aufgebaut ist. Der Sitzmöbelaufbau
16 kann beispielsweise mittels eines Scharniergelenkes 17 an der Wohnmobilseitenwand
18 auf herkömmliche Weise angelenkt sein. Wird nun der Gestellaufbau 2, 3, 4 entlang
des Schwenkgelenkes 12 relativ zum Grundgestell 1 aus seiner in Fig. 5a dargestellten
Ausgangsposition nach links, d.h. bis zum linken Anschlag an der Konsole 1b verschoben
und dann der Sitzmöbelaufbau 16 nach unten geklappt, so daß dieser auf dem Grundgestell
1 aufliegt, wie dies in Fig. 5b dargestellt ist, so erhält man eine vergrößerte
Liegefläche. Selbstverständlich kann der Sitzmöbelaufbau 16 auch noch durch eine
zusätzliche Abstützeinrichtung abgestützt werden, bzw. auch in anderer Ausführungsform
mit der Liegefläche des Gestellaufbaus 2, 3, 4 zusammenwirken, beispielsweise steckbar
mit dem Gestellaufbau 2, 3, 4 verbunden sein. Es sei darauf hingewiesen, daß für
diese seitliche Verschiebung das Grundgestell 1 auch gleich breit oder schmäler
als der Gestellaufbau 2, 3 und 4 sein kann.
Fig. 6 zeigt eine modifizierte Ausführungsform des Zugsäulenrahmens
2a, der im Unterschied zur bisherigen, einteiligen Ausführungsform mehrteilig ausgebildet
ist. So kann der Zugsäulenrahmen im wesentlichen aus einem zentralen Säulenteil
2a, einem linken Säulenteil 2d und einem rechten Säulenteil 2e aufgebaut sein,
wobei diese einzelnen Teile je nach geforderter Sitzbankbreite beliebig miteinander
kombinierbar bzw. lösbar miteinander verbindbar sein können. Hier ist beispielsweise
eine Ausführung als Steckverbindung bzw. als Schraubverbindung denkbar. Diese Erweiterungsteile
2d, 2e können dabei relativ leichtbauend ausgebildet sein, da es für die Stabilität
des Aufbaus und für die Krafteinleitung im Crashfalle ausreichend ist, wenn der
in Seitenansicht (Fig. 1) dreiecksförmige Säulenaufbau lediglich aus dem schlank
ausgebildeten, zentralen Zug-Säulenteil 2a und dem Lehnenrahmen 3a aufgebaut ist.
Somit kann auch die Anordnung von Polsterteilen 19 bzw. 20 an der rechten und linken
Seite des zentralen Säulenteils 2a vorgesehen sein. Die Anbringung der Polsterteile
19, 20 an dem zentralen Säulenteil 2a kann mittels einer Steckverbindung erfolgen,
bei der einrastbare Vorsprünge 24 in komplementäre Aussparungen 21 des zentralen
Säulenteils 2a eingreifen. Die dem Polsterteil 2b entsprechenden Polsterteile
19, 20 sind hierbei im Crashfalle keine (oder nur gering) tragenden Teile, sondern
nur in Liegeposition gemäß Fig. 4. Bei dieser Bauweise mit relativ schlankem Säulenteil
2a kann die Konsole 1b zur Bildung der Schwenkachse 12 ebenfalls relativ schmal
gewählt werden, wie dies aus Fig. 6a und 6b ersichtlich ist.
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| Anspruch[de] |
- Klappsitzbank für Fahrzeuge, insbesondere für Wohnmobile, bestehend aus einem
Sitzbankgestell, das ein am Bodenbereich befestigtes Grundgestell (1) und einen
Gestellaufbau (2, 3, 4) umfaßt, wobei der Gestellaufbau (2, 3, 4) einen aufrechten
Säulenaufbau (2), einen Lehnenaufbau (3) und einen Sitzflächenaufbau (4) aufweist,
wobei der Säulenaufbau (2) mittels eines unteren, horizontal ausgerichteten Schwenkgelenkes
(12) an dem Grundgestell (1) gelagert und von der aufrechten Position (2') in
eine liegende Position (2'') klappbar angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Lehnenaufbau (3) mittels eines oberen, horizontal ausgerichteten Schwenkgelenkes
(23) klappbar an dem Säulenaufbau (2) angeordnet ist, und an dem Säulenaufbau
(2) ein oberer Um- oder Anlenkpunkt (5) eines Drei-Punkt-Rückhaltesystems (6) angeordnet
ist.
- Klappsitzbank nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Rückhaltesystem (6) an oder in dem Säulenaufbau (2) geführt ist.
- Klappsitzbank nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eine Kopfstütze (7, 7') an dem Säulenaufbau (2) und/oder an dem Lehnenaufbau
(3) angeordnet ist.
- Klappsitzbank nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Sitzflächenaufbau (4) mittels eines horizontal ausgerichteten Schwenkgelenkes
(34) klappbar an dem Lehnenaufbau (3) angeordnet ist.
- Klappsitzbank nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Säulenaufbau (2), der Lehnenaufbau (3) oder der Sitzflächenaufbau (4) aus einem
Rahmen (2a, 3a, 4a) und einem Polsterteil (2b, 3b, 4b) besteht.
- Klappsitzbank nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
der zentrale Zugsäulenrahmen (2a) mit seitlichen Erweiterungselementen (2d, 2e,
19, 20) verbindbar ist.
- Klappsitzbank nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Polsterteile (2b, 3b, 4b) steckbar mit den zugeordneten Rahmen (2a, 3a, 4a)
verbunden sind.
- Klappsitzbank nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Lehnenrahmen (3a) und/oder der Sitzflächenrahmen (4a) mit einer netzartigen
Auskleidung (8) oder mit Diagonalstreben (9) ausgekleidet ist.
- Klappsitzbank nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Gestellaufbau (2, 3, 4) in dem Grundgestell (1) verrastbar abgestützt ist.
- Klappsitzbank nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Gestellaufbau (2, 3, 4) entlang des Schwenkgelenkes (12) relativ zum Grundgestell
(1) verschiebbar ist.
- Klappsitzbank nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Grundgestell (1) wenigstens eine Abstützeinrichtung (10) zur Abstützung des
Gestellaufbaus (2, 3, 4) in dessen liegender Position (2'', 3'', 4'') aufweist.
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| Anspruch[en] |
- Folding bench seat for vehicles, particularly for caravans, comprising a seat
frame which comprises a base frame (1) attached to the floor area and a top structure
(2, 3, 4), the top structure (2, 3, 4) having an upright column unit (2), a back
unit (3) and a seat unit (4), wherein the column unit (2) is mounted by means of
a horizontally aligned lower pivot joint (12) to the base frame (1), and is so
disposed as to be foldable from the upright position (2') into a reclining position
(2''),
characterized in that
the back unit (3) is located foldably on the column unit (2) by means of a horizontally-aligned
upper pivot joint (23) and in that there is located on the column unit (2) an
upper turning or articulation point (5) for a three-point restraint system (6).
- Folding bench seat according to claim 1, characterized in that the restraint
system (6) is guided on or in the column unit (2).
- Folding bench seat according to claim 1 or claim 2, characterized in that at
least one head restraint (7, 7') is disposed on the column unit (2) and/or the
back unit (3).
- Folding bench seat according to any of claims 1 to 3, characterized in that
the seat unit (4) is disposed foldably on the back unit (3) by means of a horizontally-aligned
pivot joint (34).
- Folding bench seat according to any of claims 1 to 4, characterized in that
the column unit (2), the back unit (3), or the seat unit (4) comprises a frame
(2a, 3a, 4a) and an upholstered portion (2b, 3b, 4b).
- Folding bench seat according to any of claims 1 to 5, characterized in that
the central tension column frame (2a) may be connected to lateral extension members
(2d, 2e, 19, 20).
- Folding bench seat according to claim 5 or claim 6, characterized in that the
upholstered portions (2b, 3b, 4b) are connected in a plug-in manner to the associated
frames (2a, 3a, 4a).
- Folding bench seat according to any of claims 1 to 7, characterized in that
the back frame (3a) and/or the seat frame (4a) are provided with a netlike coating
(8) or covered by diagonal struts (9).
- Folding bench seat according to any of claims 1 to 8, characterized in that
the top structure (2, 3, 4) is supported in the base frame (1) in an engageable
manner.
- Folding bench seat according to any of claims 1 to 9, characterized in that
the top structure (2, 3, 4) is displaceable along the pivot joint (12) relative
to the base frame (1).
- Folding bench seat according to any of claims 1 to 10, characterized in that
the base frame (1) has at least one support device (10) for supporting the top
structure (2, 3, 4) in its reclining position (2'', 3'', 4'').
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| Anspruch[fr] |
- Banquette rabattable pour véhicules, en particulier pour camping-cars, constituée
d'une carcasse de banquette qui comprend un piétement (1) fixé au plancher et
une partie de carcasse supérieure (2, 3, 4), laquelle partie supérieure (2, 3,
4) présente une structure sensiblement verticale de colonne (2), une structure
de dossier (3) et une structure de surface d'assise (4), la structure de colonne
(2) étant montée sur le piétement (1) par une articulation inférieure de basculement
(12), orientée horizontalement, et pouvant être rabattue de la position sensiblement
verticale (2') à une position couchée (2''), caractérisée en ce que
la structure de dossier (3) est montée relevable par une articulation supérieure
de basculement (23), orientée horizontalement, sur la structure de colonne (2),
et un point supérieur de renvoi ou d'attache (5) d'un système de retenue (6) à
trois points est disposé sur la structure de colonne (2).
- Banquette rabattable selon la revendication 1, caractérisée en ce que le système
de retenue (6) est guidé sur ou dans la structure de colonne (2).
- Banquette rabattable selon la revendication 1 ou 2, caractérisée en ce qu'au
moins un appui-tête (7, 7') est disposé sur la structure de colonne (2) et/ou la
structure de dossier (3).
- Banquette rabattable selon une des revendications 1 à 3, caractérisée en ce
que la structure de surface d'assise (4) est montée rabattable par une articulation
de basculement (34), orientée horizontalement, sur la structure de dossier (3).
- Banquette rabattable selon une des revendications 1 à 4, caractérisée en ce
que la structure de colonne (2), la structure de dossier (3) ou la structure de
surface d'assise (4) est composée d'un châssis (2a, 3a, 4a) et d'une partie coussin
(2b, 3b, 4b).
- Banquette rabattable selon une des revendications 1 à 5, caractérisée en ce
que le châssis de colonne centrale (2a), formant une membrure tendue, peut être
relié à des éléments latéraux d'extension (2d, 2e, 19, 20).
- Banquette rabattable selon la revendication 5 ou 6, caractérisée en ce que
les parties coussins (2b, 3b, 4b) sont reliées aux châssis (2a, 3a, 4a) coordonnés
par enfichage.
- Banquette rabattable selon une des revendications 1 à 7, caractérisée en ce
que le châssis de dossier (3a) et/ou le châssis de surface d'assise (4a) est garni
d'un garnissage grillagé (8) ou d'entretoises diagonales (9).
- Banquette rabattable selon une des revendications 1 à 8, caractérisée en ce
que la partie de carcasse supérieure (2, 3, 4) est appuyée de façon verrouillable
dans le piétement (1).
- Banquette rabattable selon une des revendications 1 à 9, caractérisée en ce
que la partie de carcasse supérieure (2, 3, 4) est montée coulissante le long
de l'articulation de basculement (12) par rapport au piétement (1).
- Banquette rabattable selon une des revendications 1 à 10, caractérisée en ce
que le piétement (1) présente au moins un dispositif d'appui (10) pour soutenir
la partie de carcasse supérieure (2, 3, 4) dans sa position couchée ou étendue
(2'', 3'', 4'').
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Patent Zeichnungen (PDF)
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