| Dokumentenidentifikation |
DE19907697A1 24.08.2000 |
| Titel |
Wertdokument |
| Anmelder |
Giesecke & Devrient GmbH, 81677 München, DE |
| Erfinder |
Plaschka, Reinhard, 86949 Windach, DE; Braun, Eckard, 81547 München, DE; Kaule, Wittich, Dr., 82275 Emmering, DE |
| DE-Anmeldedatum |
23.02.1999 |
| DE-Aktenzeichen |
19907697 |
| Offenlegungstag |
24.08.2000 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
24.08.2000 |
| IPC-Hauptklasse |
B44F 1/12
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| IPC-Nebenklasse |
B42D 15/10
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| Zusammenfassung |
Die Erfindung betrifft ein Wertdokument, wie Wertpapier oder Ausweiskarte, mit einem Sicherheitselement, das ein optisch variables Material aufweist. Dieses optisch variable Material vermittelt bei unterschiedlichen Betrachtungswinkeln unterschiedliche Farbeindrücke. Zusätzlich weist das Sicherheitselement wenigstens einen maschinenlesbaren Merkmalstoff auf, der den visuell sichtbaren, optisch variablen Effekt des optisch variablen Materials nicht beeinträchtigt.
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft ein Wertdokument, wie ein Wertpapier oder eine
Ausweiskarte, mit einem Sicherheitselement, das ein optisch variables
Material aufweist, das bei unterschiedlichen Betrachtungswinkeln
unterschiedliche Farbeindrücke vermittelt. Die Erfindung betrifft ferner ein
Sicherheitselement sowie eine Folie, ein mehrschichtiges Transfermaterial und eine
Druckfarbe mit einem derartigen optisch variablen Material.
Angesichts der hohen Qualität von Farbkopien ist es notwendig,
Wertdokumente, wie Banknoten, Ausweiskarten oder dergleichen, mit zusätzlichen,
nicht kopierbaren bzw. nicht originalgetreu kopierbaren
Sicherheitselementen zu versehen. Häufig werden hierfür optisch variable Elemente,
wie Hologramme, Interferenzschichtelemente oder flüssigkristalline
Materialien, verwendet, die bei unterschiedlichen Betrachtungswinkeln
unterschiedliche Farbeindrücke vermitteln. Das Farbenspiel dieser Elemente stellt
ein sehr auffälliges, visuell leicht erkennbares Sicherheitsmerkmal dar, so
dass eine Fotokopie, die dieses Farbenspiel nicht aufweist, auch von einem
Laien sehr einfach von einem Originaldokument unterschieden werden
kann. Einer maschinellen Prüfung sind optisch variable Elemente jedoch nur
sehr bedingt und unter hohem technischen Aufwand zugänglich.
Die EP 0 435 029 B1 beschreibt ein Wertdokument mit einem optisch
variablen, flüssigkristallinen Sicherheitsmerkmal. Es werden insbesondere
Flüssigkristallpolymere als Sicherheitselemente verwendet, die nach geeignet
orientierter Herstellung bei Raumtemperatur einen kunststoffähnlichen
Festkörper mit einem ausgeprägten Farbwechsel darstellen. Mit ihnen lassen
sich verschiedene Arten von Sicherheitselementen herstellen. So können
Kunststofffolien mit einer Schicht aus flüssigkristallinen Polymeren
beschichtet und die resultierende Materialbahn anschließend zu schmalen
Bändern oder Fäden geschnitten werden, die als Sicherheitsfäden in Papier
oder andere Stoffe eingebettet werden können. Auch die Herstellung von
Transferbändern, die in ihrem Schichtaufbau eine Schicht aus
flüssigkristallinen Polymeren enthalten, wird in der EP 0 435 029 B1 bereits
vorgeschlagen. Flüssigkristalline Materialien besitzen neben den optisch variablen
Eigenschaften auch lichtpolarisierende Eigenschaften, die ausgenutzt
werden, um das Sicherheitselement zusätzlich einer maschinellen Prüfung
zugänglich zu machen. Da es sich bei der Lichtpolarisation lediglich um einen
schwachen Effekt handelt, der stark durch Umwelteinflüsse, wie
Verschmutzung, Falten oder Knicke im Wertdokument, beeinträchtigt wird, ist der
messtechnische Aufwand für eine zuverlässige automatisierte Prüfung
allerdings sehr hoch.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Wertdokument mit
einem optisch variablen Sicherheitselement vorzuschlagen, das neben dem
visuell gut erkennbaren, optisch variablen Effekt eine verbesserte
Maschinenlesbarkeit aufweist.
Der Erfindung liegt der überraschend einfache Gedanke zugrunde, nicht die
Maschinenlesbarkeit des optisch variablen Materials selbst zu verbessern,
sondern das optisch variable Material mit wenigstens einem Merkmalstoff
zu kombinieren, der einfach und sicher maschinenlesbar ist und gleichzeitig
den visuell sichtbaren, optisch variablen Effekt des optisch variablen
Materials nicht beeinträchtigt. Dementsprechend weist das erfindungsgemäße
Sicherheitselement ein optisch variables Material auf, das bei
unterschiedlichen Betrachtungswinkeln unterschiedliche Farbeindrücke vermittelt, sowie
einen Merkmalstoff, der den visuell sichtbaren, optisch variablen Effekt des
optisch variablen Materials nicht beeinträchtigt und maschinell prüfbar ist.
Das Sicherheitselement kann dabei als separates Element vorbereitet und
anschließend mit dem zu sichernden Wertgegenstand verbunden oder direkt
auf dem Wertgegenstand erzeugt werden, beispielsweise in Form eines
Druckbildes.
Als Merkmalstoff können beispielsweise Lumineszenzstoffe, elektrisch
leitfähige Polymere oder Ruße, IR-absorbierende Stoffe, aber auch magnetische
Materialien oder thermochrome Materialien verwendet werden.
Vorzugsweise werden im visuellen Spektralbereich transparente Merkmalstoffe
eingesetzt.
Im Falle der Lumineszenzstoffe eignen sich im Speziellen außerhalb des
visuellen Spektralbereichs lumineszierende Stoffe mit schmalen
Emissionsbanden, die maschinell sehr gut nachweisbar sind. Bevorzugt werden
anorganische Lumineszenzstoffe verwendet, aber je nach Anwendung kann es
auch sinnvoll sein, andere Lumineszenzstoffe zu verwenden.
Magnetmaterialien besitzen häufig eine schwarze bzw. dunkle Eigenfarbe.
Bei entsprechender Dosierung der Mengenkonzentration können sie jedoch
dennoch sehr vorteilhaft als Merkmalstoff im Sinne der Erfindung
verwendet werden. Denn die dunklen Magnetmaterialien absorbieren die diffuse
Streustrahlung in der Umgebung des optisch variablen Materials und
verstärken somit die Brillanz des optisch variablen Effekts.
Als optisch variables Material können beispielsweise flüssigkristalline
Materialien, vorzugsweise flüssigkristalline Polymermaterialien oder auch
Interferenzschichtmaterialien verwendet werden. Als besonders vorteilhaft hat es
sich erwiesen, wenn das optisch variable Material in Form von Pigmenten
bzw. Teilchen mit geeigneter Partikelgröße, -verteilung und Formfaktor
vorliegt, da diese beliebigen anderen Materialien zugemischt werden können.
Aber auch mikroverkapselte Flüssigkristalle können eingesetzt werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform besteht das Sicherheitselement
aus einer zumindest in Teilbereichen des Wertdokuments aufgebrachten
Farbschicht. Die Farbschicht besteht dabei zumindest aus einem Bindemittel
und darin dispergierten flüssigkristallinen Pigmenten sowie
Merkmalstoffen. Wird die Farbschicht mit Hilfe eines Druckverfahrens, wie
beispielsweise dem Siebdruck, Flexodruck oder Stichtiefdruck aufgebracht, so enthält die
Druckfarbe optisch variable Pigmente in 10 bis 30 Gew.-% und Merkmalstoff
in 0,01 bis 30. Gew.-% bezogen auf das Bindemittel, je nach verwendetem
Merkmalstoff. Handelt es sich bei dem verwendeten Merkmalstoff um einen
Lumineszenzstoff, so werden 0,01 bis 30 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 10
Gew.-%, im Falle von Magnetstoffen 5 bis 80 Gew.-%, vorzugsweise 10 bis 20
Gew.-% zugesetzt. Werden für den Merkmalstoff elektrisch leitfähige
Polymere verwendet, so kann das elektrisch leitfähige Polymer auch das
Bindemittel der Farbschicht bilden.
Alternativ kann das Sicherheitselement auch in Form eines Fadens oder
Bandes vorliegen, das entweder vollständig an der Oberfläche des
Wertdokuments angeordnet ist oder als sogenannter Fenstersicherheitsfaden
lediglich teilweise an der Oberfläche des Wertdokuments frei zugänglich ist. Das
Sicherheitselement weist in diesem Fall ein Kunststoffmaterial auf, welches
beispielsweise das optisch variable Material sowie den Merkmalstoff enthält.
Alternativ kann auf das Kunststoffmaterial auch zumindest bereichsweise
eine Farbschicht aufgebracht werden, die das optisch variable Material sowie
den Merkmalstoff enthält. Gemäß einer weiteren Variante weist das
Sicherheitselement ein elektrisch leitfähiges Kunststoffmaterial auf, auf oder in
welchem das optisch variable Material angeordnet ist.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann das
Sicherheitselement auch aus einer Kunststofffolie bestehen, welche das optisch
variable Material sowie den Merkmalstoff enthält. Diese Kunststofffolie kann
beispielsweise als Schutzschicht für bestimmte Bereiche des Wertdokuments
oder als vollflächige Deckfolie, beispielsweise im Falle von Ausweiskarten,
eingesetzt werden.
Schließlich ist es auch möglich, das Sicherheitselement als mehrschichtiges
Transferelement auszubilden, in dessen Schichtaufbau das optisch variable
Material und der Merkmalstoff angeordnet sind.
Merkmalstoff und optisch variables Material müssen jedoch nicht
grundsätzlich gleichzeitig auf den Wertgegenstand aufgebracht werden. Es kann
beispielsweise auch zuerst der Merkmalstoff aufgebracht und anschließend
darüber das optisch variable Material angeordnet werden. Diese
Vorgehensweise ist besonders vorteilhaft, wenn als Merkmalstoff dunkle
Magnetmaterialien oder elektrisch leitfähiger Ruß und als optisch variables Material
weitgehend transparente Materialien ohne oder mit geringer Körperfarbe
verwendet werden. In diesem Fall wird zuerst der Merkmalstoff in Form
eines Druckbildes aufgebracht und anschließend im gleichen Bereich eine
Schicht aus optisch variablem Material, die auch im Druckbild des
Merkmalstoffs vorhandene Lücken abdecken kann. Da der dunkle Untergrund die
durch das optisch variable Material hindurchtretende Strahlung sowie
Streustrahlung absorbiert, tritt der optisch variable Effekt im Bereich des
magnetischen Druckbildes besonders stark hervor.
Die Fälschungssicherheit dieses Sicherheitselements kann noch zusätzlich
erhöht werden, wenn als Merkmalstoff ein Magnetmaterial verwendet wird
und der Magnetschicht Ruß beigemischt wird. Bereits Konzentrationen von
1 bis 5 Gew.-% Ruß ergeben eine gute elektrische Leitfähigkeit, die
maschinell einfach nachweisbar ist.
Eine weitere Möglichkeit, die Fälschungssicherheit zusätzlich zu erhöhen,
besteht darin, den Merkmalstoff in Form einer Codierung aufzubringen.
Bei der maschinellen Überprüfung des Sicherheitselements können mehrere
unterschiedliche Eigenschaften ausgewertet werden. Die meisten optisch
variablen Materialien, insbesondere die flüssigkristallinen Materialien, sind
im IR-Spektralbereich transparent. Werden diese Materialien mit einem im
visuellen Spektralbereich transparenten Lumineszenzstoff kombiniert, der
im IR-Spektralbereich emittiert, so kann bei der maschinellen Überprüfung
zum Nachweis des optisch variablen Materials das spektrale Verhalten im
visuellen und infraroten Wellenlängenbereich ausgewertet werden.
Gleichzeitig muss am gleichen Ort die besondere physikalische Eigenschaft, wie
beispielsweise Lumineszenz oder elektrische Leitfähigkeit des Merkmalstoffs
überprüft werden.
Ist der Merkmalstoff nicht transparent, so kann dennoch das gleiche
Messprinzip angewendet werden. In diesem Fall wird im visuellen
Spektralbereich die Überlagerung der Spektren von optisch variablem Material und
Merkmalstoff als Referenzwert zugrunde gelegt.
Das optisch variable Material kann schließlich auch mit thermochromen
Materialien kombiniert werden, deren Farbumschlag mit einem entsprechenden
optischen Sensor nachgewiesen werden kann. Als thermochrome
Materialien können beispielsweise entsprechende Flüssigkristallmaterialien
verwendet werden, die einen definierten Farbumschlag zeigen und kurze
Reaktionszeiten aufweisen.
Das erfindungsgemäße Sicherheitselement kann zudem nicht nur zur
Sicherung von Wertdokumenten, wie Banknoten, Ausweiskarten, Pässen, Aktien
oder dergleichen, verwendet werden, sondern kann auf bzw. in beliebigen
zu sichernden Gegenständen angeordnet werden, wie beispielsweise Tickets,
Bücher, CD's, Verpackungen beliebiger Art etc.
Weitere Vorteile und Ausführungsformen der Erfindung werden anhand der
Figuren erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Wertdokument,
Fig. 2 eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Sicherheitselements,
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Sicherheitselements,
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Sicherheitselements,
Fig. 5 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Sicherheitselements
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Sicherheitselements,
Fig. 7 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Sicherheitselement,
Fig. 8 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Sicherheitselements.
Fig. 1 zeigt ein erfindungsgemäßes Sicherheitsdokument 1 in Form einer
Banknote. In diese Banknote ist ein sogenannter Fenstersicherheitsfaden 2
eingewebt, der in bestimmten Bereichen 3 direkt an die Oberfläche des
Papiers tritt. Die dazwischenliegenden, in der Papierbahn liegenden Bereiche
des Fadens 2 sind in der Figur strichliert dargestellt. Das Wertdokument 1
weist zusätzlich einen Aufdruck 4 auf, der mit einer erfindungsgemäßen
Druckfarbe erzeugt wurde. Dieser Aufdruck 4 bildet das erfindungsgemäße
Sicherheitselement. Da in der Regel nicht der gesamte Aufdruck des
Wertdokuments mit der erfindungsgemäßen Druckfarbe erzeugt wird, handelt es
sich um ein lokal begrenztes Sicherheitselement, was in Fig. 1 durch den
strichpunktiert eingegrenzten Bereich 5 angedeutet wird. Falls erforderlich,
kann jedoch auch der gesamte Druck mit der erfindungsgemäßen
Druckfarbe erfolgen.
Die erfindungsgemäße Druckfarbe enthält ein optisch variables Material, wie
beispielsweise flüssigkristalline Pigmente oder Interferenzschichtpigmente
sowie wenigstens einen maschinenlesbaren Merkmalstoff. Bei diesem
maschinenlesbaren Merkmalstoff kann es sich um im visuellen Spektralbereich
transparente Lumineszenzstoffe handeln. Transparente Merkmalstoffe
bieten den Vorteil, dass sie den visuellen Farbeffekt des optisch variablen
Materials nicht beeinträchtigen und auch sonst in keiner Weise visuell in
Erscheinung treten. Da sich Fälscher in aller Regel darauf beschränken, den
visuellen Eindruck eines Wertgegenstands nachzuahmen, können diese
Fälschungen sehr leicht durch eine Überprüfung der maschinell nachweisbaren
Eigenschaft des Merkmalstoffs aufgedeckt werden.
Aber auch die Verwendung von Magnetpigmenten, insbesondere schwarzen
Magnetpigmenten, ist möglich. Die Konzentration der Magnetpigmente
muss dabei jedoch so gewählt werden, dass der visuelle Eindruck der
optisch variablen Pigmente nicht beeinträchtigt wird. Werden die
Magnetpigmente in geringen Konzentrationen zugesetzt, so unterstützen sie sogar den
optischen Effekt der optisch variablen Pigmente, da sie die diffuse
Streustrahlung absorbieren.
Fig. 2 zeigt eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Sicherheitselements. In diesem Fall handelt es sich um einen Sicherheitsfaden 20,
der, wie bereits in Fig. 1 gezeigt, als Fenstersicherheitsfaden in die Banknote
eingebettet sein kann. Er besteht aus einem Trägermaterial 6, das aus einem
transparenten Kunststoffmaterial bestehen kann. Auf diesem Trägermaterial
ist eine optisch variable Schicht 7 angeordnet, die den Merkmalstoff 8
enthält. Die optisch variable Schicht 7 kann dabei als Druckschicht oder
ebenfalls als Folienschicht ausgeführt sein. Im Falle einer Farbschicht kann der
Merkmalstoff 8 beispielsweise das Bindemittel darstellen.
Fig. 3 zeigt eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Sicherheitselements 21. In diesem Fall handelt es sich um eine selbsttragende Folie
9, die sowohl den optisch variablen Effekt als auch den Merkmalstoff 8
aufweist. Diese Folie kann in Form von Etiketten auf einem zu sichernden
Gegenstand beliebiger Art zur Produktsicherung aufgebracht werden. Sie kann
alternativ auch als Deckfolie, beispielsweise für Pässe oder Ausweiskarten
dienen. Die Folie 9 kann jedoch auch in Bänder oder Fäden bestimmter Breite
geschnitten werden, die auf einem Wertdokument oder einem Produkt
befestigt oder als Fensterfaden in ein Wertpapier eingebettet werden.
Fig. 4 zeigt ein erfindungsgemäßes Transfermaterial 22, in dessen
Schichtaufbau das optisch variable Material sowie der Merkmalstoff angeordnet
sind. Es besteht aus einer Trägerfolie 10, die mit einer Trennschicht 11
versehen sein kann, um ein Ablösen des Schichtaufbaus von dem Trägerband zu
ermöglichen. Die Schicht 12 kann als Folienschicht oder auch als
Druckschicht ausgebildet sein und enthält sowohl den Merkmalstoff 8 als auch das
optisch variable Material. Auf der Schicht 12 kann schließlich eine
Klebstoffschicht 13, vorzugsweise eine Heißschmelzkleberschicht angeordnet sein.
Die Schichtfolge des Transfermaterials 22 kann selbstverständlich je nach
Anwendungsfall durch zusätzliche Schichten ergänzt werden. Handelt es
sich beispielsweise bei der Schicht 12 um eine Druckschicht, so kann es
sinnvoll sein, zwischen der Trennschicht 11 und der Schicht 12 eine weitere
Schutzschicht anzuordnen, um das Sicherheitselement nach dem Übertrag
auf das Wertdokument vor schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen.
Dieses Transfermaterial 22 wird anschließend mit dem zu sichernden
Wertdokument in Kontakt gebracht und in den zu übertragenden Bereichen
Druck und/oder Wärme ausgesetzt, so dass sich der auf dem Trägermaterial
10 befindliche Schichtaufbau fest mit dem Dokumentenmaterial verbindet
und beim anschließenden Abziehen des Trägermaterials 10 auf dem
Dokument verbleibt.
Das Transfermaterial 22 kann analog zur oben beschriebenen
selbsttragenden Folie 9 auch zur Absicherung beliebiger anderer Gegenstände
verwendet werden.
In Fig. 5 ist ein Wertdokument 14 mit einer weiteren Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Sicherheitselements 23 im Querschnitt dargestellt. Auf
dem Wertdokument 14 befindet sich ein dunkelfarbiger Aufdruck 16, der
Merkmalstoff enthält. Darüber ist in einem großflächigen Bereich das optisch
variable Material 15 angeordnet, das keine oder nur eine geringer
Körperfarbe aufweist. Dabei kann es sich beispielsweise um flüssigkristalline
Polymermaterialien oder auch Interferenzschichtmaterialien handeln, wie sie von
der Fa. Merck unter dem Handelsnamen IRIODINE® vertrieben werden. Sie
werden vorzugsweise in Form von Pigmenten einer Druck- oder Streichfarbe
beigemischt, die auf das Dokument aufgebracht wird. Im Bereich des
dunklen Druckbildes 16 tritt der visuelle Effekt des optisch variablen Materials 15
deutlich hervor, während er in den übrigen Bereichen aufgrund der
Transparenz des optisch variablen Materials und der auftretenden diffusen
Streustrahlung nur sehr schwach zu erkennen ist.
Das dunkle Druckbild 16 kann mittels einer magnetpigmenthaltigen
Druckfarbe erzeugt werden, oder einer Druckfarbe, der ein anderer Merkmalstoff
beigemischt wurde. Hierbei kann es sich beispielsweise um eine schwarze
IR-transparente Druckfarbe handeln, der ein oder mehrere im
IR-Spektralbereich emittierende Lumineszenzstoffe beigemischt werden. Alternativ
kann auch eine Ruß enthaltende Druckfarbe verwendet werden, die eine
maschinell einfach zu überprüfende elektrische Leitfähigkeit aufweist.
Eine zusätzliche Absicherung lässt sich erreichen, wenn das Druckbild 16
nur bereichsweise aus einer maschinell nachweisbaren Druckfarbe besteht.
Das heißt, Teile des gesamten Druckbildes 16 werden mit einer dunklen
Druckfarbe gedruckt, die weder ein Magnetpigment noch einen
Lumineszenzstoff enthält, und die verbleibenden Teile werden mit der
merkmalstoffhaltigen Druckfarbe erzeugt. Auf diese Weise kann bei der maschinellen
Überprüfung nicht nur die Existenz des Merkmalstoffs im Bereich des
optisch variablen Materials nachgewiesen werden, sondern zusätzlich dessen
Verteilung ausgewertet werden.
Die für die Erzeugung des Druckbildes 16 verwendete Druckfarbe kann
selbstverständlich auch mehrere Merkmalstoffe, wie beispielsweise eine
Mischung aus Magnetpigmenten und Lumineszenzstoffen enthalten.
Besonders vorteilhaft ist diese Ausführungsform gemäß Fig. 5, wenn mit
Hilfe von optisch variablen Druckfarben hochaufgelöste Bilder erzeugt
werden sollen. Denn aufgrund der notwendigen Pigmentgröße und der
plättchenförmigen Gestalt der meisten optisch variablen Materialien können
diese nicht in Form von feinen, hochauflösenden Mustern, wie beispielsweise
Guillochen mit einer Linienstärke kleiner 0,1 mm als Positiv- oder
Negativdruckbild, verdruckt werden. Sie werden daher meist im Siebdruck
aufgebracht. Feine Linienstärken von weniger als 0,2 mm dagegen lassen sich
üblicherweise nur mit Offsetdruck, indirektem Buchdruck oder ähnlichen
Verfahren erreichen. Die Merkmalstoffe können nun mit diesen Druckverfahren
verarbeitet werden, so dass Druckfarben mit Merkmalstoffen hochaufgelöst
verdruckt werden können. Dies hat zur Folge, dass am fertigen
Sicherheitselement der visuelle Effekt des optisch variablen Materials aufgrund des
dunklen Untergrunds dennoch als hochaufgelöstes Muster in Erscheinung
tritt.
Alternativ kann das hochaufgelöste Muster mit einer herkömmlichen
dunklen bis schwarzen Druckfarbe gedruckt werden, das durch ein angrenzendes,
den Merkmalstoff enthaltendes Muster ergänzt wird. Die den Merkmalstoff
enthaltende Schicht ist in diesem Fall vorzugsweise transparent.
Fig. 6 zeigt ein Wertdokument 14, auf dem eine weitere Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Sicherheitselements 24 angeordnet ist. Dieses
Sicherheitselement 24 besteht aus einer magnetischen Schicht 16, die
Rußanteile 17 enthält. Auf dieser Schicht ist eine transluzente, optisch variable Schicht
15 angeordnet, die zusätzlich einen Lumineszenzstoff 18 enthält. Bei diesem
Lumineszenzstoff 18 kann es sich beispielsweise um einen im visuellen
Spektralbereich transparenten Lumineszenzstoff handeln, der unter UV-
Beleuchtung im sichtbaren Spektralbereich emittiert.
Dieses einfach herzustellende Sicherheitselement weist mehrere maschinell
sowie visuell prüfbare Eigenschaften auf. So kann für die visuelle
Überprüfung sowohl das optisch variable Material verwendet werden, als auch die
durch UV-Licht anregbare Emission des Lumineszenzstoffes. Für eine
maschinelle Auswertung können die magnetischen Eigenschaften sowie die
Lumineszenzemission unter UV-Beleuchtung nachgewiesen werden.
Zusätzlich kann auch die durch die Rußbeimengung erzeugte elektrische
Leitfähigkeit ausgewertet werden.
Fig. 7 zeigt eine ähnliche Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Sicherheitselements 25. Auch hier wird auf dem Wertdokument 14 zuerst eine
magnetische, mit Ruß versetzte Schicht 16 aufgebracht. Anschließend wird auf
dieser Schicht eine Schicht 19 vorgesehen, die einen im IR-Spektralbereich
emittierenden Lumineszenzstoff enthält. Darüber wird schließlich eine im
IR-Spektralbereich transparente, optisch variable Schicht 15 angeordnet.
Die in den Fig. 6 und 7 gezeigten Schichten müssen nicht, wie in den Figuren
dargestellt, deckungsgleich übereinander angeordnet werden. So kann die
Magnetschicht, ähnlich wie in Fig. 5 gezeigt, in Form eines Druckbildes
aufgebracht werden. Analoges gilt für die Lumineszenzschicht 19.
Die die Merkmalstoffe enthaltenden Schichten können auch nebeneinander,
zugsweise direkt aneinander angrenzend angeordnet werden.
Fig. 8 zeigt eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Sicherheitselements 26, bei welchem der Merkmalstoff in Form einer Codierung
aufgebracht ist. Im gezeigten Beispiel ist eine den Merkmalstoff enthaltende
Schicht in Form eines Barcodes auf dem Dokument 14 vorgesehen, der aus
den voneinander beabstandeten Bereichen 30 besteht. Die Zwischenbereiche
31 sind mit einer Schicht ausgefüllt, die keinen Merkmalstoff enthält, aber
visuell das gleiche Erscheinungsbild zeigt wie die Bereiche 30. Über den
Schichten 30, 31 ist die optisch variable Schicht 15 angeordnet.
Eine derartige Ausführungsform ist besonders vorteilhaft, wenn es sich bei
dem optisch variablen Material um ein quasi transparentes
Interferenzschicht- oder Flüssigkristallmaterial handelt, dessen Farbeffekt durch
einendunklen Untergrund stark hervorgehoben wird. In diesem Fall wird der
Farbeffekt der Schicht 15 im gesamten Bereich der dunklen bis schwarzen
Bereiche 30, 31 hervorgehoben, aber nicht der gesamte Bereich weist einen
Merkmalstoff auf. Bei dem verwendeten Merkmalstoff kann es sich
beispielsweise um einen IR-absorbierenden Stoff handeln. Dieser Stoff kann
gleichzeitig magnetisch sein. Die Bereiche 31 werden in diesem Fall
vorzugsweise mit einer IR-transparenten Schicht bedruckt.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform können auch nur die Bereiche 30
vorgesehen werden, d. h. auf die im visuellen Spektralbereich tarnend
wirkenden Bereiche 31 kann verzichtet werden.
Ebenso ist es möglich, die in den Fig. 5, 6, 7 und 8 gezeigten
Druckschichtfolgen auf einem Sicherheitsfaden bzw. in einem Transfermaterial
vorzusehen.
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| Anspruch[de] |
- 1. Wertdokument (1, 14), wie Wertpapier oder Ausweiskarte mit einem
Sicherheitselement (5, 20, 21, 23, 24, 25, 26), das ein optisch variables
Material (4, 7, 9, 15) aufweist, das bei unterschiedlichen
Betrachtungswinkeln unterschiedliche Farbeindrücke vermittelt, dadurch
gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement (5, 20, 21, 23, 24, 25, 26)
zusätzlich wenigstens einen maschinenlesbaren Merkmalstoff (8, 16, 17,
18, 19, 30) aufweist, der den visuell sichtbaren optisch variablen Effekt
des optisch variablen Materials (4, 7, 9, 15) nicht beeinträchtigt.
- 2. Wertdokument (1, 14) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das optisch variable Material (4, 7, 9, 15) ein flüssigkristallines
Material ist.
- 3. Wertdokument (1, 14) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass das optisch variable Material (4, 7, 9, 15) ein
flüssigkristallines Polymermaterial oder ein mikroverkapseltes
Flüssigkristallmaterial ist.
- 4. Wertdokument (1, 14) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das optisch variable Material (4, 7, 9, 15) ein
Interferenzschichtmaterial ist.
- 5. Wertdokument (1, 14) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass das optisch variable Material (4, 7, 9,
15) ein Pigment oder ein Teilchen mit geeigneter Größe und
Formfaktor ist.
- 6. Wertdokument (1, 14) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass der maschinenlesbare Merkmalstoff (8,
18, 19) im visuellen Spektralbereich transparent ist.
- 7. Wertdokument (1, 14) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass der maschinenlesbare Merkmalstoff (8,
19) ein außerhalb des visuellen Spektralbereichs lumineszierender
Stoff ist.
- 8. Wertdokument (1, 14) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
dass es sich bei dem Lumineszenzstoff um einen anorganischen
Lumineszenzstoff handelt.
- 9. Wertdokument (1, 14) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass der maschinenlesbare Merkmalstoff
(8) ein elektrisch leitfähiges Polymer oder Ruß ist.
- 10. Wertdokument (1, 14) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, dass der Merkmalstoff (8, 16) ein
magnetisches Material ist.
- 11. Wertdokument (1, 14) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement (5, 23, 24, 25)
aus zumindest einer in Teilbereichen des Wertdokuments
aufgebrachten Farbschicht besteht.
- 12. Wertdokument (1, 14) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
dass die Farbschicht zumindest aus einem Bindemittel und darin
dispergierten flüssigkristallinen Pigmenten oder mikroverkapselten
Flüssigkristallen sowie Merkmalstoffen besteht.
- 13. Wertdokument (1, 14) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
dass die Farbschicht zumindest ein Bindemittel aus einem elektrisch
leitfähigen Polymer und darin dispergierte optisch variable Pigmente
aufweist.
- 14. Wertdokument (1, 14) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement (20, 21) in
Form eines Fadens oder Bandes vorliegt, das zumindest teilweise an
der Oberfläche des Wertdokuments (1) frei zugänglich ist.
- 15. Wertdokument (1, 14) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
dass das Sicherheitselement (21) ein Kunststoffmaterial (9) aufweist,
welches das optisch variable Material sowie den Merkmalstoff (8)
enthält.
- 16. Wertdokument (1, 14) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
dass das Sicherheitselement (20) ein Kunststoffmaterial (6) aufweist,
auf welches zumindest bereichsweise eine Farbschicht (7) aufgebracht
ist, die das optisch variable Material sowie den Merkmalstoff (8)
enthält.
- 17. Wertdokument (1, 14) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
dass das Sicherheitselement (20) ein elektrisch leitfähiges
Kunststoffmaterial aufweist, auf welchem das optisch variable Material
angeordnet ist.
- 18. Wertdokument (1, 14) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement (21) aus einer
Kunststofffolie (9) besteht, welche das optisch variable Material sowie
den Merkmalstoff (8) enthält.
- 19. Wertdokument (1, 14) nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
dass die Kunststofffolie (9) eine Deckfolie des Wertdokuments bildet.
- 20. Wertdokument (1, 14) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement als
mehrschichtiges Transferelement auf dem Wertdokument vorliegt, in
dessen Schichtaufbau das optisch variable Material und der Merkmalstoff
angeordnet sind.
- 21. Wertdokument (1, 14) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement (23) aus einem
dunklen Aufdruck (16, 30, 31), der zumindest teilweise wenigstens
einen Merkmalstoff enthält, und einem über diesem Aufdruck (16, 30,
31) angeordneten, optisch variablen Material (15) besteht.
- 22. Wertdokument nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der
Aufdruck (30, 31) aus IR-transparenten Bereichen (31) und IR-
absorbierenden Bereichen (30) besteht.
- 23. Wertdokument (1, 14) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement (24) aus einer
magnetischen, rußhaltigen Schicht (16, 17) und einem über dieser
Schicht angeordneten, optisch variablen Material (15) besteht.
- 24. Wertdokument (1, 14) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet,
dass das optisch variable Material (15) in einer Druckschicht enthalten
ist, die zusätzlich einen Lumineszenzstoff (18) enthält.
- 25. Wertdokument (1, 14) nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet,
dass zwischen der Magnetschicht (16) und dem optisch variablen
Material (15) eine Schicht (19) angeordnet ist, die einen Lumineszenzstoff
enthält.
- 26. Wertdokument (1, 14) nach wenigsten einem der Ansprüche 23 bis 25,
dadurch gekennzeichnet, dass die Magnetschicht (16) in Form eines
Druckbildes auf dem Wertdokument (14) vorliegt.
- 27. Sicherheitselement (5, 20, 21, 23, 24, 25), das ein optisch variables
Material (4, 7, 9, 15) aufweist, das bei unterschiedlichen
Betrachtungswinkeln unterschiedliche Farbeindrücke vermittelt, dadurch
gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement (5, 20, 21, 23, 24, 25) zusätzlich
wenigstens einen maschinenlesbaren Merkmalstoff (8, 16, 17, 18, 19)
aufweist, der den visuell sichtbaren, optisch variablen Effekt des
optisch variablen Materials (4, 7, 9, 15) nicht beeinträchtigt.
- 28. Folie (9), die ein optisch variables Material (4, 7, 9, 15) aufweist, das
bei unterschiedlichen Betrachtungswinkeln unterschiedliche
Farbeindrücke vermittelt, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie (9)
zusätzlich wenigstens einen maschinenlesbaren Merkmalstoff (8) aufweist,
der den visuell sichtbaren, optisch variablen Effekt des optisch
variablen Materials nicht beeinträchtigt.
- 29. Folie (9) nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie
(9) aus einem Polymermaterial besteht, in welches optisch variable
Pigmente und der Merkmalstoff (8) eingebettet sind.
- 30. Folie (9) nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie
(9) aus einem flüssigkristallinen Polymermaterial besteht, in welches
der Merkmalstoff (8) eingebettet ist.
- 31. Folie (9) nach einem der Ansprüche 28 bis 30, dadurch
gekennzeichnet, dass der Merkmalstoff (8) ein außerhalb des sichtbaren
Spektralbereichs lumineszierender Lumineszenzstoff oder ein elektrisch
leitfähiges Polymermaterial ist.
- 32. Folie (9) nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Folie
(9) aus einem elektrisch leitfähigen Polymermaterial besteht, in
welches optisch variable Pigmente eingebettet sind.
- 33. Mehrschichtiges Transfermaterial (22), das ein optisch variables
Material (12) aufweist, das bei unterschiedlichen Betrachtungswinkeln
unterschiedliche Farbeindrücke vermittelt, dadurch gekennzeichnet,
dass das Transfermaterial (22) zusätzlich wenigstens einen
maschinenlesbaren Merkmalstoff (8) aufweist, der den visuell sichtbaren optisch
variablen Effekt des optisch variablen Materials (12) nicht
beeinträchtigt.
- 34. Druckfarbe, die wenigstens ein Bindemittel aufweist und ein optisch
variables Material, das bei unterschiedlichen Betrachtungswinkeln
unterschiedliche Farbeindrücke vermittelt, dadurch gekennzeichnet,
dass die Druckfarbe zusätzlich wenigstens einen maschinenlesbaren
Merkmalstoff (8) aufweist, der den visuell sichtbaren optisch
variablen Effekt des optisch variablen Materials nicht beeinträchtigt.
- 35. Druckfarbe nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, dass die
Druckfarbe optisch variable Pigmente in 10 bis 30 Gew.-% und
Merkmalstoff in 0,01 bis 30 Gew.-%, vorzugsweise 0,01 bis 10 Gew.-%
bezogen auf das Bindemittel enthält.
- 36. Verwendung einer Folie (9) gemäß wenigstens einem der Ansprüche
28 bis 32 für die Herstellung von Sicherheitselementen oder
Wertdokumenten.
- 37. Verwendung eines mehrschichtigen Transfermaterials (22) gemäß
Anspruch 33 für die Herstellung von Sicherheitselementen oder
Wertdokumenten.
- 38. Verwendung einer Druckfarbe gemäß Anspruch 34 oder 35 für den
Sicherheitsdruck, insbesondere den Wertpapierdruck.
- 39. Verfahren zur Prüfung eines Sicherheitselements gemäß Anspruch 27,
dadurch gekennzeichnet, dass in einem ersten Schritt das
Vorhandensein des optisch variablen Materials überprüft wird und in einem
zweiten Schritt im Bereich des optisch variablen Materials der
Merkmalstoff überprüft wird.
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Patent Zeichnungen (PDF)
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